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  • 19.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Cybersicherheit, Innovationen und finanzielle Strategien im Fokus
    19.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Cybersicherheit, Innovationen und finanzielle Strategien im Fokus
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Digitalisierung verändert Apotheken grundlegend, doch mit der Vernetzung steigen auch die Risiken. Cybersicherheit wird zur Schlüsse...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Cybersicherheit, Innovationen und finanzielle Strategien im Fokus

 

Zwischen digitalen Bedrohungen, rechtlichen Hürden und wirtschaftlichen Herausforderungen müssen Apotheken neue Wege finden, um sich zukunftssicher aufzustellen

Die Digitalisierung verändert Apotheken grundlegend, doch mit der Vernetzung steigen auch die Risiken. Cybersicherheit wird zur Schlüsselaufgabe, denn Apotheken sind zunehmend Ziel von Cyberangriffen. Gleichzeitig zeigt ein Fall in Wiesbaden, dass auch Einbrüche weiterhin eine Bedrohung darstellen, trotz moderner Alarmsysteme. Um den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen, setzen Apotheken auf digitale Unterstützung wie automatisierte Telefonassistenten, die das Personal entlasten. Doch neben technischen Lösungen rückt auch die rechtliche Verantwortung der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) in den Fokus. Finanzielle Strategien, wie die Investition in Aktien, werden für Apotheker zunehmend relevant, um den wirtschaftlichen Druck abzufedern. In Bayern schließt derweil eine homöopathische Apotheke mangels Nachfolge, und die ABDA kritisiert die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Corona-Testdokumentationen. Sanofi erweitert zudem die Zulassung für die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab, um auch ältere Säuglinge vor schweren Infektionen zu schützen.

 

Glosse: Lauterbachs gescheiterter Impfbesuch

Es hätte ein routinierter Besuch werden sollen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) machte sich kürzlich auf den Weg durch eine belebte Innenstadt, bereit, das Impfthema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Schließlich hatte er sich vorgenommen, auch die Apothekerinnen und Apotheker vor Ort zu unterstützen und sich symbolträchtig in einer Apotheke gegen Grippe und Covid-19 impfen zu lassen. Doch das, was als medienwirksamer PR-Coup geplant war, entwickelte sich schnell zu einer Farce, die Lauterbach noch lange in Erinnerung bleiben dürfte.

Kaum hatte der Minister die Apotheke betreten, herrschte absolute Stille. Die anwesenden Kundinnen und Kunden, die bis eben noch emsig mit ihren Einkäufen und E-Rezepten beschäftigt waren, schauten plötzlich gespannt auf die Tür. Lauterbach, mit seinem gelben Impfbuch in der Hand, trat vor und lächelte höflich. Doch die Reaktionen waren alles andere als herzlich. Schweigen und verhaltene Blicke lagen in der Luft, als sich der Minister auf den Weg zur Impfstation im hinteren Teil der Apotheke machte.

In der Warteschlange standen bereits einige Personen, die sich impfen lassen wollten. „Will der jetzt hier auch noch vor uns geimpft werden?“, hörte man eine Frau leise murmeln. Tatsächlich wirkte es so, als würde sich der Minister ganz unauffällig in die Schlange einreihen, obwohl er von neugierigen und skeptischen Blicken förmlich durchbohrt wurde. Doch der Höhepunkt der Szene sollte erst noch folgen.

Als Lauterbach sich dem Beratungsraum näherte, trat ihm eine resolute pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) entgegen. Mit verschränkten Armen und strengem Blick musterte sie den Minister. „Was wollen Sie hier?“, fragte sie mit einem Kopfschütteln, das kaum Missverständnisse zuließ. Lauterbach, der offensichtlich nicht mit dieser Reaktion gerechnet hatte, stammelte verunsichert, dass er sich impfen lassen wolle. Doch die PKA blieb ungerührt und bedeutete dem Minister, dass er sich anderswo umsehen solle. Die Botschaft war klar: In dieser Apotheke hatte man für den Gesundheitsminister keinen roten Teppich ausgerollt.

Schließlich verließ Lauterbach die Apotheke, ohne geimpft worden zu sein. Berichten zufolge entschied er sich später, den Impftermin wie gewohnt in einer Klinik zu absolvieren – mediengerecht und begleitet von professionellen Fotografen. Doch die Episode wirft ein Schlaglicht auf die angespannte Beziehung zwischen der Apothekerschaft und dem Bundesgesundheitsminister.

