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  • 27.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken zwischen Retaxationen und Lieferengpässen
    27.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken zwischen Retaxationen und Lieferengpässen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Apothekenlandschaft in Deutschland befindet sich in einer tiefen Krise: Während die AOK öffentlich verlauten lässt, es gebe keine A...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken zwischen Retaxationen und Lieferengpässen

 

Wie realitätsferne Aussagen der Krankenkassen und Engpässe bei Arzneimitteln Apotheken in ihrem Kampf um Versorgungssicherheit und Anerkennung allein lassen

Die Apothekenlandschaft in Deutschland befindet sich in einer tiefen Krise: Während die AOK öffentlich verlauten lässt, es gebe keine Anzeichen für Medikamentenengpässe, stehen Apotheker tagtäglich vor leeren Regalen, insbesondere bei so dringend benötigten Medikamenten wie Antibiotika, Fiebersäften und Schmerzmitteln. Diese realitätsferne Wahrnehmung der Krankenkassen trifft auf das Unverständnis und die Verzweiflung der Apotheken, die nicht nur mit Versorgungsengpässen, sondern auch mit den ständigen Retaxationen kämpfen müssen, die ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Kluft zwischen den politischen Aussagen und der betrieblichen Realität könnte kaum größer sein und verstärkt den Eindruck, dass die alltäglichen Herausforderungen der Apotheken nicht ernst genommen werden. In diesem Spannungsfeld ringen Apotheker um die Anerkennung ihrer Arbeit und versuchen gleichzeitig, die Versorgungssicherheit für ihre Kunden aufrechtzuerhalten – ein Drahtseilakt, der oftmals wenig Wertschätzung erfährt, jedoch für die öffentliche Gesundheit unverzichtbar ist.

 

Cybersicherheit für Apotheken: Neue KRITIS-Verordnung erweitert Pflichten für größere Betriebe

Die Bedrohung durch Cyberkriminalität wird für deutsche Apotheken zunehmend zur Realität. Im Zuge der Digitalisierung ist die Abhängigkeit von stabilen IT-Systemen, insbesondere durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Einführung des E-Rezepts, deutlich gewachsen. Der Zugang zu sensiblen Gesundheitsdaten macht Apotheken dabei zu einem potenziellen Ziel für Hacker und Cyberkriminelle. Angriffe auf die Systeme der Apotheken könnten nicht nur wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern auch die Patientenversorgung beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union die Notwendigkeit erkannt, kritische Infrastrukturen (KRITIS) besser zu schützen. Zu diesen kritischen Infrastrukturen zählt auch das Gesundheitswesen, und Apotheken sollen künftig verstärkt in den Schutzrahmen aufgenommen werden.

In Deutschland regelt die „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ (BSI-KritisV), welche Einrichtungen als schützenswerte kritische Infrastrukturen definiert werden. Bislang waren Apotheken nur dann von den Vorgaben erfasst, wenn sie eine bestimmte Größe erreichen – konkret, wenn sie jährlich mehr als 4.650.000 verschreibungspflichtige Arzneimittel-Packungen abgeben. Diese Schwelle erreicht jedoch nur eine verschwindend geringe Anzahl an Apotheken im Land, was die Schutzregelungen für die meisten Betriebe praktisch irrelevant machte.

Nun plant der Gesetzgeber jedoch eine grundlegende Überarbeitung der KRITIS-Verordnung, die mehr Apotheken in die Kategorie „wichtige Einrichtungen“ fallen lässt. Die neuen Schwellenwerte, die ab März 2025 gelten sollen, sehen vor, dass Apotheken mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über zehn Millionen Euro künftig als relevant eingestuft werden. Diese Neudefinition wird eine signifikante Anzahl von Apotheken betreffen und bringt damit auch umfangreiche neue Verpflichtungen mit sich.

Betroffene Apotheken müssen ein strukturiertes Risikomanagement etablieren, das die Identifikation, Bewertung und Kontrolle von potenziellen Cyberrisiken sicherstellt. Diese Anforderung geht über herkömmliche Sicherheitsmaßnahmen hinaus und soll gewährleisten, dass Apotheken bereits im Vorfeld gegen mögliche Cyberbedrohungen gewappnet sind. Eine umfassende Dokumentationspflicht soll zudem sicherstellen, dass Prozesse und Maßnahmen zur Cyberabwehr kontinuierlich überwacht und aktualisiert werden. Kommt es dennoch zu einem IT-Sicherheitsvorfall, sind Apotheken verpflichtet, diesen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Die Meldungen sollen dazu beitragen, dass Behörden eine bessere Übersicht über Bedrohungen in der Branche erhalten und gegebenenfalls gezielte Schutzmaßnahmen entwickeln können.

Darüber hinaus sind Schulungen für das Apothekenpersonal vorgesehen, um das Bewusstsein für Cybersicherheit zu erhöhen und Mitarbeitern Handlungskompetenzen im Umgang mit digitalen Bedrohungen zu vermitteln. Verstöße gegen die neuen Regelungen können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, was den Druck auf betroffene Apotheken erhöht, die neuen Anforderungen fristgerecht und umfassend umzusetzen.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat zur Unterstützung ein Informationsblatt mit konkreten Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Darüber hinaus arbeitet die ABDA in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) an einem umfassenden IT-Sicherheitskonzept, das speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Apothekenbranche zugeschnitten ist. Für die betroffenen Apotheken wird es essenziell sein, diese Unterstützungsangebote zu nutzen und frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Maßnahmen zu beginnen. Die zusätzlichen Anforderungen kommen jedoch in einer Zeit, in der viele Apothekenbetreiber mit steigenden Kosten, Fachkräftemangel und dem wirtschaftlichen Druck eines wachsenden Online-Marktes zu kämpfen haben.

Die geplanten Änderungen der KRITIS-Verordnung unterstreichen die wachsende Bedeutung von Cybersicherheit im Gesundheitswesen – und die Apotheke spielt dabei eine zentrale Rolle. Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Sicherstellung der Versorgungssicherheit sind unumgängliche Ziele in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft. Cyberangriffe auf Apotheken könnten nicht nur sensible Patientendaten gefährden, sondern auch das Vertrauen in das gesamte Gesundheitssystem schwächen. Mit den neuen Regelungen soll verhindert werden, dass Apotheken zu „offenen Flanken“ im System der Gesundheitsinfrastruktur werden.

Die Realität in Apotheken sieht jedoch häufig anders aus. Neben ihrer Kernaufgabe der Patientenversorgung stehen Apotheken schon jetzt vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen: Stagnierende Vergütungspauschalen, hohe Betriebskosten und der zunehmende Druck durch Online-Versandapotheken belasten die Branche. Die neuen Cybersicherheitsanforderungen bringen nun zusätzlichen administrativen Aufwand, der Ressourcen bindet und Schulungsbedarf mit sich bringt. Für viele Apothekenbetreiber wird es eine schwierige Aufgabe, die neuen Verpflichtungen neben dem operativen Tagesgeschäft zu bewältigen.

