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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In Deutschland stehen Apotheker vor erheblichen Herausforderungen, die von Mietverpflichtungen bis hin zu Lieferengpässen reichen. Während viele Apotheken in gemieteten Räumen tätig sind und auf eine Rückstellung für künftige Rückbaukosten achten müssen, gefährden anhaltende Lieferengpässe wie bei Ozempic (Semaglutid) die Patientenversorgung und sorgen für bürokratische Streitigkeiten. Zudem müssen Apotheker wie Dr. Abdulnasser Almasalmeh sich gegen Vorwürfe von Retaxationen wegen vermeintlicher Rezeptfälschungen wehren. Die politische Kritik an Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die steigenden Anforderungen an Apotheken verschärfen die Situation weiter. Gleichzeitig setzt DHL auf Wachstum im Pharmasektor, während eine Blutdruckmessaktion alarmierende Ergebnisse zeigt. Der neue Checkpoint-Inhibitor Tislelizumab (Tevimbra®) bietet Hoffnung in der Krebsimmuntherapie, während ein Versorgungsmangel bei RSV-Impfstoffen Unsicherheit schafft. Auch die strikten Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung von hochansteckenden Augeninfektionen wie dem Gerstenkorn rücken in den Fokus. Die Situation erfordert dringenden Handlungsbedarf in der gesamten Branche.
Rückstellung für künftigen Rückbau: Apothekenchefs sparen bereits heute
Viele Apotheker betreiben ihre Apotheken in gemieteten Räumen, die oft an die spezifischen Bedürfnisse des Betriebs angepasst werden. Solche Umbauten, von Ladeneinrichtungen bis hin zu baulichen Veränderungen wie Schaufensteranlagen, schaffen die optimale Umgebung für den Apothekenbetrieb. Doch was passiert am Ende des Mietverhältnisses? Nahezu jeder Mietvertrag verpflichtet den Mieter, die vorgenommenen Umbauten wieder zu entfernen und die Räume in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Das deutsche Mietrecht, speziell § 546 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), verlangt dies ebenfalls.
Die Rückbau- und Abbruchverpflichtung stellt viele Apothekeninhaber vor eine finanzielle Herausforderung, da solche Maßnahmen erhebliche Kosten verursachen können. Ein Vorteil ergibt sich jedoch aus der Möglichkeit, eine Rückstellung für den künftigen Aufwand zu bilden. Diese Rückstellung mindert den Gewinn bereits in der laufenden Geschäftsperiode und verschafft so Liquiditätsvorteile. Gemäß § 249 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind Unternehmen dazu verpflichtet, Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen wie den Rückbau von angemieteten Geschäftsräumen zu bilden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 28. März 2000 (Az. VIII R 13/99) die Rechtsgrundlage hierfür bestätigt.
Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie von Anfang an die Kosten für einen eventuellen Rückbau einplanen und entsprechend gewinnmindernd Rückstellungen bilden können. Dies schafft nicht nur finanzielle Planungssicherheit, sondern bringt auch Zinsvorteile mit sich. Experten wie die Versicherungsplattform Aporisk betonen, wie wichtig es ist, diese Rückstellungen korrekt zu berechnen, um unangenehme finanzielle Überraschungen am Ende der Mietzeit zu vermeiden.
Apothekenbetreiber stehen oft vor der Herausforderung, ihre Geschäftsräume so zu gestalten, dass sie den täglichen Anforderungen des Betriebs gerecht werden. Doch das Ende eines Mietvertrags kann schnell zum finanziellen Stolperstein werden, wenn Rückbauverpflichtungen ignoriert oder unterschätzt werden. Die Bildung von Rückstellungen bietet hier eine wertvolle Möglichkeit, sich frühzeitig abzusichern. Diese Rückstellungen nicht nur gewinnmindernd zu nutzen, sondern auch langfristige Liquiditätsvorteile zu realisieren, zeigt den betriebswirtschaftlichen Weitblick, den Apothekeninhaber im zunehmend komplexen Umfeld der Gesundheitsbranche brauchen. Finanzielles Polster und rechtliche Voraussicht sind in dieser Hinsicht unerlässlich.
Praxis verweigert neues Ozempic-Rezept: Streit um Nachweis nicht abgerechneter Verordnung belastet Patientenversorgung
Inmitten der anhaltenden Lieferengpässe des Medikaments Ozempic (Semaglutid, Novo Nordisk) verschärft sich die Lage für Patienten, Apotheken und Arztpraxen. Ein aktueller Fall aus Köln zeigt, wie bürokratische Hürden und Misstrauen zwischen den Akteuren im Gesundheitssystem die Patientenversorgung gefährden können. Die Apotheke zur Post berichtet von einem Vorfall, bei dem ein Patient trotz dringendem Bedarf an seinem Diabetesmedikament ohne Rezept blieb.
Der betroffene Patient reichte Ende Juli ein E-Rezept für Ozempic in der Apotheke ein, doch das Medikament war aufgrund der Lieferschwierigkeiten nicht verfügbar. Die Apotheke setzte den Patienten auf die Warteliste, um ihn bei Eintreffen der Lieferung sofort zu informieren. Anfang September konnte die Apothekerin Hayriye Polat dem Patienten mitteilen, dass das Medikament nun verfügbar sei. Da das ursprüngliche Rezept inzwischen jedoch abgelaufen war, bat die Apotheke den Patienten, sich ein neues Rezept von seiner Arztpraxis ausstellen zu lassen. Doch genau hier begann das Problem: Die Praxis weigerte sich, eine neue Verordnung auszustellen, solange kein Nachweis vorgelegt würde, dass das alte Rezept nicht abgerechnet wurde.
Das E-Rezept, so die Apothekerin, war im System der Apotheke nicht mehr auffindbar, was darauf hindeutet, dass es nach dem Stornieren gelöscht wurde. Auch der Softwareanbieter ADG konnte bestätigen, dass keine Abrechnung stattgefunden hatte und das Rezept nicht mehr in der Telematikinfrastruktur (TI) vorhanden sei. Trotz dieser Bestätigung beharrte die Arztpraxis auf ihrer Forderung. Die Konsequenz: Der Patient muss bis zum nächsten Quartal auf ein neues Rezept warten – ein gravierendes Problem für jemanden, der dringend auf das Medikament angewiesen ist.