Denn auch abseits des gescheiterten Impfversuchs gibt es genügend Gründe für Unmut. Während Lauterbach sich öffentlich als Freund der Vor-Ort-Apotheken inszeniert, sorgt seine Politik hinter den Kulissen für Frust. In einer aktuellen Regierungsbefragung ließ der Minister die Apotheken außen vor, und das heiß diskutierte Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) scheint für ihn keine Priorität zu haben. Stattdessen sollen pflegebedürftige Menschen künftig eine „favorisierte Apotheke“ bestimmen können, die ihre E-Rezepte einlöst – auch Versandapotheken sind dabei im Spiel.

Für viele Apotheken bedeutet das zusätzliche Konkurrenz und neue Herausforderungen. Besonders ärgerlich ist, dass gerade in einer Zeit, in der die Vor-Ort-Apotheken nach 80-Stunden-Wochen kaum noch durchatmen können, zentrale Themen wie die Sicherung ihrer Existenz in der Politik kaum Beachtung finden.

Am Ende bleibt die Frage, ob Lauterbach bei seinem Impftermin im Berliner Bundeswehrkrankenhaus tatsächlich ein kleines Pflaster mit einem Bärchen darauf bekommen hat – und ob er beim nächsten Mal vielleicht doch lieber einen anderen Ort für seine öffentliche Impfaktion wählen wird.

 

Sind Sie als Apothekenbetreiber cybersicher?

Mit der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen wird die Cybersicherheit für Apotheken zu einem kritischen Thema. Apothekenbetreiber sind längst nicht mehr nur mit der klassischen Medikamentenversorgung beschäftigt, sondern müssen sich auch gegen eine Vielzahl digitaler Bedrohungen wappnen. Die zunehmende Vernetzung der Systeme, der Umgang mit sensiblen Patientendaten und der Einsatz von E-Rezepten machen Apotheken zu attraktiven Zielen für Cyberkriminelle. Vor allem in Deutschland zeigt sich, dass viele Apotheken in puncto IT-Sicherheit noch erheblichen Nachholbedarf haben.

Laut einer Umfrage der ABDA sind viele Apotheken noch immer nicht ausreichend gegen digitale Angriffe geschützt. Dies liegt oft an fehlenden IT-Ressourcen, mangelndem Fachwissen oder unzureichender Unterstützung durch staatliche Stellen. Besonders kritisch ist die Lage in kleineren Apotheken, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um teure Sicherheitslösungen zu implementieren. Dies macht sie besonders anfällig für Cyberangriffe, wie Phishing, Ransomware-Attacken oder Datenlecks.

Der Übergang zum E-Rezept hat den digitalen Wandel in Apotheken weiter beschleunigt. Während das E-Rezept viele Vorteile bietet, wie die Optimierung von Arbeitsabläufen und die Reduzierung von Papierkram, entstehen auch neue Gefahren. Hacker könnten versuchen, diese sensiblen Daten abzufangen oder Apothekensysteme lahmzulegen, was den Betrieb massiv beeinträchtigen könnte. Gerade in Notdiensten kann ein Ausfall der IT-Systeme schwerwiegende Folgen haben.

Der Schutz vor Cyberangriffen ist somit eine unternehmerische Pflicht, die nicht vernachlässigt werden darf. Apothekenbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre IT-Infrastruktur auf dem neuesten Stand ist, regelmäßige Backups durchgeführt werden und Mitarbeiter entsprechend geschult sind. Auch die Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern kann helfen, das Sicherheitsniveau zu verbessern. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfasst. Doch auch der Staat steht in der Pflicht, Apothekenbetreiber mit gezielten Förderprogrammen und Aufklärungskampagnen zu unterstützen.

Cybersicherheit sollte für Apothekenbetreiber oberste Priorität haben. In einer Branche, die auf das Vertrauen ihrer Kunden baut, ist der Schutz sensibler Patientendaten unerlässlich. Die Gefahr, Opfer eines Cyberangriffs zu werden, wird oft unterschätzt – dabei könnte ein solcher Vorfall nicht nur finanziellen Schaden anrichten, sondern auch den Ruf einer Apotheke dauerhaft schädigen. Es wird Zeit, dass Cybersicherheit in jeder Apotheke zur Chefsache wird.

