Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Bundesrat gibt grünes Licht für Verfahrensverbesserungen beim Deutschen Patent- und Markenamt
Nachdem der Deutsche Bundestag das Patentnovellierungsgesetz am 27. Juni
beschlossen hat, hat die Neuregelung am 05.07.2013 auch den Bundesrat im
zweiten Durchgang passiert. Damit ist die Novelle endgültig beschlossen.
"Mit diesem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für die innovativen
Unternehmen in Deutschland, insbesondere für den Mittelstand, entscheidend
verbessert. Bürokratie wird abgebaut, Kosten für die Wirtschaft und beim
Deutschen Patent- und Markenamt werden gesenkt. Besonders der Mittelstand wird
von den neuen Regelungen profitieren", erklärte die Bundesministerin der
Justiz, Leutheusser-Schnarrenberger.
Mit dem neuen Gesetz wird die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
einfacher und kostengünstiger. Die Antragsteller erfahren künftig frühzeitig,
ob ihre Erfindung Aussicht auf Patentierung hat. Patentrecherchen können
schnell und unkompliziert durch elektronische Akteneinsicht über das Internet
abgewickelt werden. Durch eine im Gesetzgebungsverfahren eingefügte Vorschrift
wird klargestellt, dass nicht nur herkömmliche Verfahren zur Züchtung von
Pflanzen und Tieren von der Patentierung ausgeschlossen sind, sondern auch die
ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere.
Hintergrund
Die Neuregelung hat folgende Schwerpunkte:
1. Die Einsicht in die Anmeldeunterlagen soll künftig online über das Internet
möglich sein. Es entspricht der Arbeitsweise der Nutzer des Patentsystems, dass
der Informationsfluss über das Internet eröffnet wird. Bisher musste man bei
Patentrecherchen für die Einsicht in die Akten der Erteilungsverfahren beim
Deutschen Patent- und Markenamt die umständliche Methode anwenden, nach München
zum Patentamt zu fahren oder sich Kopien per Fax oder Post schicken zu lassen.
Patentanwälte und Patentabteilungen von Unternehmen haben 18 Monate nach der
Anmeldung, wenn diese im Patentregister veröffentlicht wird, den Anspruch
darauf zu erfahren, welche technischen Erfindungen sich im Erteilungsverfahren
befinden. Dann kennen sie den Stand der Technik; dann können sie ihre eigenen
Entwicklungsaktivitäten darauf abstimmen und alternative technische
Lösungsansätze suchen.
2. Patentanmeldungen in englischer und französischer Sprache werden künftig
gegenüber anderen fremdsprachigen Anträgen bevorzugt behandelt. Viele Erfinder
melden zunächst beim DPMA an, um sich dort nach 9 oder 10 Monaten einen ersten
Bescheid aus dem sie den relevanten Stand der Technik erfahren. Ergibt sich
daraus, dass die Erfindung neu und damit grundsätzlich patentierbar ist,
verfolgen die Antragsteller anschließend den Erwerb ihres Schutzrechts beim
Europäischen Patentamt in anderer Sprache, zumeist englisch, weiter.
Derzeit müssen alle Unterlagen schon drei Monate nach der Anmeldung in
deutscher Sprache vorliegen. Das Patentnovellierungsgesetz sieht eine
Verlängerung dieser Frist für englische und französische Anmeldungen auf zwölf
Monate vor. Damit soll erreicht werden, dass internationale Anmelder ihre für
die Nachanmeldung beim EPA vorgesehenen fremdsprachigen Papiere erst dann ins
Deutsche übersetzen müssen, wenn sie sich entschließen, ihr Erteilungsverfahren
beim Deutschen Patentamt fortzusetzen. Damit wird es attraktiver, das Angebot
des DPMA zu nutzen.
3. Der sog. "Recherchebericht" des DPMA erfährt eine inhaltliche
Aufwertung. Bisher führt er nur diejenigen Druckschriften auf, die für die
Beurteilung der Patentierbarkeit von Bedeutung sein könnten. Die Recherche soll
künftig der Praxis auf internationaler Ebene angeglichen und deshalb erweitert
werden um eine erste, vorläufige Einschätzung der Patentierungsvoraussetzungen
Neuheit und erfinderische Tätigkeit.
4. Die Neuregelung vereinfacht den elektronischen Geschäftsverkehr der Anmelder
mit dem DPMA. Einige Schutzrechte (z. B. Marken) können künftig eingereicht
werden, ohne dass der Anmelder elektronisch signieren und dafür die notwendigen
Geräte beschaffen muss.
Quelle: BMJ
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.