ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 08.07.2013 – Patentnovellierungsgesetz endgültig verabschiedet
    08.07.2013 – Patentnovellierungsgesetz endgültig verabschiedet
    APOTHEKE – Steuer & Recht Nachdem der Deutsche Bundestag das Patentnovellierungsgesetz am 27. Juni beschlossen hat, hat die Neuregelung am 05.07.2013 auch den Bundesrat im ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


Steuer & Recht

Patentnovellierungsgesetz endgültig verabschiedet

Bundesrat gibt grünes Licht für Verfahrensverbesserungen beim Deutschen Patent- und Markenamt

 

Nachdem der Deutsche Bundestag das Patentnovellierungsgesetz am 27. Juni beschlossen hat, hat die Neuregelung am 05.07.2013 auch den Bundesrat im zweiten Durchgang passiert. Damit ist die Novelle endgültig beschlossen.

"Mit diesem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für die innovativen Unternehmen in Deutschland, insbesondere für den Mittelstand, entscheidend verbessert. Bürokratie wird abgebaut, Kosten für die Wirtschaft und beim Deutschen Patent- und Markenamt werden gesenkt. Besonders der Mittelstand wird von den neuen Regelungen profitieren", erklärte die Bundesministerin der Justiz, Leutheusser-Schnarrenberger.

Mit dem neuen Gesetz wird die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt einfacher und kostengünstiger. Die Antragsteller erfahren künftig frühzeitig, ob ihre Erfindung Aussicht auf Patentierung hat. Patentrecherchen können schnell und unkompliziert durch elektronische Akteneinsicht über das Internet abgewickelt werden. Durch eine im Gesetzgebungsverfahren eingefügte Vorschrift wird klargestellt, dass nicht nur herkömmliche Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren von der Patentierung ausgeschlossen sind, sondern auch die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere.

Hintergrund

Die Neuregelung hat folgende Schwerpunkte:

1. Die Einsicht in die Anmeldeunterlagen soll künftig online über das Internet möglich sein. Es entspricht der Arbeitsweise der Nutzer des Patentsystems, dass der Informationsfluss über das Internet eröffnet wird. Bisher musste man bei Patentrecherchen für die Einsicht in die Akten der Erteilungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt die umständliche Methode anwenden, nach München zum Patentamt zu fahren oder sich Kopien per Fax oder Post schicken zu lassen. Patentanwälte und Patentabteilungen von Unternehmen haben 18 Monate nach der Anmeldung, wenn diese im Patentregister veröffentlicht wird, den Anspruch darauf zu erfahren, welche technischen Erfindungen sich im Erteilungsverfahren befinden. Dann kennen sie den Stand der Technik; dann können sie ihre eigenen Entwicklungsaktivitäten darauf abstimmen und alternative technische Lösungsansätze suchen.

2. Patentanmeldungen in englischer und französischer Sprache werden künftig gegenüber anderen fremdsprachigen Anträgen bevorzugt behandelt. Viele Erfinder melden zunächst beim DPMA an, um sich dort nach 9 oder 10 Monaten einen ersten Bescheid aus dem sie den relevanten Stand der Technik erfahren. Ergibt sich daraus, dass die Erfindung neu und damit grundsätzlich patentierbar ist, verfolgen die Antragsteller anschließend den Erwerb ihres Schutzrechts beim Europäischen Patentamt in anderer Sprache, zumeist englisch, weiter.

Derzeit müssen alle Unterlagen schon drei Monate nach der Anmeldung in deutscher Sprache vorliegen. Das Patentnovellierungsgesetz sieht eine Verlängerung dieser Frist für englische und französische Anmeldungen auf zwölf Monate vor. Damit soll erreicht werden, dass internationale Anmelder ihre für die Nachanmeldung beim EPA vorgesehenen fremdsprachigen Papiere erst dann ins Deutsche übersetzen müssen, wenn sie sich entschließen, ihr Erteilungsverfahren beim Deutschen Patentamt fortzusetzen. Damit wird es attraktiver, das Angebot des DPMA zu nutzen.

3. Der sog. "Recherchebericht" des DPMA erfährt eine inhaltliche Aufwertung. Bisher führt er nur diejenigen Druckschriften auf, die für die Beurteilung der Patentierbarkeit von Bedeutung sein könnten. Die Recherche soll künftig der Praxis auf internationaler Ebene angeglichen und deshalb erweitert werden um eine erste, vorläufige Einschätzung der Patentierungsvoraussetzungen Neuheit und erfinderische Tätigkeit.

4. Die Neuregelung vereinfacht den elektronischen Geschäftsverkehr der Anmelder mit dem DPMA. Einige Schutzrechte (z. B. Marken) können künftig eingereicht werden, ohne dass der Anmelder elektronisch signieren und dafür die notwendigen Geräte beschaffen muss.

Quelle: BMJ

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken