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  • 21.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen finanziellen Engpässen und gesundheitlichen Risiken
    21.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen finanziellen Engpässen und gesundheitlichen Risiken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP im Jahr 2020 brachte viele Apotheken an den Rand des Ruins, da wichtige Zahlungen ausblieb...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen finanziellen Engpässen und gesundheitlichen Risiken

 

Von der AvP-Insolvenz bis zur Pandemie: Wie Apotheken ihre Zukunft mit neuen Strategien sichern

Die Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP im Jahr 2020 brachte viele Apotheken an den Rand des Ruins, da wichtige Zahlungen ausblieben. In Nordrhein-Westfalen entschied das Oberlandesgericht Köln zugunsten von Unfallopfern, die durch einen alkoholisierten Fahrer verletzt wurden. Eine Küche in Brand zu setzen, indem man ein Kochfeld unbeaufsichtigt lässt, kann schwerwiegende Haftungsfragen aufwerfen. Apothekenbetreiber können 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gewähren, um den steigenden Lebenshaltungskosten zu begegnen. Kooperationen bieten Apotheken eine zukunftssichere Strategie in schwierigen Zeiten. Kurios: Ein Fahrer lieferte versehentlich 100 lebende Mäuse statt Medikamente in eine Apotheke. Junge Diabetiker sind laut einer neuen Studie besonders nachts von plötzlichem Herztod bedroht. Gleichzeitig warnt die Wissenschaft vor der sich ausbreitenden Corona-Variante XEC, während die Forderungen nach einer Aufarbeitung der Pandemie lauter werden.

 

Glosse: Apotheke adé – Versand im Stau“

Karl Lauterbach scheint es satt zu haben, sich immer wieder mit den gleichen Forderungen der Apothekenvertreterinnen und -vertreter auseinanderzusetzen. Also lässt er lieber mal die CEOs von DocMorris und Redcare in seinem Büro aufschlagen. Und siehe da: Es herrscht Einigkeit! Keine langen Diskussionen über Telepharmazie, keine Beschwerden über Lieferengpässe, und auch das Thema PTA-Gehälter interessiert die Versender wenig. Für sie zählt nur, dass die Rezepte direkt hinter der holländischen Grenze landen – Hauptsache, es läuft.

Lauterbach schien erleichtert, dass endlich mal jemand keine Jammerarie anstimmt. Warum sich auch mit den Apotheken vor Ort herumschlagen, wenn es doch Partner gibt, die weniger fordern und trotzdem liefern? Also werden kurzerhand exklusive Verträge ausgehandelt. Der Deal steht: Die Arzneimittelversorgung wird in Zukunft vor allem durch die Versender aus dem Ausland abgewickelt. Notdienste? Braucht kein Mensch, meint Lauterbach, schließlich gibt es Notfallzentren. Rezepturen? Auch überflüssig. Schließlich kommt alles schön abgepackt aus den großen Lagern. Und wer doch mal in der Nacht dringend Nasenspray braucht, kann sich ja einen Selbsttest in der Drogerie holen. Die Lieferungen? Super effizient. Zumindest solange keine Grenzkontrollen wiedereingeführt werden.

Doch der Traum vom Versender-Idyll währt nur kurz. Sobald die ersten LKWs an den Grenzen stehen und die Pakete im Stau festsitzen, bricht das schöne System zusammen. Vor den Paketshops und Kiosken bilden sich lange Schlangen von kranken Menschen, die verzweifelt auf ihre Medikamente warten. Die Videochats der Telepharmazie sind überlastet, statt ärztlicher Ratschläge sieht man nur Standbilder und eingefrorene Gesichter. Das Chaos ist perfekt.

Eine Woche nach dem Start zieht Lauterbach ein ernüchterndes Fazit: Nichts läuft, wie es soll. Er redet von technischen Schwierigkeiten, die nicht seine Schuld seien, sondern die seiner Vorgänger. Schließlich habe man in den letzten Jahrzehnten nie wirklich in die digitale Infrastruktur investiert. Dass man das hätte bedenken können, bevor man das gesamte System auf den Kopf stellt, lässt er unkommentiert. Stattdessen betont er, dass das System stabiler werde, sobald man die Anlaufschwierigkeiten überwunden habe.

Doch im Bundesgesundheitsministerium erinnert man sich plötzlich an eine altmodische Idee: Apotheken vor Ort. Echte Menschen, die mit Kundinnen und Kunden reden, Rezepte ausstellen, individuell beraten, und – ganz verrückt – die benötigten Medikamente gleich über den Ladentisch reichen. Vielleicht, so denkt man im Stillen, war die gute alte Apotheke doch gar keine so schlechte Idee. Und wer hätte gedacht, dass die Versandriesen mit ihren gigantischen Lagern und algorithmischen Versorgungsplänen mal ins Straucheln geraten könnten?

Am Ende steht man doch wieder da, wo man angefangen hat. Nur mit etwas mehr Erkenntnis darüber, dass die Digitalisierung zwar vieles einfacher machen kann, aber eben nicht alles.

