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  • 24.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Retaxation, Personalmangel und Zukunftssorgen
    24.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Retaxation, Personalmangel und Zukunftssorgen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheker Dr. Abdulnasser Almasalmeh, Inhaber der Rosen-Apotheke in Springe, kämpft gegen eine überraschende Retaxation wegen einer ange...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Retaxation, Personalmangel und Zukunftssorgen

 

Zwischen Rezeptfälschungen, vorzeitigem Ruhestand und strukturellem Wandel – Apotheken kämpfen an vielen Fronten

Apotheker Dr. Abdulnasser Almasalmeh, Inhaber der Rosen-Apotheke im niedersächsischen Springe, sieht sich aktuell mit einer unerwarteten Retaxation konfrontiert, nachdem er das Diabetes-Medikament Ozempic auf Basis eines Rezepts abgegeben hat, das von der Krankenkasse als „deutlich erkennbare Fälschung“ bezeichnet wurde. Almasalmeh weist diese Anschuldigung entschieden zurück und hat den Fall an den Landesapothekerverband weitergegeben, um eine Klärung zu erwirken. Der Vorfall unterstreicht, wie schwierig es für Apothekenbetreiber geworden ist, die Vielzahl von Rezepten auf mögliche Fälschungen zu überprüfen, und offenbart zugleich die Notwendigkeit umfassender Kontrollmechanismen sowie einer Absicherung gegen Retaxationen. Gleichzeitig müssen Apotheken mit weiteren strukturellen Herausforderungen umgehen, wie etwa dem zunehmenden Fachkräftemangel und der Tatsache, dass fast 40 Prozent der Arbeitnehmer planen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen – ein Trend, der besonders kleine und mittelständische Betriebe wie Apotheken empfindlich trifft.

 

Apotheker kämpft gegen Retaxation wegen angeblicher Ozempic-Fälschung

Apotheker Dr. Abdulnasser Almasalmeh, Inhaber der Rosen-Apotheke im niedersächsischen Springe, sieht sich derzeit mit einer unerwarteten Retaxation konfrontiert. Im Januar gab seine Apotheke das Diabetes-Medikament Ozempic auf Grundlage eines Rezepts ab, das laut Krankenkasse eine „deutlich erkennbare Fälschung“ darstellen soll. Almasalmeh widerspricht dieser Einschätzung vehement und hat den Fall an den Landesapothekerverband weitergeleitet, um die Angelegenheit klären zu lassen. Dabei zeigt der Fall, wie schwer es für Apothekenbetreiber geworden ist, die Vielzahl von Rezepten auf mögliche Fälschungen zu prüfen, und unterstreicht die Notwendigkeit umfassender Kontrollmechanismen sowie einer Retax-Versicherung.

Die Verordnung, die zur Retaxation führte, stammte von einem Arzt aus Berlin. Dies erschien dem Apothekeninhaber zunächst ungewöhnlich, doch Durchreisende sind in dem beliebten Urlaubsort keine Seltenheit. Nachdem das Apothekenteam die Angaben des verschreibenden Arztes überprüft und die Dosierung als zwar auffällig, aber nicht unüblich bewertet hatte, entschied man sich für die Abgabe des Medikaments. Erst Wochen später, mit Erhalt der Retaxation, wurde deutlich, dass es sich bei dem Rezept vermutlich um eine Fälschung handelte.

Als Begründung führte die Krankenkasse an, dass die Fälschung auf dem Rezept „deutlich erkennbar“ gewesen sei – ein Vorwurf, den Almasalmeh nicht nachvollziehen kann. „Deutlich? Nein, das war für uns nicht ersichtlich“, sagt der Apotheker, der betont, dass sowohl die Formalien des Rezepts als auch die aufgedruckten Angaben auf den ersten Blick korrekt wirkten. Nach einer intensiveren Überprüfung entdeckte Almasalmeh schließlich, dass auf der Verordnung unterschiedliche Schriftarten verwendet worden waren, was im Nachhinein auf eine Fälschung hindeuten könnte.

Dieser Fall führte dazu, dass der Apotheker frühere Verordnungen von Ozempic erneut durchging und dabei auf ein weiteres, nahezu identisches Rezept stieß. Auch dieses wies dieselben Merkmale auf wie das beanstandete Dokument, und Almasalmeh rechnet damit, dass auch dieses Rezept in Kürze von der Krankenkasse beanstandet werden könnte.

Angesichts dieses Vorfalls kündigte der Apotheker an, die Kontrollprozesse in seiner Apotheke deutlich zu verschärfen. Künftig soll jede Verordnung mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft und bei Verdachtsmomenten direkt mit dem verschreibenden Arzt Rücksprache gehalten werden. Dies wird jedoch zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen und den ohnehin angespannten Arbeitsalltag weiter belasten, da die Apotheke unter Personalmangel leidet. „Wir sind ohnehin oft unterbesetzt, aber wir müssen zusätzliche Ressourcen für die Kontrolle solcher Rezepte aufwenden, um uns vor weiteren Retaxationen zu schützen“, so Almasalmeh.

Ein entscheidender Aspekt, den Apothekenbetreiber in solchen Fällen ebenfalls berücksichtigen müssen, ist der Schutz vor finanziellen Risiken durch Retaxationen. Die sogenannte Retax-Versicherung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da sie eine wichtige Absicherung gegen finanzielle Rückforderungen aufgrund formaler Fehler oder vermeintlicher Fälschungen bietet. Gerade in Fällen wie diesem, wo die Fälschung auf den ersten Blick kaum erkennbar war, kann eine Retax-Versicherung die finanzielle Stabilität der Apotheke gewährleisten.

Almasalmeh hat den Vorfall an den Landesapothekerverband gemeldet und wartet nun auf eine Antwort. Bis dahin wird das Apothekenteam künftig mit noch mehr Sorgfalt auf Rezeptfälschungen achten müssen, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden.

Der Fall von Dr. Abdulnasser Almasalmeh zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie komplex die Herausforderungen für Apothekenbetreiber geworden sind. Die Anforderungen an die Sorgfalt bei der Prüfung von Rezepten steigen kontinuierlich, was vor allem kleine Apotheken vor große Probleme stellt. Es ist längst nicht mehr ausreichend, nur die formalen Kriterien eines Rezepts zu überprüfen – jeder Hinweis auf eine mögliche Fälschung muss akribisch untersucht werden. Dies erfordert nicht nur erheblich mehr Zeit, sondern auch eine hohe Wachsamkeit seitens des Apothekenteams.