Positiv ist jedoch, dass die neuen Regelungen die Sensibilisierung für Cybersicherheit in der Apothekenbranche fördern könnten. Die gesetzlich verankerten Schulungen helfen dabei, das Bewusstsein für potenzielle Risiken zu schärfen und das Apothekenpersonal für einen professionellen Umgang mit digitalen Bedrohungen zu wappnen. Das Engagement von Organisationen wie der ABDA und ADAS, die praxisnahe Konzepte und Handlungsempfehlungen bereitstellen, ist in diesem Kontext wertvoll. Die langfristige Herausforderung bleibt jedoch bestehen: Es wird entscheidend sein, ob und wie die Apothekenbranche diese neuen Pflichten als Teil ihrer Kernaufgaben integriert. Letztlich wird die Effektivität der Maßnahmen auch davon abhängen, ob das Thema Cybersicherheit in den Apotheken als Priorität verankert und in den Alltag integriert wird – eine Aufgabe, die sowohl strukturelle Anpassungen als auch einen kulturellen Wandel erfordert.

 

Apothekenbewertung im Verkaufsprozess: Objektive Preisfindung für den fairen Übergang

Der Verkauf einer Apotheke ist häufig mit großen Erwartungen und emotionalen Überlegungen verbunden, doch zugleich müssen sachliche Bewertungsmethoden zum Einsatz kommen, um einen realistischen und fairen Preis zu ermitteln. Verkäufer und Käufer stehen hier oft vor der Herausforderung, eine ausgewogene Grundlage zu finden, die sowohl den wirtschaftlichen Wert der Apotheke widerspiegelt als auch den individuellen Gegebenheiten gerecht wird.

Ein erprobtes und fundiertes Verfahren zur Bewertung von Apotheken ist das Ertragswertverfahren. Dieses Verfahren fokussiert sich auf die nachhaltig erzielbaren Gewinne der Apotheke und setzt sie ins Verhältnis zum Risiko der zukünftigen Ertragserwartung. Dabei werden erwartete Gewinne der kommenden Jahre auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst. Der so ermittelte Kapitalwert bildet die Grundlage für den Ertragswert und damit den potenziellen Kaufpreis, den ein Käufer als wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Mit einem praxisnahen Ansatz lassen sich so Verkäufe fair und transparent gestalten.

Ein wichtiger Faktor ist der Kapitalisierungszinssatz, der die erwartbaren Erträge auf ein realistisches Niveau abbildet und das Risiko der Investition berücksichtigt. Je nach Standort der Apotheke, Kundenstamm, Altersstruktur der Kundschaft und Konkurrenzsituation variiert dieser Zinssatz und somit auch der finale Ertragswert. Eine innerstädtische Apotheke in Krankenhausnähe wird anders bewertet als eine Landapotheke, bei der der demografische Wandel eine Rolle spielt. Die Berücksichtigung dieser Faktoren ist entscheidend für eine realistische Preisfindung.

Doch der Wert einer Apotheke setzt sich nicht ausschließlich aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zusammen. Neben der Ertragskraft spielen auch schwerer zu quantifizierende Aspekte wie Kundenbindung, die Qualifikation des Personals und die Bekanntheit im Standortumfeld eine Rolle. Diese immateriellen Werte können für den künftigen Erfolg des Betriebs ebenso entscheidend sein und sollten daher in die Gesamtbewertung einfließen. Ein hoher Grad an digitaler Vernetzung oder eine bestehende Online-Präsenz mit Bestelloptionen kann zudem die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Apotheke für Käufer erhöhen.

Um ein optimales Ergebnis für beide Parteien zu erzielen, sind umfassende und transparente Bewertungsverfahren, die über rein wirtschaftliche Daten hinausgehen, unerlässlich. Die Einbindung einer modellhaften Beispielrechnung zeigt, wie die Kombination von Ertragswert und weiteren Faktoren zu einem fairen und fundierten Kaufpreis führen kann. Ein fundierter Unternehmenswert stellt somit die Basis für eine erfolgreiche Verhandlung und die reibungslose Übergabe einer Apotheke dar.

Der Verkauf einer Apotheke ist selten nur ein finanzieller Prozess, sondern oft ein Abschied von einem Lebenswerk. Für den Verkäufer bedeutet es die Übergabe eines Betriebs, in den er Jahre an Zeit, Leidenschaft und persönlichem Engagement investiert hat. Der Käufer hingegen steht vor einer bedeutenden Investition, die nur dann sinnvoll ist, wenn die Apotheke langfristig stabile Gewinne verspricht. Ein realistischer Kaufpreis ist daher essenziell, um beiden Seiten gerecht zu werden.

Das Ertragswertverfahren stellt hier eine objektive Basis dar, doch es vermag nicht, den gesamten Wert einer Apotheke zu erfassen. Aspekte wie eine langjährige Stammkundschaft, die lokale Bekanntheit oder die stabilen Teamstrukturen sind oft immaterielle Werte, die in betriebswirtschaftlichen Zahlen nur schwer abzubilden sind. Gerade in Apotheken, die häufig ein hohes Maß an Vertrauen bei der Kundschaft genießen, kann dies einen erheblichen Einfluss auf den tatsächlichen Erfolg und die Beständigkeit des Betriebs haben.

Eine realistische Bewertung gelingt nur, wenn Käufer und Verkäufer nicht nur die Zahlen betrachten, sondern auch den ideellen Wert und die Zukunftsperspektive der Apotheke gemeinsam reflektieren. So kann eine Basis für eine faire Einigung geschaffen werden, die beiden Seiten ein gutes Gefühl gibt und die Fortführung eines erfolgreichen Betriebs gewährleistet.

 

AOK sieht keine Lieferengpässe: Apothekerschaft widerspricht energisch

In einer jüngsten Pressemitteilung erklärt die AOK, dass es aktuell keine Hinweise auf bedrohliche Lieferengpässe im Arzneimittelbereich gebe. Helmut Schröder, Sprecher des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, betont, dass für Medikamente, die vorübergehend nicht verfügbar seien, ausreichend wirkstoffgleiche Alternativen bereitstünden. „In Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheken sollte es möglich sein, aus dem umfangreichen Sortiment von etwa 2.500 Wirkstoffen und mehr als 63.500 Präparaten eine geeignete therapeutische Alternative zu finden,“ erklärte Schröder und verwies zudem auf die Rolle der Arzneimittelrabattverträge als stabilisierendes Element für die Versorgungssicherheit.