 

Einbrecher in Wiesbadener Apotheke von Alarmanlage in die Flucht geschlagen

In der Aukamm-Apotheke in Wiesbaden ereignete sich am Mittwochabend ein ungewöhnlicher Einbruchsversuch, der durch das schnelle Eingreifen der Sicherheitssysteme vereitelt wurde. Ein bisher unbekannter Mann hatte sich während der regulären Öffnungszeiten in der Apotheke versteckt und plante offenbar, nach Geschäftsschluss Beute zu machen. Der Täter fand ein Versteck in einem schmalen, etwa 40 Zentimeter breiten Spalt zwischen der Sichtwahl und dem Kommissionierautomaten der Offizin. Spuren am Förderband, auf dem der Mann stand, wurden später von der Spurensicherung entdeckt.

Nach Geschäftsschluss gegen 20 Uhr bewegte sich der Einbrecher in den Büro- und Lagerbereich der Apotheke. Doch bevor er zu einem Diebstahl kommen konnte, schlug die Alarmanlage der Apotheke an, die den Täter in die Flucht trieb. Auf den Aufnahmen der Überwachungskameras ist der Moment der Flucht zu sehen. Der Mann, der eine lange Daunenjacke, eine Mütze und eine locker sitzende Jeans oder Chino-Hose trug, verschwand in unbekannte Richtung.

Inhaber Martin Hofmann zeigte sich erleichtert über die Funktion der Alarmanlage, die weiteren Schaden verhinderte. „Er kam nicht zum Stehlen“, erklärte er und fügte hinzu, dass der Täter durch das plötzliche Alarmsignal abgeschreckt wurde. Binnen 15 Minuten waren sechs Polizeibeamte, die Spurensicherung und ein Schäferhund vor Ort, um den Vorfall zu untersuchen. Trotz der schnellen Reaktion der Einsatzkräfte konnte der Täter entkommen, und die Polizei fahndet nun nach dem Mann. Hinweise auf seine Identität gibt es bisher keine.

Der Vorfall in der Aukamm-Apotheke zeigt erneut, wie wichtig funktionierende Sicherheitsmaßnahmen im Einzelhandel und insbesondere in Apotheken sind. Während sich Einbrecher zunehmend neuer Methoden bedienen, um in Geschäftsräume einzudringen, bleibt die Alarmanlage eine der zuverlässigsten Verteidigungsmaßnahmen. Dass der Täter, trotz seines gut durchdachten Plans, in die Flucht geschlagen wurde, verdeutlicht die Wirksamkeit solcher Systeme.

In Zeiten, in denen Apotheken ohnehin unter wirtschaftlichem Druck stehen, sind Sicherheitsvorkehrungen entscheidend, um finanzielle Schäden durch Einbrüche oder Vandalismus zu vermeiden. Einbrecher sehen in Apotheken oftmals lohnende Ziele, insbesondere wegen des Lagerbestands an Arzneimitteln und Bargeld. Daher ist es unerlässlich, dass Apothekenbetreiber weiterhin in moderne Sicherheitstechnik investieren, um sich vor solchen Angriffen zu schützen.

Trotz des vereitelten Einbruchs bleibt die Sorge bestehen, dass die kriminelle Energie der Täter weiter zunimmt. Präventionsmaßnahmen sind hier der Schlüssel, um nicht nur Eigentum, sondern auch die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

 

Telefonassistenten in Apotheken: Effizienzgewinn durch digitale Unterstützung

In einer Apotheke wurde vor etwa drei Monaten ein automatisierter Telefonassistent eingeführt, der die Kunden begrüßt und an die zuständigen Abteilungen weiterleitet. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um das Personal zu entlasten und die telefonische Erreichbarkeit zu verbessern. Die Apotheke sieht sich, wie viele andere in der Branche, mit einem zunehmenden Fachkräftemangel und steigendem Arbeitsaufwand konfrontiert. Der digitale Assistent soll dabei helfen, diese Herausforderungen zu meistern.

Während der neue Assistent für eine effiziente Abwicklung von Routineanfragen sorgt, begegneten einige Kunden der Technologie zunächst mit Skepsis. Insbesondere diejenigen, die den persönlichen Kontakt bevorzugen, mussten sich an die digitale Stimme am Telefon gewöhnen. Doch der Assistent bringt klare Vorteile für das Apothekenteam: Durch die automatische Bearbeitung einfacher Anfragen kann sich das Personal stärker auf komplexere Aufgaben konzentrieren. In Spitzenzeiten, wenn das Telefon ununterbrochen klingelt, sorgt der Assistent zudem dafür, dass kein Anruf verloren geht und die Apotheke jederzeit erreichbar bleibt.

