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  • 28.11.2024 – Apotheken-News: Apotheken und die ePA – Zwischen Pflicht und Risiko
    28.11.2024 – Apotheken-News: Apotheken und die ePA – Zwischen Pflicht und Risiko
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die elektronische Patientenakte (ePA) startet ab Januar 2024, doch die Umsetzung sorgt bereits im Vorfeld für Spannungen. Während das Bu...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Apotheken und die ePA – Zwischen Pflicht und Risiko

 

Digitalisierung, Datenschutz und rechtliche Absicherung als zentrale Herausforderungen

Die elektronische Patientenakte (ePA) startet ab Januar 2024, doch die Umsetzung sorgt bereits im Vorfeld für Spannungen. Während das Bundesgesundheitsministerium den Zeitplan verteidigt, kritisieren Anbieter und Leistungserbringer fehlende technische und organisatorische Vorbereitung. Besonders Apotheken stehen vor der Herausforderung, sensible Patientendaten zu verwalten und rechtliche Risiken zu minimieren. Eine starke Rechtsschutzversicherung und strategische Investitionen könnten entscheidend sein, um im digitalisierten Gesundheitsmarkt zu bestehen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht ab dem 15. Januar 2024 vor ihrer stufenweisen Einführung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält am Starttermin für die Modellregionen fest, betont jedoch, dass der Rollout sukzessive erfolgen wird. Ziel ist es, allen gesetzlich Versicherten bis Ende 2024 einen zentralen, digitalen Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Doch bereits vor dem offiziellen Beginn sind Zweifel an der reibungslosen Umsetzung laut geworden.

Ein wesentlicher Kritikpunkt kommt von den Anbietern der Praxisverwaltungssysteme (PVS). Diese drängen auf eine Verlängerung der Übergangsfristen, da viele Arztpraxen und Apotheken noch nicht vollständig auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind. Insbesondere technische Schnittstellen, Datensicherheitsfragen und die Integration in bestehende Abläufe bereiten Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass in vielen Betrieben Schulungen und notwendige Software-Updates noch ausstehen.

Für Apothekenbetreiber stellen sich daraus spezifische Herausforderungen. Neben der technischen Umsetzung müssen sie sich mit rechtlichen und organisatorischen Risiken auseinandersetzen. Die ePA erfordert den Umgang mit hochsensiblen Patientendaten, was strengen Datenschutzrichtlinien unterliegt. Bereits kleine Verstöße könnten Abmahnungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Besonders das Wettbewerbsrecht birgt Gefahren, da Apotheken bei Werbemaßnahmen oder Informationsverbreitung schnell angreifbar werden.

Eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung, die sowohl Datenschutz- als auch Wettbewerbsrecht abdeckt, wird daher für viele Apothekenbetreiber zu einer essenziellen Absicherung. Diese Policen bieten nicht nur finanziellen Schutz vor den Kosten juristischer Konflikte, sondern auch Unterstützung durch Experten, die in einem komplexer werdenden rechtlichen Umfeld zunehmend unverzichtbar sind.

Zudem ist die technische Zusammenarbeit mit Softwareanbietern entscheidend, um ePA-Schnittstellen fehlerfrei zu implementieren. Apotheken, die diesen Schritt vernachlässigen, riskieren nicht nur die Verzögerung bei der Einführung der ePA, sondern auch langfristige Wettbewerbsnachteile in einem digitalisierten Gesundheitsmarkt. Der Erfolg der ePA hängt somit nicht nur von staatlichen Vorgaben, sondern auch von der Kooperationsbereitschaft und den Investitionen der Beteiligten ab.


Kommentar:

Die Einführung der elektronischen Patientenakte markiert einen Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Sie bietet eine Vision von besser vernetzten Akteuren und einer effizienteren Patientenversorgung. Doch dieser Fortschritt ist mit erheblichen Hürden verbunden, die nicht unterschätzt werden dürfen. Die derzeitigen Forderungen der PVS-Anbieter nach längeren Übergangsfristen und die offensichtlichen Defizite in der technischen Infrastruktur verdeutlichen, wie ambitioniert die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums sind.

Für Apotheken ist die Lage besonders kritisch. Sie agieren als zentrale Anlaufstelle für Patienten und müssen gleichzeitig den Anforderungen von Krankenkassen, Ärzten und nun auch den digitalen Schnittstellen gerecht werden. Diese Mehrbelastung erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch rechtliche Weitsicht. Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen oder formaler Fehler können erhebliche finanzielle und reputative Schäden verursachen.

Branchenspezifische Rechtsschutzversicherungen sind daher ein notwendiges Instrument, um Apothekenbetreiber vor den Risiken der Digitalisierung zu schützen. Eine Versicherung, die den Bereich Wettbewerbsrecht und Datenschutz umfasst, bietet nicht nur Sicherheit, sondern auch Handlungsspielraum in einer zunehmend regulierten Branche. Doch Versicherungen allein reichen nicht aus: Apotheken müssen in Schulungen, technische Upgrades und vor allem in die strategische Digitalisierung investieren.

Die Politik trägt jedoch ebenfalls Verantwortung. Der Druck, ehrgeizige Digitalisierungsvorhaben schnell umzusetzen, darf nicht zulasten der Leistungserbringer gehen. Realistische Übergangsfristen, eine bessere finanzielle Förderung und klarere rechtliche Vorgaben sind notwendig, um die Akzeptanz und die erfolgreiche Implementierung der ePA sicherzustellen.

Für Apotheken liegt in der Herausforderung der Digitalisierung auch eine Chance: Wer frühzeitig investiert und die ePA als strategisches Instrument begreift, kann sich als Vorreiter im digitalen Gesundheitsmarkt positionieren. Doch ohne die richtige Unterstützung, sowohl politisch als auch technisch, droht dieses ambitionierte Projekt im Spannungsfeld von Bürokratie und Überforderung ins Stocken zu geraten. Die ePA ist eine Vision, die nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten Wirklichkeit werden kann.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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