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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sorgt für hitzige Diskussionen in der Branche. Apotheker befürchten schwerwiegende Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die wirtschaftliche Lage und ihre berufspolitische Mitbestimmung. Besonders das geplante Dispensierrecht für Notfallpraxen und die Einführung der elektronischen Patientenakte ab 2025 stoßen auf Widerstand. Unklar bleibt, wie die Apotheken für ihre neuen Aufgaben honoriert werden sollen, was für Unsicherheit sorgt. Hinzu kommt das wachsende Retax-Risiko bei hochpreisigen Arzneimitteln, das Apotheken existenziell bedroht. Auch die Herausforderung, Rezeptfälschungen zu verhindern, belastet die Branche. Die wirtschaftlichen Probleme vieler Apotheken spitzen sich zu, und effiziente Strategien zur Stabilisierung der Erträge werden zunehmend wichtiger. Inmitten dieser Herausforderungen droht die Schließung weiterer Apotheken, die den wirtschaftlichen Druck nicht mehr bewältigen können.
Apothekenreform: Gefährliche Weichenstellung für die Zukunft?
Die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach steht im Mittelpunkt hitziger Diskussionen in der Apothekerschaft. Der Minister plant tiefgreifende Veränderungen, die in der Branche auf breite Ablehnung stoßen. Apotheker befürchten gravierende Folgen für die Versorgungssicherheit, die wirtschaftliche Lage der Apotheken und die berufspolitische Mitbestimmung. Insbesondere das von Lauterbach angestrebte Dispensierrecht für Notfallpraxen sowie die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte ab 2025 sorgen für Unruhe. Letztere soll bundesweit eingeführt werden und die Apotheken sollen eine tragende Rolle bei der Unterstützung der Versicherten übernehmen. Wie diese Zusatzleistung honoriert werden soll, ist jedoch bislang nicht klar. Die Honorierungsfrage bleibt offen und damit auch die Unsicherheit in der Branche.
Lauterbach wird in einem Videogrußwort zum Deutschen Apothekertag Stellung nehmen. Es wird erwartet, dass er seine Reformpläne verteidigt und gleichzeitig den Apothekern versichert, dass ihre Sorgen gehört werden. Ob dies die Stimmung im Apothekenparlament beruhigen kann, bleibt abzuwarten. Viele Apotheker sehen die geplanten Reformen jedoch als existenzbedrohend an, insbesondere angesichts der bereits bestehenden Herausforderungen im Apothekenalltag. Die zunehmenden Probleme bei der Abrechnung von Rezepturen mit den Krankenkassen, bei denen immer wieder Retaxationen drohen, belasten den Betriebsablauf zusätzlich und verschärfen die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken.
Der diesjährige Apothekertag könnte auch einen Wendepunkt für die berufspolitische Vertretung der Apotheker darstellen. Denn ab dem kommenden Jahr soll das Apothekenparlament, das bisher eine wichtige Stimme für die Belange der Apotheker war, auf ein reines Debattierforum reduziert werden. Kritiker warnen davor, dass dies die politische Einflussnahme der Apotheken schwächt und den Nachwuchs entmutigt, sich berufspolitisch zu engagieren. Ob diese Entwicklungen die junge Generation der Apotheker motivieren oder abschrecken, bleibt eine der großen offenen Fragen. Klar ist jedoch, dass die Apotheken vor einem weiteren Jahr voller Herausforderungen stehen – wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich.
Die geplante Apothekenreform von Karl Lauterbach trifft die Branche ins Mark. Apotheker sehen sich ohnehin bereits einem enormen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt, und nun sollen sie auch noch mit weitreichenden Reformen konfrontiert werden, die ihre Zukunftsfähigkeit infrage stellen. Besonders das Dispensierrecht für Notfallpraxen stößt auf Unverständnis. Es ist schwer nachvollziehbar, warum hier Kompetenzen verlagert werden sollen, die den Apotheken bisher vorbehalten waren. Apotheken sind ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, wo die Schließungswelle in den letzten Jahren bereits dramatische Ausmaße angenommen hat.
Auch die Einführung der elektronischen Patientenakte ab 2025 wirft Fragen auf. Es ist richtig, dass Apotheken eine wichtige Rolle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens spielen sollen, doch ohne eine klare Regelung zur Honorierung dieser Zusatzaufgabe droht die Reform zu einem weiteren Kostentreiber zu werden. Die Apotheken müssen bereits heute mit den Krankenkassen um jede Rechnung kämpfen, und die Retaxationen sind ein fortwährendes Ärgernis. Es ist nicht akzeptabel, dass die Apotheken die Last eines immer komplexeren Gesundheitssystems tragen sollen, ohne dafür eine angemessene Entlohnung zu erhalten.
Noch gravierender erscheint jedoch die geplante Reduzierung des Apothekertags auf ein bloßes Diskussionsforum. Wenn das Apothekenparlament, das bisher eine wichtige Stimme für die Anliegen der Branche war, in seiner politischen Bedeutung geschwächt wird, verlieren die Apotheker einen entscheidenden Hebel für ihre Mitbestimmung. Es ist kaum vorstellbar, dass dies den Nachwuchs motivieren wird, sich berufspolitisch zu engagieren – eher im Gegenteil. Lauterbach muss sich fragen lassen, ob er mit seiner Reform die Zukunft der Apotheken in Deutschland gefährdet. Es wäre fatal, wenn eine Branche, die maßgeblich zur Gesundheitsversorgung beiträgt, auf dem Altar der Reformfreudigkeit geopfert wird.
Retax-Risiko bei Hochpreisern: Wie Apotheken mit Versicherungen und Prävention handeln müssen
Retaxationen stellen für Apotheken, die regelmäßig hochpreisige Arzneimittel abgeben, ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Besonders bei Medikamenten, deren Kosten im fünfstelligen Bereich liegen, kann eine Rückforderung durch die Krankenkassen zu existenziellen Problemen führen. Oft sind es formale Fehler wie unvollständige Angaben auf dem Rezept oder nicht eingehaltene Abrechnungsfristen, die zu einer Retaxation führen. In solchen Fällen wird die Erstattung verweigert und die Apotheke bleibt auf den Kosten sitzen.
