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  • 20.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Finanzielle Sorgen, digitale Chancen und politische Hürden
    20.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Finanzielle Sorgen, digitale Chancen und politische Hürden
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP im Jahr 2020 hat viele Apotheken schwer getroffen, und die jüngsten Rückzahlungen verstärken ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Finanzielle Sorgen, digitale Chancen und politische Hürden

 

Nach der AvP-Pleite und stockenden Rückzahlungen kämpfen Apotheken mit neuen Herausforderungen – von hohen Gebühren bis zu Verzögerungen bei Impfstofflieferungen

Die Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP im Jahr 2020 hat viele Apotheken schwer getroffen, und die jüngsten Rückzahlungen verstärken die Frustration der Betroffenen. Trotz eines Vergleichs bleiben die Auszahlungen mit nur 15,4 Prozent der angemeldeten Forderungen weit hinter den Erwartungen zurück. Gleichzeitig bieten Entwicklungen wie das E-Rezept-Terminal "BetterApo" neue Möglichkeiten, um Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Doch finanzielle Herausforderungen bleiben präsent: Apotheken blicken besorgt auf die hohen Transaktionsgebühren des CardLink-Systems und die ungenutzten Rücklagen im Nacht- und Notdienstfonds, während auch stockende Lieferungen von Mpox-Impfstoffen und die erneute Diskussion um Impfungen in Apotheken für zusätzlichen Druck sorgen. Die Forderung nach mehr Eigenbeteiligung im Gesundheitssystem sowie die Debatten um die Zukunft der Präqualifizierung verschärfen die Unsicherheiten im Apothekenalltag.

 

Apothekenfrust nach AvP-Pleite: Enttäuschung über geringe Rückzahlungen

Die Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP im Jahr 2020 hat bei vielen Apothekenbetreibern in Deutschland tiefe Spuren hinterlassen. Was einst als verlässliche Partnerschaft galt, endete in einem finanziellen Albtraum. Trotz eines vom Apothekerverband Nordrhein (AVNR) ausgehandelten Vergleichs mit dem Insolvenzverwalter, der anfangs für Hoffnung sorgte, sind die Ergebnisse für die Betroffenen ernüchternd.

Lediglich 15 Prozent der ausstehenden Forderungen haben die Apotheken bisher erhalten. Damit liegen die Rückzahlungen deutlich unter den Erwartungen, die während der Verhandlungen mit 40 bis 50 Prozent in Aussicht gestellt wurden. Besonders die dritte Tranche, die nur 3 Prozent umfasste, hat den Frust vieler Betroffener auf die Spitze getrieben. Die Enttäuschung ist groß – und in manchen Fällen hat sich diese in Wut verwandelt.

„Unter diesen Umständen wäre ich dem Vergleich nie beigetreten“, erklärt Mario Spieker, Inhaber der Markt Apotheke in Köln-Porz, der durch die Insolvenz eine halbe Million Euro verloren hat. Für die spärlichen 15 Prozent hätte er seine Aussonderungsrechte nicht aufgegeben, sondern den Rechtsweg eingeschlagen. Auch andere Apotheker äußern ähnliche Kritik. Sie fühlen sich von den ursprünglichen Versprechungen enttäuscht, insbesondere da die Zahl von 15 Prozent zu keinem Zeitpunkt Teil der Verhandlungen war.

Diese Wut richtet sich zunehmend auch gegen den AVNR, der den Vergleich ausgehandelt hat. Der Verband hat bisher noch keine offizielle Stellungnahme zu den enttäuschenden Auszahlungen abgegeben, obwohl er für seine Bemühungen um den Vergleich rund 500.000 Euro an Kosten in Rechnung stellen konnte. Die apothekenfreundliche Vereinbarung, die einst als Lösung für die größte Gläubigergruppe des insolventen Unternehmens galt, hat sich nun für viele als bittere Pille entpuppt.

Dennoch bleibt eine letzte Hoffnung: Die Apotheken könnten im Zuge der finalen Ausschüttung des Insolvenzverfahrens erneut eine Zahlung erhalten. Ob damit die erwarteten 40 Prozent erreicht werden, ist jedoch fraglich. Viele Apothekenbetreiber haben die Verluste längst abgeschrieben, doch für manche könnte eine Rückerstattung durch das Finanzamt ein Lichtblick sein. Denn die nie gezahlten Beträge mussten dennoch versteuert werden – und das in Zeiten, in denen das finanzielle Überleben vieler Apotheken ohnehin auf wackeligen Beinen steht. Erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens könnte es hier eine Rückerstattung geben.

Ein weiteres Thema, das in diesem Zusammenhang an Bedeutung gewinnt, ist die Vertrauensschaden-Versicherung. Diese Art der Versicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Vertrauensbrüchen, wie sie im Fall der AvP-Insolvenz vorliegen. Viele Apotheken hatten jedoch keine solche Versicherung abgeschlossen, was die Frage aufwirft, inwiefern sich Betreiber künftig besser absichern sollten, um ähnliche Risiken zu minimieren.

Die Hoffnung auf eine faire Entschädigung nach der AvP-Insolvenz ist für viele Apotheken zerschlagen. Was einst als Rettungsanker erschien, hat sich in eine Quelle der Enttäuschung verwandelt. Für viele Apothekenbetreiber stellt sich nun die Frage: Hätte man den Vergleich jemals akzeptieren sollen?

Die Wut vieler Apotheker ist nachvollziehbar. Man hatte mit deutlich mehr als 15 Prozent gerechnet, insbesondere nach den positiven Signalen, die zu Beginn der Verhandlungen gesendet wurden. Doch die Realität sieht anders aus: Die spärlichen Auszahlungen stehen in keinem Verhältnis zu den Erwartungen, und die fehlende Transparenz während des Prozesses hat das Vertrauen vieler Betroffener zusätzlich erschüttert.

Die Lehren aus dieser Krise sind eindeutig. Zum einen zeigt die AvP-Pleite auf schmerzhafte Weise, wie wichtig es ist, sich als Apotheker nicht allein auf externe Dienstleister zu verlassen. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Abrechnungszentrum hat viele Apotheken in eine gefährliche Lage gebracht. Zum anderen müssen Apothekenbetreiber ihre Versicherungsstrategien überdenken. Eine Vertrauensschaden-Versicherung hätte vielen den finanziellen Ruin ersparen können. Doch solche Risiken wurden lange unterschätzt.

Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) trägt ebenfalls eine Verantwortung. Die Verhandlungen, die einst als Erfolg gefeiert wurden, haben sich als Fehlschlag entpuppt. Dass der Verband sich bisher nicht zu den enttäuschenden Auszahlungen äußert, wirft zusätzlich Fragen auf. Sollte es nicht seine Aufgabe sein, die Interessen der Apotheken gegenüber dem Insolvenzverwalter entschlossen zu vertreten?

Die Apotheken kämpfen ohnehin an vielen Fronten: steigende Kosten, Fachkräftemangel und wachsende Konkurrenz durch den Onlinehandel setzen die Branche massiv unter Druck. Da ist ein finanzieller Verlust in der Größenordnung der AvP-Pleite für viele schlichtweg existenzbedrohend. Die Frage, wie sich Apotheken in Zukunft gegen solche Krisen wappnen können, wird dringender denn je. Die Zeit der blind gesetzten Hoffnungen ist vorbei – jetzt zählt nur noch eine solide und vorsorgende Strategie.

 

AvP-Insolvenz: Apotheken enttäuscht über niedrige Auszahlungsquote

Die betroffenen Apotheken blicken enttäuscht auf die jüngste Auszahlung im Zusammenhang mit der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP. Auch in der dritten Auszahlungsrunde, die am 20. September 2024 stattfand, fiel der Betrag mit 10,3 Millionen Euro und einer Quote von 3,4 Prozent deutlich geringer aus als erhofft. Insgesamt haben die dem Vergleich beigetretenen Apotheken bisher Zahlungen in Höhe von rund 47,4 Millionen Euro erhalten, was einer Gesamtauszahlungsquote von nur 15,4 Prozent auf die ursprünglich angemeldeten Forderungen von 309,1 Millionen Euro entspricht.

Ursprünglich hatten viele Apotheken auf eine Rückzahlung von mindestens 40 Prozent ihrer Forderungen gehofft. Diese Erwartung basierte auf ersten Prognosen des Insolvenzverwalters Dr. Jan-Philipp Hoos. Doch die komplexen Verhandlungen und Abstimmungsprozesse, insbesondere mit den Krankenkassen, verzögerten und reduzierten die Zahlungen erheblich. Die Gelder, die bereits vor Abschluss des Vergleichs bei den Treuhändern hinterlegt wurden, mussten den jeweiligen Apotheken zugeordnet werden. Dies führte zu Verzögerungen und unerwartet geringen Ausschüttungen, wie Hoos bestätigte.

Bereits die zweite Abschlagszahlung im März 2024 hatte bei den Apotheken für Frustration gesorgt. Mit nur 3,3 Millionen Euro – einer Quote von lediglich 1 Prozent – fiel die Auszahlung wesentlich niedriger aus als erwartet. Dies stand im starken Kontrast zur ersten Abschlagszahlung im Januar, bei der 33,8 Millionen Euro und somit 10,9 Prozent der Forderungen ausgezahlt worden waren.