Diese Einschätzung wird jedoch von vielen Apotheken scharf kritisiert. In den Apotheken, so berichten die Mitarbeiter, seien Lieferengpässe längst keine Ausnahme, sondern tägliche Realität. Die Suche nach geeigneten Alternativen für nicht lieferbare Präparate binde enorme Ressourcen und belaste das Personal erheblich. Dabei stehen oft chronisch kranke Patienten im Mittelpunkt, für die ein Wechsel der Präparate oder gar ein Ausfall schwerwiegende gesundheitliche Konsequenzen haben könnte.

„Die Rabattverträge tragen ihren Teil zur Problematik bei, denn durch die vertraglich fixierten Niedrigpreise werden Hersteller gezwungen, ihre Produktion genau zu kalkulieren,“ erklärt ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbands. Dies habe zur Folge, dass viele Hersteller ihre Lagerhaltung reduzieren oder Produktionen ins Ausland verlagern – mit dem Risiko, dass es bei unerwarteten Nachfrageschwankungen zu Lieferausfällen kommt. Apothekerverbände fordern daher seit Langem eine flexiblere Handhabung der Rabattverträge und mehr Handlungsspielraum für Apotheken, um die Versorgungsqualität der Patienten besser gewährleisten zu können.

Während die AOK weiterhin an ihrer Position festhält, herrscht in der Apothekerschaft eine andere Sichtweise. Die Mehrbelastung durch die andauernden Engpässe sei immens, so die einhellige Meinung. Viele Apotheker hoffen nun auf eine stärkere politische Unterstützung und Regelungen, die sowohl Versorgungssicherheit als auch Arbeitsentlastung sicherstellen.

Die jüngsten Aussagen der AOK zur Lage bei den Arzneimittellieferungen zeigen einmal mehr, wie unterschiedlich die Wahrnehmungen und Realitäten im Gesundheitswesen auseinanderdriften. Während Krankenkassen auf die Stabilität ihrer Vertragsmodelle verweisen, fühlen sich Apotheken mit den täglichen Herausforderungen allein gelassen. Der Verweis auf eine angeblich ausreichende Versorgung durch wirkstoffgleiche Alternativen mag in der Theorie funktionieren; in der Praxis jedoch bedeutet jeder einzelne Wechsel für chronisch kranke Patienten ein Risiko und für das Apothekenpersonal eine Zusatzbelastung.

Die Realität ist, dass Rabattverträge, ursprünglich für Kostensenkungen im Gesundheitswesen eingeführt, heute durch Produktionsverlagerungen und reduzierte Lagerkapazitäten auch eine Schattenseite haben: weniger Flexibilität und ein erhöhtes Risiko für Lieferengpässe. Es ist daher an der Zeit, dass die Verantwortlichen das Problem mit den Betroffenen direkt diskutieren – den Apotheken, die als erste Anlaufstelle mit den Engpässen konfrontiert werden. Nur ein praxisnaher Ansatz wird hier langfristige Entlastung und echte Versorgungssicherheit bringen.

 

Gericht stärkt pharmazeutische Dienstleistungen: Krankenkassen-Klagen gegen pDL abgewiesen

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat diese Woche eine richtungsweisende Entscheidung zugunsten der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) getroffen. Im Mittelpunkt stand ein langwieriger Streit um die im Mai 2022 durch die Schiedsstelle festgelegten Vergütungen für fünf pDL-Leistungen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte damals die Höhe der Vergütungen begrüßt, während der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen) eine juristische Auseinandersetzung anstrebten, um diese Entlohnung anzufechten.

Besonders kontrovers diskutiert wurde die Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“. Die Krankenkassen werteten die Blutdruckmessung als eine einfache Tätigkeit, die Patienten auch selbst durchführen könnten. Die KV Hessen äußerte zusätzlich Bedenken, dass die pDL die ärztliche Therapiehoheit verletzten. Ein Eilantrag der KV Hessen, der die Einführung der pDL kurzfristig stoppen sollte, scheiterte jedoch bereits vor der Verhandlung.

Nach intensiver Beratung wies das Landessozialgericht nun beide Klagen ab. Der Vorsitzende Richter schlug zunächst einen Vergleich vor, der auf die Streichung oder inhaltliche Erweiterung der Blutdruckmessung abzielte. Während der DAV dem Vergleich offen gegenüberstand, lehnte der GKV-Spitzenverband den Vorschlag ab und setzte auf die Fortsetzung der Klage. Die Richter jedoch urteilten, dass weder die Höhe der Vergütungen noch die inhaltliche Ausgestaltung der pDL in die ärztliche Kompetenz eingriffen oder unwirtschaftlich seien. Damit bleibt das Angebot an pDL erhalten, darunter auch die Blutdruckmessung und die Einweisung in die Anwendung von Inhalationsmitteln.

Obwohl eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen wurde, wertet der DAV das Urteil als wichtigen Erfolg. Apotheker in ganz Deutschland könnten sich dadurch bestärkt fühlen, die pDL verstärkt anzubieten und aktiv auf Patientinnen und Patienten zuzugehen. Für die Krankenkassen bleibt die Frage offen, wie sie zukünftig mit den pDL umgehen werden. Das Urteil markiert damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer erweiterten Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung.

Das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist ein wichtiger Sieg für Apotheken und deren Anstrengungen, pharmazeutische Dienstleistungen in die gesundheitliche Grundversorgung zu integrieren. Die Entscheidung zeigt, dass pharmazeutische Dienstleistungen nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine medizinische Bereicherung darstellen können. Apothekerinnen und Apotheker sind mehr als bloße Medikamentenausgeber – sie sind Gesundheitsberater, die sich aktiv für die Vorsorge und Gesundheit ihrer Kundschaft einsetzen.

Kritik der Krankenkassen und Ärztevertreter an der Blutdruckmessung erscheint angesichts der Dringlichkeit der Vorsorge fragwürdig. Angesichts der Häufigkeit von Bluthochdruck und dessen potenziell schwerwiegenden Folgen ist es sinnvoll, solche Risikoerfassungen auch im niederschwelligen Bereich anzubieten. Wenn Apotheken diese Vorsorge übernehmen, entlastet das letztlich auch die ärztliche Versorgung und sorgt für eine frühzeitige Erkennung von Risiken.

Mit diesem Urteil könnten nun mehr Apotheken dazu ermutigt werden, in die pharmazeutischen Dienstleistungen zu investieren und diese stärker zu bewerben. Es bleibt zu hoffen, dass die Krankenkassen das Urteil als Signal begreifen, die Zusammenarbeit mit Apotheken zu verbessern, anstatt sie weiter zu blockieren.

