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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die digitale Transformation macht Apotheken zunehmend anfällig für Cyberangriffe, weshalb ein umfassender Schutz vor Vermögensschäden unerlässlich ist. Gleichzeitig werden Photovoltaikanlagen zur Kostensenkung genutzt, jedoch häufig ohne ausreichenden Versicherungsschutz. Auch Coronakosten bleiben für Arbeitgeber, wie ein Gerichtsurteil zeigt, nicht erstattungsfähig. Fachärzte warnen zudem vor unzuverlässigen Hormon-Selbsttests. In der Bundesapothekerkammer steht ein Führungswechsel an, während Apotheken ihre Rolle in der erweiterten Medikationsberatung stärken. Trotz vergangener Engpässe ist die Antibiotika-Versorgung für Herbst und Winter stabil, und Städte wie Wiesbaden starten Modellprojekte für den sicheren Cannabis-Verkauf. Die Grippeimpfung bleibt für Ältere relevant, während ungewollte Arzneimittelwirkungen ein oft unterschätztes Risiko darstellen.
Cyber-Sicherheit in Apotheken: Schutz vor Vermögensschäden ist kein Luxus
Mit der fortschreitenden digitalen Transformation im Gesundheitswesen wächst die Anfälligkeit von Apotheken für Cyberangriffe. Da Patientendaten und Betriebsinformationen immer häufiger digital gespeichert werden, rücken Apotheken vermehrt in den Fokus von Kriminellen, die sich gezielt auf Ransomware-Angriffe spezialisieren. Die Schäden durch solche Angriffe sind immens – von der Blockierung der Systeme bis hin zum Diebstahl sensibler Daten. Für Apothekenbetreiber wird die Frage der IT-Sicherheit zur Pflichtaufgabe.
Ein zentraler Baustein für die Cyber-Sicherheit ist die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten IT-Dienstleistern. Diese müssen nicht nur Tools bereitstellen, sondern ganzheitliche Sicherheitskonzepte entwickeln, die auf die spezifischen Anforderungen des Apothekenbetriebs abgestimmt sind. Apotheken sollten regelmäßig die Sicherheitsstrategien ihrer Dienstleister überprüfen und auf Pläne für präventive Maßnahmen sowie klare Reaktionsstrategien bei Cybervorfällen bestehen.
Ein weiterer wichtiger Schritt in der Abwehr von Cyberangriffen ist die Einführung der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA). Während Passwörter zunehmend an Schutzwirkung verlieren, kann MFA durch den Einsatz zusätzlicher Sicherheitsstufen Zugriffe erheblich erschweren und gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit eines Datendiebstahls reduzieren. Es ist unerlässlich, dass alle Systeme, die auf sensible Informationen zugreifen, mit MFA geschützt werden. Das Apothekenteam sollte zudem in der Nutzung von MFA geschult sein, um Sicherheitslücken zu vermeiden.
Eine umfassende Datensicherung und Wiederherstellungsstrategie ist ebenfalls unverzichtbar. Regelmäßige, verschlüsselte Backups und das sichere Speichern der Daten an externen Standorten helfen, den Betrieb nach einem Cyberangriff oder Systemausfall schnell wiederherzustellen. Die regelmäßige Überprüfung der Backup-Integrität und Wiederherstellbarkeit sollte als Chefsache angesehen werden – nur so kann garantiert werden, dass im Ernstfall auf aktuelle Daten zurückgegriffen werden kann. Eine aktuelle Backup-Software sowie Lizenzschlüssel gehören ebenso zur grundlegenden Vorsorge.
Neben technischen Maßnahmen sind interne Cyber-Sicherheitsrichtlinien entscheidend. Klare Handlungsanweisungen und geeignete Tools stärken die Kompetenz der Mitarbeiter im Umgang mit potenziellen Sicherheitsrisiken. Mitarbeiterschulungen und eine verständliche Sicherheitsrichtlinie sind essenziell, um das Apothekenpersonal aktiv in den Sicherheitsprozess einzubinden.
Abschließend ist die regelmäßige Überprüfung der Leistung des IT-Dienstleisters zu empfehlen. Hierbei sollten Apotheken auf monatliche Berichte und jährliche Audits bestehen, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Service-Levels eingehalten werden. Marktbewertungen und Vergleichsanalysen helfen, die technologische Aktualität der Dienstleister zu gewährleisten, und im Fall von Sicherheitsvorfällen müssen klare Eskalationsprozesse vorliegen, damit jeder Vorfall schnell und effektiv bearbeitet wird.
Die Notwendigkeit von Cyber-Sicherheitsmaßnahmen ist keine Option, sondern eine Voraussetzung, um sich gegen den stetig wachsenden Angriffsdruck zu wappnen. Angesichts steigender Cyber-Attacken im Gesundheitssektor – weltweit im Jahr 2023 um rund 22 Prozent angestiegen – sind Apotheken in besonderem Maße gefordert, Cyber-Sicherheitsvorkehrungen ernst zu nehmen. Die Risiken sind real: Ein Cyberangriff kann nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch das Vertrauen der Patienten nachhaltig beschädigen.
Der Gesundheitssektor, und damit auch Apotheken, befindet sich in einem digitalen Spannungsfeld: Die Vorteile digitaler Prozesse und Datenaustauschmöglichkeiten bringen nicht nur Effizienz, sondern auch gravierende Sicherheitsrisiken. Es liegt in der Verantwortung jedes Apothekenbetreibers, dieser Bedrohung mit Prävention und Weitsicht zu begegnen. Die Implementierung einer umfassenden Cyber-Sicherheitsstrategie erfordert Investitionen, doch die Folgekosten eines Cybervorfalls übertreffen diese bei weitem.