Eine Retax-Versicherung bietet hier den entscheidenden Schutz. Sie greift in Situationen, in denen Krankenkassen aufgrund von Formfehlern die Erstattung ablehnen, und sichert so den Fortbestand der Apotheke. Allerdings reicht der Abschluss einer solchen Police nicht aus, um den Versicherungsschutz zu garantieren. Apothekenbetreiber müssen strikte Anforderungen an Dokumentation und Prozessen erfüllen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist die fristgerechte Meldung der Retaxation. Oftmals bleibt nur ein kleines Zeitfenster, in dem der Schaden an die Versicherung gemeldet werden muss. Zudem müssen Apothekenbetreiber nachweisen können, dass sie alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung der Retaxation getroffen haben. Dies schließt die korrekte Abrechnung und eine präzise Rezeptbearbeitung mit ein. Regelmäßige Schulungen des Personals und eine enge Zusammenarbeit mit den verschreibenden Ärzten sind hier essenziell.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die digitale Dokumentation. Moderne Abrechnungssysteme können dabei helfen, Fehlerquellen zu minimieren und die Verwaltung zu vereinfachen. Apotheken, die auf solche technischen Hilfsmittel setzen, sind oft besser auf die bürokratischen Anforderungen der Krankenkassen vorbereitet und können Retaxationen proaktiv entgegenwirken.
Neben dem Versicherungsschutz spielen Präventionsmaßnahmen eine zentrale Rolle. Eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Ärzten kann helfen, formale Fehler zu verhindern, bevor sie entstehen. Viele Apotheken setzen mittlerweile auf interne Qualitätssicherungssysteme, um Fehlerquellen zu identifizieren und zu beseitigen. Regelmäßige Schulungen des Personals sowie klar definierte Prozesse für die Rezeptbearbeitung sind weitere präventive Maßnahmen, die das Risiko einer Retaxation deutlich senken können.
Die Priorität einer Retax-Versicherung darf dennoch nicht unterschätzt werden. Angesichts der hohen Risiken, die mit teuren Arzneimitteln verbunden sind, ist die Versicherung für viele Apotheken unverzichtbar geworden. Eine einzige abgelehnte Erstattung kann immense finanzielle Schäden verursachen, die ohne eine Retax-Versicherung nur schwer zu bewältigen wären. Für Apotheken, die regelmäßig Hochpreiser abgeben, sollte der Abschluss einer solchen Police daher zur Standardabsicherung gehören.
Dennoch bleibt der beste Schutz die Vermeidung von Fehlern. Apothekenbetreiber sollten ihre internen Prozesse regelmäßig überprüfen und optimieren, um Retaxationen von vornherein zu verhindern. Nur durch eine Kombination aus Versicherung und präventiven Maßnahmen können sie langfristig wirtschaftlich stabil bleiben.
Die Retax-Versicherung ist für Apothekenbetreiber ein unverzichtbares Werkzeug, um sich gegen die finanziellen Risiken durch formale Fehler bei der Abrechnung zu schützen. Besonders im Umgang mit Hochpreisern bietet sie eine notwendige Absicherung. Doch auch wenn diese Versicherung vor den schlimmsten finanziellen Folgen schützt, bleibt Prävention das A und O.
Apothekenbetreiber müssen weiterhin sicherstellen, dass ihre internen Prozesse reibungslos funktionieren und die Anforderungen der Krankenkassen erfüllt werden. Schulungen, digitale Hilfsmittel und eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Kassen sind entscheidende Faktoren, um Retaxationen vorzubeugen.
Am Ende bleibt die Retax-Versicherung nur ein Teil des umfassenden Risikomanagements in Apotheken. Wer allein auf den Schutz durch Versicherungen setzt, läuft Gefahr, sich in einer trügerischen Sicherheit zu wiegen. Es braucht klare Strukturen, Prozessoptimierungen und eine kontinuierliche Weiterbildung des Personals, um langfristig erfolgreich und sicher zu wirtschaften.
Rezeptfälschungen: Prävention und Verantwortung in Apotheken
Apotheken in Deutschland stehen vor der zunehmenden Herausforderung, Rezeptfälschungen zu erkennen und zu verhindern. Insbesondere durch die Digitalisierung und die steigende Verfügbarkeit von Informationen über das Internet ist es für Kriminelle einfacher geworden, gefälschte Rezepte zu erstellen. Diese gefälschten Dokumente betreffen häufig hochpreisige oder missbrauchsanfällige Medikamente wie starke Schmerzmittel und Betäubungsmittel.
Die Apothekenbetriebsordnung (§17 ApBetrO) schreibt vor, dass Apotheker und pharmazeutisches Personal eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Rezepten haben. Hierzu zählt die Überprüfung der formalen Korrektheit des Rezepts, die Identität des Arztes und des Patienten sowie die Übereinstimmung der verschriebenen Medikamente mit den Krankheitsbildern. Auffälligkeiten, wie unübliche Dosierungen, abweichende Papierqualität oder fehlerhafte Stempel, können auf eine Fälschung hindeuten.
In Verdachtsfällen greifen Apotheker auf die Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zurück, um Unklarheiten zu beseitigen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Gesundheit der Patienten, sondern auch der Vermeidung finanzieller Schäden durch Krankenkassenretaxationen. Die Apotheke kann im Ernstfall die Abgabe des Medikaments verweigern, um eine genaue Prüfung zu gewährleisten.
