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  • 09.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Innovationen und wirtschaftlicher Druck
    09.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Innovationen und wirtschaftlicher Druck
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Apothekerlandschaft in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: In Prenzlau hat die Grüne Apotheke ein E-Rezept-Terminal eing...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Innovationen und wirtschaftlicher Druck

 

E-Rezept-Terminals, Lieferengpässe und die Zukunft der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland

Die Apothekerlandschaft in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: In Prenzlau hat die Grüne Apotheke ein E-Rezept-Terminal eingeführt, um den Kundenstrom zu sichern und dem Versandhandel entgegenzuwirken. Gleichzeitig kämpfen Blisterapotheken mit der komplexen digitalen Übermittlung von Chargennummern beim E-Rezept. Anhaltende Lieferengpässe sorgen weiterhin für Unruhe, besonders vor der Erkältungssaison, und Sanofi muss erneut Medikamente aufgrund defekter Sprühköpfe zurückrufen. Bayerns Gesundheitsministerin fordert konkrete Maßnahmen gegen diese Engpässe. Inmitten dieser Herausforderungen drohen die wirtschaftlichen Belastungen, die Apotheken zu überfordern, während auf politischer Ebene Soforthilfen gefordert werden, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.

 

Neues E-Rezept-Terminal in Prenzlau: Apotheker sichern Kundenströme

In Prenzlau hat Michael Kranz, Inhaber der Grünen Apotheke, einen innovativen Schritt gewagt: Seit dem 5. September können Kunden im Marktkaufcenter ihre Medikamente über ein E-Rezept-Terminal bestellen. Dieses bietet nicht nur die Möglichkeit, verschreibungspflichtige Arzneimittel per E-Rezept zu ordern, sondern auch frei verkäufliche Produkte (OTC). Kranz zieht nach den ersten Wochen ein positives Zwischenfazit: „Das Terminal hilft uns, die Kundenströme zu sichern und den Versandhandel auf Distanz zu halten. Wir müssen flexibel bleiben, um in einem hart umkämpften Markt zu bestehen.“

Kranz sieht das Terminal als wichtigen Baustein, um den stationären Handel zu stärken und den Trend zum Online-Kauf zu bremsen. Apothekenbetreiber wie er stehen zunehmend vor der Herausforderung, ihre Kunden vor der Abwanderung in den Versandhandel zu bewahren. Das Terminal bietet hier eine innovative Lösung, da es den Kunden eine bequeme Möglichkeit bietet, ihre Medikamente unkompliziert und ohne Wartezeit zu bestellen. Die Bestellung erfolgt direkt über die Eingabe des E-Rezepts oder durch Auswahl der gewünschten OTC-Produkte. Anschließend können die Kunden die bestellten Artikel in der Apotheke vor Ort abholen.

Für Apothekenbetreiber birgt diese technische Neuerung jedoch auch Herausforderungen. Zum einen müssen sie sicherstellen, dass das System reibungslos funktioniert und leicht verständlich ist, um Akzeptanz bei den Kunden zu finden. Eine klare Kommunikation und eine gute technische Unterstützung sind essenziell, damit Kunden keine Berührungsängste haben und die Bedienung des Terminals als einfache und praktische Alternative sehen. Zum anderen darf die technische Infrastruktur nicht auf Kosten der persönlichen Beratung gehen – eines der Alleinstellungsmerkmale der Vor-Ort-Apotheken gegenüber dem Versandhandel.

Auch rechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte sind für Apotheker von großer Bedeutung. Das Handling von E-Rezepten erfordert eine sichere Datenverarbeitung und den Schutz der sensiblen Gesundheitsinformationen der Kunden. Zudem ist eine regelmäßige Wartung und Aktualisierung der Systeme notwendig, um die hohen Standards im Gesundheitswesen zu erfüllen. Apothekenbetreiber sollten daher eng mit spezialisierten IT-Dienstleistern zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Betrieb der Terminals sicherzustellen und datenschutzrechtliche Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.

Michael Kranz sieht trotz der Herausforderungen großes Potenzial in der Technologie: „Wir müssen uns an den Bedürfnissen der modernen Kundschaft orientieren. Bequemlichkeit und Zeitersparnis stehen heute an erster Stelle. Mit dem E-Rezept-Terminal bieten wir genau das an und können gleichzeitig die persönliche Bindung zu unseren Kunden aufrechterhalten.“ Doch ob diese Entwicklung die große Abwanderung zum Versandhandel dauerhaft stoppen kann, bleibt abzuwarten.

Das E-Rezept-Terminal in Prenzlau markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Apothekenwesens und zeigt, dass auch klassische Apotheken flexibel auf neue Herausforderungen reagieren können. Der Versandhandel übt seit Jahren Druck auf den stationären Handel aus, und Projekte wie das von Michael Kranz sind der Beweis, dass es möglich ist, Innovationen zu nutzen, um Kundenströme zurückzugewinnen.

Die große Herausforderung besteht jedoch darin, die richtige Balance zwischen moderner Technik und persönlichem Service zu finden. Kunden schätzen Apotheken nicht nur wegen der schnellen Verfügbarkeit von Medikamenten, sondern vor allem wegen der fachkundigen Beratung. Ein E-Rezept-Terminal allein wird nicht ausreichen, um die Loyalität der Kunden zu sichern. Apotheken müssen den Spagat schaffen: Sie müssen modernste Technologien einsetzen, um die Bequemlichkeit zu erhöhen, gleichzeitig aber den Kern ihrer Arbeit – die persönliche, menschliche Beratung – nicht aus den Augen verlieren.

Der Erfolg des Projekts in Prenzlau könnte Modellcharakter für andere Apotheken haben. Es zeigt, dass es durchaus Wege gibt, die Kundenbindung in einer digitalen Welt zu stärken. Entscheidend wird jedoch sein, ob es gelingt, die Technologie in den Alltag zu integrieren, ohne die persönlichen Stärken des stationären Handels zu opfern. Nur dann kann die Abwanderung in den Versandhandel langfristig verhindert werden.