Die Einführung einer Cyber-Versicherung, die speziell auf die Risiken von Apotheken zugeschnitten ist, sollte als unverzichtbare Ergänzung zu den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen betrachtet werden. Sie schützt nicht nur vor unmittelbaren Vermögensschäden, sondern bietet auch Unterstützung bei der Wiederherstellung der IT-Infrastruktur nach einem Angriff und hilft, finanzielle Verluste abzufedern. Cyber-Versicherungen können Apothekenbetreiber darüber hinaus beim Risikomanagement unterstützen und im Schadensfall entlasten. In einer Zeit, in der Cybergefahren allgegenwärtig sind, ist es entscheidend, dass Apotheken die Priorität von Cyber-Schutzmaßnahmen und Versicherungen ernst nehmen und entsprechend handeln. Cyber-Sicherheit ist längst zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit geworden.
Photovoltaikanlagen in Apotheken: Risiken richtig absichern
Mit der steigenden Nutzung von Photovoltaikanlagen in Apotheken zur Senkung der Energiekosten und zur Förderung der Nachhaltigkeit wird auch die Frage nach einem umfassenden Versicherungsschutz immer drängender. Während die Vorteile solcher Anlagen auf der Hand liegen – von reduzierten Stromkosten bis hin zu einem geringeren ökologischen Fußabdruck – werden die mit ihrer Installation und Nutzung verbundenen Risiken oft unterschätzt.
Die herkömmliche Wohngebäudeversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die spezifischen Gefahren einer Photovoltaikanlage abzudecken. Apothekenbetreiber, die auf regenerative Energien setzen, müssen sich mit einer Vielzahl von Risiken auseinandersetzen, die von Bedienungsfehlern über technische Defekte bis hin zu wetterbedingten Schäden reichen. Blitzschlag, Überspannung oder sogar Tierverbiss können die Anlagen erheblich beschädigen und hohe Reparaturkosten verursachen. Diese speziellen Risiken sind in Standardversicherungen oft nicht enthalten, weshalb der Abschluss einer spezialisierten Versicherungslösung unerlässlich ist.
Besonders wichtig ist die Absicherung während der Bauphase. Bereits ab der Anlieferung der Komponenten kann es zu Schäden durch Sturm, Feuer oder Vandalismus kommen. Hier greift eine spezielle Baudeckung, die sicherstellt, dass die Investition während der Montagephase geschützt ist. Doch auch nach der Inbetriebnahme der Anlage besteht weiterhin ein erhebliches Risiko. Technische Probleme oder Ertragsausfälle durch ungünstige Wetterbedingungen können die erwarteten Einnahmen drastisch reduzieren. Ein sogenannter Minderertragsschutz hilft, solche Schwankungen finanziell auszugleichen und den Betreiber vor Einkommensverlusten zu bewahren.
Ein weiteres zentrales Element der Absicherung ist die sogenannte Neuwertentschädigung mit GAP-Deckung. Im Falle eines Totalschadens übernimmt diese nicht nur die Kosten für die Wiederbeschaffung der Anlage, sondern deckt auch eventuelle Restschulden aus einem Finanzierungsvertrag. Ohne diese spezielle Deckung könnten Apothekenbetreiber nach einem schweren Schaden auf erheblichen Kosten sitzen bleiben, was die wirtschaftliche Existenz gefährden könnte.
In Deutschland bieten Versicherer mittlerweile maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Photovoltaikanlagen an, die sich speziell an die Bedürfnisse von Apothekenbetreibern richten. Diese Policen decken alle relevanten Risiken ab und schützen die Betreiber vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schäden. Angesichts der hohen Investitionskosten und der technischen Komplexität dieser Anlagen ist es für Apotheken unverzichtbar, einen umfassenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Eine mangelhafte Absicherung kann schnell zu existenziellen Problemen führen.
Die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage in der Apotheke ist ein Schritt in die richtige Richtung – ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Doch diese Entscheidung birgt auch Risiken, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Apothekenbetreiber, die sich für eine solche Investition entscheiden, müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine einfache Versicherung nicht ausreicht, um die komplexen Gefahren abzudecken, die mit Photovoltaikanlagen einhergehen.
Während der Diebstahlschutz oft im Vordergrund steht, sind es Naturereignisse, technische Defekte und Ertragsausfälle, die die größten Risiken darstellen. Eine umfassende Versicherung, die all diese Gefahren abdeckt, ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um die Investition langfristig zu sichern. Apothekenbetreiber sollten hierbei keine Kompromisse eingehen, denn die Kosten im Schadensfall können schnell die wirtschaftliche Stabilität der gesamten Apotheke gefährden. Eine spezialisierte Versicherungslösung bietet den bestmöglichen Schutz und ist eine unverzichtbare Absicherung für die Zukunft.
Arbeitgeber in der Warteschleife: Staat haftet nicht für Corona-Quarantänekosten
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Unternehmen keinen Anspruch auf staatliche Erstattung des Arbeitsausfalls haben, wenn ihre Mitarbeiter in Quarantäne mussten, obwohl sie keine Krankheitssymptome aufwiesen. Dieser Beschluss betrifft potenziell hunderte ähnliche Fälle, da am Verwaltungsgericht Düsseldorf derzeit rund 300 weitere Klagen von Unternehmen anhängig sind, die ebenfalls Entschädigung für coronabedingte Quarantänezeiten einfordern.
Der konkrete Fall betrifft eine Arbeitnehmerin, die sich im November 2022 nach einem positiven Corona-Test – trotz symptomfreiem Verlauf – eine Woche lang in Isolation begeben musste. Da sie ihre Arbeit nicht ins Homeoffice verlegen konnte, übernahm der Arbeitgeber den Lohn für die Abwesenheit und stellte im Anschluss einen Antrag auf Erstattung beim Landschaftsverband Rheinland. Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück und argumentierte, dass ein Arbeitnehmer ohne Symptome zwar als arbeitsunfähig gelte und Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, dies jedoch keinen Anspruch auf Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz bedeute.
Das Urteil stößt bei Arbeitgebern auf großes Unverständnis, insbesondere da der Staat während der Pandemie betonte, finanzielle Einbußen bei der Umsetzung der Infektionsschutzverordnung abzufedern. In der Praxis bleibt dies jedoch häufig aus. So berichtet ein Apothekenbetreiber aus Westfalen-Lippe, dass rund ein Drittel seiner Erstattungsanträge abgelehnt wurde, obwohl die Isolation auf staatliche Anordnung hin erfolgte. Für die übrigen Anträge gab es bislang keine Rückmeldung – ein Umstand, der den Apotheker in wirtschaftlich angespannter Lage in Ungewissheit lässt.