Die Krankenkassen verlangen von den Apotheken, dass sie praktisch die Verantwortung für die korrekte Verordnung der Ärzte übernehmen. Diese verschärfte Prüfungspflicht führt zu einer enormen Belastung, vor allem, wenn wie in Almasalmehs Fall zusätzliches Personal fehlt. Für viele Apotheken stellt sich hier die Frage nach der wirtschaftlichen Rentabilität solcher Maßnahmen. Längere Prüfzeiten bedeuten nicht nur höhere Kosten, sondern auch längere Wartezeiten für die Patienten, was den Service beeinträchtigen kann.

In dieser angespannten Situation kommt der Retax-Versicherung eine zentrale Rolle zu. Sie bietet den Apotheken eine Absicherung gegen finanzielle Verluste, die durch Retaxationen entstehen können. Eine solche Versicherung ist für Apothekenbetreiber heute unverzichtbar, da selbst bei größter Sorgfalt Fehler oder Fälschungen leicht übersehen werden können. Die zunehmende Zahl von Retaxationen aufgrund vermeintlicher formaler Mängel oder Fälschungen zeigt, dass die Absicherung gegen solche Risiken eine hohe Priorität haben muss.

Trotz aller technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt der menschliche Faktor entscheidend. Die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Ärzten muss weiter intensiviert werden, um Missverständnisse und Fehler zu vermeiden. Direkte Kommunikation kann helfen, die Echtheit von Verordnungen schneller zu überprüfen und mögliche Fälschungen frühzeitig aufzudecken. Letztlich bleibt zu hoffen, dass sowohl Apotheken als auch Krankenkassen einen Weg finden, der den hohen Anforderungen gerecht wird, ohne die wirtschaftliche Stabilität kleinerer Apotheken zu gefährden.

 

Versicherer scheitert mit Regressklage gegen Anwalt vor dem BGH

Nach einem langwierigen Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Mai 2024 (IX ZR 38/23) zugunsten eines Rechtsanwalts entschieden, der von einem Rechtsschutzversicherer in Regress genommen werden sollte. Hintergrund war der Vorwurf, der Anwalt habe seine Mandanten, neun Anleger, nicht ausreichend über die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Vermögensschadenhaftpflichtversicherer (VSH) der Steuerberatungsgesellschaft T. informiert. Diese hatte als Treuhandkommanditistin für die Anleger gehandelt, jedoch entwickelte sich die Kapitalanlage nicht wie erwartet, was schließlich zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führte.

Der Insolvenzverwalter gab den Deckungsanspruch der T. gegenüber dem VSH-Versicherer frei, woraufhin die Anleger Schadensersatzansprüche gegen die T. geltend machten. Der Anwalt der Anleger reichte daraufhin Klagen ein, um den Versicherer in die Haftung zu nehmen. Allerdings blieben diese Klagen erfolglos. Der Rechtsschutzversicherer der Anleger verlangte daraufhin vom Anwalt die Erstattung der Kosten für die gescheiterten Verfahren. Er begründete dies mit der Annahme, dass die Klagen von Anfang an aussichtslos gewesen seien und der Anwalt seine Mandanten darüber nicht ordnungsgemäß aufgeklärt habe.

In der ersten Instanz wies das Landgericht Karlsruhe die Klage des Versicherers gegen den Anwalt ab. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah dies jedoch anders und entschied zugunsten des Versicherers. Es argumentierte, dass der Deckungsanspruch der T. so eindeutig nicht bestanden habe, dass der Anwalt die Klagen nicht hätte weiterverfolgen dürfen. Zudem stützte das Gericht seine Entscheidung auf einen sogenannten Anscheinsbeweis: Es nahm an, dass sich die Mandanten bei korrekter Beratung gegen die Fortführung der Klage entschieden hätten.

Der BGH widersprach dieser Ansicht und hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf. In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass die Rechtslage bezüglich des Deckungsanspruchs gegen den VSH-Versicherer der T. höchstrichterlich nicht abschließend geklärt gewesen sei. Zwar habe der BGH im Jahr 2013 entschieden, dass die T. als Gesellschafterin gegenüber den Anlegern hafte, jedoch sei nicht darüber entschieden worden, ob diese Haftung auch durch den VSH-Versicherungsschutz abgedeckt war.

Damit fehlte eine entscheidende Grundlage für den Anscheinsbeweis, der nur dann greifen kann, wenn die Erfolgsaussichten einer Klage „ex ante in jeder Hinsicht unzweifelhaft“ gewesen wären. Da dies nicht der Fall war, könne dem Anwalt nicht vorgeworfen werden, eine von Anfang an aussichtslose Klage geführt zu haben. Der BGH betonte zudem, dass die Versicherungsbedingungen der VSH-Versicherung hinsichtlich der Tätigkeit der T. als Treuhandkommanditistin auslegungsbedürftig gewesen seien. Es sei daher nicht unvertretbar gewesen, davon auszugehen, dass der Deckungsschutz greife.

Mit diesem Urteil stellte der BGH klar, dass eine Klage nicht als aussichtslos angesehen werden kann, wenn wesentliche Rechtsfragen noch nicht abschließend geklärt sind. Dies schützt Anwälte vor überzogenen Regressansprüchen und betont die Notwendigkeit einer differenzierten Prüfung der Erfolgsaussichten von Klagen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine klare Absage an vorschnelle Regressforderungen gegenüber Anwälten. Die Entscheidung zeigt, dass Anwälte nicht für jeden Misserfolg in einem Rechtsstreit haftbar gemacht werden können, wenn die rechtliche Situation unklar ist. Gerade in Fällen, in denen höchstrichterliche Entscheidungen fehlen, muss es Anwälten möglich sein, im Interesse ihrer Mandanten auch solche Klagen zu führen, deren Erfolgsaussichten nicht sicher sind.

Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Anscheinsbeweis, auf den sich viele Versicherer stützen, hohe Anforderungen erfüllen muss. Ein Anwalt kann nicht für die Führung eines Prozesses belangt werden, wenn wesentliche Fragen der Haftung oder des Versicherungsschutzes noch nicht abschließend geklärt sind. Dies ist besonders wichtig in komplexen Fällen, in denen die Auslegung von Versicherungsbedingungen entscheidend ist.

Das Urteil stärkt nicht nur die Position der Anwälte, sondern auch das Vertrauen der Mandanten, dass ihre rechtlichen Interessen umfassend und gewissenhaft vertreten werden. Es unterstreicht die Bedeutung einer differenzierten Bewertung von Rechtsstreitigkeiten und setzt klare Grenzen für Regressansprüche von Versicherern.

