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  • 20.11.2024 – Apotheken-News: Impfungen in Apotheken – Steuerliche und versicherungstechnische Pflichten
    20.11.2024 – Apotheken-News: Impfungen in Apotheken – Steuerliche und versicherungstechnische Pflichten
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Immer mehr Apotheken bieten Impfungen an, doch dabei müssen Apothekenbetreiber auch steuerliche und versicherungstechnische Aspekte berü...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Impfungen in Apotheken – Steuerliche und versicherungstechnische Pflichten

 

Alles zu Steuerbefreiung und Versicherungsschutz für Apothekenbetreiber

Immer mehr Apotheken bieten Impfungen an, doch dabei müssen Apothekenbetreiber auch steuerliche und versicherungstechnische Aspekte berücksichtigen. Von der Umsatzsteuerbefreiung bis zum Vorsteuerabzug und maßgeschneidertem Versicherungsschutz – dieser Bericht liefert wichtige Informationen, um rechtliche und steuerliche Risiken zu vermeiden.


Mit der zunehmenden Zahl an Apotheken, die Impfungen anbieten, kommen auch komplexe steuerliche und versicherungstechnische Anforderungen auf die Betreiber zu. Vom Vorsteuerabzug über die Umsatzsteuerbefreiung bis hin zu spezifischen Versicherungslösungen – in diesem Bericht erfahren Sie, was Apothekenbetreiber beachten müssen, um rechtlich abgesichert und steuerlich korrekt zu handeln.Immer mehr Apotheken erweitern ihr Leistungsangebot und bieten Impfungen an, insbesondere im Rahmen des Modellvorhabens nach § 132j SGB V. Doch neben den medizinischen und organisatorischen Aspekten müssen Apothekenbetreiber auch steuerliche und versicherungstechnische Herausforderungen meistern. Diese betreffen sowohl die korrekte Abrechnung der Impfdienstleistungen als auch die Absicherung gegen mögliche Haftungsrisiken.

Die steuerliche Behandlung von Impfungen in Apotheken ist eindeutig geregelt: Die Vergütungen für Impfungen, die im Rahmen des Modellvorhabens durchgeführt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt insbesondere für Grippeschutzimpfungen sowie für Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Die Treuhand Hannover weist jedoch darauf hin, dass diese Steuerbefreiung nur für Leistungen gilt, die unmittelbar mit der Impfung verbunden sind. Zusätzliche Dienstleistungen, wie etwa die Ausstellung von Impfausweisen, unterliegen hingegen der regulären Umsatzsteuer. Diese Regelung betrifft auch Fälle, in denen die Impfung nicht vom Apotheker persönlich, sondern von einem anderen qualifizierten Mitarbeiter durchgeführt wird.

Ein weiterer steuerlicher Aspekt betrifft den Vorsteuerabzug. Apotheker können nicht die gesamte Vorsteuer für die Impfstoffbeschaffung und damit verbundene Materialien abziehen. Stattdessen müssen sie die Vorsteuer auf ihre allgemeinen betrieblichen Ausgaben anteilig kürzen. Diese Regelung erfordert eine präzise Buchführung, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorgaben korrekt eingehalten werden.

Neben den steuerlichen Aspekten müssen Apothekenbetreiber auch die versicherungstechnischen Anforderungen beachten. Durch das Angebot von Impfungen erweitern Apotheken ihre Rolle als Gesundheitsdienstleister, was mit neuen Haftungsrisiken verbunden ist. Insbesondere Fehler bei der Impfung oder unerwünschte Nebenwirkungen können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, um sich gegen diese Risiken abzusichern. Doch Standardversicherungen reichen hier nicht aus. Apotheken müssen spezielle Zusatzversicherungen abschließen, die die spezifischen Risiken des Impfbetriebs abdecken. Diese Versicherungen sollten nicht nur Haftungsfragen, sondern auch Risiken im Bereich der elektronischen Dokumentation und der Datensicherheit umfassen, da Impfungen zunehmend digital erfasst und verwaltet werden.

Ein weiterer Aspekt, der nicht unbeachtet bleiben darf, ist die Anpassung der Apothekenversicherung an die erweiterten Dienstleistungsangebote. Apothekenbetreiber sollten ihre Versicherungspolicen regelmäßig prüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass alle betrieblichen Risiken abgedeckt sind. Die Versicherung sollte auch Cyber-Risiken und mögliche Datenschutzverletzungen abdecken, da der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten zusätzliche Gefahren birgt.


Kommentar:

Die Entscheidung, Impfungen in Apotheken anzubieten, ist ein Schritt, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Einerseits profitieren Apotheken von einer breiten Anerkennung und einer Erweiterung ihres Dienstleistungsangebots, andererseits müssen sie sich auf neue steuerliche und versicherungstechnische Anforderungen einstellen, die oft komplex und schwer verständlich sind. Die steuerliche Befreiung von der Umsatzsteuer für Impfleistungen mag zunächst einfach erscheinen, doch die genaue Abgrenzung zwischen steuerbefreiten und steuerpflichtigen Leistungen erfordert eine präzise Abrechnung und ein gutes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Besonders die Ausstellung von Impfausweisen und administrative Aufgaben stellen Fallen dar, die nicht immer sofort offensichtlich sind.

Zudem ist der Vorsteuerabzug für Impfstoffmaterialien ein weiterer Stolperstein, der Apothekenbetreiber zu einer detaillierten Buchführung zwingt. In einer Branche, die ohnehin mit vielen bürokratischen Anforderungen konfrontiert ist, stellt diese zusätzliche Hürde eine Belastung dar, die ohne die richtige Unterstützung durch Steuerberater und Buchhalter schwer zu bewältigen ist.

Neben den steuerlichen Aspekten ist der Versicherungsbereich ein zentraler Punkt, den Apotheken nicht vernachlässigen dürfen. Impfungen bergen Haftungsrisiken, die durch Fehler bei der Impfung oder durch unerwünschte Nebenwirkungen schnell zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen können. In solchen Fällen kommt eine Berufshaftpflichtversicherung zum Tragen, die jedoch oft nicht ausreicht, um die spezifischen Risiken des Impfbetriebs vollständig abzudecken. Apotheken sollten daher gezielt nach Versicherungen suchen, die auf die Besonderheiten ihrer erweiterten Dienstleistungen zugeschnitten sind.

Nicht zuletzt müssen Apotheken ihre Versicherungen regelmäßig überprüfen und anpassen. In einer sich stetig wandelnden Gesundheitslandschaft, in der Impfungen zunehmend zum Standardangebot gehören, ist es unerlässlich, dass Apothekenbetreiber ihre Versicherungsstrategien regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. Cyber-Risiken und Datenschutzfragen dürfen dabei nicht unbeachtet bleiben, da Apotheken immer mehr auf digitale Systeme setzen, um Impfungen zu dokumentieren und zu verwalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung von Impfungen in Apotheken ein wertvoller Beitrag zum Gesundheitssystem ist, der jedoch nur dann erfolgreich sein kann, wenn Apothekenbetreiber die steuerlichen und versicherungstechnischen Herausforderungen richtig verstehen und entsprechend handeln. Eine enge Zusammenarbeit mit Fachleuten aus den Bereichen Steuerrecht und Versicherung ist daher unabdingbar, um die Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu sichern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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