Der Telefonassistent ist so konzipiert, dass er in einer natürlichen und freundlichen Tonlage spricht, klare Weiterleitungsoptionen anbietet und häufige Fragen automatisiert beantwortet. Dies reduziert nicht nur die Arbeitslast des Teams, sondern beschleunigt auch den Service für die Kunden, die schnelle Antworten auf einfache Fragen erhalten, ohne lange warten zu müssen.

Die Einführung solcher Technologien in Apotheken wirft jedoch die Frage auf, wie sich der persönliche Service mit digitalen Lösungen vereinen lässt. Apotheken sind Orte, an denen Vertrauen und menschliche Beratung von zentraler Bedeutung sind. Die Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass der digitale Assistent die Arbeit des Personals ergänzt und den menschlichen Kontakt nicht verdrängt.

Der Einsatz von Telefonassistenten in Apotheken zeigt deutlich, wie digitale Technologien zur Effizienzsteigerung beitragen können. In Zeiten von Personalengpässen und steigenden Anforderungen ermöglicht die Automatisierung von Routineaufgaben eine bessere Fokussierung auf komplexere Kundenanliegen. Dies ist zweifellos ein Vorteil, der Apotheken hilft, den Service aufrechtzuerhalten und die Arbeitsbelastung zu senken.

Allerdings darf die Digitalisierung nicht den persönlichen Kontakt verdrängen, der in Apotheken eine zentrale Rolle spielt. Kunden erwarten neben Effizienz auch menschliche Beratung und Fürsorge. Hier gilt es, eine Balance zu finden: Digitale Assistenten sollten als Ergänzung und Unterstützung des Personals fungieren, nicht als Ersatz. So können Apotheken das Beste aus beiden Welten vereinen – technologische Effizienz und persönlichen Service.

 

Verantwortung in der Apotheke: PTA und die rechtlichen Konsequenzen

In deutschen Apotheken häufen sich Fälle, in denen pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) den Betrieb ohne die notwendige Aufsicht leiten. Dies verstößt jedoch gegen die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die klar festlegt, dass eine Apotheke nur geöffnet sein darf, wenn ein approbierter Apotheker oder eine autorisierte Vertretung anwesend ist. Diese Regelung lässt kaum Raum für Interpretationen und unterstreicht die Bedeutung der fachlichen Leitung in Apotheken.

Ein Apothekenleiter darf sich maximal drei Monate im Jahr von einer approbierten Person vertreten lassen. Für Pharmazieingenieure gibt es zudem eine Sonderregelung: Sie dürfen höchstens vier Wochen im Jahr die Leitung übernehmen, vorausgesetzt, sie haben mindestens sechs Monate Erfahrung in einer Apotheke oder Krankenhausapotheke gesammelt. Diese strengen Vorschriften sollen sicherstellen, dass die fachliche Kompetenz und Aufsicht im Apothekenbetrieb stets gewährleistet sind.

Dennoch treten vermehrt Situationen auf, in denen PTA allein in der Apotheke arbeiten, etwa wenn der Apothekenleiter sich verspätet oder längere Pausen einlegt. Dies geschieht oft während des Notdienstes oder an Samstagen, ist aber rechtlich nicht zulässig. In solchen Fällen müsste die Apotheke eigentlich geschlossen bleiben, solange kein approbierter Apotheker anwesend ist. Nur in absoluten Notfällen wird eine Abwesenheit von bis zu zehn Minuten toleriert, wenn der Apothekenleiter jederzeit erreichbar ist – jedoch sollte diese Ausnahme nicht überstrapaziert werden.

Verstöße gegen diese Regelungen haben schwerwiegende Folgen. Wird bei einer Überprüfung festgestellt, dass der Apotheker fehlt, droht eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro. Auch für die betroffenen PTA können rechtliche Konsequenzen entstehen, insbesondere wenn Fehler passieren, während sie ohne Aufsicht arbeiten. In solchen Fällen riskieren sie den Verlust ihrer Berufserlaubnis. Die Lage ist noch kritischer für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA), die keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausüben dürfen. Ein Verstoß kann auch für sie eine Strafe von bis zu 5000 Euro bedeuten.

Es wird dringend empfohlen, dass PTA sich nicht auf solche riskanten Praktiken einlassen und klarstellen, dass sie nicht bereit sind, eine Apotheke in Abwesenheit einer approbierten Person zu führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften schützt nicht nur die Patienten, sondern auch die berufliche Sicherheit der PTA.