Dieser Vorfall wirft grundlegende Fragen über das E-Rezept-System und die Kommunikationsstrukturen im deutschen Gesundheitssystem auf. Während bei einem Papierrezept ein einfacher Nachweis erbracht werden könnte, scheint die digitale Infrastruktur hier Schwächen zu offenbaren. Die Apothekerin äußerte sich frustriert über die mangelnde Transparenz und bedauert, dass der Fall letztlich zulasten des Patienten geht.
Der Rahmenvertrag sieht in § 6 Absatz 2 g7 zwar vor, dass eine Verordnung auch nach Ablauf der Frist von 28 Tagen eingelöst werden kann, sofern eine Rücksprache mit dem Arzt erfolgt und die Gründe dokumentiert werden. Doch trotz dieser Möglichkeit bleibt die Unsicherheit, da Krankenkassen in solchen Fällen oft Fristüberschreitungen retaxieren.
Apothekerin Polat zeigt Verständnis für die Vorsicht der Praxen, die sich vor Regressforderungen schützen wollen. Dennoch kritisiert sie das Misstrauen zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitssystem, das zu unnötigen Verzögerungen in der Patientenversorgung führt. „Es sollte mehr Vertrauen und eine engere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern geben“, fordert sie.
Der aktuelle Fall aus Köln verdeutlicht einmal mehr, wie fragil die Prozesse im deutschen Gesundheitssystem sind, wenn es um die digitale Verordnung von Medikamenten geht. Das E-Rezept, das eigentlich Transparenz und Effizienz versprechen sollte, erweist sich in diesem Beispiel als Hindernis. Die fehlende Nachvollziehbarkeit des Rezeptwegs stellt ein massives Problem dar, das nicht nur den Alltag von Apothekern erschwert, sondern vor allem die Versorgung der Patienten gefährdet.
Es ist schwer nachvollziehbar, warum ein solch essenzielles Kommunikationsmittel wie das E-Rezept nicht lückenlos dokumentiert, gespeichert und überprüfbar ist. Wenn Apotheken nicht in der Lage sind, einem Arzt oder einer Krankenkasse nachzuweisen, dass eine Verordnung nicht abgerechnet wurde, entsteht ein Klima des Misstrauens, das alle Beteiligten – und letztlich die Patienten – belastet.
Gerade in einer Zeit, in der die Lieferketten ohnehin unter Druck stehen und wichtige Medikamente wie Ozempic nur schwer verfügbar sind, sollte das System darauf ausgelegt sein, schnelle und unbürokratische Lösungen zu ermöglichen. Stattdessen sehen sich die Gesundheitsberufe mit wachsender Bürokratie und strikten Regelungen konfrontiert, die sie in ihrer Arbeit hemmen.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorfall als Warnsignal dient und die Verantwortlichen dazu bewegt, das E-Rezept-System zu verbessern, bevor es zu weiteren Missverständnissen und unnötigen Verzögerungen in der Patientenversorgung kommt. Vertrauen und Kooperation sollten im Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung stehen – und nicht der Schutz vor potenziellen Retaxationen oder Regresse.
Retaxation wegen gefälschtem Rezept: Apotheker widerspricht Vorwürfen
Apotheker Dr. Abdulnasser Almasalmeh, Betreiber der Rosen-Apotheke in Springe, Niedersachsen, sieht sich mit einer Retaxation konfrontiert, die auf den Vorwurf einer vermeintlich „deutlich erkennbaren Fälschung“ eines Rezepts für das Diabetes-Medikament Ozempic basiert. Die Krankenkasse beanstandete das Rezept, das von einem Arzt in Berlin ausgestellt worden war. Für Almasalmeh und sein Team erschien das Rezept jedoch auf den ersten Blick korrekt. Auch wenn die Dosierung des Medikaments auffällig war, schien das Rezept nach gründlicher Überprüfung aller Formalitäten in Ordnung zu sein.
Im Januar hatte die Apotheke das Medikament Ozempic auf Basis dieser Verordnung ausgegeben, ohne Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zu entdecken. Wochen später jedoch erhielt Almasalmeh die Mitteilung der Krankenkasse, dass das Rezept als gefälscht eingestuft wurde und somit eine Retaxation erfolgen würde. Der Apotheker zeigte sich überrascht und widersprach der Begründung. „Deutlich erkennbar war hier für uns nichts. Wir haben alle Angaben genau überprüft, und das Rezept schien legitim zu sein“, betonte Almasalmeh.
Nach Erhalt der Retaxation prüfte der Apotheker frühere Verordnungen für Ozempic und entdeckte ein weiteres Rezept, das ähnliche Merkmale aufwies. Beide Rezepte stammten aus Berlin, und auch die Betriebsstättennummern waren identisch. Erst bei einer genaueren Betrachtung fiel auf, dass verschiedene Schriftarten auf den Rezepten verwendet wurden, was im Nachhinein auf eine mögliche Fälschung hinweisen könnte. Almasalmeh reagierte schnell und leitete den Fall an den Landesapothekerverband weiter, um Klarheit zu schaffen.
Um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, plant Almasalmeh, die internen Prüfungsprozesse in seiner Apotheke zu verschärfen. Künftig soll jedes Rezept genauer auf potenzielle Fälschungsmerkmale untersucht und, falls notwendig, direkt beim ausstellenden Arzt verifiziert werden. Diese zusätzlichen Schritte werden jedoch zu einer Erhöhung der Arbeitslast führen, da die Apotheke bereits mit Personalmangel zu kämpfen hat. „Wir sind oft unterbesetzt, doch um uns vor weiteren Retaxationen zu schützen, bleibt uns nichts anderes übrig, als noch genauer hinzusehen“, erklärte Almasalmeh.
Der Fall verdeutlicht auch die Bedeutung einer Retax-Versicherung für Apotheken. Diese Absicherung gewinnt angesichts der steigenden Zahl an Retaxationen aufgrund von Rezeptfälschungen an Relevanz. Eine Retax-Versicherung kann Apothekenbetreiber vor erheblichen finanziellen Verlusten bewahren, die durch Rückforderungen der Krankenkassen entstehen. Gerade in Fällen wie diesem, in denen die Fälschung nicht sofort erkennbar war, bietet eine solche Versicherung wirtschaftliche Sicherheit.
Der Fall von Dr. Abdulnasser Almasalmeh wirft ein Schlaglicht auf die zunehmenden Herausforderungen, denen Apotheken heute ausgesetzt sind. Die Prüfpflichten der Apotheken nehmen zu, und die Krankenkassen erwarten, dass Fälschungen auf den ersten Blick erkannt werden. Doch die Realität sieht oft anders aus. Rezepte wie das in diesem Fall gezeigte, die auf den ersten Blick korrekt erscheinen, erweisen sich erst nach genauerer Überprüfung als potenziell problematisch. Dies erhöht den Druck auf Apothekenbetreiber, die ohnehin schon mit steigenden Arbeitslasten und Personalengpässen konfrontiert sind.
