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  • 01.11.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Sicherheitsstrategien und Gesundheitspolitik
    01.11.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Sicherheitsstrategien und Gesundheitspolitik
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2025 bringt neue Anforderungen für Apotheken mit sich, insbesondere in Bezug auf D...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Sicherheitsstrategien und Gesundheitspolitik

 

Die Auswirkungen der ePA, Retaxationen und neuer Impfempfehlungen auf die Zukunft der Apothekenlandschaft

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2025 bringt neue Anforderungen für Apotheken mit sich, insbesondere in Bezug auf Datenschutz. Trotz der Bestätigung ihrer Sicherheit durch das Fraunhofer-Institut wurden Schwachstellen aufgezeigt, die Handlungsbedarf erfordern. Gleichzeitig kämpfen Apotheken gegen AOK-Retaxationen wegen fehlender PZN und fordern eine Reform der Verträge. Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) und bestätigt die Rolle der Apotheken als Gesundheitsdienstleister. Auf europäischer Ebene verteidigt Generalanwalt Szpunar Rx-Boni als Kundenbindungsmaßnahmen. In einer Stendaler Apotheke hat ein Belästigungsfall das Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Zudem wurde die Grippeimpfung für 2025/26 angepasst, und Reckitt erzielte einen Teilerfolg im Streit um Babynahrung. Die stagnierende deutsche Wirtschaft setzt Apotheken unter Druck, während Fondseinnahmen Fragen zu Ausschüttungen aufwerfen. Eine Studie zeigt, dass ASS in der Herz-Kreislauf-Prävention geschlechterunabhängig wirkt. Schließlich sorgt das Bipam-Gesetz für Diskussionen über die freie Apothekenwahl für pflegebedürftige Versicherte.

 

Cyber-Versicherung und ePA: Unverzichtbarer Schutz für Apothekenbetreiber

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) Anfang 2025 bringt neue Anforderungen und Chancen für Apothekenbetreiber mit sich, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit und den Umgang mit Patientendaten. Laut der Gematik gilt die ePA als grundsätzlich sicher, was ein externes Gutachten des Fraunhofer-Instituts bestätigte. Dennoch deckte das Gutachten Schwachstellen auf, die für Apothekenbetreiber von Relevanz sind und einen proaktiven Umgang mit Sicherheitsvorkehrungen erfordern.

Eine der größten Herausforderungen ist der nur temporär gewährte Zugriff für Apotheken: Diese erhalten im Behandlungsfall lediglich drei Tage Zugang zu den ePA-Daten. Eine Verlängerung ist nur durch den Patienten möglich, weshalb Apotheken innerhalb dieses engen Zeitfensters alle relevanten Informationen für eine nahtlose Versorgung sichten und gegebenenfalls dokumentieren müssen.

Zudem legt das Gutachten Schwachstellen im System offen, wie die zeitverzögerte Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen an Wochenenden und Feiertagen. Für Apotheken bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre Software- und Telematik-Anbieter in solchen Fällen schnell reagieren. Die enge Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern ist daher unerlässlich, um auf mögliche Risiken prompt reagieren zu können und den Datenschutz zu gewährleisten.

In diesem Kontext gewinnt die Absicherung durch Cyber-Versicherungen an Bedeutung. Apothekenbetreiber sind nicht nur für den physischen Schutz ihrer Standorte verantwortlich, sondern auch für den digitalen Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Eine Cyber-Versicherung schützt Apotheken vor finanziellen Schäden durch Datenlecks, Cyberangriffe und andere digitale Risiken, die im Umgang mit der ePA auftreten könnten. Angesichts der zunehmenden Cyberbedrohungen im Gesundheitswesen wird eine solche Versicherung zur essenziellen Absicherung gegen potenzielle Haftungsfälle und Schäden, die durch Datenschutzverletzungen entstehen könnten.

Apothekenbetreiber müssen zudem das Risiko von „Innentätern“ minimieren, also potenziellen Sicherheitslücken durch Mitarbeiter, die gezielt ausgenutzt werden könnten. Durch geeignete Sicherheitsprotokolle, Zugriffsbeschränkungen und regelmäßige Schulungen zur Datensicherheit kann das Risiko reduziert werden. Auch bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern sind hohe Sicherheitsstandards erforderlich, um die Integrität der ePA-Daten zu wahren.

Die ePA bietet Apotheken klare Vorteile für eine verbesserte und effizientere Patientenversorgung. Doch um die Risiken der Digitalisierung abzusichern, sollten Apothekenbetreiber nicht nur auf technische Sicherheitslösungen vertrauen, sondern auch eine Cyber-Versicherung in Erwägung ziehen. Diese schützt vor den finanziellen Folgen eines Cybervorfalls und stärkt das Vertrauen der Kunden in die digitale Sicherheit der Apotheke. Angesichts der sensiblen Gesundheitsdaten, mit denen Apotheken arbeiten, ist eine solche Versicherung kein Luxus, sondern eine notwendige Absicherung.

Apotheken müssen die Herausforderungen der ePA und die Notwendigkeit eines umfassenden Sicherheitskonzepts ernst nehmen. Neben einer sorgfältigen Auswahl und Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern und einer vorausschauenden Sicherheitsstrategie sind Cyber-Versicherungen heute ein wichtiger Bestandteil des Risiko-Managements, um die digitale Sicherheit zu gewährleisten und die Zukunft der ePA aktiv mitzugestalten.

 

AOK-Retaxationen wegen verschwundener Engpass-PZN: Apotheken kämpfen gegen bürokratische Hürden und finanzielle Verluste

Die Krankenkasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat in jüngster Zeit zahlreiche Apotheken retaxiert, weil bei der Abrechnung von Medikamenten angeblich das erforderliche Nichtverfügbarkeitskennzeichen fehlte. Das betrifft Apothekenbetreiber wie Frank Wegner, den Inhaber der Römer- und Brunnen-Apotheke, der beteuert, die vorgeschriebene Sonder-PZN zur Dokumentation von Medikamentenengpässen ordnungsgemäß auf dem Rezept eingetragen und über das elektronische System übermittelt zu haben. „Ich verstehe nicht, warum wir nun für etwas verantwortlich gemacht werden, das außerhalb unserer Kontrolle liegt. Unsere Prozesse waren lückenlos, die PZN wurde eingetragen und die Daten wie vorgeschrieben gesendet,“ erklärt Wegner.