 

Selektivvertrag für Blisterapotheken und das E-Rezept – Was Apothekenbetreiber jetzt beachten müssen

Das E-Rezept stellt Apotheken vor neue Herausforderungen, insbesondere jene, die Blisterverpackungen für die Heimversorgung anbieten. Mit der Einführung des E-Rezepts müssen Apotheker nicht nur das Rezept digital verarbeiten, sondern auch die Chargennummer jedes Medikaments übermitteln. Dies führt in der Praxis zu erheblichen logistischen Hürden, besonders für Apotheken, die Blisterpackungen für Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste bereitstellen. Das Problem dabei ist, dass bei Blistern oft Medikamente aus verschiedenen Chargen verpackt werden, was eine Nachverfolgung und digitale Übermittlung dieser Chargen komplex macht.

Bislang herrscht eine Art "Friedenspflicht", die den Apotheken noch etwas Zeit verschafft, um sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Diese Frist läuft jedoch im kommenden Jahr ab, und spätestens dann müssen heimversorgende Apotheken eine Lösung gefunden haben, wie sie die Vorgaben des E-Rezepts erfüllen können. Andernfalls drohen erhebliche Sanktionen, da die fehlerhafte oder unvollständige Übermittlung von Chargennummern als formaler Fehler gewertet wird.

Eine mögliche Lösung haben die beiden Verbände BAVV (Bundesverband der Arzneimittelversorgenden Versorgungsapotheken) und BPAV (Bundesverband Pharmazeutischer Arzneimittelversorgungsapotheken) nun gemeinsam mit der AOK Rheinland-Hamburg gefunden. Der neu unterzeichnete Selektivvertrag regelt die Abwicklung der E-Rezepte für Blisterapotheken. Dabei wird den Apotheken eine vereinfachte Möglichkeit eingeräumt, die notwendigen Informationen zur Charge zu übermitteln.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie ihre IT-Systeme und Arbeitsabläufe auf den neuen Vertrag abstimmen müssen. Wichtig ist hierbei eine enge Zusammenarbeit mit Softwareanbietern, die die E-Rezept-Schnittstellen bereitstellen, um eine lückenlose und fehlerfreie Übermittlung der Chargennummern sicherzustellen. Zudem sollten Apotheken ihre Mitarbeiter gezielt schulen, um mögliche Fehlerquellen zu minimieren und die Umstellung auf das neue Verfahren zu erleichtern.

Die Einführung des E-Rezepts markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es bringt jedoch auch erhebliche Anpassungen für Apotheken mit sich, die sich bislang auf traditionelle Prozesse verlassen haben. Für Blisterapotheken ist die verpflichtende Übermittlung der Chargennummer eine große Herausforderung, die jedoch nicht ignoriert werden kann. Die jetzt geschlossenen Selektivverträge bieten zwar eine Erleichterung, dennoch wird es für viele Apotheken ein Kraftakt, ihre Systeme rechtzeitig anzupassen.

Die Bedeutung einer nahtlosen digitalen Infrastruktur wird in Zukunft weiter steigen, und Apothekenbetreiber müssen proaktiv handeln, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zeigt, dass Lösungen möglich sind – diese müssen jedoch konsequent umgesetzt werden, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.

 

Keine Retaxation bei Fristüberschreitung: Dokumentation sichert Apotheken ab

Apotheken können auch bei Überschreitung der Belieferungsfrist eines Kassenrezeptes ihren Vergütungsanspruch sichern, wenn sie die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Insbesondere in Fällen, in denen ein Arzneimittel nicht rechtzeitig geliefert werden kann oder ein Patient die Bestellung nicht innerhalb der Frist abholt, besteht für die Apotheke kein Grund zur Sorge über eine mögliche Retaxation. Voraussetzung ist, dass der Grund für die Verzögerung sauber dokumentiert und auf dem Rezept vermerkt wird.

Normalerweise müssen Apotheken Kassenrezepte – sowohl in Papierform als auch als E-Rezept – innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beliefern. Diese Regelung geht aus dem § 6 des Rahmenvertrags hervor. Doch es gibt Situationen, in denen die fristgerechte Belieferung nicht möglich ist. Lieferengpässe, Verzögerungen beim Großhandel oder auch die späte Abholung durch den Patienten sind häufige Gründe, weshalb die 28-Tage-Frist überschritten werden kann. Um Retaxationen zu vermeiden, müssen Apotheken in solchen Fällen den Grund für die Fristüberschreitung sorgfältig dokumentieren und auf dem Rezept vermerken. Bei E-Rezepten muss zudem der Abgabedatensatz entsprechende Informationen enthalten, und der Vorgang ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu bestätigen. Die Dokumentation erfolgt über den Schlüssel 12 der Wertetabelle „Rezeptänderungen“.

Apotheken sind außerdem dazu angehalten, bei Überschreitung der Frist Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten. Dieser Schritt ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Verordnung weiterhin gültig ist und die Belieferung erfolgen kann. Nur so kann die Apotheke sich rechtlich absichern und den Vergütungsanspruch aufrechterhalten. Das Rezept bleibt somit auch bei verspäteter Abgabe rechtsgültig, solange die Apotheken den Prozess ordnungsgemäß dokumentieren und abzeichnen.

Sollte es dennoch zu einer Retaxation durch die Krankenkasse kommen, haben Apotheken das Recht, Einspruch einzulegen. Wichtig hierbei ist die Einhaltung der jeweiligen Einspruchsfristen. Bei den Ersatzkassen beträgt die Frist drei Monate nach Eingang der Retaxation, bei den Primärkassen gelten die individuellen Fristen, die den Lieferverträgen zu entnehmen sind.

Besonders bei E-Rezepten besteht zudem eine zusätzliche Absicherung: Die Quittung des E-Rezeptes enthält das genaue Abrufdatum. Dies ermöglicht es der Krankenkasse nachzuvollziehen, wann das Rezept ausgestellt wurde, wann es von der Apotheke abgerufen und wann es schließlich abgegeben beziehungsweise abgeholt wurde. Diese Transparenz trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und unbegründete Retaxationen zu verhindern.