Digitale Lösungen wie das E-Rezept versprechen langfristig eine Reduzierung der Fälschungsanfälligkeit. Dennoch bleibt die manuelle Prüfung der Rezepte eine wesentliche Sicherheitsmaßnahme. Auch Schulungen für das Apothekenpersonal sind wichtig, um die Sensibilität für Anzeichen von Fälschungen zu schärfen und präventiv gegen Betrugsversuche vorzugehen.
Die Prävention von Rezeptfälschungen ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine ethische Verantwortung der Apotheker. In einer Zeit, in der Kriminelle immer ausgefeiltere Methoden anwenden, um gefälschte Rezepte in den Umlauf zu bringen, sind Apotheken die letzte Verteidigungslinie. Der Einsatz von digitalen Hilfsmitteln wie dem E-Rezept ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch die menschliche Wachsamkeit bleibt unerlässlich.
Apotheken, die proaktiv gegen Rezeptfälschungen vorgehen, schützen nicht nur ihre wirtschaftliche Existenz vor Retaxationen, sondern leisten auch einen entscheidenden Beitrag zur Patientensicherheit. In diesem sensiblen Bereich ist eine ständige Weiterbildung des Personals unabdingbar. Apotheker müssen die Fähigkeit entwickeln, nicht nur formale Fehler zu erkennen, sondern auch Unstimmigkeiten in der Verschreibungspraxis zu hinterfragen. Die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den Patienten darf dabei niemals aus den Augen verloren werden.
Strategien zur Effizienzsteigerung: Wie Apotheken ihre Erträge stabilisieren können
Die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken in Deutschland steht unter Druck. Insbesondere durch sinkende Margen und steigende Betriebskosten ist es für viele Inhaber eine Herausforderung, das Betriebsergebnis zu verbessern. In dieser angespannten Lage stellt sich die Frage: Welche Stellschrauben können Apotheken nutzen, um den Umsatz zu steigern oder Kosten zu senken?
Ein Ansatz, der sich in der Praxis bewährt hat, ist die Optimierung der Sortimentsstruktur. Durch eine gezielte Anpassung des Warensortiments lassen sich höherwertige Produkte oder ergänzende Dienstleistungen anbieten, die sowohl die Kundenbindung als auch die Erträge verbessern können. Insbesondere in den Bereichen Nahrungsergänzungsmittel und individuelle Gesundheitsleistungen bestehen Potenziale für margenstarke Zusatzgeschäfte.
Ein weiterer Aspekt ist die Nutzung digitaler Werkzeuge. Apotheken, die aktiv auf E-Rezept-Lösungen und digitale Beratung setzen, können langfristig Effizienzgewinne realisieren. Dies schließt nicht nur die Optimierung interner Abläufe ein, sondern auch eine verbesserte Kundenansprache über digitale Kanäle. Ein zentraler Erfolgsfaktor dabei ist jedoch die umfassende Schulung der Mitarbeiter, um die neuen Technologien effektiv einzusetzen.
Auch auf der Kostenseite gibt es diverse Optimierungsansätze. So bietet sich die Möglichkeit, Lieferketten zu straffen und Einkaufsgemeinschaften zu nutzen, um bessere Konditionen bei den Großhändlern zu erzielen. Hier zeigt sich in der Praxis, dass Apotheken, die in regionale Netzwerke eingebunden sind, häufig deutlich bessere Einkaufskonditionen verhandeln können als Einzelkämpfer. Dies führt nicht nur zu niedrigeren Kosten, sondern fördert auch den Wissensaustausch zwischen den beteiligten Apotheken.
Nicht zuletzt sollten Apothekeninhaber das Thema Personal effizient gestalten. Dabei geht es nicht zwingend um Personaleinsparungen, sondern vielmehr um die gezielte Fortbildung und Spezialisierung des Teams, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten, die sich positiv auf die Umsatzerlöse auswirken können. Fachpersonal, das in der Lage ist, Kunden kompetent zu beraten, schafft Vertrauen und fördert die Kundenbindung.
Die aktuellen Herausforderungen für Apotheken sind ohne Frage gravierend. Dennoch zeigt die tägliche Erfa-Arbeit, dass es immer noch Potenziale gibt, die ausgeschöpft werden können. Wer den Mut aufbringt, alte Prozesse zu hinterfragen und neue Wege zu gehen, kann langfristig auf Erfolgskurs bleiben. Gerade in einer Zeit, in der Margendruck und Betriebsschließungen an der Tagesordnung sind, sollte der Blick über den Tellerrand nicht fehlen. Investitionen in die Digitalisierung und die Spezialisierung des Personals sind nicht nur Kostenfaktoren, sondern entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft.
Privatschulgebühren absetzen: Bayerisches Landesamt bringt Klarheit
Die steuerliche Absetzbarkeit von Privatschulgebühren ist ein immer wiederkehrendes Thema für Eltern, die ihre Kinder auf private Bildungseinrichtungen schicken. Das Landesamt für Steuern Bayern hat nun erneut Klarheit in diese Thematik gebracht und detaillierte Informationen über die Voraussetzungen veröffentlicht, unter denen diese Kosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede je nach Art der Schule und den damit verbundenen Kosten.
Grundsätzlich gilt: Eltern können 30 Prozent der Schulgebühren, maximal jedoch 5.000 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dies gilt jedoch nur für den reinen Unterricht, nicht für Unterkunft, Verpflegung oder zusätzliche Betreuungsangebote. Zudem müssen die Schulen eine staatlich anerkannte Ersatzschule oder eine Schule in freier Trägerschaft sein, deren Abschluss einem staatlichen Schulabschluss gleichwertig ist.
Eine wichtige Neuerung betrifft ausländische Privatschulen. Hier ist zu beachten, dass auch der Besuch von Schulen in Mitgliedstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar ist. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Schulabschluss mit dem deutschen vergleichbar ist.
