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  • 02.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Finanzielle Risiken und politische Reformen
    02.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Finanzielle Risiken und politische Reformen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Apotheken in Deutschland stehen vor zunehmenden finanziellen Herausforderungen, wie das Beispiel einer Retaxation auf Null zeigt. Trot...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Finanzielle Risiken und politische Reformen

 

Apotheken im Spannungsfeld: Finanzielle Risiken und politische Reformen Wie Apotheken trotz wachsender Herausforderungen ihre Position in der Gesundheitsversorgung sichern

Die Apotheken in Deutschland stehen vor zunehmenden finanziellen Herausforderungen, wie das Beispiel einer Retaxation auf Null zeigt. Trotz fehlerfreier Abwicklung und Versorgung mit Impfstoffen in der Grippesaison wurde eine Apotheke von einer Krankenkasse retaxiert, was zu einem Schaden von über 4000 Euro führte. Dies ist nur eines von vielen Problemen, mit denen Apothekenbetreiber derzeit kämpfen. Neben den komplexen Abrechnungsmodalitäten und steigenden Betriebskosten wird auch die Zukunft der Apothekenlandschaft diskutiert, wie ein neues Gutachten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zeigt. Parallel dazu gewinnen rechtliche Instrumente wie das StaRUG, das Apotheken in finanzieller Not vor der Insolvenz bewahren soll, an Bedeutung. Auch politisch brisante Themen wie die Apothekenreform, über die beim Deutschen Apothekertag diskutiert wird, sorgen für Unsicherheit. Bundesgesundheitsminister Lauterbach wird sich nur digital an die Apothekerschaft wenden, während Apotheken weiterhin ihre zentrale Rolle in der Impfkampagne unter Beweis stellen, wie der Erfolg der „Langen Nacht des Impfens“ in Hamburg zeigt. Die Herausforderungen und Chancen der Branche sind vielfältig, doch klar ist: Apotheken bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung.

 

Retaxation auf Null: Apotheken vor finanziellen Herausforderungen

In der vergangenen Grippesaison trugen die Apotheken maßgeblich dazu bei, dass die Bevölkerung zuverlässig mit Impfstoffen versorgt wurde. Viele Arztpraxen bestellten die notwendigen Impfstoffe über den Praxisbedarf in den Apotheken, die dann für die termingerechte Lieferung sorgten. Doch trotz dieser reibungslosen Zusammenarbeit endete die Abrechnung der Rezepte für manche Apotheken mit einem bösen Erwachen: Eine Krankenkasse retaxierte sämtliche eingereichten Praxisbedarfs-Rezepte auf Null. Für die betroffene Apotheke bedeutete das einen Schaden von über 4000 Euro. Der Apothekenbetreiber zeigt sich fassungslos: „Wir haben unsere Arbeit getan, alle Vorschriften eingehalten und dennoch bleiben wir auf den Kosten sitzen.“

Der Grund für die Retaxation liegt offenbar in der strengen Auslegung der Abrechnungsvorgaben seitens der Krankenkassen. In vielen Fällen führt die kleinste Abweichung in der Dokumentation oder ein formaler Fehler dazu, dass Kassen die Erstattung verweigern. Dies trifft Apotheken hart, die die Impfstoffe vorab in großen Mengen bestellen und in Vorleistung gehen. Solche Null-Retaxationen sind für die betroffenen Apotheken nicht nur ärgerlich, sondern auch existenzgefährdend.

In der gesamten Branche ist dieses Problem kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Apotheken und Krankenkassen, wenn es um die korrekte Abrechnung von Praxisbedarf und anderen Leistungen geht. Obwohl Apotheken wesentliche Dienstleistungen für das Gesundheitssystem erbringen, sehen sie sich häufig strikten Prüfungen und nachträglichen Retaxationen gegenüber. Verbände fordern daher seit Langem eine Vereinfachung der Abrechnungsverfahren und eine faire Behandlung der Apotheken, die täglich einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.

Angesichts der zunehmenden Fälle von Retaxationen steigt der Druck auf Apotheken, ihre Abrechnungen noch sorgfältiger zu prüfen. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand und Stress für Apothekenmitarbeiter, die ohnehin mit den Herausforderungen des Arbeitsalltags belastet sind. Branchenkenner sehen in der aktuellen Praxis der Krankenkassen jedoch auch eine systematische Problematik: Die bestehenden Regelungen für die Abrechnung von Leistungen sind oft so kompliziert, dass selbst kleinste Fehler zu großen finanziellen Konsequenzen führen können. Zudem wird bemängelt, dass die Kommunikation zwischen Apotheken und Krankenkassen oft unzureichend ist, was die Lösung solcher Fälle erschwert.

Die jüngste Retaxation auf Null ist ein weiteres alarmierendes Beispiel für die strukturellen Probleme, denen Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgesetzt sind. Es ist nicht hinnehmbar, dass Apotheken, die eine zentrale Rolle in der Impfstoffversorgung und der allgemeinen Gesundheitsversorgung spielen, durch bürokratische Fallstricke und formalistische Abrechnungsprozesse in finanzielle Bedrängnis geraten. Retaxationen, insbesondere in solchen Ausmaßen, untergraben nicht nur das Vertrauen der Apotheken in das System, sondern gefährden langfristig die Versorgungssicherheit.

Die Regelungen, die von Krankenkassen aufgestellt und geprüft werden, sind oft unnötig kompliziert und fehleranfällig. Während Apotheken bereits unter einem hohen Arbeitsdruck stehen, müssen sie sich zusätzlich mit den Tücken des Abrechnungssystems auseinandersetzen. Dies führt zu einer Belastung, die sowohl den Betrieb als auch die Mitarbeiter stark beansprucht. Es ist dringend notwendig, dass eine Reform des Abrechnungssystems angestoßen wird, die nicht nur die Interessen der Krankenkassen berücksichtigt, sondern auch den Apotheken eine faire und transparente Abwicklung ermöglicht.

