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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
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Kleine Apotheken stehen zunehmend unter massivem wirtschaftlichem Druck, besonders in ländlichen Regionen, wo viele Betreiber ihre Geschäfte als unverkäuflich betrachten. Dies hat weitreichende Folgen für die gesundheitliche Versorgung. Gleichzeitig sorgen AOK-Retaxationen bei Apotheken für Unruhe, da neue Regelungen in der Hilfsmittelversorgung und bürokratische Hürden den Apothekenalltag erschweren. Trotz der Herausforderungen betont das Wissenschaftliche Institut der AOK, dass es aktuell keine Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln gibt. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet derweil mit Projekten wie dem E-Rezept und CardLink voran. Einzelimporte von nicht in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln füllen Versorgungslücken, während Revisionen in hessischen Apotheken Aufatmen bei den Betreibern auslösen. Doch auch Herausforderungen durch strittige Retaxationen und unvorhergesehene Vorfälle wie ein Unfall in einer Apotheke in Kenn belasten die Branche. Gesundheitsrisiken wie Bluthochdruck und Grippe in der Schwangerschaft werfen darüber hinaus neue Fragen zur medizinischen Prävention auf.
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Kleine Apotheken am Scheideweg – Der Kampf gegen das drohende Aus
In den vergangenen Jahren ist der wirtschaftliche Druck auf kleine Apotheken erheblich gestiegen. Besonders in ländlichen Regionen sehen sich Betreiber zunehmend mit der bitteren Realität konfrontiert: Ihre Apotheken werden unverkäuflich. Diese Entwicklung hat weitreichende Folgen – nicht nur für die Apothekenbetreiber, sondern auch für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland.
Ursächlich für diese negative Entwicklung sind mehrere Faktoren. Zum einen hat der Versandhandel mit Medikamenten massiv an Bedeutung gewonnen. Große Online-Apotheken bieten nicht nur ein breiteres Sortiment, sondern auch niedrigere Preise und komfortable Lieferoptionen. Für viele Menschen, vor allem in städtischen Gebieten, ist der Besuch einer stationären Apotheke nicht mehr notwendig. Dies trifft vor allem kleine Apotheken, die oft auf den persönlichen Kontakt und den klassischen Verkauf vor Ort angewiesen sind.
Hinzu kommt der generelle Strukturwandel in der Gesundheitsbranche. Der Trend zur Zentralisierung medizinischer Angebote und Dienstleistungen betrifft auch Apotheken. Größere Betriebe, häufig in Form von Kettenapotheken oder Kooperationen, haben durch ihre Skaleneffekte und finanziellen Ressourcen deutlich bessere Chancen, sich am Markt zu behaupten. Für kleine, unabhängige Apotheken wird es hingegen immer schwieriger, wirtschaftlich zu überleben.
Die Digitalisierung stellt einen weiteren Faktor dar. Apotheken, die nicht in digitale Infrastruktur und innovative Dienstleistungen investieren, haben es schwer, mit der Konkurrenz Schritt zu halten. Ob es um das E-Rezept, Online-Beratungsdienste oder die Automatisierung von Abläufen geht – ohne moderne Technologien bleibt der Betrieb oft auf der Strecke. Die finanziellen Mittel, um diese Investitionen zu tätigen, fehlen allerdings gerade kleineren Apotheken, die ohnehin schon unter Umsatzrückgängen und steigendem Kostendruck leiden.
Die Herausforderung für Apothekenbetreiber liegt daher darin, ihren Betrieb zukunftssicher zu gestalten. Das bedeutet, nicht nur auf traditionelle Dienstleistungen zu setzen, sondern das Geschäftsmodell zu diversifizieren. Der Ausbau von pharmazeutischen Dienstleistungen, die Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen oder die Einführung von Telepharmazie-Angeboten könnten Wege sein, um neue Einnahmequellen zu erschließen. Auch Kooperationen mit anderen Apotheken oder medizinischen Dienstleistern bieten Chancen, sich besser am Markt zu positionieren.
Dennoch bleibt die Suche nach einem Nachfolger für viele Apothekenbetreiber eine enorme Hürde. Junge Apotheker scheuen oft das Risiko, einen kleinen Betrieb zu übernehmen, der möglicherweise nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Die zunehmenden bürokratischen Hürden, der Fachkräftemangel und die wirtschaftlichen Unsicherheiten verstärken diese Bedenken.
Apotheken, die in den nächsten Jahren erfolgreich verkauft werden sollen, müssen also nicht nur wirtschaftlich attraktiv sein, sondern auch den zukünftigen Anforderungen an den Apothekenmarkt gerecht werden. Eine frühzeitige Planung und strategische Ausrichtung sind hierbei essenziell. Ohne diese Maßnahmen droht vielen kleinen Apotheken das Aus – mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen.
Das Verschwinden kleiner Apotheken ist eine Entwicklung, die oft im Schatten der großen Reformdebatten um das Gesundheitssystem steht. Doch die Auswirkungen sind gravierend – für die Apothekenbetreiber, die verzweifelt Nachfolger suchen, und für die Patienten, die auf die Versorgung vor Ort angewiesen sind.
Die Ursachen für das drohende Aus vieler Apotheken sind komplex und vielschichtig. Der Versandhandel, der strukturelle Wandel im Gesundheitswesen und die zunehmende Digitalisierung sind nicht die alleinigen Probleme. Es ist auch die Politik, die zu lange tatenlos zugesehen hat, wie das Geschäftsmodell kleiner Apotheken erodiert. Die immer wieder geforderte Honorarreform für Apotheken ist ein Thema, das sich schon seit Jahren hinzieht, ohne dass substanzielle Lösungen umgesetzt wurden. Dabei wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern – bevor es zu spät ist.
Apothekenbetreiber, die seit Jahrzehnten ihre Rolle in der Gesundheitsversorgung mit Leidenschaft ausfüllen, stehen heute vor einem Scherbenhaufen. Die Suche nach einem Nachfolger gestaltet sich oft als unmöglich, und die finanziellen Mittel für notwendige Modernisierungen sind knapp. Junge Apotheker, die in der Lage wären, frischen Wind in die Betriebe zu bringen, schrecken vor der Verantwortung zurück – zu groß scheint das Risiko, einen Betrieb zu übernehmen, der in einem sich verändernden Markt nicht mehr konkurrenzfähig ist.
Es wäre fatal, diesen Trend einfach hinzunehmen. Eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist ohne Apotheken kaum denkbar. In ländlichen Gebieten, in denen medizinische Angebote ohnehin rar sind, sind Apotheken oft die letzten verbliebenen Anlaufstellen für Patienten. Ihr Verlust würde die Versorgungssicherheit massiv gefährden und den Zugang zu wichtigen Medikamenten und Beratungsleistungen erschweren.
Die Politik muss endlich handeln. Es braucht finanzielle Anreize und eine umfassende Reform der Apothekenvergütung, um kleine Betriebe zu entlasten. Gleichzeitig müssen Apothekenbetreiber selbst die Initiative ergreifen und ihre Betriebe für die Zukunft rüsten. Nur so lässt sich der unverkäufliche Apotheke entgegenwirken – bevor sie endgültig von der Bildfläche verschwindet.