Die AOK hingegen bleibt bei ihrer Sicht der Dinge und sieht die Verantwortung für den Fall klar aufseiten der Apotheken. „Aus unserer Sicht liegt hier ein Versäumnis in der Dokumentation vor,“ teilte die Krankenkasse mit und betonte, dass es auf ihrer Seite keine technischen Schwierigkeiten gegeben habe. Die Krankenkasse verweist darauf, dass Apotheken für die korrekte Übertragung und Kennzeichnung der Sonder-PZN selbst verantwortlich sind.

Für Apothekenbetreiber wie Wegner, der nun mit den finanziellen Folgen konfrontiert ist, stellt diese Haltung eine zusätzliche Belastung dar. Er und andere betroffene Apotheken müssen sich nun mit der Retaxation auseinandersetzen, Einsprüche einlegen und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre eigene Dokumentation vollständig und überprüfbar ist. Dies bedeutet nicht nur einen erheblichen bürokratischen Aufwand, sondern auch das Risiko finanzieller Verluste, falls der Einspruch abgelehnt wird. Retaxationen dieser Art setzen Apotheker zunehmend unter Druck, da sie in Zeiten des Medikamentenmangels ohnehin an der Grenze ihrer Belastbarkeit arbeiten.

Das aktuelle Beispiel wirft ein Licht auf ein seit Langem bestehendes Problem im Verhältnis zwischen Krankenkassen und Apotheken: Formale Fehler, technische Übertragungsprobleme oder Missverständnisse führen zu Retaxationen, deren finanzielle Last oft aufseiten der Apotheken bleibt. Die Überprüfung und Beweislast, dass die PZN tatsächlich korrekt eingetragen und gesendet wurde, liegt vollständig bei den Apothekenbetreibern. Dabei wird häufig übersehen, dass diese angesichts steigender bürokratischer Anforderungen ohnehin unter erheblichem Zeitdruck arbeiten.

Der Fall rund um die Retaxationen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verdeutlicht ein Grundproblem im System: die fehlende Klarheit, wer letztlich die Verantwortung für technische Übertragungsfehler trägt. Gerade bei Sonderkennzeichen, die Medikamentenengpässe anzeigen, müssen Apotheken in der Lage sein, sich darauf zu verlassen, dass ihre Eingaben korrekt verarbeitet werden. Wenn diese Informationen auf dem Weg zur Krankenkasse verloren gehen oder technische Probleme auftreten, sind die Apothekenbetreiber die Leidtragenden. Sie müssen den bürokratischen Aufwand leisten und gegebenenfalls hohe Retaxationsbeträge stemmen, was den wirtschaftlichen Druck in der ohnehin angespannten Lage der Apothekenbranche weiter erhöht.

Aus diesem Grund ist eine verbesserte Kommunikation zwischen Krankenkassen und Apotheken dringend erforderlich. Auch technische Maßnahmen könnten die Übertragungssicherheit erhöhen. Denkbar wäre beispielsweise, dass eine Rückmeldung oder Quittungssystem direkt im System der Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird, damit Apotheken eine Bestätigung über den Eingang der PZN erhalten. Die Politik sollte hier klare Rahmenbedingungen schaffen, um Apotheken vor den finanziellen Risiken von Retaxationen aufgrund technischer oder formaler Unstimmigkeiten zu schützen. Nur so lässt sich verhindern, dass Apothekenbetreiber zwischen bürokratischen Auflagen und wirtschaftlichen Risiken zerrieben werden und sich zunehmend aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Geschäft zurückziehen müssen.

 

Gericht bestätigt pharmazeutische Dienstleistungen: Ein Dämpfer für die Krankenkassen

Nach Monaten intensiver Verhandlungen und rechtlicher Auseinandersetzungen bestätigte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Mitte Oktober die Rechtmäßigkeit der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) und wies die Klagen des GKV-Spitzenverbands und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen ab. Die Entscheidung markiert einen entscheidenden Moment für Apotheken, die ihre Rolle als Gesundheitsdienstleister durch die pDL erweitern möchten, und sendet gleichzeitig ein klares Signal an die Krankenkassen.

Die Streitigkeiten über die pDL begannen bereits 2022, nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nicht auf eine gemeinsame Regelung zur Vergütung und zur konkreten Gestaltung der Dienstleistungen einigen konnten. Daraufhin griff die Schiedsstelle ein und verabschiedete nach mehreren Verhandlungsrunden einen Kompromiss, der die Dienstleistungen und die entsprechenden Vergütungen festlegte. Während der DAV diesen Schiedsspruch akzeptierte, rief er aufseiten der Krankenkassen scharfe Kritik hervor. Insbesondere die Höhe der Vergütung und die „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ wurden von der GKV als unangemessen und wenig pharmazeutisch begründet beanstandet. Der GKV-Spitzenverband entschied sich daraufhin zur Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, wobei auch die KV Hessen eine eigene Klage einreichte und zusätzlich einen Eilantrag stellte, um die pDL möglichst schnell auszusetzen. Der Eilantrag wurde bereits im Vorfeld abgewiesen.

Bei der Verhandlung unterstrich der Vorsitzende Richter, dass die Klage der KV Hessen aufgrund der formellen Nichtbetroffenheit durch den Schiedsspruch unzulässig sei. Die Klage des GKV-Spitzenverbands hingegen wurde in zwei Bereiche unterteilt: den Vergütungsaspekt und die Blutdruck-Dienstleistung. Hinsichtlich der Vergütung verwies das Gericht auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und hielt die festgelegten Vergütungssätze für rechtmäßig. Die Diskussion zur Blutdruck-Dienstleistung stellte sich indes als komplexer heraus, da die Krankenkassen hier eine grundsätzliche Abgrenzung zwischen medizinischen und pharmazeutischen Aufgabenbereichen forderten. Der Richter regte daher einen Vergleich an: Die Vergütung könnte bestehen bleiben, wenn auf die Blutdruck-pDL verzichtet würde. Doch diese Einigung scheiterte, und das Gericht entschied zugunsten der Apotheken.