Die betroffenen Apotheken sind die größte Gläubigergruppe im Insolvenzverfahren, das sich insgesamt auf Forderungen in Höhe von 626 Millionen Euro beläuft. Durch den Vergleich verzichteten die Apotheken auf das sogenannte Aussonderungsrecht, um eine gleichmäßigere Verteilung der Gelder zu ermöglichen. Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch von AvP noch Zahlungen erhalten hatten, wurden durch individuelle Angebote gesondert behandelt. Apotheken, deren Klagen auf Aussonderung abgewiesen wurden, hatten keine Möglichkeit, dem Vergleich beizutreten.

Eine endgültige Ausschüttung an alle Gläubiger, die auch Apotheken umfasst, wird nun für das erste Quartal 2025 erwartet. Diese muss jedoch noch mit dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht abgestimmt werden. Mit Spannung blicken die Apotheken daher auf die kommenden Monate, doch die Hoffnung auf eine signifikante Entlastung schwindet.

Die jüngste Entwicklung in der AvP-Insolvenz ist ein weiterer Schlag für die betroffenen Apotheken. Nach fast vier Jahren der Unsicherheit und der enttäuschenden bisherigen Auszahlungen sehen sich viele Betreiber mit erheblichen finanziellen Lücken konfrontiert. Dass nach den anfänglichen Hoffnungen auf eine Quote von bis zu 40 Prozent nun lediglich 15,4 Prozent ausgezahlt wurden, ist für die Apotheken kaum zu verkraften. Besonders ärgerlich ist dabei die langwierige Abwicklung des Verfahrens, die sich durch bürokratische Hürden und Abstimmungsprobleme in die Länge zieht.

Für viele Apotheken geht es längst nicht mehr nur um den Ersatz offener Forderungen, sondern um die Existenz. Die AvP-Pleite hat gezeigt, wie stark das deutsche Gesundheitssystem auf reibungslose Prozesse in der Abrechnung angewiesen ist – und wie gefährlich der Ausfall eines zentralen Dienstleisters sein kann. Das Vertrauen in die Abrechnungsdienstleister ist nachhaltig erschüttert, und die Apotheken fordern nun stärkere gesetzliche Sicherheiten, um sich künftig vor derartigen Insolvenzen zu schützen.

Der Insolvenzverwalter mag seine Aufgabe in einem äußerst schwierigen Umfeld erfüllen, doch die Apotheken stehen letztlich allein da. Sie tragen die finanzielle Last einer Insolvenz, auf deren Ausgang sie keinen Einfluss haben, und die angekündigte endgültige Ausschüttung im ersten Quartal 2025 wird kaum die Wunden heilen. Für viele Apotheken bleibt die AvP-Insolvenz ein bitteres Kapitel in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage.

 

BetterApo: Digitales E-Rezept-Terminal stärkt Vor-Ort-Apotheken

Das E-Rezept-Terminal „BetterApo“ sorgt für Aufsehen in der Apothekenlandschaft. Im brandenburgischen Prenzlau hat die Grüne Apotheke das Terminal in einem Marktkauf aufgestellt, wodurch Kunden ihre E-Rezepte bequem beim Einkaufen einlösen und die Medikamente liefern lassen können. Entwickelt wurde das Terminal vom Start-up QuEp, das vor fünf Jahren von Mohammad Atta ul Quddus und Andreas Epp gegründet wurde. Ihr Ziel: Die Vor-Ort-Apotheken zu stärken und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.

Das Terminal bietet eine einfache Handhabung. Kunden stecken ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Lesegerät und bestätigen, dass sie ihr E-Rezept einlösen möchten. Daraufhin wird eine sichere Verbindung zur Apotheke hergestellt. Für Apotheken bietet das Terminal zudem verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten. So können telepharmazeutische Beratungen per Audio-Video-Technik erfolgen, und auch Papierrezepte lassen sich über einen Scanner einlösen.

Trotz der praktischen Innovation gibt es auch kritische Stimmen. Einige befürchten, dass das System den Versandhandel mit Medikamenten fördern könnte. Mohammad Atta ul Quddus betont jedoch, dass dies nicht der Fall sei. „BetterApo ist dazu da, die Vor-Ort-Apotheken zu unterstützen, nicht um sie zu verdrängen“, erklärt er. Das Terminal sei modular aufgebaut und explizit nicht für den Versandhandel gedacht. Die Daten der Kunden werden nicht gespeichert, und die Verbindung zwischen Terminal und Apotheke ist durch einen sicheren Tunnel geschützt.

Finanziell rechnet sich das Terminal nach Angaben von Quddus innerhalb eines Jahres. Bereits jetzt ist die Nachfrage hoch, sowohl für den Einsatz innerhalb von Apotheken als auch für Installationen außerhalb. Fördergelder in Höhe von 500.000 Euro aus Rheinland-Pfalz haben das Projekt zusätzlich unterstützt. Die Idee für das Terminal entstand aus einem früheren Projekt zur Entwicklung einer multilingualen Beratungsmaschine, wodurch bereits heute fünf Sprachen im System integriert sind.

