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  • 30.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Gesundheitskrisen, Reformen und neue Risiken
    30.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Gesundheitskrisen, Reformen und neue Risiken
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Gesundheitskrisen, Reformen und neue Risiken

 

Wie gesundheitliche Probleme und gesetzliche Änderungen die Apothekenlandschaft in Deutschland vor neue Herausforderungen stellen

Gesundheitsprobleme rücken als Hauptursache für Überschuldung immer mehr in den Fokus, wie eine aktuelle Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen zeigt. In Deutschland führt zunehmend nicht mehr der Jobverlust, sondern gesundheitliche Beeinträchtigungen Menschen in die Schuldenfalle. Dies hat weitreichende Folgen für das Gesundheitssystem und Apothekenbetreiber, die vor neuen Herausforderungen stehen. Parallel dazu verschärft sich die Lage für Apotheken durch Rezeptur-Retaxationen, die seit der Kündigung der Hilfstaxe 2024 zunehmen. Gleichzeitig werden Apotheken durch die Apothekenreform auf eine harte Probe gestellt, während die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit der Einführung der elektronischen Patientenakte voranschreitet. Doch nicht alle Reformen zeigen Wirkung: Das Lieferengpassgesetz bleibt weit hinter den Erwartungen zurück, und auch in der pharmazeutischen Betreuung, etwa bei chronischer Herzinsuffizienz, zeichnen sich neue Anforderungen ab. Diese Entwicklungen erfordern gezielte Kommunikation und Beratungskompetenz, um Patienten in Apotheken weiterhin optimal zu betreuen.

 

Gesundheitsprobleme als Hauptursache für Überschuldung: Apothekenbetreiber stehen vor neuen Herausforderungen

Eine aktuelle Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) hat eine alarmierende Entwicklung aufgezeigt: In Deutschland geraten immer mehr Menschen durch gesundheitliche Probleme in die Schuldenfalle. Die Untersuchung zeigt, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen mittlerweile häufiger als ein Jobverlust zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Diese Entwicklung hat weitreichende Implikationen – auch für Apothekenbetreiber.

Ein zentraler Aspekt der Studie ist, dass Krankheit und langfristige gesundheitliche Probleme oft eine Kette von Ereignissen auslösen, die zur Überschuldung führen. Arbeitsunfähigkeit, hohe medizinische Kosten und der Verlust der wirtschaftlichen Stabilität treiben immer mehr Menschen in die finanzielle Notlage. Besonders betroffen sind dabei ältere Menschen und chronisch Kranke, die auf regelmäßige Medikation angewiesen sind.

Für Apothekenbetreiber ist dies ein entscheidender Punkt, den es zu beachten gilt. Die steigende Zahl an überschuldeten Patienten könnte Auswirkungen auf die Zahlungsmoral und die Kundenbindung haben. Kunden, die finanzielle Schwierigkeiten haben, könnten unter Umständen ihre Medikamente nicht mehr regelmäßig kaufen, was sowohl gesundheitliche als auch wirtschaftliche Konsequenzen hat. Apotheken sollten sich auf diese Entwicklungen einstellen und gegebenenfalls über Möglichkeiten zur Unterstützung von Patienten mit finanziellen Problemen nachdenken, etwa durch Kooperationen mit Sozialverbänden oder die Information über staatliche Hilfsangebote.

Ein weiterer Punkt ist die Sensibilisierung für die sozialen Auswirkungen von Krankheiten. Apotheker spielen eine Schlüsselrolle im Gesundheitswesen und sind oft erste Ansprechpartner für Patienten. Hier könnten gezielte Beratungsangebote nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell entlastend wirken. Präventive Maßnahmen, die auf eine bessere Gesundheitsversorgung abzielen, können somit auch indirekt dazu beitragen, Überschuldung zu vermeiden.

Die zunehmende Überschuldung aufgrund gesundheitlicher Probleme zeigt deutlich, dass finanzielle und gesundheitliche Herausforderungen oft untrennbar miteinander verbunden sind. Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie nicht nur als reine Dienstleister im Gesundheitswesen agieren, sondern auch eine soziale Verantwortung tragen. Die steigende Zahl der von finanziellen Engpässen betroffenen Patienten erfordert ein höheres Maß an Einfühlungsvermögen und möglicherweise auch neue Lösungsansätze.

Es stellt sich die Frage, wie Apotheken auf diese gesellschaftliche Herausforderung reagieren können. Denkbar wären etwa Zahlungsmodelle, die es Patienten ermöglichen, ihre Rechnungen in Raten zu begleichen, oder Programme, die auf eine engere Zusammenarbeit mit Krankenkassen abzielen, um sicherzustellen, dass Patienten die nötigen Medikamente erhalten. Langfristig könnte dies nicht nur den Patienten zugutekommen, sondern auch die Apotheke als verlässlichen Partner in schwierigen Zeiten etablieren.

 

Rezeptur-Retaxationen: Apotheken in Deutschland kämpfen gegen finanzielle Risiken

Seit Jahresbeginn 2024 sehen sich Apotheken in Deutschland mit einer neuen Welle von Retaxationen im Bereich der Rezepturabrechnung konfrontiert. Diese Entwicklung ist eine direkte Folge der Kündigung der sogenannten Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) Ende 2023. Der Schritt war notwendig geworden, nachdem die Krankenkassen sich geweigert hatten, den gestiegenen Einkaufspreisen der Apotheken Rechnung zu tragen. Seitdem gelten die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Grundlage für die Abrechnung von Rezepturen, was zu einem vertragslosen Zustand zwischen Apotheken und Krankenkassen geführt hat.

Die Krankenkassen, darunter prominente Akteure wie die AOK Bayern, vertreten die Auffassung, dass Apotheken nur die tatsächlich verwendeten Mengen eines Wirkstoffs abrechnen dürfen. Sie betonen, dass lediglich die zur Herstellung einer Rezeptur benötigte Menge von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werde. Dies bedeutet in der Praxis, dass nur anteilige Packungen für die Abrechnung infrage kommen, auch wenn Apotheken ganze Packungen kaufen müssen, um Rezepturen herzustellen.

Der DAV hingegen stützt sich auf den Wortlaut der Arzneimittelpreisverordnung, der klar festlegt, dass Apotheken den Einkaufspreis der "üblichen Abpackung" abrechnen dürfen. Diese unterschiedliche Auslegung der Verordnung führte dazu, dass bereits in den ersten Monaten des Jahres 2024 die ersten Retaxationen ausgesprochen wurden. Besonders betroffen sind Apotheken, die auf eine einheitliche Rechtsauslegung der AMPreisV pochen, da sie in der bisherigen Praxis eine wirtschaftlich tragbare Grundlage für ihre Arbeit sahen.

Um Apotheken in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, hat der DAV gemeinsam mit den regionalen Apothekerverbänden einen Mustereinspruch erarbeitet. Dieser beruft sich auf die rechtlichen Grundlagen der AMPreisV und argumentiert, dass eine Abrechnung von Teilmengen nicht vorgesehen sei. Der Einspruch betont, dass der Preis auf Basis der „üblichen Abpackung“ oder der „erforderlichen Packungsgröße“ berechnet werden müsse, wie es die Verordnung vorsieht.