Mit der Abweisung beider Klagen bleibt die Einführung und Vergütung der pDL in ihrer bestehenden Form bestehen. Die Entscheidung gilt als wichtiger Schritt zur Anerkennung neuer Dienstleistungen durch Apotheken und könnte für künftige Entwicklungen im Gesundheitswesen richtungsweisend sein. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde in beiden Verfahren zugelassen, sodass eine endgültige Klärung des Themas weiterhin möglich bleibt.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts bringt den Apotheken einen bedeutenden Erfolg, der ihre Rolle als unverzichtbare Anlaufstelle im Gesundheitswesen stärkt. Indem pharmazeutische Dienstleistungen wie die „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ von den Gerichten bestätigt werden, wird den Apotheken ein erweitertes Tätigkeitsfeld zugestanden, das sie näher an eine ganzheitliche Gesundheitsversorgung rückt. Die Entscheidung mag für die Krankenkassen ein Dämpfer sein, doch sie zeigt die Notwendigkeit, die Rolle von Apotheken in einer zunehmend anspruchsvollen Gesundheitslandschaft neu zu bewerten und anzuerkennen.

Für die Kassen ist dies ein Aufruf, über die reine Kostenkontrolle hinauszugehen und auch die nachhaltigen Effekte von Prävention und Beratung in Apotheken zu berücksichtigen. Die pDL eröffnen neue Möglichkeiten für präventive Ansätze im Alltag vieler Patientinnen und Patienten, die oft keine Zeit oder Gelegenheit haben, sich regelmäßig von ärztlichem Fachpersonal beraten zu lassen. Damit tragen die Apotheken einen wichtigen Teil zur Entlastung des Gesundheitssystems bei, was langfristig auch für die Krankenkassen von Vorteil sein könnte.

Doch die Revision zum Bundessozialgericht könnte das Thema erneut aufrollen und für die Apotheken Unsicherheiten mit sich bringen. Die zentrale Frage bleibt, ob das System der Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen Bestand haben wird oder ob hier noch Anpassungen notwendig werden. Die bisherige Entscheidung ist jedoch eine klare Botschaft für die Anerkennung und Stärkung der Apotheken im Gesundheitssystem.

 

Ehrenamt trifft auf Profiverhandler: Die Retax-Falle für Apotheken

Die Vertragsstreitigkeiten zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband über Retaxationen haben sich zu einem Brennpunkt in der Gesundheitswirtschaft entwickelt, der auf eine strukturelle Schwachstelle in den bestehenden Verträgen hinweist. Retaxationen – Rückforderungen der Krankenkassen für Apothekenleistungen bei kleinsten formalen Fehlern – können für betroffene Apotheken erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Die Krankenkassen nutzen die Vertragsbedingungen, die ihnen Rückforderungen bis auf null erlauben, bei formalen Mängeln wie einer fehlenden Dosierangabe oder einem Datum, konsequent aus. Dieser Ansatz der Kassen basiert auf dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß SGB V § 12, welches sie zur effizienten Verwendung von Beitragsgeldern verpflichtet.

Die Problematik liegt jedoch tiefer: Die DAV-Vertreter, die diese Verträge ausgehandelt haben, haben durch ihre Zustimmung den Kassen das Recht eingeräumt, diese harten Maßnahmen zu ergreifen. Seit Jahren beklagen Apotheker bundesweit die Folgen dieser Vereinbarungen, die teilweise zu Rückforderungen im fünfstelligen Bereich führen. Während viele Apotheker die Krankenkassen für diese Praxis verantwortlich machen, zeigt eine genauere Analyse, dass der Verhandlungsspielraum der Kassen durch die vertragliche Festlegung gegeben wurde. Tatsächlich wird kritisiert, dass die Verhandlungsführer des DAV als ehrenamtliche Vertreter nicht über die strategischen und verhandlungspsychologischen Fähigkeiten verfügen, um im direkten Austausch mit professionellen und erfahrenen Vertretern der Krankenkassen auf Augenhöhe zu agieren.

Dieser Aspekt gewinnt besondere Brisanz vor dem Hintergrund des geplanten Apothekenreformgesetzes, das die Verhandlungen über die Apothekenvergütung für das Jahr 2027 direkt zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband vorsieht. Der Passus, der in der vorerst zurückgestellten Reform enthalten ist, wird von vielen Apothekern als Risikofaktor für die Interessenvertretung der Branche gesehen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte diesen Ansatz auf dem Deutschen Apothekertag als eine Chance, das Apothekensystem „aus starren Strukturen zu lösen“. Ungeachtet dessen mehren sich die kritischen Stimmen aus den Reihen der Apothekerschaft, die das Verhandlungsgeschick des DAV in Frage stellen. Insbesondere wird argumentiert, dass es bei der Aushandlung von Vergütungen, die milliardenschwere Folgen haben, auf eine professionelle Vertretung ankommt, um faire und wirtschaftlich tragfähige Ergebnisse für die Apotheken zu erzielen.

Umfragen und Berichte aus der Branche machen deutlich, dass die Mehrheit der Apotheker den Rückgriff auf professionelle Verhandler bevorzugen würde. Ein solches Team könnte die Verhandlungsführung übernehmen und damit den ehrenamtlichen DAV-Vertretern zur Seite stehen, um die Apothekenbranche gegenüber der starken und verhandlungserfahrenen Gegenseite der Krankenkassen angemessen zu vertreten. Die Aussicht auf eine Struktur, in der die Apothekenvergütung zentral verhandelt wird, während gleichzeitig das Verhandlungsgeschick der DAV-Vertreter hinterfragt wird, sorgt für Unsicherheit in der Branche.

Die Konfrontation zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband in der Retaxationsfrage ist mehr als ein vertraglicher Konflikt – sie ist ein Sinnbild für die strukturellen Herausforderungen, vor denen die Apothekenbranche steht. Die aktuelle Lage zeigt, wie fatal die Folgen sein können, wenn Ehrenamt auf Professionalität trifft. Dass die Kassen formal einwandfrei gehandelt haben und lediglich die vertraglichen Möglichkeiten ausschöpfen, ist unbestritten. Sie handeln im Rahmen des SGB V § 12 nach den wirtschaftlichen Vorgaben, die ihnen auferlegt sind. Doch es ist fraglich, warum der DAV jemals derart einschneidenden Vertragsklauseln zustimmte, die den Kassen Rückforderungen bis zur vollständigen Streichung von Rezeptabrechnungen erlauben, ohne dass die Verlässlichkeit der Versorgung der Patienten darunter leidet.

