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  • 28.11.2024 – Sterbegeld und Steuer
    28.11.2024 – Sterbegeld und Steuer
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Wie beeinflusst eine Sterbegeldversicherung den Nachlass und die Erbschaftsteuer? Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass solche Le...

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ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Sterbegeld und Steuer

 

Wie Versicherungsleistungen den Nachlass beeinflussen und Bestattungskosten steuerlich absetzbar bleiben

Wie beeinflusst eine Sterbegeldversicherung den Nachlass und die Erbschaftsteuer? Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass solche Leistungen den Nachlasswert erhöhen, während tatsächliche Bestattungskosten vollständig steuermindernd abziehbar sind. Erfahren Sie, welche Konsequenzen das Urteil für Erben und Nachlassplanungen hat und warum eine präzise Dokumentation essenziell ist.


Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die steuerliche Behandlung von Leistungen aus Sterbegeldversicherungen, die zur Deckung von Bestattungskosten abgetreten werden, neu definiert und sorgt für rechtliche Klarheit bei Erbschaftsangelegenheiten. Das Urteil verdeutlicht, wie solche Abtretungen den Nachlasswert beeinflussen und wie Erben von der vollständigen steuerlichen Berücksichtigung der tatsächlichen Bestattungskosten profitieren können.

Im vorliegenden Fall hatten der Kläger und seine Schwester die verstorbene Tante beerbt, die zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte. Die Erblasserin hatte das Bezugsrecht dieser Versicherung an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, um sicherzustellen, dass die Bestattungskosten gedeckt werden. Nach ihrem Tod stellte der Bestatter für seine Leistungen eine Rechnung über 11.653,96 Euro aus, von denen 6.864,82 Euro durch die Sterbegeldversicherung bezahlt wurden. Das Finanzamt rechnete diesen Betrag als Sachleistungsanspruch zum Nachlasswert hinzu und setzte die Erbschaftsteuer entsprechend fest. Zugleich berücksichtigte es jedoch lediglich die gesetzliche Pauschale für Erbfallkosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in Höhe von 10.300 Euro als Nachlassverbindlichkeit.

Der BFH entschied nun, dass diese Vorgehensweise unzureichend ist und die steuerliche Belastung der Erben unzulässig erhöht. Laut dem Urteil ist die Versicherungsleistung zwar korrekt als Sachleistungsanspruch in die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer einzubeziehen, jedoch sind die Bestattungskosten nicht auf die Pauschale beschränkt. Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind tatsächlich entstandene Bestattungskosten in voller Höhe abzugsfähig, da sie als Nachlassverbindlichkeiten gelten. Die Entscheidung der Vorinstanz, die nur die Pauschale berücksichtigte, wurde aufgehoben, und der Fall wurde zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis. Sie zeigt, dass eine pauschale Regelung zwar für viele Fälle praktikabel ist, aber nicht immer den tatsächlichen Verhältnissen gerecht wird. Insbesondere bei hohen Bestattungskosten kann eine volle Berücksichtigung der Ausgaben die Steuerlast erheblich mindern. Für Erben bedeutet dies, dass eine genaue Dokumentation aller Bestattungskosten essenziell ist, um die steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können.

Zudem unterstreicht das Urteil die Bedeutung der Nachlassplanung. Die Abtretung von Sterbegeldversicherungen an Bestattungsunternehmen kann eine sinnvolle Maßnahme zur finanziellen Entlastung der Erben darstellen, sollte jedoch stets unter steuerlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Steuerberater sind gefragt, ihre Mandanten umfassend zu informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.


Kommentar:

Die Entscheidung des BFH zur steuerlichen Behandlung von Sterbegeldversicherungen ist ein wichtiges Signal für mehr Gerechtigkeit im Steuerrecht. Sie hebt die oft starren Grenzen pauschaler Regelungen auf und schafft Raum für eine gerechtere Berücksichtigung tatsächlicher Kosten. Gerade bei der Erbschaftsteuer, die ohnehin als besonders umstritten gilt, wird mit diesem Urteil ein Ausgleich zwischen den Interessen des Fiskus und der Steuerpflichtigen geschaffen.

Es ist von besonderer Bedeutung, dass der BFH die volle Abzugsfähigkeit der Bestattungskosten anerkennt. Die Pauschale von 10.300 Euro mag für Standardfälle ausreichen, wird aber bei höheren Kosten, wie sie oft bei aufwendigen Bestattungen oder speziellen Wünschen der Verstorbenen entstehen, schnell zu einem Problem. Das Urteil schafft hier Klarheit und ermutigt Erben, tatsächliche Kosten detailliert nachzuweisen.

Allerdings zeigt der Fall auch, wie wichtig eine frühzeitige Planung und Beratung ist. Die Abtretung von Sterbegeldversicherungen an Bestattungsunternehmen kann zwar helfen, die finanziellen Belastungen für die Erben zu minimieren, doch die steuerlichen Folgen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Eine genaue Abstimmung zwischen Nachlassplanung und steuerlicher Beratung ist essenziell.

Aus gesellschaftlicher Sicht wirft das Urteil zudem eine grundsätzliche Frage auf: Sollten pauschale Regelungen überhaupt die Regel sein, oder wäre es sinnvoller, individuelle Verhältnisse stärker zu berücksichtigen? Die Komplexität solcher Regelungen ist eine Herausforderung, doch sie bietet auch die Chance, gerechtere Lösungen zu schaffen.

Für Erben ist die Botschaft klar: Dokumentation und Planung sind entscheidend. Nur wer seine Ausgaben genau nachweist und sich frühzeitig über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen informiert, kann unnötige Belastungen vermeiden. Steuerberater sollten diese Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre Mandanten noch umfassender aufzuklären und ihnen bei der optimalen Gestaltung von Nachlässen zur Seite zu stehen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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