 

Die AvP-Pleite und ihre Folgen für Apotheken

Die Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP im Jahr 2020 hat die Apothekenlandschaft in Deutschland schwer erschüttert. Hunderte Apothekenbetreiber standen plötzlich vor finanziellen Engpässen, da die durch AvP abgewickelten Erstattungen der Krankenkassen nicht mehr ausgezahlt wurden. Für viele Apotheken, die auf die regelmäßigen Zahlungen angewiesen sind, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, war dies ein enormer Schock. Die Pleite von AvP, die in den Medien als einer der größten Skandale im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet wurde, hat das Vertrauen in die Finanzdienstleister, die zwischen Apotheken und Krankenkassen vermitteln, massiv erschüttert.

Apotheken, die ihre Abrechnungen über AvP abgewickelt hatten, sahen sich plötzlich mit Zahlungsrückständen konfrontiert, die teilweise existenzbedrohend waren. Einige Betreiber mussten Kredite aufnehmen, um ihre laufenden Kosten wie Gehälter, Miete und Lieferantenrechnungen weiterhin begleichen zu können. Besonders kritisch wurde die Lage für Apotheken, die bereits vorher mit schmalen Margen arbeiteten und wenig finanzielle Rücklagen gebildet hatten.

Die AvP-Pleite hat auch politische Konsequenzen nach sich gezogen. So wurde die Forderung nach einer stärkeren Regulierung und Überwachung von Abrechnungsdienstleistern laut. Branchenverbände und Politiker diskutierten über die Einführung von Sicherheitsmechanismen, die verhindern sollen, dass Apotheken im Falle einer Insolvenz eines Abrechnungsdienstleisters erneut in eine solche prekäre Lage geraten. Der Fall hat deutlich gemacht, wie abhängig Apotheken von der ordnungsgemäßen Abwicklung ihrer Abrechnungen sind und wie gravierend die Folgen sein können, wenn diese ausfallen.

Für Apothekenbetreiber hat die AvP-Pleite einige wichtige Lehren aufgezeigt. Zunächst ist es unerlässlich, sorgfältig zu prüfen, mit welchem Abrechnungsdienstleister man zusammenarbeitet. Vertrauen allein reicht nicht aus – es müssen auch konkrete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dazu zählt beispielsweise die regelmäßige Überprüfung der Finanzlage des Dienstleisters sowie die Nachfrage nach Sicherheiten, wie etwa Treuhandkonten, um im Falle einer Insolvenz zumindest teilweise abgesichert zu sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Diversifikation der Abrechnungspartner. Viele Apotheken, die ausschließlich mit AvP zusammengearbeitet haben, standen plötzlich ohne alternative Lösung da. Wer mehrere Dienstleister in Betracht zieht oder mit einem dualen Abrechnungssystem arbeitet, ist besser gegen solche Ausfälle gewappnet. Darüber hinaus sollten Apothekenbetreiber Rücklagen bilden, um finanzielle Engpässe überbrücken zu können.

In diesem Zusammenhang gewinnt die Vertrauensschaden-Versicherung zunehmend an Bedeutung. Diese Versicherung schützt Apotheken vor finanziellen Schäden, die durch betrügerische Handlungen von Dritten entstehen können – hierzu zählen auch Fälle von Insolvenzverschleppung oder Unterschlagung durch Abrechnungsdienstleister. Während viele Apotheken diese Versicherung bisher eher als Nebenaspekt betrachtet haben, zeigt die AvP-Pleite, wie essenziell eine solche Absicherung sein kann. Sie sollte daher als wichtiger Baustein in das Risikomanagement jeder Apotheke integriert werden. Die Priorität der Vertrauensschaden-Versicherung ist also erheblich gestiegen, da sie Apotheken in Krisenzeiten finanzielle Entlastung bieten kann.

Die Insolvenz von AvP war ein dramatisches Ereignis, das die Anfälligkeit der Apothekenbranche offengelegt hat. Sie hat gezeigt, dass das Vertrauen in externe Dienstleister nicht unerschütterlich ist und wie schnell ein solcher Vertrauensbruch existenzielle Folgen haben kann. Es ist daher dringend notwendig, dass Apothekenbetreiber ihre Abrechnungsprozesse hinterfragen und sich gegen künftige Risiken absichern.

Die AvP-Pleite sollte als Weckruf verstanden werden, der zeigt, dass die Apothekenbranche nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell auf wackeligen Beinen stehen kann. Es ist nicht nur eine Frage der sorgfältigen Auswahl von Dienstleistern, sondern auch der Absicherung gegen potenzielle Risiken. Eine Vertrauensschaden-Versicherung ist kein Luxus, sondern ein notwendiger Schutzschirm, der im Ernstfall über das Fortbestehen einer Apotheke entscheiden kann. Die Branche muss aus diesem Vorfall lernen und Maßnahmen ergreifen, um sich gegen ähnliche Vorkommnisse in der Zukunft zu wappnen.

 

Alkohol am Steuer und fehlende Anschnallpflicht: Oberlandesgericht Köln entscheidet zugunsten der Unfallopfer

Ein schwerer Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen, bei dem ein betrunkener Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, hat juristische Fragen zur Haftung aufgeworfen. Der Fahrer, dessen Blutalkoholgehalt bei 1,76 Promille lag, war mit einer Geschwindigkeit von 150 bis 160 km/h auf einer Straße unterwegs, auf der lediglich 70 km/h erlaubt waren. Er kam von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, dessen Insassen dabei schwer verletzt wurden. Das Gerichtsurteil, das am 27. August 2024 vom Oberlandesgericht Köln gefällt wurde, wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung der Unfallverursacher und die Rolle der Anschnallpflicht bei der Schadensregulierung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Unfallfahrers war bereit, nur 30 Prozent des Schadens der schwer verletzten Beifahrerin des gerammten Fahrzeugs zu übernehmen. Ihr Argument: Die Passagierin auf der Rückbank des Fahrzeugs sei nicht angeschnallt gewesen und habe dadurch zur Verschlimmerung der Verletzungen beigetragen. Durch die Wucht des Aufpralls war die ungesicherte Passagierin in die Rückenlehne der Beifahrerin geschleudert und hatte deren Verletzungen erheblich verschlimmert.