Das geplante Apotheken-Reformgesetz sah ursprünglich vor, dass PTA in Ausnahmefällen zeitweise die Verantwortung übernehmen könnten, wenn ein Apotheker digital zugeschaltet ist. Diese Regelung wurde jedoch vorerst auf Eis gelegt, und es bleibt abzuwarten, ob sie in der Zukunft wieder aufgegriffen wird.

Die zunehmende Praxis, PTA ohne approbierte Aufsicht arbeiten zu lassen, offenbart einen Konflikt zwischen den gesetzlichen Anforderungen und den Realitäten im Apothekenalltag. Während die Vorschriften eindeutig sind und der Patientensicherheit dienen, zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass PTA in schwierige Situationen gebracht werden. Es ist problematisch, dass sie die Verantwortung für den Betrieb übernehmen sollen, obwohl sie rechtlich nicht dazu befugt sind. Dies setzt sie einem erheblichen Risiko aus. Eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen könnte hier Abhilfe schaffen, indem flexible Lösungen für Vertretungen geschaffen werden – allerdings immer unter dem Primat der Patientensicherheit und fachlichen Kompetenz.

 

Aktien als Schlüssel zur Vermögensbildung in Apotheken

In einer Zeit, in der sich der wirtschaftliche Druck auf Apotheken kontinuierlich erhöht, wird die langfristige Vermögensbildung für Apotheker zu einem entscheidenden Faktor für den finanziellen Erfolg. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass Erträge aus dem operativen Geschäft immer weniger planbar werden, müssen Apotheker zunehmend nach alternativen Wegen suchen, um ihr Vermögen zu sichern und zu vermehren. Aktien bieten sich hier als nahezu alternativlos an, da sie langfristig gesehen das beste Verhältnis zwischen Aufwand, Risiko und Rendite bieten.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken in Deutschland haben sich in den letzten Jahren erheblich verschärft. Steigende Kosten, sinkende Margen und ein zunehmender Wettbewerb durch Online-Versandhändler setzen den stationären Apothekenbetrieben stark zu. Diese Entwicklungen erschweren es vielen Apothekeninhabern, durch das Tagesgeschäft ausreichende Überschüsse zu erwirtschaften, um langfristig finanziell abgesichert zu sein. Hinzu kommt, dass die Unsicherheiten im Gesundheitssystem – etwa durch neue gesetzliche Regelungen oder Änderungen in der Honorierung – das operative Geschäft zusätzlich belasten.

Vor diesem Hintergrund rückt die Vermögensbildung über andere Kanäle in den Vordergrund. Insbesondere der Kapitalmarkt bietet eine Möglichkeit, um Ersparnisse effektiv zu investieren und langfristig Vermögen aufzubauen. Der Schlüssel dazu liegt in der Investition in Aktien, die sich historisch als die renditestärkste Anlageform erwiesen haben. Laut Daten des Deutschen Aktieninstituts haben Aktienanlagen über einen Zeitraum von 30 Jahren im Schnitt eine Rendite von etwa sieben Prozent pro Jahr erzielt – und das trotz zwischenzeitlicher Krisen und Marktrückgänge. Dies zeigt, dass es gerade für langfristig orientierte Investoren, wie es Apotheker im Rahmen ihrer Altersvorsorge sind, kaum Alternativen zu Aktien gibt.

Apotheker müssen jedoch einige wesentliche Punkte beachten, wenn sie in Aktien investieren wollen. Zunächst ist eine breite Diversifikation des Portfolios entscheidend, um Risiken zu minimieren. Es sollte nicht nur in einzelne Branchen oder Unternehmen investiert werden, sondern in verschiedene Sektoren und geografische Regionen. Auf diese Weise kann das Risiko eines Totalverlusts erheblich reduziert werden. Zudem empfiehlt sich ein schrittweiser Aufbau des Aktienportfolios – etwa durch monatliche Sparpläne, bei denen regelmäßig kleinere Beträge in einen breit gestreuten Aktienfonds oder ETFs (Exchange Traded Funds) investiert werden. Diese Methode senkt das Risiko, zu ungünstigen Zeitpunkten in den Markt einzusteigen.

Ein weiterer Punkt, den Apotheker berücksichtigen sollten, ist die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen. In Deutschland unterliegen Gewinne aus Aktienverkäufen und Dividenden der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Durch eine geschickte Nutzung von Steuerfreibeträgen oder das Halten der Wertpapiere über einen längeren Zeitraum können Apotheker hier jedoch Vorteile nutzen.

Nicht zuletzt sollten Apotheker darauf achten, dass sie sich regelmäßig über die Entwicklungen an den Finanzmärkten informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Die Investition in Aktien ist zwar auf lange Sicht lohnend, setzt jedoch eine gewisse Marktkenntnis und strategische Planung voraus.