Die Sicherung des Vergütungsanspruchs ist für Apotheken eine essenzielle Grundlage, um den wirtschaftlichen Betrieb aufrechtzuerhalten. In einer Zeit, in der Lieferengpässe und logistische Herausforderungen den Apothekenalltag bestimmen, sind klare Regelungen zum Schutz vor Retaxationen von größter Bedeutung. Der Rahmenvertrag bietet hier einen effektiven Schutzmechanismus, sofern die Apotheken ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation nachkommen.

Doch dieser Schutz kommt nicht von alleine: Jede Verzögerung muss genau erfasst, jeder Grund sauber dokumentiert und jede Rücksprache mit dem Arzt akribisch festgehalten werden. Nur so können Apotheken sicherstellen, dass sie im Falle einer Retaxation einen soliden Rechtsanspruch auf ihre Vergütung haben. Besonders das E-Rezept birgt hier zusätzliche Chancen, die Transparenz zu erhöhen und Missverständnisse zu verhindern. Der digitale Prozess erlaubt es, alle relevanten Informationen sauber zu erfassen und im Bedarfsfall schnell zur Verfügung zu stellen.

Die Einhaltung dieser Regelungen liegt jedoch nicht nur im Interesse der Apotheken, sondern auch im Interesse der Patienten. Verzögerungen, die beispielsweise durch Lieferengpässe entstehen, sollten nicht dazu führen, dass Apotheken auf den Kosten sitzen bleiben. Der Rahmenvertrag schafft hier einen sinnvollen Ausgleich zwischen dem wirtschaftlichen Betrieb der Apotheken und den berechtigten Ansprüchen der Krankenkassen. Wichtig ist, dass beide Seiten den Prozess mit der nötigen Sorgfalt behandeln.

Am Ende zeigt sich: Eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung der formalen Vorgaben sind der Schlüssel, um Retaxationen zu verhindern. Apotheken, die diese Anforderungen ernst nehmen, haben wenig zu befürchten. Sie können sich auf die Schutzmechanismen des Rahmenvertrags verlassen und ihre Rolle als verlässlicher Partner im Gesundheitswesen weiterhin erfolgreich ausfüllen.

 

Unicredit-Übernahme: Unruhe bei Commerzbank-Sparern wegen Einlagensicherung

Die möglichen Übernahmepläne der italienischen Bank Unicredit über die deutsche Commerzbank sorgen bei vielen Sparern für Unruhe. Besonders Kunden, die bei der Commerzbank oder ihrer Tochter Comdirect Tages- oder Festgeldkonten führen, stellen sich besorgt die Frage, welches Einlagensicherungssystem im Falle einer Übernahme greifen würde. Aktuell unterliegen die Einlagen der Commerzbank-Kunden dem deutschen Sicherungssystem, das Guthaben bis zu 100.000 Euro pro Kunde schützt. Darüber hinaus bietet die Mitgliedschaft der Commerzbank im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken zusätzlichen Schutz, der über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht.

Im Fall einer Übernahme durch die Unicredit wäre jedoch unklar, ob die Einlagensicherung weiterhin durch das deutsche System abgedeckt bliebe oder ob Kunden in das italienische Sicherungssystem wechseln müssten. Während die EU eine einheitliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro vorschreibt, bestehen Bedenken hinsichtlich der Stabilität des italienischen Finanzsystems, das durch höhere Schuldenstände und wirtschaftliche Unsicherheiten geprägt ist. Dies führt zu der Sorge, dass im Ernstfall die Absicherung in Italien möglicherweise weniger zuverlässig sein könnte.

Die betroffenen Banken haben bisher keine konkreten Aussagen zu den Folgen einer möglichen Übernahme für ihre Kunden gemacht. Diese Unsicherheit trägt zur Nervosität bei den Sparern bei. Die Europäische Zentralbank und nationale Aufsichtsbehörden würden die Übernahme wahrscheinlich genau überwachen, doch bleibt fraglich, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Einlagensicherung haben könnte.

Für viele Commerzbank-Kunden ist die Einlagensicherung ein entscheidender Faktor für das Vertrauen in die Bank. Sollte dieses Vertrauen durch Unsicherheiten über den zukünftigen Schutz der Einlagen erschüttert werden, könnten sich einige Sparer dazu entscheiden, ihr Geld abzuziehen. Dies würde die Bank weiter unter Druck setzen, was wiederum negative Auswirkungen auf den Übernahmeprozess haben könnte. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Klarheit in die Angelegenheit gebracht wird und welche Schritte die betroffenen Institute unternehmen, um die Sorgen ihrer Kunden zu zerstreuen.

Die Bedenken der Sparer sind nicht unbegründet. Die Einlagensicherung ist ein zentraler Baustein des Vertrauens in den Bankensektor, und jede Unsicherheit darüber kann weitreichende Folgen haben. Gerade in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten, in denen das Vertrauen der Kunden eine entscheidende Rolle spielt, sollten Banken transparent und schnell aufklären, um mögliche Panik zu vermeiden.

Die Tatsache, dass bisher weder die Commerzbank noch die Unicredit klare Informationen über die Auswirkungen einer Übernahme auf die Einlagensicherung gegeben haben, verstärkt die Unsicherheit. Es wäre ratsam, hier möglichst bald für Klarheit zu sorgen, um weiteren Vertrauensverlust zu verhindern. Transparente Kommunikation ist in solchen Situationen unerlässlich, denn nur so können die Banken das Vertrauen ihrer Kunden bewahren.

Sparer sollten die Situation genau beobachten, aber nicht übereilt handeln. Solange keine konkreten Informationen vorliegen, bleibt die Einlagensicherung weiterhin bestehen. Dennoch wäre es sinnvoll, sich mit den Entwicklungen zu befassen und gegebenenfalls Alternativen zu prüfen.

 

Apotheken in der Krise: Soforthilfe gefordert

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), schlägt Alarm: Die Apotheken in Deutschland stehen unter massivem wirtschaftlichem Druck und benötigen dringend eine Soforthilfe, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu sichern. Laut Hubmann verschlechtern die Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums die Situation der Apotheken dramatisch und könnten langfristig zu erheblichen Leistungseinschränkungen für Patienten führen. Die Vorschläge beinhalten eine Strukturkomponente, die Apotheken ohne approbierte Apotheker vorsieht, sowie eine Honorarkomponente, die Hubmann als unzureichend und gefährlich bezeichnet.