Solange diese Probleme ungelöst bleiben, wird die Gefahr bestehen, dass Apotheken finanzielle Risiken tragen müssen, die ihnen eigentlich nicht zugemutet werden sollten. Apotheken verdienen eine Entlastung von diesen bürokratischen Hürden, um sich auf ihre wesentliche Aufgabe konzentrieren zu können: die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und Gesundheitsdienstleistungen. Ein faires und einfaches Abrechnungssystem ist der erste Schritt, um diese Balance wiederherzustellen und die wichtige Arbeit der Apotheken angemessen zu würdigen.

 

Unternehmenswert von Apotheken: Ein Leitfaden zur fairen Bewertung für Käufer und Verkäufer

Der Verkauf einer Apotheke stellt sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer eine erhebliche Herausforderung dar. Insbesondere die Frage nach dem angemessenen Unternehmenswert führt häufig zu Differenzen. Oft liegen die Preisvorstellungen weit auseinander, was den Prozess verlangsamen oder gar scheitern lassen kann. Ein verlässliches Bewertungsverfahren kann hier Klarheit schaffen und beiden Parteien einen fairen und nachvollziehbaren Ansatz bieten.

Als Goldstandard gilt hierbei das Ertragswertverfahren, das die künftigen Erträge einer Apotheke in den Mittelpunkt stellt. Dieses Verfahren ist besonders bei Apotheken relevant, da es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens in den Fokus rückt und auf Basis der Erträge einen belastbaren Wert ermittelt. Entscheidend ist dabei die Analyse der vergangenen Gewinne sowie die Prognose zukünftiger Einnahmen, wobei aktuelle Marktentwicklungen, Kostenstrukturen und potenzielle Risiken berücksichtigt werden.

Ein oft vernachlässigter Punkt ist jedoch, dass neben der Ertragskraft einer Apotheke auch weitere Faktoren den Unternehmenswert erheblich beeinflussen können. Dazu zählen unter anderem der Standort, die Kundenbindung, die Reputation der Apotheke und nicht zuletzt der Zustand der technischen Ausstattung. Eine exklusive Lage in einem gut frequentierten Stadtteil kann beispielsweise zu einem signifikanten Wertzuwachs führen, ebenso wie eine stabile Stammkundschaft.

Auch die Marktdynamik in der jeweiligen Region spielt eine Rolle. Apotheken in Gebieten mit geringer Konkurrenz haben oft einen höheren Wert, da sie von einem beständigen Kundenstrom profitieren. Umgekehrt kann eine hohe Marktsättigung den Wert erheblich drücken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die personelle Ausstattung: Eine gut ausgebildete Belegschaft kann einen zusätzlichen Anreiz für potenzielle Käufer darstellen.

Im zweiten Teil dieser Serie wird auf diese Faktoren ausführlicher eingegangen und eine modellhafte Beispielrechnung präsentiert, die den Unternehmenswert anhand realer Zahlen aus der Praxis verdeutlicht. Diese beispielhafte Kalkulation zeigt, wie neben dem Ertragswertverfahren auch die weiteren Einflüsse auf den Gesamtwert einer Apotheke in die Berechnung einfließen können. Ziel ist es, einen realistischen Unternehmenswert zu ermitteln, der sowohl die wirtschaftlichen als auch die nicht direkt quantifizierbaren Werte widerspiegelt.

Die Bewertung von Apotheken ist ein komplexes Unterfangen, das nicht allein durch finanzielle Kennzahlen abgebildet werden kann. Während das Ertragswertverfahren ein objektives und nachvollziehbares Instrument bietet, um den Kern des Unternehmenswerts zu berechnen, dürfen die weichen Faktoren nicht außer Acht gelassen werden. Der Erfolg einer Apotheke hängt oft von immateriellen Werten wie der Kundentreue oder der Reputation ab – Faktoren, die schwer in Zahlen zu fassen sind, aber den langfristigen Erfolg nachhaltig beeinflussen können.

Es liegt im Interesse beider Parteien, eine umfassende Bewertung anzustreben, die sowohl den aktuellen Marktbedingungen als auch den spezifischen Stärken der Apotheke Rechnung trägt. Nur so kann ein fairer und tragfähiger Unternehmenswert ermittelt werden, der sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer eine solide Grundlage bildet. In einem stark regulierten und wettbewerbsintensiven Markt wie der Apothekenbranche sollte dieser Ansatz der Maßstab für jede Transaktion sein.

 

Gutachten zur Apothekenzukunft: Wie viele Apotheken braucht das Land wirklich?

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat jüngst ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Frage klären soll, wie zukunftssicher die Apothekenlandschaft in Bayern ist. Dabei geht es nicht nur darum, die aktuelle Versorgungslage zu analysieren, sondern auch, einen Blick in die Zukunft zu werfen und den Bedarf an Apotheken in den kommenden Jahren unter die Lupe zu nehmen.

Die Debatte über die sogenannte „flächendeckende Apothekenversorgung“ ist seit Jahren ein zentraler Punkt in politischen Diskussionen, doch oft bleibt unklar, was genau darunter zu verstehen ist. Der Begriff wird meist verwendet, ohne dabei konkret zu werden: Wie viele Apotheken sind notwendig, um die Bevölkerung adäquat zu versorgen? Welche Rolle spielen hierbei ländliche Gegenden, die bereits jetzt unter einer zunehmend angespannten Versorgungslage leiden? Und wie beeinflussen demografische Veränderungen, eine alternde Gesellschaft und der steigende Bedarf an Medikamenten die zukünftigen Anforderungen?