Die Einführung strengerer Kontrollmechanismen ist zweifellos notwendig, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen. Gleichzeitig darf jedoch nicht übersehen werden, dass dies für kleinere Apotheken mit begrenzten Ressourcen eine enorme Belastung darstellt. Längere Prüfzeiten und zusätzliche Kontrollen führen zu einem Mehraufwand, der die Effizienz der Apotheken mindern und den Kundenservice beeinträchtigen kann.
Eine Retax-Versicherung bietet in diesem Kontext eine wichtige Absicherung, insbesondere da selbst die sorgfältigsten Prüfungen nicht immer vor unvorhersehbaren Retaxationen schützen können. Sie sichert Apothekenbetreiber gegen die finanziellen Risiken ab, die durch Rückforderungen der Krankenkassen entstehen können. Doch auch die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Ärzten muss weiter gestärkt werden. Direkte Kommunikation könnte helfen, Unsicherheiten schneller zu klären und das Risiko von Rezeptfälschungen zu minimieren.
Insgesamt zeigt dieser Fall, dass es nicht nur auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen ankommt, sondern auch auf eine ganzheitliche Absicherung der Apotheken. Nur so können Betreiber in einem zunehmend komplexen Umfeld bestehen und gleichzeitig den hohen Anforderungen gerecht werden.
Lauterbachs Reformpläne sorgen für heftige Kritik unter Apothekern
Beim jüngsten Treffen der Kammermitglieder über 65 Jahre, organisiert von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), nutzte Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann die Gelegenheit, die aktuellen politischen Entwicklungen im Gesundheitswesen scharf zu kritisieren. In seiner Rede thematisierte Hoffmann insbesondere die Abhängigkeit der Apotheken von politischen Entscheidungen, die, wie er betonte, bis zu 85 Prozent ihres Umsatzes beeinflussen. Dies führe zu einer zunehmenden Fremdbestimmung der Apotheken durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG), sodass Apotheker in vielen Bereichen wie Beamte des Staates agieren müssten, anstatt als unabhängige Freiberufler.
Besondere Schärfe legte Hoffmann in seiner Kritik an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Ankündigung, dass es keine Anpassung der Honorare für Apotheken ohne eine umfassende Strukturreform geben werde. Diese Aussage bezeichnete er als eine Form von „Erpressung“, die in ihrer Rücksichtslosigkeit kaum zu übertreffen sei. Laut Hoffmann verfolge Lauterbach in der Krankenhausreform eine Politik des geringsten Widerstands, die steigende Beiträge für gesetzlich Versicherte zur Folge habe und den Sinn für Gerechtigkeit vermissen lasse.
In einem weiteren Teil seiner Rede ging Hoffmann auf die Diskussion um Apotheken ohne Apotheker ein. Er warnte, dass ein solches Modell die Arzneimittelversorgung grundlegend verändern und die Qualität der Abgabe gefährden würde. Zudem seien bis zu 40.000 Arbeitsplätze in der Branche bedroht, was er kategorisch ablehnte. Die ablehnende Stellungnahme der ABDA zu diesem Thema sei daher nicht nur gerechtfertigt, sondern auch notwendig gewesen. Zwar habe diese Position bei Lauterbach für Verärgerung gesorgt, sie habe jedoch gleichzeitig wichtige Debatten angestoßen. Dennoch signalisierte Hoffmann die Bereitschaft der Apotheken, an Gesprächen über andere Reformpläne mitzuwirken, wie etwa im Bereich der Telepharmazie und der Gesundheitskioske, für die bereits erste Vorschläge vorliegen.
Anschließend sprach Professor Dr. Stephan Martin, Chefarzt für Diabetologie, über die wachsende Problematik von Adipositas und ihre Folgen für das Gesundheitssystem. Auch er kritisierte den Status quo scharf und nannte es „Realsatire“, wie das Gesundheitssystem mit der Adipositas-Epidemie umgehe. Martin betonte, dass Fettleibigkeit nicht nur ein kosmetisches Problem sei, sondern ein erheblicher Risikofaktor für zahlreiche Erkrankungen, insbesondere für Typ-2-Diabetes. Ein BMI über 35 erhöhe das Risiko für diese Krankheit um das 40-fache. Zudem wies er auf die zentrale Rolle von Kohlenhydraten bei der Gewichtszunahme hin und erläuterte, dass Insulin zwar den Blutzucker senke, aber auch die Fettverbrennung blockiere. Martin plädierte für eine kombinierte Strategie aus medikamentöser Gewichtsreduktion und einer langfristigen Umstellung der Ernährung.
Die Kritik von Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann und Professor Dr. Stephan Martin ist ein deutlicher Weckruf an die Politik und das Gesundheitssystem. Die Apotheker sehen sich zunehmend in eine Rolle gedrängt, in der sie immer weniger eigenverantwortlich agieren können und stärker von ministeriellen Entscheidungen abhängig sind. Besonders Hoffmanns Vorwurf der „Erpressung“ durch die Bedingungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zeigt die angespannte Lage. Es wird deutlich, dass eine gerechte und zukunftsfähige Lösung nur im Dialog mit den betroffenen Berufsgruppen gefunden werden kann. Ebenso alarmierend sind Martins Aussagen zur Adipositas, die klar machen, dass ohne ein Umdenken in der gesundheitspolitischen Strategie die Folgen für Patienten und das System langfristig dramatisch sein könnten.
DHL setzt auf Wachstum durch tiefgekühlte Pharmalogistik
DHL hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2030 soll der Umsatz des Unternehmens um 50 Prozent steigen und damit die Marke von 120 Milliarden Euro überschreiten. Im Jahr 2023 erzielte das Logistikunternehmen noch knapp 82 Milliarden Euro. Dabei setzt der Konzern verstärkt auf den Pharmamarkt, insbesondere auf den Versand von tiefgekühlten Waren und Speziallagerungen. Dies soll künftig einen wesentlichen Wachstumstreiber darstellen.
Unter dem Label „Medical Express“ bietet DHL bereits die Zustellung dringend benötigter medizinischer oder biologischer Produkte an. Dabei kommen temperaturgeführte Verpackungen und moderne „SmartSensor“-Technologien zum Einsatz, die während des gesamten Transports eine individuelle Überwachung der Temperatur gewährleisten. Dies ist vor allem für Medikamente und biologische Substanzen von entscheidender Bedeutung, um deren Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen.