Die geplante Reform sieht vor, dass Apotheken ohne Approbierte bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten dürfen. Dies würde die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen weiter erschweren. Hubmann sieht hierin eine Gefahr für die gesamte Apothekenlandschaft: „Wenn Apotheken ohne Apotheker arbeiten, können viele wichtige Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden, was letztlich die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet.“

Besonders kritisch sieht Hubmann die Honorarsituation der Apotheken. Seit 2013 wurde das Fixhonorar nicht mehr erhöht, was für die Apothekenbetriebe zu immer größeren finanziellen Engpässen führt. Tatsächlich sei das Honorar, unter Berücksichtigung der Belastungen durch den erhöhten Kassenabschlag, auf dem Stand von 2004. „Es ist nicht hinzunehmen, dass wir 2024 mit einem Honorar von vor 20 Jahren arbeiten müssen“, so Hubmann. Er fordert eine sofortige Anhebung des Fixhonorars und eine dynamische Anpassung, die sich an den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen orientiert. Ohne diese Maßnahme, so warnt der DAV-Chef, könnten bis 2027 mehr als 2000 Apotheken schließen, da sie wirtschaftlich nicht mehr überleben können.

Ein weiterer Punkt der Kritik betrifft die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, die die Krankenkassen seit Jahren belasten. Dabei geht es um die Beiträge von Bürgergeldempfängern, die zunehmend aus den Mitteln der Krankenkassen gedeckt werden, was zulasten der gesetzlichen Versicherten und der Leistungserbringer geht. „Dieser Missstand darf nicht weiter auf dem Rücken der Apotheken ausgetragen werden“, so Hubmann. Würde dieses Problem gelöst, wären nach seiner Einschätzung finanzielle Spielräume für eine Honorarerhöhung vorhanden, ohne dass die Versicherten zusätzlich belastet werden müssten.

Hubmanns Forderungen richten sich direkt an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Reformpläne er scharf kritisiert. Lauterbach sehe sich als Retter der Apotheken, gleichzeitig aber halte er an der Abschaffung des „teuren Apothekers“ fest, was letztlich die Versorgungsqualität und die Zukunft vieler Apotheken gefährde. „Wir spielen dieses Spiel nicht mit“, machte Hubmann unmissverständlich klar.

Die deutschen Apotheken stehen an einem Scheideweg. Die geplanten Reformen des Bundesgesundheitsministeriums mögen gut gemeint sein, doch die Realität zeigt, dass sie eher den Niedergang vieler Apotheken beschleunigen könnten, als deren wirtschaftliche Lage zu verbessern. Die Forderung nach einer sofortigen Anhebung des Fixhonorars ist daher nur logisch und notwendig. Seit 2013 wurde es nicht mehr angepasst, was im Angesicht der steigenden Betriebskosten und Inflation einer massiven finanziellen Unterversorgung gleichkommt.

Die Vorstellung, Apotheken ohne approbierte Apotheker zu betreiben, mag auf dem Papier als Lösung für den Fachkräftemangel erscheinen. In der Praxis jedoch ist dies ein gefährliches Experiment, das die Versorgungsqualität der Bevölkerung aufs Spiel setzt. Apotheken sind nicht nur Orte der Medikamentenabgabe, sondern auch wichtige Beratungsstellen, die eine enge Bindung zwischen Patienten und Heilberuflern ermöglichen. Diese menschliche Komponente ist durch nichts zu ersetzen – schon gar nicht durch Einsparmaßnahmen.

Dr. Hans-Peter Hubmann spricht das aus, was viele Apothekenbetreiber schon lange denken: Es muss jetzt gehandelt werden, bevor es zu spät ist. Die Apotheker leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wer an ihrem Fortbestand spart, spart an der Gesundheit der Bürger. Eine Reform, die dies nicht berücksichtigt, ist zum Scheitern verurteilt.

 

Phagro-Chef warnt vor den Folgen des Skonto-Streits im Apothekenmarkt

Die geplante Wiedereinführung von Rx-Skonti im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) sorgt für Spannungen zwischen Apotheken und pharmazeutischem Großhandel. Marcus Freitag, Vorsitzender des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), äußerte auf der Expopharm in München seine Besorgnis über die Auswirkungen dieser geplanten Maßnahme auf die Branche. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, das den bisherigen Skonto-Praxis für den Großhandel als unrechtmäßig einstuft, sieht Freitag die Gefahr, dass Apotheken und Großhändler als Marktpartner gegeneinander ausgespielt werden.

Freitag warnte, dass Anpassungen der Arzneimittelpreisverordnung nicht einseitig zulasten eines Handelspartners gehen dürften. "Veränderungen müssen so gestaltet werden, dass alle Beteiligten am Markt weiterhin wirtschaftlich arbeiten können", sagte er und betonte, dass der vollversorgende Pharmagroßhandel eine essenzielle Rolle in der Arzneimittelversorgung spiele. Diese Sicherheit könnte gefährdet sein, sollten die Vergütungsstrukturen für Apotheken und Großhändler ungünstig ausfallen.

Besonders die Vollversorgung, die häufig noch am selben Tag geliefert wird, ist laut Freitag in Gefahr. „Wir sind das Backup der Apotheken, doch wenn die derzeitige Planung umgesetzt wird, wird es unmöglich, diese Sicherheit aufrechtzuerhalten“, betonte er. Eine angemessene Vergütung sei notwendig, um die steigenden Kosten im Großhandel zu decken. Sollte diese ausbleiben, stünden die Lieferketten und damit die Versorgung der Patienten auf dem Spiel.

Freitag rief dazu auf, dass Großhändler und Apotheken nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. „Wir müssen als Partner zusammenstehen, anstatt uns von politischen Entscheidungen auseinanderdividieren zu lassen“, so Freitag weiter. Eine Lösung im gemeinsamen Interesse der Branche sei dringend notwendig, um die Zukunft der Arzneimittelversorgung zu sichern.