Das beauftragte Gutachten soll hierbei Licht ins Dunkel bringen. Es wird nicht nur die aktuellen Apothekenzahlen bewerten, sondern auch die Auswirkungen von Schließungen und Neugründungen analysieren. Bereits in den letzten Jahren hat sich der Trend abgezeichnet, dass viele inhabergeführte Apotheken schließen, während größere Ketten und Versandapotheken an Bedeutung gewinnen. Gerade in ländlichen Regionen stellt dies die Versorgungssicherheit infrage. Auch die wirtschaftliche Lage der Apotheken wird in der Analyse berücksichtigt. Angesichts sinkender Margen und steigender Betriebskosten kämpfen viele Betriebe ums Überleben.

Ein zentrales Ergebnis des Gutachtens wird sein, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Apotheken zukunftssicher aufzustellen. Hierbei spielt auch die Digitalisierung eine bedeutende Rolle: Der verstärkte Einsatz von Telemedizin, eHealth-Lösungen und das E-Rezept könnten einerseits die Arbeitsweise der Apotheken grundlegend verändern, andererseits aber auch Chancen für eine effizientere Versorgung bieten.

Ein weiterer Aspekt des Gutachtens ist die Frage, wie viele Apotheken in welchen Regionen benötigt werden. Klar ist, dass ländliche Gebiete besondere Unterstützung brauchen, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass das Gutachten konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik formulieren wird, um die Apothekenlandschaft nicht nur zu stabilisieren, sondern auch fit für die Zukunft zu machen.

Ob und wie schnell die Politik auf diese Erkenntnisse reagiert, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass ohne gezielte Maßnahmen eine schleichende Erosion der Apothekenversorgung droht – mit potenziell gravierenden Folgen für die Gesundheitsversorgung in Bayern und darüber hinaus.

Die flächendeckende Apothekenversorgung wird oft als selbstverständlich betrachtet, doch das aktuelle Gutachten zeigt deutlich, dass dieses System auf wackeligen Beinen steht. Es genügt nicht, lediglich von einer ausreichenden Apothekenversorgung zu sprechen, ohne die tatsächlichen Zahlen und den Bedarf zu kennen. Gerade in ländlichen Regionen, wo Apotheken nicht nur als Medikamentenlieferant, sondern auch als wichtige Anlaufstelle für medizinische Beratung fungieren, sind die Schließungen ein Alarmsignal. Die Politik muss endlich handeln und klare Rahmenbedingungen schaffen, die den Erhalt von Apotheken ermöglichen.

Zudem muss die Digitalisierung vorangetrieben werden. Apotheken können durch den Einsatz moderner Technologien effizienter arbeiten und so zur Entlastung des gesamten Gesundheitssystems beitragen. Doch auch hier braucht es Unterstützung und klare Regelungen, damit Apotheken den Wandel meistern können.

Die Frage, wie viele Apotheken wirklich notwendig sind, ist nicht nur eine statistische, sondern auch eine gesellschaftliche. Eine wohnortnahe Apotheke ist für viele Menschen, insbesondere ältere und chronisch kranke, unerlässlich. Hier darf es keine Kompromisse geben. Die Ergebnisse des Gutachtens sollten als Grundlage für eine neue, zukunftsorientierte Apothekenpolitik dienen – bevor es zu spät ist.

 

Lindners pAV-Reform: Flexibilität oder Risiko für die Altersvorsorge?

Die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV), initiiert von Bundesfinanzminister Christian Lindner, sorgt für kontroverse Diskussionen. Insbesondere die geplante Abkehr von einer 100-prozentigen Beitragsgarantie und der verpflichtenden Leibrente wird als weitreichender Bruch mit bisherigen Grundsätzen der Altersvorsorgepolitik angesehen. Während der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) die geplanten Neuerungen als „revolutionär“ lobt, gibt es auch kritische Stimmen aus der Versicherungsbranche und von Experten, die die langfristige Absicherung der Bürger infrage stellen.

Lindner strebt mit der Reform eine stärkere Flexibilisierung der Altersvorsorge an, die sich in einem breiteren Angebot von Auszahlungsmodellen widerspiegelt. So sollen Sparer künftig zwischen einem klassischen Rentenmodell und einem flexibleren Auszahlungsplan wählen können. Letzterer würde es ermöglichen, sich bis zum 85. Lebensjahr über einen festgelegten Zeitraum auszahlen zu lassen – eine Option, die der BVI als große Errungenschaft begrüßt. Für den Hauptgeschäftsführer des BVI, Thomas Richter, ist dieser Schritt längst überfällig. Seiner Meinung nach bietet er den Bürgern die Chance, renditestärker zu sparen und flexibler auf individuelle Bedürfnisse in der Rentenphase zu reagieren.

Doch nicht alle teilen diese Euphorie. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht in der geplanten Flexibilisierung ein erhebliches Risiko. Die Stuttgarter Lebensversicherung, vertreten durch Dr. Guido Bader, kritisiert insbesondere, dass die Absicherung gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko auf der Strecke bleiben könnte. Ohne eine garantierte lebenslange Rente, so Bader, bestünde die Gefahr, dass Menschen im Alter ohne ausreichende Mittel dastehen. Dies könnte nicht nur zu einer finanziellen Belastung der Betroffenen führen, sondern auch das Sozialsystem strapazieren. Die Forderung, das Langlebigkeitsrisiko in jedem Fall abzusichern, wird daher auch von zahlreichen Experten unterstützt.

Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich gegen die geplanten Beratungsstandards. Sowohl der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) als auch der Bund der Versicherungskaufleute (BVK) fordern eine qualifizierte Beratung für Sparer, die sich für renditeorientierte Produkte ohne Garantie entscheiden. Sie warnen davor, dass Verbraucher ohne entsprechende Beratung finanzielle Entscheidungen treffen könnten, die langfristig nachteilig sind. Insbesondere die zunehmende Verbreitung unqualifizierter Finanzberatung in sozialen Medien wird hier als Risiko hervorgehoben.

Das Reformgesetz, das derzeit in der Ressortabstimmung ist, sieht neben der Flexibilisierung der Auszahlungsphase auch eine Anhebung der Eigenbeiträge vor, die ab 2030 auf bis zu 3.500 Euro pro Jahr steigen sollen. Darüber hinaus soll eine digitale Vergleichsplattform geschaffen werden, die für mehr Transparenz und Wettbewerb unter den Anbietern von Altersvorsorgeprodukten sorgen soll.

Es bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Interessengruppen auf die endgültige Fassung des Gesetzes reagieren werden. Fest steht jedoch, dass die Reform grundlegende Änderungen in der privaten Altersvorsorge einläuten könnte – Änderungen, die für einige Sparer mehr Freiheit und für andere potenzielle Risiken bedeuten.

Mit Lindners pAV-Reform wird ein Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge eingeläutet. Die Flexibilisierung der Auszahlungsmodelle ist ein Schritt in Richtung einer moderneren, renditeorientierten Altersvorsorge. Doch diese Freiheit hat ihren Preis: Die Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko wird aufgeweicht, und damit wächst das Risiko für viele, im Alter ohne ausreichende finanzielle Mittel dazustehen.

Die Reform zielt darauf ab, die Sparer zu mehr Eigenverantwortung zu motivieren, was grundsätzlich positiv ist. Allerdings müssen diese auch über die Risiken ihrer Entscheidungen aufgeklärt werden. Die Forderung nach qualifizierter Beratung ist daher gerechtfertigt, um sicherzustellen, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen. Die Einführung einer digitalen Vergleichsplattform könnte hierbei unterstützen, doch der Erfolg der Reform wird letztlich davon abhängen, ob sie tatsächlich den Spagat zwischen Rendite und Sicherheit schafft.

 

Wie der Verkehrswert einer Immobilie präzise ermittelt wird

Die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie ist ein entscheidender Schritt für jeden, der sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte. Dieser Wert, auch Marktwert genannt, gibt den Preis an, der unter normalen Umständen im freien Handel erzielt werden könnte. Um eine fundierte Grundlage für den Verkaufspreis zu schaffen, empfiehlt sich ein professionelles Verkehrswertgutachten. Doch worauf sollte bei der Erstellung eines solchen Gutachtens geachtet werden?

Zunächst spielt die Lage der Immobilie eine zentrale Rolle. Immobilien in gefragten Stadtteilen oder mit guter Verkehrsanbindung erzielen in der Regel höhere Preise als Objekte in abgelegenen oder strukturschwachen Gebieten. Hinzu kommen Faktoren wie die Größe des Grundstücks, der bauliche Zustand und die Ausstattung der Immobilie. Auch rechtliche Aspekte wie Baulasten oder Denkmalschutzauflagen können den Wert beeinflussen.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erfolgt in der Regel durch einen zertifizierten Gutachter, der entweder das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren anwendet. Beim Vergleichswertverfahren werden ähnliche, kürzlich verkaufte Immobilien herangezogen, um eine Preisorientierung zu geben. Das Ertragswertverfahren hingegen eignet sich vor allem für vermietete Immobilien und berechnet den Wert basierend auf den zu erwartenden Einnahmen. Beim Sachwertverfahren werden die Kosten für die Errichtung der Immobilie und der Wert des Grundstücks ermittelt.

Ein Gutachten bietet nicht nur für den Verkauf, sondern auch für Erbschaften, Scheidungen oder Zwangsversteigerungen eine objektive Grundlage. Käufer und Verkäufer sollten sich darauf verlassen können, dass der ermittelte Verkehrswert die Marktrealität widerspiegelt und eine faire Basis für Preisverhandlungen bildet. Daher ist es wichtig, einen erfahrenen und unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie ist mehr als nur eine reine Zahlenspielerei. Sie ist die Brücke zwischen emotionaler Bindung und wirtschaftlicher Realität. Viele Eigentümer neigen dazu, den Wert ihres Hauses aufgrund persönlicher Erinnerungen oder getätigter Investitionen zu überschätzen. Ein professionelles Gutachten hilft hier, die nötige Distanz zu wahren und den tatsächlichen Marktwert objektiv zu ermitteln. Gleichzeitig gibt es Käufern Sicherheit, dass sie keinen überhöhten Preis zahlen müssen. Gerade in einem dynamischen Immobilienmarkt, in dem Preise stark schwanken können, ist eine fundierte Wertermittlung unerlässlich. Sie schafft Klarheit und ermöglicht eine faire Transaktion für alle Beteiligten.

 

Krisenmanagement im Apothekenbetrieb: StaRUG als letzter Ausweg

Die finanzielle Situation vieler Apotheken in Deutschland spitzt sich zunehmend zu. Neben gestiegenen Betriebskosten und dem konstanten Druck durch Krankenkassenabrechnungen haben Apothekenbetreiber zunehmend mit Margenverlusten und komplizierten Abrechnungsmodalitäten zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund wird das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) als Rettungsanker für Apotheken immer relevanter. Es erlaubt Unternehmen, die Gefahr laufen, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um eine Insolvenz zu verhindern.