DHL sieht insbesondere im Bereich der Biopharmazeutika, Zell- und Gentherapien großes Wachstumspotenzial. Laut dem aktuellen Strategiepapier rechnet das Unternehmen damit, dass dieser Markt bis 2030 jährlich um mehr als 10 Prozent wachsen wird. Damit entwickelt sich dieser Bereich deutlich schneller als das globale Bruttoinlandsprodukt. Auch Humanarzneimittel zählen zum Angebotsportfolio, wobei DHL hier strikt die Anforderungen der GDP-Richtlinien (Good Distribution Practice) einhält. Hersteller, Großhändler und Apotheken gehören zur Kernkundschaft des Unternehmens, die auf spezialisierte Logistiklösungen wie Tiefkühl- oder Kryolagerung angewiesen sind.
DHL möchte zudem vom anhaltenden Boom des Online-Handels profitieren, der die Nachfrage nach Paketversand weltweit in die Höhe treibt. Auch der Transport von Windkraftanlagen spielt in den Plänen des Logistikriesen eine bedeutende Rolle. Mit rund 600.000 Mitarbeitern weltweit, davon ein Drittel in Deutschland, ist DHL bestens aufgestellt, um die logistischen Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen.
Während DHL im internationalen Logistikgeschäft den Fokus auf Expansion legt, tritt das Unternehmen im nationalen Briefgeschäft weiterhin unter dem Namen Deutsche Post auf. Dieser Bereich ist im Zuge der Digitalisierung rückläufig, doch die DHL Group plant, ihre Profitabilität durch den Ausbau spezialisierter Dienste, insbesondere im Pharmasektor, weiter zu steigern.
DHLs Strategie, auf den wachsenden Pharmamarkt zu setzen, ist ein kluger Schachzug. Der Markt für Biopharmazeutika und Gentherapien wächst rapide, und die Nachfrage nach spezialisierten Logistiklösungen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Besonders der Einsatz von temperaturgeführten Technologien und „SmartSensor“-Lösungen zeigt, dass DHL bereit ist, die hohen Anforderungen dieser sensiblen Branche zu erfüllen.
Die Fähigkeit, die Lieferkette bis ins Detail zu überwachen, wird nicht nur für die Pharmabranche, sondern auch für andere Industrien immer wichtiger. In einem Markt, in dem Qualität und Präzision entscheidend sind, positioniert sich DHL als verlässlicher Partner. Diese Expansion könnte den Logistikgiganten gut positionieren, um von der zunehmenden Bedeutung der Biotechnologie und der spezialisierten Pharmalogistik zu profitieren.
Die Kombination aus organischem Wachstum und möglichen strategischen Zukäufen bietet DHL zudem Flexibilität und Handlungsfreiheit, um auf Veränderungen im Marktumfeld zu reagieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Konkurrenz im Pharmalogistik-Sektor positioniert, doch mit dieser neuen Ausrichtung dürfte DHL seine starke Stellung weiter ausbauen.
Blutdruckmessaktion zeigt alarmierende Ergebnisse bei PhiP-Wettbewerb
Im Rahmen der bundesweiten Aktion „Wir messen mit!“ haben 52 Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) insgesamt 889 Blutdruckmessungen bei Patienten durchgeführt. Die Aktion, die von der ABDA organisiert wurde, zielte darauf ab, den pharmazeutischen Nachwuchs stärker für präventive Maßnahmen im Gesundheitsbereich zu sensibilisieren. Mit einem alarmierenden Ergebnis: Bei 44 Prozent der Messungen wurden deutlich erhöhte Blutdruckwerte festgestellt, was die Teilnehmenden dazu veranlasste, den Patienten eine Konsultation ihrer Hausärzte zu empfehlen.
Michelle Napiontek, PhiP in der Regenbogen-Apotheke Magdeburg, konnte sich durch 42 Blutdruckmessungen während der „Herzwoche“ den Sieg im Kammerbereich Sachsen-Anhalt sichern. Unterstützt von ihrer Ausbilderin Kirstin Scheffler, setzte sie das Gelernte erfolgreich in die Praxis um und profitierte nicht nur fachlich, sondern auch persönlich von der Aktion. Für Scheffler war die Ausbildung der PhiP eine willkommene Gelegenheit, ihre Apotheke durch zusätzliche Dienstleistungen wie die Blutdruckmessung weiter zu profilieren, auch wenn dies bislang nicht im Fokus ihrer täglichen Arbeit stand.
Die Resonanz bei den Patienten war durchweg positiv, viele bedankten sich für die Möglichkeit, kostenlos ihren Blutdruck überprüfen zu lassen. Eine Vielzahl auffälliger Werte zeigte einmal mehr die Bedeutung präventiver Maßnahmen in der Gesundheitsvorsorge. Insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland gehören, ist eine frühzeitige Erkennung entscheidend, um schwerwiegende Folgen wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle zu verhindern.
Die ABDA sieht in der Aktion einen wichtigen Schritt, um die pharmazeutische Dienstleistung „Risikoerfassung hoher Blutdruck“ in den Apotheken weiter zu etablieren. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zeigte sich erfreut über die Ergebnisse der Aktion, betonte aber auch die Verantwortung der Apotheken, diese wichtige Dienstleistung dauerhaft in ihr Angebot zu integrieren. „Die Tatsache, dass fast die Hälfte der gemessenen Blutdruckwerte zu hoch waren, zeigt deutlich, wie notwendig solche Messungen sind. Die Apotheken spielen hier eine zentrale Rolle in der Prävention.“
Für Napiontek brachte die Teilnahme an der Aktion nicht nur fachliche Sicherheit, sondern auch eine Neuausrichtung ihrer beruflichen Pläne. Ursprünglich war ihr Ziel eine Tätigkeit im Krankenhaus, doch nach der positiven Erfahrung in der öffentlichen Apotheke plant sie nun, in diesem Bereich zu bleiben. Ihre Ausbilderin Scheffler hofft, dass das Engagement ihrer PhiP Schule macht und zukünftige Praktikanten ebenfalls motiviert, die pharmazeutischen Dienstleistungen in der Apotheke aktiv mitzugestalten.
Die Aktion „Wir messen mit!“ stellt einen wichtigen Baustein in der Stärkung präventiver Angebote in Apotheken dar und könnte langfristig dazu beitragen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitiger zu erkennen und zu behandeln.