Inhaber Michael Kranz war einer der ersten, der das Terminal außerhalb seiner Apotheke aufstellen ließ. Er sieht darin eine Chance, die Apotheke zukunftssicher zu machen. QuEp ist derzeit der einzige Anbieter einer solchen Lösung auf dem deutschen Markt und überzeugt mit einem klaren Ziel: die lokalen Apotheken zu stärken und deren Stellung im Gesundheitswesen zu sichern.

Das BetterApo-Terminal ist zweifellos eine innovative Lösung, die auf den ersten Blick viele Vorteile für Apotheken und Kunden bietet. In einer Zeit, in der die Digitalisierung des Gesundheitswesens rasant voranschreitet, müssen sich auch traditionelle Vor-Ort-Apotheken auf diese Entwicklung einstellen. BetterApo könnte hier eine Brücke schlagen und Apotheken helfen, im Wettbewerb mit Online-Versandhändlern zu bestehen.

Doch genau hier liegt die Herausforderung. Obwohl die Gründer betonen, dass das Terminal die Vor-Ort-Apotheken stärken soll, bleibt die Frage, ob nicht doch die Bequemlichkeit, die das System bietet, langfristig dem Versandhandel in die Karten spielt. Kunden könnten sich an die Möglichkeit gewöhnen, ihre Rezepte digital einzulösen und die Medikamente liefern zu lassen – eine Entwicklung, die Apotheken ohne umfassende digitale Angebote ins Abseits drängen könnte.

Sicherlich liegt es im Interesse der Apotheken, diese Technologie zu nutzen, um sich zukunftssicher aufzustellen. Doch es muss darauf geachtet werden, dass der persönliche Kontakt und die Beratung in der Apotheke nicht verloren gehen. Das Vertrauen der Kunden in ihre lokale Apotheke basiert nicht nur auf der Versorgung mit Medikamenten, sondern auch auf dem persönlichen Austausch. Hier gilt es, eine Balance zu finden: Digitalisierung als Unterstützung, nicht als Ersatz für die Menschlichkeit in der Apotheke.

 

Pharmazeutische Dienstleistungen: Millionen im Fonds, kaum Auszahlungen

Bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) gibt es weiterhin erhebliche finanzielle Ungleichgewichte. Im zweiten Quartal des Jahres verzeichnete der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) Einnahmen in Höhe von 39,5 Millionen Euro, während lediglich 6,2 Millionen Euro ausgezahlt wurden. Damit stehen derzeit 381 Millionen Euro bereit, die von den Apotheken abgerufen werden können. Diese Diskrepanz sorgt zunehmend für Diskussionen in der Branche und bei den Krankenkassen.

Laut dem NNF haben im ersten Halbjahr 7763 Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen gemeldet. Während für diese Dienstleistungen knapp 11 Millionen Euro ausgezahlt wurden, lagen die Einnahmen in diesem Zeitraum bei rund 79 Millionen Euro. Das Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben spiegelt sich auch in den Rücklagen des Fonds wider, die auf 375 Millionen Euro angestiegen sind. Insgesamt wurden seit der Einführung des Modells etwa 400 Millionen Euro in den Fonds eingezahlt, während nur 24 Millionen Euro an die Apotheken ausgeschüttet wurden.

Im ersten Quartal 2024 lag die Auszahlungsquote bei lediglich 12 Prozent der Einnahmen, während diese im zweiten Quartal auf 16 Prozent anstieg. Damit wurde erstmals eine zweistellige Ausschüttungsquote erreicht, doch viele Apothekenbetreiber kritisieren, dass dies bei Weitem nicht ausreiche, um die Kosten für die Erbringung der pDL zu decken.

Thomas Müller, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, äußerte auf der VISION.A Zukunftskonferenz deutliche Kritik. „Pharmazeutische Dienstleistungen sind ein Flop“, sagte er. Er bemängelte, dass die Mittel ungenutzt im Fonds verblieben, was auch von den Krankenkassen registriert werde.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) forderte bereits mehrmals öffentlich, den Zuschlag von 20 Cent je Arzneimittelpackung, der zur Finanzierung der pDL verwendet wird, auszusetzen. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist es nicht akzeptabel, Mittel in dieser Größenordnung zu parken, wenn sie augenscheinlich nicht im erforderlichen Umfang für diese Versorgungsform benötigt werden.“ Die Diskussion um die Zukunft der pDL ist damit erneut entfacht, wobei Lösungen zur sinnvollen Verwendung der Mittel weiterhin auf sich warten lassen.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bei den pharmazeutischen Dienstleistungen besteht ein massives Ungleichgewicht zwischen den generierten Einnahmen und den tatsächlich ausgeschütteten Mitteln. Die Tatsache, dass inzwischen fast 400 Millionen Euro im Nacht- und Notdienstfonds angehäuft wurden, während nur ein Bruchteil dieser Summe an die Apotheken fließt, ist symptomatisch für ein System, das augenscheinlich nicht funktioniert.