 

Krankenkassen und Apotheken im Retaxationsstreit: Rezeptur-Abrechnungen ohne Einigung in Sicht

Der Konflikt zwischen Krankenkassen und Apotheken um die Abrechnung von Rezepturen eskaliert weiter. Nachdem die Hilfstaxe, die als Grundlage für die Berechnung von Rezepturleistungen diente, im vergangenen Jahr gekündigt wurde, berechnen Apotheken die Rezepturen nun nach der Arzneimittelpreisverordnung. Dabei wird der Preis auf Basis der gesamten Packung der eingesetzten Stoffe angesetzt. Die Krankenkassen bestehen jedoch darauf, dass nur die benötigte Stoffmenge abgerechnet werden dürfe. Dies hat zu einer Vielzahl von Retaxationen geführt, die viele Apotheken hart treffen und wirtschaftlich belasten.

Die Apotheken, unterstützt von ihren Berufsverbänden, wehren sich gegen die Abzüge mit Mustereinsprüchen. Doch die Krankenkassen lehnen diese systematisch ab, was den Konflikt weiter verschärft. Hinter den Kulissen arbeiten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Landesapothekerverbände an einer Folgestrategie, um eine einheitliche Vorgehensweise zu etablieren und den Apotheken finanzielle Einbußen zu ersparen.

„Wir müssen die Interessen der Apotheken und die Versorgung der Patientinnen und Patienten schützen. Eine klare, verlässliche Regelung ist unerlässlich,“ so ein Sprecher des DAV. Die Verbände fürchten eine mögliche Verhandlung vor den Sozialgerichten, die langwierig sein könnte. Ein solcher Rechtsweg könnte nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch zu Verzögerungen bei der Klärung der offenen Honorarforderungen führen.

Mit einer Lösung ist daher in naher Zukunft nicht zu rechnen. Der Ausgang des Streits wird entscheidend dafür sein, wie sich die Abrechnungsmodalitäten für Rezepturen in Zukunft gestalten und welche Maßnahmen Krankenkassen und Apotheken im Umgang miteinander künftig ergreifen müssen. Der Konflikt verdeutlicht einmal mehr die strukturellen Herausforderungen im Gesundheitssystem, die bei fehlenden einheitlichen Regelungen nicht nur zu Unklarheiten, sondern auch zu erheblichen finanziellen Belastungen auf beiden Seiten führen können.

Der Retaxationsstreit zwischen Krankenkassen und Apotheken offenbart ein systematisches Problem im deutschen Gesundheitssystem. Ohne die ehemals gültige Hilfstaxe scheint es, als hätte man den Apotheken die Basis für eine klare Kalkulation entzogen und gleichzeitig den Krankenkassen Raum für Interpretationen und Kürzungen gegeben. Das Ergebnis: Apotheken, die bereits durch Preis- und Strukturvorgaben stark reguliert sind, sehen sich weiteren finanziellen Risiken ausgesetzt. Doch auch Krankenkassen tragen ihren Teil zur Eskalation bei. Die Ablehnung der Mustereinsprüche verdeutlicht, dass der Wille zur Einigung und die Bereitschaft zu Kompromissen fehlt.

Für die betroffenen Apotheken geht es dabei nicht nur um Einzelfälle – der Streit betrifft grundlegende Fragen der Abrechnung, der Kostendeckung und letztlich auch der wirtschaftlichen Stabilität. Die Kassen haben zwar formalrechtlich Argumente auf ihrer Seite, doch ein lösungsorientierter Ansatz wäre dringend erforderlich, um ein weiteres Auseinanderdriften der Parteien zu verhindern. Falls keine kurzfristige Einigung erzielt wird, droht ein langer Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Das Gesundheitssystem braucht Klarheit und stabile Rahmenbedingungen, statt endlose Debatten auf dem Rücken der Apotheken.

 

Versender-Rebellen gegen Preisbindung: DocMorris und Shop Apotheke im Fokus

Die jüngsten Rabattaktionen der EU-Versender DocMorris und Shop Apotheke haben bei deutschen Apothekenbetreibern und der Freien Apothekerschaft (FA) für erhebliche Aufregung gesorgt. Die beiden Versandapotheken bieten über ihre Apps Gutscheine von bis zu 10 Euro für die erstmalige Einlösung von E-Rezepten an. Solche Aktionen heizen die Debatte um die Einhaltung der deutschen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel weiter an. Kritiker vermuten, dass durch die Rabattangebote die wettbewerbliche Balance zwischen Versand- und stationären Apotheken gefährdet wird.

Die FA sieht in diesen Aktionen einen Verstoß gegen die strenge Preisbindung für Rx-Arzneimittel und hat bereits Klage eingereicht. Die Preisbindung dient traditionell dem Schutz stationärer Apotheken vor einem ruinösen Preiskampf bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die strikten Vorgaben unterliegen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts München von 2022 bestätigte die Legitimität dieser Regelung und stellte fest, dass die deutsche Rx-Preisbindung nicht gegen EU-Recht verstößt. Dennoch nutzen Versandapotheken mit Sitz im europäischen Ausland scheinbar vorhandene rechtliche Spielräume aus, um ihre Marktposition mit Rabattaktionen zu stärken.

Branchenintern wirft das Schweigen der großen Standesvertretung, der ABDA, Fragen auf. Warum unternimmt die ABDA, die Interessenvertretung deutscher Apotheken, keine konkreten Schritte gegen die Aktionen? Viele Apothekenbetreiber, die auf die Einhaltung der Preisbindung vertrauen, fühlen sich von der ABDA im Stich gelassen. Es ist die FA, die nun die rechtlichen Zügel in die Hand nimmt und ein Grundsatzurteil erwirken will, um die Einhaltung der Preisbindung und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu garantieren.

Für deutsche Apotheken könnte der Ausgang dieser juristischen Auseinandersetzung weitreichende Folgen haben. Ein positives Urteil für die FA könnte die Rechtsprechung nachhaltig beeinflussen und Rabattaktionen wie die der EU-Versender dauerhaft verhindern. Andererseits könnte eine Entscheidung zugunsten der Versandapotheken die Marktbedingungen stark verändern und zu einer existenziellen Bedrohung für stationäre Apotheken werden. Der Fall bleibt in jedem Fall richtungsweisend für die Zukunft des Apothekenwesens in Deutschland.

Es ist ein ungleicher Kampf: Die großen, gut finanzierten Versandapotheken nutzen ihre Ressourcen, um mit aggressiven Rabattaktionen den Markt aufzumischen, während kleine, lokal verankerte Apotheken sich mühsam an die deutschen Preisvorgaben halten. Das Problem ist dabei nicht nur rechtlicher Natur. Es betrifft die Existenzgrundlage der vielen Apothekerinnen und Apotheker, die den persönlichen Service und die Gesundheitsversorgung vor Ort sicherstellen.

Während die Freie Apothekerschaft nun juristisch aktiv wird, bleibt die ABDA ungewohnt still. Ihre fehlende Stellungnahme ist bedenklich und nährt die Sorge, dass stationäre Apotheken zunehmend in einem Wettbewerb benachteiligt werden, den sie so nicht gewinnen können. Es braucht ein starkes Signal – sei es durch klare Gesetze oder durch ein Gerichtsurteil – um die Preisbindung konsequent durchzusetzen und damit ein faires Marktumfeld zu sichern.