Die Ergebnisse der Blutdruckmessaktion sind ein deutliches Signal für die Notwendigkeit von Prävention in Apotheken. Die erschreckend hohe Zahl von auffälligen Blutdruckwerten zeigt, dass viele Patienten sich der Gefahr von Bluthochdruck nicht bewusst sind oder ihn nicht ernst genug nehmen. Hier spielen Apotheken eine unverzichtbare Rolle, nicht nur als Abgabestellen für Medikamente, sondern auch als zentrale Akteure in der Gesundheitsvorsorge. Die Aktion „Wir messen mit!“ verdeutlicht, wie viel Potenzial in der Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen liegt. Apotheken können durch regelmäßige Blutdruckmessungen und Beratungen dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Die Ergebnisse der Aktion sollten ein Anstoß dafür sein, solche Dienstleistungen zu einem festen Bestandteil der Apothekenarbeit zu machen – nicht nur während eines Wettbewerbs, sondern ganzjährig.
Apothekerkammer prüft berufsethische Vorwürfe gegen Dr. Klotz
Der Konflikt zwischen dem Apotheker Dr. Christoph Klotz und der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) eskaliert weiter. Hintergrund sind Kommentare von Klotz, die er im Rahmen der Kammerwahl veröffentlicht hat und in denen er führenden Vertretern der Kammer Machtmissbrauch sowie die Behinderung seiner Liste, BasisApotheker, vorwarf. Diese Äußerungen, verfasst unter dem Namen „Christoph Klotz“, werden nun von der Kammer einer berufsrechtlichen Prüfung unterzogen. Die Kammer sieht darin Verstöße gegen die Berufsordnung, die kollegiales Verhalten unter Apothekern vorschreibt.
In den Kommentaren bezeichnete Klotz den Hauptgeschäftsführer und Wahlleiter Dr. Andreas Walter als „Steigbügelhalter der Gemeinschaftsliste“ und warf einem weiteren Kollegen gezielte Wahlbehinderung vor. Die Kammer kritisiert diese Äußerungen als unsachlich und als potenziell schädlich für das Ansehen des gesamten Berufsstandes. Laut der Kammer könnten solche Aussagen das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Apotheker beeinträchtigen. Daher sei der Fall dem Vorstand zur berufsrechtlichen Überprüfung übergeben worden, wie es im Heilberufsgesetz NRW festgelegt ist.
Klotz verteidigt sich mit dem Verweis auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Er erklärt, dass seine Kritik auf tatsächlichen Fehlern im Wahlprozess beruhe, insbesondere auf der Entscheidung, die fehlenden Unterlagen seiner Liste nicht nachzufordern. Dies habe dazu geführt, dass seine Liste in einem Wahlbezirk nicht antreten konnte, was aus seiner Sicht das schlechte Wahlergebnis erklärt. Der Vorwurf des Machtmissbrauchs sei daher aus seiner Perspektive gerechtfertigt.
Die Apothekerkammer betont jedoch, dass sich die Mitglieder auch in der Öffentlichkeit kollegial und respektvoll verhalten müssten. Unsachliche und diffamierende Äußerungen würden nicht nur den Betroffenen schaden, sondern auch das Ansehen des Berufsstands insgesamt gefährden. Klotz habe mit seinen Äußerungen gezielt Stimmung gemacht und nicht zur sachlichen Meinungsbildung beigetragen. Der Vorstand muss nun entscheiden, ob ein Berufsgerichtsverfahren eingeleitet wird.
Der Fall hat nicht nur in Westfalen-Lippe Aufmerksamkeit erregt. In Thüringen wurde bereits die Berufsordnung geändert, um unsachliche und diffamierende Äußerungen innerhalb des Berufsstandes stärker zu regulieren. Die ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, kündigte an, das Thema Hassrede und unsachliche Diskurse in den Gremien zu diskutieren. Der Ton, so heißt es, sei zunehmend rauer geworden, insbesondere im Schutz der Anonymität. Auch der Fall Klotz könnte eine Signalwirkung haben und die Diskussion über den Umgang mit öffentlicher Kritik innerhalb der Apothekerschaft weiter anheizen.
Der Streit zwischen Dr. Christoph Klotz und der Apothekerkammer Westfalen-Lippe wirft ein zentrales Dilemma auf: die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und berufsethischer Verantwortung. Während die Kritik von Klotz inhaltlich möglicherweise berechtigt ist, stellt sich die Frage, ob öffentliche Angriffe auf Kollegen im Rahmen beruflicher Auseinandersetzungen zulässig sind.
Die Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Gut, das auch in beruflichen Kontexten geschützt sein sollte. Doch wenn Äußerungen dazu geeignet sind, das Ansehen eines ganzen Berufsstandes zu beschädigen, müssen klare Grenzen gezogen werden. Persönliche Angriffe und unsachliche Diffamierungen schwächen nicht nur das Miteinander innerhalb der Berufswelt, sondern können langfristig das Vertrauen der Bevölkerung in den Berufsstand beeinträchtigen.
Entscheidend wird sein, wie die Kammer in diesem Fall reagiert und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Die Signalwirkung dieses Falls dürfte weitreichend sein, denn die Diskussion über den Umgang mit Kritik innerhalb des Berufsstandes ist noch längst nicht abgeschlossen. Klar ist jedoch, dass sachliche und respektvolle Diskurse das Fundament jeder professionellen Auseinandersetzung bilden sollten.
Prävention vor Medikation: Kritik am Gesundes-Herz-Gesetz
Am heutigen GKV-Tag haben die gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) auf die Notwendigkeit einer verstärkten Präventionsarbeit im Gesundheitswesen hingewiesen und den Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) kritisiert. Während die Kassen die Initiative des Ministeriums zur Förderung der Herz-Kreislauf-Gesundheit grundsätzlich unterstützen, äußern sie Bedenken hinsichtlich des gesetzgeberischen Schwerpunkts. Anstatt die Prävention in den Vordergrund zu stellen, scheine das Ministerium vor allem auf medikamentöse Lösungen und Früherkennungsmaßnahmen zu setzen.
Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, betonte die stille Wirkung der Prävention, die entscheidend dazu beitrage, Krankheiten zu vermeiden. Sie warnte, dass gute Präventionsarbeit es ermögliche, dass Menschen gar nicht erst erkranken. Trotz der Bemühungen der gesetzlichen Krankenkassen, erkrankten Menschen umfassend zu helfen, sei das Ziel, durch präventive Maßnahmen Erkrankungen zu verhindern, von höchster Bedeutung.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), wies darauf hin, dass die Maßnahmen im aktuellen Gesetzentwurf eher kontraproduktiv seien. Sie kritisierte, dass der G-BA verpflichtet werden solle, neue Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einzuführen, obwohl bereits regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen für Versicherte zur Verfügung stehen. Das GHG verlagere die finanziellen Mittel von präventiven Maßnahmen hin zu einem Fokus auf Kuration.