Das Landesamt für Steuern Bayern weist darauf hin, dass die Eltern in der Steuererklärung die entsprechende Bescheinigung der Schule vorlegen müssen. Diese muss bestätigen, dass die Schule den Anforderungen entspricht und die besuchten Klassenstufen absetzbar sind. Nicht anerkannt werden hingegen Schulgebühren für den Besuch von Hochschulen oder reinen Berufsschulen.
Die Regelungen rund um die steuerliche Absetzbarkeit von Privatschulgebühren sind komplex und bedürfen einer genauen Prüfung. Steuerberater empfehlen Eltern, frühzeitig alle notwendigen Nachweise zu sammeln und sich über die konkreten Voraussetzungen zu informieren, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
Die Entscheidung des Landesamts für Steuern Bayern, erneut auf die Regelungen zur Absetzbarkeit von Privatschulgebühren hinzuweisen, zeigt, wie undurchsichtig dieses Thema nach wie vor ist. Während Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken, hoffen, finanziell entlastet zu werden, bleibt die steuerliche Anerkennung der Schulgebühren eine Hürde. Die verschiedenen Anforderungen an staatliche Anerkennung und der Ausschluss von Zusatzkosten wie Unterkunft oder Verpflegung machen es schwierig, den vollen Nutzen aus der Regelung zu ziehen. Zudem könnte die Begrenzung auf 5.000 Euro pro Kind und Jahr für viele Familien, die höhere Schulgebühren zahlen, als unzureichend empfunden werden. Es bleibt abzuwarten, ob hier in Zukunft noch Anpassungen vorgenommen werden, um die finanzielle Last der Eltern weiter zu senken.
Bundesfinanzhof hält Verlustverrechnungsregelung bei Termingeschäften für verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Verlustverrechnungsregelung bei Termingeschäften für verfassungswidrig erklärt. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, die es Steuerpflichtigen nur erlaubt, Verluste aus Termingeschäften bis zu einem Betrag von maximal 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus solchen Geschäften zu verrechnen. Diese Einschränkung gilt unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Verluste sind, was in der Praxis bedeutet, dass höhere Verluste nicht unmittelbar steuerlich geltend gemacht werden können. Sie werden auf zukünftige Jahre vorgetragen, was jedoch die Liquidität und Steuerlast der Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann.
Der BFH hat in seinem aktuellen Beschluss dargelegt, dass diese Regelung möglicherweise gegen das Grundgesetz verstößt, da sie das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verletzt. Die Richter sehen in der Begrenzung auf 20.000 Euro eine unzulässige Einschränkung der Verlustverrechnung, die in der Praxis besonders Kleinanleger trifft. Diese könnten aufgrund der Regelung in die Situation geraten, Verluste nicht zeitnah ausgleichen zu können, obwohl sie in anderen Bereichen des Steuerrechts eine umfassendere Verlustverrechnungsmöglichkeit genießen.
Die Verfassungsrichter des BFH zweifeln daher an der Vereinbarkeit der Regelung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Sie haben den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, das nun über die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsregelung bei Termingeschäften entscheiden muss. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung ebenfalls für verfassungswidrig erklären, könnte dies weitreichende Folgen für Anleger und die steuerliche Behandlung von Termingeschäften haben.
Die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften auf 20.000 Euro pro Jahr stellt eine erhebliche Benachteiligung von Anlegern dar, insbesondere von jenen, die spekulative Investments tätigen. Während es in anderen Bereichen des Steuerrechts üblich ist, Verluste in vollem Umfang gegen Gewinne zu verrechnen, sehen sich Anleger im Bereich der Termingeschäfte mit einer künstlichen Begrenzung konfrontiert, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht angemessen berücksichtigt.
Dies führt nicht nur zu einer verzerrten Besteuerung, sondern auch zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen. Die Entscheidung des BFH, die Regelung zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist daher ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren steuerlichen Behandlung. Sollten die Verfassungsrichter dem BFH folgen, könnte dies den Weg zu einer umfassenderen Reform der steuerlichen Verlustverrechnung ebnen. Für Anleger wäre dies eine längst überfällige Anpassung, die mehr Fairness und Transparenz ins Steuerrecht bringen würde.
Insgesamt zeigt der Fall einmal mehr, wie wichtig es ist, steuerliche Regelungen regelmäßig auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen zu prüfen. Eine Reform der Verlustverrechnungsregelung bei Termingeschäften könnte nicht nur rechtliche Klarheit schaffen, sondern auch das Vertrauen in den Kapitalmarkt stärken.
Alarmierender Lieferengpass bei Kochsalzlösung gefährdet Patientenversorgung
Ein seit Monaten anhaltender Lieferengpass bei isotonischer Kochsalzlösung führt zu erheblichen Problemen in der Patientenversorgung. Besonders betroffen sind Kliniken und Apotheken, die ihre Bestände an dieser lebenswichtigen Substanz nicht ausreichend auffüllen können. Bereits im März hatte der Hersteller Fresenius Kabi einen Engpass gemeldet, der zunächst auf einen Mangel an Glasflaschen für die Abfüllung der Kochsalzlösung zurückgeführt wurde. Später verschärfte sich die Situation durch eine Überlastung der Produktionskapazitäten. Während ursprünglich noch 90 Prozent des durchschnittlichen Bedarfs gedeckt werden konnten, sank dieser Wert im Juli auf lediglich 80 Prozent.
Ein weiteres Problem kam im Mai hinzu, als auch der Hersteller B. Braun aufgrund von Schwierigkeiten beim Wirkstofflieferanten die Produktion von NaCl-Lösungen einstellen musste. Beide führenden Produzenten gehen davon aus, dass sich die Lage erst gegen Ende des Jahres entspannen wird. In der Zwischenzeit schlagen Gesundheitsexperten Alarm: „Die aktuelle Versorgungslage ist dramatisch“, warnt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), gegenüber der Rheinischen Post. Er betont, dass Kochsalzlösungen, die in der Herstellung nur wenige Cent kosten, für zahlreiche medizinische Anwendungen unverzichtbar sind. Sie werden sowohl zur Verabreichung von Medikamenten als auch zur Reinigung von Kathetern und Operationsfeldern verwendet.