Ein besonders relevantes Urteil in diesem Zusammenhang ist das des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 10 KR 701/22), das im Jahr 2022 zugunsten der Apotheken entschied. Das Gericht stellte klar, dass die Berechnung der Rezeptur auf Basis der üblichen Packungsgröße zu erfolgen habe und die Apotheken nicht gezwungen seien, lediglich Teilmengen abzurechnen. Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall dienen und weiteren Verfahren Orientierung bieten.

Die Unstimmigkeiten zwischen Apotheken und Krankenkassen bergen jedoch weiterhin erhebliche Risiken für die betroffenen Betriebe. Sollten sich die Parteien nicht einigen, könnten die Streitigkeiten vor den Sozialgerichten ausgetragen werden. Solche Verfahren sind erfahrungsgemäß langwierig und kostenintensiv, was insbesondere für kleinere Apotheken eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen könnte. Die wirtschaftliche Unsicherheit, die durch die Retaxationen entsteht, ist ein zusätzlicher Stressfaktor in einem ohnehin herausfordernden Marktumfeld.

Viele Apotheken sehen sich durch diese Retaxationen systematisch benachteiligt. Sie kritisieren, dass die Krankenkassen durch ihre strikte Auslegung der AMPreisV die finanzielle Grundlage der Apotheken gefährden und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand erheblich erhöhen. Die Apothekerverbände fordern daher eine rechtssichere und faire Lösung, die sowohl die Interessen der Apotheken als auch der Patienten berücksichtigt. Der aktuelle Zustand der Unsicherheit ist für beide Seiten unhaltbar und birgt langfristig die Gefahr, die Gesundheitsversorgung insgesamt zu beeinträchtigen.

Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen Apotheken und Krankenkassen bezüglich der Retaxationen im Bereich der Rezepturen ist ein weiteres Beispiel für die wachsenden Spannungen im Gesundheitswesen. Auf der einen Seite stehen die Apotheken, die durch steigende Einkaufspreise und wachsenden bürokratischen Aufwand ohnehin unter Druck stehen. Sie argumentieren zu Recht, dass sie bei der Herstellung von Rezepturen die volle Packungsgröße einkaufen müssen und daher auch den vollen Preis dafür abrechnen sollten. Der Wortlaut der Arzneimittelpreisverordnung gibt ihnen in diesem Punkt Recht.

Die Krankenkassen hingegen sehen in der strikten Einhaltung der Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch eine Möglichkeit, die Ausgaben der GKV zu begrenzen. Ihr Argument, dass nur die tatsächlich benötigten Mengen abgerechnet werden sollen, mag aus Sicht der Kostenkontrolle nachvollziehbar sein. Doch dieses Argument ignoriert die Realitäten des Apothekenalltags, in dem Packungen nur in bestimmten Größen verfügbar sind. Die Apotheken können es sich schlichtweg nicht leisten, die benötigten Stoffe in kleineren Mengen zu beziehen, wenn diese nicht am Markt erhältlich sind.

Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer: Der Konflikt um die Retaxationen verdeutlicht, wie problematisch die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Krankenkassen inzwischen geworden ist. Beide Seiten bewegen sich in einem fragilen System, das durch bürokratische Hürden, Preissteigerungen und unzureichende Regelungen zunehmend an seine Grenzen stößt. Wenn keine rasche Einigung erzielt wird, könnten die Retaxationen weitere Apotheken in ihrer Existenz gefährden und damit die flächendeckende Versorgung der Patienten beeinträchtigen. Es liegt nun an den Sozialgerichten, eine eindeutige und tragfähige Entscheidung zu treffen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Andernfalls droht eine weitere Eskalation des ohnehin angespannten Verhältnisses zwischen Apotheken und Krankenkassen.

 

Hilfstaxe-Kündigung: Apotheken in Verhandlungen um realistische Preise

Die Kündigung der Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) hat eine neue Phase im langjährigen Streit um die Preisgestaltung von Rezepturen eingeläutet. Die Hilfstaxe, die ursprünglich als flexible Regelung zur fairen Preisfestlegung für Apothekenprodukte dienen sollte, wurde nicht an die stetig steigenden Einkaufspreise angepasst. Dies führte dazu, dass der DAV die Notbremse zog und die Vereinbarung beendete, um die Krankenkassen zu Verhandlungen zu zwingen. Für Apotheken bedeutet dies, dass sie nun die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Grundlage für die Berechnung von Rezepturpreisen heranziehen müssen, was ihnen die Möglichkeit gibt, die tatsächlich gezahlten Einkaufspreise zu taxieren. Doch diese Maßnahme hat nicht nur Vorteile.

Durch den vertragslosen Zustand zwischen Apotheken und Krankenkassen sind die Apotheken verpflichtet, ihre Einkaufspreise genau zu dokumentieren und gegenüber den Kassen nachzuweisen. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand, da Apotheken bei jeder Taxierung die Einkaufsbelege bereitstellen müssen. Gleichzeitig sind die bisherigen Preise der Hilfstaxe, die lange nicht aktualisiert wurden, obsolet geworden. Dieser Umstand sollte die Krankenkassen eigentlich dazu motivieren, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, doch es ist fraglich, wann dies geschehen wird.

Ein weiteres Problem, das aus der Kündigung resultiert, betrifft die Berechnung von Teilmengen bei der Taxierung. Während der Deutsche Apothekerverband darauf beharrt, dass gemäß AMPreisV die üblichen Abpackungen eines Stoffes zu berechnen seien, sehen die Krankenkassen dies anders. Insbesondere bei mehrfacher Verwendung eines Stoffes innerhalb eines kurzen Zeitraums kommt es vermehrt zu Retaxationen, bei denen Apotheken Teile der erstatteten Kosten zurückzahlen müssen. Diese Praxis führt zu Verunsicherung bei den Apothekern, da die Regeln der Krankenkassen nicht immer klar definiert sind.

Obwohl die Apotheken juristisch in einer guten Position zu sein scheinen, stellt der anhaltende Streit eine erhebliche Belastung für den Betriebsalltag dar. Die Krankenkassen scheinen sich der Notwendigkeit einer Preisreform bewusst zu sein, doch die zähen Verhandlungen verzögern eine Lösung. Die Kündigung der Hilfstaxe sollte dazu führen, dass die Preisgestaltung für Rezepturen regelmäßig und automatisch an die tatsächlichen Kosten angepasst wird. Solange dies nicht geschieht, bleibt der vertragslose Zustand bestehen, was das Risiko birgt, dass dieser zum Dauerzustand wird.

Es bleibt abzuwarten, ob und wann sich die Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband auf neue, faire Preise einigen können. Die Apotheken jedenfalls stehen bereit, um erneut zu verhandeln und eine Lösung zu finden, die sowohl für die Apotheken als auch für die Krankenkassen tragbar ist. Derzeit sieht es jedoch so aus, als ob die Krankenkassen ihre Position weiterhin aufrecht halten und damit den Status quo erhalten wollen.

Die Kündigung der Hilfstaxe war ein längst überfälliger Schritt, um Bewegung in die festgefahrene Situation zu bringen. Jahrelang haben Apotheken mit veralteten Preisen gearbeitet, die nicht mehr den realen Kosten entsprachen. Die Krankenkassen haben sich geweigert, die dringend notwendigen Preisanpassungen vorzunehmen, und das zulasten der Apotheken, die die steigenden Einkaufspreise tragen mussten.