Die Bedenken richten sich auch auf die möglichen Kosten, die durch die Ausweitung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung und die Einführung von Statinen entstehen könnten. Elsner stellte klar, dass Pillen nicht dazu beitragen würden, den Lebensstil nachhaltig zu ändern. Stattdessen müsse der Fokus auf der Förderung gesunder Lebensweisen und der Gesundheitskompetenz liegen.
Uwe Klemens, Vorsitzender des Verwaltungsrates, forderte eine evidenzbasierte und gemeinsame Entscheidungsfindung, um die Interessen der Bevölkerung bestmöglich zu vertreten. Dies schließe ein, dass nicht persönliche Meinungen von Politikern über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden sollten.
Die Diskussion um die Bedeutung der Prävention wird durch den Appell von Sabine Deutscher, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, verstärkt. Sie betont, dass Prävention in Kitas, Schulen und Betrieben angesiedelt werden müsse, um die Bevölkerung dort zu erreichen, wo sie lebt. Ein gut ausgebautes Netz von Gesundheitsangeboten könne entscheidend dazu beitragen, die Gesundheit der Menschen aktiv zu fördern.
Im Jahr 2023 gaben die GKVen laut GKV-Spitzenverband insgesamt 8,4 Milliarden Euro für Prävention und Gesundheitsförderung aus, was eine Steigerung von 25 Prozent im Vergleich zu 2019 darstellt. Die Kassen fordern eine langfristige, angemessene Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen, um die Prävention im Gesundheitssystem als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen.
Die Rolle der Apotheken in der Prävention wurde von den Krankenkassen nicht thematisiert, obwohl Anne-Kathrin Klemm, Vorstandsmitglied des BKK Dachverbands, auf die Möglichkeiten von Apotheken hinwies. Diese könnten durch Impfungen und erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen wesentlich zur Gesundheitsförderung beitragen.
Insgesamt ist die Debatte um das Gesundes-Herz-Gesetz ein Appell an die Politik, den Wert der Prävention ernst zu nehmen und klare Maßnahmen zu ergreifen, um die Herzgesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu stärken.
Die Kritik an dem Gesundes-Herz-Gesetz verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen das deutsche Gesundheitswesen steht. Anstatt sich allein auf medikamentöse Lösungen zu verlassen, ist es entscheidend, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, der die Prävention in den Mittelpunkt stellt. Prävention ist nicht nur ein Schlagwort, sondern ein essenzieller Bestandteil eines effektiven Gesundheitssystems.
Ein Umdenken ist erforderlich, um die Menschen zu einem gesünderen Lebensstil zu motivieren. Hierbei spielen nicht nur die Krankenkassen, sondern auch Schulen, Unternehmen und Apotheken eine zentrale Rolle. Die Politik muss finanzielle Mittel und Ressourcen bereitstellen, um ein Netzwerk von Präventionsangeboten zu schaffen, das für alle zugänglich ist. Nur so kann es gelingen, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung nachhaltig zu stärken und die Kosten im Gesundheitswesen langfristig zu senken.
Die Schaffung eines flächendeckenden Angebots von präventiven Maßnahmen könnte den entscheidenden Unterschied machen und die Gesundheit der Bevölkerung auf eine neue Ebene heben. Wenn die Regierung tatsächlich bereit ist, die Herzgesundheit zu fördern, sollte sie nicht nur über Gesetze nachdenken, sondern auch in konkrete Maßnahmen investieren, die das Wohl der Menschen in den Vordergrund stellen.
Lieferengpässe gefährden die Apothekenversorgung in Deutschland
In Deutschland stehen viele Apotheken vor enormen Herausforderungen aufgrund anhaltender Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Margit Schlenk, Inhaberin der MoritzApotheke in Nürnberg, äußert ihre Besorgnis über die derzeitige Situation und sieht dringenden Handlungsbedarf. „Die Lage ist schlichtweg ein Desaster“, erklärt sie. Hunderte von Medikamenten seien derzeit nicht lieferbar, was dazu führt, dass Apothekenteams unverhältnismäßig viel Zeit investieren müssen, um verfügbare Alternativen zu finden. Um Engpässen vorzubeugen, sind viele Apotheken gezwungen, ihre Warenlager Monate im Voraus aufzustocken.
Schlenk betont, dass es den Apotheken zu verdanken sei, dass der soziale Frieden bisher gewahrt blieb. „Es ist uns hoch anzurechnen, dass es nicht noch einen größeren Aufschrei gibt“, so die Apothekerin. Sie beschreibt, wie die Apotheken versuchen, den Mangel an Medikamenten zu verschleiern, um kranke Patienten nicht zusätzlich zu verunsichern. Diese Praxis bringe jedoch erhebliche wirtschaftliche Risiken mit sich, da essenzielle Medikamente wie Doxycyclin und verschiedene Kinderantibiotika fehlen.
Die Apotheken benötigen wöchentlich etwa sechs zusätzliche Arbeitsstunden, um die fehlenden Medikamente zu beschaffen. Die dafür angebotene Lieferengpasspauschale von 50 Cent pro Medikament wird von Schlenk als unangemessen kritisiert. Sie warnt, dass das „wirtschaftlich nicht darstellbare Engpassmanagement“ das Apothekensterben weiter vorantreiben könnte. Schlenk fordert daher eine grundlegende Preisreform und eine Erhöhung der Honorare auf der Ebene der Leistungserbringer.
„Deutschland war einmal die Apotheke der Welt“, sagt sie und weist darauf hin, dass viele Generikatabletten mittlerweile mit weniger als einem Cent vergütet werden, was die Produktion unattraktiv macht. Um die Arzneimittelproduktion nach Deutschland zurückzuholen, seien erhebliche Zeit- und Ressourcenaufwände erforderlich. Schlenk appelliert an die Verantwortlichen, die 10 Milliarden Euro an Subventionen, die durch die Absage des Intel-Werks frei werden, in die Modernisierung des Gesundheitssystems zu investieren. Ihrer Meinung nach sollte Gesundheit nicht als Wirtschaftsgut, sondern als essenzielle Ressource betrachtet werden, was dringendere Maßnahmen zur Stärkung der Apothekenversorgung notwendig macht.