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AOK-Retaxationen sorgen für Unruhe in Apothekenlandschaft
Die jüngste Welle von Retaxationen durch die AOK hat erneut viele Apotheken hart getroffen. Hintergrund dieser Rückforderungen sind Änderungen in der Hilfsmittelversorgung, die bereits im vergangenen Jahr eingeführt wurden. Die Neugruppierungen und neuen Regelungen zu Hilfsmitteln sorgten seit ihrer Einführung für erhebliche Unsicherheiten bei den Apotheken. Vor allem die Krankenkassen, die keine einheitlichen Richtlinien anboten, stellten die Apothekerinnen und Apotheker vor enorme bürokratische Herausforderungen.
Nun zeigen sich die finanziellen Konsequenzen dieser Unsicherheiten. Ihab Alnwakeel, Inhaber der Ruhrland-Apotheke in Oberhausen, berichtet frustriert über die Auswirkungen: „Wir hatten von Anfang an Angst vor Retaxen, und nun ist es tatsächlich passiert. Mehr als 1000 Euro wurden uns gestrichen.“ Der Apotheker beschreibt, dass selbst kleinste formale Fehler auf den Verordnungen zu vollständigen Retaxationen führten. Für viele Apotheken bedeutet dies, dass die Lieferung von Hilfsmitteln praktisch ohne Vergütung erfolgte.
Diese Rückforderungen treffen Apotheken nicht nur finanziell schwer, sondern erhöhen auch den organisatorischen Druck. „Es ist oft unklar, welche Fehler zu den Retaxationen geführt haben, und wir haben keine Möglichkeit, den Prozess nachzuvollziehen“, beklagt Alnwakeel. Die fehlende Transparenz und Einheitlichkeit der Regelungen führt dazu, dass viele Apotheken durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand an ihre Grenzen stoßen. In einer Branche, die bereits durch Personalengpässe und steigende Kosten belastet ist, verschärft dies die Lage.
Apothekerverbände fordern nun klare und einheitliche Regelungen, um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden. Es müsse dringend eine Lösung gefunden werden, um die Unsicherheiten bei der Hilfsmittelversorgung zu beseitigen und Apotheken eine faire Vergütung ihrer Leistungen zu garantieren.
Die AOK-Retaxationen offenbaren einmal mehr die Schwächen des aktuellen Gesundheitssystems, insbesondere im Bereich der Hilfsmittelversorgung. Während Apotheken tagtäglich an vorderster Front stehen, um eine reibungslose Versorgung der Patienten sicherzustellen, werden sie durch bürokratische Hürden und unklare Regelungen zunehmend belastet. Die Retaxationen sind ein Symptom dieses tiefergehenden Problems: Anstatt Apotheken zu entlasten, führt das System zu einem enormen Mehraufwand und letztlich zu finanziellen Einbußen, die gerade kleinere Betriebe empfindlich treffen.
Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen in der Politik und bei den Krankenkassen erkennen, dass die Apothekerschaft einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leistet. Ein System, das auf Misstrauen und penible Formalien setzt, statt auf konstruktive Zusammenarbeit, gefährdet die Existenz vieler Apotheken und damit auch die flächendeckende Versorgung der Patienten. Klarheit und Transparenz bei den Regelungen sowie eine faire Vergütung sind dringend erforderlich, um diese Fehlentwicklung zu korrigieren.
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Arzneimittelversorgung in Deutschland: AOK sieht keine Engpässe
Eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat ergeben, dass es derzeit keine Hinweise auf Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln gibt. Laut der Untersuchung waren Anfang Oktober 98,8 Prozent aller Arzneimittel in Deutschland verfügbar. Insbesondere Rabattverträge, die seit 2007 bestehen, tragen maßgeblich zur Sicherung der Versorgung bei, so die Schlussfolgerung des WIdO. Diese Verträge ermöglichen den Krankenkassen, preisgünstige generische Arzneimittel zu bevorzugen, was sowohl die Versorgung stabilisiert als auch die Kosten senkt.
Von den über 63.000 im Jahr 2023 verfügbaren Arzneimitteln wurden nur 735 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als nicht lieferfähig gemeldet. Das entspricht einem geringen Prozentsatz, und die betroffenen Medikamente können laut WIdO entweder durch identische Alternativen oder durch andere Produkte mit ähnlicher Reichweite und Darreichungsform ersetzt werden. Die Versorgungssicherheit sei daher gewährleistet.
Helmut Schröder, Geschäftsführer des WIdO, betonte, dass Lieferengpässe nicht gleichbedeutend mit Versorgungsengpässen seien. In der ambulanten Versorgung stünden oft genügend Alternativen zur Verfügung, sodass temporäre Lieferschwierigkeiten nicht zu gravierenden Einschränkungen führen. Schröder verwies darauf, dass Einzelfälle, in denen Hersteller ihre Lieferverpflichtungen nicht erfüllen können, keinesfalls als Regelfall angesehen werden sollten.
Die Studie hebt hervor, dass insbesondere die Arzneimittelrabattverträge eine Schlüsselrolle bei der Sicherung der Arzneimittelversorgung spielen. Für 2023 konnte eine Versorgungssicherheit von 100 Prozent für rabattierte Arzneimittel erreicht werden, die unter Vertrag mit der AOK standen. Darüber hinaus führte die Studie auf, dass die durch Rabattverträge erzielten Einsparungen im Jahr 2023 bei 5,83 Milliarden Euro lagen, was nicht nur die Kosten senkte, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität des Gesundheitssystems förderte.
Neben der Sicherstellung der Versorgung fordert das WIdO auch mehr Transparenz in der Lieferkette. Schröder wies darauf hin, dass es notwendig sei, eine verpflichtende Meldung von Lieferengpässen einzuführen. Derzeit würden Lieferengpässe von Pharmaherstellern freiwillig gemeldet, was nicht ausreiche, um potenzielle Versorgungsengpässe frühzeitig zu erkennen. Eine verpflichtende Dokumentation auf allen Ebenen – von Herstellern über Großhändler bis hin zu Apotheken – könnte helfen, flexibel auf regionale Engpässe zu reagieren.
Die Studie schlägt außerdem vor, dass Pharmaunternehmen im Rahmen von exklusiven Rabattverträgen ausreichende Arzneimittelbestände vorhalten sollten, um Engpässe besser abzufangen. Solche exklusiven Verträge würden es den Herstellern ermöglichen, ihre Absatzmengen besser zu kalkulieren. Schröder hob hervor, dass der deutsche Markt mit einem globalen Anteil von nur vier Prozent für viele Pharmakonzerne von nachrangiger Bedeutung sei. Deshalb sei es umso wichtiger, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Lieferketten national zu stabilisieren und Versorgungsengpässe im Inland zu vermeiden.