Die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts könnte Signalwirkung für viele Unternehmen haben, die sich von der Umsetzung der Infektionsschutzverordnung wirtschaftlich stark belastet sehen und nun möglicherweise ebenfalls auf den Kosten sitzen bleiben. Da das Gericht die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung anerkannte, wurde eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, sodass eine höchstrichterliche Klärung zu erwarten ist.
Auch die Versicherungsbranche ist von der Entscheidung betroffen. Für Apothekenbetreiber stellt sich besonders die Frage, ob eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) eine Lösung bieten könnte, um sich gegen die finanziellen Risiken infektionsschutzrechtlicher Schließungen oder Quarantäneanordnungen abzusichern. Gerade in der Pandemiezeit wurde deutlich, wie wichtig eine klare Vertragsgestaltung ist, damit etwaige Betriebsausfälle oder Zwangsschließungen, die den Unternehmen erhebliche Verluste bescheren, gedeckt sind. Die Situation zeigt, dass Apothekenbetreiber gut beraten sind, ihre Versicherungskonditionen genau zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um für zukünftige Krisen besser abgesichert zu sein.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf offenbart ein Dilemma, das viele Unternehmen, insbesondere Apothekenbetreiber, betrifft. Die Enttäuschung der betroffenen Arbeitgeber ist nachvollziehbar, besonders angesichts der öffentlichen Kommunikation des Staates, der wirtschaftliche Einbußen durch coronabedingte Maßnahmen entschädigen wollte. Während der Staat Unternehmen aufforderte, ihren Teil zur Pandemieeindämmung beizutragen, bleiben viele nun auf ihren Kosten sitzen.
Die Ablehnung der Entschädigung bringt auch eine Versäumnis des Gesetzgebers ans Licht: Der klare Rahmen für wirtschaftliche Unterstützung ist – trotz staatlicher Ankündigungen – in vielen Bereichen vage geblieben. Unternehmen, die im Vertrauen auf eine gerechte Kompensation finanzielle Opfer erbracht haben, fühlen sich verständlicherweise im Stich gelassen.
Die anstehende Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht gibt Hoffnung auf Klarheit. Bis dahin bleibt jedoch fraglich, wie sich das Risiko solcher betriebswirtschaftlichen Verluste in Zukunft abmildern lässt. Für Apothekenbetreiber könnte die Anpassung der Betriebsschließungsversicherung ein Schritt sein, um sich in Krisenzeiten finanziell abzusichern. Diese Versicherung bietet jedoch nur dann einen echten Mehrwert, wenn sie genau auf die Risiken infektionsschutzrechtlicher Tätigkeitsverbote zugeschnitten ist.
Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber Lehren aus der Pandemie zieht und künftig eine klarere Rechtsgrundlage für Entschädigungen schafft, die nicht nur den Infektionsschutz, sondern auch die finanzielle Gesundheit der Unternehmen im Blick hat.
Zweifel an Hormon-Selbsttests: Fachärzte warnen vor ungenauen Ergebnissen
Hormon-Selbsttests für den Hausgebrauch, wie sie in Apotheken, Drogerien und online verkauft werden, stehen zunehmend im Fokus der Kritik. Fachärztinnen und Fachärzte der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) halten diese Tests, die unter anderem für Stresshormone, Sexualhormone und Schilddrüsenhormone angeboten werden, für unzuverlässig und potenziell irreführend. Betroffene, die ihre Beschwerden eigenständig diagnostizieren möchten, würden oft ohne die notwendige fachliche Unterstützung mit den Ergebnissen allein gelassen, so die DGE. Deshalb sei es ratsam, den Hormonstatus immer in einer spezialisierten Praxis abklären zu lassen.
Um die Tests durchzuführen, wird in der Regel Speichel in ein Röhrchen gegeben, das anschließend an ein Labor geschickt wird. Einige Tage später erhält der Kunde die Resultate per Post. Doch die DGE warnt, dass oft keine Transparenz über die Qualität dieser Tests besteht, was die Aussagekraft der Ergebnisse erheblich beeinträchtigen kann. Zudem sind Hormontests stark von äußeren Einflüssen abhängig: Schwankungen durch Tageszeit und andere Faktoren machen die korrekte Interpretation schwierig und stellen die Zuverlässigkeit infrage.
Professor Dr. W. Alexander Mann, Endokrinologe und Diabetologe am Endokrinologikum Frankfurt, versteht die Gründe, die viele Menschen zur Eigeninitiative bei Hormon-Selbsttests bewegen. „Die Wartezeiten für Facharzttermine sind oft lang, und manche Patienten fühlen sich in einer Praxis nicht ernst genommen. Sie hoffen daher, durch Selbsttests schneller Klarheit zu bekommen,“ erklärt Mann. Doch die Ergebnisse können leicht zu Verunsicherung und falschen Rückschlüssen führen, da den Betroffenen in der Regel keine qualifizierte Beratung zur Seite steht. „Ein negatives Ergebnis, das nicht ärztlich interpretiert wird, kann unnötige Ängste auslösen und zu Fehldiagnosen führen,“ so Mann.
Die DGE empfiehlt Personen, die etwa Zyklusstörungen, Hautprobleme oder Stimmungsschwankungen haben und eine hormonelle Ursache vermuten, eine endokrinologische Praxis aufzusuchen. Dort können unter professioneller Aufsicht Blut-, Speichel- oder Urintests durchgeführt werden, die anschließend detailliert mit den Patientinnen und Patienten besprochen werden. Liegt ein berechtigter Verdacht auf eine Hormonstörung vor, übernehmen die Krankenkassen die Kosten dieser Tests. Damit ist eine fachärztliche Begleitung gewährleistet, die eine genaue Diagnose und, falls erforderlich, eine Therapieplanung ermöglicht.