Apotheker stehen heute vor enormen Herausforderungen. Die wirtschaftlichen Bedingungen im Gesundheitswesen verschlechtern sich stetig, und der Spielraum für Gewinne schrumpft zusehends. In dieser Situation ist es umso wichtiger, dass Apotheker über den Tellerrand hinausschauen und alternative Wege finden, um ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Langfristige Investitionen in Aktien bieten hierbei eine einmalige Chance, das eigene Vermögen zu vermehren – auch wenn die Erträge aus dem Apothekengeschäft nicht mehr in gewohnter Weise sprudeln.

Zwar bergen Aktieninvestitionen Risiken, doch angesichts der historischen Renditen und der Möglichkeiten, Risiken durch Diversifikation und strategisches Vorgehen zu minimieren, bleibt für viele Apotheker kaum eine andere Wahl. Nur durch eine konsequente und langfristige Vermögensplanung können Apotheker sicherstellen, dass sie auch in Zukunft finanziell abgesichert sind. Es gilt, heute die richtigen Entscheidungen zu treffen, um morgen nicht von den Fehlentwicklungen der Gegenwart eingeholt zu werden.

 

Apothekenschließung: Homöopathie verliert wichtigen Standort

Eine homöopathische Apotheke in Bayern wird zum Ende des Monats endgültig schließen, da der Inhaber keinen geeigneten Nachfolger finden konnte. Der Apotheker, der die Apotheke über Jahrzehnte führte, hatte sich auf Homöopathie und Naturheilkunde spezialisiert und war für seine kompetente Beratung und sein spezifisches Fachwissen bekannt. Dennoch sieht er sich gezwungen, seine berufliche Laufbahn zu beenden, ohne dass eine Lösung für die Weiterführung der Apotheke in Sicht ist.

Die Schließung kommt nicht überraschend, sondern ist Teil eines wachsenden Trends, der viele inhabergeführte Apotheken in Deutschland betrifft. In einer zunehmend digitalisierten und wettbewerbsintensiven Branche haben es vor allem kleinere Apotheken schwer, sich gegen große Ketten und Online-Anbieter zu behaupten. Der Preisdruck und die strengeren regulatorischen Anforderungen erschweren es besonders Apotheken, die sich auf Nischenprodukte wie Homöopathie konzentrieren, wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Diese Apotheken, oft in ländlichen Regionen gelegen, erfüllen jedoch eine wichtige Rolle in der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung, insbesondere für ältere Menschen oder Patienten mit besonderen Bedürfnissen.

In diesem Fall war es auch der allgemeine Fachkräftemangel, der es dem Apotheker unmöglich machte, einen Nachfolger zu finden. Gerade in ländlichen Regionen ist es eine zunehmende Herausforderung, qualifizierte Apotheker zu gewinnen, die bereit sind, unter den gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen eine Apotheke zu übernehmen. Der Mangel an Nachwuchs in der Branche sowie die hohen Anforderungen an den Apothekenbetrieb lassen viele potentielle Nachfolger zögern, eine solche Verantwortung zu übernehmen.

Die Schließung der Apotheke wird für die örtliche Bevölkerung spürbare Auswirkungen haben. Patienten müssen nun längere Wege zur nächsten Apotheke in Kauf nehmen, was besonders für ältere und weniger mobile Menschen problematisch sein kann. Zudem verlieren sie eine vertraute Anlaufstelle, die nicht nur für die Abgabe von Medikamenten, sondern auch für persönliche Beratung und gesundheitliche Unterstützung von Bedeutung war.

Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel für die drängenden Probleme, mit denen das Apothekenwesen in Deutschland konfrontiert ist. Ohne umfassende Reformen, die sowohl wirtschaftliche Anreize für Betreiber als auch attraktive Rahmenbedingungen für Nachfolger schaffen, wird das Apothekensterben in ländlichen Regionen weiter fortschreiten. Die Politik ist gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Trend umzukehren und die medizinische Grundversorgung vor Ort langfristig zu sichern.

Die Schließung dieser Apotheke ist symptomatisch für die tiefgreifenden Veränderungen, die das Apothekenwesen in Deutschland durchläuft. Es ist ein besorgniserregendes Zeichen, dass ein Apotheker, der über Jahrzehnte hinweg eine spezialisierte, inhabergeführte Apotheke erfolgreich betrieben hat, keinen Nachfolger findet und gezwungen ist, sein Geschäft aufzugeben. In ländlichen Regionen sind solche Apotheken oft die letzte Bastion der persönlichen, individuellen Gesundheitsberatung, die durch Online-Apotheken und große Ketten zunehmend verdrängt wird.