Die Lieferengpässe in den deutschen Apotheken sind nicht nur ein logistisches Problem, sondern auch ein Zeichen für die dringend notwendige Reform im Gesundheitssektor. Die Situation verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine nachhaltige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten, um die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Es ist an der Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger die Belange der Apotheken ernst nehmen und notwendige Änderungen in der Preisgestaltung sowie im Honorarsystem vornehmen. Eine Investition in die Gesundheitsinfrastruktur ist eine Investition in die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Neuer Hoffnungsträger in der Krebsimmuntherapie
Tislelizumab (Tevimbra®) ist seit Kurzem als weiterer Checkpoint-Inhibitor auf dem Markt erhältlich. Der humanisierte monoklonale Antikörper richtet sich gegen das Protein Programmed Cell Death 1 (PD-1) auf T-Zellen und bietet neue Möglichkeiten in der Therapie von Krebserkrankungen. Das Medikament ist zugelassen für die Behandlung von lokal fortgeschrittenem, nicht resezierbarem oder metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) sowie nicht resezierbarem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Plattenepithelkarzinom des Ösophagus (OSCC).
Tislelizumab blockiert die Interaktion zwischen PD-1 und seinen Liganden PD-L1 und PD-L2, was T-Zellen ermöglicht, aktiver gegen Tumorzellen vorzugehen. Die Anwendung des Medikaments ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Zytologie des Tumors und der Mutationsstatus. Diese Voraussetzungen sind entscheidend, um festzustellen, ob Patienten für eine Behandlung mit Tislelizumab in Frage kommen.
Die empfohlene Dosis beträgt 200 mg, die intravenös alle drei Wochen verabreicht wird. Bei gleichzeitiger Gabe mit Chemotherapie sollte Tislelizumab vor der Chemotherapie infundiert werden. Die erste Infusion sollte über einen Zeitraum von 60 Minuten erfolgen, während folgende Infusionen bei guter Verträglichkeit in 30 Minuten gegeben werden können. Eine Dosisreduktion ist bei Unverträglichkeiten nicht vorgesehen.
Die Sicherheit von Tislelizumab wird in den Fokus gerückt, da immunvermittelte Nebenwirkungen auftreten können, die potenziell schwerwiegend sind. In Zulassungsstudien traten unter Monotherapie tödliche Nebenwirkungen bei 1,2 % der Patienten auf, während dies bei der Kombinationstherapie 1,6 % betrug. Häufigste Nebenwirkungen sind Anämie und andere Blutbildungsstörungen. Während der Behandlung ist besondere Vorsicht geboten, da Corticosteroide die Wirkung des Medikaments beeinträchtigen können.
Die Wirksamkeit von Tislelizumab wurde in mehreren Phase-III-Studien untersucht, die hauptsächlich im asiatischen Raum durchgeführt wurden. In einer der Studien zeigte die Kombinationstherapie mit Tislelizumab und Pemetrexed plus platinbasierter Chemotherapie ein signifikant längeres progressionsfreies Überleben im Vergleich zur Kontrollgruppe. Weitere Studien bestätigten die Vorteile des Medikaments im Vergleich zu herkömmlichen Chemotherapien.
Tislelizumab wird bei 2 bis 8 °C gelagert und kann nach Verdünnung mit isotonischer Kochsalzlösung bis zu 24 Stunden stabil bleiben. Mit der Einführung von Tislelizumab erweitert sich die Palette der verfügbaren Immuntherapien, was für Patienten mit bestimmten Krebserkrankungen neue Therapieoptionen bedeutet.
Die Einführung von Tislelizumab (Tevimbra®) stellt einen bedeutenden Fortschritt in der onkologischen Therapie dar. Als neuer Checkpoint-Inhibitor bietet er Patienten mit lokal fortgeschrittenem und metastasiertem Krebs eine zusätzliche Behandlungsoption. Obwohl die Indikationen und die Notwendigkeit spezifischer Voraussetzungen eine sorgfältige Patientenwahl erfordern, zeigt die Wirksamkeit des Medikaments in klinischen Studien vielversprechende Ergebnisse.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Kombinationstherapie mit Tislelizumab und Chemotherapie in mehreren Studien signifikante Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Behandlungsmethoden gezeigt hat. Diese Entwicklungen sind ein Lichtblick für Patienten, die unter aggressiven Krebsarten leiden und möglicherweise von einer verstärkten Immunantwort profitieren können.
Dennoch müssen die potenziellen Nebenwirkungen, insbesondere die immunvermittelten Reaktionen, nicht außer Acht gelassen werden. Eine enge Überwachung der Patienten während der Therapie ist unerlässlich, um Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Insgesamt bringt Tislelizumab frischen Wind in die Onkologie und könnte dazu beitragen, das Leben von Patienten mit schwierigen Tumorerkrankungen zu verlängern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Es bleibt zu hoffen, dass weitere klinische Daten die positiven Ergebnisse bestätigen und die Therapieoptionen für Krebspatienten kontinuierlich erweitert werden.
Versorgungsmangel bei RSV-Impfstoff Nirsevimab sorgt für Unsicherheit
Seit Herbst 2024 haben alle Säuglinge in Deutschland Anspruch auf eine Immunisierung mit dem Antikörper Nirsevimab, der sie in ihrer ersten RSV-Saison vor dem gefährlichen Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) schützen soll. Die Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde als bedeutender Schritt in der Prävention von RSV-Infektionen bei Neugeborenen begrüßt. Doch was als Erfolg gefeiert wurde, droht nun von einem erheblichen Versorgungsengpass überschattet zu werden.
Bereits Anfang September deuteten Berichte auf bevorstehende Lieferschwierigkeiten hin. Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) offiziell den Versorgungsmangel mit nirsevimabhaltigen Arzneimitteln bestätigt. Die Ankündigung im Bundesanzeiger vom 23. September 2024 zeigt, dass der Hersteller Sanofi die gestiegene Nachfrage nach dem Präparat nicht decken kann. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant als Reaktion auf die Lieferengpässe, Nirsevimab aus den USA zu importieren. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Immunisierungskampagne wie geplant durchgeführt werden kann, doch der Zeitpunkt des Imports und dessen Umfang bleiben noch ungewiss.
Da es für Nirsevimab aktuell keine gleichwertigen Alternativen gibt, bleibt die Lage für Eltern von Neugeborenen und Säuglingen angespannt. Der einzige Ersatz, Palivizumab, muss im Gegensatz zu Nirsevimab monatlich während der gesamten RSV-Saison verabreicht werden, was für viele Familien eine logistische und organisatorische Herausforderung darstellt. Zudem konnte bislang kein Zusatznutzen von Nirsevimab gegenüber Palivizumab festgestellt werden, was die Diskussion um die Notwendigkeit des neuen Antikörpers weiter anheizt.