Dr. Birgit Harbeck, Mediensprecherin der DGE, betont, dass Selbsttests durchaus sinnvoll sein können, wenn sie gezielt und in einem medizinischen Kontext eingesetzt werden, wie etwa bei Ovulationstests zur Familienplanung. Die zunehmende Kommerzialisierung allgemein zugänglicher Hormontests bewertet die DGE jedoch kritisch. „Die Menschen werden allein gelassen, ohne zu wissen, ob das Ergebnis verlässlich ist oder nicht,“ fasst Harbeck zusammen. „Die fehlende Begleitung durch eine qualifizierte Beratung macht es für Laien fast unmöglich, die Resultate richtig zu deuten.“
Hormon-Selbsttests für zu Hause mögen auf den ersten Blick eine attraktive Lösung für Menschen mit gesundheitlichen Sorgen sein. Gerade in Zeiten langer Wartezeiten auf Arzttermine oder aus dem Wunsch heraus, eine schnelle Antwort auf diffuse Beschwerden zu finden, greifen viele Betroffene zur Selbstdiagnose. Doch genau hier lauert eine Gefahr. Wer sich allein auf die Testergebnisse verlässt, könnte durch die Komplexität und Schwankungen im Hormonhaushalt leicht in die Irre geführt werden.
Hormone sind empfindliche Botenstoffe, deren Spiegel durch viele Faktoren beeinflusst werden – Tageszeit, Stresslevel oder Ernährungsgewohnheiten können die Werte in kürzester Zeit verändern. Ohne die Möglichkeit einer professionellen Interpretation wird der Nutzer des Tests jedoch allein gelassen. Das kann nicht nur zu Verwirrung, sondern auch zu einer falschen Einschätzung des eigenen Gesundheitszustandes führen.
Hier ist daher die Verantwortung von Apotheken und anderen Verkaufsstellen gefordert, nicht nur auf die Verfügbarkeit solcher Tests zu setzen, sondern ihre Kundschaft über die Limitationen der Ergebnisse aufzuklären. Die DGE bringt es auf den Punkt: Hormonelle Beschwerden sollten in fachärztliche Hände gehören. Nur so lassen sich fundierte Diagnosen und angemessene Therapieentscheidungen treffen. Die Menschen brauchen nicht mehr Tests – sie brauchen eine verlässliche Beratung, die Klarheit schafft statt Fragen aufzuwerfen.
Umbruch an der Spitze der Bundesapothekerkammer: Neuwahlen und Reformen prägen die Zukunft
Die Bundesapothekerkammer (BAK) steht vor einem bedeutenden Führungswechsel, der den Weg für eine neue Generation und frische Impulse ebnen könnte. Bei der anstehenden Vorstandswahl am 27. November werden drei Mitglieder des amtierenden Vorstands, darunter Präsident Thomas Benkert, Vizepräsidentin Ursula Funke und Dr. Dr. Georg Engel, nicht erneut antreten. Die Verjüngung des Vorstands könnte richtungsweisend sein, da sowohl Benkert als auch Funke und Engel über langjährige Erfahrung verfügen und nun Raum für jüngere Nachfolger schaffen. Benkert, seit mehreren Jahren das Gesicht der BAK, zieht sich von der nationalen Führung zurück. Funke, die in der Landesapothekerkammer Hessen tätig ist und kürzlich zur Vizepräsidentin des Bundesverbands Freier Berufe gewählt wurde, möchte sich künftig verstärkt auf diese Aufgaben konzentrieren. Engel, der als Krankenhausapotheker aus Mecklenburg-Vorpommern bekannt ist, bestätigte seinen Rückzug.
Im derzeitigen Vorstand sind mit Dr. Armin Hoffmann aus Nordrhein und Dr. Hannes Müller aus Westfalen-Lippe zwei Mitglieder bereit, erneut anzutreten. Die Chancen stehen gut, dass Hoffmann das Präsidentenamt übernimmt – eine Premiere, da er als Industrieapotheker den höchsten Posten in der BAK-Geschichte einnehmen würde. Auch Müller, der voraussichtlich als Vizepräsident kandidieren könnte, bleibt aktiv im Vorstand und bringt seine Expertise ein.
Neue Gesichter wie Dr. Ina Lucas aus Berlin und Franziska Scharpf aus Bayern stehen als mögliche Nachfolger bereit. Beide setzen sich aktiv in der Nachwuchsorganisation AByou ein, um junge Apothekerinnen und Apotheker für die berufliche Interessenvertretung zu begeistern. Beobachter erwarten, dass diese neuen Mitglieder frischen Wind und Innovationsgeist in den BAK-Vorstand bringen. Als fünftes Mitglied ist die Krankenhausapothekerin Dr. Maike Fedders aus Sachsen im Gespräch. Die Satzung der BAK verlangt, dass der Vorstand sowohl selbstständige als auch nicht selbstständige Mitglieder umfasst, was bei dieser Konstellation gewährleistet wäre.
Neben personellen Veränderungen wird auch die Struktur der BAK reformiert. Ab Januar 2025 tritt eine neue Satzung in Kraft, die die bisherigen Strukturen vereinfacht. Der Geschäftsführende Vorstand wird künftig als „Vorstand“ bezeichnet und übernimmt alle operativen Aufgaben sowie die Führung von Ausschüssen und Kommissionen. Die Mitgliederversammlung wird weiterhin als oberstes Gremium bestehen bleiben. Die BAK soll sich in Zukunft auf die ihr eigenen Aufgaben beschränken, während die ABDA für verbandsübergreifende Themen zuständig bleibt. Durch regelmäßige Klausurtagungen soll sichergestellt werden, dass zentrale Themen gründlich beraten und zukunftsorientierte Entscheidungen getroffen werden.
Die Bundesapothekerkammer steht an einem Scheideweg. Mit der Verjüngung und der strukturellen Neuordnung wird das traditionsreiche Gremium nicht nur personell, sondern auch konzeptionell modernisiert. Die scheidenden Vorstände hinterlassen eine stabile Basis, die nun durch Innovation und Mut zur Veränderung weiterentwickelt werden soll. Die jüngeren Kandidatinnen und Kandidaten bringen nicht nur frische Ideen mit, sondern auch ein starkes Engagement, die Interessen der Apothekerinnen und Apotheker in einer zunehmend digitalisierten und herausfordernden Gesundheitswelt zu vertreten.