Doch anstatt dass die Kündigung der Hilfstaxe nun zu einer schnellen Lösung führt, sehen sich die Apotheken mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Der Streit um die Berechnung von Teilmengen mag auf den ersten Blick nebensächlich erscheinen, doch für Apotheken ist dies ein entscheidender Punkt. Denn wenn Krankenkassen Apotheken aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der AMPreisV retaxieren, entsteht nicht nur finanzieller Schaden, sondern auch Ungewissheit.

Es ist höchste Zeit, dass die Krankenkassen erkennen, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Der vertragslose Zustand kann nicht die Lösung sein – weder für die Apotheken noch für die Krankenkassen. Eine Rückkehr zur Hilfstaxe mit regelmäßig aktualisierten Preisen wäre für beide Seiten ein Gewinn. Nur so kann das System wieder in geordnete Bahnen gelenkt werden, ohne dass Apotheken weiterhin die Last steigender Kosten alleine tragen müssen.

 

Wärmepumpen im Extremwetter: So bleiben sie geschützt

Die Zunahme von Extremwetterereignissen in Deutschland stellt nicht nur Hausbesitzer, sondern auch deren moderne Heiztechnologien wie Wärmepumpen vor neue Herausforderungen. Hagel, Starkregen und Stürme können immense Schäden an der Gebäudeinfrastruktur verursachen, und Wärmepumpen sind dabei besonders exponiert. Diese klimafreundlichen Heizsysteme, die im Freien installiert sind, erfordern daher besondere Schutzmaßnahmen, um langfristig funktionsfähig zu bleiben.

Experten empfehlen, Wärmepumpen mit stabilen Abdeckungen oder wetterfesten Schutzgehäusen auszurüsten. Diese sollten aus widerstandsfähigen Materialien bestehen, die sowohl mechanische Schäden durch Hagel als auch den Einfluss von Feuchtigkeit minimieren können. Solche Schutzvorrichtungen verhindern nicht nur, dass die empfindlichen Bauteile der Anlage durch umherfliegende Trümmer beschädigt werden, sondern sichern auch eine ununterbrochene Wärmeversorgung während extremer Wetterlagen.

Zusätzlich zur physischen Sicherung wird Hausbesitzern geraten, präventive Wartungen der Wärmepumpen durchführen zu lassen. Regelmäßige Inspektionen und die frühzeitige Erkennung von Schwachstellen können helfen, Ausfälle oder teure Reparaturen zu verhindern. Gerade die Elektronik und die Verbindungselemente der Wärmepumpen sind empfindlich gegenüber Feuchtigkeit und Blitzeinschlägen, weshalb auch der Einsatz von Überspannungsschutzsystemen sinnvoll ist.

Wichtig ist auch, dass die Wärmepumpe in die bestehende Gebäudeversicherung aufgenommen oder deren Schutz erweitert wird. Viele Versicherungen decken zwar Unwetterschäden ab, doch Wärmepumpen als spezifisches Außengerät sollten besonders berücksichtigt werden, um im Schadensfall keine bösen Überraschungen zu erleben. Eine genaue Prüfung der Police und eventuell notwendige Anpassungen sind daher empfehlenswert.

Die Klimawende hin zu umweltfreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen wird durch extreme Wetterphänomene nicht aufgehalten. Doch um die Langlebigkeit dieser Systeme zu gewährleisten, ist ein verantwortungsvoller Umgang seitens der Eigentümer gefragt. Mit geeigneten Schutzmaßnahmen können Wärmepumpen auch in Zeiten zunehmender Wetterextreme zuverlässig betrieben werden.

Die Bedeutung von Wärmepumpen für die Energiewende steht außer Frage. Doch wie bei jeder technischen Innovation wird deutlich, dass die Umweltbedingungen nicht immer ideal sind. Extremwetterlagen stellen eine reale Bedrohung dar, doch mit vorausschauenden Schutzmaßnahmen kann man die Widerstandsfähigkeit der Systeme erheblich verbessern. Hausbesitzer sind in der Verantwortung, sich über mögliche Risiken und entsprechende Versicherungsleistungen zu informieren. Nur so kann die Investition in nachhaltige Heiztechnologien wie Wärmepumpen auch langfristig gesichert werden.

 

So funktioniert der Übertrag von Wertpapieren auf ein neues Depot

Wer seine Wertpapiere, wie Aktien oder Fonds, von einem Depot zu einem anderen übertragen möchte, muss einige wichtige Schritte beachten. Zunächst erteilt man der Bank, bei der sich das aktuelle Depot befindet, einen speziellen Auftrag für den Depotübertrag. Dieser kann in der Regel entweder schriftlich oder online erfolgen. Viele Banken bieten dafür vorgefertigte Formulare an, die ausgefüllt und eingereicht werden müssen.

Wichtig ist, dass der Übertrag von Wertpapieren innerhalb Deutschlands in der Regel kostenfrei ist. Dies gilt sowohl für Inlandsdepots als auch für Depotwechsel zwischen Banken im europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Allerdings kann der Prozess einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen, je nach Komplexität des Transfers und der beteiligten Institute. Kunden sollten darauf achten, dass während der Übertragungszeit möglicherweise kein Handel mit den Wertpapieren möglich ist.

Ein wesentlicher Punkt ist zudem die steuerliche Behandlung. Bei einem reinen Übertrag ohne Verkauf der Wertpapiere entstehen keine steuerlichen Konsequenzen. Anders verhält es sich jedoch, wenn mit dem Depotwechsel eine Veräußerung der Wertpapiere verbunden ist, da in diesem Fall gegebenenfalls Abgeltungsteuer fällig wird.

Häufig ist der Grund für einen Depotwechsel, dass Anleger von günstigeren Konditionen oder besseren Serviceleistungen bei einem anderen Anbieter profitieren möchten. Hier lohnt es sich, im Vorfeld die Kostenstrukturen und Angebote der Banken genau zu vergleichen, um sicherzustellen, dass der neue Anbieter langfristig Vorteile bringt.

Der Übertrag von Wertpapieren auf ein neues Depot ist im Prinzip unkompliziert, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Anleger sollten nicht nur den reinen Prozess des Depotwechsels im Blick haben, sondern auch die langfristigen Konsequenzen. Gerade im Hinblick auf Handelsmöglichkeiten, steuerliche Auswirkungen und Kostenstrukturen ist es ratsam, den Wechsel gut zu durchdenken und sich bei Unsicherheiten von einem Fachmann beraten zu lassen. Denn auch wenn der Wechsel grundsätzlich gebührenfrei ist, können indirekte Kosten oder steuerliche Belastungen den finanziellen Vorteil schnell schmälern.

 

Apothekenreform gefährdet Zukunft der Apothekenlandschaft

Der Apothekenrechtsexperte Professor Elmar Mand äußerte scharfe Kritik an den geplanten Reformen des Apothekenwesens. Seiner Einschätzung nach stellt das Apotheken-Reformgesetz eine gravierende Bedrohung für das traditionelle Modell der Apotheke dar. Besonders die vorgesehenen Strukturmaßnahmen und Honorarpläne betrachtet Mand als höchst problematisch. In einem Vortrag bei den Wirtschaftstagen des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt warnte er, dass die Reform die Apotheken zu bloßen „Arzneimittelabgabeläden“ degradieren könnte, wodurch das Leitbild des Apothekers und der persönliche Bezug zu den Patienten gefährdet würden.