Ein weiteres Anliegen des Phagro-Chefs ist die ungleiche Behandlung von Versandhändlern im Vergleich zum stationären Handel. Er kritisierte, dass ausländische Versandapotheken kaum kontrolliert würden, während Apotheken und Großhandel strenge Auflagen für Lagerung und Transport von Arzneimitteln erfüllten. „Die Gesundheit der Patienten wird auf dem Altar der Versandverliebtheit geopfert“, kritisierte er scharf. Eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen sei daher dringend erforderlich.

Freitag forderte zudem eine grundlegende Reform der Arzneimittelversorgung, die auf die Bedürfnisse der Leistungserbringer eingeht und strukturelle Schwächen beseitigt. Die bisherigen Maßnahmen der Gesundheitspolitik blieben oft hinter den Erwartungen zurück und hätten das Vertrauen in das System erschüttert. Es sei an der Zeit, dieses Vertrauen wieder aufzubauen und die Versorgungssicherheit langfristig zu garantieren.

Der Skonto-Streit zwischen Apotheken und Großhändlern ist mehr als ein bloßes Reizthema. Er wirft ein Schlaglicht auf die tiefer liegenden Probleme in der Arzneimittelversorgung. Während Apotheken immer mehr unter wirtschaftlichem Druck stehen, verschärft der Großhandel die Kritik an den geplanten Regelungen des Apotheken-Reformgesetzes. Beide Seiten scheinen sich in einer Sackgasse zu befinden, in der gegenseitiges Misstrauen dominiert.

Dabei haben sowohl Apotheken als auch Großhändler dasselbe Ziel: eine sichere und flächendeckende Versorgung der Patienten. Doch das politische Umfeld schafft zunehmend Rahmenbedingungen, die genau dieses Ziel gefährden. Dass die Wiedereinführung von Rx-Skonti zu einem Konflikt führen würde, war absehbar, doch statt gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wird der Graben zwischen den Marktpartnern tiefer. Eine Lösung des Problems erfordert politischen Weitblick und die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen.

Wenn die Versorgungssicherheit in Deutschland aufrechterhalten werden soll, muss die Politik handeln – und zwar im Sinne beider Seiten.

 

Krankenkassen fordern stärkere Mitsprache bei geplanter Notfallreform

Die erste Lesung zur Notfallreform im Bundestag sorgt für angespannte Diskussionen. Während die Reform wichtige Maßnahmen wie das Dispensierrecht und die Einführung von Zweitapotheken umfasst, drängen die Krankenkassen auf eine stärkere Beteiligung. Der GKV-Spitzenverband fordert eine einheitliche und flächendeckende Notfallversorgung in Deutschland. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betonte, dass Notfälle in zentralen Anlaufstellen bedarfsgerecht versorgt werden müssen, um eine Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsstellen zu vermeiden. Ziel müsse es sein, Patienten gezielt in die passenden Versorgungsstrukturen zu leiten.

Zwar loben die Krankenkassen die Reformansätze, kritisieren jedoch, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) alleine für die Steuerung und den Ausbau Integrierter Notfallzentren (INZ) verantwortlich sein sollen. Die Einführung neuer Strukturen müsse mit Bedacht erfolgen, um nicht zusätzliche Personalprobleme zu schaffen. Aus diesem Grund schlagen die Kassen vor, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stärker in die Gesetzgebung einzubinden. Der G-BA solle bundesweite Vorgaben für die Standortauswahl und Ausstattung der INZ sowie für die personelle Auslastung der KV-Notdienstpraxen entwickeln.

Ein weiterer Kernpunkt der Forderungen betrifft den Rettungsdienst. Die Krankenkassen plädieren dafür, ihn ebenfalls in das Gesetzesvorhaben einzubinden und mit einheitlichen Qualitätsvorgaben zu versehen. Zudem müsse die Digitalisierung im Rettungswesen vorangetrieben und das Vergütungssystem angepasst werden, um eine effizientere Patientenlenkung zu ermöglichen. Dadurch könnte das medizinische Personal in Notaufnahmen spürbar entlastet werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte indes erhebliche Bedenken. Die KBV-Vorstände warnen vor der Gefahr von Doppelstrukturen, Personalmangel und einer mangelhaften Finanzierung. Vor allem der Plan, einen 24/7-Fahrdienst für die Akutversorgung einzuführen, stoße auf Ablehnung. Der zusätzliche bürokratische Aufwand und die Unrealistik der Fristen im Gesetzentwurf verschärfen die Skepsis der KBV. Trotz des dringenden Bedarfs an einer Reform bleibt die Frage, ob die vorliegenden Vorschläge tatsächlich zur gewünschten Verbesserung der Notfallversorgung führen können.

Die Notfallreform stellt eine dringende und notwendige Maßnahme dar, um das überlastete Gesundheitssystem zu entlasten. Dass die Krankenkassen mehr Mitsprache fordern, ist verständlich, da sie als zentrale Akteure im Versorgungssystem die Weichen für eine funktionierende und flächendeckende Notfallversorgung mitgestalten müssen. Besonders die Forderung nach einer stärkeren Einbindung des G-BA zeigt, dass die Krankenkassen auf bestehende Expertise setzen, um eine nachhaltige Umsetzung sicherzustellen.

Gleichzeitig zeigt die Kritik der KBV, dass die Reform gut durchdacht und praxisnah umgesetzt werden muss. Die Schaffung neuer Strukturen darf nicht zu zusätzlichen Personalproblemen führen, die das Gesundheitssystem weiter belasten. Der Erfolg der Reform hängt maßgeblich davon ab, ob die politischen Entscheidungsträger einen Weg finden, Bürokratie zu minimieren und realistische Lösungen für den akuten Personalmangel zu bieten.

Die Notfallversorgung ist zu wichtig, als dass sie an bürokratischen Hürden oder unrealistischen Fristen scheitern darf. Es liegt nun an der Politik, die richtigen Weichen zu stellen und eine Reform zu schaffen, die nicht nur auf dem Papier gut klingt, sondern tatsächlich die Versorgungsrealität in Deutschland verbessert.