Die Apothekenbranche muss hieraus klare Konsequenzen ziehen. Ehrenamtliches Engagement und der Einsatz für die eigenen Interessen sind unverzichtbar und schätzenwert, aber in Verhandlungen, in denen es um Milliardenbeträge und die wirtschaftliche Zukunft der Apotheken geht, ist ehrenamtlicher Idealismus schlichtweg fehl am Platz. Die Entwicklung um die geplante Apothekenvergütungsregelung für 2027 ist ein alarmierendes Signal, das den DAV zwingt, professionelle Verhandler an Bord zu holen. Eine alleinige Verhandlungsmacht auf DAV-Seite ohne strategisch erfahrene Verhandlungspartner riskiert, dass die Apotheken auch bei zentralen Entscheidungen zu ihren Vergütungen benachteiligt werden.

Es geht letztlich nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine zukunftsfähige Strategie. Der DAV hat nun die Chance, die Weichen für eine professionelle und durchsetzungsfähige Interessensvertretung zu stellen, die den Herausforderungen des Gesundheitsmarkts gerecht wird. Andernfalls steht die Apothekenbranche weiterhin vor der Gefahr, im Dschungel der Gesundheitskostensteuerung unterzugehen, ohne eigene Handlungsspielräume auszuschöpfen.

 

Brandgefährliche Europäische Debatte: EuGH und die Zukunft der Rx-Boni in Deutschland

Die Apothekerbranche in Deutschland blickt besorgt nach Luxemburg: Generalanwalt Maciej Szpunar hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Rx-Boni verteidigt und diese von der Werbung für Arzneimittel getrennt. In seinen Schlussanträgen erklärte Szpunar, dass Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente lediglich eine Maßnahme zur Kundenbindung darstellten und nicht unter die strengen Regeln zur Arzneimittelwerbung fielen. Dies stellt eine erhebliche Abweichung vom deutschen Apothekenrecht dar, das Boni und Rabatte für rezeptpflichtige Medikamente verbietet, um eine gleichmäßige und sichere Versorgung zu gewährleisten.

Diese Einschätzung stößt bei Rechtsexperten und Branchenvertretern auf scharfe Kritik. Professor Dr. Elmar Mand, Fachmann für Apothekenrecht an der Philipps-Universität Marburg, warnt vor den Folgen dieser Entwicklung. Seiner Ansicht nach gefährdet die Auffassung des Generalanwalts das gesamte System der Arzneimittelsicherheit in Deutschland. Mand betont, dass die Abgabe von Medikamenten nicht einfach nur ein Handel ist, sondern dass die patientenorientierte Beratung und Unabhängigkeit der Apotheken von zentraler Bedeutung sind. Die Einführung von Rx-Boni, wie sie vom EuGH ermöglicht werden könnte, würde hingegen preisbasierte Anreize in den Vordergrund rücken. Dies birgt laut Mand die Gefahr, dass Patienten zunehmend in Online- und Versandapotheken abwandern, die durch Boni günstiger erscheinen und den stationären Apotheken insbesondere in ländlichen Regionen das Wasser abgraben könnten. Die Folgen wären eine weiter wachsende Konzentration auf wenige große Anbieter, die auf Margen statt auf Beratung setzen.

Für Apothekenbetreiber in Deutschland könnte eine Entscheidung im Sinne des Generalanwalts drastische Veränderungen mit sich bringen. Sollten Rx-Boni erlaubt werden, müssten sie nicht nur ihre Preisgestaltung neu überdenken, sondern auch die eigenen Geschäftsmodelle anpassen, um weiterhin im Wettbewerb bestehen zu können. Gleichzeitig müssten sie die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungs- und Betreuungsleistungen erbringen, was unter dem steigenden Preisdruck eine zusätzliche Herausforderung darstellen würde. Der Markt könnte sich so dramatisch verändern, dass kleine Apotheken unter der Last des Wettbewerbs zusammenbrechen, was für Patienten, die auf eine flächendeckende Versorgung angewiesen sind, katastrophale Folgen haben könnte.

Die ABDA und andere Apothekenvertretungen rufen daher die Politik zum Handeln auf. Eine mögliche Freigabe von Rx-Boni erfordert aus ihrer Sicht klare nationale Regelungen, die eine Balance zwischen Wettbewerb und dem Schutz des öffentlichen Gesundheitswesens herstellen. Die Apothekenbranche sieht sich als integralen Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und verlangt, dass dies auch weiterhin in der Gesetzgebung berücksichtigt wird.

Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind nicht nur eine Gefahr für die deutsche Apothekenlandschaft, sondern auch ein direkter Angriff auf die Arzneimittelsicherheit. In einem Gesundheitssystem, das die unabhängige und qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung sicherstellen soll, sind Rx-Boni ein gefährliches Instrument. Der vermeintliche Vorteil günstigerer Preise übersieht die langfristigen Folgen: ein massiver Verlust an unabhängigen Apotheken und eine Schwächung der Versorgungssicherheit.

Ein System, das den freien Wettbewerb über die Gesundheit stellt, verkennt die fundamentale Rolle der Apotheken als Berater und Sicherheitsgaranten. Sollte der EuGH tatsächlich zu Gunsten der Rx-Boni entscheiden, ist es die Aufgabe der deutschen Politik, nationale Lösungen zu finden, die eine Qualitätsversorgung auch in Zukunft gewährleisten.

 

Sicherheit und Vertrauen im Brennpunkt: Apotheke stemmt sich gegen Herausforderungen

Eine Apotheke in einem Stendaler Stadtteil sieht sich besonderen Herausforderungen ausgesetzt, seitdem ein Fall von Belästigung das Sicherheitsgefühl von Kunden und Mitarbeitern erschüttert hat. Der Standort liegt in einem sozial belasteten Viertel, das für viele Anwohner als unverzichtbare Anlaufstelle dient. Die Leitung der Apotheke, die erst vor kurzem von der jungen Inhaberin übernommen wurde, kämpft nun entschlossen dafür, die Apotheke als sicheren Ort und Anlaufstelle für medizinische Versorgung und Beratung zu erhalten.