 

Fast 40 Prozent der Arbeitnehmer wollen früher in Rente – was das für Apotheken bedeutet

Laut einer aktuellen Umfrage plant fast jeder vierte Arbeitnehmer, nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter zu arbeiten. Dieser Trend betrifft nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe – darunter Apotheken. Hauptgründe für den vorzeitigen Ruhestand sind nicht etwa Bequemlichkeit, wie oft vermutet wird, sondern vielmehr gesundheitliche Bedenken, hohe berufliche Belastung und das Streben nach einer besseren Work-Life-Balance. Der Fachkräftemangel und die angespannte Situation im Gesundheitswesen machen es für Apothekenbetreiber besonders kritisch, da das Ausscheiden erfahrener Mitarbeiter zusätzliches Personalproblem bedeutet.

Apothekenleiter müssen daher vorausschauend handeln. Die Planung von Personalressourcen wird entscheidend, um den Betrieb reibungslos aufrechtzuerhalten. Frühzeitige Maßnahmen wie gezielte Weiterbildungen für jüngere Fachkräfte oder flexible Arbeitszeitmodelle für ältere Mitarbeiter können helfen, den plötzlichen Abgang von Mitarbeitern abzufedern. Zudem wird es wichtig sein, die Motivation im Team hochzuhalten, indem die Arbeitsbedingungen verbessert werden, um die Bereitschaft zum längeren Verbleib im Arbeitsleben zu fördern. Auch die Einführung von Programmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung kann verhindern, dass der vorzeitige Ruhestand für viele zur einzigen Option wird.

Pharmaleiter müssen sich zudem der Tatsache bewusst sein, dass die Rentenpläne ihrer Mitarbeiter auch finanzielle Konsequenzen haben können, vor allem, wenn die erfahrensten Mitarbeiter zu einem unerwartet frühen Zeitpunkt in den Ruhestand gehen. Apotheken könnten dadurch zusätzlich unter Druck geraten, da die Rekrutierung von qualifiziertem Personal in der Branche ohnehin schwierig ist.

Die hohe Zahl derjenigen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, sollte ein Weckruf für alle Arbeitgeber sein – insbesondere für Apothekenbetreiber, die ohnehin schon mit Fachkräftemangel zu kämpfen haben. Es wird immer wichtiger, sich nicht nur auf die Gegenwart, sondern auch auf die Zukunft des Betriebs zu konzentrieren. Mitarbeiterzufriedenheit ist nicht nur ein „weiches“ Kriterium, sondern ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg. Die Arbeitswelt hat sich verändert, und wer nicht bereit ist, seine Führungs- und Personalpolitik anzupassen, wird langfristig Probleme haben, die nötigen Talente zu halten oder anzuziehen.

Apothekenbetreiber müssen über flexible, altersgerechte Arbeitsmodelle nachdenken und dafür sorgen, dass ihre Angestellten in einem gesunden Arbeitsumfeld arbeiten können. Nur so lässt sich die Abwanderung ins vorzeitige Rentendasein vielleicht verlangsamen. Die Generation der heutigen Arbeitnehmer sucht nach Sinn und Ausgleich – und wer darauf nicht eingeht, verliert im harten Wettbewerb um Fachkräfte.

 

Betriebsrat in der Apotheke – Mitbestimmung im Alltag gestalten

In einer Apotheke kann die Gründung eines Betriebsrats viele Inhaber verunsichern, vor allem wenn die Belegschaft aufgrund von Differenzen oder Unzufriedenheit die Initiative ergreift. Häufig berichten Mitarbeiter von positiven Erfahrungen aus anderen Branchen, wie der Industrie oder dem Handel, die jedoch nicht direkt auf Apotheken übertragbar sind. Für Apothekeninhaber stellt sich nun die Frage, welche praktischen und rechtlichen Auswirkungen die Bildung eines Betriebsrats auf ihren Betrieb haben könnte.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann in jedem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind. Diese Mitarbeiter müssen mindestens 16 Jahre alt sein, und drei von ihnen müssen wählbar sein, was ab einem Alter von 18 Jahren und nach mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit möglich ist. Somit können auch kleinere Apotheken, die über eine entsprechende Belegschaft verfügen, von der Bildung eines Betriebsrats betroffen sein.

Die Einführung eines Betriebsrats bringt für Apothekeninhaber weitreichende Veränderungen mit sich. Insbesondere das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zentralen betrieblichen Fragen, wie der Gestaltung der Arbeitszeiten, der Urlaubsplanung oder bei Personalentscheidungen, bedeutet für den Inhaber eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit. Entscheidungen, die bisher allein getroffen wurden, müssen nun mit dem Betriebsrat abgestimmt werden, was den Prozess zeitaufwendiger und komplexer macht.

In einer kleinen Apotheke kann dies zu erheblichen organisatorischen Herausforderungen führen, da Entscheidungsprozesse, insbesondere bei akuten betrieblichen Veränderungen, verlangsamt werden. Zudem kann die Existenz eines Betriebsrats innerbetriebliche Spannungen verstärken, wenn bestehende Konflikte offener thematisiert und angegangen werden. Dies kann den Apothekeninhaber vor zusätzliche Aufgaben stellen, die über die bloße Führung des Betriebs hinausgehen.

Doch die Einführung eines Betriebsrats bietet auch Chancen für Apothekenbetriebe. Ein Betriebsrat fungiert als Vertreter der Arbeitnehmerinteressen und kann dabei helfen, Missverständnisse und Unzufriedenheit innerhalb der Belegschaft auf strukturierte Weise anzugehen. Dadurch kann die Kommunikation zwischen Inhaber und Mitarbeitern verbessert werden, was zu einer insgesamt harmonischeren Arbeitsatmosphäre führen kann. Mitarbeiter, die sich gehört fühlen und die Möglichkeit haben, bei wichtigen Entscheidungen mitzuwirken, sind oft motivierter und loyaler gegenüber ihrem Arbeitgeber.

Die Rolle des Betriebsrats als Vermittler in Konflikten ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. In Apotheken, in denen es häufiger zu Spannungen zwischen Inhaber und Belegschaft kommt, kann der Betriebsrat eine vermittelnde Funktion einnehmen und dabei helfen, Probleme auf konstruktive Weise zu lösen. Dies kann nicht nur zu einer Verbesserung des Arbeitsklimas beitragen, sondern langfristig auch die Mitarbeiterbindung stärken.

Trotz dieser positiven Aspekte müssen Apothekeninhaber die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen eines Betriebsrats ernst nehmen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bedeuten, dass Entscheidungen nicht mehr allein getroffen werden können, was zusätzliche Zeit und rechtliche Kenntnisse erfordert. Inhaber, die sich nicht ausreichend vorbereiten, könnten in komplexe arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden, insbesondere wenn sie die Rechte des Betriebsrats nicht vollständig respektieren. Eine gute juristische Beratung und eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes sind daher essenziell.