 

Bayern fordert vom Bund Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Medikamenten

Anlässlich des Deutschen Apothekertages in München hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erneut die Bundesregierung aufgefordert, konkrete Maßnahmen gegen die anhaltenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu ergreifen. Laut Gerlach sind die Engpässe mittlerweile fester Bestandteil des Apothekenalltags, und die Bundesregierung müsse endlich ihrer Verantwortung nachkommen, um die Arzneimittelversorgung zu sichern. „Lieferengpässe, Ersatzbeschaffungen und verunsicherte Patienten sind weiterhin Realität in den Apotheken. Die Schönfärberei von Bundesgesundheitsminister Lauterbach hilft uns da nicht weiter“, kritisierte Gerlach scharf. Anfang Oktober meldete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) knapp 500 Lieferengpässe, darunter lebenswichtige Antibiotika für Kinder und Krebsmedikamente.

Die Ministerin plädierte für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, um die flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung langfristig sicherzustellen. Gerlach warf dem Bund vor, in Sachen Apothekenreform mit der Brechstange vorzugehen, anstatt gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten. In Bayern, so Gerlach, habe man bereits im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten Maßnahmen ergriffen. Die Task-Force Arzneimittelversorgung sei eine dieser Maßnahmen, um kurzfristig auf Versorgungsengpässe zu reagieren. Dabei verwies sie auf die befristete Importregelung für Antibiotikasäfte, die seit Mai in Bayern gilt, sowie die enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, um Retaxierungen zu vermeiden, wenn Apotheken auf selbst hergestellte Arzneimittel zurückgreifen müssen.

Gerlach forderte den Bund auf, endlich eine Strategie zu entwickeln, um mittel- und langfristig Lieferengpässe zu vermeiden. Beim Bayerischen Pharmagipfel im Juli habe der Freistaat bereits an den Bund appelliert, das Rabattvertragssystem zu reformieren und Preisregulierungsmaßnahmen zu überprüfen. Außerdem solle die Produktion von Arzneimitteln wieder nach Europa verlagert werden, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Gemeinsam mit Baden-Württemberg habe Bayern auch eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung auf den Weg gebracht. Diese zielt unter anderem auf eine nationale Bevorratungsstrategie und eine flexiblere Austauschmöglichkeit für nicht vorrätige Medikamente ab.

Dennoch zeigt sich die Bundesregierung bisher wenig kooperativ. Gerlach äußerte ihr Bedauern darüber, dass Berlin weiterhin keinen Handlungsbedarf sehe und die Vorschläge der Länder weitgehend unbeachtet blieben. „Oberstes Ziel muss es sein, dass Lieferengpässe erst gar nicht entstehen“, betonte sie und appellierte erneut an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Die Forderungen Bayerns an den Bund in Bezug auf die Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind weder neu noch überraschend. Die anhaltende Problematik zeigt jedoch, dass auf Bundesebene bisher kaum Maßnahmen ergriffen wurden, um dieses drängende Problem zu lösen. Während Bayern und andere Bundesländer bereits eigene Lösungsansätze entwickelt haben, darunter die befristete Importregelung und die Task-Force Arzneimittelversorgung, fehlt es auf Bundesebene an einer durchdachten und langfristigen Strategie.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach scheint zwar bemüht, Reformen im Apothekenwesen voranzutreiben, doch gerade in Krisenzeiten wie diesen ist es entscheidend, die richtigen Prioritäten zu setzen. Eine Reform des Rabattvertragssystems und die Verlagerung der Arzneimittelproduktion nach Europa könnten wichtige Schritte sein, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. Doch ohne Unterstützung aus Berlin werden die Bemühungen der Länder ins Leere laufen.

Dass sich der Bund bisher wenig kooperativ zeigt, ist besorgniserregend. Die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Medikamenten muss oberste Priorität haben. Gerlachs Appell sollte daher als dringende Aufforderung verstanden werden, die notwendigen Maßnahmen endlich umzusetzen – bevor die Lage weiter eskaliert.

 

Rückruf bei Sanofi: Defekte Sprühköpfe bei Aarane N führen zu erneutem Produktrückruf

Der Pharmakonzern Sanofi sieht sich erneut gezwungen, sein Arzneimittel Aarane N 1 mg/0,5 mg pro Sprühstoß (Natriumcromoglicat, Reproterolhydrochlorid) aus dem Markt zurückzurufen. Bereits im August und September gab es erste Rückrufaktionen aufgrund möglicher technischer Defekte am Sprühkopf. Nun wurden weitere Chargen des Medikaments zurückgerufen. Betroffen sind die Chargen mit den Bezeichnungen 23005AB, 23005AC, 23006AB, 23006AC, 23008AA und 23008AB.

Aarane N ist ein Medikament zur Akutbehandlung von Atemnot, insbesondere bei allergischen Reaktionen sowie durch körperliche Belastung, Stress oder Infektionen ausgelöster Atemnot. Auch zur Vorbeugung bei Anstrengungsasthma oder vorhersehbarem Allergenkontakt kommt das Präparat zum Einsatz. Natriumcromoglicat wirkt dabei mastzellenstabilisierend und verhindert die Freisetzung von Entzündungsmediatoren, während Reproterolhydrochlorid als β2-Sympathomimetikum die Bronchialmuskulatur erweitert und somit eine schnelle Erleichterung der Atemwege ermöglicht.

Der Grund für den Rückruf liegt in einem möglichen technischen Defekt am Sprühkopf, der die korrekte Dosierung des Medikaments beeinträchtigen könnte. Apotheken werden daher gebeten, betroffene Produkte zu identifizieren und an den Großhandel zurückzugeben. Patienten, die das Medikament verwenden, sollen ihre Apotheke konsultieren, um sicherzustellen, dass sie keine betroffenen Chargen verwenden.

Sanofi betont, dass die Sicherheit der Patienten höchste Priorität habe und entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten, die dieser erneute Rückruf mit sich bringt. Betroffene Patienten sollten das Medikament nicht weiter verwenden, bevor sie Rücksprache mit ihrem Apotheker gehalten haben.

Der erneute Rückruf von Aarane N ist ein ernüchterndes Beispiel für die Herausforderungen, mit denen Pharmaunternehmen bei der Qualitätssicherung konfrontiert sind. Insbesondere bei lebenswichtigen Medikamenten wie Aarane N, das bei akuter Atemnot zum Einsatz kommt, ist die Verlässlichkeit der Dosierung von zentraler Bedeutung. Die Verantwortung gegenüber den Patienten darf nicht nur auf der klinischen Wirksamkeit eines Präparats liegen, sondern muss auch die fehlerfreie Funktion der Verabreichung sicherstellen.