Die nun von der Bundesregierung offiziell festgestellte Mangellage ermöglicht es den Landesbehörden, Arzneimittel aus dem Ausland zu importieren, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Dies könnte in den kommenden Wochen eine Entspannung der Versorgungssituation bringen, bleibt jedoch eine vorübergehende Notlösung. Viele Experten sehen in der aktuellen Situation ein weiteres Beispiel dafür, wie empfindlich das Gesundheitssystem auf Lieferengpässe und Produktionsschwierigkeiten reagiert.
Besonders für Säuglinge mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe einer RSV-Infektion stellt der Mangel an Nirsevimab eine bedrohliche Herausforderung dar. Eltern dieser Kinder sollten laut Fachärzten in Absprache mit dem behandelnden Arzt über den Einsatz von Palivizumab entscheiden. Doch auch hier bleibt die Frage offen, wie ausreichend das Präparat in der kommenden RSV-Saison verfügbar sein wird.
Die Bestätigung des Versorgungsmangels bei Nirsevimab ist ein Weckruf für das deutsche Gesundheitssystem. Dass ein so bedeutendes Präparat, welches als Schlüsselelement der RSV-Prävention angesehen wird, bereits kurz nach der Einführung in Lieferengpässe gerät, zeigt die Schwächen in der Produktions- und Lieferkettenplanung. Dabei geht es um mehr als nur um die logistische Versorgung – die Unsicherheit trifft in erster Linie die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft: Neugeborene und Säuglinge.
Minister Lauterbachs Initiative, Nirsevimab aus den USA zu importieren, ist zweifellos eine schnelle Reaktion auf den akuten Mangel, doch es bleibt fraglich, ob dies eine langfristige Lösung darstellen kann. Importlösungen sind oft nur befristet und unterliegen rechtlichen und regulatorischen Hürden.
Zudem stellt sich die Frage, warum bereits etablierte Präventionsmaßnahmen wie Palivizumab nicht stärker in den Fokus gerückt werden. Auch wenn die monatliche Gabe für Eltern aufwendig sein mag, ist sie eine bewährte Methode, um schweren RSV-Verläufen vorzubeugen. Die Politik muss nun Wege finden, um sicherzustellen, dass die Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln wie Nirsevimab künftig besser organisiert wird. Denn am Ende darf es nicht an der Logistik scheitern, wenn es um den Schutz von Säuglingen geht.
Gerstenkorn: Hochansteckende Augeninfektion erfordert strikte Hygienemaßnahmen
Das Gerstenkorn, auch Hordeolum genannt, ist eine häufige Augeninfektion, die durch eine bakterielle Entzündung der Liddrüsen verursacht wird. Vor allem Staphylokokken, die auf der Haut und Schleimhaut vorkommen, sind für die Entstehung verantwortlich. Die Symptome sind klar erkennbar: eine schmerzhafte Rötung und Schwellung am Lidrand, die oft von starkem Juckreiz begleitet wird. Die Infektion kann sowohl die äußeren Drüsen als auch die inneren Meibom-Drüsen betreffen, wobei letztere für den Betroffenen oft schwerer sichtbar sind, jedoch ebenso schmerzhaft.
Ratsuchende mit einem Gerstenkorn suchen häufig zunächst in Apotheken Hilfe. Hier ist eine fundierte Beratung besonders wichtig, da die Erkrankung einerseits von selbst abheilen kann, andererseits aber bei unsachgemäßer Behandlung zu Komplikationen führen könnte. Apotheker empfehlen oft die Anwendung von Rotlicht, das mehrmals täglich auf das geschlossene Auge gerichtet wird, um die Durchblutung zu fördern und das Gerstenkorn schneller zum Abheilen zu bringen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Auf das manuelle Öffnen des Korns sollte unbedingt verzichtet werden, da dies die Infektion verschlimmern kann.
Neben der Wärmetherapie werden Augensalben und -tropfen mit desinfizierenden und lindernden Wirkstoffen empfohlen. Besonders Bibrocathol, das eine keimhemmende und adstringierende Wirkung hat, ist eine häufig genutzte Option. Ergänzend können lindernde Tropfen mit Dexpanthenol oder Euphrasia angewendet werden, um die Heilung zu unterstützen und Beschwerden zu lindern.
Die Infektion ist hoch ansteckend, weshalb strenge Hygienemaßnahmen erforderlich sind. Betroffene sollten darauf achten, das Auge nicht zu berühren, regelmäßig die Hände zu waschen und Handtücher oder andere Hygieneartikel nicht zu teilen. Auch das Tragen von Kontaktlinsen sollte während der Infektion vermieden oder die Linsen gründlich gereinigt werden.
Da Gerstenkörner oft harmlos verlaufen, ist es in den meisten Fällen nicht nötig, einen Arzt aufzusuchen. Sollte jedoch keine Besserung eintreten oder die Symptome sich verschlimmern, ist ein Besuch beim Augenarzt ratsam, um schwerwiegendere Entzündungen auszuschließen.
Das Gerstenkorn mag eine weitverbreitete und oft als harmlos abgetane Infektion sein, doch ihre hohe Ansteckungsgefahr und die schmerzhaften Symptome sollten nicht unterschätzt werden. Die Bedeutung von Hygiene im Umgang mit solchen bakteriellen Infektionen kann nicht oft genug betont werden. Gerade in einer Zeit, in der wir durch die Corona-Pandemie eine gesteigerte Sensibilität für Infektionsschutz entwickelt haben, sollten auch alltägliche Erkrankungen wie das Gerstenkorn nicht leichtfertig behandelt werden.
Was wie eine kleine Augenentzündung beginnt, kann sich bei unsachgemäßer Behandlung ausweiten und zu schwereren Komplikationen führen. Daher ist die Rolle von Apotheken in der Beratung Betroffener besonders wichtig. Hier zeigt sich einmal mehr, dass der richtige Umgang mit Medikamenten und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen entscheidend für eine schnelle Genesung sind.
Die Patientenaufklärung sollte verstärkt auf die Vermeidung von Risikofaktoren wie mangelnde Lidpflege, unreine Kosmetikprodukte oder die Vernachlässigung der Augenhygiene eingehen. So kann ein Gerstenkorn oft schon im Vorfeld vermieden werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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