Die Ergebnisse der AOK-Studie werfen ein beruhigendes Licht auf die aktuelle Versorgungssituation in Deutschland. Während viele Befürchtungen über drohende Lieferengpässe die Debatte bestimmen, zeigt sich, dass dank etablierter Rabattverträge eine stabile Versorgung gewährleistet ist. Doch trotz dieser positiven Bilanz darf man nicht außer Acht lassen, dass Transparenz und langfristige Planung in der Lieferkette weiterhin große Baustellen sind. Die freiwillige Meldung von Lieferengpässen reicht nicht aus, um das volle Bild der Versorgungssituation zu erfassen. Eine verpflichtende Meldepflicht für alle Beteiligten würde nicht nur Sicherheit für Patienten schaffen, sondern auch die Vorhersehbarkeit von Engpässen erhöhen.
Der globale Kontext spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Da der deutsche Markt für internationale Pharmaunternehmen nur einen kleinen Teil des Umsatzes ausmacht, muss Deutschland sicherstellen, dass es nicht in Lieferengpässe gerät, die durch global agierende Konzerne verursacht werden. Hier könnten exklusive Rabattverträge ein wichtiges Instrument sein, um die Versorgungssicherheit langfristig zu garantieren und Kosten zu senken. Eine stärkere Vernetzung und transparente Kommunikation entlang der Lieferkette bleibt ein entscheidender Schritt, um auf kommende Herausforderungen vorbereitet zu sein.
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Cherry erhält Gematik-Zulassung für CardLink-Verfahren: Wichtiger Schritt zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Cherry hat von der Gematik die Produktzulassung für das eHealth-CardLink-Verfahren erhalten, welches in der firmeneigenen Lösung „SmartLink“ integriert ist. Diese Zulassung markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Die Technologie von Cherry ermöglicht eine sichere und effiziente Abwicklung digitaler Gesundheitsdaten und unterstützt Apotheken und medizinische Einrichtungen bei der Optimierung von Prozessen.
Gerrit Schick, Geschäftsführer von Cherry, zeigte sich zufrieden über die erteilte Zulassung und betonte, dass dies die Qualität und Sicherheit der Lösung unterstreiche. „Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unseren Partnern gemeinsam den Markteintritt erfolgreich umsetzen und einen bedeutenden Beitrag zur Digitalisierung leisten werden“, so Schick. Die endgültige Markteinführung hängt jedoch von der noch ausstehenden Anbieterzulassung ab.
Neben der Integration der CardLink-Technologie wird Cherry auch für Doctorbox eine zentrale Rolle spielen. Doctorbox plant die Einführung einer App, die es Apotheken ermöglichen soll, ihren Kunden den komfortablen Nachbestellprozess von Medikamenten sowie die automatische Verwaltung von Folgerezepten anzubieten. Dieses Angebot ist jedoch mit Gebühren verbunden: Pro Transaktion verlangt Doctorbox 49 Cent, was über den Kosten vergleichbarer Anbieter wie Gedisa liegt. Zusätzlich sind für die Nutzung der App monatlich 109 Euro fällig. Vorteilhaft für Apotheken ist jedoch die monatliche Kündbarkeit der Lösung, die Flexibilität gewährleistet.
Neben dem CardLink-Verfahren arbeitet Cherry auch an einem weiteren zukunftsweisenden Projekt: dem TI-Messenger. In Zusammenarbeit mit Awesome Technologies soll dieser Messenger den schnellen und sicheren Austausch von medizinischen Informationen zwischen Heilberufen ermöglichen. So könnten etwa Rückfragen zu verordneten Medikamenten, Laborergebnisse oder Rückrufbitten in Echtzeit übermittelt werden.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet stetig voran, und mit der Produktzulassung des CardLink-Verfahrens durch die Gematik steht Cherry nun in den Startlöchern, um einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten. Die SmartLink-Technologie birgt Potenzial, Prozesse in Apotheken und anderen medizinischen Einrichtungen deutlich zu vereinfachen und den Patientenkomfort zu erhöhen.
Allerdings zeigt die Gebührenstruktur von Doctorbox, dass die Digitalisierung auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die vor allem kleinere Apotheken vor Herausforderungen stellen könnten. Flexibilität bei der Kündbarkeit ist zwar ein Pluspunkt, dennoch bleibt abzuwarten, ob sich die höheren Transaktionskosten gegenüber günstigeren Alternativen wie Gedisa durchsetzen werden. Der TI-Messenger von Cherry bietet darüber hinaus eine vielversprechende Möglichkeit, die Kommunikation zwischen den Heilberufen effizienter und sicherer zu gestalten. Insgesamt steht Cherry an einem Wendepunkt, der das Potenzial hat, die digitale Landschaft des deutschen Gesundheitswesens nachhaltig zu prägen.
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Einzelimporte von Arzneimitteln: Notwendige Maßnahme zur Schließung von Versorgungslücken
Einzelimporte von Arzneimitteln, die in Deutschland keine Zulassung besitzen, spielen eine zunehmend bedeutende Rolle in der medizinischen Versorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt § 73 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG) den Import von Arzneimitteln aus anderen Ländern, um Versorgungslücken zu schließen. Dies gilt insbesondere dann, wenn in Deutschland keine vergleichbaren Medikamente verfügbar sind, die für die Behandlung eines Patienten geeignet wären. Für viele Patienten bedeuten Einzelimporte die einzige Möglichkeit, Zugang zu dringend benötigten Therapien zu erhalten.
Das Verfahren sieht vor, dass Apotheken die Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln übernehmen. Privatpersonen dürfen solche Arzneimittel nicht direkt importieren. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das betreffende Arzneimittel im Herkunftsland zugelassen und legal erhältlich ist. Zudem darf nur die Menge importiert werden, die für die konkrete Behandlung des jeweiligen Patienten erforderlich ist. Apotheken müssen sicherstellen, dass die Vorschriften für den Einzelimport eingehalten werden, da es sich hierbei um einen streng regulierten Prozess handelt.
Eine ärztliche Verschreibung ist in den meisten Fällen Voraussetzung, insbesondere bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus Nicht-EU- oder EWR-Ländern. Bei Medikamenten, die in Deutschland nicht verschreibungspflichtig sind und aus EU- oder EWR-Staaten stammen, kann der Import auf Wunsch des Kunden auch ohne Rezept erfolgen. In jedem Fall müssen Apotheken sorgfältig prüfen, ob ein vergleichbares zugelassenes Medikament in Deutschland verfügbar ist, da Einzelimporte nur dann zulässig sind, wenn keine geeigneten Alternativen vorhanden sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erstattungsfähigkeit der importierten Arzneimittel durch die gesetzlichen Krankenkassen. Oftmals bedarf es einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkassen, um sicherzustellen, dass die Kosten für das importierte Medikament übernommen werden. Patienten und Apotheken müssen hierbei eng zusammenarbeiten, um den bürokratischen Prozess zu bewältigen.