Sanofi hat in dieser Situation richtig gehandelt, indem es den Rückruf zügig veranlasste und Apotheken sowie Patienten umgehend informierte. Doch für Patienten, die auf Aarane N angewiesen sind, könnte dieser erneute Rückruf das Vertrauen in das Produkt erschüttern. Es bleibt zu hoffen, dass Sanofi und andere Hersteller aus solchen Vorkommnissen lernen und zukünftige Rückrufe durch strengere Qualitätskontrollen vermeiden können.

 

Lieferengpässe vor der Erkältungssaison: KBV schlägt Alarm

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat vor der bevorstehenden Herbst- und Wintersaison eine eindringliche Warnung bezüglich der anhaltenden Lieferengpässe bei Medikamenten ausgesprochen. Die Spitzenvertreter der KBV, Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, erklärten in einer Pressemitteilung, dass das im vergangenen Jahr von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingeführte Lieferengpass-Bekämpfungsgesetz (ALBVVG) keine sichtbaren Verbesserungen gebracht habe. Dies geschieht in einer kritischen Phase, in der die Nachfrage nach Arzneimitteln traditionell aufgrund von Erkältungs- und Grippewellen steigt.

Schon seit Wochen schlagen auch Apotheken Alarm und weisen auf die angespannte Lage bei der Verfügbarkeit zahlreicher Medikamente hin. So erklärte der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, dass es sogar bei Kochsalzlösungen, einem grundlegendem Produkt, zu Engpässen kommt. Diese Situation verschärft sich angesichts der drohenden Grippe- und Erkältungswelle, die in den kommenden Monaten erwartet wird. Die Warnungen vor einer unzureichenden Versorgungslage finden nun auch Gehör in der Politik: Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) forderte die Bundesregierung in einer öffentlichen Stellungnahme zum Handeln auf.

Die KBV verweist auf aktuelle Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das rund 500 laufende Meldungen über Lieferengpässe verzeichnet. Betroffen sind nicht nur gängige Medikamente wie Salbutamol und Timolol, sondern auch GLP-1-Rezeptor-Agonisten wie „Ozempic“. Die Besorgnis wächst, dass auch Kinderfiebersäfte erneut knapp werden könnten, was bereits in der Vergangenheit zu erheblichen Versorgungsproblemen führte.

Besonders kritisch äußert sich die KBV zu den Auswirkungen der bestehenden Rabattverträge. Diese führen häufig dazu, dass Hersteller sich aus der Produktion weniger profitabler Arzneimittel wie Hustensäften oder Antibiotika zurückziehen und stattdessen auf Produkte mit höheren Gewinnmargen umschwenken. Die Folge sei eine gefährliche Unterversorgung bei essenziellen Medikamenten.

Vor diesem Hintergrund richtet die KBV einen deutlichen Appell an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, umgehend zu handeln, um eine Versorgungskrise zu vermeiden. Es bestehe akuter Handlungsbedarf, um die Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten während der Erkältungs- und Grippesaison zu gewährleisten.

Die anhaltenden Lieferengpässe bei Medikamenten rücken in alarmierender Weise in den Fokus, insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison. Die Warnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Apothekerverbände sind deutliche Signale, dass das Engpass-Bekämpfungsgesetz von Gesundheitsminister Lauterbach seine Ziele verfehlt hat. Es stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass ein im letzten Jahr verabschiedetes Gesetz kaum Wirkung zeigt, obwohl die Problematik der Engpässe bereits länger bekannt ist.

Das Problem geht jedoch tiefer. Rabattverträge und die damit verbundenen niedrigen Margen zwingen viele Hersteller dazu, weniger profitable Medikamente zu vernachlässigen. Die Folge ist, dass wichtige Arzneimittel für Kinder und chronisch Kranke knapp werden, während andere, lukrativere Medikamente bevorzugt werden. Die Politik muss hier umdenken und sicherstellen, dass die Gewinnmaximierung nicht auf Kosten der Patientensicherheit geht.

Wenn Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht bald handelt, könnte die Gesundheitssituation vieler Menschen in den kommenden Monaten gefährlich verschärft werden.

 

Digitale Apothekenservices in Prenzlau: E-Rezept-Einlösung per Terminal

Im brandenburgischen Prenzlau hat die Grüne Apotheke in Kooperation mit dem Marktkauf-Center und dem digitalen Dienstleister BetterApo seit Anfang September eine neue Ära im Apothekenservice eingeläutet. Kunden können hier ihre E-Rezepte nun bequem im Supermarkt über ein digitales Terminal einlösen und die bestellten Medikamente zur Abholung bereitstellen lassen. Das innovative Angebot soll den Bestellprozess erleichtern und eine zukunftsorientierte Lösung für den stationären Apothekenbetrieb bieten. Der Bürgermeister von Prenzlau, Hendrik Sommer, zeigte sich von dem Fortschritt begeistert und unterstützte das Projekt von Anfang an. Für ihn wäre das „i-Tüpfelchen“ jedoch die Ergänzung eines Abholautomaten, der den Service weiter optimieren und die Abholung von Medikamenten auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten ermöglichen könnte.

Das digitale Terminal bietet den Apotheken in Prenzlau die Möglichkeit, sich den veränderten Bedürfnissen der Kunden anzupassen. Besonders die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die wachsende Nutzung von E-Rezepten führen dazu, dass solche Serviceangebote immer wichtiger werden. Kunden schätzen die Flexibilität und die Möglichkeit, ihre Medikamente unabhängig von den Öffnungszeiten der Apotheken zu bestellen und zu empfangen. Dennoch gibt es auch Herausforderungen, die Apothekenbetreiber bei der Einführung solcher Systeme berücksichtigen müssen.

Neben der technischen Implementierung des E-Rezept-Systems müssen rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte eingehalten werden. Datenschutz steht hier an erster Stelle, da die sensiblen Gesundheitsdaten der Kunden geschützt werden müssen. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Zugang zu den Medikamenten nur für autorisierte Personen möglich ist, um Missbrauch zu verhindern.