Der potenzielle Wechsel an der Spitze von Benkert zu Hoffmann ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Zum einen bricht die Wahl eines Industrieapothekers mit bisherigen Konventionen, zum anderen deutet dies auf einen praxisorientierten Ansatz in der Führung der Kammer hin. Mit Hoffmanns Erfahrung und dem Elan der neuen Vorstandsmitglieder könnte die BAK an strategischer Flexibilität gewinnen. Die Reformen signalisieren den Wunsch nach effizienteren Prozessen und einer stärkeren Fokussierung auf die Kernkompetenzen der Kammer.
Die kommende Wahl und die Satzungsänderungen bieten eine Gelegenheit zur Neuausrichtung. Die BAK steht vor der Aufgabe, eine innovative Balance zwischen Tradition und Fortschritt zu finden, um die Interessen ihrer Mitglieder effektiv zu vertreten und gleichzeitig eine moderne Rolle im Gesundheitswesen zu übernehmen.
Medikationsberatung in Apotheken: Sicherheit durch individuelle Arzneimittelanalyse
Die erweiterte Medikationsberatung gehört seit Kurzem zu den fest verankerten pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apotheken für Patientinnen und Patienten mit einer Vielzahl von Medikamenten (Polymedikation) anbieten können. Ziel dieser Leistung ist es, Medikationsfehler zu vermeiden und die Effektivität der Arzneimitteltherapie zu optimieren – ein Angebot, das in Anbetracht der alternden Bevölkerung und steigender chronischer Erkrankungen wichtiger denn je erscheint.
Im Zentrum der erweiterten Medikationsberatung steht die Medikationsanalyse, bei der Apothekerinnen und Apotheker die gesamte Medikamentenliste der Patienten gründlich prüfen. Diese systematische Überprüfung umfasst jedes verordnete und selbst gekaufte Medikament sowie deren potenzielle Wechselwirkungen. Denn bei Polymedikation, also der Einnahme von fünf oder mehr Medikamenten, steigt das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen erheblich. Hier setzt die Medikationsanalyse an: In detaillierten Gesprächen und einer umfassenden Prüfung wird nicht nur auf mögliche Wechselwirkungen geachtet, sondern auch auf korrekte Dosierungen, individuelle Gesundheitsrisiken und etwaige Einnahmeprobleme.
Apothekerinnen und Apotheker fungieren dabei gewissermaßen als "Detektive" des Gesundheitssystems. Denn oftmals lassen sich die Ursachen für arzneimittelbezogene Probleme nur durch detektivisches Geschick und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Patientinnen und Patienten ermitteln. Dies schließt Fragen nach Beschwerden, Nebenwirkungen und der konkreten Medikamenteneinnahme ein, um den Therapieplan bestmöglich abzustimmen.
Die erweiterte Medikationsberatung umfasst auch die Kooperation mit Hausärzten und Fachärzten, wenn Anpassungen nötig sind. Diese interprofessionelle Zusammenarbeit ist essenziell, um Medikamentenpläne individuell zu optimieren. Gerade bei chronisch kranken und älteren Menschen ist dies von großer Bedeutung, da häufig auch selbst erworbene Produkte wie pflanzliche Arzneien und Nahrungsergänzungsmittel eine Rolle spielen. Hier ist der Informationsaustausch entscheidend, um Komplikationen zu vermeiden.
Für Apotheken bedeutet diese Dienstleistung einen zusätzlichen Aufwand, doch die Nachfrage wächst. Das Beratungsangebot stößt auf großes Interesse – ein Zeichen dafür, dass Patientinnen und Patienten der Expertise ihrer Apotheker zunehmend vertrauen und die Wichtigkeit einer umfassenden Beratung schätzen. Die Krankenkassen haben den Bedarf erkannt und honorieren die erweiterte Medikationsberatung, was den Apotheken ermöglicht, ihre Beratungsangebote gezielt auszubauen und qualitativ zu sichern.
Die Einführung der erweiterten Medikationsberatung als fester Bestandteil des Apothekenangebots markiert einen wichtigen Schritt in der pharmazeutischen Versorgung. Angesichts der immer komplexeren Medikamententherapien bei älteren und chronisch kranken Menschen gewinnt die Rolle der Apotheker als zentrale Anlaufstelle im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Doch diese Entwicklung ist mehr als nur eine Frage der steigenden Verantwortung – sie ist eine Antwort auf ein System, das an einigen Stellen Entlastung dringend benötigt.
Ärztehäuser und Kliniken stehen zunehmend unter Druck, und die Apotheken übernehmen mit der Medikationsberatung eine Schlüsselrolle, um die Last auf den primären Gesundheitssektor zu verteilen. Hier zeigt sich, dass die pharmazeutische Kompetenz oft unterschätzt wird. Apothekerinnen und Apotheker leisten einen wertvollen Beitrag zur Patientensicherheit, indem sie nicht nur Wechselwirkungen verhindern, sondern auch durch gezielte Rücksprache mit den verordnenden Ärzten die bestmögliche Therapie für jeden einzelnen Patienten sicherstellen. Dieses Engagement schafft Vertrauen und reduziert Gesundheitsrisiken, die durch fehlerhafte oder unzureichend koordinierte Arzneimitteltherapien entstehen können.
Dennoch stellt sich die Frage, ob die erweiterten Dienstleistungen in Apotheken ausreichend unterstützt werden. Viele Apotheken sehen sich mit steigenden Arbeitslasten und sinkenden Margen konfrontiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Vergütungsstrukturen der Krankenkassen langfristig ausreichen, um die Qualität der Medikationsberatung sicherzustellen und die notwendige Zeit und personellen Ressourcen zu finanzieren. Die Gesundheitsversorgung ist nicht nur ein ärztlicher, sondern auch ein wirtschaftlicher Balanceakt.