Preis befürchtet, dass Krankenhäuser aufgrund der Knappheit bald gezwungen sein könnten, Operationen zu verschieben. „Das Problem betrifft inzwischen nicht nur stationäre Einrichtungen, sondern auch die ambulante Versorgung“, so Preis weiter. In einigen Krankenhäusern werde mittlerweile nur noch die Hälfte des benötigten Bedarfs gedeckt. Kliniken haben bereits das Bundesgesundheitsministerium kontaktiert, um auf den dringenden Handlungsbedarf hinzuweisen.
Die Ursache des Engpasses liegt in der Produktionskette. Die hochspezialisierten Herstellungsverfahren, kombiniert mit einer erhöhten Nachfrage und Problemen bei der Wirkstoffbeschaffung, lassen den Herstellern wenig Spielraum, kurzfristig auf Ausfälle zu reagieren. Trotz aller Bemühungen sehen sich die Unternehmen gezwungen, ihre Liefermengen zu rationieren. Preis fordert deshalb die Politik auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Engpässe in Zukunft zu vermeiden. Lieferprobleme bei grundlegenden medizinischen Gütern wie Kochsalzlösungen seien inakzeptabel, insbesondere wenn sie zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung führen.
Der Engpass bei Kochsalzlösungen verdeutlicht die Fragilität unserer Gesundheitsversorgung. Die Abhängigkeit von wenigen Produzenten und komplexen Lieferketten macht deutlich, wie schnell es zu systemischen Problemen kommen kann, selbst bei einfachen, aber essenziellen Produkten. Es ist alarmierend, dass Kliniken und Apotheken nun mit derartigen Versorgungsproblemen konfrontiert sind, die die Behandlung von Patienten gefährden. Die Tatsache, dass Operationen verschoben werden müssen, weil eine grundlegende Substanz wie Kochsalzlösung fehlt, ist ein klarer Hinweis darauf, dass das System an seine Grenzen gestoßen ist.
Politik und Industrie müssen dringend Lösungen finden, um derartige Engpässe künftig zu verhindern. Dazu gehören eine Diversifizierung der Lieferketten, eine Stärkung der inländischen Produktionskapazitäten und eine bessere Vorplanung, um auf Nachfragespitzen reagieren zu können. Der aktuelle Fall zeigt: Eine funktionierende Gesundheitsversorgung darf nicht nur auf kurzfristige Effizienz, sondern muss auch auf Krisenfestigkeit ausgerichtet sein.
Vereinfachte Chargendokumentation für Krankenhausapotheken: Neue Regelung bis 2025 in Kraft
Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die die Dokumentationspflichten für Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken erheblich erleichtert. Diese Apotheken dürfen im Rahmen des E-Rezeptes anstelle der genauen Chargenbezeichnung den Eintrag „KLINIK“ in das dafür vorgesehene Datenfeld vornehmen. Diese vorerst bis zum 30. Juni 2025 befristete Regelung soll den bürokratischen Aufwand in Krankenhausapotheken reduzieren, ohne dabei die Arzneimittelsicherheit zu gefährden.
Die Einführung dieser Regelung erfolgt in einem gesundheitspolitischen Kontext, in dem die Effizienz des Krankenhausbetriebs zunehmend in den Fokus rückt. Krankenhausapotheken stehen unter erheblichem Zeit- und Kostendruck, da sie nicht nur für die Versorgung von Patienten in den Kliniken zuständig sind, sondern auch in der Medikamentenherstellung und -bereitstellung eine zentrale Rolle spielen. Das bisherige Erfordernis, bei jedem E-Rezept die exakte Charge eines Medikaments anzugeben, stellte für viele Apotheken eine erhebliche Herausforderung dar, besonders in Situationen, in denen Medikamente in großen Mengen geliefert und verwendet werden.
Durch die Erlaubnis, anstelle der Chargenbezeichnung das Wort „KLINIK“ einzutragen, können diese Apotheken nun flexibler und effizienter arbeiten. Die tatsächliche Chargenverfolgung bleibt innerhalb der internen Krankenhausprozesse gewährleistet, was die Sicherheit für Patienten nicht beeinträchtigen soll. Diese Regelung stellt somit einen pragmatischen Kompromiss dar, der den administrativen Aufwand reduziert und dennoch die grundlegenden Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln erfüllt.
Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben betont, dass diese Regelung zunächst für einen Zeitraum von 18 Monaten befristet ist. In dieser Zeit soll sie evaluiert werden, um herauszufinden, ob sie in der Praxis den gewünschten Nutzen bringt und ob eine langfristige Fortführung gerechtfertigt wäre. Kritische Stimmen warnen jedoch davor, dass eine Vereinfachung der Dokumentation potenziell zu Nachlässigkeiten führen könnte, auch wenn derzeit keine Hinweise darauf bestehen, dass die Arzneimittelsicherheit darunter leidet.
Die Vereinbarung zeigt auch, dass der gesundheitspolitische Diskurs zunehmend auf die Arbeitsbedingungen in den Apotheken und die Effizienz der Versorgungssysteme ausgerichtet ist. Die Entscheidung, Krankenhausapotheken von der strikten Chargendokumentation zu entlasten, spiegelt den Versuch wider, das Gesundheitssystem flexibler und reaktionsschneller zu gestalten, insbesondere in einem Bereich, in dem schnelle Entscheidungen über die Versorgung kritisch kranker Patienten getroffen werden müssen.
Die neue Regelung zur Chargendokumentation für Krankenhausapotheken ist ein Schritt in die richtige Richtung. In einem System, das zunehmend unter Druck steht, ist es entscheidend, unnötige bürokratische Hürden abzubauen und den Fokus auf die wesentlichen Aufgaben zu lenken: die Versorgung von Patienten.