Das Problem geht jedoch tiefer: Der Fachkräftemangel, gepaart mit den hohen Anforderungen und dem wachsenden wirtschaftlichen Druck, lässt junge Apotheker davor zurückschrecken, in die Fußstapfen erfahrener Kollegen zu treten. Die Politik muss erkennen, dass Apotheken weit mehr sind als bloße Ausgabestellen für Medikamente – sie sind soziale und medizinische Knotenpunkte, die für viele Menschen unverzichtbar sind. Es ist daher dringend erforderlich, attraktive Anreize zu schaffen, um das Apothekensterben zu stoppen und gleichzeitig den Zugang zur Gesundheitsversorgung auch in strukturschwachen Regionen sicherzustellen. Die Reformen dürfen nicht länger aufgeschoben werden.

 

ABDA kritisiert geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Corona-Testdokumentationen

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat in ihrer Stellungnahme zur geplanten Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für rechnungsbegründende Unterlagen aus der Coronavirus-Testverordnung (TestV) scharfe Kritik geäußert. Der Entwurf sieht vor, die Frist zur Aufbewahrung der Dokumentationen von Corona-Testungen über den bisherigen Stichtag, den 31. Dezember 2024, hinaus auf den 31. Dezember 2028 auszudehnen. Diese Maßnahme soll laut Entwurf sicherstellen, dass Abrechnungsprüfungen und staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Betreiber von Corona-Teststellen fortgeführt werden können. Die Unterlagen sind dabei eine wesentliche Grundlage für Prüfungen zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung der Testungen.

In ihrer Stellungnahme betont die ABDA, dass diese Fristverlängerung für Apotheken einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Apotheken, die während der Pandemie Testungen durchgeführt haben, sehen sich bereits jetzt umfangreichen Prüfungen ausgesetzt, die oft Monate in Anspruch nehmen und durch wiederholte Nachforderungen von Unterlagen zusätzlich erschwert werden. In einigen Fällen kommt es laut der ABDA sogar zu mehrfachen Prüfungen derselben Apotheke, was die Belastung weiter verstärkt.

Besonders problematisch sei, dass die Apotheken keine Möglichkeit hätten, die durch diese Prüfungen entstehenden Kosten in irgendeiner Form erstattet zu bekommen. Die ABDA betont, dass Apotheken, die während der Pandemie rechtstreu gehandelt und Testungen gewissenhaft durchgeführt haben, durch die verlängerte Aufbewahrungsfrist ungerecht belastet würden. Der Verband verweist darauf, dass kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Corona-Testungen vor allem bei gewerblichen Teststellenbetreibern aufgetreten seien und nicht bei Apotheken, die zu den verlässlichen Partnern in der Pandemiebekämpfung gezählt hätten.

Die ABDA fordert daher, auf die geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfristen zu verzichten. Es sei den Apotheken, die ohnehin schon mit einer Vielzahl bürokratischer Anforderungen konfrontiert seien, nicht zuzumuten, zusätzlich die Last einer verlängerten Dokumentationspflicht zu tragen. Stattdessen sollte die ursprünglich geplante Frist bis Ende 2024 eingehalten werden, um den Apotheken Planungssicherheit zu geben und den bürokratischen Aufwand im Rahmen zu halten.

Die Kritik der ABDA an der geplanten Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Corona-Testdokumentationen wirft ein scharfes Licht auf die wachsende Bürokratie, die Apotheken im Zuge der Pandemie getroffen hat. Apotheken haben während der Pandemie eine wichtige Rolle gespielt, indem sie Testungen durchgeführt und zur Eindämmung des Virus beigetragen haben. Dass sie nun mit einer Verlängerung der Aufbewahrungsfristen belastet werden sollen, wirkt wie eine ungerechtfertigte Fortsetzung dieser Lasten.

Die Argumentation der ABDA ist verständlich: Apotheken sind keine Teststellenbetreiber, die in den Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen geraten sind. Sie haben überwiegend rechtstreu gehandelt und sollten daher nicht weiterhin mit überbordendem Verwaltungsaufwand konfrontiert werden. Es ist Zeit, Apotheken die Erleichterungen zu gewähren, die sie nach den Herausforderungen der Pandemie verdient haben, anstatt ihnen weitere Hürden aufzuerlegen.