Die Einführung eines Betriebsrats kann sowohl eine Chance als auch ein Hindernis für Apothekeninhaber darstellen. Einerseits verbessert ein Betriebsrat die Transparenz und Kommunikation innerhalb des Betriebs, was zu einem besseren Betriebsklima und einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit führen kann. Andererseits müssen Inhaber bereit sein, Verantwortung zu teilen und mit der Belegschaft gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Dies erfordert nicht nur Geduld, sondern auch die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen und Veränderungen in der betrieblichen Führung zu akzeptieren.

Für Apothekeninhaber, die sich auf die Gründung eines Betriebsrats vorbereiten, ist es wichtig, den Dialog mit den Mitarbeitern zu suchen und ihre Anliegen ernst zu nehmen. So lassen sich Konflikte bereits im Vorfeld lösen und ein harmonisches Verhältnis zwischen Inhaber und Belegschaft schaffen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem offenen Umgang mit der Situation kann die Zusammenarbeit mit einem Betriebsrat eine Bereicherung für den Betrieb darstellen, die langfristig zu einer stabilen und erfolgreichen Apotheke beiträgt.

Ein Betriebsrat bietet Inhabern die Möglichkeit, den Betrieb gemeinsam mit der Belegschaft zu gestalten, erfordert jedoch auch eine Anpassung der bisherigen Betriebsführung.

 

KI und Digitalisierung: Treiber für den Wandel in Apotheken und Handwerk

Die digitale Transformation schreitet in rasantem Tempo voran, und generative Künstliche Intelligenz (KI) ist dabei ein wesentlicher Treiber. Auch in Branchen wie dem Handwerk und dem Apothekenwesen eröffnet der technologische Fortschritt neue Möglichkeiten, Prozesse zu optimieren und Dienstleistungen zu verbessern. Bastian Strauß, ein IT-Experte aus Varel, der ursprünglich aus dem Bauhandwerk stammt, hat durch die Integration von KI beeindruckende Ergebnisse erzielt. Strauß verdeutlicht, dass Unternehmen nicht die Zeit haben, die Entwicklungen der Digitalisierung zu ignorieren. Die Geschwindigkeit des Fortschritts sei vergleichbar mit einem Säbelzahntiger, der sich exponentiell nähert. Wer sich nicht schnell anpasst, läuft Gefahr, abgehängt zu werden.

Ein praktisches Beispiel für den Einsatz von KI im Handwerk ist die automatisierte Erstellung von Baustellenprotokollen. Statt Protokolle manuell aus Gedächtnisnotizen anzufertigen, setzt Strauß auf eine Kombination aus Audioaufnahmen und generativer KI. Die KI wandelt die Aufzeichnungen in wenigen Sekunden in vollständige Protokolle um und erstellt parallel To-do-Listen für die weiteren Arbeitsschritte. Dies spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Genauigkeit der Dokumentation.

Auch in Apotheken gibt es zahlreiche Anwendungsbereiche für KI. Ein zentraler Aspekt ist die Verbesserung der Kundenbetreuung. Strauß hebt die Möglichkeit hervor, Lieferzeiten zu optimieren und den Kunden durch automatisierte Benachrichtigungen präzise Zeitfenster für Lieferungen zu bieten. So könnten Apotheken nicht nur auf Engpässe bei der Medikamentenverfügbarkeit reagieren, sondern auch den Kundenservice insgesamt verbessern.

Doch KI kann nicht isoliert eingesetzt werden. Strauß betont, dass der Einsatz von KI-Systemen auf einer soliden digitalen Infrastruktur basieren muss. KI sei das „Sahnehäubchen“, das auf einem bereits gebackenen Kuchen platziert wird. Unternehmen müssen daher zuerst ihre Digitalisierung vorantreiben, um das Potenzial von KI vollständig auszuschöpfen.

Neben den Chancen dürfen auch die Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Der Datenschutz ist ein kritischer Punkt, besonders bei generativen KI-Modellen, die auf großen Datensätzen trainieren. Sensible Daten können ungewollt in die Modelle einfließen. Strauß sieht jedoch auch Lösungen: Open-Source-Modelle wie „Llama 3“ von Meta bieten die Möglichkeit, KI lokal und ohne externe Datenanbindung zu betreiben. Dies ermöglicht Unternehmen, ihre Daten sicher zu halten und dennoch von den Vorteilen der KI zu profitieren.

Zudem betont Strauß die Bedeutung von Formaten wie Barcamps und Hackathons, um kreative Ideen für die Digitalisierung zu entwickeln. Diese Veranstaltungsformate fördern den Austausch zwischen Fachleuten und bieten Raum, um innovative Ansätze für die Praxis zu finden. Solche Ideen könnten sowohl im Handwerk als auch in Apotheken zu einer effizienteren und kundenorientierteren Arbeitsweise führen.

Die digitale Revolution ist nicht mehr aufzuhalten, und sowohl Handwerksbetriebe als auch Apotheken stehen vor der Herausforderung, diese neuen Technologien in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Bastian Strauß zeigt eindrucksvoll, wie generative KI bereits heute genutzt werden kann, um Prozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Die Automatisierung von Routineaufgaben, wie der Erstellung von Baustellenprotokollen, ist dabei nur ein Beispiel für die vielen Anwendungsmöglichkeiten.

Für Apotheken bietet KI vor allem im Bereich der Kundenbetreuung und -kommunikation erhebliche Potenziale. Die Digitalisierung sollte dabei jedoch nicht als Selbstzweck betrachtet werden, sondern als Mittel, um den Service für Kunden zu verbessern und gleichzeitig betriebliche Abläufe zu vereinfachen. Die Rolle der KI als „Sahnehäubchen“ macht deutlich, dass es nicht ausreicht, nur auf diese neue Technologie zu setzen – sie muss in eine umfassende digitale Strategie eingebettet sein.

Die Risiken, insbesondere beim Datenschutz, sind real, doch durch die Entwicklung von Open-Source-Lösungen können Unternehmen ihre Daten besser schützen und dennoch die Vorteile der KI nutzen. Insgesamt bleibt festzuhalten: Wer die Möglichkeiten der KI und der Digitalisierung heute nicht nutzt, wird morgen Schwierigkeiten haben, im Wettbewerb zu bestehen.

 

VW, Seat, Audi, Skoda: Bezahlbare Gebrauchtwagen bis 15.000 Euro bleiben attraktiv für Käufer

Trotz der aktuellen Krise, in der der Volkswagen-Konzern steckt, sind die Marken VW, Seat, Audi und Skoda weiterhin äußerst gefragt – insbesondere bei Gebrauchtwagenkäufern. Laut einer Auswertung der Plattform Heycar zählen bestimmte Modelle dieser Marken nach wie vor zu den Favoriten auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Viele der angebotenen Fahrzeuge liegen in einem Preisbereich bis 15.000 Euro, was sie für preisbewusste Käufer besonders interessant macht.

