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  • 13.11.2024 – Berufsunfähigkeit für Apotheker: Dynamik optimal gestalten
    13.11.2024 – Berufsunfähigkeit für Apotheker: Dynamik optimal gestalten
    VORSORGE | Medienspiegel & Presse | Die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht es Apothekern, ihre Absicherung flexibel an steigende Lebenshaltungskosten ...

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ApoRisk® Nachrichten - VORSORGE:


VORSORGE | Medienspiegel & Presse |

Berufsunfähigkeit für Apotheker: Dynamik optimal gestalten

 

Flexible Absicherung sichern, Übersicherung vermeiden

Die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht es Apothekern, ihre Absicherung flexibel an steigende Lebenshaltungskosten und Inflation anzupassen. Doch mit dieser Anpassung geht auch die Gefahr einer sogenannten Übersicherung einher, die unerwartete Kürzungen im Leistungsfall zur Folge haben könnte. Was genau hinter Übersicherungsklauseln steckt, warum ihre Rechtmäßigkeit umstritten ist und wie Apotheker sich vor potenziellen Fallstricken schützen können – dieser Bericht liefert umfassende Antworten und wertvolle Einblicke in die Chancen und Risiken der Dynamik.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt für viele Apotheker als essenzieller Baustein der Vorsorge. In einem Beruf, der hohe Anforderungen an die physische und mentale Gesundheit stellt, bietet die BU eine wertvolle Absicherung gegen den Verlust der Arbeitsfähigkeit und damit ein finanzielles Sicherheitsnetz. Ein zentraler Begriff in diesen Versicherungen ist die „Dynamik.“ Diese dient dazu, die Absicherung flexibel an veränderte Lebensumstände und die Inflation anzupassen. Für Apotheker, die über Jahre hinweg steigende Kosten und erhöhte Ausgaben für Praxis und Lebenshaltung erleben, bietet die Dynamik einen Mechanismus, um die Versicherungssumme und damit die Rente kontinuierlich zu erhöhen.

Dabei ist zwischen zwei Arten der Dynamik zu unterscheiden: der Beitragsdynamik und der Leistungsdynamik. Die Beitragsdynamik bewirkt, dass die Beiträge zur BU-Police in regelmäßigen Abständen – meist jährlich – angepasst werden. Durch diese Erhöhung wächst auch die Berufsunfähigkeitsrente bis zum Zeitpunkt eines möglichen Leistungsfalls an. Der Versicherungsnehmer profitiert so von einer schrittweisen Anpassung des Versicherungsschutzes, ohne dabei erneute Gesundheitsprüfungen durchlaufen zu müssen.

Die Leistungsdynamik hingegen greift erst nach Eintritt des Versicherungsfalls. Sie sorgt dafür, dass die Berufsunfähigkeitsrente auch während der Leistungsdauer um einen vereinbarten Prozentsatz steigt, was den Einfluss der Inflation abfedert. Für Apotheker, die unter Umständen langfristig von einer BU-Rente abhängig sind, kann diese Form der Dynamik entscheidend sein, um über Jahre hinweg finanziell stabil zu bleiben.


Risiken der Dynamik: Gefahr einer Übersicherung

So vorteilhaft die Dynamik in der BU auch ist, birgt sie ein gewisses Risiko: die sogenannte Übersicherung. Diese tritt dann ein, wenn die BU-Rente das eigentliche Einkommen übersteigt, was insbesondere dann problematisch sein kann, wenn die Lebenssituation oder die Einkommenshöhe des Versicherten sich im Lauf der Zeit verändert. Während Versicherungen wie die Berufshaftpflicht in der Regel an der Höhe des Einkommens orientiert sind, zählt die BU-Versicherung als Summenversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherer im Leistungsfall die vereinbarte Rente vollständig auszahlen müssen, auch wenn diese das aktuelle Einkommen übersteigt. Apotheker müssen daher keine Sorge haben, dass die BU-Rente im Fall einer Übersicherung automatisch angepasst oder gekürzt wird. Die BU-Leistung wird unabhängig vom Gehalt ausgeschüttet, sofern es sich um eine vertraglich festgelegte Summe handelt.