Die erweiterte Medikationsberatung darf kein „Nice-to-have“ sein, sondern muss als integraler Bestandteil der Versorgungslandschaft verstanden werden – sowohl in der Wahrnehmung der Bevölkerung als auch in der Politik. Wenn Apotheken auf Dauer in der Lage sein sollen, ihre wichtigen Aufgaben in der Medikationsanalyse zu erfüllen, braucht es eine noch stärkere Anerkennung ihrer Rolle im Gesundheitssystem. Denn eine effektive und individuell abgestimmte Arzneimittelversorgung ist kein Luxus, sondern ein notwendiger Baustein für eine gesunde und ältere Gesellschaft.
Stabile Versorgung mit Antibiotika-Säften für Herbst und Winter erwartet
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zeigt sich zuversichtlich, dass die Versorgung mit Antibiotika-Säften in Deutschland für die bevorstehende Herbst- und Wintersaison gesichert ist. Nach den Engpässen im letzten Jahr, die besonders Kinderantibiotika betrafen und eine breite Debatte in der Fachwelt und Öffentlichkeit auslösten, verspricht die neue Analyse des BfArM nun eine stabile Versorgungslage. Das Institut hat Lagerbestände sowie die geplante Produktion der kommenden sechs Monate überprüft und prognostiziert eine ausreichende Verfügbarkeit von Antibiotika-Säften, darunter Präparate mit Amoxicillin, Amoxicillin/Clavulansäure, Penicillin V, Azithromycin und Clindamycin. Diese Wirkstoffe zählen zu den häufig verschriebenen Antibiotika für Kinder und Erwachsene bei Infektionen, die in der Erkältungszeit vermehrt auftreten.
Die Behörde betont, dass die Verfügbarkeit aller Dosierungen für die genannten Präparate bis auf wenige Ausnahmen gewährleistet ist. Bei gering dosiertem Penicillin V könnten dennoch vereinzelt Engpässe auftreten. In diesem Fall empfiehlt das BfArM den Einsatz von Alternativpräparaten wie Amoxicillin mit oder ohne Clavulansäure, um die Therapie sicherzustellen. Die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie bietet zusätzlich eine Liste von möglichen Antibiotika-Alternativen für Kinder je nach Krankheitsbild an.
Auch bei den Antibiotika-Säften, die auf der sogenannten „Dringlichkeitsliste“ stehen, sieht das BfArM eine ausreichende Versorgung. Sollte ein Mangel dennoch unvermeidbar sein, gilt weiterhin die Sonderregelung aus dem April 2023, nach der in Ausnahmesituationen auch im Ausland zugelassene Antibiotika-Säfte in Deutschland verkauft werden dürfen. Von dieser Ausnahmegenehmigung machten die Landesbehörden bereits bei den Präparaten Amoxicillin, Azithromycin und Cefaclor Gebrauch. Diese Maßnahme soll helfen, Lücken in der Versorgung schnell zu schließen, ohne auf neue Genehmigungsprozesse warten zu müssen.
Mit dieser optimistischen Prognose des BfArM dürfte ein wichtiger Versorgungsbereich in der anstehenden Erkältungssaison abgedeckt sein. Experten weisen jedoch darauf hin, dass das Problem der Lieferengpässe in Deutschland struktureller Natur ist und langfristige Lösungsstrategien erfordert, um in Zukunft Versorgungsschwankungen zu verhindern.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sendet beruhigende Signale: Die Versorgung mit Antibiotika-Säften scheint für diesen Herbst und Winter gesichert. Die umfassende Analyse von Beständen und Produktionsplänen zeigt, dass die Bemühungen um eine verlässliche Verfügbarkeit, besonders für Kinderantibiotika, Wirkung zeigen. Auch die Flexibilität, bei Bedarf auf im Ausland zugelassene Produkte zurückzugreifen, schafft neue Sicherheiten und ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Doch bleibt zu bedenken, dass diese Fortschritte punktuell sind. Der Blick auf die strukturellen Ursachen, die zu Lieferengpässen führen – darunter Konzentration der Produktionsstätten im Ausland und eine geringe Gewinnspanne für viele Generika –, zeigt die Grenzen kurzfristiger Lösungen auf. Um die Versorgung dauerhaft abzusichern, bedarf es umfassender Strategien und Anreize, die auch die Hersteller in die Pflicht nehmen, mehr auf Lager und alternative Produktionsstandorte zu setzen. Die BfArM-Meldung ist also mehr als erfreulich, sollte jedoch nicht den notwendigen Fokus auf langfristige Reformen verdrängen.
Cannabis-Modellprojekte: Wiesbaden, Frankfurt und Hannover setzen auf sicheren und kontrollierten Verkauf
Die Städte Wiesbaden, Frankfurt und Hannover nehmen eine Vorreiterrolle beim regulierten Verkauf von Cannabis ein. Mit ihren neuen Modellprojekten wollen sie wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über den Konsum, die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt und den Gesundheits- sowie Jugendschutz gewinnen. Ziel dieser Projekte ist es, eine legale Alternative zum illegalen Markt zu schaffen und den Verkauf für Erwachsene unter sicheren Bedingungen anzubieten.
Wiesbaden plant, den Cannabis-Verkauf über Apotheken zu erproben und so eine zweite legale Bezugsquelle neben dem Eigenanbau und Anbauvereinigungen zu schaffen. Die Gesundheitsdezernentin der Stadt, Milena Löbcke (Linke), erklärt, dass dies eine essenzielle Maßnahme sei, um den Schwarzmarkt zurückzudrängen und gleichzeitig hohe pharmazeutische Standards zu gewährleisten. Bereits 15 Apotheken haben sich als potenzielle Teilnehmer gemeldet. Interessierte erwachsene Bürger aus Wiesbaden müssen sich registrieren, um am Projekt teilnehmen zu können und anonymisierte Daten zur wissenschaftlichen Begleitung bereitzustellen. Die Rahmenbedingungen sollen final vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft festgelegt werden.