Das Oberlandesgericht Köln folgte dieser Argumentation jedoch nicht und wies die Forderung des Versicherers zurück. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass das „strafwürdige, grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten“ des betrunkenen Fahrers den Unfall maßgeblich verursacht habe. Zwar erkannte das Gericht an, dass die Passagierin auf der Rückbank gegen die Anschnallpflicht verstoßen hatte, doch sei dies in diesem Fall nicht ausschlaggebend für die Haftungsfrage. Aufgrund des extremen Fehlverhaltens des Unfallverursachers trete eine mögliche Mithaftung der nicht angeschnallten Passagierin in den Hintergrund, entschied das Gericht.

Bereits die Vorinstanzen hatten geurteilt, dass die grobe Fahrlässigkeit des alkoholisierten Fahrers der entscheidende Faktor für die schweren Verletzungen war. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte diese Urteile und stellte klar, dass in Fällen besonders rücksichtsloser Fahrweise, insbesondere bei Alkoholeinfluss, die Haftung des Unfallverursachers nicht durch Verstöße anderer Unfallbeteiligter gemindert wird.

Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für ähnliche Fälle, in denen der Vorwurf einer Mitschuld aufgrund des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht erhoben wird. Es betont, dass grobe Fahrlässigkeit oder rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr die Hauptursache für Unfallschäden bleibt, und mindert die Bedeutung einer möglichen Mithaftung, wenn das Fehlverhalten des Unfallverursachers überwiegt.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln setzt ein wichtiges Signal im Bereich des Verkehrsrechts und der Haftung. Es verdeutlicht, dass grobe Verfehlungen wie das Fahren unter Alkoholeinfluss und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit eine solche Schwere erreichen können, dass sie andere Faktoren, wie den Verstoß gegen die Anschnallpflicht, in den Hintergrund drängen. Diese Entscheidung schafft Klarheit, besonders in Fällen, in denen Versicherer versuchen, ihre Leistungspflicht durch das Anführen von Mitschuld zu reduzieren.

Es ist richtig, dass die Anschnallpflicht im Straßenverkehr von großer Bedeutung ist. Sie dient dem Schutz der Insassen und kann Verletzungen in Unfällen deutlich vermindern. Allerdings zeigt dieses Urteil, dass die Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr nicht einfach relativiert werden kann, wenn ein Hauptschuldiger derart massiv gegen grundlegende Verkehrsregeln verstößt.

Das Urteil stellt sicher, dass Unfallopfer, insbesondere wenn sie durch das Fehlverhalten eines anderen schwer verletzt werden, nicht durch juristische Spitzfindigkeiten von Versicherungen benachteiligt werden. Es betont die gesellschaftliche Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr und stellt klar, dass Alkoholkonsum und rücksichtsloses Verhalten am Steuer inakzeptable Vergehen sind, die vollumfänglich haftbar gemacht werden müssen.

 

Rauchschaden in Wohnung – Wer haftet bei verlassenem Kochfeld?

Eine Frau verließ ihre Küche, während auf dem Herd ein Braten in Speiseöl bruzzelte. Wenige Minuten später entwickelte sich starker Rauch in der gesamten Wohnung. Der Rauch führte zu massiven Schäden an den Einrichtungsgegenständen, die sich auf insgesamt 70.000 Euro beliefen. Das zentrale Problem: Wer kommt für diese Schäden auf?

Die Frau wandte sich an ihre Hausratversicherung, die allerdings die Zahlung verweigerte. Der Versicherer argumentierte, dass grobe Fahrlässigkeit vorliege, da das Verlassen eines Kochfeldes mit brennendem Öl ein klar vorhersehbares Risiko darstelle. Die Versicherung sei in diesem Fall nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Der Fall wurde schließlich vor Gericht gebracht.

Das zuständige Gericht entschied, dass die Hausratversicherung zwar grundsätzlich Schäden durch Rauchschwaden abdeckt, die grobe Fahrlässigkeit der Versicherungsnehmerin jedoch eine Leistungskürzung rechtfertigte. Die Frau erhielt daher nur einen Teil des Schadens ersetzt. Das Urteil verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer bei der Benutzung von Geräten wie Herdplatten besondere Vorsicht walten lassen müssen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll die Bedeutung der Sorgfaltspflicht im eigenen Haushalt. Versicherungen schützen uns in vielen Lebenslagen, doch sie sind kein Freifahrtschein für unvorsichtiges Verhalten. Wer ein Kochfeld unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig – eine klare Linie, die Versicherer bei der Schadensregulierung ziehen.