 

EuGH-Rechtsstreit: DocMorris fordert Millionenentschädigung von Apothekerkammer Nordrhein

Im langjährigen Rechtsstreit zwischen der niederländischen Versandapotheke DocMorris und der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) geht es um nicht weniger als 18 Millionen Euro Schadensersatz. DocMorris sieht sich durch die einstweiligen Verfügungen der AKNR, die zwischen 2013 und 2015 gegen die Rabattaktionen des Versandhändlers verhängt wurden, finanziell benachteiligt. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2016 urteilte, dass das deutsche Rabattverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel nicht auf ausländische Versandapotheken anzuwenden sei. Für DocMorris ergibt sich daraus die Argumentation, dass die einstweiligen Verfügungen der AKNR ungerechtfertigt gewesen seien und somit ein Schadensersatzanspruch bestehe.

Nun liegt der Fall beim EuGH, wo Generalanwalt Maciej Szpunar kürzlich seine Schlussanträge veröffentlichte. Szpunar, bekannt für seine eher versandapothekenfreundliche Sichtweise, vertritt die Position, dass die Rabattaktionen von DocMorris nicht als Arzneimittelwerbung zu werten seien, sondern vielmehr als Werbung für das Unternehmen selbst. Diese Interpretation könnte für DocMorris einen Vorteil bedeuten, da sie die Grundlage für die geforderten Schadensersatzansprüche stärkt.

Die Apothekerkammer Nordrhein, vertreten durch Rechtsanwalt Morton Douglas und Justiziarin Bettina Mecking, äußert jedoch deutliche Kritik an der Einschätzung des Generalanwalts. Sie verweisen auf Widersprüche zu früheren Entscheidungen des EuGH, bei denen der Gerichtshof eine striktere Haltung zu Rabattaktionen einnahm, wie beispielsweise in einem Urteil zu Amazon. Die AKNR hofft daher, dass der EuGH sich eher an der strengeren Linie orientieren und so die einstweiligen Verfügungen nachträglich rechtfertigen könnte.

Das abschließende Urteil des EuGH bleibt abzuwarten, wird jedoch weitreichende Folgen für die künftige Regulierung von Versandapotheken in der EU haben. Sollte sich der Gerichtshof der Position des Generalanwalts anschließen, würde dies nicht nur DocMorris, sondern auch anderen Anbietern den Rücken stärken. Letztlich wird jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland das finale Urteil über die Schadensersatzansprüche fällen, da die nationale Rechtsauslegung in diesem Punkt maßgeblich bleibt.

Der Fall DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein ist weit mehr als ein Streit um Millionen – er zeigt exemplarisch die Spannungen zwischen nationalen und europäischen Rechtsauffassungen in der Gesundheitsversorgung auf. Die Frage, ob Rabattaktionen für Arzneimittel zulässig sind, rührt an den Grundfesten des deutschen Apothekensystems, das auf flächendeckender Versorgung und qualitätsorientierten Standards basiert. Ein Urteil zugunsten von DocMorris würde nicht nur die Position der Versandapotheken stärken, sondern könnte auch als Präzedenzfall dienen, der nationalen Regulierungen die Grenzen aufzeigt.

Obwohl die Argumentation von Generalanwalt Szpunar wirtschaftsliberale Tendenzen und die Förderung des Binnenmarktes widerspiegelt, bleibt fraglich, ob eine Lockerung der nationalen Arzneimittelvorschriften tatsächlich dem Gesundheitsschutz und der Patientensicherheit dient. Der EuGH steht vor der Herausforderung, eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Interessen des europäischen Marktes als auch den besonderen Schutzanspruch des Gesundheitssystems berücksichtigt. Das endgültige Urteil des Bundesgerichtshofs wird zeigen, wie die deutsche Rechtsprechung mit der europäischen Vorgabe umgehen wird – und könnte die Weichen für den künftigen Umgang mit ausländischen Versandapotheken in Deutschland stellen.

 

Notdienst neu verteilt: Geodaten sollen Apotheken entlasten

Die Notdienstverteilung bleibt ein Reizthema in der deutschen Apothekenlandschaft. Seit vielen Jahren kritisieren Apotheken die ungleiche Last der Notdienste, während Patienten immer wieder die schlechte Erreichbarkeit der diensthabenden Apotheken bemängeln – insbesondere in Grenzgebieten zwischen den Bundesländern. Da Notdienste bisher länderspezifisch organisiert wurden, ohne dass benachbarte Bundesländer die Planung koordinierten, führte dies oft zu Versorgungslücken an den Grenzen und verlängerten Anfahrtswegen für Patienten. Das Problem hat sich durch das sogenannte "Apothekensterben" – die Schließung von immer mehr Apotheken – zusätzlich verschärft.

Angesichts dieser Herausforderungen greifen immer mehr Apothekerkammern zu digitalen Lösungen, um die Notdienstverteilung effizienter und gerechter zu gestalten. Mittels geodatenbasierter Software soll eine optimierte Dienstzuweisung erfolgen, die erstmals auch länderübergreifende Versorgungslücken schließen könnte. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg planen, im kommenden Jahr ein solches System einzuführen. Diese Technologie nutzt Algorithmen, die auf Echtzeit-Geodaten basieren, um die Notdienste entsprechend den Bedarfen und geografischen Bedingungen besser zu verteilen.

Diese neue Methode hat das Potenzial, die bisherige Notdienstplanung grundlegend zu verändern. Anders als zuvor können Notdienste nicht mehr Jahre im Voraus festgelegt werden. Auch die Tradition fester "Partnerapotheken", die abwechselnd gemeinsam Notdienste leisten, entfällt. Ein weiteres Novum ist die Einführung fester Regeln für Notdiensttausche, die nur bis zu bestimmten Fristen erfolgen dürfen.

Dennoch zeigt die erprobte geodatenbasierte Verteilung bereits positive Ergebnisse: Die Belastung der einzelnen Apotheken sinkt im Durchschnitt, da die Dienste fairer verteilt werden können. Besonders Apotheken in dünn besiedelten Regionen und grenznahen Gebieten sollen so entlastet werden, was letztlich zu einer besseren und zugänglicheren Notdienstversorgung beiträgt.

Mit dem Einsatz geodatenbasierter Software zur Notdienstverteilung tritt die Apothekenbranche in ein neues Zeitalter der digitalen Planung und Effizienz. Der Einsatz von Algorithmen und Echtzeitdaten ist mehr als nur eine technische Spielerei – er adressiert gezielt langjährige Probleme, die die Apothekenversorgung im Notdienst belasten. Durch eine intelligentere und länderübergreifende Verteilung könnte der Zugang zu Notdiensten in Randregionen erheblich verbessert werden.