Pharmazeutische Dienstleistungen sollten eine Möglichkeit sein, die Gesundheitsversorgung durch Apotheken zu verbessern und zu modernisieren. Doch die derzeitige Verteilung der Mittel zeigt, dass dieses Ziel verfehlt wird. Es drängt sich die Frage auf, warum es den Apotheken nicht gelingt, einen größeren Teil der Gelder abzurufen. Liegt es an bürokratischen Hürden, fehlendem Interesse oder schlichtweg an mangelnder Effizienz bei der Durchführung der pDL?

Gleichzeitig ist die Kritik der Krankenkassen verständlich. In einer Zeit, in der die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherungen ohnehin angespannt ist, wirkt es wie ein Missmanagement, Gelder zu parken, die offensichtlich nicht in dem vorgesehenen Umfang benötigt werden. Hier muss schnell gehandelt werden, um die Mittel sinnvoller einzusetzen – sei es durch eine Reform der pDL oder durch eine Rückführung der überschüssigen Beträge in das Gesundheitssystem.

Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesgesundheitsministerium den Weckruf wahrnimmt und entsprechende Reformen einleitet. Fest steht jedoch, dass ein derartiges Missverhältnis langfristig weder im Interesse der Apotheken noch der Versicherten sein kann.

  

Mpox-Impfstoff: Verzögerungen bei der Lieferung sorgen für Kritik

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat kürzlich aufgrund mehrerer Mpox-Ausbrüche in Afrika und einer möglicherweise gefährlichen neuen Virusvariante erneut den Gesundheitsnotstand internationaler Tragweite ausgerufen. Damit soll die Bekämpfung der Krankheit verstärkt werden, und es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Impfungen erheblich steigt. Um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, steht in Deutschland der Pockenvirus-Impfstoff Imvanex des Herstellers Bavarian Nordic zur Verfügung. Doch trotz der hohen Nachfrage und der Dringlichkeit des Anliegens sehen sich Apotheken und Ärzte mit erheblichen Verzögerungen im Bestell- und Lieferprozess konfrontiert.

Eine Apothekerin beschreibt die aktuelle Lage als „unorganisiert und katastrophal“. Derzeit beträgt die Lieferzeit des Impfstoffs rund 21 Tage. Gleichzeitig empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) eine postexpositionelle Impfung innerhalb von 14 Tagen nach dem Kontakt mit dem Virus. Diese Diskrepanz stellt ein ernsthaftes Problem dar, da die rechtzeitige Verabreichung des Impfstoffs essenziell ist, um eine Ansteckung zu verhindern oder deren Verlauf zu mildern. „Die Zeitfenster passen nicht zusammen“, kritisiert die Apothekerin.

Zusätzlich zur Lieferverzögerung kommt die Genehmigung der Kosten für den Impfstoff durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Der Impfstoff wird entweder auf Rezept zu Lasten der Krankenkasse oder auf Privatverordnung verschrieben. Die Abrechnung der Beschaffungskosten erfolgt gemäß der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), doch die vorherige Genehmigung durch die Krankenkassen verzögert den Prozess weiter. „Manchmal fragen wir uns, ob über solche Meldungen überhaupt nachgedacht wird“, äußert die Apothekerin ihre Frustration über die unzureichende Organisation.

Der Gesundheitsnotstand ermöglicht den betroffenen Ländern zwar zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, doch die bestehenden logistischen Probleme verhindern eine schnelle und wirksame Versorgung der Bevölkerung. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die Abläufe so optimiert werden können, dass der Impfstoff in der erforderlichen Zeit bereitgestellt wird, um das Risiko einer Ausbreitung des Virus effektiv zu minimieren.

Die erneute Ausrufung des internationalen Gesundheitsnotstands durch die WHO zeigt, wie ernst die Bedrohung durch Mpox eingeschätzt wird. Umso schwerwiegender sind die Verzögerungen, die den Zugang zum Impfstoff behindern. Während die Pandemieorganisation von staatlicher Seite intensiviert wird, stehen Apotheken und Ärztinnen vor dem Dilemma, dass wichtige Zeitfenster für die wirksame Prophylaxe verpasst werden. Die Lieferzeit des Impfstoffs beträgt derzeit rund drei Wochen, doch die Dringlichkeit einer Impfung ist umso höher, je schneller sie nach einer möglichen Exposition erfolgt. Eine postexpositionelle Impfung nach 14 Tagen, wie von der Stiko empfohlen, lässt sich unter diesen Umständen kaum realisieren.