Volkswagen als Traditionsmarke bietet zum Beispiel mit dem VW Golf und dem VW Polo seit Jahren zuverlässige Modelle, die in der Kategorie der Gebrauchtwagen einen festen Platz einnehmen. Der Golf, als eines der beliebtesten Fahrzeuge in Europa, bietet gute Sicherheitsstandards, solide Technik und eine komfortable Ausstattung, die sich auch im Gebrauchtwagensegment positiv auf den Preis-Leistungs-Wert auswirken.

Ähnlich beliebt ist die Marke Seat, deren sportliche Varianten wie der Seat Ibiza und der Seat Leon regelmäßig auf den vorderen Plätzen der Gebrauchtwagen-Charts zu finden sind. Seat hat sich einen Ruf für günstige, aber zugleich dynamische Autos aufgebaut, was sie besonders für jüngere Käufer attraktiv macht.

Auch Audi, eine der Premium-Marken des Volkswagen-Konzerns, bleibt für viele Gebrauchtwagenkäufer von Interesse. Modelle wie der Audi A3 bieten eine elegante Ausstattung, Fahrkomfort und solide Motorleistung, die auch in der Preisklasse unter 15.000 Euro verfügbar sind. Gebrauchte Audi-Modelle bieten ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Qualität, was sich in der Nachfrage widerspiegelt.

Nicht zu vergessen ist Skoda, die tschechische Marke im Volkswagen-Portfolio, die sich vor allem durch ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis hervortut. Der Skoda Octavia oder Fabia sind nicht nur bei Familien sehr beliebt, sondern auch bei Gebrauchtwagenkäufern, die auf Langlebigkeit und Praktikabilität Wert legen. Diese Modelle sind nicht selten auch in gutem Zustand und mit überschaubaren Laufleistungen im Bereich bis 15.000 Euro zu finden.

Interessant ist, dass einige dieser Modelle in der Neuwagenproduktion möglicherweise eingestellt werden, was den Wert gut gepflegter Gebrauchtwagen steigen lassen könnte. Für Käufer, die auf der Suche nach einem zuverlässigen und bezahlbaren Fahrzeug sind, lohnt sich daher ein Blick auf diese Marken besonders.

Für Apothekenbetreiber könnte die aktuelle Entwicklung auf dem Gebrauchtwagenmarkt durchaus von Relevanz sein. Zum einen sind Apotheken auf zuverlässige Fahrzeuge für den Lieferdienst und den Einkauf angewiesen. Bezahlbare Gebrauchtwagen, die in einem guten Zustand erhältlich sind, bieten hier eine sinnvolle Alternative, um kosteneffizient mobil zu bleiben. Besonders Modelle von Volkswagen, Seat, Audi und Skoda bieten aufgrund ihrer Langlebigkeit und Verlässlichkeit interessante Optionen.

Zum anderen kann die Mobilität des eigenen Personals, sei es für Fortbildungen, Außendienste oder Medikamententransporte, durch solche Fahrzeuge gestärkt werden, ohne dass die Anschaffungskosten die finanziellen Spielräume übermäßig belasten. Angesichts der anhaltenden Herausforderungen im Gesundheitssektor könnte die Entscheidung für ein preisgünstiges, aber qualitativ hochwertiges Fahrzeug sogar zur langfristigen Optimierung der Betriebsabläufe beitragen.

 

KI entdeckt Aktie mit Potenzial: Diese Aktie könnte Nvidia bis 2030 übertreffen

Eine künstliche Intelligenz hat eine Aktie identifiziert, die bis 2030 erfolgreicher sein könnte als der aktuelle Börsenstar Nvidia. Während Nvidia aufgrund seines Vorsprungs in der Entwicklung von Grafikprozessoren und KI-Chips zu den wertvollsten Unternehmen der Welt zählt, gibt es laut KI-Analysen einen Herausforderer, der das Potenzial hat, Nvidia in den kommenden Jahren zu übertreffen.

Die fragliche Aktie stammt aus der aufstrebenden Branche der Quantentechnologie, einem Bereich, der als Schlüssel zur nächsten industriellen Revolution angesehen wird. Ähnlich wie Nvidia mit seiner Spezialisierung auf KI und Grafiklösungen einen Technologiesprung ermöglichte, verspricht dieses Unternehmen, die Leistungsfähigkeit von Computern durch den Einsatz von Quantenprozessoren um ein Vielfaches zu steigern. Experten sehen Quantencomputer als nächsten logischen Schritt, um das volle Potenzial der Künstlichen Intelligenz auszuschöpfen und bisherige Kapazitätsgrenzen zu sprengen.

Die Aktie profitiert nicht nur von technologischen Innovationen, sondern auch von einem zunehmend günstigeren regulatorischen Umfeld und strategischen Allianzen mit führenden Forschungsinstituten. Zudem hat das Unternehmen bereits vielversprechende Partnerschaften mit großen Technologiekonzernen geschlossen, die die Entwicklung seiner Produkte weiter vorantreiben.

Doch trotz der verheißungsvollen Aussichten gibt es auch kritische Stimmen. Einige Analysten warnen, dass das Unternehmen, wie viele andere Innovatoren, mit hohen Entwicklungs- und Forschungskosten zu kämpfen hat und noch einige Jahre brauchen könnte, um die breiten Marktreife zu erreichen. Dennoch sprechen die langfristigen Aussichten, vor allem im Quantencomputing und der KI-Entwicklung, für das Potenzial eines Wachstums, das Nvidia überflügeln könnte.

Die Vorhersage einer KI, dass eine Aktie in den kommenden Jahren Nvidia übertreffen könnte, mag für viele Investoren verlockend klingen, aber es erfordert Vorsicht. Während Nvidia von seinem langjährigen Know-how und einer gefestigten Marktposition profitiert, handelt es sich bei der neuen Aktie um einen Newcomer mit großen Ambitionen und einem disruptiven Potenzial. Doch das Risiko sollte nicht unterschätzt werden. Innovationen brauchen Zeit, und nicht jede technologische Revolution gelingt so schnell, wie erhofft.

Für Anleger, die bereit sind, in ein langfristiges, risikoreiches Investment zu gehen, könnte dies eine lohnenswerte Option sein. Es gilt jedoch, nicht nur auf die KI-Prophezeiungen zu vertrauen, sondern die Marktentwicklungen und finanzielle Stabilität des Unternehmens stets kritisch im Auge zu behalten. Schließlich ist der Weg zur Marktführerschaft steinig, und selbst Nvidia hat diesen Status über Jahrzehnte erarbeitet.