Das StaRUG wurde entwickelt, um Unternehmen eine präventive Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen und eine tragfähige Restrukturierung durchzuführen. Für Apotheken, die oft von einer engen Liquiditätslage betroffen sind, kann dies eine entscheidende Maßnahme sein, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern. Besonders in Fällen, in denen die Liquidität bereits unter Druck steht, kann eine solche Restrukturierung verhindern, dass die Apotheke in die Insolvenz abdriftet.

Apothekenbetreiber müssen jedoch besonders wachsam sein, um frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Restrukturierung zu stellen. Eine der größten Herausforderungen in der Branche ist der späte Zeitpunkt, zu dem finanzielle Probleme oft erkannt werden. Häufig melden sich Apothekenbetreiber erst dann bei Experten, wenn ihre Liquiditätskennziffer bereits bedenklich gesunken ist. In diesen Fällen wird der Handlungsspielraum immer enger, und es bleibt nur wenig Zeit, um geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Ein entscheidender Schritt ist eine gründliche Analyse der aktuellen Liquiditätslage und der bestehenden Verbindlichkeiten. Apothekeninhaber sollten regelmäßig ihre Finanzströme überwachen und einen detaillierten Liquiditätsplan erstellen, um potenzielle Engpässe frühzeitig zu identifizieren. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die Gläubigerstruktur genau zu analysieren und rechtzeitig das Gespräch mit Lieferanten, Banken und Krankenkassen zu suchen. Oft lassen sich durch frühzeitige Verhandlungen Zahlungsaufschübe oder angepasste Konditionen vereinbaren, die den finanziellen Druck auf den Betrieb reduzieren können.

Das StaRUG bietet zudem die Möglichkeit, Verbindlichkeiten in geordneten Bahnen zu restrukturieren, bevor eine gerichtliche Insolvenz eingeleitet wird. Diese Möglichkeit ist besonders für Apotheken interessant, da sie eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen. Eine gut durchdachte Restrukturierung sichert nicht nur den Fortbestand des Betriebs, sondern verhindert auch eine potenzielle Versorgungslücke, die durch eine Apothekenschließung entstehen könnte.

Gleichzeitig sollten Apothekenbetreiber nicht zögern, professionelle rechtliche und finanzielle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des StaRUGs sind komplex, und eine erfolgreiche Restrukturierung erfordert Expertenwissen, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und gleichzeitig den spezifischen Bedürfnissen der Apotheke gerecht zu werden. Dabei müssen auch die gesundheitspolitischen und regulatorischen Anforderungen der Branche berücksichtigt werden.

Insgesamt kann das StaRUG Apotheken eine letzte Chance bieten, sich finanziell neu aufzustellen und langfristig auf solide Füße zu stellen. Der Erfolg hängt jedoch stark vom Zeitpunkt der eingeleiteten Maßnahmen ab. Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden, haben deutlich bessere Chancen, eine Sanierung zu erreichen, bevor die Insolvenz unumgänglich wird.

Das StaRUG ist für viele Apotheken in Deutschland ein wichtiger Rettungsanker, um sich aus wirtschaftlich schwierigen Situationen zu befreien. Doch der Schlüssel zum Erfolg liegt im Timing. Zu oft wird der Ernst der Lage erst erkannt, wenn die finanzielle Situation bereits kritisch ist und der Handlungsspielraum begrenzt wird. Apothekenbetreiber müssen lernen, finanziellen Druck frühzeitig zu erkennen und konsequent Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Betrieb zu retten.

Die präventive Restrukturierung nach StaRUG bietet viele Möglichkeiten, ist jedoch kein automatischer Ausweg. Sie erfordert einen gut durchdachten Plan, der sowohl die finanziellen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Hier sind professionelle Beratung und offene Kommunikation mit Gläubigern unerlässlich.

Für Apotheken, die eine zentrale Rolle in der Arzneimittelversorgung spielen, ist eine erfolgreiche Restrukturierung nicht nur eine wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber den Patienten. StaRUG kann diesen Betrieben eine zweite Chance bieten – vorausgesetzt, sie handeln rechtzeitig und entschlossen.

 

Lauterbachs digitales Grußwort: Apotheken vor politisch brisantem Apothekertag

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird in diesem Jahr nicht persönlich am Deutschen Apothekertag (DAT) teilnehmen, sondern lediglich ein kurzes digitales Grußwort an die versammelten Delegierten richten. Angesichts der politisch angespannten Lage und der laufenden Diskussionen um eine umfassende Apothekenreform sorgt diese Entscheidung für Unmut in der Apothekerschaft, die auf ein direktes Gespräch mit dem Minister drängt. Lauterbachs Teilnahme, wenn auch nur virtuell, fällt mitten in die Sitzungswoche des Bundestages, was seinen persönlichen Auftritt verhindert. Dennoch betont die Abda, wie wichtig es sei, den Dialog mit dem Gesundheitsministerium aufrechtzuerhalten.

Der Minister hatte seine Absage bereits frühzeitig angekündigt, dennoch hofft die Apothekerschaft auf einen kurzen Austausch im Anschluss an das Grußwort. „Wir haben den Minister wiederholt darauf hingewiesen, wie kritisch die Situation für Apotheken und deren Angestellte ist. Ein direktes Gespräch wäre ein wichtiges Signal“, so Benjamin Rohrer, Kommunikationschef der Abda. Die Apotheken sehen sich mit wirtschaftlichen Unsicherheiten und drohenden Reformen konfrontiert, die unter anderem die Einführung von sogenannten „Scheinapotheken“ ohne Apotheker vorsehen. Diese Pläne stoßen in der Branche auf deutliche Ablehnung, da sie das bestehende Apothekensystem und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährden könnten.

