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  • 14.10.2024 – Gericht stoppt bevorzugte Arzttermine gegen Aufpreis
    14.10.2024 – Gericht stoppt bevorzugte Arzttermine gegen Aufpreis
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf sorgt für klare Verhältnisse: Ein Augenarzt darf gesetzlich Versicherten keine schnelleren Ter...

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ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Gericht stoppt bevorzugte Arzttermine gegen Aufpreis

 

Kassenpatienten dürfen nicht für schnellere Behandlungen während regulärer Sprechzeiten zahlen

Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf sorgt für klare Verhältnisse: Ein Augenarzt darf gesetzlich Versicherten keine schnelleren Termine gegen Gebühr anbieten. Das Gericht entschied, dass solche Praktiken nicht mit den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbar sind. Betroffene Patienten haben demnach Anspruch auf gleichberechtigte Behandlung ohne zusätzliche Kosten. Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Terminvergabe im deutschen Gesundheitssystem haben.


Das Landgericht Düsseldorf hat einem Augenarzt aus Solingen untersagt, gesetzlich Versicherten gegen eine zusätzliche Gebühr schnellere Termine während der regulären Sprechzeiten anzubieten. Ausgangspunkt war eine Beschwerde eines Patienten bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Augenarzt hatte auf dem Online-Buchungsportal Jameda Termine für 150 Euro angeboten, obwohl diese während der regulären Sprechzeiten für Kassenpatienten lagen. Die Verbraucherzentrale sah darin eine klare Umgehung des Prinzips der gesetzlichen Krankenversicherung, das eine diskriminierungsfreie Behandlung für alle Versicherten vorsieht.

In der Verhandlung stellte das Gericht klar, dass gesetzlich Versicherte keinen Aufpreis zahlen dürfen, um schneller einen Termin zu erhalten, wenn die Leistung ohnehin eine Kassenleistung darstellt. Die Praxis, Selbstzahlertermine für gesetzlich Versicherte anzubieten, widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung im Gesundheitssystem. Gesetzlich Versicherte finanzieren die medizinische Versorgung über ihre Beiträge, sodass zusätzliche Kosten für den Zugang zu regulären Leistungen nicht zulässig sind. Zudem wurde betont, dass es nicht rechtens ist, gesetzlich Versicherte für eine schnellere Behandlung während der Sprechstundenzeiten mit Privatversicherten gleichzusetzen, indem sie dafür bezahlen sollen.

Der Augenarzt weigerte sich, die von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, woraufhin der Fall vor Gericht landete. Mit dem Urteil vom Juni 2024 wurde dem Arzt untersagt, weiterhin Selbstzahlertermine anzubieten. Insbesondere die Praxis, auch für Notfälle kostenpflichtige Selbstzahlertermine über das Portal zu vermitteln, wurde als unzulässig erklärt. Dies betrifft nicht nur die Augenarztpraxis in Solingen, sondern dürfte eine Signalwirkung für andere Arztpraxen in Deutschland haben, die ähnliche Angebote unterbreiten.

Die Entscheidung des Gerichts wirft ein Licht auf ein weit verbreitetes Problem im Gesundheitssystem. Immer häufiger berichten gesetzlich Versicherte von langen Wartezeiten auf einen Facharzttermin, während Privatversicherte deutlich schneller versorgt werden. Portale wie Jameda oder Doctolib haben es Ärzten erleichtert, die Terminvergabe nach Versicherungsstatus zu steuern. Dies führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin, die mit den Grundsätzen der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung unvereinbar ist.

Das Gericht hob hervor, dass Vertragsärzte gesetzlich verpflichtet sind, mindestens 25 Stunden pro Woche für Sprechzeiten zur Verfügung zu stehen, davon fünf Stunden für akute Notfälle. Diese Notfallsprechstunden müssen ohne Terminvergabe für alle Patienten zugänglich sein, und es darf dabei keine Unterscheidung zwischen Kassen- und Privatversicherten geben. Das Urteil macht klar, dass gesetzlich Versicherte in den regulären Sprechzeiten dieselben Rechte auf medizinische Versorgung haben wie Privatversicherte, ohne dafür extra bezahlen zu müssen.

Die Verbraucherzentrale NRW begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt gegen die Benachteiligung von Kassenpatienten. Sie rät diesen, bei Terminproblemen alternative Wege zu nutzen, etwa die Vermittlung über den Hausarzt oder die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Darüber hinaus sollten Patienten offene Sprechstunden in Anspruch nehmen, wenn dringend eine Behandlung erforderlich ist. Mit der Telefonnummer 116 117 steht eine bundesweite Vermittlungsstelle zur Verfügung, die insbesondere für akute Fälle schnelle Unterstützung bieten soll.

Das Urteil könnte eine breite Wirkung auf das Gesundheitswesen haben, denn es verhindert, dass gesetzlich Versicherte für Leistungen zahlen müssen, die ihnen ohnehin zustehen. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer gleichberechtigten Behandlung aller Versicherten und mahnt Ärzte, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Gleichzeitig wirft es ein Schlaglicht auf die strukturellen Probleme des Systems, die oft zu überlangen Wartezeiten und einer Benachteiligung von Kassenpatienten führen.


Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf setzt ein klares Zeichen gegen eine zunehmende Ungleichheit im deutschen Gesundheitssystem. Es ist untragbar, dass gesetzlich Versicherte, die ohnehin schon durch ihre Krankenversicherungsbeiträge die medizinische Versorgung finanzieren, zusätzlich zur Kasse gebeten werden, um schneller einen Arzttermin zu bekommen. Diese Praxis führt nicht nur zu einer Zwei-Klassen-Medizin, sondern untergräbt auch das Vertrauen in ein solidarisch finanziertes System.

Das Problem der langen Wartezeiten für Kassenpatienten ist nicht neu, aber es hat sich in den letzten Jahren durch den verstärkten Einsatz von Online-Terminplattformen verschärft. Portale wie Jameda oder Doctolib ermöglichen es Ärzten, die Terminvergabe nach wirtschaftlichen Interessen zu steuern, was Kassenpatienten oft benachteiligt. Dass dieses Vorgehen nun gerichtlich gestoppt wurde, ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.

Dennoch bleibt die Frage, wie das Problem der langen Wartezeiten strukturell gelöst werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass gesetzlich Versicherte monatelang auf einen Facharzttermin warten müssen, während Privatversicherte bevorzugt behandelt werden. Hier sind sowohl die Politik als auch die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert, Lösungen zu entwickeln, die eine gerechte und zeitnahe Versorgung aller Patienten gewährleisten.

Das Urteil zeigt auch, dass Patienten ihre Rechte kennen und wahrnehmen müssen. Die Verbraucherzentrale hat in diesem Fall eine wichtige Rolle gespielt, indem sie die Benachteiligung von Kassenpatienten aufgedeckt hat. Es ist von großer Bedeutung, dass solche Missstände konsequent angegangen werden, um das Vertrauen in das Gesundheitssystem zu bewahren. Die Gleichbehandlung aller Versicherten muss weiterhin oberste Priorität haben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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