 

Hygienestandards in Apotheken – Sicherstellung der Qualität bei der Rezepturherstellung

In Apotheken steht die Sicherstellung einer hohen Hygiene in der Rezeptur im Mittelpunkt, um eine kontaminationsfreie Herstellung von Arzneimitteln zu gewährleisten. Gemäß den Vorgaben des Europäischen Arzneibuchs dürfen schädliche Mikroorganismen wie Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus aureus und Escherichia coli in Rezepturen nicht vorkommen, da sie sowohl die Haltbarkeit der Produkte gefährden als auch ein gesundheitliches Risiko für die Patienten darstellen. Aus diesem Grund müssen Apotheken strenge Hygienemaßnahmen einhalten.

Ein zentraler Bestandteil der Hygienevorgaben ist der Hygieneplan, der die Reinigung und Desinfektion der Rezepturbereiche und der verwendeten Geräte klar regelt. Dieser Plan ist in jeder Apotheke verpflichtend und enthält unter anderem Vorgaben darüber, wie häufig gereinigt werden muss, welche Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen und wie die verwendeten Geräte aufbereitet werden sollen. Darüber hinaus schreibt die Apothekenbetriebsordnung vor, dass auch das hygienische Verhalten des Personals und die Schutzkleidung geregelt sein müssen. Dies dient der Umsetzung der Good Manufacturing Practice (GMP) Richtlinien, die international für die Qualitätssicherung bei der Herstellung von Arzneimitteln gelten.

Der Arbeitsplatz in der Rezeptur muss baulich mindestens an drei Seiten abgetrennt sein, um das Risiko von Kreuzkontaminationen zu minimieren. Zudem ist sicherzustellen, dass alle Oberflächen und Wände leicht zu reinigen sind. Andere Tätigkeiten, wie das Mischen von Tees, dürfen nicht in der Rezeptur stattfinden. Dafür sind separate Arbeitsbereiche vorgesehen. Vor jeder Herstellung müssen alle Kontaktflächen und Geräte gründlich desinfiziert werden, um eine mikrobiologische Verunreinigung zu vermeiden.

Ein weiteres wichtiges Element des Hygienekonzepts ist die persönliche Schutzausrüstung des Apothekenpersonals. Während der Herstellung müssen saubere Arbeitskittel, Handschuhe und Kopfbedeckungen getragen werden. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen, um die Sicherheit zu erhöhen. Die regelmäßige Händedesinfektion ist dabei unerlässlich, da kleinste Fehler hier das Risiko von Kontaminationen erhöhen können. Besonders problematisch sind in diesem Zusammenhang künstliche Fingernägel oder überlange Nägel, die eine gründliche Desinfektion behindern können.

Die Bundesapothekerkammer unterstützt Apotheken bei der Einhaltung dieser Standards durch Empfehlungen und Leitfäden, wie das sogenannte Farbkonzept, das den Apotheken klare Handlungsanweisungen gibt. Eine konsequente Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, um die Qualität und Sicherheit der in Apotheken hergestellten Rezepturen zu gewährleisten.

Die Einhaltung der Hygienestandards in Apotheken ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern vor allem eine Frage der Verantwortung gegenüber den Patienten. Jede Nachlässigkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Apotheken stehen vor der Herausforderung, trotz steigender Arbeitsbelastung und Kostendrucks diese hohen Anforderungen zu erfüllen. Der Hygieneplan und die Umsetzung der GMP-Richtlinien bieten hier klare Strukturen, die es ermöglichen, die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelherstellung aufrechtzuerhalten.

Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem von essenzieller Bedeutung ist, dürfen Apotheken in puncto Hygiene keine Kompromisse eingehen. Die regelmäßige Schulung des Personals und die strikte Einhaltung der Desinfektionsvorgaben sind dabei unverzichtbar. Die Einführung von standardisierten Maßnahmen, wie dem Farbkonzept der Bundesapothekerkammer, erleichtert den Apotheken die Umsetzung und sorgt für klare Vorgaben. Letztlich geht es darum, den Patienten Arzneimittel in höchster Qualität zur Verfügung zu stellen – und dafür sind konsequente Hygienemaßnahmen unerlässlich.

 

Weniger Grippeimpfdosen vorbestellt – Apotheken registrieren Veränderung

Die Auslieferung der Grippeimpfstoffe hat in diesem Jahr begonnen, und obwohl die Vakzine ausreichend verfügbar sind, stellen Apotheken fest, dass Arztpraxen weniger Impfdosen als in den Vorjahren vorbestellt haben. Eine Sprecherin des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt betonte, dass die Impfstoffe zwar zügig von den Praxen abgerufen werden, die Vorbestellmengen jedoch spürbar gesunken sind. Genaue Zahlen zu diesem Rückgang liegen bislang nicht vor. Einige Apotheken bieten mittlerweile auch selbst Grippeimpfungen an, um dem Bedarf gerecht zu werden.

Trotz der geringeren Vorbestellungen sieht der Hausärzteverband Sachsen-Anhalt keinen Rückgang in der generellen Impfbereitschaft. Holger Fischer, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes, erklärt, dass vor allem ältere Menschen und Multimorbide, die als Risikogruppen gelten, bereits Interesse an der Grippeimpfung gezeigt haben. Es sei jedoch zu beobachten, dass sich bei jüngeren Menschen nach der Coronapandemie eine gewisse Impfmüdigkeit ausgebreitet hat. Die Zurückhaltung der Praxen bei der Vorbestellung von Impfstoffen sei aber nicht ungewöhnlich, da viele Ärzte vermeiden möchten, Impfdosen zu bestellen, die möglicherweise nicht verimpft werden.

Derzeit spielen Grippeinfektionen in Sachsen-Anhalt noch keine größere Rolle. Laut einer Übersicht des Landesamts für Verbraucherschutz wurden in der zweiten Septemberwoche lediglich sechs Fälle gemeldet. Seit Beginn des Jahres wurden 12.160 Infektionen verzeichnet, was im Vergleich zum Vorjahr, in dem nur 1.770 Fälle registriert wurden, einen deutlichen Anstieg darstellt.

Eine Grippeinfektion äußert sich meist plötzlich mit Symptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen, Glieder- und Kopfschmerzen sowie allgemeinem Schwächegefühl. In einigen Fällen können auch atypische Symptome wie Übelkeit oder Durchfall auftreten. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, bei denen eine Influenza zu schwerwiegenden Komplikationen wie Herzinfarkten, Schlaganfällen oder Lungenentzündungen führen kann.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat bislang bundesweit rund 17,6 Millionen Grippeimpfdosen freigegeben. Es wird insbesondere älteren Menschen über 60 Jahren, chronisch Kranken, Schwangeren, medizinischem Personal und Bewohnern von Altenpflegeheimen empfohlen, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Impfung in vollem Umfang.

