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  • 31.10.2024 – Quarantänekosten: Keine Hilfe für Apotheken und Betriebe
    31.10.2024 – Quarantänekosten: Keine Hilfe für Apotheken und Betriebe
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Unternehmen in ganz Deutschland sind verunsichert: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Arbeitgeber keine staatliche E...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Quarantänekosten: Keine Hilfe für Apotheken und Betriebe

 

Mittelstand bleibt auf Kosten für Corona-Isolation sitzen

Unternehmen in ganz Deutschland sind verunsichert: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Arbeitgeber keine staatliche Entschädigung für coronabedingte Quarantänezeiten symptomfreier Mitarbeiter erhalten. Dieses Grundsatzurteil stellt Unternehmen, die in der Pandemie Lohnfortzahlungen für isolierte Beschäftigte leisteten, vor finanzielle Herausforderungen. Besonders Apothekenbetreiber, die auf eine verlässliche Kostenerstattung angewiesen sind, stehen nun vor einer unklaren Zukunft. Während die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht Hoffnung auf Klärung bietet, zeigt das Urteil eine deutliche Lücke in der gesetzlichen Absicherung – und weckt Zweifel an staatlichen Zusagen.


Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Unternehmen keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Staat haben, wenn ihre Mitarbeiter ohne Krankheitssymptome in Corona-Quarantäne geschickt wurden. Dieser Grundsatzbeschluss könnte weitreichende Auswirkungen auf hunderte von Unternehmen haben, die nach zwei Jahren pandemiebedingter Maßnahmen noch immer auf finanzielle Unterstützung hoffen. Die Entscheidung betrifft allein am Verwaltungsgericht Düsseldorf rund 300 ähnlich gelagerte Klagen, in denen Arbeitgeber die Erstattung von Lohnkosten während coronabedingter Quarantänezeiten einfordern.

Im spezifischen Fall handelte es sich um eine Arbeitnehmerin, die im November 2022 nach einem positiven Corona-Test für eine Woche in Isolation musste, obwohl sie keine Krankheitssymptome aufwies. Ihre Tätigkeit ließ sich nicht ins Homeoffice verlagern, sodass der Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlte und anschließend die Erstattung dieser Kosten beim Landschaftsverband Rheinland beantragte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab und argumentierte, dass Arbeitnehmer, die symptomfrei in Quarantäne gingen, zwar als arbeitsunfähig gelten und Anspruch auf Lohnfortzahlung hätten, diese jedoch keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz begründe. Die Entscheidung steht im Widerspruch zur Erwartung vieler Unternehmen, die darauf vertrauten, dass coronabedingte Ausfälle, die auf behördliche Anordnung beruhen, eine Erstattung rechtfertigen würden.

Das Urteil sorgte umgehend für Reaktionen aus der Wirtschaft, vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie vielfach mit wirtschaftlichen Einbußen kämpfen. Das Fehlen einer staatlichen Unterstützung in Quarantänefällen bringt insbesondere Apothekenbetreiber in Bedrängnis, die während der Pandemie häufig als systemrelevante Versorger auf die pünktliche Erstattung der durch Quarantäne entstehenden Kosten angewiesen waren. Ein Apotheker aus Westfalen-Lippe berichtet von einer ernüchternden Erfahrung: Rund ein Drittel seiner Anträge auf Erstattung wurde abgelehnt, obwohl die Abwesenheiten seiner Mitarbeiter auf staatlich angeordnete Quarantänemaßnahmen zurückzuführen waren. Die übrigen Anträge liegen weiterhin unbearbeitet beim zuständigen Landschaftsverband. Der Apotheker beschreibt seine Enttäuschung darüber, dass die versprochene staatliche Unterstützung in der Praxis ausblieb, und er sich nun in wirtschaftlicher Unsicherheit befindet.

Die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts verweist dabei nicht nur auf eine Lücke in der finanziellen Absicherung vieler Unternehmen, sondern auch auf eine potenzielle Neujustierung in der Wahrnehmung staatlicher Unterstützung. Die Gerichtsentscheidung verweist auf eine strikte Auslegung des Infektionsschutzgesetzes, wonach eine symptomlose Infektion nicht den Entschädigungsanspruch begründet, selbst wenn die Quarantäneanordnung staatlich verordnet wurde. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung für die Wirtschaft ließ das Gericht jedoch eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu, sodass mit einer baldigen Entscheidung aus Leipzig zu rechnen ist.

