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  • 13.10.2024 – Nahrungsergänzungsmittel und Steuerrecht: Eine unklare Grenze
    13.10.2024 – Nahrungsergänzungsmittel und Steuerrecht: Eine unklare Grenze
    FINANZEN | Medienspiegel & Presse | Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Krankheitskosten gibt es klare Regeln für Arzneimittel, doch bei Nahrungsergänzungsmitteln, beson...

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ApoRisk® Nachrichten - FINANZEN:


FINANZEN | Medienspiegel & Presse |

Nahrungsergänzungsmittel und Steuerrecht: Eine unklare Grenze

 

Warum die Absetzbarkeit bei schweren Erkrankungen wie Krebs neu bewertet werden sollte

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Krankheitskosten gibt es klare Regeln für Arzneimittel, doch bei Nahrungsergänzungsmitteln, besonders in Fällen schwerer Erkrankungen wie Krebs, bleiben viele Fragen offen. Experten fordern mehr Klarheit, um Betroffene finanziell zu entlasten.


Die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten stellt in Deutschland für viele Patienten eine wichtige finanzielle Entlastung dar. Insbesondere Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und gemäß § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) als Arzneimittel gelten, können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Medikamente zur Behandlung chronischer Erkrankungen oder schwerer Krankheiten wie Krebs. Anders verhält es sich jedoch bei Kosten für Diätverpflegung oder Nahrungsergänzungsmittel. Während Diätverpflegung explizit von der Absetzbarkeit ausgeschlossen ist, bleibt die steuerliche Handhabung von Nahrungsergänzungsmitteln im Unklaren, vor allem bei schweren Krankheitsverläufen wie Krebs.

Nahrungsergänzungsmittel werden häufig zur Unterstützung der Genesung eingesetzt, besonders bei Krebspatienten, die sich während oder nach einer Chemotherapie oder Bestrahlung in einer stark geschwächten körperlichen Verfassung befinden. Präparate wie Vitamine, Mineralstoffe oder Omega-3-Fettsäuren sollen dabei helfen, das Immunsystem zu stärken und den Heilungsprozess zu fördern. Doch die steuerrechtliche Lage ist kompliziert. Da Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel im Sinne des AMG gelten, wird ihre Absetzbarkeit von den Finanzämtern oft abgelehnt. Diese Mittel werden vielfach nicht als notwendige medizinische Behandlung angesehen, sondern als Teil der allgemeinen Gesundheitsvorsorge eingestuft.

Für viele Patienten und ihre Angehörigen, die oft erhebliche finanzielle Lasten durch die Behandlung schwerer Krankheiten tragen, ist diese Unterscheidung problematisch. Während die Kosten für Medikamente ohne weiteres absetzbar sind, wird die finanzielle Unterstützung durch Nahrungsergänzungsmittel nicht anerkannt, obwohl viele Ärzte diese zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Stärkung des Körpers ausdrücklich empfehlen. Für Krebspatienten, die jede verfügbare Möglichkeit nutzen, um die Therapie besser zu überstehen, wird diese Grauzone im Steuerrecht zu einer weiteren Belastung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen wenig Spielraum für Einzelfallentscheidungen. Nahrungsergänzungsmittel sind nicht im Arzneimittelgesetz verankert und fallen daher nicht unter die Regelungen für außergewöhnliche Belastungen. Einige Steuerberater und Experten fordern jedoch eine Reform des Steuerrechts, um den speziellen Bedürfnissen schwerkranker Patienten gerecht zu werden. Eine klare gesetzliche Regelung könnte hier Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass die Kosten für unterstützende Präparate im Krankheitsfall ebenfalls steuerlich abgesetzt werden können.

Doch bis zu einer solchen Änderung bleibt vielen Patienten nichts anderes übrig, als ihre Ansprüche individuell zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren. Auch die Hoffnung auf Gerichtsentscheidungen, die den Weg für eine breitere Anerkennung der Kosten ebnen könnten, ist in der Diskussion. Fest steht: Die steigenden Kosten für medizinische Behandlungen und unterstützende Maßnahmen machen eine Anpassung der steuerlichen Regelungen dringender denn je.


Kommentar:

Die Abgrenzung zwischen absetzbaren Arzneimitteln und nicht absetzbaren Nahrungsergänzungsmitteln zeigt einmal mehr, wie unflexibel das deutsche Steuerrecht auf die individuellen Bedürfnisse von Patienten reagiert. Gerade bei schweren Erkrankungen wie Krebs kann der Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln einen wesentlichen Beitrag zur Genesung leisten. Die steuerliche Anerkennung dieser Präparate wird jedoch durch starre Definitionen und veraltete Regelungen behindert.

Das Steuerrecht hinkt der medizinischen Realität hinterher. In einer Zeit, in der Ärzte ganzheitliche Ansätze in der Behandlung schwerer Krankheiten verfolgen, sollten auch Nahrungsergänzungsmittel als notwendige Kosten anerkannt werden. Die pauschale Ablehnung durch die Finanzämter führt zu einer Benachteiligung derjenigen, die ohnehin schon durch Krankheit und hohe Behandlungskosten belastet sind. Eine Reform ist überfällig, um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden und ihnen eine steuerliche Erleichterung zu verschaffen. Nur so kann das Steuerrecht den modernen Anforderungen der Medizin gerecht werden und Patienten in ihrer Genesung unterstützen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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