Natürlich bedeutet das neue System für viele Apotheken eine Umstellung und erfordert die Aufgabe alter Routinen und Verlässlichkeiten. Doch die Vorteile liegen auf der Hand: Die Entlastung der Apotheken von einem übermäßigen Notdienstpensum sowie die bessere Erreichbarkeit für Patienten schaffen einen echten Mehrwert. Die moderne Technologie wird hier nicht nur als Ersatz, sondern als Verbesserung eingesetzt – ein sinnvoller und notwendiger Schritt für die Zukunft der Apothekenversorgung.

 

Skonto-Frage in der Apothekenreform: Parlament prüft schnelle Lösung im BIPAM-Gesetz

Die Reform des Apothekenwesens stockt, und dabei spitzt sich die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken durch das sogenannte Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs weiter zu. Das Urteil untersagt Apotheken, von Großhändlern gewährte Skonti als festen Bestandteil ihrer Erträge anzusehen, was die ohnehin schmalen Margen zusätzlich belastet. Dies sorgt vor allem bei kleinen und mittleren Apotheken für ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten, die ihre Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit gefährden könnten.

SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut brachte nun eine mögliche Lösung ins Gespräch: Die Skonto-Regelung soll aus der Apothekenreform herausgelöst und stattdessen im BIPAM-Gesetz (Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit) verankert werden. Das BIPAM-Gesetz befindet sich bereits im parlamentarischen Prozess und könnte als schnelle Alternative zur Klärung der Skonto-Frage beitragen. Heidenbluts Vorschlag fand in der Anhörung des Gesundheitsausschusses Zustimmung, da das Skonto-Problem in der Apothekenlandschaft erheblichen Handlungsdruck erzeugt.

Bereits in der Vergangenheit wurden Aspekte der Apothekenreform einzeln herausgelöst und separat gesetzlich geregelt. Die Möglichkeit für Apotheken, Grippeschutzimpfungen und Schnelltests anzubieten, wurde erfolgreich abgekoppelt und umgesetzt. Das gleiche Verfahren könnte nun für die Skonto-Frage angewandt werden. Rechtsexperten warnen allerdings, dass die juristische Formulierung präzise ausgearbeitet sein muss, um Missverständnisse und mögliche Interpretationskonflikte zu vermeiden.

Eine klare und belastbare Regelung ist für die Apotheken von essenzieller Bedeutung, um nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Sicherheit zu erlangen. Die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken, die als Versorger im Gesundheitssystem eine Schlüsselrolle spielen, steht auf dem Spiel. Sollte die Skonto-Frage im BIPAM-Gesetz berücksichtigt werden, könnte dies für viele Apotheken eine wichtige finanzielle Entlastung bringen und den Reformprozess beschleunigen.

Die Skonto-Frage zeigt, wie eng die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken inzwischen mit der Reformpolitik verzahnt ist. Es geht nicht nur um Paragraphen und Richtlinien, sondern um Existenzen und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat aufgezeigt, wie fragil das Ertragsmodell vieler Apotheken tatsächlich ist. Wenn nun eine schnelle Lösung in Form des BIPAM-Gesetzes realisiert wird, wäre dies ein positives Signal. Der Gesetzgeber muss jedoch darauf achten, die Regelungen so klar und unmissverständlich zu formulieren, dass eine langwierige juristische Auseinandersetzung überflüssig wird. Die Idee, die Skonto-Regelung herauszulösen und rasch umzusetzen, könnte tatsächlich als „Erste Hilfe“ für viele Apotheken wirken – vorausgesetzt, die Umsetzung gelingt zeitnah und unmissverständlich.

 

EU-Abwasserrichtlinie bedroht Medikamentenversorgung: Hohe Zusatzkosten für Pharmaindustrie befürchtet

Die neue EU-Abwasserrichtlinie könnte weitreichende Konsequenzen für die europäische Pharmaindustrie haben, da sie vorsieht, dass Arzneimittel- und Kosmetikhersteller künftig für die Kosten zusätzlicher Filterstufen in Kläranlagen aufkommen sollen. Diese Filterstufen sind darauf ausgelegt, Mikroschadstoffe aus Medikamenten und Kosmetika aus dem Abwasser zu entfernen und so die Belastung der Umwelt zu senken. Branchenverbände warnen jedoch vor den Folgen, die diese Regelung für die Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln in Europa haben könnte.

Die Kritik richtet sich dabei nicht gegen das Ziel der Umweltentlastung, sondern gegen die einseitige finanzielle Belastung der Pharmaindustrie. Laut Pro Generika, dem Verband der Generikahersteller, sind die Generikaproduzenten für etwa 80 Prozent der Arzneimittelproduktion in Europa verantwortlich. Die Umsetzung der Richtlinie in ihrer jetzigen Form würde diese Unternehmen besonders hart treffen und zu erheblichen Mehrkosten führen. Pro Generika warnt, dass die zusätzliche finanzielle Last die Preise für Medikamente in die Höhe treiben könnte. Dies würde nicht nur die Krankenkassen belasten, sondern auch das europäische Gesundheitssystem, das ohnehin schon vor großen finanziellen Herausforderungen steht.

Auch der Verband Pharma Deutschland äußert Bedenken und schätzt die drohenden Zusatzkosten für die Branche auf bis zu zwei Milliarden Euro jährlich. Diese Kosten könnten dazu führen, dass Unternehmen ihre Produktion verlagern, um die finanziellen Belastungen zu umgehen. Bereits heute suchen viele Pharmaunternehmen Standorte außerhalb Europas, um kostengünstiger zu produzieren – ein Trend, der sich durch die geplante Richtlinie weiter verstärken könnte. In einer Pressemitteilung appellierte Pharma Deutschland an die EU, eine umfassendere Lösung zu finden, bei der auch andere Branchen, die Schadstoffe in das Abwasser einleiten, zur Kasse gebeten werden.

Eine gemeinsame Beteiligung aller Verursacher von Schadstoffen wäre nach Ansicht der Pharmaindustrie ein wichtiger Schritt, um die Belastungen fair zu verteilen und eine Abwanderung der Produktion zu verhindern. Kritiker der Richtlinie betonen, dass die Umweltverantwortung zwar gerecht geteilt werden müsse, dass aber einseitige Maßnahmen auf Kosten der Arzneimittelversorgung und -sicherheit zu einem nicht kalkulierbaren Risiko für das Gesundheitssystem werden könnten.

Die EU-Abwasserrichtlinie bringt eine heikle Herausforderung mit sich: den Spagat zwischen Umweltschutz und der Erhaltung einer stabilen Medikamentenversorgung in Europa. Der Vorschlag, die pharmazeutische Industrie für die Installation und den Betrieb von Filtersystemen zahlen zu lassen, erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, schließlich tragen Medikamente und Kosmetika zur Belastung des Abwassers bei. Doch was schnell übersehen wird, ist, dass die Pharmaindustrie nicht allein in der Verantwortung steht. Auch andere Industriezweige, wie die chemische und die Agrarindustrie, hinterlassen Spuren in unseren Gewässern.