Die Möglichkeit, das Wort „KLINIK“ einzusetzen, anstatt für jedes einzelne Medikament die Chargennummer nachzuverfolgen, erlaubt den Apotheken, ihre Ressourcen effizienter einzusetzen. Dabei bleibt die Patientensicherheit gewahrt, da die eigentliche Rückverfolgbarkeit intern weiterhin bestehen bleibt. Der befristete Charakter der Maßnahme zeigt, dass der DAV und der GKV-Spitzenverband verantwortungsvoll handeln und die Auswirkungen sorgfältig prüfen wollen.
Dennoch muss wachsam beobachtet werden, ob diese Flexibilität tatsächlich die erhoffte Entlastung bringt oder ob es unerwünschte Nebenwirkungen gibt. Langfristig könnte eine solch pragmatische Herangehensweise zu einem moderneren, effizienteren Gesundheitssystem führen, das den realen Bedingungen in Apotheken und Kliniken besser gerecht wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Evaluation der Maßnahme zeigt, dass weniger Bürokratie nicht zwangsläufig mit weniger Sicherheit einhergeht – und dass dies den Weg für weitere Vereinfachungen im Gesundheitssystem ebnet.
Der Deutsche Apothekertag – Von der Protestplattform zum Konsenstreffen?
Der Deutsche Apothekertag, einst eine bedeutende Veranstaltung zur Interessenvertretung der Apothekerschaft, gerät zunehmend in die Kritik. Viele Teilnehmer beklagen, dass das Treffen zunehmend zu einer Art „StayFriends-Veranstaltung“ verkommt – ein Ort, an dem alte Bekannte zusammenkommen, während die inhaltlichen Auseinandersetzungen und der Widerstand gegen aktuelle politische Entwicklungen in den Hintergrund rücken.
Insbesondere die Frage, wie mit den Meinungen der Basis umgegangen wird, sorgt für Unmut. Delegierte beklagen, dass kritische Stimmen zur aktuellen Gesundheitspolitik, insbesondere in Bezug auf die Reformen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, in kleinen Gremien versickern. Der Protest wird dadurch kaum noch öffentlich wahrgenommen. Dabei ist die Unzufriedenheit in vielen Teilen der Apothekerschaft groß: Die ständigen Anpassungen und Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem treffen insbesondere die Apotheken hart, die ohnehin mit Fachkräftemangel, wirtschaftlichem Druck und Engpässen bei Arzneimitteln zu kämpfen haben.
Besonders brisant ist die Diskussion um die Einführung der sogenannten Kochsalzlösung. Apotheker warnen bereits seit Monaten vor einem drohenden Engpass. Dass ausgerechnet solch ein simples, aber für viele Behandlungen unverzichtbares Mittel immer wieder knapp wird, sorgt für Kopfschütteln. Die Frage, warum es in diesem sensiblen Bereich zu Lieferengpässen kommt, bleibt bisher weitgehend unbeantwortet. Die Apothekerschaft fordert klare Antworten und vor allem eine nachhaltige Lösung, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Doch auf dem Deutschen Apothekertag blieb der große Protest aus. Stattdessen dominierten gemäßigte Töne die Diskussionen. Viele Delegierte äußerten zwar ihre Kritik, doch der erhoffte Widerstand, sichtbar durch Aktionen oder Demonstrationen, blieb aus. Einige Teilnehmer forderten sogar, den symbolträchtigen weißen Kittel zu nutzen, um ein Zeichen zu setzen. Doch auch diese Idee fand nur wenig Unterstützung.
Am Ende steht die Prognose im Raum, dass der Protest der Apothekerschaft weiterhin moderat bleiben wird. Selbst die schärfste Kritik an der Gesundheitspolitik Lauterbachs dürfte sich in formalen Anträgen und Debatten ergehen, ohne größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu erlangen. Die Frage, ob der Deutsche Apothekertag seine Funktion als Plattform für echten Protest und konstruktiven Dialog mit der Politik verloren hat, steht damit mehr denn je im Raum.
Es ist bemerkenswert, wie sich der Deutsche Apothekertag über die Jahre gewandelt hat. Was einst eine zentrale Plattform für den Austausch zwischen der Apothekerschaft und der Politik war, wirkt heute zunehmend wie ein Konsenstreffen, bei dem kritische Stimmen kaum noch Gehör finden. Gerade in Zeiten massiver Veränderungen im Gesundheitssystem wäre es wichtig, dass die Apotheker ihre Stimme erheben und auf die Missstände hinweisen, mit denen sie täglich konfrontiert sind. Doch stattdessen herrscht eine auffällige Zurückhaltung.
Die Kritik an der Gesundheitspolitik von Karl Lauterbach ist zwar allgegenwärtig, doch sie wird nicht mit dem nötigen Nachdruck vorgebracht. Die Tatsache, dass viele Delegierte in ihren weißen Kitteln brav auf ihren Plätzen sitzen und ihre Anträge abnicken, anstatt sichtbaren Protest zu zeigen, spricht Bände. Wo ist die Entschlossenheit geblieben, sich für die eigenen Interessen starkzumachen? Wo ist der Mut, der Politik deutlich zu machen, dass die Grenzen der Belastbarkeit längst überschritten sind?
Der Fall der Kochsalzlösung ist nur ein Beispiel von vielen. Dass ausgerechnet ein so grundlegendes Arzneimittel regelmäßig knapp wird, wäre in anderen Branchen undenkbar. Doch in der Apothekerschaft scheint man sich mit den Engpässen abgefunden zu haben – und mit der Politik, die nur moderat darauf reagiert. Es ist an der Zeit, dass der Deutsche Apothekertag wieder zu dem wird, was er einmal war: eine kraftvolle Stimme für die Interessen der Apotheken und nicht bloß eine Veranstaltung, bei der man in gesponserten Kitteln moderate Worte wechselt.