Einzelimporte sind eine unverzichtbare Maßnahme, um Patienten in Deutschland den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten zu ermöglichen, die hierzulande nicht zugelassen sind. Das komplexe Verfahren stellt sicher, dass nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen Medikamente aus dem Ausland importiert werden. Gleichzeitig zeigt es die Schwachstellen des deutschen Arzneimittelmarktes auf, der nicht immer in der Lage ist, alle therapeutischen Bedürfnisse zu decken.
Es bleibt jedoch die Frage, wie langfristig eine Balance zwischen nationaler Arzneimittelzulassung und der Notwendigkeit von Einzelimporten hergestellt werden kann. Für Apotheken bedeutet dies nicht nur eine zusätzliche logistische Herausforderung, sondern auch die Verantwortung, Patienten und Ärzte in diesem sensiblen Bereich kompetent zu beraten. Die enge Abstimmung mit den Krankenkassen ist unerlässlich, um bürokratische Hürden zu überwinden und Patienten die Sicherheit zu geben, dass sie die notwendige Therapie auch tatsächlich erhalten können.
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Revisionen in hessischen Apotheken: Zwischen Pflicht und Erleichterung
In Hessen laufen aktuell die turnusmäßigen Revisionen in Apotheken, bei denen die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards streng geprüft wird. Diese Kontrollen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung mit sicheren und ordnungsgemäß gelagerten Arzneimitteln versorgt wird. Auch Marc Brauer, Betreiber der Einhorn- und Löwen-Apotheke in Sinntal-Sterbfritz, hat kürzlich eine Inspektion hinter sich gebracht. Seine Erleichterung nach der Kontrolle ist deutlich spürbar: „Es war eine gründliche, aber faire Prüfung, bei der keine Angst aufkam, dass etwas gravierend schiefgehen könnte“, so Brauer.
Die Revisionen in Apotheken sind ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems, um Missstände zu vermeiden und die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Der Fokus der Kontrolleure liegt auf mehreren kritischen Bereichen: Die korrekte Lagerung von Medikamenten, die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation von Rezepturen und Betäubungsmitteln stehen im Vordergrund. Auch der Umgang mit elektronischen Verordnungen wie dem E-Rezept wird zunehmend wichtiger und ist ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen.
Marc Brauer betont, dass die Vorbereitung auf eine solche Inspektion nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. "Es ist wichtig, dass alle Abläufe in der Apotheke stets gesetzeskonform und gut dokumentiert sind", erklärt er. Insbesondere in Bezug auf die Lagerung und Kennzeichnung von Betäubungsmitteln und die Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit gibt es klare Vorgaben, die penibel eingehalten werden müssen. Zudem sollten alle Mitarbeiter regelmäßig geschult und die internen Abläufe stetig überprüft werden, um Mängel vorzubeugen.
Für Apotheken bedeutet dies, dass eine konsequente Qualitätskontrolle und die kontinuierliche Aktualisierung interner Prozesse unerlässlich sind, um den Anforderungen gerecht zu werden. Auch wenn Revisionen eine gewisse Nervosität bei den Betreibern auslösen können, zeigen sich diese oft als fair und sachlich – sofern die Apotheke gut vorbereitet ist. „Die Kontrolle war streng, aber die Atmosphäre war angenehm. Letztlich dient es uns allen, die Qualität hochzuhalten“, fasst Brauer zusammen.
Die Revisionen in Apotheken sind mehr als nur eine bürokratische Notwendigkeit – sie sind ein zentrales Element, um die Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Doch sie sind auch eine Belastungsprobe für Apothekenbetreiber, die nicht nur ihren Alltag meistern, sondern sich zusätzlich auf eine Vielzahl von Regularien einstellen müssen.
Was dabei oft vergessen wird, ist, dass solche Kontrollen nicht als Schikane, sondern als Partnerschaft gesehen werden sollten. Apotheken arbeiten schließlich an vorderster Front der Gesundheitsversorgung, und die Einhaltung der Vorschriften ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern eine Verantwortung gegenüber den Patienten. Die von Marc Brauer gemachte Erfahrung zeigt, dass eine gute Vorbereitung und die Einhaltung der Vorschriften nicht nur Stress reduzieren, sondern auch die Basis für eine erfolgreiche Revision schaffen.
Letztlich sollte das Ziel nicht nur sein, den Prüfungen zu genügen, sondern ein System zu schaffen, das durch beständige Qualität und Sicherheit überzeugt – für Apotheken und für die Menschen, die auf sie angewiesen sind.
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Kritik an Lauterbachs Apothekenaussagen: Grüner Landtagsabgeordneter distanziert sich
Beim Düsseldorf-Treff der Neuen Ruhr Zeitung (NRZ) trafen Vertreter der Apothekenbranche auf politische Entscheidungsträger, um über die aktuelle Lage und die Zukunft der Apotheken zu diskutieren. Ioannis Hatzianastassiou, stellvertretender Kreisvertrauensapotheker in Düsseldorf, sowie Dr. Andrea Malcher, Inhaberin der Regina Apotheke, nutzten die Gelegenheit, um mit den anwesenden Politiker ins Gespräch zu kommen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die umstrittenen Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die er beim Deutschen Apothekertag in diesem Jahr getroffen hatte.
Stefan Engstfeld, Landtagsabgeordneter der Grünen in Nordrhein-Westfalen, äußerte sich kritisch zu Lauterbachs Wortwahl und den Inhalten seiner Aussagen. „Was Karl Lauterbach auf dem Deutschen Apothekertag sagte, würde ich als Politiker so nie sagen“, betonte Engstfeld. Diese Stellungnahme unterstrich die zunehmende Spannung zwischen der Politik und der Apothekerschaft in Deutschland. Vor allem in Bezug auf die geplanten Reformen im Apothekenwesen, die zu deutlichen Veränderungen führen könnten, wächst der Unmut.
Apotheker wie Hatzianastassiou und Malcher machten bei der Veranstaltung deutlich, dass sie sich eine intensivere und konstruktivere Kommunikation zwischen der Politik und den Apotheken wünschen. Sie kritisierten die unzureichende Berücksichtigung der Sorgen und Herausforderungen, mit denen die Apothekenbranche konfrontiert ist. Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken sei angespannt, und die von Lauterbach vorgeschlagenen Reformen seien aus ihrer Sicht nicht ausreichend, um eine nachhaltige Zukunft der Apotheken zu sichern.
Stefan Engstfeld nahm die Bedenken der Apotheker auf und zeigte Verständnis für ihre Sorgen. Gleichzeitig betonte er, dass der Dialog zwischen Politik und Apothekern gestärkt werden müsse, um tragfähige Lösungen zu finden. Seiner Ansicht nach sei es wichtig, die Perspektiven der Apotheken stärker in den politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.
Die Veranstaltung zeigte deutlich, wie tief die Gräben zwischen der Politik und der Apothekenbranche in Deutschland derzeit sind. Apotheker sehen sich von der Politik häufig nicht ausreichend gehört und fürchten, dass die vorgeschlagenen Reformen nicht den gewünschten Effekt haben werden. Stefan Engstfelds klare Distanzierung von Lauterbachs Aussagen dürfte dabei ein Zeichen dafür sein, dass nicht alle politischen Entscheidungsträger die Linie des Gesundheitsministers unterstützen.