Die Abda plant, am Tag der Eröffnung des DAT ein klares visuelles Signal der Geschlossenheit auszusenden. Alle Delegierten sollen Kittel mit einem einheitlichen Kampagnen-Claim tragen, um ihren gemeinsamen Protest gegen die derzeitigen Reformpläne zu symbolisieren. Diese Aktion knüpft an die Proteste des vergangenen Jahres an, als Delegierte Warnwesten mit der Aufschrift „Apotheken stärken. Jetzt!“ trugen und den Minister symbolisch ablehnten. Damals wurde auch die „Düsseldorfer Erklärung“ verlesen, in der die Apothekerschaft eine faire Vergütung für ihre Leistungen forderte.

Inmitten dieser politisch aufgeladenen Stimmung ist der DAT 2024 ein entscheidender Moment für die Apotheken, ihre Forderungen erneut vorzutragen. Das Signal der Apothekerschaft ist klar: Sie erwarten eine Reform, die nicht nur wirtschaftliche Sicherheit bietet, sondern auch die Rolle der Apotheken als zentrale Säule des Gesundheitssystems stärkt. Ob Lauterbach in seinem kurzen Grußwort auf diese Erwartungen eingehen wird, bleibt abzuwarten.

Der diesjährige Deutsche Apothekertag steht unter einem besonderen Stern. Die Apothekenbranche kämpft um ihre Existenz, und die Pläne des Gesundheitsministeriums bringen mehr Unsicherheit als Klarheit. Karl Lauterbachs Entscheidung, nur digital und mit einem knappen Zeitfenster teilzunehmen, ist sinnbildlich für die derzeitige Distanz zwischen Politik und Apothekerschaft.

Die geplante Reform, die unter anderem „Scheinapotheken“ ohne fachkundige Leitung vorsieht, trifft auf großen Widerstand. Sie ignoriert die Herausforderungen der Apotheken und stellt die flächendeckende Versorgung infrage. Es ist das Recht – und die Pflicht – der Apotheken, ihre Stimme klar und deutlich zu erheben.

Der geplante Protest der Delegierten mit den Kampagnen-Kitteln ist ein starkes Symbol für Geschlossenheit und Entschlossenheit. Es zeigt, dass die Apothekerschaft bereit ist, für ihre Rechte und ihre Rolle im Gesundheitswesen zu kämpfen. Doch dieser Widerstand allein wird nicht reichen. Es braucht mehr als symbolische Proteste – es braucht einen echten Dialog und die Bereitschaft der Politik, zuzuhören und nachzubessern.

Die Zukunft der Apotheken hängt von den Entscheidungen der kommenden Wochen ab.

 

Apotheken erweisen sich als zentrale Stütze der Impfkampagne: 255 Impfungen in nur drei Stunden in Hamburg

Die „Lange Nacht des Impfens“ hat sich im Oktober in vielen deutschen Städten als voller Erfolg erwiesen. Vor allem in Hamburg zeigten die Apotheken, dass sie eine tragende Rolle in der Impfkampagne übernehmen können. Neun Apotheken nahmen an der Aktion teil, darunter die EEZ-Apotheke im Stadtteil Osdorf. Diese Apotheke verzeichnete einen außergewöhnlichen Andrang, als innerhalb von nur drei Stunden, von 20 bis 23 Uhr, insgesamt 255 Menschen geimpft wurden. Die hohe Nachfrage unterstreicht nicht nur den Erfolg der Aktion, sondern auch das gestiegene Vertrauen der Bürger in Apotheken als Anlaufstelle für Impfungen.

Die „Lange Nacht des Impfens“ war in Hamburg und weiteren Städten Teil einer bundesweiten Kampagne, um den Zugang zu Impfungen zu erleichtern und die Impfrate in der Bevölkerung zu erhöhen. Apotheken haben dabei eine zunehmend wichtige Rolle eingenommen, da sie eine zusätzliche Möglichkeit bieten, den Weg zu einer Impfung unkompliziert und wohnortnah zu gestalten. Die Veranstaltung zeigte, dass Apotheken in der Lage sind, logistisch anspruchsvolle Impfaktionen durchzuführen und innerhalb kurzer Zeit große Mengen an Menschen zu versorgen. Dies ist besonders wichtig angesichts der sich verändernden Gesundheitslandschaft, in der Apotheken verstärkt Aufgaben der Gesundheitsversorgung übernehmen.

Auch in Dresden beteiligten sich Apotheken an der „Langen Nacht des Impfens“, wenn auch in einem kleineren Rahmen. Dort begann die Aktion etwas später, mit 35 geplanten Impfterminen. Apotheker Damian Brockmann, der in Dresden eine teilnehmende Apotheke betreibt, äußerte sich dennoch positiv und betonte, dass diese Anzahl von Terminen für seine Apotheke die organisatorische Schmerzgrenze darstelle. Trotz der geringeren Impfzahlen im Vergleich zu Hamburg zeigt sich, dass die Kapazitätsgrenzen vieler Apotheken erreicht sind, was eine genaue Planung und Vorbereitung solcher Aktionen erfordert.

Die „Lange Nacht des Impfens“ ist nicht nur ein Erfolg in Bezug auf die Anzahl der verabreichten Impfungen, sondern auch ein Beleg dafür, dass Apotheken zunehmend eine tragende Säule im Gesundheitswesen darstellen. Mit ihrem Engagement haben sie gezeigt, dass sie flexibel auf die Bedürfnisse der Bevölkerung reagieren können und eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer flächendeckenden Impfversorgung spielen.

Die „Lange Nacht des Impfens“ verdeutlicht eindrucksvoll, wie entscheidend Apotheken in der Gesundheitsversorgung sind. In einer Zeit, in der die Impfbereitschaft der Bevölkerung stärker gefördert werden muss, zeigt sich, dass Apotheken nicht nur als Medikamentenlieferanten fungieren, sondern auch als wichtige Partner im Gesundheitsschutz. Die hohe Zahl der durchgeführten Impfungen in Hamburg ist nicht nur ein Zeichen für den Erfolg der Aktion, sondern auch für die Effizienz und die Kapazitäten der Apotheken.