Die Beobachtung, dass Arztpraxen in diesem Jahr weniger Grippeimpfdosen vorbestellt haben, wirft Fragen auf. Handelt es sich um eine Übervorsicht der Ärzte, die aufgrund von Erfahrungen aus den Vorjahren nicht unnötig Impfstoffe horten wollen? Oder zeigt sich hier eine generelle Impfmüdigkeit, die sich nach der Coronapandemie besonders unter jüngeren Menschen ausgebreitet hat?

Fakt ist, dass die Risikogruppen, insbesondere ältere und multimorbide Patienten, weiterhin Interesse an der Grippeimpfung zeigen. Gerade für diese Bevölkerungsgruppen ist der Schutz vor Influenza von entscheidender Bedeutung, da eine Infektion schnell zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen kann.

Die Zurückhaltung bei den Vorbestellungen könnte jedoch auch auf die Unsicherheiten im Umgang mit der Impfsituation nach der Pandemie zurückzuführen sein. Es bleibt zu hoffen, dass trotz der geringeren Vorbestellungen alle, die eine Impfung benötigen, diese auch rechtzeitig erhalten. Angesichts der noch milden Grippesaison bleibt abzuwarten, wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickelt. Es ist entscheidend, dass die Grippeimpfstoffe gezielt verteilt werden, um Engpässe zu vermeiden und gleichzeitig unnötige Verluste zu verhindern.

 

Lernen im Alter: Durchbruch bei Zebrafinken-Studie eröffnet neue Möglichkeiten in der Neurologie

Das Nachlassen der Lernfähigkeit im Alter ist ein bekanntes Phänomen, das sowohl bei Menschen als auch bei Tieren auftritt. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für biologische Intelligenz haben nun einen wichtigen Schritt zur Erforschung der Mechanismen unternommen, die diesem Prozess zugrunde liegen. In ihrer jüngsten Studie haben sie untersucht, ob es möglich ist, die Lernfähigkeit bei Zebrafinken wiederherzustellen, nachdem diese im Erwachsenenalter eingeschränkt wurde.

Zebrafinken, eine weit verbreitete Vogelart, lernen in den ersten Monaten ihres Lebens ihren Gesang. Nach dieser Phase verändert sich der Gesang kaum noch, was auf die Aktivität sogenannter GABAerger Interneuronen zurückzuführen ist. Diese Interneuronen hemmen die Fähigkeit der Vögel, neue Gesangsmuster zu erlernen. Um diese neuronale Hemmung zu überwinden, verabreichten die Forscher den adulten Zebrafinken den GABAA-Rezeptor-Antagonisten Gabazin, der die Aktivität dieser Interneuronen blockiert. Die Ergebnisse waren verblüffend: Die Vögel konnten neue Silben zu ihrem Gesang hinzufügen, die sie zuvor in Aufnahmen gehört hatten.

Da pharmakologische Eingriffe jedoch oft ungenau sind und Nebenwirkungen haben können, ging das Forscherteam einen Schritt weiter. Mithilfe der Optogenetik, einer Technik, die es ermöglicht, Neuronen gezielt durch Lichtimpulse zu steuern, unterbanden sie die hemmende Aktivität der GABAergen Interneuronen exakt zum Zeitpunkt der Gesangsaufnahme. Den Vögeln wurde eine optische Faser ins Gehirn implantiert, mit der die neuronale Aktivität präzise gesteuert werden konnte. Dies führte erneut dazu, dass die Zebrafinken in der Lage waren, neue Gesangselemente zu erlernen.

Diese Entdeckung hat weitreichende Implikationen. Sie könnte nicht nur neue Ansätze für das Lernen im Alter ermöglichen, sondern auch in der Therapie von neurologischen Erkrankungen und Verletzungen eine Rolle spielen. Besonders bei Erkrankungen, die durch eine verringerte Neuroplastizität gekennzeichnet sind, wie zum Beispiel Alzheimer, könnte die gezielte Manipulation von Interneuronen helfen, den Verlust kognitiver Funktionen zu verlangsamen oder sogar rückgängig zu machen.

Die Ergebnisse der Studie eröffnen ein weites Feld neuer Möglichkeiten für die Neurowissenschaften. Mit weiteren Forschungen könnte das Potenzial dieser Erkenntnisse vollständig erschlossen werden, um zukünftig innovative Behandlungsmethoden zu entwickeln.

Die Erkenntnisse aus der aktuellen Zebrafinken-Studie markieren einen wichtigen Meilenstein in der Forschung zur Neuroplastizität und zum Lernen im Alter. Was zunächst wie ein Detail aus der Tierforschung anmutet, könnte langfristig einen bedeutenden Einfluss auf die menschliche Neurologie haben. Besonders interessant ist die Kombination aus pharmakologischen und optogenetischen Ansätzen, die eine präzise Steuerung neuronaler Prozesse ermöglicht.

In einer Zeit, in der die alternde Gesellschaft mit einer Zunahme von neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer konfrontiert ist, sind solche wissenschaftlichen Durchbrüche von unschätzbarem Wert. Sie zeigen, dass das Gehirn auch im höheren Alter noch lernfähig ist – es braucht nur die richtigen Impulse. Ob diese Technologien eines Tages breitflächig in der Humanmedizin Anwendung finden, bleibt abzuwarten, aber die Richtung ist klar: Wir befinden uns an der Schwelle zu neuen therapeutischen Möglichkeiten, die das Altern des Gehirns neu definieren könnten.

Die Herausforderungen liegen allerdings auf der Hand. Die präzise Steuerung neuronaler Prozesse im menschlichen Gehirn ist eine technische und ethische Herausforderung, die nicht unterschätzt werden darf. Dennoch geben diese Ergebnisse Anlass zu berechtigtem Optimismus – sowohl für die Wissenschaft als auch für die Medizin.

 

ADHS bei Erwachsenen: Eine oft unterschätzte Diagnose

Das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) ist längst nicht mehr nur eine Kinderkrankheit. Immer mehr Erwachsene erhalten die Diagnose, oft nach jahrzehntelangem Kampf mit den Symptomen. Die Störung, die durch Unaufmerksamkeit, Impulsivität und in manchen Fällen motorische Unruhe gekennzeichnet ist, bleibt häufig bis ins Erwachsenenalter bestehen. Doch das Bewusstsein für ADHS bei Erwachsenen ist im Vergleich zu Kindern deutlich geringer – und die Erkrankung wird oft unterschätzt.