Die kritischen Äußerungen von Stefan Engstfeld zu den Aussagen von Karl Lauterbach beim Deutschen Apothekertag sind ein klares Signal, dass auch innerhalb der politischen Landschaft unterschiedliche Auffassungen über den richtigen Umgang mit den Apotheken bestehen. Während Lauterbach eine harte Linie verfolgt, die auf umfassende Reformen setzt, scheint Engstfeld der Meinung zu sein, dass ein sensiblerer Umgang mit der Apothekerschaft notwendig ist.
Diese Differenzen innerhalb der Politik verdeutlichen, wie komplex die Situation ist. Die Apotheken in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen, sei es durch die Digitalisierung, durch wirtschaftliche Zwänge oder durch veränderte Rahmenbedingungen. Lauterbachs Pläne haben zweifellos das Potenzial, die Branche nachhaltig zu verändern, doch ohne den Dialog mit den Betroffenen könnte die Reform in die falsche Richtung laufen.
Es ist zu begrüßen, dass Politiker wie Engstfeld das Gespräch suchen und offen für die Sorgen der Apotheken sind. Eine Lösung, die nur über die Köpfe der Betroffenen hinweg beschlossen wird, kann langfristig kaum Erfolg haben. Die Zukunft der Apotheken sollte daher im engen Austausch mit denjenigen gestaltet werden, die den Alltag in den Apotheken am besten kennen: den Apothekerinnen und Apothekern selbst.
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Apotheken im digitalen Wandel: E-Rezept und ePA als Schlüsselprojekte
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens schreitet voran, und Apotheken stehen zunehmend im Zentrum dieser Transformation. Mit der verbindlichen Einführung des E-Rezepts im Jahr 2024 haben die Apotheken gezeigt, dass sie bereit und in der Lage sind, den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte sich auf dem Deutschen Apothekertag kritisch gegenüber der Geschwindigkeit, mit der die Apothekerschaft den digitalen Wandel umsetzt. Doch viele in der Branche weisen darauf hin, dass Apotheken im Vergleich zu anderen Leistungserbringern wie Arztpraxen oder Kliniken erheblich besser vorbereitet waren.
Matthias Mieves, Bundestagsabgeordneter der SPD und verantwortlich für die Schnittstelle von Gesundheit und Digitalisierung, betont die zentrale Rolle, die Apotheken in diesem Prozess spielen. Er lobt die Offenheit der Apothekerschaft für die Digitalisierung und hebt hervor, dass Apotheken insbesondere im Zusammenhang mit der bevorstehenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) eine wichtige Funktion übernehmen werden. Sie sollen nicht nur bei der Beratung der Patienten helfen, sondern auch administrative Aufgaben wie Identifikationsverfahren und das Befüllen der Patientenakten unterstützen. Mieves betont, dass dies nicht ohne eine angemessene Vergütung geschehen kann, die bereits gesetzlich verankert wurde.
Die elektronische Patientenakte, die 2025 flächendeckend verfügbar sein soll, bietet große Chancen, wird aber auch mit einigen Herausforderungen verbunden sein. Kritiker befürchten, dass die ePA anfangs hauptsächlich eine digitale Ablage für PDF-Dateien wird, anstatt direkt auswertbare Daten zu enthalten. Mieves sieht darin jedoch nur eine Übergangsphase. Der langfristige Nutzen der ePA liege in der Verbesserung der Patientenversorgung, zum Beispiel durch Wechselwirkungsprüfungen direkt in der Apotheke oder automatische Erinnerungen an notwendige Folgerezepte. Auch eine Erinnerung an fällige Impfungen, etwa gegen Grippe, sei denkbar. Dafür müsse jedoch zunächst die technologische Infrastruktur ausgebaut werden. Die neue Digitalagentur des Gesundheitswesens soll sicherstellen, dass die verschiedenen Softwaresysteme – sei es in Arztpraxen, Kliniken oder Apotheken – einheitlich arbeiten und miteinander kompatibel sind.
Mieves räumt ein, dass die aktuelle Situation in Bezug auf Softwaresysteme in Deutschland einem „Zoo“ gleicht, da es eine Vielzahl unterschiedlicher Standards und Datenformate gibt. Dies mache es schwierig, ein nahtloses, einheitliches System zu schaffen. Deshalb sei es notwendig, verbindliche Vorgaben zu entwickeln, die sicherstellen, dass alle Akteure im Gesundheitswesen dieselben Datenformate nutzen. Damit soll auch ein Nebeneffekt erzielt werden: Der Wechsel zwischen Softwaresystemen wird sowohl für Apotheken als auch für andere Leistungserbringer einfacher und weniger kostspielig. Dies sei ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben.
Der Start des E-Rezepts verlief nach Einschätzung von Mieves insgesamt erfolgreich, wenn auch nicht ohne kleinere technische Probleme. Besonders die fehlerhafte Ausstellung von E-Rezepten und deren Übermittlung an den Fachdienst bleiben ein Thema. Mieves betont, dass die Politik diese Probleme erkannt habe und an Lösungen arbeite. Er verweist jedoch darauf, dass die Verantwortung für die technischen Details bei der Selbstverwaltung, insbesondere bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband, liege. Die mangelnde Einigung dieser Akteure in zentralen Fragen, wie etwa der Vermeidung fehlerhafter E-Rezepte, bezeichnet er als „peinlich“ und fordert, dass die Verbände endlich ihrer Verantwortung gerecht werden.
Apothekerinnen und Apotheker fordern zudem mehr Unterstützung in den Verhandlungen mit den Krankenkassen, insbesondere wenn es um die Einführung und Vergütung digitaler Leistungen geht. Mieves sieht hier jedoch kein Ungleichgewicht. Er betont, dass die Apothekerschaft selbstbewusster auftreten könne und müsse. Die Verhandlungsstärke, die sie bei der Forderung nach höheren Honoraren zeige, könne auch in den Verhandlungen um digitale Themen eingesetzt werden. Dennoch versichert Mieves, dass die Politik die Apotheken nach Kräften unterstützt und sich aktiv hinter die Probleme des E-Rezepts klemme.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bleibt ein Kraftakt, bei dem alle Akteure an einem Strang ziehen müssen. Apotheken haben bereits bewiesen, dass sie ihren Teil der Arbeit leisten. Nun liegt es an der Selbstverwaltung und den Softwareherstellern, den technologischen Rückstand aufzuholen und die Rahmenbedingungen für ein nahtloses digitales Gesundheitssystem zu schaffen.
Die Einführung des E-Rezepts und die bevorstehende elektronische Patientenakte zeigen deutlich, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens kein reines Zukunftsthema mehr ist, sondern bereits Realität. Doch wie bei jedem Großprojekt gibt es Stolpersteine. Die Apotheken haben ihre Hausaufgaben gemacht und gezeigt, dass sie bereit sind, ihre Rolle im digitalen Wandel zu übernehmen. Ihr frühzeitiges Engagement bei der Einführung des E-Rezepts war beispielhaft, während andere Akteure im Gesundheitswesen erst spät auf den Zug aufsprangen.