Doch die Veranstaltung offenbart auch die Herausforderungen, denen Apotheken gegenüberstehen. Die logistischen Anforderungen und die personellen Kapazitäten stoßen in vielen Fällen an ihre Grenzen, wie Damian Brockmann aus Dresden berichtet. Es wird deutlich, dass Apotheken ihre Rolle in der Impfkampagne nur dann weiterhin erfolgreich ausbauen können, wenn sie durch die Politik und das Gesundheitssystem stärker unterstützt werden. Nur mit ausreichenden Ressourcen und der notwendigen Anerkennung kann diese wichtige Säule der Gesundheitsversorgung ihre Aufgaben auch in Zukunft bewältigen und die Bevölkerung nachhaltig schützen.

 

Erleichterung für Krankenhausapotheken: Chargenangabe durch „Klinik“ ersetzt

Im Rahmen einer neuen Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband wurde eine wichtige Erleichterung für Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken beschlossen. Diese dürfen nun bis zum 30. Juni 2025 bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anstelle der spezifischen Chargenbezeichnung das Wort „Klinik“ in den Abrechnungsdatensatz eintragen. Diese rückwirkend zum 1. Januar 2024 eingeführte Regelung soll den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren, ohne dabei die Sicherheit und Nachverfolgbarkeit der abgegebenen Arzneimittel zu beeinträchtigen.

Die Regelung betrifft ausschließlich die Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken, die Medikamente an stationäre Einrichtungen abgeben. Bei der Abrechnung von Arzneimitteln, die apothekenpflichtig und authentifizierungspflichtig nach § 10 Abs. 1c AMG sind, war bislang die Dokumentation der Chargenbezeichnung Pflicht. Diese wird üblicherweise durch das Scannen des securPharm-Codes vorgenommen. Da jedoch in Krankenhäusern und bei der Heimversorgung oft komplexe Versorgungsstrukturen vorliegen, gestaltet sich die genaue Dokumentation der Chargen häufig als äußerst aufwendig. Hier setzt die neue Regelung an, die als pragmatische Lösung zur administrativen Entlastung gesehen wird.

Trotz dieser Erleichterung müssen Apotheken die Vorgaben zur Dokumentation der Chargen weiterhin auf Nachfrage erfüllen, insbesondere wenn es um die Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch die Krankenkassen bei Arzneimittelrückrufen geht. Nach Anlage 9, § 2 des Rahmenvertrages bleibt es den Apotheken überlassen, die entsprechenden Daten bei einem Rückruf den Krankenkassen zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst neben dem Namen des Lieferanten auch die IK-Nummer, die Anschrift und die Liefertage.

Eine ähnliche Ausnahme gilt bis Mitte 2025 auch für die Heimversorgung sowie das Verblistern von Arzneimitteln, bei der anstelle der Chargenangabe das Wort „STELLEN“ verwendet werden darf. Hier ist jedoch auf die korrekte Schreibweise zu achten, um Abrechnungsfehler zu vermeiden.

Diese pragmatische Regelung zeigt, dass der DAV und der GKV-Spitzenverband die Herausforderungen im Alltag von Krankenhausapotheken und deren Versorgungsstrukturen erkannt haben. Insbesondere in Zeiten hoher Arbeitsbelastung und wachsender Dokumentationspflichten ist diese Erleichterung ein dringend benötigter Schritt zur Entlastung des Apothekenpersonals, ohne dabei die hohe Versorgungsqualität zu gefährden.

Die neue Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband ist ein begrüßenswerter Schritt, der den besonderen Anforderungen von Krankenhausapotheken Rechnung trägt. Der Einsatz des Begriffs „Klinik“ statt der spezifischen Chargennummer entlastet die Apotheken in einem wesentlichen Punkt und gibt ihnen mehr Raum, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Insbesondere vor dem Hintergrund des hohen administrativen Aufwands, der im Gesundheitswesen oft beklagt wird, ist diese Entscheidung eine sinnvolle Maßnahme.

Gleichzeitig bleibt die Sicherheit der Arzneimittelverfolgung gewährleistet, da die vollständigen Chargenangaben im Bedarfsfall nachträglich geliefert werden können. Diese Balance zwischen administrativer Entlastung und gleichzeitiger Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit zeigt, dass eine flexible Anpassung der Regularien möglich ist, ohne die Qualität der Versorgung zu beeinträchtigen.

Es bleibt zu hoffen, dass solche pragmatischen Lösungen auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens gefunden werden, um die Arbeit der Apotheken und anderer Gesundheitseinrichtungen weiter zu erleichtern.

 

CardLink bringt deutschen Versandapotheken neue digitale Möglichkeiten

Deutsche Versandapotheken haben nun die Möglichkeit, das CardLink-Verfahren zur Einlösung von E-Rezepten zu nutzen. Dies wurde bisher vor allem in den Niederlanden für die dort ansässigen Online-Apotheken entwickelt. Wie der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) mitteilte, sind sowohl die Zulassungsverfahren für die beteiligten Unternehmen abgeschlossen. Der Hersteller Service Health ERx, unter der Leitung von Manuel Blechschmidt, sowie der IT-Dienstleister Akquinet aus Hamburg, erhielten die notwendigen Genehmigungen, die zweite am 30. September.