Hinzu kommt die bürokratische Hürde, dass die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls Wochen dauern kann. Die Planung und Abstimmung der beteiligten Akteure scheinen nicht zusammenzupassen, was den gesamten Prozess ineffizient und schleppend macht. Die Konsequenz daraus ist, dass Menschen, die einer potenziellen Infektion ausgesetzt waren, nicht in der gebotenen Schnelligkeit behandelt werden können. Das untergräbt das Vertrauen in die Pandemievorbereitung und wirft Fragen darüber auf, wie ein solcher Notstand effektiv gehandhabt werden soll.

Die aktuelle Lage verdeutlicht, dass organisatorische Prozesse ebenso wichtig sind wie medizinische Innovationen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Impfstoffe, die zu spät geliefert werden, verlieren ihre Wirksamkeit im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus. Eine klare und zügige Koordination zwischen Lieferanten, Apotheken, Ärzten und Krankenkassen ist unabdingbar, um dem Ernst der Lage gerecht zu werden.

  

400 Millionen Euro Rücklage im Nacht- und Notdienstfonds – Apotheken fordern Klarheit

Inmitten der andauernden Diskussionen über die finanzielle Lage der Apotheken vor Ort sorgt eine Zahl für Aufsehen: 400 Millionen Euro. Diese Summe stellt die Rücklage des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) dar, die vielen Apothekern sauer aufstößt. Statt die knappen Mittel gezielt einzusetzen, um den chronischen Personalmangel und die unzähligen Überstunden im Apothekenbetrieb zu kompensieren, bleibt das Geld in einem Fonds, der von vielen als „künstlich aufgebläht“ wahrgenommen wird.

Apotheken leisten jedes Jahr Millionen an Überstunden, insbesondere im Rahmen des Nacht- und Notdienstes, der für die Versorgung der Bevölkerung essenziell ist. Allein im vergangenen Jahr summierten sich die Überstunden auf rund fünf Millionen, was die Belastung der Apotheken verdeutlicht. Doch anstatt diese Mehrarbeit angemessen zu honorieren, bleibt der Großteil des Geldes im NNF ungenutzt.

Viele Apotheker stellen sich die Frage, warum diese Rücklage in solchem Umfang bestehen muss, während in den Apotheken selbst das Geld knapp ist. Der Vorwurf, der Fonds sei überdimensioniert, wird zunehmend lauter, und es gibt Forderungen nach einer transparenteren Verwaltung der Mittel.

Die Diskussion fällt in eine ohnehin angespannte Zeit, denn der Deutsche Apothekertag rückt näher und viele Apotheker hoffen auf klare Antworten aus der Politik. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach steht dabei im Fokus. Nachdem er kürzlich in der Bild-Zeitung die Diskussion um Lieferengpässe als „Panikmache“ abgetan hat, fragt sich die Branche, ob er den Mut haben wird, sich den Apothekern persönlich zu stellen. Denn die Sorgen der Apotheken sind real – von Lieferproblemen bis hin zur finanziellen Unsicherheit.

Die Apotheker erwarten beim Apothekertag nicht nur eine klare Position der Politik, sondern auch eine Antwort auf die Frage, wie sie in Zukunft entlastet werden können. Eine gerechtere Verteilung der Mittel aus dem NNF wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Die Diskussion um den Nacht- und Notdienstfonds zeigt ein zentrales Problem auf: Die Diskrepanz zwischen den Bedürfnissen der Apotheken und den Maßnahmen der Politik. Dass ein Fonds mit 400 Millionen Euro Rücklage existiert, während Apotheken unter massivem Kostendruck und Personalengpässen leiden, ist schwer nachvollziehbar. Dieses Geld könnte genutzt werden, um die Millionen an Überstunden zu entlohnen, die Apotheker jedes Jahr leisten. Stattdessen bleibt es ungenutzt, während die Arbeitslast weiter steigt.

Es stellt sich die Frage, warum die Politik hier nicht reagiert. Der Deutsche Apothekertag bietet eine Chance, diese Missstände offen anzusprechen. Doch ob Minister Lauterbach bereit ist, sich dieser Diskussion zu stellen, bleibt fraglich, insbesondere nach seiner umstrittenen Aussage zu den Lieferengpässen.

Apotheken sind eine tragende Säule des Gesundheitssystems, und ihre finanzielle Sicherheit sollte im Interesse aller sein. Die künstliche Aufblähung des NNF und die fehlende Wertschätzung für die geleisteten Überstunden sind Symptome eines tieferliegenden Problems: Die Bedürfnisse der Apotheken werden zu oft ignoriert. Es ist höchste Zeit, dass die Politik handelt – bevor noch mehr Apotheken ihre Türen für immer schließen.