Dennoch sind noch viele Fragen offen. Die Interoperabilität der Systeme, also die nahtlose Zusammenarbeit verschiedener Softwaresysteme im Gesundheitswesen, ist nach wie vor ein ungelöstes Problem. Hier muss die Digitalagentur klare Vorgaben setzen, um sicherzustellen, dass Arztpraxen, Kliniken und Apotheken künftig nicht mehr in getrennten technologischen Welten agieren. Es ist auch die Aufgabe der Selbstverwaltung, diese Probleme entschlossen anzugehen. Dass zentrale Fragen wie die Vermeidung fehlerhafter E-Rezepte nach wie vor ungelöst sind, ist ein Armutszeugnis und zeigt, wie wichtig es ist, dass Politik und Selbstverwaltung hier gemeinsam an Lösungen arbeiten.
Für die Apotheken bleibt jedoch entscheidend, dass ihre zentrale Rolle in der Digitalisierung anerkannt und fair vergütet wird. Sie sind nicht nur Dienstleister, sondern zunehmend auch digitale Vermittler und Berater. Die Politik hat hier bereits erste Schritte unternommen, doch es bleibt abzuwarten, ob die notwendigen Reformen rechtzeitig und umfassend umgesetzt werden.
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Arbeitsunfall: Mehrkosten auf BG-Rezepten – Ein strittiger Fall
Apotheken sehen sich zunehmend mit strittigen Retaxationen konfrontiert, wenn es um die Abrechnung von Mehrkosten bei BG-Rezepten geht. Ein aktueller Fall einer Apotheke zeigt, wie komplex und unklar die Situation häufig ist, wenn rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind und teurere Alternativen verordnet werden. Hier stellt sich die Frage: Wer trägt die Mehrkosten?
Im konkreten Fall ging es um ein Rezept für Yomogi-Kapseln (PZN 11885935), das über ein BG-Rezept nach einem Arbeitsunfall abgerechnet werden sollte. Die verordnende Ärztin setzte das sogenannte Aut-idem-Kreuz, was bedeutet, dass kein alternatives Präparat abgegeben werden darf. Damit sollte die medizinische Notwendigkeit der teureren Yomogi-Kapseln bestätigt werden. Trotzdem erfolgte eine Retaxation: Der Gesamtbetrag von 67,38 Euro wurde auf 41,92 Euro gekürzt, die Differenz von 25,46 Euro wurde von der Krankenkasse nicht übernommen.
Wie ist dies möglich, obwohl das Aut-idem-Kreuz gesetzt war? Grundsätzlich regelt der Arzneiversorgungsvertrag für BG-Rezepte, dass der Festbetrag für Arzneimittel gemäß § 35 oder § 36 SGB V in Rechnung gestellt wird, und anfallende Mehrkosten von den Versicherten selbst zu tragen sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Arzt durch das Setzen des Aut-idem-Kreuzes die medizinische Notwendigkeit eines teureren Medikaments bestätigt, müssen die Unfallversicherungsträger die gesamten Kosten übernehmen, ohne Rücksicht auf den Festbetrag.
Die Retaxation in diesem Fall scheint jedoch diese Regelung zu ignorieren, obwohl der Arzneiversorgungsvertrag klar festlegt, dass bei BG-Rezepten die gesamte Summe übernommen werden muss, wenn ein Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde. Die Apotheke ist daher berechtigt, Einspruch gegen die Kürzung einzulegen, da die Retaxation nicht den vertraglichen Bestimmungen entspricht.
BG-Rezepte, die für die Versorgung nach Arbeitsunfällen genutzt werden, haben im Vergleich zu normalen GKV-Rezepten eine Sonderstellung. Der Arzneiversorgungsvertrag, der zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen wurde, regelt explizit, welche Arzneimittel abgegeben werden dürfen und wie diese abgerechnet werden müssen. In diesem Fall sieht der Vertrag eine klare Regelung vor: Wenn ein Arzt das Aut-idem-Kreuz setzt und somit die Notwendigkeit eines teureren Medikaments bestätigt, dürfen keine Mehrkosten auf die Patientin oder den Patienten abgewälzt werden.
Die Apotheke sollte diesen Sachverhalt klarstellen und die Rücknahme der Retaxation fordern. Der verordnenden Ärztin wurde durch das Setzen des Aut-idem-Kreuzes die Möglichkeit gegeben, die vollständige Kostenübernahme des teureren Präparats durch die Unfallversicherungsträger zu veranlassen.
Der Fall der Retaxation bei einem BG-Rezept verdeutlicht einmal mehr die undurchsichtigen Regelungen im Gesundheitssystem. Besonders Apotheken müssen häufig mit unklaren und komplexen Abrechnungsrichtlinien jonglieren. Dass eine Retaxation trotz des gesetzten Aut-idem-Kreuzes erfolgt, zeigt, wie wenig Transparenz oftmals bei der Umsetzung dieser Vorschriften besteht.
Es stellt sich die grundsätzliche Frage, warum es trotz klarer Regelungen immer wieder zu solchen Konflikten kommt. Die Apotheke agiert hier als Vermittler zwischen den Unfallversicherungsträgern und den verordnenden Ärztinnen und Ärzten, aber oft werden Entscheidungen getroffen, die im Widerspruch zu den bestehenden Verträgen stehen. Apotheken sind darauf angewiesen, dass die Abrechnung korrekt verläuft – doch die Realität zeigt, dass sie oft mit Retaxationen zu kämpfen haben, die zu finanziellen Einbußen führen können.
Solche Fälle sollten nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme sein. Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft mehr Klarheit und Transparenz in den Prozessen geschaffen wird, damit sowohl Apotheken als auch Patientinnen und Patienten nicht unnötig belastet werden.
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Führerloser Wohnwagen kracht in Apotheke: Glück im Unglück für Mitarbeiterin und Kundin
Ein außergewöhnlicher Unfall ereignete sich am Freitagnachmittag in der St. Margarethen Apotheke in Kenn, als ein führerloser Wohnwagenanhänger mit voller Wucht in die Schaufenster der Apotheke krachte. Der Anhänger hatte sich aus bisher ungeklärten Gründen von der Anhängerkupplung eines Autos gelöst und rollte etwa zehn Meter, bevor er in die Offizin einschlug. Glücklicherweise befanden sich zu diesem Zeitpunkt weder Passanten noch Mitarbeiter direkt im Gefahrenbereich.
Nicole Ludes, eine PTA, die seit sieben Jahren in der Apotheke arbeitet, schilderte, dass sie den heranrollenden Anhänger im letzten Moment im Augenwinkel gesehen habe. „Ich dachte, er würde noch bremsen, aber plötzlich war er da“, berichtete sie sichtlich erschüttert. Neben Ludes befand sich auch eine Kundin in der Nähe des Aufpralls, deren Ehemann vor der Apotheke im Auto auf sie wartete. Der Vorfall hätte dramatischer enden können: „Wäre der Anhänger nur ein paar Zentimeter anders gerollt, hätte er das Auto meines Mannes getroffen“, so die Kundin, die stark unter Schock stand.