Gleichzeitig unterstreicht der Fall, dass viele Menschen die Grenzen ihres Versicherungsschutzes nicht vollständig kennen. Die Klauseln zu Fahrlässigkeit sind oft entscheidend, wenn es um die Regulierung von Schäden geht. Hier wäre eine bessere Beratung durch Versicherer wünschenswert, damit solche Streitfälle vermieden werden können.

 

Inflationsausgleichsprämie 2024: Was Apothekenbetreiber beachten müssen

Apothekenbetreiber haben noch bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, ihren Angestellten eine Inflationsausgleichsprämie zu gewähren, die bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Diese Regelung wurde von der Bundesregierung als Entlastungsmaßnahme eingeführt, um die steigenden Lebenshaltungskosten aufgrund der anhaltenden Inflation abzufedern.

Die Prämie kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden, muss jedoch im Jahr 2024 vollständig gewährt werden, um die steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist, dass die Prämie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. Eine Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in eine Inflationsausgleichsprämie ist ausgeschlossen. Diese Zusatzvergütung kann nicht als Teil des bereits bestehenden Arbeitsentgelts betrachtet werden.

Für Apothekenbetreiber ist es entscheidend, die richtigen arbeitsrechtlichen Schritte einzuhalten. Das bedeutet, dass sie nicht nur sicherstellen müssen, dass die Prämie korrekt in den Lohnunterlagen ausgewiesen wird, sondern auch die entsprechende Kommunikation mit ihren Mitarbeitern zeitgerecht erfolgt. Zudem sollten sie prüfen, ob ihre finanziellen Kapazitäten es erlauben, die Prämie zu gewähren, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Apotheke zu gefährden.

In der Apothekenbranche, wo ohnehin zunehmend finanzielle Herausforderungen durch steigende Kosten und gesetzliche Anforderungen zu bewältigen sind, ist die Entscheidung über die Auszahlung einer solchen Prämie oft auch ein Signal für die Wertschätzung der Angestellten. In Zeiten, in denen die Inflation den finanziellen Druck auf Arbeitnehmer erhöht, kann die Inflationsausgleichsprämie eine wichtige Maßnahme zur Mitarbeiterbindung sein.

Die Inflationsausgleichsprämie 2024 ist eine seltene Gelegenheit für Apothekenbetreiber, ihren Mitarbeitern in finanziell schwierigen Zeiten entgegenzukommen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Dabei sollten sie jedoch bedenken, dass eine solche Maßnahme nicht nur auf den kurzfristigen finanziellen Gewinn fokussiert sein sollte. Langfristig stärkt eine klare und faire Kommunikation über solche Boni das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Für viele Apothekenbetreiber stellt sich die Frage, ob sie die finanziellen Mittel für eine Prämie aufbringen können. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen im Apothekenmarkt – steigende Energiekosten, regulatorische Hürden und sinkende Margen – muss jede Entscheidung gut abgewogen werden. Dennoch bleibt die Inflationsausgleichsprämie ein starkes Signal an das Personal, dass ihre Arbeit in herausfordernden Zeiten geschätzt wird.

Entscheidend ist, dass Apothekeninhaber diese Möglichkeit nicht nur als finanzielle Entlastung ihrer Angestellten verstehen, sondern als Teil einer ganzheitlichen Strategie zur langfristigen Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung. Nur so kann die Prämie tatsächlich ihre volle Wirkung entfalten.

 

Apotheken als Schlüsselakteure im Netzwerk: Kooperation als Zukunftsmodell

Inmitten der Herausforderungen, die Apotheken in Deutschland derzeit bewältigen müssen, sehen viele Akteure die Lösung in der engen Vernetzung mit anderen Gesundheitsdienstleistern. Janet Olgemöller, die gemeinsam mit ihrem Mann Jan Olgemöller die Wasserturm-Apotheke und die Schwanenbusch-Apotheke in Essen führt, setzt auf das Konzept der Kooperation, um die Zukunftsfähigkeit der Apotheken zu sichern. „Es ist ein Modell der Zukunft. Aktuell sind sehr schwere Zeiten – und das Dümmste, was wir jetzt tun können, wäre, gegeneinander zu spielen,“ sagt sie überzeugt.

Olgemöller verweist auf die gestiegenen Herausforderungen, mit denen Apotheken zunehmend konfrontiert werden, wie steigende Betriebskosten, Lieferengpässe und eine allgemeine Überlastung des Gesundheitssystems. In dieser schwierigen Lage sei es entscheidend, dass Apotheken nicht isoliert agieren, sondern aktiv den Schulterschluss mit Ärzten, Pflegeeinrichtungen und anderen Gesundheitsakteuren suchen. „Nur so können wir unseren Standort attraktiv machen und den Patientinnen und Patienten vermitteln, dass hier alles zusammenläuft,“ erklärt die Apothekerin.

Dieses Modell, das in Essen bereits gelebt wird, könnte zu einem neuen Standard in der Apothekenlandschaft werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Gesundheitsdienstleistern ermöglicht es, den Service für Kundinnen und Kunden zu verbessern, beispielsweise durch eine abgestimmte Arzneimittelversorgung oder schnellere Reaktionszeiten bei möglichen Wechselwirkungen. Für Janet Olgemöller und ihren Mann ist klar, dass der Weg in die Zukunft nur über eine verstärkte Kooperation führt. Sie sieht darin nicht nur einen Vorteil für die Apotheken selbst, sondern auch für das gesamte Gesundheitssystem.