Parallel dazu will Hannover ab kommendem Jahr in bis zu drei Fachgeschäften den legalen Verkauf starten, ebenfalls im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts. Die Medizinische Hochschule Hannover wird das Konsumverhalten der voraussichtlich rund 4.000 registrierten Teilnehmenden untersuchen, um die Auswirkungen auf den Gesundheits- und Jugendschutz zu ermitteln. Bei Verstößen, etwa durch Weitergabe an Dritte, droht der sofortige Ausschluss aus dem Projekt. Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) betont, dass die gewonnenen Erkenntnisse in die zukünftige Drogenpolitik einfließen sollen.
Auch in Frankfurt sollen ab 2025 Fachgeschäfte eingerichtet werden, die den Verkauf von Cannabisblüten und THC-haltigen Produkten ermöglichen. Ein Grundpreis von etwa 10 Euro pro Gramm soll sich nach dem Wirkstoffgehalt richten, um den Schwarzmarkt konkurrenzfähig zu ersetzen und für eine kontrollierte Abgabe zu sorgen. Sozial- und Gesundheitsdezernentin Elke Voitl (Grüne) sieht darin einen wichtigen Schritt, um Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen und die Justiz zu entlasten. Teile der Einnahmen sollen in Suchtpräventionsprojekte fließen.
Die Stadt Hannover warnt vor gesundheitlichen Risiken illegaler Cannabisprodukte und verweist auf eine aktuelle Studie der Sanity Group GmbH, die in Schwarzmarktproben gefährliche Verunreinigungen wie EU-weit verbotene Pestizide und Kokain-Rückstände fand. Das Unternehmen, das bereits in der Schweiz ein vergleichbares Modellprojekt umgesetzt hat, wird auch in den deutschen Projekten in Hannover und Frankfurt eine Schlüsselrolle spielen.
Durch die wissenschaftlich begleiteten Modellprojekte wollen Wiesbaden, Frankfurt und Hannover nicht nur den Schwarzmarkt minimieren, sondern auch die Bedingungen für eine zukünftige Legalisierung in Deutschland mitgestalten und dabei Verbraucherschutz sowie Jugendschutz in den Mittelpunkt stellen.
Die Modellprojekte der Städte Wiesbaden, Frankfurt und Hannover setzen ein wichtiges Signal. Sie zeigen, dass kontrollierter Cannabis-Verkauf nicht nur eine realisierbare Option darstellt, sondern auch das Potenzial hat, einen überfälligen Perspektivwechsel im Umgang mit Cannabis einzuleiten. Während Jahrzehnte des Verbots keine Erfolge gegen den Schwarzmarkt oder bei der Senkung der Konsumrisiken gebracht haben, könnte die legale Abgabe gezielt ansetzen, um diese Missstände zu bekämpfen. Die Einbindung wissenschaftlicher Expertisen und die gezielte Analyse von Konsumverhalten sind sinnvolle Maßnahmen, um eine Grundlage für eine sichere und transparente Legalisierung zu schaffen.
Dass Städte wie Wiesbaden bereits auf Apotheken setzen, ist ein starkes Zeichen für die Ernsthaftigkeit der angestrebten Standards. Hohe Qualität und Sicherheit stehen im Vordergrund – ein Versprechen, das der Schwarzmarkt niemals einlösen könnte. Auch die Erkenntnisse, die durch den Test in regulierten Fachgeschäften gewonnen werden, könnten der künftigen Drogenpolitik neue Wege aufzeigen und realistische Handlungsoptionen schaffen.
Die Städte wagen den Schritt, den lange diskutierten Verkauf mit klaren wissenschaftlichen Zielen umzusetzen. Damit stellen sie nicht nur sicher, dass die Ergebnisse fundiert sind, sondern ermöglichen auch eine gesellschaftliche Debatte, die auf verlässlichen Daten basiert.
Grippeimpfung: Schutz für Ältere, doch mittlere Altersgruppe profitiert kaum
Eine neue Analyse des Robert-Koch-Instituts (RKI) wirft ein differenziertes Licht auf die Wirksamkeit der Grippeimpfung für die Saison 2023/2024. Der Bericht im aktuellen Epidemiologischen Bulletin zeigt, dass die Schutzwirkung insgesamt bei mäßigen 39 Prozent lag. Doch die Effizienz variiert erheblich zwischen den Altersgruppen, was die Frage nach gezielten Impfstrategien erneut in den Fokus rückt.
Bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre erreichte die Grippeimpfung eine hohe Effektivität von 70 Prozent. Die ältere Bevölkerung ab 60 Jahren konnte ebenfalls von einer Schutzwirkung von 54 Prozent profitieren. Besonders auffällig ist jedoch die fehlende Wirksamkeit bei den 18- bis 59-Jährigen. Hier konnte keine signifikante Schutzwirkung ermittelt werden, was das RKI auf eine geringe Fallzahl zurückführt. Auch bei Menschen unter 60 Jahren mit Vorerkrankungen zeigte die Impfung keinen nennenswerten Schutz gegen die dominierende Influenza-A(H1N1)-Variante, die in Europa 82 Prozent der ambulanten und 94 Prozent der stationären Fälle ausmachte.
Zum ersten Mal seit vier Jahren konnte das RKI die Impfeffektivität sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich einschätzen. Die Daten aus 15 kooperierenden Krankenhäusern ermöglichen nun einen Einblick in den Schutz vor schwereren Verläufen. Hier betrug die Wirksamkeit der Grippeimpfung bei Menschen ab 60 Jahren 65 Prozent und belegt eine möglicherweise stärkere Schutzwirkung gegen Hospitalisierungen als gegen einfache Grippeerkrankungen. Für jüngere Patientengruppen waren die Daten allerdings zu knapp, um belastbare Aussagen über die Wirksamkeit zu treffen.
Die Ergebnisse verdeutlichen einmal mehr die Relevanz der Grippeimpfung für vulnerable Gruppen. Für Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke und medizinisches Personal sowie für Schwangere empfiehlt die Ständige Impfkommission weiterhin die Impfung. Gleichzeitig bleibt die Durchimpfungsrate in Europa eine Herausforderung. Die europäische Gesundheitsbehörde ECDC berichtet, dass die Impfquote bei Menschen ab 65 Jahren europaweit stark schwankt und nur in wenigen Ländern über 75 Prozent liegt. In Deutschland lag die Rate in der Saison 2021/2022 bei 43 Prozent für Senioren und 18 Prozent für Schwangere, während für die Saison 2023/2024 keine Daten vorgelegt wurden.
