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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Steuer & Recht
Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden.Dies bedeutet, dass der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärungerkennen muss, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfürdie Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aberauch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn derErklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll. (ac)
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Az.: 6 AZR 805/11
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