Mand hob hervor, dass die Reduzierung des prozentualen Vergütungsanteils von 3 auf 2 Prozent für Apotheken eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt, besonders in Verbindung mit teuren Medikamenten. Die geplante Kompensation durch ein höheres Fixum reiche seiner Meinung nach nicht aus, um die entstehenden Lücken zu schließen. Besorgniserregend sei zudem die geplante Zuständigkeitsverlagerung des Apothekenhonorars vom Bundeswirtschafts- zum Bundesgesundheitsministerium, das durch seine Verantwortung für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die wirtschaftliche Lage der Kassen in den Vordergrund stellen dürfte, was zu weiteren Nachteilen für Apotheken führen könnte.

Die ab 2027 geplanten Honorarverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) hält Mand für äußerst problematisch. Er wies auf das erhebliche Machtgefälle zwischen den Parteien hin und betonte, dass die Apotheken sich in den Verhandlungen in einer schwächeren Position befänden. Erfahrungen aus früheren Verhandlungen, beispielsweise bei Zytostatika-Preisen, hätten gezeigt, dass die Kassen drastische Kürzungen durchsetzen wollten. Ein Schiedsspruch, der letztlich gerichtlich überprüft werde, könne Jahre in Anspruch nehmen, was die Lage weiter verkomplizieren würde.

Auch die geplante Regelung zur Wiedereinführung von Großhandelsskonti bringt laut Mand keine Verbesserungen. Sie sei unklar formuliert und könne zu neuen Rechtsunsicherheiten führen. Die geplante Abweichung von den bisherigen Bestimmungen zur Rabattgewährung sei widersprüchlich und rechtlich problematisch.

Besonders kritisch sieht Mand die geplante verstärkte Einbeziehung von pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) anstelle von approbierten Apothekern. Diese Maßnahme senke zwar kurzfristig die Kosten, schwäche aber langfristig das Apothekensystem. Apotheken würden zunehmend als Arzneimittelabgabestellen unter „Fernleitung“ geführt, was das traditionelle Bild des Apothekers und dessen verfassungsrechtliche Schutzmechanismen, wie das Fremdbesitzverbot, infrage stellen könnte. Damit sei der Weg für Kapitalgesellschaften und den Arzneimittelverkauf in Drogerien geebnet.

Mand schloss mit der Warnung, dass die Reform nicht nur das Apothekensystem in seiner bisherigen Form gefährde, sondern auch die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken vor Ort. Seiner Ansicht nach sei es im Interesse aller Beteiligten, wenn die Reform nicht über den derzeitigen Entwurf hinausginge.

Die geplante Apothekenreform sorgt für erhebliche Unruhe in der Branche, und die Bedenken des Apothekenrechtsexperten Elmar Mand sind mehr als berechtigt. Die vorgeschlagenen Änderungen greifen tief in die Struktur des Apothekenwesens ein und stellen die Existenz der Apotheken in ihrer gegenwärtigen Form infrage. Besonders kritisch ist die Absenkung des prozentualen Vergütungsanteils zu bewerten, die die ohnehin angespannten wirtschaftlichen Verhältnisse vieler Apotheken weiter verschärfen wird.

Mand trifft einen zentralen Punkt, wenn er auf die Gefahr hinweist, dass Apotheken zu reinen Abgabestellen für Arzneimittel degradiert werden. Sollte diese Entwicklung Realität werden, würde das Apothekenbild, wie wir es kennen, dramatisch verändert. Die persönliche Beratung, das Fachwissen des Apothekers und die wichtige Funktion als Gesundheitsdienstleister stünden dann auf dem Spiel.

Auch die geplanten Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV bieten wenig Hoffnung auf faire Lösungen für die Apotheken. Die Machtverhältnisse sind klar zugunsten der Krankenkassen verschoben, und es ist zu erwarten, dass die Apotheken in diesen Verhandlungen weiter unter Druck geraten. Das Vertrauen in das Apothekensystem könnte dadurch langfristig Schaden nehmen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Tragweite dieser Reform erkennt und entsprechend handelt, um die Apothekenlandschaft in Deutschland zu bewahren und zu stärken. Eine Reform, die die Apotheken schwächt, könnte fatale Folgen für die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln haben.

 

Tour durch Deutschland: Lauterbach wirbt mit ePA-Infomobil für Vertrauen in die digitale Patientenakte

In wenigen Monaten soll die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit an den Start gehen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte bei einer Pressekonferenz in Berlin an, dass die ePA innerhalb der nächsten 100 Tage massen- und praxistauglich zur Verfügung stehen werde. Nach rund 20 Jahren Vorbereitungszeit werde das Gesundheitswesen damit einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung machen.

Um Skepsis in der Bevölkerung entgegenzuwirken und die Akzeptanz der ePA zu fördern, startet das Bundesgesundheitsministerium eine groß angelegte Informationskampagne. Ein speziell ausgestattetes Infomobil soll in den kommenden Wochen neun Städte in Deutschland anfahren, um den Bürgerinnen und Bürgern die Funktion und die Vorteile der ePA näherzubringen. Vor Ort werden Expertinnen und Experten der Gematik, des Bundesgesundheitsministeriums und der Krankenkassen für persönliche Gespräche zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird die Kampagne durch Social-Media-Aktivitäten, Flyer und Plakate begleitet, die auf die Nutzungsmöglichkeiten der ePA aufmerksam machen sollen.

Lauterbach betonte die Vorteile der elektronischen Patientenakte, die es ermögliche, alle relevanten Gesundheitsdaten zentral und jederzeit verfügbar zu machen. Dies sei insbesondere in Notfällen, bei Krankenhausaufenthalten und Arztbesuchen von entscheidender Bedeutung. „Deutschland verzeichnet eine hohe Zahl von Behandlungsfehlern, die häufig auf fehlende Informationen zurückzuführen sind“, erklärte der Gesundheitsminister. Die ePA könne hier Abhilfe schaffen, indem sie die bisherige Papierdokumentation schrittweise ersetze und wichtige Gesundheitsdaten sofort zugänglich mache.

Darüber hinaus hob Lauterbach die Bedeutung der ePA für die medizinische Forschung hervor. Durch die zentrale Speicherung von Patientendaten eröffne die ePA neue Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Diese könne künftig dabei helfen, Diagnosen schneller und präziser zu stellen sowie personalisierte Behandlungen zu entwickeln. Die Informationskampagne solle dazu beitragen, Missverständnisse und Vorbehalte in der Bevölkerung abzubauen, so der Minister. Laut Umfragen sei das Vertrauen in die ePA bereits hoch, dennoch wolle man mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen, um auch Skeptiker von den Vorteilen zu überzeugen.

Bei der Pressekonferenz bedankte sich Lauterbach ausdrücklich bei Dr. Doris Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbands, und Dr. Markus Beier, dem Vorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbands, für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Einführung der ePA. Gematik-Geschäftsführer Dr. Florian Fuhrmann erläuterte die technischen Details der Umsetzung und kündigte an, dass die ePA in Zukunft schrittweise erweitert werde.