Auch für die kommende Grippesaison wird eine moderate Wirksamkeit der Impfstoffe von etwa 35 Prozent erwartet, basierend auf Erfahrungswerten aus der südlichen Hemisphäre. Die CDC empfiehlt deshalb eine hohe Durchimpfungsrate, um trotz der limitierten Impfstoffeffektivität eine breite Schutzwirkung in der Bevölkerung zu erreichen. Die kontinuierliche Anpassung der Impfstoffzusammensetzung bleibt eine Herausforderung, doch ohne ausreichende Impfbereitschaft bleibt der Kampf gegen die Grippe gerade für die Risikogruppen ein Drahtseilakt.
Die Grippeimpfung ist nach wie vor ein wirksames Mittel, um die Zahl schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren, auch wenn die Schutzwirkung zwischen den Altersgruppen stark schwankt. Dass die mittlere Altersgruppe kaum von der Impfung profitiert, zeigt, wie differenziert Impfstrategien ausgerichtet werden müssen. Die Zahlen verdeutlichen auch, dass eine hohe Durchimpfungsrate unerlässlich ist, um vulnerable Gruppen wie Senioren zu schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten.
Die Tatsache, dass ältere Menschen besser vor Hospitalisierungen geschützt werden, spricht für den medizinischen Nutzen der Impfung in dieser Altersgruppe. Angesichts der schwankenden Impfraten in Europa bleibt die Herausforderung, Vertrauen in die Impfkampagnen zu stärken und die Bevölkerung zu mobilisieren. Doch ohne signifikante Impfraten wird die moderate Wirksamkeit der Impfstoffe nicht ausreichen, um die Grippe umfassend einzudämmen. Es liegt an den Gesundheitsbehörden und politischen Entscheidungsträgern, die Impfbereitschaft in der breiten Bevölkerung zu fördern und gezielte Aufklärungsmaßnahmen anzustoßen, um einen wirksamen Schutz für alle zu erreichen.
Medikamente als Risiko: Wenn Nebenwirkungen zum Notfall werden
Arzneimitteltherapien sollen Patienten helfen, gesund zu bleiben, doch in der Praxis führen sie nicht selten zum Gegenteil. Immer wieder kommt es vor, dass Patienten die Notaufnahme aufgrund unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) oder Wechselwirkungen aufsuchen müssen. Ein Workshop beim Deutschen Kongress für Patientensicherheit in der medikamentösen Therapie zeigte kürzlich die gravierenden Defizite in der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) auf. Fachleute mahnten an, dass diese sicherheitskritische Dimension der Arzneimitteltherapie oft übersehen werde, da in der Notaufnahme in der Regel das akute Beschwerdebild im Vordergrund steht.
Die ADRED-Studie (Adverse Drug Reactions in Emergency Departments), die von Professor Dr. Julia Stingl an der RWTH Aachen geleitet wurde, ergab, dass unerwünschte Arzneimittelwirkungen die Ursache für rund 6,5 % der Notaufnahmen sind. Das erschreckende daran: Die meisten Patienten nehmen gleich mehrere Medikamente, im Schnitt sieben verschiedene Wirkstoffe. Diese sogenannte Polypharmazie macht es für das klinische Personal besonders schwierig, den eigentlichen Auslöser einer UAW zu identifizieren. „In solchen Fällen gilt als Faustregel: Das toxischste Medikament ist oft der Auslöser,“ so Stingl. Besonders belastet seien Patienten, die Krebsmedikamente, Blutdrucksenker oder Schmerzmittel einnehmen.
Ein weiteres Risiko birgt die sogenannte Phänokonversion, bei der durch eine Kombination mehrerer Medikamente die Fähigkeit des Körpers zur Metabolisierung überlastet wird. Dies kann dazu führen, dass ein Patient plötzlich Nebenwirkungen entwickelt, obwohl er ein Medikament zuvor gut vertragen hat. Auch Alter und genetische Disposition erhöhen die Gefahr. Gerade ältere Patienten sind vulnerabler gegenüber Nebenwirkungen und ihre Symptome werden häufig nicht erkannt. „Ab der siebten Lebensdekade führt etwa jedes zweite arzneimittelbezogene Problem zu einer Symptomatik“, betonte Professor Dr. Harald Dormann vom Klinikum Fürth. Er warnte zudem, dass gerade bei älteren Menschen Nebenwirkungen oft nicht durch vermeintlich ungeeignete Medikamente verursacht werden, sondern schlicht durch die Häufung vieler gängiger Arzneimittel.
Um die Arzneimittelsicherheit nachhaltig zu verbessern, müssen Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte besser in der Bewertung der Gesamtmedikation geschult werden. Experten sehen hier dringenden Handlungsbedarf, denn ohne eine präzise Abstimmung und Überwachung könnten noch viele Patienten an den Folgen unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen leiden.
Die hohe Anzahl an Patienten, die aufgrund von Nebenwirkungen in die Notaufnahme gelangen, verdeutlicht die Schwächen im deutschen Gesundheitssystem. Polypharmazie ist längst ein Alltagsthema, dennoch mangelt es in vielen Kliniken und Arztpraxen an ausreichend pharmakologischer Expertise. Der erhöhte Bedarf an Medikamenten bei älteren Menschen wird nicht ausreichend berücksichtigt – dabei ist gerade bei dieser Gruppe besondere Sorgfalt geboten. Es bedarf einer konsequenten Fortbildung der Fachkräfte und vor allem klarer Handlungsempfehlungen, die eine patientenorientierte und zugleich sichere Medikation gewährleisten. Nur so kann eine deutliche Reduktion der durch Arzneimittel ausgelösten Notfälle erreicht werden und das Vertrauen in die Arzneimitteltherapie wieder gestärkt werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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