Trotz der vielen Vorteile, die das digitale Terminal mit sich bringt, stellt sich auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Die Anschaffung und der Betrieb solcher Systeme können mit hohen Kosten verbunden sein, die nur durch eine ausreichende Nutzung der Kundschaft gedeckt werden können. Apothekenbetreiber müssen also sorgfältig abwägen, ob sich die Investition in ein solches System langfristig rentiert.

Die Einführung des digitalen Terminals in Prenzlau zeigt, wie Apotheken mit der Zeit gehen und sich den wachsenden Anforderungen einer digitalisierten Gesellschaft anpassen können. Doch neben den offensichtlichen Vorteilen dürfen die Herausforderungen nicht übersehen werden. Die Digitalisierung des Apothekenwesens birgt Potenzial, bringt aber auch Risiken und Kosten mit sich.

Ein Abholautomat, wie von Bürgermeister Sommer vorgeschlagen, wäre sicherlich eine sinnvolle Ergänzung, um den Service weiter auszubauen. Dennoch bleibt die Kernfrage: Wie weit sollten Apotheken in die Digitalisierung investieren, ohne ihre traditionellen Stärken, wie die persönliche Beratung, zu vernachlässigen? Die richtige Balance zwischen digitalen Angeboten und der persönlichen Betreuung der Kunden wird entscheidend sein, um auch in Zukunft erfolgreich zu bleiben.

 

Venenschwäche: Selbsthilfe mit Grenzen und Risiken

Venenschwäche äußert sich durch schwere und geschwollene Beine, insbesondere nach langem Stehen oder Sitzen, und betrifft in Deutschland etwa 41 Prozent der Bevölkerung in unterschiedlicher Ausprägung. Besonders Frauen und ältere Menschen leiden unter dieser Erkrankung, die durch genetische Veranlagung, hormonelle Veränderungen und einen bewegungsarmen Lebensstil begünstigt wird. Dabei ist es die Aufgabe der Venenklappen, das Blut gegen die Schwerkraft zurück zum Herzen zu transportieren. Wenn diese Klappen nicht mehr richtig funktionieren, staut sich das Blut in den Beinen, was zu erhöhtem venösen Druck und unterschiedlichen Beschwerden führt. In frühen Stadien sind diese durch ein Schweregefühl und Juckreiz in den Beinen gekennzeichnet. Sichtbar werden die Symptome oft durch sogenannte Besenreiser oder retikuläre Varizen, kleine erweiterte Venen, die unter der Hautoberfläche netzartig verlaufen. Unbehandelt kann sich dieser Zustand verschlechtern, was im schlimmsten Fall zu offenen Wunden führt.

Eine frühzeitige Behandlung der Venenschwäche kann den Verlauf positiv beeinflussen. Bewegung spielt dabei eine entscheidende Rolle, da die Kontraktion der Wadenmuskulatur die sogenannte Muskelvenenpumpe aktiviert und so den Blutfluss verbessert. Besonders empfehlenswert sind Sportarten wie Schwimmen, Radfahren oder Wandern, aber auch regelmäßiges Hochlagern der Beine und kalte Güsse tragen zur Entlastung der Venen bei.

Zusätzlich zur Bewegung wird die Kompressionstherapie eingesetzt, bei der Kompressionsstrümpfe das venöse Gefäßsystem von außen unterstützen. Diese Strümpfe sind in verschiedenen Kompressionsstärken erhältlich und sollten nach ärztlicher Beratung angewendet werden, um eine optimale Wirkung zu erzielen.

Pflanzliche Arzneimittel ergänzen die Behandlung. Phytopharmaka wie Extrakte aus Rosskastaniensamen oder Rotem Weinlaub sowie Flavonoide haben sich in Studien als wirksam erwiesen. Diese Substanzen stärken die Gefäßwände, verringern deren Durchlässigkeit und tragen so zur Reduktion von Schwellungen und zur Verbesserung des venösen Rückflusses bei. Präparate wie Antistax oder Venostasin sind in Apotheken erhältlich und werden häufig bei leichten Venenbeschwerden eingesetzt. Allerdings entfalten sie ihre volle Wirkung erst bei regelmäßiger Einnahme über einen längeren Zeitraum.

Es ist wichtig, die Grenzen der Selbstmedikation zu erkennen. Während leichte Beschwerden häufig durch Bewegung, Kompression und pflanzliche Präparate gelindert werden können, sind fortgeschrittene Symptome wie starke Schwellungen oder Verfärbungen der Haut ein Warnzeichen für ernstere Venenerkrankungen. In solchen Fällen ist ein Besuch beim Phlebologen unerlässlich. Der Facharzt kann genauere Untersuchungen durchführen und gegebenenfalls weiterführende Behandlungen wie Sklerosierung oder Lasertherapien empfehlen.

Eine Selbstmedikation ersetzt keine ärztliche Diagnose, sie kann jedoch eine wertvolle Ergänzung sein. Besonders bei beginnenden Symptomen sollten Betroffene nicht zögern, eine ärztliche Meinung einzuholen.

Die Selbstmedikation bei Venenschwäche bietet eine wertvolle Möglichkeit, leichte Beschwerden selbst zu lindern. Bewegung, Kompressionstherapien und pflanzliche Präparate sind bewährte Mittel, um den Verlauf der Krankheit zu beeinflussen und die Lebensqualität zu verbessern. Allerdings besteht die Gefahr, dass Patienten ihre Symptome unterschätzen und eine ärztliche Abklärung zu lange hinauszögern.

Venenschwäche ist keine harmlose Krankheit, sondern kann unbehandelt schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Wer die ersten Anzeichen einer Venenschwäche bemerkt, sollte daher nicht nur auf Selbsthilfe vertrauen, sondern auch ärztlichen Rat suchen. Die Selbstmedikation ist eine sinnvolle Ergänzung, aber sie kann den Gang zum Arzt nicht ersetzen. Patienten sollten wachsam bleiben und auf ihren Körper hören, um rechtzeitig eine Verschlechterung der Symptome zu erkennen und medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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