ADHS beginnt in der Regel in der Kindheit und äußert sich häufig in einer Kombination aus Konzentrationsstörungen und Hyperaktivität. Während bei Kindern eine körperliche Unruhe im Vordergrund steht, zeigt sich die Hyperaktivität bei Erwachsenen oft subtiler, meist als innere Unruhe oder ein starkes Gefühl der Anspannung. Viele Betroffene berichten, dass sie Schwierigkeiten haben, alltägliche Aufgaben zu organisieren oder sich über längere Zeit auf eine Sache zu konzentrieren. Dies führt oft zu Problemen im Beruf, im sozialen Umfeld und in persönlichen Beziehungen.

Studien zufolge sind rund 2,5 Prozent der Erwachsenen weltweit von ADHS betroffen. Die Diagnose erfolgt dabei ähnlich wie im Kindesalter, meist durch ausführliche Gespräche mit den Betroffenen, ergänzt durch standardisierte Tests wie die Wender Utah Rating Scale (WURS) oder den Homburger ADHS-Skalen für Erwachsene (HASE-Test). Doch der Weg zur Diagnose ist oft lang und kompliziert. Viele Betroffene erhalten erst im Erwachsenenalter Klarheit über ihre Symptomatik, nachdem sie über Jahre hinweg mit den Auswirkungen von ADHS zu kämpfen hatten, ohne zu wissen, worin die Ursache liegt. Einige von ihnen haben im Laufe ihres Lebens verschiedene Fehldiagnosen erhalten, was die Behandlung zusätzlich erschwert hat.

Die Behandlung von ADHS bei Erwachsenen erfolgt in der Regel multimodal, das heißt, es werden sowohl medikamentöse als auch psychotherapeutische Ansätze verfolgt. Medikamente wie Methylphenidat und Lisdexamfetamin gehören zur ersten Wahl, da sie die gestörte Neurotransmission im Gehirn verbessern. Doch Medikamente allein reichen oft nicht aus. Viele Patienten profitieren von kognitiver Verhaltenstherapie, die ihnen hilft, ihre Impulsivität zu kontrollieren, bessere Strategien zur Selbstorganisation zu entwickeln und emotionale Schwankungen zu bewältigen. Psychosoziale Unterstützung und Psychoedukation spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, um den Umgang mit der Erkrankung zu erleichtern.

Dennoch gibt es kritische Stimmen, die vor einer Überdiagnose warnen. Insbesondere in den sozialen Medien ist das Thema ADHS in den letzten Jahren verstärkt aufgegriffen worden. Influencer teilen offen ihre Erfahrungen mit der Krankheit und bieten vermeintliche Hilfestellungen an. Doch Experten warnen davor, dass durch die vermehrte Aufmerksamkeit falsche Vorstellungen über ADHS entstehen könnten. "Es ist wichtig, dass medizinische Laien nicht verallgemeinernd über eine so komplexe Krankheit sprechen", erklärt Dr. Matthias Bauer, Psychiater und Experte für ADHS. "Die Gefahr von Fehlinformationen und vorschnellen Eigendiagnosen ist groß, und das kann für die Betroffenen ernste Folgen haben."

Eine unbehandelte ADHS kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Betroffene leiden häufig unter Komorbiditäten wie Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungen. Manche versuchen, ihre Symptome mit riskantem Verhalten wie übermäßigem Alkoholkonsum oder Drogen zu kompensieren, was das Risiko für schwere gesundheitliche Probleme erhöht. Daher ist eine rechtzeitige und umfassende Behandlung entscheidend.

Die Forschung zu ADHS ist noch lange nicht abgeschlossen. Während die medikamentösen Therapien gut untersucht sind, gibt es bei nicht-medikamentösen Ansätzen wie der Rolle von Ernährung oder alternativen Therapien noch großen Forschungsbedarf. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass bestimmte Lebensmittelzusätze wie künstliche Farbstoffe einen Einfluss auf das Auftreten von ADHS-Symptomen haben könnten, doch belastbare Daten fehlen bislang.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ADHS im Erwachsenenalter oft nicht ausreichend erkannt wird. Trotz der Verfügbarkeit von Diagnosemethoden und wirksamen Therapien leben viele Menschen jahrelang mit den Symptomen, ohne zu wissen, dass sie an ADHS leiden. Die zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit könnte einerseits dazu führen, dass mehr Betroffene ärztliche Hilfe suchen. Andererseits birgt die wachsende Popularität des Themas das Risiko, dass falsche Vorstellungen über die Krankheit entstehen und gesunde Menschen sich fälschlicherweise selbst diagnostizieren. Die Herausforderung besteht darin, das richtige Gleichgewicht zwischen Aufklärung und einer fundierten Diagnose durch Fachärzte zu finden.

Die steigende Zahl an Erwachsenen, die mit der Diagnose ADHS konfrontiert werden, wirft eine wichtige Frage auf: Handelt es sich um eine ernstzunehmende Erkrankung, die in der Vergangenheit vernachlässigt wurde, oder um eine modische Diagnose, die in der heutigen Leistungsgesellschaft überproportional vergeben wird? Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen.

Es ist unbestritten, dass ADHS eine real existierende Störung ist, die das Leben vieler Menschen erheblich beeinträchtigen kann. Erwachsene, die jahrelang unter Konzentrationsstörungen, Impulsivität und innerer Unruhe gelitten haben, berichten oft von einer immensen Erleichterung, wenn sie endlich eine Erklärung für ihre Symptome erhalten. Die Diagnose ermöglicht nicht nur ein besseres Verständnis des eigenen Verhaltens, sondern auch den Zugang zu therapeutischen Maßnahmen, die das Leben erheblich verbessern können.

Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass der ADHS-Begriff inflationär verwendet wird. In einer Zeit, in der die Anforderungen an Flexibilität, Multitasking und permanente Erreichbarkeit steigen, fühlen sich viele Menschen überfordert. Nicht selten wird das Gefühl der Überforderung vorschnell als Symptom einer psychischen Störung interpretiert, obwohl es möglicherweise nur eine Reaktion auf den Stress des modernen Lebens ist. Hier ist Vorsicht geboten. Die Diagnose ADHS sollte nicht zur Ausrede werden, um Schwierigkeiten im Alltag zu erklären, die möglicherweise auf andere Ursachen zurückzuführen sind.

Die Lösung liegt in einer ausgewogenen Herangehensweise: Es ist wichtig, Menschen mit echten ADHS-Symptomen ernst zu nehmen und ihnen die notwendige medizinische und therapeutische Hilfe zukommen zu lassen. Gleichzeitig muss jedoch verhindert werden, dass ADHS zu einer Trenddiagnose wird, die in den Medien und sozialen Netzwerken unreflektiert propagiert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Betroffenen die richtige Behandlung erhalten und die öffentliche Wahrnehmung der Erkrankung nicht verfälscht wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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