Der Anhänger prallte gegen die Schaufenster und verursachte erheblichen Sachschaden. Eine der Fensterscheiben zerbrach und der Rahmen wurde beschädigt. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, und ein vor der Apotheke stehender Buchsbaum bremste den Anhänger etwas ab, sodass schlimmere Schäden verhindert werden konnten. Ein Handwerker setzte vorläufig eine Spanplatte ein, um die beschädigten Fenster zu sichern. Die Polizei schätzt den entstandenen Schaden auf einen unteren fünfstelligen Betrag und untersucht derzeit die Ursache des Unfalls.
Dieser Vorfall zeigt, wie schnell der Alltag durch unvorhergesehene Ereignisse gestört werden kann. Was mit einem losgelösten Anhänger begann, hätte leicht zu einer Tragödie führen können. Nur durch glückliche Umstände blieben die Anwesenden unverletzt. Dieser Zwischenfall unterstreicht die Bedeutung von Sicherheit im Straßenverkehr – auch in ungewöhnlichen Situationen. Für die betroffene Apotheke, die nun mit dem Schaden und der vorübergehenden Reparatur umgehen muss, bleibt der materielle Verlust eine Herausforderung, doch die Hauptsache ist, dass niemand zu Schaden gekommen ist.
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Bluthochdruck in der Schwangerschaft: Prävention und Behandlung einer unterschätzten Gefahr
Bluthochdruck gehört zu den häufigsten Komplikationen in der Schwangerschaft und stellt eine ernste Gefahr sowohl für die Mutter als auch für das ungeborene Kind dar. Rund 6 bis 8 % aller Schwangeren entwickeln eine Form der Hypertonie, was die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überwachung und Behandlung während der gesamten Schwangerschaft unterstreicht. Besonders schwerwiegende Fälle, die in etwa 1 bis 3 % der Schwangerschaften auftreten, können zu ernsthaften gesundheitlichen Komplikationen führen. Die Präeklampsie, eine multisystemische Erkrankung, gilt als die schwerwiegendste Form und kann bei Nichtbehandlung lebensbedrohlich sein. Weltweit sterben jedes Jahr mehr als 70.000 Frauen und etwa 500.000 Kinder an den Folgen von Präeklampsie und verwandten Erkrankungen.
Die aktuelle medizinische Forschung hat gezeigt, dass eine frühzeitige Diagnose und gezielte Maßnahmen entscheidend sind, um schwerwiegende Verläufe dieser Erkrankung zu verhindern. Seit der Veröffentlichung der aktualisierten S2k-Leitlinie „Hypertensive Erkrankungen in der Schwangerschaft“ im Juli 2024 liegt der Fokus verstärkt auf der Risikoerfassung im ersten Trimester. Die Leitlinie hebt hervor, dass die Messung des Blutdrucks ein zentraler Bestandteil der Schwangerenvorsorge ist. Regelmäßige Blutdruckmessungen und eine strikte Überwachung können dazu beitragen, pathologische Veränderungen frühzeitig zu erkennen.
Eine der bedeutendsten Neuerungen der Leitlinie sind die angepassten Grenzwerte für die Blutdruckmessung. Bei Messungen in der Arztpraxis wird ein systolischer Blutdruck von 140 mmHg oder höher und ein diastolischer Wert von 90 mmHg oder höher als hypertensiv eingestuft. Für die Heimblutdruckmessung gelten jedoch niedrigere Grenzwerte von 135/85 mmHg. Diese Änderungen sollen eine präzisere Diagnose ermöglichen und verhindern, dass Grenzwerte überschritten werden, ohne dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Neben der Diagnose kommt der Prävention eine besondere Bedeutung zu. Frauen, die aufgrund einer früheren Präeklampsie oder anderer Risikofaktoren als besonders gefährdet gelten, können präventiv mit niedrig dosierter Acetylsalicylsäure (ASS) behandelt werden. Die Forschung zeigt, dass eine frühzeitige Gabe von ASS, idealerweise vor der 16. Schwangerschaftswoche, das Risiko für das Auftreten einer Präeklampsie signifikant senken kann. Diese Behandlung sollte jedoch unter strenger ärztlicher Aufsicht erfolgen, um mögliche Nebenwirkungen zu vermeiden.
Die Präeklampsie selbst kann unterschiedliche Ausprägungen haben, wobei die Unterscheidung zwischen Early-onset-Präeklampsie, die vor der 34. Schwangerschaftswoche auftritt, und Late-onset-Präeklampsie, die nach der 34. Woche diagnostiziert wird, von besonderem Interesse ist. Die Forschung geht davon aus, dass beide Formen unterschiedliche pathophysiologische Mechanismen aufweisen, die in der Zukunft möglicherweise unterschiedliche Therapieansätze erfordern könnten. Während die Early-onset-Präeklampsie mit einem erhöhten peripheren Widerstand und einer fetalen Wachstumsretardierung einhergeht, ist die Late-onset-Präeklampsie durch ein erhöhtes Blutvolumen und ein erhöhtes Herzzeitvolumen gekennzeichnet.
In der medikamentösen Behandlung wird in Deutschland häufig α-Methyldopa eingesetzt, das als sicher und wirksam gilt. Alternativ kommt der Calciumkanalblocker Nifedipin zum Einsatz, der sich ebenfalls als effektiv erwiesen hat. In Österreich und der Schweiz wird auch Labetalol verwendet, ein kombinierter α- und β-Blocker, der allerdings in Deutschland nicht verfügbar ist. Wichtig ist, dass die Behandlung der Hypertonie in der Schwangerschaft immer unter engmaschiger Überwachung erfolgt, um mögliche Komplikationen zu verhindern.
Nach der Entbindung bleibt die Frau weiterhin als Risikopatientin eingestuft. Der Blutdruck kann zwischen dem dritten und siebten Tag nach der Geburt erneut ansteigen, was eine intensive Überwachung notwendig macht. Langfristig haben Frauen, die während der Schwangerschaft unter Präeklampsie oder anderen hypertensiven Erkrankungen litten, ein erhöhtes Risiko, chronische kardiovaskuläre Erkrankungen zu entwickeln. Daher ist eine langfristige Nachsorge, insbesondere eine regelmäßige Blutdruckkontrolle, unerlässlich.
Apotheker spielen eine zentrale Rolle in der Betreuung hypertensiver Schwangerer. Sie können durch die Bereitstellung von Blutdruckmessgeräten, die Beratung zur richtigen Durchführung der Messungen sowie die Betreuung während der medikamentösen Therapie einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Behandlung leisten. In den Leitlinien wird explizit darauf hingewiesen, dass Apotheker sich stärker in die Betreuung hypertensiver Schwangerer einbringen sollen. Die Zusammenarbeit zwischen Gynäkologen, Hebammen und Apothekern ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Vorsorge und Therapie.