Für Apothekenbetreiber, die wie viele andere Unternehmen auf eine klare Absicherung angewiesen sind, stellt sich die Frage, welche Alternativen zur staatlichen Unterstützung existieren. Die Betriebsschließungsversicherung (BSV) könnte eine Option darstellen, um die finanziellen Risiken in Pandemiezeiten zu minimieren. Die Policen, die typischerweise für Schließungen und Tätigkeitsverbote infolge von Infektionskrankheiten ausgelegt sind, bieten jedoch keine automatische Deckung. Die meisten Versicherungen schlossen SARS-CoV-2 und ähnliche Pandemien nach den ersten Corona-Wellen explizit aus ihren Verträgen aus. Experten raten daher dazu, eine spezifische Absicherung durch eine individuell angepasste Betriebsschließungsversicherung zu prüfen, die pandemiebedingte Ausfälle durch Quarantäneanordnungen und behördliche Tätigkeitsverbote gezielt abdeckt. Angesichts der aktuellen Unsicherheit über eine staatliche Kompensation könnte dies eine wichtige Maßnahme für Unternehmen sein, die sich für zukünftige Krisen schützen möchten.


Kommentar:

Das Düsseldorfer Urteil bringt eine schmerzhafte Realität ans Licht, die vielen Unternehmen, vor allem kleinen und mittelständischen Betrieben wie Apotheken, bitter aufstößt. In den ersten Pandemiejahren versicherte die Politik öffentlichkeitswirksam, dass die Wirtschaft in Zeiten staatlich verordneter Quarantänemaßnahmen nicht allein gelassen werde. Dennoch zeigt die Realität, dass viele Unternehmen auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Mitarbeiter in Quarantäne müssen, ohne Symptome zu zeigen. Das Urteil stellt damit nicht nur eine finanzielle Belastung für die betroffenen Unternehmen dar, sondern auch einen deutlichen Vertrauensbruch.

Es wird offensichtlich, dass viele Unternehmen in gutem Glauben auf finanzielle Kompensation gehofft haben und im Vertrauen auf staatliche Zusagen Verluste in Kauf nahmen, um zur Eindämmung der Pandemie beizutragen. Die restriktive Auslegung des Infektionsschutzgesetzes bedeutet nun, dass selbst jene, die ihre Belegschaft mit Lohnfortzahlung unterstützten, leer ausgehen. Das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Zusagen wird durch solche Entscheidungen erheblich geschwächt, was langfristig auch den Einsatz und die Bereitschaft der Wirtschaft zur Zusammenarbeit bei zukünftigen Krisen gefährden könnte.

Für Apothekenbetreiber und andere Betriebe, die in der Pandemie wirtschaftliche Opfer brachten, scheint der Weg zur Absicherung komplizierter als erwartet. Die Betriebsschließungsversicherung bleibt für viele ein nicht erfülltes Versprechen, da die meisten Policen Covid-19 explizit ausschließen. Dies bringt die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überprüfung solcher Versicherungen ans Licht: Versicherer und Unternehmen sollten eng zusammenarbeiten, um angepasste Angebote zu schaffen, die auch für unvorhergesehene Pandemien Schutz bieten. Nur so kann eine echte, tragfähige Absicherung gegen die finanziellen Folgen von staatlich verordneten Einschränkungen gewährleistet werden.

Im Kern bleibt die Forderung nach einer gerechteren Handhabung von Entschädigungsfragen bestehen. Wenn der Staat von Unternehmen verlangt, ihre Geschäftsprozesse pandemiegerecht anzupassen und die Folgen der Maßnahmen zu tragen, sollte eine ebenso verlässliche Unterstützung vorhanden sein. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte hoffentlich Klarheit schaffen und gegebenenfalls eine Kehrtwende einleiten. Der Schaden für das Vertrauen vieler Unternehmen ist jedoch schon entstanden – ein Schaden, der sich erst durch grundlegende Reformen im Umgang mit betrieblichen Entschädigungsfragen wieder beheben lässt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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