Die Apothekerin schildert, wie die Apotheke nicht nur als Verkaufsstelle für Arzneimittel, sondern auch als sozialer Treffpunkt fungiert – ein wichtiger Ankerpunkt in einem Viertel, das mit strukturellen Problemen zu kämpfen hat. „Die Leute hier brauchen eine Apotheke, der sie vertrauen können,“ betont sie, und erläutert, dass der Vorfall weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit nach sich gezogen hat. Von diskreten Sicherheitshinweisen für die Kundschaft über interne Schulungen des Personals bis hin zur stärkeren Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern und Sicherheitsbehörden wird alles unternommen, um ein sicheres Umfeld für alle zu schaffen.

Die ohnehin angespannte Personalsituation stellt für die Apotheke eine zusätzliche Hürde dar. „Wir brauchen Mitarbeitende, die nicht nur fachlich, sondern auch sozial stark sind,“ erklärt die Leiterin. Dennoch findet sie es zunehmend schwierig, qualifiziertes Personal zu gewinnen, das die besonderen Anforderungen eines Brennpunktgebietes mitbringt. Neben der Personalsuche setzt die Leitung der Apotheke auf präventive Maßnahmen, die das Sicherheitsgefühl stärken sollen, und sie sucht aktiv den Dialog mit der Kundschaft, um Transparenz zu schaffen und Vertrauen zu gewinnen.

Nach dem Vorfall führte sie Gespräche mit Stammkunden und bot die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Missverständnisse auszuräumen. Mit dieser offenen Kommunikation möchte sie zeigen, dass die Apotheke sich nicht nur um die gesundheitlichen, sondern auch um die sozialen Anliegen der Anwohner kümmert. Der Vorfall hat deutlich gemacht, wie wichtig die Funktion der Apotheke als Begegnungsort in diesem Stadtteil ist.

Apothekenbetreiber in ähnlichen Situationen rät sie, klar zu kommunizieren, die Sicherheit zu priorisieren und präventiv zu arbeiten. Regelmäßige Schulungen, klare Anweisungen für kritische Situationen und ein offenes Ohr für die Anliegen der Kundschaft tragen dazu bei, dass die Apotheke als sicherer und vertrauenswürdiger Ort wahrgenommen wird.

Die Situation in der Stendaler Apotheke zeigt, wie komplex der Alltag für Apothekenbetreiber in sozialen Brennpunkten ist. Hier zeigt sich eine besonders wichtige Rolle: Die Apotheke ist nicht nur ein Ort für die medizinische Grundversorgung, sondern auch ein sozialer Treffpunkt, der in einem Umfeld mit vielen Herausforderungen für Stabilität und Sicherheit sorgt. Die besondere Lage erfordert, dass Apothekenbetreiber sich intensiv mit Sicherheitsfragen auseinandersetzen und gleichzeitig die sozialen Bedürfnisse der Menschen im Viertel berücksichtigen.

Die Personalsituation in solchen Gegenden wird zusätzlich erschwert: Die Anforderungen sind hoch, das Arbeitsumfeld anspruchsvoll. Dennoch bemühen sich Apothekenleiter wie diese Inhaberin, durch innovative Ansätze und Kooperationen mit lokalen Stellen das Vertrauen der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Der Vorfall macht deutlich, dass es nicht nur die Polizei oder die Stadt ist, die für Sicherheit sorgen muss, sondern dass Apotheken selbst einen wichtigen Beitrag leisten können, wenn sie gut vernetzt und durch präventive Maßnahmen unterstützt werden.

Dieser Fall ist ein Weckruf für die Politik und die Gesellschaft, Apotheken in sozialen Brennpunkten stärker zu unterstützen und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, damit sie auch weiterhin sichere Anlaufstellen für die Menschen im Viertel bleiben können. Der Einsatz der Apothekenleitung für Sicherheit und ein positives soziales Umfeld ist ein Vorbild, das in ganz Deutschland Schule machen sollte, denn Apotheken in belasteten Stadtteilen tragen entscheidend zur sozialen Stabilität bei – eine Rolle, die in der Gesellschaft oftmals unterschätzt wird.

 

Grippeimpfung 2025/26: Stiko öffnet Impfstoffwahl für Senioren

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat ihre Empfehlung für die Grippeimpfung für die Saison 2025/26 angepasst und erweitert. Künftig haben Menschen ab 60 Jahren die Wahl zwischen dem Hochdosisimpfstoff Efluelda und dem adjuvanten Impfstoff Fluad Tetra. Bislang galt Efluelda als bevorzugte Option für die Altersgruppe, da dieser eine vierfache Antigenmenge enthält, um eine verstärkte Immunantwort zu erzielen. Die Einführung von Fluad Tetra als gleichwertige Alternative für diese Gruppe beendet das bisherige „Impfstoff-Monopol“ von Efluelda.

Fluad Tetra enthält das Adjuvans MF-59, das die Immunantwort stärkt und so die Dauer des Impfschutzes verlängern soll. Anders als beim Hochdosisimpfstoff wird hier eine standardisierte Antigenmenge verwendet, was das Immunsystem dennoch zu einer vergleichbaren Reaktion anregt. Studien legen nahe, dass beide Impfstoffe Menschen ab 60 Jahren einen verbesserten Schutz gegen Influenza bieten können und damit geeignet sind, schwere Krankheitsverläufe zu reduzieren.

Die Stiko betont, dass beide Vakzine eine verbesserte Immunantwort gegenüber herkömmlichen Standardimpfstoffen bieten und sich als gleichwertig in ihrer Wirkung erwiesen haben. Mit der Erweiterung will die Stiko dazu beitragen, dass die Impfstoffbeschaffung und -produktion frühzeitig geplant werden kann. So soll verhindert werden, dass es zu Engpässen oder Einschränkungen bei der Verfügbarkeit kommt.

Für die aktuelle Grippesaison 2024/25 bleiben die bisherigen Empfehlungen unverändert. Menschen ab 60 Jahren sollen bevorzugt den Hochdosisimpfstoff erhalten. Auch Personen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Bewohner von Pflegeeinrichtungen und medizinisches Personal gehören zur Gruppe, für die eine Grippeimpfung empfohlen wird.