Bluthochdruck in der Schwangerschaft ist ein Thema, das oft unterschätzt wird, obwohl die Risiken für Mutter und Kind erheblich sind. Die Präeklampsie, eine der schwersten Komplikationen, kann tödlich enden, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird. Doch trotz der Fortschritte in der Diagnostik und Therapie bleibt noch viel zu tun. Die neuen Leitlinien setzen den richtigen Fokus, indem sie die frühzeitige Risikoerfassung und eine engmaschige Überwachung der Schwangeren in den Mittelpunkt stellen.
Besonders erfreulich ist, dass Apotheker in den neuen Leitlinien explizit dazu aufgefordert werden, eine aktivere Rolle in der Betreuung hypertensiver Schwangerer zu übernehmen. Dies zeigt, dass das Gesundheitswesen immer stärker auf interdisziplinäre Zusammenarbeit setzt – ein Schritt in die richtige Richtung, der letztlich dazu beitragen kann, Leben zu retten. Apotheker haben durch ihre tägliche Arbeit eine direkte Verbindung zu den Patienten und können durch gezielte Beratung und die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Blutdruckmessgeräten einen wichtigen Beitrag leisten.
Dennoch bleibt die Frage, ob die aktuellen Maßnahmen ausreichen. Die Präeklampsie ist eine der führenden Ursachen für mütterliche und kindliche Mortalität weltweit. Die regelmäßige Blutdrucküberwachung allein wird das Problem nicht lösen. Es bedarf auch einer besseren Aufklärung der Schwangeren und einer intensiveren Betreuung durch alle beteiligten Akteure, um die Risiken zu minimieren. Ein stärkerer Fokus auf die Langzeitnachsorge und die Prävention von kardiovaskulären Folgeerkrankungen könnte langfristig ebenfalls dazu beitragen, die Gesundheit der Frauen zu schützen. Die neuen Leitlinien sind ein Schritt in die richtige Richtung – aber sie dürfen nicht der letzte sein.
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Grippe in der Schwangerschaft: Erhöhtes Risiko für Fieberkrämpfe bei Kindern – Neue Erkenntnisse aus Taiwan
Eine Grippeinfektion während der Schwangerschaft kann das Risiko für neurologische Komplikationen beim Kind erhöhen. Besonders auffällig ist dabei eine Zunahme von Fieberkrämpfen, wie neue Forschungsergebnisse aus Taiwan zeigen. Die Studie, veröffentlicht im renommierten Fachjournal „JAMA Network Open“ im September 2024, analysierte Daten von über einer Million Mutter-Kind-Paaren und verdeutlicht den Zusammenhang zwischen einer mütterlichen Grippeinfektion und einer erhöhten Anfälligkeit für Krampfanfälle bei den Kindern. Diese Ergebnisse liefern wertvolle Hinweise auf mögliche langfristige Folgen einer Influenza in der Schwangerschaft.
In der Studie wurden 1.316.107 Mutter-Kind-Paare aus der taiwanesischen Gesundheitsdatenbank ausgewertet, die zwischen 2004 und 2013 erhoben wurden. Die Wissenschaftler teilten die Mütter in zwei Gruppen ein: In der einen Gruppe befanden sich 75.835 Frauen, die während der Schwangerschaft an einer Grippe erkrankten, während 1.240.272 Frauen ohne Grippeinfektion in der Kontrollgruppe erfasst wurden. Aus der Analyse wurden Mütter ausgeschlossen, die in der Vergangenheit an Epilepsie litten, um mögliche Verzerrungen zu vermeiden.
Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass eine Grippeinfektion während der Schwangerschaft nicht nur das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen wie Plazenta praevia (Fehllage der Plazenta) und Plazenta-Ablösung leicht erhöhte, sondern auch mit einem höheren Risiko für neurologische Störungen bei den Kindern einherging. Insgesamt entwickelten 3,2 % der Kinder von Müttern mit Grippeinfektion Krampfanfälle, verglichen mit 3,0 % der Kinder in der Kontrollgruppe. Besonders das Risiko für Fieberkrämpfe war signifikant erhöht: 2,7 % der Kinder in der Grippegruppe erlebten Fieberkrämpfe, während dieser Wert in der Kontrollgruppe bei 2,4 % lag.
Die Forscher berechneten adjustierte Hazard Ratios (AHR) und fanden heraus, dass das allgemeine Risiko für Krampfanfälle bei Kindern um 9 % erhöht war (AHR 1,09; 95%-Konfidenzintervall [KI], 1,05–1,14). Für Fieberkrämpfe lag das Risiko sogar 11 % höher (AHR 1,11; 95%-KI, 1,06–1,17). Für die Entwicklung von Epilepsie ergab die Studie jedoch keine signifikant erhöhten Risiken (AHR 1,04; 95%-KI, 0,97–1,13).
Interessanterweise zeigte sich, dass der Zeitpunkt der Grippeinfektion – ob im ersten, zweiten oder dritten Trimester – keinen wesentlichen Einfluss auf das Risiko für Krampfanfälle bei den Kindern hatte. Die Kinder wurden über einen Zeitraum von mindestens sieben bis maximal 16 Jahren nach der Geburt nachverfolgt. Dennoch räumten die Forscher ein, dass die Studie einige Einschränkungen aufweist. Wichtige Faktoren wie die Schwere der Grippeinfektion, der Impfstatus der Mütter sowie der Einsatz von antiviralen Medikamenten wurden nicht in die Analyse einbezogen.
Diese Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung von präventiven Maßnahmen, um Schwangere vor einer Grippeinfektion zu schützen. Die Impfung gegen Influenza spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie nicht nur die Mutter schützt, sondern auch das ungeborene Kind vor potenziellen Langzeitfolgen bewahren kann.
Die Ergebnisse der Studie aus Taiwan verdeutlichen erneut, wie wichtig es ist, werdende Mütter vor einer Grippeinfektion zu schützen. Während die Grippe für viele Menschen nur eine saisonale Unannehmlichkeit darstellt, können die Folgen für Schwangere und ihre Kinder schwerwiegender sein, als man auf den ersten Blick vermutet. Fieberkrämpfe sind für viele Eltern ein Schreckgespenst, und die Aussicht, dass eine Grippe während der Schwangerschaft das Risiko für solche Krämpfe erhöht, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Die Grippeimpfung in der Schwangerschaft ist eine wirksame und sichere Maßnahme, die nicht nur der Mutter, sondern auch dem Kind zugutekommt. Dennoch bleibt die Impfbereitschaft unter Schwangeren in vielen Ländern niedriger, als sie sein sollte. Hier ist Aufklärungsarbeit gefragt – von Ärzten, Hebammen und Gesundheitspolitikern gleichermaßen. Die Entscheidung für eine Impfung ist letztlich eine Entscheidung für den bestmöglichen Schutz beider: Mutter und Kind. Die neuen Forschungsergebnisse liefern einen weiteren, klaren Grund dafür.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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