Für den Versandhandel bedeutet die Einführung von CardLink einen wichtigen Schritt, da bisher die physische Einlösung von E-Rezepten in stationären Apotheken den Versandapotheken klare Nachteile brachte. Mit CardLink können diese nun E-Rezepte ortsunabhängig bearbeiten, was nicht nur die Marktchancen der Versandapotheken verbessert, sondern auch die Versorgungssicherheit für Patienten landesweit erhöht. Der BVDVA sieht dies als entscheidenden Fortschritt für seine Mitglieder, die in der Digitalisierung des Gesundheitssystems eine wichtige Zukunftsperspektive erkennen.

„Das E-Rezept ist eine der bedeutendsten Anwendungen in der Telematikinfrastruktur und ein wesentlicher Schritt, um die medizinische und pharmazeutische Versorgung effizient zu vernetzen“, so Heinrich Meyer, Vorsitzender des BVDVA. Er bedauert die lange Verzögerung in der Umsetzung der voll digitalen Lösung, die seiner Ansicht nach seit Juli 2023 dringend notwendig gewesen wäre.

Auch Akquinet-Geschäftsführer Dirk Aagaard äußerte sich positiv über den Abschluss der Testphase und den offiziellen Start des CardLink-Verfahrens. Er betont, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen klare Vorteile für alle Beteiligten mit sich bringt. Verbraucher können ihre E-Rezepte nun auf einfachem, sicherem und digitalem Weg einlösen, was den Zugang zu Medikamenten erheblich erleichtert.

Die Kooperation zwischen dem BVDVA und Akquinet basiert auf einer Rahmenvereinbarung, die bereits im Februar abgeschlossen wurde. Der nun erfolgte Start in den Regelbetrieb stellt für den deutschen Versandhandel im Arzneimittelbereich eine lang erwartete Verbesserung dar und soll den Wettbewerb stärken.

Die Einführung des CardLink-Verfahrens für deutsche Versandapotheken ist ein längst überfälliger Schritt, der die Konkurrenzfähigkeit des Versandhandels gegenüber den stationären Apotheken entscheidend verbessert. Gerade in einer Zeit, in der die Digitalisierung immer mehr Bereiche des Gesundheitswesens durchdringt, ist es von zentraler Bedeutung, dass auch Online-Apotheken E-Rezepte effizient und sicher bearbeiten können.

Die bisherige Benachteiligung der Versandapotheken durch die physische Einlösung von E-Rezepten hat den Fortschritt im Versandhandel gebremst. Mit CardLink entfällt dieser Nachteil, und es eröffnet sich eine neue Ära der flächendeckenden Arzneimittelversorgung – eine Entwicklung, die nicht nur den Unternehmen, sondern vor allem den Patienten zugutekommt.

 

Zahnverfärbungen durch Fluorid: Neue Studien beleuchten das Risiko

Zahnverfärbungen wie weiße Streifen, bräunliche Flecken oder sogar Lochfraß gehören zu den klassischen Anzeichen einer sogenannten Fluorose. Diese entsteht durch eine übermäßige Aufnahme von Fluorid während der Zahnentwicklung. Fluorid ist in geringen Mengen ein bewährter Schutz vor Karies, doch ein Übermaß kann das Zahngewebe schädigen. Eine aktuelle Cochrane-Analyse hat nun untersucht, ob topische Fluorid-Produkte wie Zahnpasta das Risiko für eine Fluorose erhöhen.

Im Rahmen der Analyse wurden insgesamt 32.181 Kinder zwischen sechs und 18 Jahren betrachtet. Dabei fanden die Forscher heraus, dass bei Kindern, die in einem sehr frühen Alter Fluorid-haltige Zahnpasta verwendeten, kein direktes erhöhtes Risiko für Fluorose an den bleibenden Zähnen bestand. Interessanterweise zeigte die Analyse jedoch, dass bei der Anwendung von Zahnpasta mit einer Konzentration von über 1000 ppm Fluorid, insbesondere bei Kindern im Alter von ein bis zwei Jahren, das Risiko signifikant anstieg. Die Verwendung von Zahnpasta mit geringerer Fluorid-Konzentration, etwa 550 ppm, reduzierte das Risiko hingegen um bis zu 25 Prozent.

Wissenschaftler mahnen dennoch zur Vorsicht, da viele der einbezogenen Studien methodische Schwächen aufweisen. Häufig fehlten wichtige Angaben, beispielsweise zur genauen Art des verwendeten Fluorids oder zur Häufigkeit des Zähneputzens. Aus diesem Grund gilt die Evidenzlage als unsicher, was weitere Forschungsarbeiten notwendig macht.

Fluorid bleibt dennoch eine der effektivsten Methoden zur Vorbeugung von Karies, und Eltern sollten die Empfehlungen zur Fluorid-Nutzung streng einhalten. Eine Überdosierung, besonders bei Kleinkindern, sollte jedoch vermieden werden, um das Risiko einer Fluorose zu minimieren.

Die Debatte über Fluorid und seine Risiken zieht sich bereits seit Jahren durch die Zahnmedizin. Während Fluorid zweifellos eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Karies spielt, zeigen aktuelle Erkenntnisse, dass der Umgang damit besonders bei Kindern sensibel gestaltet werden muss. Vor allem die frühe Anwendung hochdosierter Fluorid-Produkte könnte langfristige Folgen für die Zahngesundheit nach sich ziehen. Doch die unzureichende Datenlage macht eine endgültige Einschätzung schwierig.

Eltern müssen sich auf die Empfehlungen der Zahnärzte verlassen, aber auch auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Fluorid achten. Die richtige Dosierung ist entscheidend, um das Gleichgewicht zwischen Kariesprophylaxe und Fluorose-Risiko zu wahren. Eine weitere Erforschung des Themas ist dringend erforderlich, um langfristig sicherzustellen, dass Fluorid in optimaler Weise genutzt wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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