Eine angemessene Lastenverteilung, bei der alle relevanten Verursacher in die Pflicht genommen werden, ist dringend notwendig. Die pauschale Belastung der Arzneimittelhersteller könnte am Ende die Versorgungssicherheit in Europa gefährden und Patienten vor ernsthafte Herausforderungen stellen. Der Vorstoß der EU setzt ein wichtiges Signal für den Umweltschutz – er darf jedoch nicht zu Lasten eines funktionierenden Gesundheitssystems gehen. Eine ausgewogene und faire Lösung, die alle betroffenen Branchen in Verantwortung zieht, ist der Schlüssel, um die Balance zwischen Umweltschutz und öffentlicher Gesundheit zu wahren.

 

Apothekenreform: Telepharmazie und Homeoffice für Apotheker - Politik und Branche im Dialog

SPD-Gesundheitspolitiker Arndt Mieves äußert sich zur geplanten Apothekenreform und bringt einen pragmatischen Blick in die Debatte. Er betont, dass es keine „Apotheken ohne Apotheker“ geben werde – ein Szenario, das er als „Horrorvision“ bezeichnet und das seiner Meinung nach allein von der Apothekerschaft ins Gespräch gebracht wurde. Laut Mieves geht es vielmehr darum, die Telepharmazie voranzubringen und Apothekerinnen und Apothekern die Möglichkeit zu bieten, im Homeoffice zu arbeiten. Mieves plädiert dafür, die digitalen Möglichkeiten zur Kommunikation mit Apothekenkunden zu erweitern und betont, dass diese Neuerungen nicht die Anwesenheit der Fachkräfte in den Apotheken ersetzen sollen.

Diese Aussagen treffen jedoch auf Bedenken innerhalb der Branche. Die Apothekerschaft sieht das Konzept der Telepharmazie in erster Linie als Ergänzung zur persönlichen Beratung, nicht als Ersatz für die Präsenz von Apothekern in den Apothekenräumlichkeiten. Insbesondere wird der Vorschlag kritisch betrachtet, wonach pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) ohne direkte Aufsicht allein in der Apotheke agieren könnten, während Apotheker lediglich per Videochat oder Telefon zugeschaltet sind. Die ABDA, der Spitzenverband der Apotheker, sieht hierin eine Gefahr für die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung und pocht darauf, dass Telepharmazie als Kommunikationsmittel für Patienten und Kunden dient, nicht als Instrument zur Reduzierung des Vor-Ort-Personals.

Die Forderung nach einem Festhalten am Fremdbesitzverbot unterstützt Mieves ebenfalls – ein Anliegen, das in der Branche auf breite Zustimmung trifft. Das Fremdbesitzverbot stellt sicher, dass Apotheken nur von Apothekern betrieben werden dürfen, was die Unabhängigkeit in der Patientenversorgung und den verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln schützt.

Die Forderung nach einer erweiterten Telepharmazie und Homeoffice-Optionen für Apotheker stößt auf gemischte Reaktionen. Die Apothekenbranche steht der Digitalisierung offen gegenüber und sieht deren Potenzial zur Effizienzsteigerung. Doch die Sorge, dass Telepharmazie als Vorwand dienen könnte, um die Notwendigkeit der Apothekerpräsenz zu untergraben, ist nicht von der Hand zu weisen.

Ein Dialog, in dem die Politik klarstellt, dass die Qualität der Versorgung im Mittelpunkt steht und dass die Apothekerrolle nicht ersetzt, sondern gestärkt werden soll, wäre ein zukunftsweisender Schritt. Telepharmazie ist sinnvoll, solange sie die Patientenversorgung optimiert und in den Händen qualifizierter Fachkräfte bleibt. Die Branche braucht klare, verbindliche Regelungen, die ihren hohen Standard in der Arzneimittelversorgung erhalten.

 

SPD-Abgeordneter Mieves fordert stärkere Position der Apotheken bei Digitalisierung

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves zeigt sich im Interview mit der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) als klarer Befürworter der Apotheken in Deutschland und ihrer Rolle im digitalen Gesundheitswesen. Als Sprecher der SPD für Gesundheit und Digitalisierung stellt Mieves fest, dass Apotheken bei der Digitalisierung des Gesundheitssektors eine entscheidende Rolle einnehmen sollten. „Die Apotheken stehen in dieser Hinsicht mit an der Spitze“, so Mieves, und hebt ihre Bedeutung insbesondere im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte hervor. Mieves plädiert dafür, Apotheken bei der Einführung der Akte aktiv einzubinden und spricht sich für eine gerechte Vergütung ihrer Arbeit aus – ein Punkt, den der Gesetzgeber bereits festgeschrieben habe.

In seinen Aussagen hebt sich Mieves deutlich von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ab, dessen Blick auf die Apotheken weniger positiv ausfällt. Während Lauterbach in der Vergangenheit mehrfach Kritik an der Leistungsfähigkeit der Apothekenbranche äußerte, unterstreicht Mieves deren Kompetenz und die Erfolge bei der Einführung des elektronischen Rezepts.

Zum Thema „Friedenspflicht“ bei technischen Fehlern des E-Rezepts nimmt Mieves ebenfalls eine klare Haltung ein. Er hält die Friedenspflicht grundsätzlich für erforderlich, betont jedoch, dass die Verantwortung hierfür nicht bei der Politik, sondern bei der Selbstverwaltung liege. Kritisch merkt er an, dass es bislang nicht gelungen sei, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband eine tragfähige Lösung zu finden. Dies sei nicht nur ein Armutszeugnis, sondern „eine Frechheit gegenüber den Apotheken“, so Mieves.

Mieves sieht in der Position der Apotheker in diesen Verhandlungen jedoch kein Machtungleichgewicht. Vielmehr fordert er ein selbstbewussteres Auftreten der Apothekerschaft und ermutigt sie, in Verhandlungen eine ähnlich entschlossene Haltung einzunehmen, wie sie dies bei Honorarverhandlungen bereits gezeigt habe. Für ihn bleibt klar: Die Apotheken sollten ihren Einfluss nutzen, um gestärkt in die künftige digitale Struktur des Gesundheitswesens einzutreten.