Dennoch versuchen manche Versicherer, sich vor den Folgen einer Übersicherung zu schützen. Dies geschieht häufig über sogenannte Übersicherungsklauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Solche Klauseln verpflichten den Versicherten, die Angemessenheit der Rente zum eigenen Einkommen selbst regelmäßig zu überprüfen und bei Übersicherung einen Widerspruch einzulegen. Andernfalls behalten sich die Versicherer vor, die BU-Rente im Leistungsfall an das tatsächliche Einkommen anzupassen oder sogar zu kürzen. Beispielhaft könnte eine solche Klausel formuliert sein: „Die Berufsunfähigkeitsrente darf 70 % des jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Sollte dies im Leistungsfall festgestellt werden, kann die Rente entsprechend angepasst werden.“


Rechtliche Perspektive: Transparenzgebot und Angemessenheit

Die Rechtmäßigkeit solcher Übersicherungsklauseln ist jedoch umstritten und wird von Verbraucherschutzorganisationen kritisch betrachtet. Da derartige Klauseln für den Versicherten oft überraschend kommen und ihn zur regelmäßigen Eigenprüfung verpflichten, können sie möglicherweise als intransparent oder unangemessen eingestuft werden. Nach § 305 c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gelten Klauseln, die für den Versicherten „überraschend“ sind und mit denen er nicht rechnen konnte, als unwirksam. So könnte die Forderung, jährlich eine Prüfung der Einkommensverhältnisse vorzunehmen, als eine derartige Überraschungsklausel interpretiert werden. Auch ein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 BGB ist denkbar. Die Anforderungen einer regelmäßigen Prüfung der Übersicherung sowie die Berücksichtigung unterschiedlicher Einkommensbestandteile könnten für Versicherte unverständlich und intransparent sein.


Kommentar: Vorsicht bei Übersicherungsklauseln – Rat für Apotheker

Für Apotheker ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein wichtiger Bestandteil der Existenzabsicherung. Im Fall der Berufsunfähigkeit schützt sie nicht nur das persönliche Einkommen, sondern auch die finanzielle Basis, die zur Deckung privater und beruflicher Ausgaben dient. Gerade Apotheker, die oft nicht nur ihr eigenes Einkommen, sondern auch Betriebsausgaben absichern wollen, sollten ihre BU-Police daher sorgfältig prüfen.

Die Dynamik bietet hier eine sinnvolle Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Laufe der Zeit an steigende Kosten und den wachsenden Lebensstandard anzupassen. Doch sollten Apotheker besonders aufmerksam sein, wenn es um Übersicherungsklauseln geht. Solche Klauseln können im Ernstfall den Versicherungsschutz erheblich beeinträchtigen und zu ungewollten Kürzungen der BU-Rente führen. Es empfiehlt sich daher, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen genau zu lesen und gegebenenfalls auf Klauseln zu achten, die den Versicherungsschutz bei Übersicherung einschränken könnten.

Apotheker, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik in Betracht ziehen oder bereits abgeschlossen haben, sollten sich regelmäßig über die Höhe der BU-Rente und ihr aktuelles Einkommen im Klaren sein, um eine mögliche Übersicherung zu vermeiden. Gleichzeitig ist es ratsam, im Zweifel den Rat eines spezialisierten Versicherungsmaklers oder Rechtsanwalts einzuholen, um potenziell problematische Klauseln zu identifizieren und ihren rechtlichen Bestand abzusichern. So lässt sich sicherstellen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Ernstfall ohne Einschränkungen leistet und der Apotheker sich voll und ganz auf die finanziellen Sicherheiten seiner BU-Rente verlassen kann.

Die Dynamik in der BU ist ein sinnvolles und wertvolles Instrument, das jedoch auch sorgfältig geprüft und durchdacht sein will. Gerade für Apotheker, die in der Regel langfristige und sicherheitsorientierte Entscheidungen treffen, ist es entscheidend, einen verlässlichen und belastbaren Versicherungsschutz zu haben – ohne versteckte Klauseln, die im Ernstfall eine unangenehme Überraschung darstellen könnten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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