Denn das Netzwerk stärkt die Position der Apotheken in einem zunehmend digitalen und umkämpften Markt, in dem der Druck durch Versandapotheken und große Ketten stetig zunimmt. „Kooperation statt Konkurrenz“ lautet dabei das Credo, das nicht nur in Essen, sondern auch in anderen Städten bereits Schule macht. Olgemöller ist davon überzeugt, dass dieses Modell der Zusammenarbeit langfristig nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Apotheken gewährleisten wird.

Die Idee, Apotheken als Teil eines engmaschigen Netzwerks von Gesundheitsdienstleistern zu sehen, ist nicht nur zukunftsweisend, sondern auch dringend notwendig. In Zeiten, in denen Apotheken unter immensem Druck stehen, bietet die Kooperation mit Ärzten, Pflegediensten und anderen Akteuren eine Chance, den Herausforderungen gemeinsam zu begegnen. Statt in Konkurrenz zu anderen Akteuren zu treten, kann durch Vernetzung eine Win-win-Situation geschaffen werden. Die Apotheke wird so zum zentralen Dreh- und Angelpunkt für eine optimale Gesundheitsversorgung.

Janet Olgemöller hat mit ihrem Ansatz in Essen ein Beispiel gesetzt, das auch auf andere Regionen übertragen werden sollte. Die Stärkung der lokalen Apotheken und ihrer Rolle im Gesundheitswesen ist nicht nur für die Apotheker selbst von Vorteil, sondern verbessert auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Zukunft der Apotheken liegt in der Vernetzung – ein Weg, der in Zeiten von Digitalisierung und wachsendem Wettbewerb alternativlos erscheint.

 

Ungewöhnliche Lieferung: Großhandelsfahrer bringt 100 Mäuse in Apotheke

Ein kurioser Vorfall ereignete sich am Mittwoch in der Rats-Apotheke Arnum in Hemmingen, als ein Großhandelsfahrer anstelle der üblichen Arzneimittellieferung einen Käfig mit 100 lebenden weißen Mäusen abstellte. Apotheker Bassam Haj Ahmad, der die Lieferung entgegennehmen sollte, war zunächst verwundert und hielt die Situation für einen Scherz. Doch schnell stellte sich heraus, dass es sich um einen tatsächlichen Fehler handelte. Der Fahrer, der normalerweise pharmazeutische Produkte der Genossenschaft Sanacorp ausliefert, erklärte, dass die Mäuse ihm wohl von seinem Chef „aufs Auge gedrückt“ wurden und er davon ausging, dass sie an die Apotheke geliefert werden sollten.

Der unerwartete Besuch der Nager sorgte für erhebliche Aufregung im Apothekenalltag. „Wir haben erst gelacht, weil wir dachten, es wäre ein Witz“, berichtete Haj Ahmad. Doch die Situation änderte sich schnell, als der Fahrer darauf bestand, die Tiere nicht wieder mitzunehmen. In der Apotheke selbst gab es keine Möglichkeit, die Mäuse zu scannen oder zu verkaufen. „Lebende Tiere gehören nun wirklich nicht zum Apothekenangebot, außer vielleicht Blutegel“, fügte der Apotheker mit einem Augenzwinkern hinzu.

Nach kurzer Rücksprache und einem Blick auf den Aufkleber des Käfigs stellte sich heraus, dass die Mäuse eigentlich für einen Zoofachhandel bestimmt waren. Haj Ahmad half dem Fahrer dabei, den richtigen Empfänger zu finden, und wies ihm den Weg dorthin. Auch ein Anruf bei der Genossenschaft Sanacorp brachte keine weiteren Erkenntnisse, da dort ebenfalls niemand über die Mäuselieferung informiert war.

Obwohl die Mäuse nach weniger als zehn Minuten wieder aus der Apotheke verschwunden waren, hinterließen sie dennoch Spuren. Der starke Geruch der Tiere, der sich im Verkaufsraum ausbreitete, zwang das Apothekenteam, erst einmal gründlich zu lüften. „Das war wirklich ein kurioser Vorfall. So etwas haben wir hier noch nie erlebt“, kommentierte Haj Ahmad am Ende des ereignisreichen Vormittags.

Dieser Vorfall zeigt auf unterhaltsame Weise, dass logistische Pannen und Missverständnisse selbst in gut organisierten Abläufen des Gesundheitssektors vorkommen können. Eine Apotheke, deren Hauptaufgabe die Abgabe von Medikamenten und medizinischen Produkten ist, sieht sich plötzlich mit einer Situation konfrontiert, die man eher in einem Zoofachhandel vermuten würde. Die schnelle und unkomplizierte Reaktion des Apothekeninhabers zeigt jedoch, dass auch in ungewöhnlichen Situationen eine pragmatische Lösung gefunden werden kann.

Doch der Vorfall wirft auch Fragen zur Zuverlässigkeit der Lieferketten auf, insbesondere wenn Subunternehmer beteiligt sind. Es zeigt sich, wie wichtig klare Absprachen und genaue Lieferprotokolle sind, um solche Fehler zu vermeiden. Im Falle von lebenden Tieren, die spezielle Pflege und Handhabung erfordern, könnte ein solcher Fehler in anderen Umständen gravierendere Folgen haben. Die Mäuse selbst haben letztlich keinen Schaden genommen, doch bleibt die Frage, wie solche Missverständnisse in Zukunft vermieden werden können.