Matthias Mieves setzt mit seiner Unterstützung der Apotheken ein wichtiges Zeichen und weicht in seiner Bewertung deutlich vom Gesundheitsminister ab. Während Lauterbach das System der Apotheken in der Vergangenheit wiederholt in Frage stellte, erkennt Mieves deren bisherige Leistung an und zeigt auf, welche Rolle sie bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens spielen könnten. Sein Plädoyer für eine faire Vergütung und die Forderung nach einer stärkeren Position der Apotheken in Verhandlungen heben hervor, dass er die Herausforderungen der Branche realistisch einschätzt.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Apothekerschaft tatsächlich die Entschlossenheit und das Selbstbewusstsein entwickeln kann, die Mieves einfordert. In einem Marktumfeld, das durch bürokratische Hürden und hohe Abhängigkeit von den Entscheidungen der Selbstverwaltung geprägt ist, bedarf es für Apotheken in der Tat eines klaren Signals der Unterstützung – auch von politischer Seite. Mieves hat hier einen Schritt in die richtige Richtung getan.

 

Realitätsferne und Retaxationen: Apotheken im Kampf um Anerkennung und Versorgungssicherheit

Die deutsche Apothekenlandschaft steht unter massivem Druck. Während die AOK öffentlich erklärt, keine Anzeichen für Lieferengpässe zu sehen, stoßen Apotheker auf eine Realität, die deutlich anders aussieht. Medikamente, insbesondere Antibiotika, Fiebersäfte und gängige Schmerzmittel, sind vielerorts schwer erhältlich. Die Aussage der AOK trifft bei Apothekern auf Unverständnis und lässt Zweifel an der Wahrnehmung der tatsächlichen Lage durch die Krankenkassen aufkommen. Diese Diskrepanz zwischen politischer und betrieblicher Realität stellt viele Apotheken vor zusätzliche Herausforderungen und verdeutlicht die Kluft zwischen Kassen und Apotheken, die täglich versuchen, die Versorgung ihrer Kunden sicherzustellen.

Parallel zu dieser Problematik sehen sich Apotheken einer Welle an Retaxationen ausgesetzt. In vielen Fällen betrifft dies insbesondere Rezepturen, für die Apotheken den Packungspreis ansetzen, um zumindest einen Teil ihrer Kosten zu decken. Doch immer häufiger wird dieser Preis von den Krankenkassen angezweifelt und zurückgewiesen, was zu finanziellen Rückforderungen führt. Die dadurch entstehende Unsicherheit ist für Apotheken eine erhebliche Belastung, die neben den wirtschaftlichen Konsequenzen auch viel Arbeitsaufwand mit sich bringt. Widersprüche der Apotheken gegen diese Retaxationen stoßen meist auf taube Ohren. Aus diesem Grund arbeiten Apothekerverbände derzeit intensiv an einer Strategie, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Kassen zu Verhandlungen über fairere Bedingungen zu bewegen.

Auf der politischen Ebene bleibt die Apothekenreform weiterhin unklar. Die Hoffnung, dass die Skonto-Regelung – also ein Rabatt, den Apotheken auf Medikamente gewährt bekommen – vorab aus der Reform herausgenommen und in Kraft gesetzt wird, hält sich als Gerücht, ist jedoch alles andere als gesichert. In Anbetracht der anhaltenden Diskussionen um das Reformpaket gibt es in dieser Woche nur eine klare, positive Nachricht: Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) der Apotheken bleiben bestehen. Versuche des GKV-Spitzenverbands und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, diese zusätzlichen Leistungen der Apotheken zu kippen, sind gescheitert. Damit ist der Weg für die pDL-Leistungen frei, die für Apotheken eine neue Einnahmequelle darstellen und für Patienten eine zusätzliche Möglichkeit bieten, auf Gesundheitsberatung und -dienste zugreifen zu können.

MdB Matthias Mieves (SPD) ruft die Apotheker dazu auf, sich nicht weiter in die Defensive drängen zu lassen. In Gesprächen betont er die Wichtigkeit eines selbstbewussten Auftretens der Apotheken, gerade in Verhandlungen mit den Krankenkassen. Apotheken sollten ihr enormes Potenzial für die öffentliche Gesundheitsversorgung nutzen und aktiv ihre Forderungen einbringen, um langfristig eine stabile Position zu sichern.

Für Apotheken bedeutet diese Lage, dass sie sich sowohl strategisch gegen die Retaxationen als auch für den Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen wappnen müssen. Die Forderungen der Apotheken nach einer Reform, die ihre Position stärkt und nicht schwächt, gewinnen angesichts dieser Herausforderungen weiter an Bedeutung. Nur durch ein entschlossenes Auftreten können die Apotheken ihre unverzichtbare Rolle in der Versorgung sichern und ausbauen.

Der jüngste Umgang der AOK mit den Apotheken zeigt einmal mehr, wie weit die Kassen mittlerweile von der Realität der Versorgungssituation entfernt sind. Die Aussage, dass es keine Anzeichen für Lieferengpässe gebe, lässt die Apotheker nur noch fassungslos zurück. In einer Zeit, in der Engpässe bei lebenswichtigen Medikamenten zur Norm geworden sind und die Patientenversorgung darunter leidet, wirkt diese Einschätzung der Kasse beinahe wie Hohn. Der Hinweis auf eine „normale“ Versorgungslage verdeutlicht nicht nur die Ignoranz der Kassen, sondern auch die schwindende Sensibilität für die tatsächlichen Herausforderungen, denen sich die Apotheken tagtäglich stellen müssen.

Noch schwerer wiegt jedoch die Retaxationspraxis der Krankenkassen. Viele Apotheken fühlen sich durch die konsequenten Rückforderungen förmlich in die Knie gezwungen. Hier geht es um mehr als nur um finanzielle Einbußen – es ist eine Frage des Respekts und der Anerkennung für die Dienstleistungen, die Apotheken auch unter widrigen Bedingungen erbringen. Indem die Krankenkassen die Widersprüche der Apotheken ablehnen, signalisieren sie Desinteresse an einem fairen Miteinander und treiben die Apotheken in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Gerade kleinere Apotheken sind zunehmend von Schließungen bedroht, wenn ihnen die Möglichkeiten genommen werden, sich gegen solche Entwicklungen zu wehren.

Positiv hervorzuheben ist die Entscheidung zugunsten der pharmazeutischen Dienstleistungen. Sie bieten den Apotheken die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen auszubauen und sich als Gesundheitszentren zu etablieren. Dennoch bleibt der Erfolg der pDL abhängig von einem konstruktiven Umgang der Krankenkassen mit den Apotheken. Der Aufruf von MdB Matthias Mieves, sich den Kassen selbstbewusst entgegenzustellen, kommt zur rechten Zeit. Der zunehmende wirtschaftliche Druck lässt den Apotheken keine Wahl: Sie müssen für ihre Belange und die Belange der Patienten kämpfen und dürfen sich nicht mehr in die Defensive drängen lassen. Es wird Zeit, dass Apotheken sich selbstbewusst als tragende Säule der Gesundheitsversorgung positionieren – und dass die Politik endlich klare Reformschritte setzt, die das Fortbestehen der Apotheken auch für kommende Generationen sichert.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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