 

RSV-Prophylaxe jetzt auch für ältere Säuglinge: Sanofi erweitert Zulassung

Sanofi hat die Zulassung für das RSV-Prophylaxe-Medikament Nirsevimab erweitert. Ab sofort können auch ältere Säuglinge, die vor dem 1. April geboren wurden, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Medikament behandelt werden. Diese Entscheidung kommt, nachdem der Hersteller in Abstimmung mit der Ständigen Impfkommission (Stiko) den Anwendungsbereich konkretisierte, um sicherzustellen, dass auch Kinder, die kalendarisch in ihrer zweiten RSV-Saison sind, aber noch keine Infektion durchlaufen haben, vor einer schweren Erkrankung geschützt werden.

Die Erweiterung betrifft vor allem Säuglinge, die am Ende ihrer ersten RSV-Saison geboren wurden. Diese Kinder haben nach Auffassung von Sanofi und der Stiko aufgrund ihres späten Geburtszeitpunktes ein erhöhtes Risiko, erst in ihrer zweiten Saison an RSV zu erkranken. Die Entscheidung, ob eine Prophylaxe notwendig ist, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Geburtszeitpunkt, der regionalen Verbreitung der RSV-Infektionen, den Lebensumständen des Kindes und dem Kontaktpotenzial zu infizierten Personen, wie zum Beispiel Geschwistern.

Die Anpassung der Zulassung folgt auf eine im September in Kraft getretene Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Diese sieht vor, dass gesetzlich versicherte Säuglinge im ersten Lebensjahr Anspruch auf eine einmalige Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) haben. Allerdings war das Medikament Beyfortus laut Fachinformation ursprünglich nur für Säuglinge während ihrer ersten RSV-Saison zugelassen. Mit der erweiterten Zulassung können nun auch Kinder, die im Frühjahr 2024 geboren wurden und sich kalendarisch in ihrer zweiten Saison befinden, von der Prophylaxe profitieren, sofern sie noch keine RSV-Infektion durchgemacht haben.

Besondere Bedeutung hat diese Entscheidung für Kinder mit erhöhtem Risiko einer schweren RSV-Infektion. Für sie besteht weiterhin der Anspruch auf eine Prophylaxe mit Palivizumab oder Nirsevimab. Dieser Anspruch gilt im Rahmen der Therapiehinweise zur Arzneimittel-Richtlinie und bleibt für Kinder mit Risikofaktoren unverändert bestehen.

Sanofi betont, dass diese Erweiterung sicherstellen soll, dass möglichst viele Säuglinge, unabhängig von ihrem Geburtszeitpunkt, effektiv vor RSV geschützt werden können. Die Entscheidung zur Prophylaxe sollte immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt getroffen werden, um sicherzustellen, dass die individuellen Umstände des Kindes bestmöglich berücksichtigt werden.

Die Entscheidung von Sanofi, die Zulassung von Nirsevimab zu erweitern, ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen RSV bei Säuglingen. Diese Anpassung zeigt, wie flexibel pharmazeutische Unternehmen auf die epidemiologischen Gegebenheiten reagieren können, um den Schutz von Kindern zu verbessern. Insbesondere die Berücksichtigung von Säuglingen, die aufgrund ihres Geburtszeitpunktes in ihrer ersten RSV-Saison noch keine Infektion hatten, ist von großer Bedeutung. Diese Kinder gehören zu einer besonders gefährdeten Gruppe, da ihr Immunsystem noch nicht ausreichend gestärkt ist und sie im Herbst und Winter einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sein könnten.

Die Anpassung der Zulassung bietet zudem eine willkommene Flexibilität im Gesundheitswesen. Eltern von Säuglingen, die bisher nicht von der Prophylaxe profitieren konnten, können nun mit mehr Sicherheit durch die kommenden Wintermonate gehen. Ärzte sollten jedoch weiterhin jeden Fall individuell bewerten, um sicherzustellen, dass der Nutzen der Prophylaxe die möglichen Risiken überwiegt.

Insgesamt zeigt diese Entscheidung auch die enge Zusammenarbeit zwischen pharmazeutischen Unternehmen, Aufsichtsbehörden und medizinischen Gremien, um die Gesundheit der Kleinsten zu schützen. Die gezielte Prävention ist entscheidend, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und das Gesundheitssystem zu entlasten. Dies ist ein Beispiel dafür, wie medizinischer Fortschritt direkt in der Versorgung ankommt und potenziell Leben retten kann.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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