Durch die neue Empfehlung wird auch eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie erwartet, welche die Erstattung der Impfstoffe durch die gesetzlichen Krankenkassen regelt. Damit könnte Fluad Tetra als Alternative zum Hochdosisimpfstoff künftig von den Krankenkassen übernommen werden. Fluad Tetra erhielt Ende 2023 seine Zulassung für Menschen ab 50 Jahren und wird durch die Einführung in die Grippeimpf-Empfehlungen der Stiko für Menschen ab 60 Jahren künftig breiter verfügbar sein.

Mit der erweiterten Impfempfehlung für ältere Menschen sendet die Stiko ein klares Signal: Die medizinische Versorgung muss flexibel und bedarfsorientiert gestaltet sein. Die Öffnung des Zugangs zu adjuvantierten Grippeimpfstoffen neben Hochdosispräparaten sorgt nicht nur für eine höhere Wahlfreiheit, sondern unterstützt auch die Versorgungssicherheit, indem mehr Impfdosen verschiedener Hersteller zur Verfügung stehen.

Dies ist ein wichtiger Schritt, der die jährliche Planbarkeit und den Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerung optimiert. Die Entscheidung spiegelt zugleich das zunehmende Bewusstsein für maßgeschneiderte Präventionsmaßnahmen wider, welche die spezifischen Bedürfnisse der älteren Generation berücksichtigen. In Zeiten sich verändernder Virusstämme und Engpässen bei Impfstoffen ist die Vielfalt an Vakzinen entscheidend. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderung auf die Akzeptanz der Grippeimpfung in der Zielgruppe auswirkt und ob die Krankenkassen diese Innovation in der Impfstrategie schnell umsetzen.

 

Reckitt erzielt Teilerfolg im Streit um Spezialnahrung – Milliardenrisiken bleiben

Reckitt Benckiser hat im juristischen Kampf um potenziell gefährliche Babynahrung einen bedeutenden Etappensieg errungen. Ein Bundesgericht in St. Louis, Missouri, sprach den britischen Konsumgüterkonzern und seinen Konkurrenten Abbott von Vorwürfen frei, Gesundheitsrisiken durch ihre Spezialnahrungsprodukte wie „Enfamil“ und „Similac“ verheimlicht zu haben. Die Produkte werden häufig in der Intensivpflege von Frühgeborenen eingesetzt und waren ins Visier geraten, nachdem Vorwürfe laut geworden waren, sie könnten nekrotisierende Enterokolitis (NEC) verursachen – eine schwerwiegende Darmerkrankung, die bei Frühgeborenen häufig tödlich endet.

Diese Entwicklung ist ein Wendepunkt für Reckitt, dessen Aktienkurs in den letzten Monaten stark gelitten hatte, da das Unternehmen mit potenziellen Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe konfrontiert war. Im März hatte eine Jury in Illinois einer Familie 60 Millionen Dollar zugesprochen, deren frühgeborenes Kind nach der Einnahme von Babynahrung verstorben war. Abbott wurde im Juli in einem weiteren Fall in Missouri zu einer Zahlung von 500 Millionen Dollar verurteilt. Beide Unternehmen haben bislang konsequent jede Schuld zurückgewiesen und argumentiert, dass ihre Produkte sicher seien und keinen direkten Zusammenhang mit NEC aufwiesen.

Für Reckitt bedeutet der aktuelle Freispruch eine erhebliche Entlastung und ein möglicher Wendepunkt im Gesamtkonflikt. UBS-Analyst Guillaume Delmas bezeichnete es als den ersten positiven Prozessausgang für die Unternehmen nach einer Reihe von Rückschlägen. Die Analystin Holly Froum von Bloomberg Intelligence sieht in dem Urteil ein wertvolles Druckmittel für außergerichtliche Einigungen. Das Urteil könnte, so Froum, den Weg für kostengünstigere Vergleiche ebnen und weitere Prozesse abwenden.

Dieser Teilerfolg im Rechtsstreit um „Enfamil“ und „Similac“ dürfte für Reckitt und Abbott strategisch von Bedeutung sein, wenn es darum geht, die finanziellen Risiken der verbleibenden Klagen zu minimieren. Doch die Gefahr ist keineswegs gebannt: Noch stehen zahlreiche Klagen aus, und weitere negative Urteile könnten die beiden Unternehmen erneut unter Druck setzen. Das aktuelle Urteil bringt zwar Entlastung und eine stärkere Verhandlungsposition für außergerichtliche Einigungen, doch bleibt abzuwarten, ob dies den Gesamtkomplex aus der Welt schafft. Unternehmen wie Reckitt und Abbott werden durch solche Prozesse zunehmend gezwungen, Produktsicherheit und Transparenz noch stärker zu priorisieren, um das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen und ihre Marktposition zu sichern.

 

Finanz- und Wirtschaftsdatenspiegel: Deutschlands Konjunkturausblick und Rezessionsängste im Fokus

Die Konjunkturdaten vom Oktober 2024 zeichnen ein zunehmend düsteres Bild für die deutsche Wirtschaft. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts bleibt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nahezu stagnierend, während Verbraucherpreise weiterhin steigen. Die Inflation liegt aktuell bei 5,3 Prozent und belastet die Kaufkraft der Bevölkerung deutlich. Vor allem der Energiesektor sowie die steigenden Lebenshaltungskosten verstärken den Druck auf private Haushalte. Die Bundesbank warnte, dass die deutsche Wirtschaft zunehmend das Risiko einer technischen Rezession eingeht, sollte sich die konjunkturelle Schwäche in den kommenden Quartalen fortsetzen. Auch die Nachfrage im produzierenden Gewerbe blieb hinter den Erwartungen zurück und deutet auf eine Abschwächung der exportorientierten Industrien hin.

Die jüngsten Finanzdaten zeigen, dass die deutsche Wirtschaft stark von internationalen Entwicklungen beeinflusst ist. Eine steigende Unsicherheit im Hinblick auf die globalen Handelsbeziehungen, insbesondere die Beziehungen zwischen den USA und China, setzt deutsche Exportunternehmen unter Druck. Zudem belasten anhaltende Lieferkettenprobleme, die im Zuge der Pandemie entstanden sind und sich durch geopolitische Spannungen verstärken, die wirtschaftliche Stabilität. Trotz einer leichten Erholung im Dienstleistungssektor bleiben viele Unternehmen vorsichtig in ihren Investitionsentscheidungen. In einigen Branchen herrscht weiterhin Fachkräftemangel, was die Produktivität beeinträchtigt und die Wirtschaft zusätzlich dämpft.

