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  • 21.02.2013 – Startschuss für das neue Europäische Patentgericht
    21.02.2013 – Startschuss für das neue Europäische Patentgericht
    APOTHEKE – Steuer & Recht Zur Unterzeichnung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht durch 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erklärt Bundesminis...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


Steuer & Recht

Startschuss für das neue Europäische Patentgericht

 

24 EU-Staaten zeichnen Übereinkommen in Brüssel

Zur Unterzeichnung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht durch 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erklärt Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit den Unterschriften wird eines der Großprojekte für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union besiegelt. Gerade als die für das Patentwesen zuständige Bundesministerin habe ich die Unterschrift besonders gerne geleistet. Vor dem neuen EU-Gericht können Patentinhaber bald Streitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung für alle vom Europäischen Patentamt erteilten Patente und für alle am Gerichtssystem teilnehmenden EU-Staaten führen. Das Europäische Patentgerichtsübereinkommen orientiert sich an dem bewährten und international geachteten deutschen Patentgerichtssystem. Dies ist auch gerade für deutsche Firmen wichtig, die im Vergleich mit den anderen EU-Ländern die weitaus meisten Patente halten. Die deutsche innovative Industrie wird also besonders davon profitieren, dass Patente künftig zügig grenzüberschreitend erteilt und einheitlich kostengünstig durchgesetzt werden können.

Es gilt die Weisheit eines langjährigen deutschen Patentamtspräsidenten: "Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert." Dies gilt erst recht in der globalisierten Welt.

Hintergrund
Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit ("Einheitliches Patentgericht") ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft ein zügiger grenzüberschreitender Patentschutz in Europa eingerichtet werden soll. Vor dem Einheitlichen Patentgericht können Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung über die vom Europäischen Patentamt für einzelne europäische Staaten erteilten Bündelpatente und über die neuen für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Patente geführt werden.

Die heutige Zeichnung haben 24 Mitgliedstaaten einschließlich Italiens vollzogen. In Polen und der Tschechischen Republik liegen die innerstaatlich erforderlichen Voraussetzungen für die Zeichnung (noch) nicht vor. Diese Staaten können später beitreten. Bulgarien hat seine Zeichnung für morgen (20.02.2013) angekündigt. Das neue Gericht kann seine Tätigkeit starten, wenn 13 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben. Diese Zahl könnte bis 2015 erreicht sein.

Der Deutsche Bundestag und die anderen einzelstaatlichen Parlamente müssen das Gerichtsübereinkommen jetzt ratifizieren. Außerdem sind umfangreiche Vorarbeiten für das Verfahren zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das Europäische Patentamt in München sowie für die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts erforderlich. Mit dem Start des neuen Systems ist in rund zwei Jahren zu rechnen.

Mit der Zeichnung des Gerichtsübereinkommens kann ein jahrzehntelang angestrebtes Reformprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Es wird nachhaltige Verbesserungen für die innovative Industrie in Europa hinsichtlich Kosten und Durchsetzung des Schutzes technischer Erfindungen geben. Insbesondere Deutschland, aus dem gut 40 % der auf EU-Länder entfallenden europäischen Patente stammen, wird von der Reform profitieren.

Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember 2012 im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit von 25 EU-Mitgliedstaaten (ohne Spanien und Italien) die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 verabschiedet, mit denen ein einheitliches EU-Patent geschaffen wird, das zu seiner Wirksamkeit nach der Erteilung durch das Europäische Patentamt keinerlei Übersetzungen mehr bedarf. Diese Verordnungen sind am 20. Januar 2013 in Kraft getreten. An der Erarbeitung des Gerichtsübereinkommens haben sich 25 Staaten beteiligt, d. h. alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Italien und Spanien.

Quelle: BMJ

 

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