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  • 12.10.2024 – Neue Rabattregeln für Apotheken
    12.10.2024 – Neue Rabattregeln für Apotheken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet Händler, Preisermäßigungen auf Basis des niedrigsten Preises der letzte...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Neue Rabattregeln für Apotheken

 

EuGH verlangt Preisermäßigungen auf Basis des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet Händler, Preisermäßigungen auf Basis des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage zu berechnen. Diese Entscheidung betrifft auch Apotheken, die mit Rabatten für rezeptfreie Medikamente oder Kosmetika werben. Nun sind transparente und faire Preisangaben unerlässlich, um das Vertrauen der Kunden zu wahren und rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 26. September 2024 (Az.: C-330/23) neue Maßstäbe für die Preisgestaltung bei Rabattaktionen im Handel gesetzt. Laut der Entscheidung müssen Händler ihre Preisermäßigungen auf Basis des niedrigsten Preises berechnen, der in den letzten 30 Tagen vor Beginn der Aktion galt. Dieser Beschluss hat unmittelbare Auswirkungen auf den gesamten Einzelhandel, einschließlich Apotheken, die häufig mit Preisaktionen für rezeptfreie Produkte wie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel werben.

Der Fall, der dem EuGH vorgelegt wurde, betraf die Supermarktkette Aldi Süd. In deren Wochenprospekten wurden Rabatte auf Produkte wie Bananen und Ananas beworben. Dabei war der Rabatt jedoch nicht auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage bezogen. So wurde beispielsweise Bananen für 1,29 Euro pro Kilogramm mit einem durchgestrichenen Preis von 1,69 Euro und einem Rabatt von 23 Prozent beworben, obwohl der Preis von 1,29 Euro bereits der niedrigste Preis der letzten 30 Tage war. Eine Verbraucherzentrale hatte daraufhin geklagt und argumentiert, dass eine solche Preisgestaltung den Kunden in die Irre führe, da der Rabatt auf den niedrigsten Preis und nicht auf den unmittelbar vor der Aktion geltenden Preis bezogen werden müsse.

Das Gericht entschied zugunsten der Verbraucherzentrale und stellte klar, dass jede Preisermäßigung auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basieren müsse, um Täuschungen zu vermeiden. Händler dürfen demnach nicht den Eindruck erwecken, es handele sich um einen signifikanten Rabatt, wenn der beworbene Preis zuvor schon einmal niedriger war. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für alle, die mit Preisermäßigungen werben – insbesondere in Zeiten von Rabattaktionen wie dem „Black Friday“ oder saisonalen Sonderverkäufen.

Für Apotheken bedeutet dies, dass sie ihre Preisaktionen genauestens überprüfen müssen. Häufig wird bei rezeptfreien Medikamenten, Kosmetikartikeln oder Nahrungsergänzungsmitteln mit durchgestrichenen Preisen geworben. Zukünftig muss sichergestellt werden, dass diese Preise mit den rechtlichen Vorgaben übereinstimmen. Jede Reduktion muss auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen sein. Dies erfordert eine sorgfältige Preisdokumentation und Kontrolle, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Auswirkungen dieses Urteils sind nicht zu unterschätzen. In einem wettbewerbsintensiven Markt, in dem Preisaktionen eine zentrale Rolle spielen, müssen Apotheken eine transparente und faire Preisgestaltung sicherstellen. Verstöße gegen diese Regelungen könnten nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen der Kunden beschädigen. In einer Zeit, in der Kunden zunehmend sensibel auf Preisgestaltung reagieren, müssen Apotheken ihre Marketing- und Werbestrategien anpassen und die neuen Regeln berücksichtigen.


Kommentar:

Das EuGH-Urteil vom September 2024 setzt ein klares Zeichen: Transparenz und Fairness in der Preisgestaltung müssen oberste Priorität haben. In einer Zeit, in der Konsumenten täglich mit Rabattaktionen überflutet werden, schafft das Gericht eine wichtige Grundlage für mehr Ehrlichkeit im Handel. Preiserhöhungen kurz vor einer Aktion, nur um anschließend einen angeblich großen Rabatt zu gewähren, gehören damit der Vergangenheit an. Dies ist nicht nur ein Sieg für den Verbraucherschutz, sondern auch für die Marktintegrität.

Für Apotheken stellt dieses Urteil eine Herausforderung, aber auch eine Chance dar. Apotheken, die ihre Preisaktionen transparent und korrekt gestalten, können das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sich von Mitbewerbern abheben. Gerade in einem sensiblen Bereich wie dem Gesundheitswesen ist Glaubwürdigkeit von zentraler Bedeutung. Eine transparente Preispolitik kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

Das Urteil zwingt Apothekenbetreiber jedoch auch dazu, ihre internen Prozesse zu überdenken. Es wird notwendig sein, eine lückenlose Dokumentation der Preise über einen Zeitraum von 30 Tagen zu gewährleisten, bevor eine Preisaktion startet. Dies mag zunächst zusätzlichen Aufwand bedeuten, doch der langfristige Nutzen überwiegt: Kundenzufriedenheit, Vertrauen und die Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen.

Insgesamt sendet das Urteil des EuGH ein klares Signal an den Handel, dass Verbraucher nicht durch fragwürdige Preispraktiken getäuscht werden dürfen. Es bleibt abzuwarten, wie der Markt darauf reagiert, aber für Apotheken bietet sich die Gelegenheit, durch Fairness und Transparenz zu punkten und das Vertrauen ihrer Kunden nachhaltig zu sichern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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