Neben der ePA wurde auch die anhaltende Problematik von Lieferengpässen bei Arzneimitteln thematisiert. Lauterbach zeigte sich zuversichtlich, dass das kürzlich verabschiedete Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) hier Abhilfe schaffen werde. Durch die Verpflichtung der Generikahersteller, Vorräte für sechs Monate anzulegen, werde die Versorgungssituation deutlich verbessert. Er betonte, dass Deutschland heute besser aufgestellt sei als in der Vergangenheit und die Reformen erste Erfolge zeigten.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Nach jahrelangen Verzögerungen ist es nun an der Zeit, dass die ePA flächendeckend Einzug in Arztpraxen und Krankenhäuser hält. Der Ansatz, das Vertrauen der Bevölkerung durch eine direkte Informationskampagne zu stärken, ist sinnvoll und notwendig. Denn die Einführung eines solch weitreichenden digitalen Instruments erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch das Vertrauen der Menschen in die Sicherheit und den Nutzen der neuen Technologie.

Karl Lauterbach hat recht, wenn er die ePA als Schlüssel zur Vermeidung von Behandlungsfehlern und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung darstellt. Gerade in Notfällen kann eine zentrale Patientenakte Leben retten, indem sie dem behandelnden Arzt sofort alle relevanten Informationen liefert. Gleichzeitig bietet die ePA enorme Chancen für die Forschung, insbesondere durch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz, die auf eine umfangreiche Datenbasis angewiesen ist. Doch die Herausforderungen bleiben groß. Datenschutzbedenken und technische Hürden könnten die Akzeptanz der ePA beeinträchtigen. Es wird entscheidend sein, diese Themen transparent und offen mit der Bevölkerung zu diskutieren.

Ob die Informationskampagne den gewünschten Erfolg bringt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Zeit drängt. Denn ohne das Vertrauen der Bürger wird die ePA trotz ihrer Vorteile keinen flächendeckenden Erfolg haben.

 

Lieferengpassgesetz zeigt kaum Wirkung – Pharmaindustrie zieht ernüchternde Bilanz

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) fällt die Bilanz ernüchternd aus: Weder haben sich mehr Pharmaunternehmen in Deutschland und Europa angesiedelt, noch konnte die Versorgung mit kritischen Medikamenten nachhaltig verbessert werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Gesetz im Sommer 2023 als entscheidenden Schritt zur Entlastung der Generikahersteller und zur Bekämpfung von Arzneimittelknappheit angekündigt. Doch das ambitionierte Vorhaben scheint seine Wirkung zu verfehlen.

Das Gesetz sah unter anderem vor, den wirtschaftlichen Druck auf Generikahersteller zu verringern. Dazu wurde beispielsweise die Preisbindung für Kinderarzneimittel gelockert. Unternehmen, die Medikamente herstellen, die auf einer Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen, dürfen ihre Preise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages anheben. Ebenso wurden Rabattverträge für Kinderarzneimittel abgeschafft. Mit diesen Maßnahmen sollten Anreize geschaffen werden, um die Produktion in Deutschland und Europa zu stärken und die Lieferketten widerstandsfähiger zu gestalten.

Ein weiteres zentrales Ziel des ALBVVG war es, insbesondere Hersteller von Antibiotika und Onkologika zu motivieren, ihre Produktionsstätten in Europa auszubauen oder zurückzuverlagern. Dafür sollten bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt europäische Produzenten berücksichtigt werden. Diese Regelungen sollten dazu beitragen, die Abhängigkeit von globalen Lieferketten zu verringern, insbesondere von Asien, und die Produktionskapazitäten innerhalb der EU zu erhöhen.

Doch laut einer aktuellen Umfrage des Verbands Pro Generika unter seinen Mitgliedsunternehmen bleibt der erhoffte Erfolg aus. Kein einziges Unternehmen plane aufgrund des ALBVVG, seine Produktion nach Deutschland oder Europa zu verlagern. Vielmehr sehen die Hersteller durch die verschärften Vorschriften zur Vorratshaltung, die mit dem Gesetz einhergingen, sogar eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese Vorschriften binden erhebliche Kapazitäten, was die Produktion bestimmter Medikamente unrentabel mache. Besonders im Bereich der Antibiotika- und Onkologikaherstellung werde der anvisierte Produktionsausbau durch diese zusätzlichen Anforderungen behindert.

Auch bei den Ausschreibungen, bei denen europäische Hersteller bevorzugt berücksichtigt werden sollten, zeigt sich bislang wenig Erfolg. Pro Generika kritisiert, dass in einem Jahr lediglich zwei Ausschreibungen an Hersteller mit europäischen Wirkstoffquellen vergeben wurden. Der Verband sieht darin ein klares Zeichen, dass die Maßnahmen des ALBVVG in ihrer derzeitigen Form nicht ausreichen, um die angestrebte Verbesserung der Versorgungssicherheit zu erreichen.

Das Bundesgesundheitsministerium reagierte auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bundestagsfraktion zum Umsetzungsstand des Gesetzes bislang zurückhaltend. Die geplante Evaluation des ALBVVG soll erst Ende 2024 durchgeführt werden, weshalb konkrete Bewertungen seitens des Ministeriums noch ausstehen. Diese zögerliche Haltung werten Kritiker als stilles Eingeständnis, dass das Gesetz bisher nicht die gewünschte Wirkung erzielt hat.

Andreas Burkhardt, Vorstandsvorsitzender von Pro Generika, äußerte sich enttäuscht: „Das ALBVVG hatte eine gute Absicht, aber es hat nicht den erhofften Effekt. Die Politik muss sich eingestehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, um die Engpasslage zu entschärfen, und dringend nachbessern.“

Die Arzneimittelknappheit, die durch das ALBVVG gelöst werden sollte, besteht weiterhin in nahezu unverändertem Ausmaß. Besonders Generikahersteller, die auf die Herstellung preisgünstiger Medikamente spezialisiert sind, stehen weiterhin unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Die erhofften Entlastungen, die durch die Preislockerungen und die Abschaffung der Rabattverträge eingeführt wurden, haben nicht den gewünschten Schub für die inländische und europäische Produktion gebracht. Vielmehr kritisieren die Hersteller, dass die Rahmenbedingungen durch zusätzliche Anforderungen und Kapazitätsengpässe noch komplizierter geworden sind.

Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die geplante Evaluation des Gesetzes liefern wird. Doch bereits jetzt fordern viele Experten, darunter auch Pro Generika, eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben. Die aktuellen Maßnahmen hätten sich als unzureichend erwiesen, um die drängenden Probleme in der Arzneimittelversorgung zu lösen. Ohne deutliche Korrekturen könnte das Risiko weiterer Lieferengpässe sogar noch zunehmen, warnen die Kritiker.

Das Arzneimittel-Lieferengpassgesetz (ALBVVG) wurde einst mit großen Erwartungen eingeführt, doch ein Jahr nach seinem Inkrafttreten zeigt sich, dass es seine gesteckten Ziele verfehlt hat. Was als vielversprechendes Instrument zur Bekämpfung von Arzneimittelknappheit und zur Förderung der Generikaproduktion in Europa und Deutschland gedacht war, hat sich in der Praxis als weitgehend wirkungslos erwiesen.

Es stellt sich die Frage, warum die ehrgeizigen Maßnahmen, die auf den ersten Blick sinnvoll erschienen, keinen durchschlagenden Erfolg bringen konnten. Ein zentraler Punkt ist die wirtschaftliche Realität, in der sich Generikahersteller bewegen. Die verschärften Anforderungen an die Vorratshaltung, die mit dem ALBVVG eingeführt wurden, binden Kapazitäten und machen die Produktion in Deutschland und Europa oftmals unwirtschaftlich. Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Maßnahme zur Stabilisierung der Lieferketten erschien, erweist sich nun als zusätzliches Hindernis für die Hersteller.