 

Junge Diabetiker besonders stark gefährdet: Plötzlicher Herztod in der Nacht häufig unbemerkt

Eine neue dänische Studie zeigt alarmierende Ergebnisse: Insbesondere junge Menschen mit Diabetes, vor allem Typ-1-Diabetes, haben ein deutlich erhöhtes Risiko, plötzlich und unerwartet an einem Herzstillstand zu versterben. Dieser plötzliche Herztod trifft die Betroffenen häufig im Schlaf und bleibt oft unbemerkt, bis es zu spät ist. Die Forschungsergebnisse, die auf dem diesjährigen Kongress der European Society of Cardiology (ESC) in London präsentiert wurden, verdeutlichen die Dringlichkeit, speziell bei jüngeren Diabetikern das Herzrisiko stärker zu überwachen.

Dr. Jacob Tfelt-Hansen von der Universität Kopenhagen, Leiter der Studie, und sein Team analysierten Daten von 5,5 Millionen Menschen aus Dänemark, darunter 6851 Fälle von plötzlichem Herztod. Von diesen Personen hatten 155 einen Typ-1-Diabetes und waren im Schnitt 50 Jahre alt. Ein weiteres Ergebnis der Studie zeigte, dass das Risiko für plötzlichen Herztod bei jungen Typ-1-Diabetikern unter 30 Jahren fast zehnmal so hoch ist wie bei Gleichaltrigen ohne Diabetes. Bei den 30- bis 40-Jährigen ist dieses Risiko sogar zwanzigmal höher.

Die Ursachen für diese erhöhte Gefahr liegen in den kardiovaskulären Komplikationen, die mit Diabetes einhergehen. Diabetiker haben bereits ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, doch bei jüngeren Patienten, insbesondere solchen mit Typ-1-Diabetes, sind die Mechanismen, die zu einem plötzlichen Herztod führen, oft schwer vorhersehbar. Die Studie zeigt zudem, dass das Risiko ab dem 40. Lebensjahr langsam abnimmt, was jedoch keine Entwarnung für ältere Patienten bedeutet.

Neben den jungen Typ-1-Diabetikern sind auch junge Menschen mit Typ-2-Diabetes gefährdet. Die Studie zeigt, dass das Risiko für einen plötzlichen Herztod bei Typ-2-Diabetikern unter 30 Jahren etwa sechsmal höher ist als bei Nicht-Diabetikern derselben Altersgruppe. Diese Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit, Diabetiker bereits in jungen Jahren intensiv zu betreuen, um kardiovaskuläre Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Die Forschungsergebnisse offenbaren darüber hinaus, dass Typ-1-Diabetiker im Alter von 30 Jahren durchschnittlich 14 Lebensjahre verlieren, wobei fast vier Jahre allein auf das Risiko eines plötzlichen Herztods zurückzuführen sind. Bei Typ-2-Diabetikern verkürzt sich die Lebenserwartung um rund sechs Jahre, von denen etwa zwei Jahre mit dem plötzlichen Herztod in Zusammenhang stehen.

Dr. Tfelt-Hansen betont, dass die Prävention von Diabetes, insbesondere Typ-2-Diabetes, ein wesentlicher Faktor ist, um diese Zahlen zu senken. Neben einer verbesserten Behandlung von Diabetikern sieht er die Vermeidung von Diabetes-Erkrankungen als primären Schritt zur Verringerung des kardiovaskulären Risikos. Für Kardiologen sei es essenziell, auf die Anzeichen von Herz-Kreislauf-Problemen bei jungen Diabetikern zu achten und entsprechende präventive Maßnahmen zu ergreifen. Frühe Symptome wie Synkopen oder Angina könnten wichtige Warnzeichen sein, die nicht übersehen werden dürften.

Die Ergebnisse der dänischen Studie verdeutlichen auf erschreckende Weise, wie stark das Risiko für einen plötzlichen Herztod bei jungen Diabetikern ansteigt. Besonders alarmierend ist, dass gerade bei Typ-1-Diabetikern, die bereits in jungen Jahren von ihrer Krankheit betroffen sind, dieses Risiko viel zu oft unbemerkt bleibt. Der plötzliche Herztod tritt oft während des Schlafes ein, was die Gefahr für die Betroffenen noch erhöht.

Es ist klar, dass eine intensivere medizinische Betreuung notwendig ist. Präventionsprogramme müssen bereits in jungen Jahren ansetzen, um die Gefahr kardiovaskulärer Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Für Kardiologen bedeutet dies, die Behandlung von Diabetikern nicht nur auf die Kontrolle des Blutzuckers zu fokussieren, sondern auch das Herz-Kreislauf-System konsequent zu überwachen. Vorboten eines plötzlichen Herztodes dürfen nicht übersehen werden – insbesondere dann, wenn Symptome wie Synkopen auftreten, die als harmlos abgetan werden könnten.

Die Studie zeigt, dass ein erheblicher Verlust an Lebensjahren auf das Konto des plötzlichen Herztodes geht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es geht nicht nur darum, die Diabetes-Erkrankung an sich zu bekämpfen, sondern auch die weitreichenden Folgen für die Gesundheit der Patienten zu minimieren.