Ein weiteres Problemfeld ist die steigende Zahl an Unternehmensinsolvenzen. Besonders betroffen sind kleine und mittelständische Unternehmen, die weniger Spielraum für eine Anpassung an die wachsenden Kosten und die nachlassende Nachfrage haben. Laut einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben 2024 rund 15 Prozent mehr Unternehmen Insolvenz angemeldet als im Vorjahr. Dieser Trend könnte langfristig die wirtschaftliche Landschaft in Deutschland verändern und die Wachstumschancen weiter schmälern.

Die deutschen Konjunkturdaten geben derzeit wenig Anlass zur Zuversicht. Die anhaltende Inflation, der zunehmende Fachkräftemangel und die geopolitischen Unsicherheiten bilden eine toxische Mischung für die Wirtschaftslage. Ohne gezielte Maßnahmen droht eine Abwärtsspirale, die sich negativ auf den Arbeitsmarkt und die Innovationskraft Deutschlands auswirken könnte. Politische Entscheidungsträger sind nun gefordert, ein ausgewogenes Konjunkturpaket zu schnüren, das sowohl kurzfristige Unterstützung für betroffene Branchen bietet als auch langfristige Investitionen in die Infrastruktur und in nachhaltige Technologien fördert. Der Druck auf die Regierung, schnell zu handeln, wächst – denn mit jedem weiteren Quartal ohne entschiedene Gegenmaßnahmen wird der Aufholbedarf der deutschen Wirtschaft größer.

 

Fondsgewinne für Apotheker: Ausschüttung oder Reinvestition?

In der Welt der Fondsanlage stehen Investoren oft vor der Entscheidung, ob sie auf Ausschüttungen setzen oder ihre Gewinne lieber im Fonds belassen. Beide Varianten bieten jeweils Vorteile und Risiken, die abhängig von der individuellen Anlagestrategie und steuerlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich ins Gewicht fallen können. Während ausschüttende Fonds die Erträge direkt an die Anleger weitergeben, verbleiben die Gewinne bei thesaurierenden Fonds im Investment. Die Frage, welche Variante vorteilhafter ist, stellt sich auch für Apotheker, die oft nicht nur auf die Rentabilität, sondern auch auf eine steuerlich optimale Gestaltung ihres Vermögens achten müssen.

Die Entscheidung für oder gegen Ausschüttungen kann gerade für Apotheker erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere im Hinblick auf die Liquiditätsplanung und steuerliche Belastung. Ausschüttende Fonds bieten den Vorteil, dass Anleger regelmäßig Erträge erhalten, was für eine stabile Liquidität sorgt. Für Apotheker, die aufgrund der kontinuierlichen Investitionen in Betriebsmittel und Lizenzen oft einen verlässlichen Cashflow benötigen, kann dies ein entscheidender Vorteil sein. Zudem lässt sich so eine höhere Planbarkeit schaffen, da die regelmäßigen Erträge als festes Einkommen eingeplant werden können.

Bei thesaurierenden Fonds hingegen profitieren Investoren vom Zinseszinseffekt, da die Gewinne im Fonds verbleiben und erneut angelegt werden. Dies kann über längere Zeiträume hinweg zu einer erheblichen Wertsteigerung führen. Apotheker, die ihre Anlage langfristig aufbauen möchten und deren Einnahmen aus dem Betrieb primär aus der Apotheke selbst stammen, könnten von dieser Variante profitieren. Jedoch sollte auch bedacht werden, dass bei der späteren Veräußerung von thesaurierenden Fondsanteilen Kapitalertragssteuern anfallen, die bei hohen Gewinnen erheblich sein können. Eine langfristige Planung mit Berücksichtigung des steuerlichen Lastenverschiebungseffekts kann sich daher als sinnvoll erweisen.

In steuerlicher Hinsicht sollten Apotheker ebenfalls die sogenannte „Vorabpauschale“ im Auge behalten, die bei thesaurierenden Fonds auch dann greift, wenn keine Ausschüttung stattfindet. Diese Pauschale basiert auf dem Wert des Fonds und ist jährlich abzuführen. Das bedeutet, dass Apotheker eine gewisse Steuerlast auch bei thesaurierenden Fonds nicht vermeiden können, selbst wenn die Erträge im Fonds verbleiben. Um Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden, ist es daher ratsam, sich mit einem Steuerberater abzustimmen.

Die Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds erfordert eine kluge Abwägung, besonders für Berufsgruppen wie Apotheker, deren Vermögensaufbau oft in enger Verbindung mit der eigenen Praxis steht. Während Ausschüttungen eine direkte Liquidität bieten, die für unternehmerische Investitionen nutzbar ist, ermöglicht die Reinvestition von Erträgen eine langfristige, steuerlich möglicherweise günstigere Wertentwicklung. Apotheker, die in Fonds investieren, sollten daher nicht nur die Rentabilität der verschiedenen Anlageformen berücksichtigen, sondern auch die individuellen finanziellen Anforderungen und steuerlichen Implikationen ihrer Praxis genau durchdenken. Ein strukturiertes Anlagesystem mit klar definierten Zielen und regelmäßiger Überprüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen kann hier langfristig den Unterschied ausmachen und entscheidend zum Vermögensaufbau beitragen.

 

Keine geschlechtsspezifischen Unterschiede: ASS bleibt in der Herz-Kreislauf-Prävention sicher und wirksam

Eine kürzlich in „Jama Kardiologie“ veröffentlichte Studie stellt fest, dass Acetylsalicylsäure (ASS) in der Sekundärprävention von atherosklerotischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (ASCVD) geschlechterunabhängig eine gleichbleibende Wirkung und Sicherheit bietet. ASCVD ist weltweit eine der Hauptursachen für Morbidität und Mortalität. Um potenzielle geschlechtsspezifische Unterschiede zu untersuchen, wurde eine große Kohorte von etwa 15.000 Patienten über 26 Monate hinweg beobachtet. Die Teilnehmer, bestehend aus 69 Prozent Männern und 31 Prozent Frauen mit einem Durchschnittsalter von 67,6 Jahren, erhielten täglich entweder 81 mg oder 325 mg ASS.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Dosierungen in Bezug auf den Tod oder eine Krankenhausaufnahme aufgrund von Herzinfarkt oder Schlaganfall bei beiden Geschlechtern vergleichbar sind. Bei Frauen trat jedoch ein etwas höheres Risiko für Schlaganfälle auf, während Männer häufiger wegen Revaskularisierungsmaßnahmen im Krankenhaus behandelt wurden. Die Forschenden erklären dies teilweise durch das erhöhte Schlaganfallrisiko bei Frauen mittleren Alters. Zudem hatten Frauen bei einer Dosierung von 81 mg eine geringfügig höhere Blutungsrate als bei 325 mg.