Hinzu kommt, dass die Anreize, die europäische Unternehmen bei Ausschreibungen bevorzugt zu berücksichtigen, bisher kaum Wirkung zeigen. Lediglich zwei Ausschreibungen wurden an Hersteller mit europäischen Wirkstoffquellen vergeben – eine verschwindend geringe Zahl, die den globalen Abhängigkeiten von Lieferketten kaum entgegenwirken kann. Es scheint, dass die Politik die Komplexität der globalen Pharmaindustrie unterschätzt hat.

Das Bundesgesundheitsministerium reagiert bisher zurückhaltend auf die Kritik und verweist auf die geplante Evaluation des Gesetzes im kommenden Jahr. Doch die drängenden Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung erfordern ein schnelleres Handeln. Das Ministerium sollte die deutlichen Signale aus der Industrie ernst nehmen und konkrete Maßnahmen zur Anpassung des Gesetzes ergreifen. Es bedarf klarer wirtschaftlicher Anreize für die Generikahersteller und realistischer Rahmenbedingungen, um die inländische und europäische Produktion zu stärken.

Ohne ein schnelles und entschlossenes Eingreifen könnte das Lieferengpassproblem weiter bestehen und die Versorgungssicherheit für lebenswichtige Medikamente gefährdet bleiben. Die Politik steht nun in der Verantwortung, nachzubessern und die wirtschaftlichen Realitäten der Pharmaindustrie in zukünftigen Regelungen stärker zu berücksichtigen. Nur so kann das Vertrauen in die Arzneimittelversorgung in Deutschland und Europa langfristig gesichert werden.

 

Pharmazeutische Dienstleistungen bei Herzinsuffizienz: Neue Wege zur optimalen Patientenbetreuung

Chronische Herzinsuffizienz ist eine der häufigsten Erkrankungen in Deutschland und stellt nicht nur Patienten, sondern auch das Gesundheitssystem vor erhebliche Herausforderungen. Besonders betroffen sind ältere Menschen, die oft unter einer Vielzahl von Begleiterkrankungen leiden. Diese Multimorbidität führt dazu, dass Patienten mit Herzinsuffizienz häufig eine Vielzahl von Medikamenten einnehmen müssen, was die Gefahr einer Hyperpolypharmazie mit sich bringt. Genau hier setzt die pharmazeutische Betreuung an, wie es in einem ABDA-Webinar der Reihe „pDL Campus live!“ diskutiert wurde.

Professor Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer des Bereichs Arzneimittel bei der ABDA, machte deutlich, dass nahezu jeder Patient mit Herzinsuffizienz auch eine komplexe Medikamententherapie erhält. Im Durchschnitt nehmen Betroffene bis zu neun verschreibungspflichtige Medikamente ein, hinzu kommen weitere Präparate zur Selbstmedikation. Dies bedeutet eine erhebliche Tablettenlast, die nicht nur die Einnahmetreue der Patienten gefährdet, sondern auch das Risiko von Wechselwirkungen und Nebenwirkungen erhöht. Studien wie die PHARM-CHF-Studie belegen, dass Patienten durch eine kontinuierliche pharmazeutische Betreuung von Apothekern signifikant profitieren. Regelmäßige Kontakte mit der Apotheke, in denen die Medikamentenstellung individuell angepasst wird, verbesserten sowohl die Einnahmetreue als auch die Lebensqualität der Patienten.

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) bieten laut Dr. Katja Renner eine hervorragende Möglichkeit, Patienten mit Herzinsuffizienz umfassend zu begleiten. Aufgrund der häufigen Begleiterkrankungen wie koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie oder Diabetes mellitus lassen sich viele der pharmazeutischen Dienstleistungen sinnvoll kombinieren. Neben der Überwachung der Medikamenteneinnahme können Apotheker durch regelmäßige Blutdruckkontrollen und Beratungen zur Adhärenz einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten.

Die medikamentöse Therapie bei Herzinsuffizienz hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Professor Dr. Ulrich Laufs, Kardiologe am Uniklinikum Leipzig, hob in seinem Vortrag hervor, dass die traditionelle Stufentherapie bei Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF) überholt sei. Moderne Therapieansätze sehen den gleichzeitigen Einsatz von vier Medikamentengruppen vor: ACE-Hemmer oder Angiotensin-Rezeptor-Neprilysin-Inhibitoren (ARNI), Betablocker, SGLT2-Inhibitoren und Mineralocorticoid-Rezeptor-Antagonisten. Diese Kombination bietet sowohl symptomatische Linderung als auch prognostische Vorteile. Insbesondere der ARNI Sacubitril/Valsartan hat sich als besonders wirksam erwiesen und sollte bevorzugt eingesetzt werden.

Ein wichtiger Aspekt der Therapie bleibt die Kontrolle des Flüssigkeitshaushalts durch Diuretika. Diese Medikamente verlängern zwar nicht die Lebenszeit, sind jedoch entscheidend für die Kontrolle von Symptomen wie Flüssigkeitsansammlungen. Patienten sollten daher regelmäßig ihr Gewicht kontrollieren und bei einer plötzlichen Zunahme von zwei bis drei Kilogramm ihren Arzt aufsuchen, um eine Anpassung der Diuretika-Dosis zu besprechen.

Die pharmazeutische Betreuung endet jedoch nicht bei der Medikamenteneinnahme. Auch die Lebensgewohnheiten der Patienten spielen eine wichtige Rolle in der Therapie der Herzinsuffizienz. Bewegung wird heute in allen Stadien der Erkrankung empfohlen, mit wenigen Ausnahmen wie bei einer akuten Myokarditis. Durch moderne Ansätze und positive Studiendaten, insbesondere bei der Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF), können Medikamente wie SGLT2-Inhibitoren und Finerenon effektiv eingesetzt werden.

Apotheker spielen in diesem Prozess eine Schlüsselrolle, indem sie den Patienten nicht nur durch die Überwachung der Medikation unterstützen, sondern auch beratend zur Seite stehen, um die Therapie so einfach wie möglich zu gestalten. Schulz betonte, dass unnötige oder weniger wichtige Medikamente abgesetzt werden sollten, um die Therapie zu vereinfachen. Zudem können langwirksame Arzneistoffe oder fixe Kombinationspräparate helfen, die Medikamenteneinnahme zu optimieren und die Adhärenz zu erhöhen.

Die Behandlung von Herzinsuffizienz erfordert ein hohes Maß an medizinischer Koordination, insbesondere aufgrund der häufigen Multimorbidität der Patienten. Die Rolle der Apotheker als Teil des interdisziplinären Behandlungsteams wird dabei oft unterschätzt, obwohl sie eine zentrale Rolle bei der Optimierung der Medikation und der Förderung der Einnahmetreue spielen. Die PHARM-CHF-Studie hat eindrucksvoll gezeigt, dass Patienten, die regelmäßig von Apothekern betreut werden, eine signifikant bessere Lebensqualität aufweisen. Pharmazeutische Dienstleistungen bieten hier eine große Chance, nicht nur die Therapie zu unterstützen, sondern auch präventiv tätig zu sein.