 

Neue Corona-Variante XEC breitet sich aus – Experten warnen vor möglicher Dominanz im Winter

Die neue Corona-Variante XEC, die sich derzeit in mehreren Ländern ausbreitet, sorgt für vermehrte Aufmerksamkeit unter Gesundheitsexperten. Erstmals im Juni 2024 in Deutschland nachgewiesen, wurde die Variante inzwischen in 27 Ländern bestätigt. Datenanalysen zeigen, dass XEC in Deutschland einen Anstieg der COVID-19-Infektionen um 16 bis 17 % verursacht hat. In den Niederlanden wurden ähnliche Zahlen gemeldet, wo die Infektionen um 11 bis 13 % zugenommen haben. Auch in Dänemark und dem Vereinigten Königreich registrierten Gesundheitsbehörden einen merklichen Anstieg von XEC-bedingten Erkrankungen.

XEC ist eine sogenannte Hybridvariante, die sich aus den beiden Omikron-Untervarianten K.S.1.1 und KP.3.3 entwickelt hat. Wissenschaftler haben festgestellt, dass das veränderte Spike-Protein von XEC es dem Virus erleichtert, an menschliche Zellen zu binden, was eine schnellere Verbreitung wahrscheinlich macht. Typische Symptome dieser Variante ähneln denen früherer Omikron-Varianten und umfassen Fieber, Husten, Hals- und Gliederschmerzen sowie den Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn. Berichte deuten zudem auf einen möglichen Appetitverlust bei Erkrankten hin.

Obwohl XEC noch nicht als dominierende Variante gilt, könnte sie Experten zufolge in den kommenden Wintermonaten das Infektionsgeschehen maßgeblich beeinflussen. In Deutschland war bislang die Variante KP.3.1.1 vorherrschend, die in der 34. Kalenderwoche 2024 etwa 72 % der gemeldeten COVID-19-Fälle ausmachte. Da XEC ein Unterstamm der Omikron-Familie ist, gehen Fachleute davon aus, dass die aktuellen COVID-19-Impfstoffe auch gegen diese Variante Schutz bieten. Allerdings bleibt die Lage weiterhin dynamisch, und die genaue Einschätzung der Risiken hängt von weiteren Untersuchungen ab.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt derzeit eine jährliche Auffrischimpfung gegen COVID-19 für bestimmte Risikogruppen. Dazu zählen Personen über 60 Jahre, Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Menschen ab sechs Monaten mit Vorerkrankungen, die ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen. Auch Personen mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko und enge Kontaktpersonen von Menschen, die aufgrund von Grunderkrankungen keine ausreichende Immunantwort entwickeln, wird zur Impfung geraten. Für gesunde Schwangere und Personen unter 60 Jahren ohne Vorerkrankungen liegt derzeit keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung vor.

Gesundheitsexperten beobachten die Entwicklung von XEC genau, um abschätzen zu können, ob die Variante das Pandemiegeschehen in den kommenden Monaten entscheidend beeinflussen könnte. Die derzeitigen Maßnahmen zum Infektionsschutz sowie die fortgesetzte Impfkampagne werden als entscheidend erachtet, um eine mögliche Verschärfung der Lage zu verhindern.

Mit der neuen XEC-Variante steht die Welt erneut vor der Herausforderung, sich schnell an eine sich verändernde Pandemie anzupassen. Was uns jedoch beruhigen sollte, ist die Erkenntnis, dass die Impfstoffe, die bisher erfolgreich vor schweren Verläufen schützten, wohl auch bei dieser Variante ihre Wirkung behalten. Dies ist nicht nur ein Lichtblick, sondern unterstreicht auch die Bedeutung von Impfkampagnen und den anhaltenden Fortschritten in der Impfstoffentwicklung.

Es bleibt dennoch entscheidend, wachsam zu bleiben und die epidemiologische Entwicklung genau zu verfolgen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie unberechenbar das Virus sein kann und wie schnell sich die Lage ändern kann. Dies erfordert sowohl von der Politik als auch von der Bevölkerung ein hohes Maß an Flexibilität und Anpassungsbereitschaft. Das kommende Winterhalbjahr wird daher ein Prüfstein sein – nicht nur für die Belastbarkeit der Gesundheitssysteme, sondern auch für das Vertrauen in wissenschaftlich fundierte Schutzmaßnahmen.

Die zentrale Botschaft bleibt klar: Impfschutz, Vorsicht und internationale Zusammenarbeit werden auch bei dieser neuen Herausforderung den Schlüssel zur Bewältigung darstellen.

 

Ruf nach Corona-Aufarbeitung wird lauter – Kritik an Maßnahmen und Forderungen nach Konsequenzen

Die Rufe nach einer umfassenden Aufarbeitung der Corona-Pandemie nehmen weiter zu. Zahlreiche Stimmen aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft fordern eine detaillierte Analyse der staatlichen Maßnahmen und ihrer Auswirkungen. Insbesondere die anfängliche Reaktion auf die Pandemie steht in der Kritik. Ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs bemängelt, dass das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) die Gefahren des Virus zu Beginn unterschätzt habe. Trotz der wachsenden Ausbreitung in China habe die Behörde noch im Januar 2020 eine Einschleppung des Virus nach Europa für unwahrscheinlich gehalten. Erst Mitte März seien wirksame Eindämmungsmaßnahmen gefordert worden. Dies habe wertvolle Zeit gekostet.

