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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken bieten ihren Kunden eine Vielzahl an Gesundheitsdienstleistungen, darunter die Messung von Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin. Diese Angebote erfordern höchste Hygienestandards, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Besonders bei der Nutzung und Bereitstellung von Leihgeräten müssen strenge Desinfektionsmaßnahmen eingehalten werden. Apothekenbetreiber stehen in der Pflicht, nicht nur die Apothekenbetriebsordnung, sondern auch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung zu befolgen, um eine ordnungsgemäße Hygiene und Wartung sicherzustellen. Regelmäßige Schulungen des Personals und eine lückenlose Dokumentation der Wartungsprozesse sind dabei essenziell, um den Anforderungen gerecht zu werden und das Vertrauen der Kunden zu sichern.
In vielen Apotheken können Patienten unkompliziert und ohne Termin wichtige Gesundheitswerte wie Blutdruck, Blutzucker oder Cholesterin messen lassen. Diese Dienstleistungen bieten nicht nur eine wertvolle Ergänzung zur ärztlichen Versorgung, sondern fördern auch die Früherkennung von Erkrankungen. Allerdings stellen diese Angebote hohe Anforderungen an die Hygiene in Apotheken, insbesondere im Umgang mit den Messgeräten und Leihgeräten. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, müssen Apothekenbetreiber strikte Hygienemaßnahmen einhalten, die nicht nur dem Schutz der Patienten, sondern auch dem der Mitarbeiter dienen. Besonders im Fokus stehen hierbei die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die detaillierte Regelungen für den sicheren Betrieb und die Pflege von Medizinprodukten vorschreiben.
Die Hygiene des Messplatzes beginnt mit der korrekten Desinfektion aller Oberflächen, mit denen Patienten in Berührung kommen. Dies betrifft vor allem Blutdruckmessgeräte, bei denen die Manschette direkten Hautkontakt hat, aber auch alle anderen Geräte wie Blutzuckermessgeräte und Cholesterinmessgeräte. Nach jeder Messung muss das verwendete Gerät gründlich desinfiziert werden, um die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Die regelmäßige Reinigung der Geräte und des gesamten Arbeitsplatzes ist daher essenziell. Desinfektionsmittel, die für medizinische Zwecke zugelassen sind, müssen jederzeit verfügbar sein, und alle Mitarbeiter sollten entsprechend geschult werden, um die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen korrekt durchzuführen.
Bei der Bereitstellung von Leihgeräten, die von Patienten mit nach Hause genommen werden, gelten ebenfalls strenge Hygienevorschriften. Nach jeder Rückgabe eines Geräts, sei es ein Blutdruckmessgerät oder ein Blutzuckermessgerät, muss eine gründliche Reinigung und Desinfektion erfolgen. Dies erfordert ein festes Verfahren, das genau regelt, wie die Geräte hygienisch aufbereitet werden, bevor sie an den nächsten Patienten ausgegeben werden. Die MPBetreibV verpflichtet Apothekenbetreiber, sicherzustellen, dass diese Geräte nicht nur hygienisch einwandfrei, sondern auch funktionstüchtig sind. Dazu gehört auch die regelmäßige Wartung der Geräte, um technische Defekte und damit verbundene fehlerhafte Messungen zu vermeiden. Apotheken sollten darüber hinaus ein Dokumentationssystem führen, in dem jeder Wartungsvorgang und jede Desinfektion detailliert festgehalten wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulung des Apothekenpersonals. Alle Mitarbeiter, die in die Handhabung der Medizinprodukte und Leihgeräte involviert sind, müssen regelmäßig zu den aktuellen Hygieneanforderungen fortgebildet werden. Dies umfasst nicht nur die Reinigung und Desinfektion der Geräte, sondern auch den richtigen Umgang mit Patienten, insbesondere wenn diese Symptome einer Infektionskrankheit aufweisen. Um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, sollte es klare Protokolle geben, wie in solchen Situationen vorzugehen ist.
Neben der technischen Hygiene spielt auch die räumliche Gestaltung des Messplatzes eine Rolle. Die Geräte sollten in einem separaten Bereich aufgestellt werden, der regelmäßig belüftet und leicht zu reinigen ist. Verfügbare Desinfektionsmittel für Patienten und Mitarbeiter, regelmäßige Desinfektion von Türgriffen und anderen Kontaktflächen sowie die Verwendung von Handschuhen und Schutzmasken tragen ebenfalls dazu bei, die Hygienestandards hochzuhalten. In Zeiten von Pandemiegefahren oder erhöhter Ansteckungsgefahr sollten Apotheken zusätzliche Maßnahmen wie Plexiglasschutzwände oder Markierungen zur Einhaltung des Abstands ergreifen.
Hygiene in Apotheken ist nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern eine zentrale Säule des sicheren Betriebs. Gerade in einem Umfeld, in dem täglich zahlreiche Patienten medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sind klare und strikte Hygienevorschriften unverzichtbar. Apothekenbetreiber tragen eine immense Verantwortung, wenn es darum geht, die Gesundheit ihrer Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Die Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung stellt sicher, dass medizinische Geräte ordnungsgemäß gewartet und hygienisch einwandfrei betrieben werden können. Insbesondere Leihgeräte bergen ein erhöhtes Risiko, wenn sie nicht sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Versäumnisse in diesem Bereich können nicht nur die Gesundheit der Patienten gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es unerlässlich, dass Apotheken umfassende Hygienepläne entwickeln und sicherstellen, dass diese konsequent umgesetzt werden. In einer Branche, die zunehmend von Vertrauen und Professionalität lebt, ist eine kompromisslose Hygiene nicht nur Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Qualität.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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