Apotheke schließt: Wirtschaftliche Last zwingt zur Aufgabe
Die Hirsch-Apotheke in Pattensen wird im Oktober ihre Türen für immer schließen. Nach 26 Jahren Selbstständigkeit hat sich der Inhaber Michael Scholz dazu entschlossen, seine Apotheke aufzugeben. Ursprünglich hatte Scholz darauf gehofft, seine mittelgroße Apotheke eines Tages zu einem guten Preis veräußern zu können. Doch dieser Traum hat sich nicht erfüllt. Stattdessen sieht er sich mit der bitteren Realität konfrontiert, dass es keine Möglichkeiten gibt, den Betrieb zu verkaufen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lassen dies schlichtweg nicht zu. Scholz‘ Schließung reiht sich in eine wachsende Liste von Apotheken ein, die in den letzten Jahren aufgrund unhaltbarer wirtschaftlicher Bedingungen aufgegeben haben.
Für Scholz ist der Schritt in den Ruhestand nicht freiwillig, sondern eine notwendige Konsequenz aus der prekären Lage, in der sich viele Apotheken in Deutschland befinden. „Wir erleben eine Kostenexplosion, ohne dass die Vergütung angepasst wird“, erklärt der 62-Jährige. Die Margen sind derart gesunken, dass das Geschäft kaum noch tragfähig ist. „Man ackert und ackert, und am Ende muss man trotzdem schließen.“
Diese Worte spiegeln den Frust vieler Apotheker wider, die trotz harter Arbeit und Hingabe wirtschaftlich ins Straucheln geraten. Während die Kosten steigen, bleiben die Einnahmen gleich oder sinken sogar. Mieten, Personalkosten und Energieausgaben belasten die Apothekenbetriebe zunehmend. Dabei geht es nicht nur um kleinere Apotheken auf dem Land – auch städtische Apotheken kämpfen mit den gleichen Problemen.
Scholz hatte lange gehofft, dass die angekündigte Apothekenreform unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine Verbesserung bringen könnte. Doch diese Hoffnung hat sich zerschlagen. Laut Scholz konzentriert sich die Reform auf Punkte, die das Kernproblem nicht lösen. „Es wird an Stellen gespart, wo es ohnehin nichts mehr zu sparen gibt“, sagt er. Besonders kritisch sieht er, dass Apotheken beim Personal nicht weiter kürzen können, ohne die Qualität der Beratung zu gefährden. „Ich muss wettbewerbsfähig bleiben und meinen Kunden eine gute Beratung anbieten“, betont Scholz.
Seine fünf angestellten pharmazeutischen Fachkräfte haben bereits neue Anstellungen gefunden. Für Scholz selbst steht ein neues Kapitel bevor: Er wird in Zukunft als Vertretungsapotheker arbeiten. „Vertretungen sind gefragt, das ist ein Bereich, in dem ich weiterhin tätig sein kann“, sagt er. Mit der Schließung seiner Apotheke hat er sich bereits emotional abgefunden. „Den Umständen entsprechend geht es mir gut. Es ist Zeit, etwas kürzerzutreten.“
Die Schließung der Hirsch-Apotheke wirft ein Schlaglicht auf die tiefgreifenden strukturellen Probleme der Branche. Seit Jahren warnen Apotheker und Branchenverbände vor den Folgen der wirtschaftlichen Fehlentwicklungen, doch bei den politischen Entscheidungsträgern stoßen sie auf taube Ohren. Die Apothekenlandschaft dünnt sich immer weiter aus – ein Trend, der sich laut Experten in den kommenden Jahren noch verschärfen dürfte.
Die Schließung der Hirsch-Apotheke ist mehr als ein Einzelfall – sie ist symptomatisch für eine Apothekenlandschaft, die sich in einer existenziellen Krise befindet. Michael Scholz' Entscheidung, nach 26 Jahren aufzugeben, ist kein Einzelfall, sondern der Ausdruck eines strukturellen Problems, das seit Jahren ignoriert wird. Apotheker, die einst als Rückgrat der gesundheitlichen Versorgung galten, sehen sich zunehmend in die Enge getrieben.
Die Ursachen für die Apothekenkrise sind vielfältig, doch eines steht fest: Die Politik hat es versäumt, rechtzeitig auf die drängenden Probleme der Branche zu reagieren. Statt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, wurden Apotheken mit immer neuen bürokratischen Hürden und Sparmaßnahmen konfrontiert. Die Vergütungen stagnieren, während die Kosten explodieren. Dieser Teufelskreis führt dazu, dass selbst gut geführte Apotheken in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.
Die Apothekenreform von Karl Lauterbach war für viele Apotheker ein Hoffnungsschimmer. Doch diese Hoffnung hat sich zerschlagen. Die Reform greift die falschen Punkte auf und lässt die wahren Probleme unberührt. Wenn sich hier nicht schnell etwas ändert, wird die Schließungswelle weiter anhalten. Die Konsequenzen wären fatal – nicht nur für die betroffenen Apotheker, sondern auch für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung.
Es ist höchste Zeit, dass die Politik aufwacht und die Apothekenkrise ernst nimmt. Scholz’ Schließung sollte als Weckruf verstanden werden – bevor es zu spät ist. Doch der Weckruf verhallt. Die Frage ist, wie viele Apotheken noch schließen müssen, bevor endlich gehandelt wird.
Alkohol und das Herz: Neue Studie zeigt akute und chronische Risiken auf
Eine aktuelle Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München hat beunruhigende Erkenntnisse zum Zusammenhang von Alkohol und Herzgesundheit hervorgebracht. Die im renommierten European Heart Journal veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass bereits kurzfristiger Alkoholkonsum zu klinisch relevanten Herzrhythmusstörungen führen kann. Im Rahmen der MunichBREW II-Studie analysierten die Forschenden, wie sich exzessives Trinken auf das Elektrokardiogramm (EKG) auswirkt und welche kardiovaskulären Risiken damit verbunden sind.