Die Forschungsergebnisse belegen, dass ASS in beiden Dosierungen – 81 mg und 325 mg – geschlechterunabhängig sicher und wirksam bleibt, ohne signifikante Unterschiede bei den primären Endpunkten wie Tod oder Schlaganfallrate aufzuweisen.

ASS, als integraler Bestandteil in der Sekundärprävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wird hier als geschlechterunabhängig sichere und wirksame Option bestätigt. Für Apothekenbetreiber sind diese Erkenntnisse von praktischer Bedeutung, denn sie bieten eine fundierte Grundlage für die Beratung von Patienten, die ASS zur Vorbeugung von ASCVD einnehmen. Vor allem bei Fragen zur Dosierung und möglichen Nebenwirkungen wie Blutungen oder Schlaganfallrisiken können Apotheker ihre Patienten zielgerichtet auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Dosierungen hinweisen.

Besonders wichtig ist dabei die klare Kommunikation, dass das Risiko für Nebenwirkungen je nach individueller Gesundheitslage variieren kann, und die Dosierung daher immer in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt angepasst werden sollte.

 

Pflegebedürftige sollen bevorzugte Apotheken wählen dürfen – Sorge um freie Apothekenwahl und Sicherheit

Die geplante Neuerung im Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Bipam-Gesetz) sorgt derzeit für heftige Diskussionen zwischen Apothekern, Ärzten und der Politik. Pflegebedürftige Versicherte sollen demnach künftig bis zu fünf Apotheken als bevorzugte Anlaufstellen für die Einlösung ihrer E-Rezepte benennen können. Ziel dieser Regelung ist es, den Bewohnern von Pflege- und Altenheimen den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern, indem eine mündliche oder schriftliche Anweisung reicht, damit die favorisierte Apotheke das Rezept einlöst – ganz ohne den üblichen Tokenausdruck oder das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Doch die neue Regelung stößt auf starken Widerstand. Sowohl die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisieren das Vorhaben massiv. Sie warnen vor einem schleichenden Verlust der freien Apothekenwahl. Die Abda sieht das Risiko, dass Apotheken ohne Versorgungsvertrag durch diese Regelung einen wesentlichen Teil der Versorgung übernehmen könnten, wenn sie auf Wunsch der Versicherten als „favorisierte Apotheke“ benannt werden. Das könnte der Versorgungsstruktur langfristig schaden und Monopole begünstigen, argumentiert die Abda. Zusätzlich äußert sie erhebliche Bedenken zur Sicherheit der Patientenidentifikation, da die formlose Anweisung per Telefon oder Schrift die strengen Authentifizierungsstandards anderer Einlösewege unterlaufe.

Die KBV unterstützt die Bedenken der Abda und betont die Risiken eines vierten Einlösewegs. Bislang stehen den Versicherten drei geprüfte Einlöseoptionen zur Verfügung: die E-Rezept-App, die Nutzung der eGK und das Einlösen durch Tokenausdruck. Der neue Weg für pflegebedürftige Versicherte schaffe eine potenziell unsichere Lücke, so die KBV in ihrer Stellungnahme. „Angesichts der hohen Sicherheitsanforderungen zur Identifizierung des Versicherten verwundert, dass hier eine mündliche oder schriftliche Beauftragung ausreichen soll,“ heißt es seitens der KBV.

Als Alternative schlägt die KBV eine institutionelle Vertretung durch Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste vor. Diese könnten im Namen der pflegebedürftigen Versicherten die E-Rezepte digital einlösen und wären zugleich in alle Verordnungsdetails, wie etwa Dosierungsangaben, eingebunden. Der gesetzliche Rahmen wäre auf diese Weise gegeben, um eine verlässliche und ganzheitliche Versorgung ohne Abstriche bei der Sicherheit zu garantieren.

In Bezug auf Heimbewohner und ihre ärztliche Versorgung plant der Gesetzgeber zudem eine Änderung im Apothekengesetz (§12a ApoG). Diese soll eine Ausnahme vom Abspracheverbot zwischen Ärzten und Apotheken für Verträge zur Heimversorgung ermöglichen. Ziel ist es, Bewohner durch vereinbarte Kooperationen gezielt mit Arzneimitteln zu versorgen, ohne dass die freie Apothekenwahl dadurch eingeschränkt wird. Die Abda mahnt jedoch, dass eine allgemeine Zuweisung an bestimmte Apotheken nicht zulässig sein dürfe.

Langfristig strebt die KBV eine vollständige Integration der Pflegeheime in die Telematikinfrastruktur an, die ab Juli 2025 verpflichtend werden soll. Mit dieser Maßnahme hofft man, die Pflegeheime digital besser zu vernetzen und die Abläufe rund um die Medikamentenversorgung effizienter und sicherer zu gestalten.

Die neuen Regelungen zur bevorzugten Apothekenwahl könnten für viele pflegebedürftige Menschen eine praktische Entlastung im Alltag darstellen. Doch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Apotheken und Ärzteschaft zeigen deutlich, dass der Weg zur Umsetzung sorgfältig geprüft werden muss. Eine Lösung, die Sicherheit und Flexibilität gleichermaßen gewährleistet, liegt noch in weiter Ferne. Statt voreiliger Schritte, die im schlimmsten Fall die freie Apothekenwahl einschränken und Sicherheitslücken schaffen, ist eine durchdachte, digitale Vertretungslösung geboten, die langfristig einen verlässlichen Versorgungsstandard sichert und den Anforderungen der Telematikinfrastruktur entspricht. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Interessen pflegebedürftiger Versicherter und der Versorgungsstruktur gleichermaßen berücksichtigt werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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