Für die Zukunft wird es entscheidend sein, die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Ärzten weiter zu intensivieren, um die Versorgung von Patienten mit Herzinsuffizienz zu verbessern. Neben der medikamentösen Therapie bleibt auch die präventive Beratung durch Apotheker ein wichtiger Pfeiler, um die Lebensqualität der Patienten langfristig zu sichern. Die Herausforderung besteht darin, individuelle Patientenbedürfnisse zu erkennen und die Therapie bestmöglich darauf abzustimmen – eine Aufgabe, bei der Apotheker eine unverzichtbare Rolle spielen.

 

Heilerde als Unterstützung bei Magen-Darm-Beschwerden und Gewichtsreduktion

Heilerde, ein altbewährtes Naturheilmittel, gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere für Patienten, die unter Übergewicht oder Adipositas leiden. Diese Patientengruppe ist besonders anfällig für Magen-Darm-Beschwerden, die oft durch ihre Erkrankung verstärkt werden. Professor Dr. Joachim Labenz von der Universität Siegen hebt hervor, dass Übergewichtige und Adipöse ein deutlich erhöhtes Risiko für gastroösophageale Refluxkrankheit (GERD) sowie Infektionen mit Clostridioides difficile (CDI), erosive Gastritis und Reizdarmsyndrom haben. Dies wurde kürzlich im Rahmen eines Pressegesprächs der Firma Luvos, einem Hersteller von Heilerde-Produkten, betont.

Gewichtsreduktion gilt laut Labenz als effektive Therapieform, um GERD zu lindern und die Wirkung von Protonenpumpeninhibitoren (PPI) zu verbessern. Der Einsatz von PPI wurde in der aktuellen S2k-Leitlinie zur »Gastroösophagealen Refluxkrankheit und eosinophilen Ösophagitis« neu bewertet. Dabei wird der Fokus auf die Kontrolle der Refluxbeschwerden gelegt, während eine Übertherapie vermieden werden soll. Heilerde, die auf natürliche Weise Säuren bindet und Schadstoffe absorbiert, stellt eine wirksame Alternative oder Ergänzung zu medikamentösen Behandlungen dar.

Das mineralische Pulver aus Löss kann nicht nur bei Refluxbeschwerden helfen, sondern auch akute und chronische Durchfälle lindern. Ihre Wirkung erstreckt sich auf das Binden von Bakterien, Toxinen und Gallensäuren, was die Beschwerden effektiv mindern kann. Besonders interessant ist der Einsatz von Heilerde bei Patienten, die mit GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid oder Liraglutid abnehmen wollen. Diese Medikamente, die das Abnehmen unterstützen, sind oft mit Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall verbunden. Professor Labenz betont, dass Heilerde hier als adjuvantes Therapeutikum helfen kann, die Nebenwirkungen abzumildern und somit eine bessere Verträglichkeit der Medikamente zu ermöglichen. Dies könnte dazu beitragen, den Abnehmeffekt der GLP-1-Agonisten zu verstärken, wenn die Therapie besser toleriert wird.

Eine prophylaktische Einnahme von Heilerde ist jedoch nicht erforderlich, es sei denn, der Patient hatte bereits in der Vergangenheit Magen-Darm-Probleme, bevor er mit der GLP-1-Therapie beginnt. Laut Labenz sind keine Wechselwirkungen zwischen Heilerde und den parenteral verabreichten GLP-1-Rezeptoragonisten zu erwarten, was die Verwendung als unterstützende Maßnahme unbedenklich macht.

Heilerde, ein oft übersehenes Naturheilmittel, zeigt Potenzial als unterstützende Therapie bei Magen-Darm-Beschwerden, insbesondere in Verbindung mit modernen Abnehmtherapien. Während die medikamentöse Behandlung mit GLP-1-Agonisten häufig mit unangenehmen Nebenwirkungen einhergeht, könnte Heilerde eine wirksame und nebenwirkungsfreie Möglichkeit bieten, diese Beschwerden zu lindern. Besonders hervorzuheben ist ihre Vielseitigkeit – von der Linderung von Refluxbeschwerden bis hin zur Behandlung von Durchfällen.

Die Empfehlung von Professor Labenz, Heilerde bei Patienten mit bestehenden Magen-Darm-Problemen einzusetzen, die eine Therapie mit GLP-1-Agonisten beginnen, erscheint pragmatisch und leicht umsetzbar. Da keine Wechselwirkungen zu befürchten sind, könnte dies vielen Patienten helfen, ihre Therapie fortzuführen und letztlich erfolgreich Gewicht zu verlieren. Heilerde zeigt somit einmal mehr, dass traditionelle Heilmittel auch im Kontext moderner Medizin eine wichtige Rolle spielen können.

 

Langfristige kognitive Beeinträchtigungen nach Covid-19: Neue Studien enthüllen besorgniserregende Folgen

Zwei aktuelle Studien liefern neue Erkenntnisse über die langfristigen Auswirkungen von Covid-19 auf die kognitiven Funktionen. Forscher der University of Liverpool und des Imperial College London haben festgestellt, dass Patienten, die sowohl schwer als auch leicht an Covid-19 erkrankt waren, ein Jahr nach ihrer Genesung noch immer signifikante kognitive Defizite aufweisen. Diese Defizite betreffen insbesondere das Gedächtnis und die exekutiven Funktionen und sind sowohl bei Krankenhauspatienten als auch bei Freiwilligen, die in einer kontrollierten Studie gezielt mit dem Virus infiziert wurden, messbar.

In der ersten Studie, die im Fachjournal Nature Medicine veröffentlicht wurde, untersuchten Dr. Greta Wood und Dr. Brendan F. Sargent vom Institute of Infection, Veterinary and Ecological Sciences der University of Liverpool eine Gruppe von 351 Covid-19-Patienten. Diese Patienten hatten neurologische oder psychiatrische Komplikationen während ihres Krankenhausaufenthalts entwickelt. Die Studie zeigte, dass mehr als die Hälfte dieser Patienten ein Jahr nach der Entlassung immer noch unter globalen kognitiven Defiziten litt, die mit Biomarkern für Hirnschäden im Blut, darunter die leichte Neurofilamentkette (NfL) und das Gliafaserprotein (GFAP), verbunden waren. Besonders bemerkenswert war der Befund, dass die kognitiven Defizite denen entsprachen, die normalerweise durch 20 Jahre des normalen Alterns verursacht werden. Auch die MRI-Bilder der Patienten wiesen auf Hirnschäden hin, insbesondere in Regionen wie dem anterioren cingulären Cortex. Die Forschenden gehen davon aus, dass diese Schäden durch immunvermittelte Mechanismen während der Infektion verursacht wurden, da direkte Beweise für eine Infektion des Gehirns durch das Virus selbst kaum vorhanden sind.