Für die Studie wurden 202 gesunde, jüngere Erwachsene rekrutiert, die im Durchschnitt 29,9 Jahre alt waren. Sie nahmen an verschiedenen Feierlichkeiten teil, bei denen zu erwarten war, dass der Blutalkoholspiegel der Teilnehmenden mindestens 1,1 Promille erreichen würde. Dieser Schwellenwert basiert auf früheren Beobachtungen, die darauf hindeuten, dass ab einem solchen Alkoholpegel vermehrt Auffälligkeiten im EKG auftreten.
Während der Studie erhielten die Probanden ein 48-Stunden-EKG, das in verschiedene Phasen unterteilt war: eine Ausgangsphase, die Trinkphase, eine Erholungsphase und Kontrollphasen 24 Stunden nach dem Konsum. Parallel dazu wurde der Alkoholgehalt der Teilnehmenden über Atemtests bestimmt. Trotz der ausgelassenen Atmosphäre bei den Veranstaltungen war die Qualität der erfassten EKG-Daten laut den Forschenden durchgehend hoch.
Die Ergebnisse sind besorgniserregend: Bei über 5 Prozent der Teilnehmenden wurden klinisch relevante Herzrhythmusstörungen festgestellt. Besonders auffällig war dabei ein Fall eines 26-jährigen Mannes, der ein 79-minütiges Vorhofflimmern erlitt. Auch die Herzfrequenz der Probanden stieg nach wenigen Stunden Alkoholkonsum merklich an – von durchschnittlich 89,5 Schlägen pro Minute auf 97 Schläge pro Minute.
Die Forschenden stellten fest, dass der Konsum von Alkohol tiefgreifende Auswirkungen auf die autonomen regulatorischen Prozesse des Herzens hat. Dies betrifft nicht nur die Herzfrequenz, sondern auch die Häufigkeit von Extrasystolen, also vorzeitigen Herzschlägen. Diese Anomalien traten bei fast 11 Prozent der Teilnehmenden auf, während vorzeitige Ventrikelkontraktionen bei rund 17 Prozent dokumentiert wurden.
Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass auch nach Jahren noch langfristige Herzprobleme bei den Probanden festgestellt wurden. Während einer durchschnittlichen Nachbeobachtungszeit von 7,2 Jahren berichteten 20 Prozent der Teilnehmenden von anhaltenden Herzbeschwerden, wobei bei zwei Personen Vorhofflimmern diagnostiziert wurde, das nicht unmittelbar auf den Alkoholkonsum zurückgeführt werden konnte.
Die Forscherinnen und Forscher betonen, dass ihre Studie den wachsenden Beweis liefert, dass Alkohol – selbst in akuten Mengen – negative Auswirkungen auf die Herzgesundheit hat. Professor Dr. Stefan Brunner, der Leiter der Studie, unterstrich in einer Pressemitteilung, dass es sich um den „nächsten negativen Effekt“ des Alkohols auf die Gesundheit handelt, der in der Medizin anerkannt werden muss. Weitere Forschung sei nötig, um die langfristigen Schäden, die durch alkoholbedingte Herzrhythmusstörungen entstehen, besser zu verstehen.
Diese Ergebnisse rücken die Annahme, dass moderater Alkoholkonsum für die Gesundheit unbedenklich sei, erneut in den Hintergrund. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat jüngst ihre Empfehlungen geändert und rät nun zur vollständigen Abstinenz, um gesundheitliche Risiken durch Alkohol zu vermeiden.
Die Ergebnisse der MunichBREW II-Studie werfen ein neues Licht auf den schädlichen Einfluss von Alkohol auf die Herzgesundheit – und sie sind ein weiterer Warnruf an die Gesellschaft. Lange Zeit wurde Alkohol, besonders in geringen Mengen, als relativ harmlos angesehen. In den letzten Jahren jedoch mehren sich die Hinweise darauf, dass auch ein „moderater“ Konsum tiefgreifende Folgen haben kann. Die neuesten Erkenntnisse aus München untermauern, dass bereits kurzfristiger und exzessiver Konsum das Herz in Bedrängnis bringt und zu gravierenden Rhythmusstörungen führen kann. Besonders beunruhigend ist dabei, dass diese Störungen auch nach Abklingen des akuten Rauschzustands noch Tage später auftreten können.
Es ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Alkohol in vielen Bereichen unserer Gesundheit tiefe Spuren hinterlässt. Dass Alkohol eines der stärksten Zellgifte ist, war lange bekannt. Doch dass es in so drastischer Weise die elektrischen Vorgänge im Herzen beeinflusst und die Gefahr schwerwiegender Herzrhythmusstörungen erhöht, rückt nun in den Fokus der Forschung. Noch bedenklicher ist, dass auch junge, gesunde Menschen von diesen Effekten betroffen sein können.
Während die langfristigen Folgen von Alkoholkonsum – wie Leberzirrhose und Herzschwäche – schon länger erforscht sind, zeigt diese Studie eindrucksvoll, dass auch der akute Konsum gravierende Risiken birgt. Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, die gängigen gesellschaftlichen Vorstellungen von Alkohol zu hinterfragen. Es reicht nicht mehr, auf die langfristigen Schäden hinzuweisen – wir müssen auch die akuten Risiken im Blick haben, die schon bei gelegentlichen Trinkgelagen drohen.
Die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, gänzlich auf Alkohol zu verzichten, erscheint in diesem Kontext immer sinnvoller. Was früher als unbedenklich galt, erweist sich zunehmend als unterschätzte Gefahr für die Gesundheit – nicht nur für die Leber, sondern auch für das Herz. Es ist an der Zeit, das Risiko Alkohol neu zu bewerten und den überlieferten Mythen über seine „harmlosen“ Wirkungen endgültig abzuschwören.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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