Auch auf nationaler Ebene wird die Handlungsfähigkeit der Behörden in Frage gestellt. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass trotz finanzieller Mittel zur Schaffung zusätzlicher Intensivbetten die Zahl der verfügbaren Plätze seit 2020 sinke. Grund hierfür sei der anhaltende Mangel an Pflegepersonal. Diese Entwicklung zeige, dass Deutschland nicht ausreichend auf künftige Gesundheitskrisen vorbereitet sei.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte derweil die Einstellung aller noch offenen Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen. In Bayern laufen noch immer fast 18.000 solcher Verfahren, während bereits mehr als 42 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt wurden. Söder argumentierte, dass eine Art Verjährung eintreten müsse und plädierte für einen Rechtsfrieden. Strittig bleibt jedoch, ob bereits abgeschlossene Verfahren rückgängig gemacht und Bußgelder zurückerstattet werden sollten. Die FDP in Bayern drängt auf eine Rückerstattung der gezahlten Summen.

Auch international sorgt die Pandemie weiterhin für juristische Nachwirkungen. In Österreich wurde eine Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie ihren Nachbarn durch eine Corona-Infektion, verursacht durch einen Verstoß gegen die Maskenpflicht, fahrlässig getötet haben soll. Der Fall sorgt für kontroverse Diskussionen über die Verantwortung Einzelner während der Pandemie.

Auf internationaler Ebene sorgt zudem Mark Zuckerberg, Gründer von Facebook, für Schlagzeilen. Er kritisierte nachträglich die US-Regierung unter Präsident Joe Biden, die sein Unternehmen während der Pandemie unter Druck gesetzt habe, bestimmte Inhalte zu zensieren. Diese Maßnahmen betrafen auch humorvolle oder satirische Inhalte, die mit der Pandemie im Zusammenhang standen. Zuckerberg bedauerte es, dem Druck nachgegeben zu haben, und sprach sich für eine künftige Unabhängigkeit der Plattform von staatlichen Eingriffen aus.

In Deutschland ringen derweil die politischen Akteure um den richtigen Weg der Aufarbeitung. Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Versöhnung der Gesellschaft anstrebt und die Aufarbeitung als lehrreichen Prozess beschreibt, bleibt die konkrete Form unklar. Ein Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht die Einberufung eines Corona-Bürgerrats vor, um die Gesellschaft stärker in den Aufarbeitungsprozess einzubinden. Die Grünen und die FDP plädieren hingegen für die Einsetzung einer Enquete-Kommission, die sich aus Abgeordneten und externen Fachleuten zusammensetzt. Diese solle vor allem Sachfragen klären und weniger die Schuldfrage thematisieren.

Kritik an diesen Ansätzen kommt von der Fraktion um Sahra Wagenknecht, die im Bundestag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses fordert. Ein solcher Ausschuss solle vor allem die persönliche Verantwortung politischer Entscheidungsträger untersuchen und sich mit den gesellschaftlichen Verwerfungen der Pandemie auseinandersetzen. Die AfD hat signalisiert, diesen Vorstoß zu unterstützen, bezeichnete ihn jedoch als Wahlkampfmanöver, da die Idee ursprünglich von der eigenen Partei stamme.

Die Debatte um die Aufarbeitung der Pandemie ist längst nicht beendet und zeigt, wie tief die Corona-Krise die Gesellschaft gespalten hat. Gleichzeitig wird deutlich, dass es einen breiten Konsens darüber gibt, dass Lehren für die Zukunft gezogen werden müssen. Wie diese Aufarbeitung jedoch konkret aussehen soll, bleibt weiterhin umstritten.

Die Diskussion um die Aufarbeitung der Corona-Pandemie ist so vielfältig wie die Meinungen über die Maßnahmen, die während der Krise ergriffen wurden. Es ist verständlich, dass in einer beispiellosen globalen Krise Fehler gemacht wurden – und es ist ebenso notwendig, diese Fehler zu benennen. Doch die Frage, ob es um das Ziehen von Lehren oder die Suche nach Schuldigen geht, ist entscheidend für die Art der Aufarbeitung.

Ein Corona-Bürgerrat, wie von Kanzler Scholz vorgeschlagen, könnte ein erster Schritt zu einer konstruktiven und integrativen Aufarbeitung sein, bei der die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einbezogen werden. Die Einsetzung einer Enquete-Kommission könnte dazu beitragen, wissenschaftlich fundierte Antworten auf wichtige Sachfragen zu finden und den Blick auf die Zukunft zu richten.

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss, wie sie von Sahra Wagenknecht kommt, birgt hingegen die Gefahr, dass die Debatte in Schuldzuweisungen und politische Grabenkämpfe abgleitet. Gerade jetzt wäre es fatal, die ohnehin gespaltene Gesellschaft weiter auseinanderzudividieren. Was es braucht, ist eine sachliche Auseinandersetzung mit den Fehlern, die gemacht wurden – nicht das Schüren von Misstrauen oder die Verfolgung politischer Agenden.

Letztlich muss die Aufarbeitung der Pandemie das Ziel haben, für die nächste Krise besser vorbereitet zu sein. Die Pandemie hat uns gelehrt, dass schnelle und entschlossene Entscheidungen notwendig sind, dass aber auch Transparenz und Kommunikation von entscheidender Bedeutung sind. Daraus muss die Politik lernen, um künftige Gesundheitskrisen effektiver zu meistern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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