Die zweite Studie, die von William Trender und seinem Team am Imperial College London durchgeführt wurde, untersuchte 34 gesunde Freiwillige, die in einer kontrollierten Studie mit SARS-CoV-2 infiziert wurden. Diese Freiwilligen wurden über ein Jahr hinweg durch eine Reihe von kognitiven Tests und physiologischen Untersuchungen überwacht. Die Ergebnisse, veröffentlicht im Open-Access-Journal eClinicalMedicine, zeigten, dass diejenigen, die infiziert waren, signifikant schlechtere kognitive Leistungen erbrachten als die nicht infizierten Teilnehmer. Besonders betroffen waren das Gedächtnis und die exekutiven Funktionen, und diese Defizite hielten über das gesamte Jahr nach der Infektion an. Bemerkenswert ist, dass die Teilnehmer selbst keine subjektiven kognitiven Beeinträchtigungen wahrnahmen, obwohl die objektiven Tests deutliche Defizite zeigten. Serumuntersuchungen ergaben auch bei diesen Teilnehmern erhöhte GFAP-Werte, was auf eine Hirnschädigung hindeutet.

Diese Studien belegen, dass Covid-19 langfristige neurologische Folgen haben kann, die bisher nicht vollständig verstanden wurden. Sie unterstreichen die Notwendigkeit einer langfristigen Überwachung von Patienten, die an Covid-19 erkrankt waren, insbesondere im Hinblick auf kognitive Beeinträchtigungen. Auch wenn viele Menschen die akute Phase der Pandemie hinter sich gelassen haben, zeigen diese Ergebnisse, dass die Krankheit möglicherweise dauerhafte Spuren hinterlässt, insbesondere im zentralen Nervensystem.

Die Ergebnisse dieser beiden Studien sollten uns alle zum Nachdenken anregen. Während der akuten Phase der Pandemie lag der Fokus verständlicherweise auf der Eindämmung des Virus und der Behandlung schwerer Verläufe. Doch was nun ans Licht kommt, ist die potenziell weitreichendere und länger anhaltende Auswirkung von Covid-19 auf das zentrale Nervensystem. Die Tatsache, dass selbst leichte Infektionen messbare kognitive Defizite verursachen können, sollte nicht ignoriert werden. Diese Ergebnisse werfen die Frage auf, ob unser Gesundheitssystem ausreichend auf die Langzeitfolgen der Pandemie vorbereitet ist.

Covid-19 scheint nicht nur eine Atemwegserkrankung zu sein, sondern auch eine, die das Gehirn nachhaltig beeinflusst. Die in den Studien identifizierten Biomarker für Hirnschäden, verbunden mit anhaltenden kognitiven Defiziten, geben Anlass zur Sorge. Wenn wir verstehen, dass diese Schäden vergleichbar mit einer Alterung über zwei Jahrzehnte sind, wird deutlich, wie ernst die Situation ist. Es bedarf dringend spezialisierter neurologischer Nachsorgeprogramme, um die Betroffenen zu unterstützen und eine weitere Verschlechterung ihrer kognitiven Gesundheit zu verhindern.

Doch nicht nur die medizinische Versorgung muss angepasst werden. Auch die Gesellschaft als Ganzes muss die Langzeitfolgen von Covid-19 ernst nehmen. Diese Krankheit hat nicht nur kurzfristige, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Personen und ihr Umfeld. Die Einführung langfristiger Überwachungsstrategien und die Erforschung möglicher Behandlungsansätze sind dringend notwendig, um das volle Ausmaß dieser Pandemie zu begreifen und ihr effektiv entgegenzutreten.

 

Die Macht der Sprache: Wie gezielte Kommunikation die Patientenberatung stärkt

Die Kunst der Kommunikation in der Patientenberatung gewinnt in Apotheken zunehmend an Bedeutung. Fachliche Kompetenz allein reicht heute nicht mehr aus, um die Herausforderungen des Berufsalltags zu meistern. Die Art und Weise, wie Apothekerinnen und Apotheker ihre Ratschläge vermitteln, entscheidet maßgeblich darüber, ob diese beim Patienten ankommen und angenommen werden. Eine unbedachte Wortwahl kann dabei schnell negative Reaktionen hervorrufen und das Vertrauen in die Beratung schwächen.

Ein zentraler Aspekt ist der Verzicht auf befehlsartige Formulierungen. Aussagen wie „Sie müssen“ oder „Sie dürfen nicht“ vermitteln Zwang und können bei vielen Patienten den Eindruck erwecken, ihre Autonomie werde eingeschränkt. Diese als Reaktanz bekannte Reaktion führt oft zu Widerstand gegen die Empfehlungen des Apothekers. Stattdessen empfiehlt es sich, die Nützlichkeit und den Mehrwert der vorgeschlagenen Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen. So könnte beispielsweise der Satz „Ich empfehle Ihnen dieses Medikament, weil es für Ihre Genesung wichtig ist“ wesentlich positiver aufgenommen werden.

Ein weiterer Stolperstein in der Kommunikation sind negative oder verneinende Aussagen. Sätze wie „Keine Sorge, das ist nicht schlimm“ können bei Patienten genau das Gegenteil bewirken, indem sie Ängste hervorrufen, die eigentlich genommen werden sollen. Das Gehirn verarbeitet Negationen langsamer, weshalb Worte wie „keine“ oder „nicht“ oft überhört werden. Die bessere Alternative sind positive Formulierungen, die den Patienten Zuversicht geben, etwa „Diese Behandlung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Ihrer Genesung.“

Auch der Einsatz von Füllwörtern wie „irgendwie“, „sozusagen“ oder „eben“ sollte vermieden werden, da sie die eigentliche Botschaft verwässern und weniger professionell wirken lassen. Ebenso problematisch ist der häufige Gebrauch des Konjunktivs. Aussagen wie „Ich könnte das Medikament für Sie bestellen“ wirken unentschlossen und vermitteln Unsicherheit. Klare Aussagen wie „Ich bestelle das Medikament gerne für Sie“ hinterlassen hingegen einen verbindlicheren Eindruck und schaffen Vertrauen.

Die Macht der Worte zeigt sich auch in der Verwendung bestimmter Reizwörter. Begriffe wie „eigentlich“ oder „aber“ schwächen eine Aussage ab und können beim Patienten Zweifel an der Kompetenz des Beraters hervorrufen. Statt „Die Therapie ist sinnvoll, aber es gibt Risiken“ könnte eine Formulierung wie „Die Therapie ist sinnvoll und wir werden gemeinsam darauf achten, mögliche Risiken zu minimieren“ deutlich konstruktiver wirken.

Insgesamt ist die bewusste Sprachgestaltung ein wichtiger Bestandteil der professionellen Patientenberatung. Eine klare, positive und empathische Kommunikation trägt nicht nur dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden, sondern fördert auch die Bereitschaft der Patienten, den Empfehlungen des Fachpersonals zu folgen. Um langfristig eine hohe Beratungsqualität zu gewährleisten, sollten Apothekenteams regelmäßig ihre Gesprächsführung reflektieren und optimieren.

Die Kommunikation in der Patientenberatung wird allzu oft als nebensächlich betrachtet, obwohl sie eine tragende Rolle im Berufsalltag von Apothekern spielt. Fachwissen ist wichtig, doch es sind die Worte, die Vertrauen schaffen und eine gute Beziehung zum Patienten aufbauen. Zu oft führen unbewusste Sprachmuster zu Missverständnissen oder gar Ablehnung. Es ist an der Zeit, dass Apotheker die Bedeutung ihrer Wortwahl erkennen und gezielt einsetzen, um die Patientenbindung zu stärken. Eine durchdachte, positive Kommunikation kann wahre Wunder bewirken und sollte daher nicht nur als Zusatz, sondern als Kernkompetenz angesehen werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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