  

Apotheker kritisiert AfP: "AGB geändert, um abzukassieren"

Ein Apotheker erhebt schwere Vorwürfe gegen die Agentur für Präqualifizierung (AfP). Obwohl er seinen Vertrag fristgerecht gekündigt hatte, wurden ihm weiterhin Rechnungen für einen abgelehnten Präqualifizierungsantrag aus November 2023 gestellt. Die Situation sorgt für erheblichen Unmut, da der Apotheker alle geforderten Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht hatte. Der Antrag wurde dennoch abgelehnt, ohne dass er nachvollziehbare Gründe dafür erhalten habe.

"Wir hatten erst drei Monate vor der Ablehnung ein Audit, es gab keine Beanstandungen", erklärt der Apotheker. Trotzdem seien ihm nach der Kündigung Rechnungen zugesandt worden. Besonders ärgerlich sei, dass seine Einsprüche gegen die gestellten Forderungen von der AfP bisher unbeantwortet blieben. Zu seiner Überraschung habe er nun sogar eine Mahnung erhalten.

Grund für die Kündigung war eine Änderung der gesetzlichen Anforderungen zum 1. April 2024, wonach die Präqualifizierung für 18 Produktgruppen entfiel. Der Apotheker entschied sich daraufhin, seinen Vertrag mit der AfP zu beenden und zahlte die dafür vorgesehene Kündigungsgebühr. Dennoch soll er nun über 500 Euro für eine nicht durchgeführte Präqualifizierung zahlen, was er als inakzeptabel empfindet.

Der Apotheker wirft der AfP vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mehrfach geändert zu haben, um offene Präqualifizierungsanträge auch nach einer Kündigung noch abrechnen zu können. Er verweist auf die letzte Änderung der AGB am 20. März 2024. "Die AfP wurde nicht für mich tätig, fordert aber trotzdem Geld", erklärt er empört.

Die fehlende Reaktion auf seine Einsprüche verschärfe seine Frustration weiter. Der Apotheker fordert nun, dass die Rechnungen zurückgenommen und der Fall neu geprüft wird.

Der Fall des Apothekers verdeutlicht einmal mehr, wie intransparent und problematisch das Verfahren rund um die Präqualifizierung sein kann. Die Tatsache, dass ein Antrag, der offenkundig alle erforderlichen Unterlagen beinhaltete, abgelehnt wurde, ohne klare Begründung zu liefern, hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Noch gravierender wird die Situation, wenn ein Vertrag gekündigt wird, aber dennoch Forderungen gestellt werden – eine Praxis, die den Verdacht erweckt, dass hier systematisch abkassiert wird.

Die mehrfachen Änderungen der AGB durch die AfP werfen ebenfalls Fragen auf. Wenn solche Anpassungen dazu führen, dass Kunden trotz Kündigung weiter zur Kasse gebeten werden, steht die Fairness des gesamten Prozesses infrage. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier nicht im Sinne der Apotheker gehandelt wird, sondern vielmehr eine Möglichkeit gesucht wurde, Einnahmen zu sichern – unabhängig von der tatsächlichen Leistung.

Es bleibt zu hoffen, dass die AfP auf die Einsprüche des Apothekers reagiert und eine transparente und gerechte Lösung findet. Denn die Präqualifizierung, die einst zur Qualitätssicherung eingeführt wurde, darf nicht zu einer finanziellen Falle für die Apothekenbetreiber werden.

  

Mehr Eigenbeteiligung im Gesundheitssystem: Lösung oder Risiko?

Die Diskussion über die Zukunft des deutschen Gesundheitssystems hat in den letzten Jahren an Dringlichkeit gewonnen. Beim Branchentreffen „HealthLab“ in München wurde erneut deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Mehr Eigenverantwortung und finanzielle Eigenleistungen der Patienten könnten eine Lösung zur Entlastung des Systems darstellen. Auf Einladung von BCN, der gemeinsamen Vertriebsgesellschaft der Verlage Burda, Funke und Klambt, kamen führende Vertreter der Gesundheits- und Medienbranche zusammen, um über Herausforderungen und Potenziale zu diskutieren. Ein zentrales Thema kristallisierte sich heraus: Wie lässt sich das Gesundheitssystem zukunftssicher gestalten, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden?

Dr. Christian Schareck, Senior Partner bei Roland Berger, präsentierte alarmierende Zahlen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesundheitsausgaben in Deutschland auf rund 500 Milliarden Euro – knapp 6.000 Euro pro Kopf. Diese Zahlen verdeutlichen die immensen finanziellen Belastungen, denen das Gesundheitssystem ausgesetzt ist. Schareck wies darauf hin, dass die Ausgaben in den kommenden Jahren um 132 Prozent steigen könnten, während die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen nur um 124 Prozent zulegen. Die daraus entstehende Finanzierungslücke bedroht die Stabilität des Systems.

Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland, sieht in einer stärkeren Eigenverantwortung der Patienten einen Lösungsansatz. Sie plädierte dafür, das Angebot an rezeptfreien Medikamenten (OTC) auszuweiten und zusätzliche Medikamente aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Diese Maßnahmen könnten Kosten senken, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Brakmann betonte, dass Einsparungen, die die Qualität gefährden, der falsche Weg seien. Lieferengpässe, wie sie derzeit bei bestimmten Medikamenten bestehen, seien eine direkte Folge des übertriebenen Sparzwangs.

Ein weiterer Lösungsansatz kam von Simon Bücher, Geschäftsführer der Plattform IhrApotheken.de. Er sieht in der Digitalisierung eine Chance, die Effizienz zu steigern. Digitale Plattformen könnten nicht nur den Zugang zu Medikamenten erleichtern, sondern auch neue Dienstleistungen für Patienten schaffen. So könnten Apotheken durch digitale Angebote stärker in das Gesundheitssystem integriert und als niedrigschwellige Gesundheitsversorger etabliert werden. „Wir müssen Apotheken als zentrale Akteure im Gesundheitssystem stärken und besser vernetzen,“ betonte Bücher.

Neben den finanziellen und digitalen Aspekten wurde auch die zunehmende Bürokratie als erheblicher Hemmschuh thematisiert. Marco Hammerstein, Geschäftsführer der Sanitätshauskette Rahm, kritisierte die hohe bürokratische Belastung, insbesondere im Pflegebereich. Die Fachkräfte seien bereits heute überlastet, und die wachsende Zahl früh entlassener Krankenhauspatienten verschärfe die Situation. Zudem warnte er vor einer bevorstehenden „Rentenschwemme“, die die personellen Ressourcen weiter belasten werde. Die Qualität der Versorgung müsse im Vordergrund stehen, um ein langfristig funktionierendes Gesundheitssystem zu sichern.

Das Branchentreffen „HealthLab“ verdeutlichte erneut die dringende Notwendigkeit von Reformen im Gesundheitssystem. Mehr Eigenbeteiligung der Patienten, der Ausbau digitaler Angebote und der Abbau bürokratischer Hürden könnten wesentliche Bausteine einer zukunftssicheren Gesundheitsversorgung sein. Die große Herausforderung besteht jedoch darin, diese Maßnahmen praktisch umzusetzen und gleichzeitig die soziale Gerechtigkeit zu wahren.

Die Forderung nach mehr Eigenverantwortung und finanzieller Beteiligung der Patienten mag auf den ersten Blick vernünftig erscheinen, doch dieser Ansatz birgt auch Risiken. Ein Gesundheitssystem, das auf Solidarität beruht, darf nicht zulassen, dass Eigenbeteiligung zu einer Zweiklassenmedizin führt. Der Zugang zu medizinischen Leistungen muss für alle gesichert bleiben, unabhängig von der finanziellen Situation. Die Ausweitung rezeptfreier Medikamente und die Digitalisierung sind sinnvolle Maßnahmen, die zur Entlastung des Systems beitragen können. Doch darf der Fokus nicht ausschließlich auf Kosteneffizienz liegen. Ebenso wichtig ist der Abbau von Bürokratie und die Stärkung des Pflegepersonals. Eine Balance zwischen finanzieller Entlastung des Systems und der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung muss gefunden werden.

 

Kostenfalle CardLink: Apotheken in Sorge über teure Transaktionsgebühren

Die Einführung von CardLink, einem System zur Verarbeitung von E-Rezepten, sorgt bei Apotheken in Deutschland für Unsicherheit. Besonders bei der standeseigenen Genossenschaft Gedisa, die CardLink in den kommenden Wochen breitflächig einführen möchte, mehren sich kritische Stimmen. Apotheken befürchten, dass das System für sie zur Kostenfalle werden könnte, da die Gebühren nach Transaktionen abgerechnet werden. Jede Abfrage eines E-Rezepts durch einen Kunden gilt dabei als Transaktion – unabhängig davon, ob das Rezept am Ende eingelöst wird oder nicht.

Ralf Sommer, dessen Frau die Rats-Apotheke im hessischen Michelstadt leitet, hat die Preisgestaltung der Gedisa genauer unter die Lupe genommen. Besonders beunruhigt ihn die Tatsache, dass jede Transaktion, also jede Abfrage, Kosten verursacht. Die Gedisa bietet ein gestaffeltes Preismodell an: Das günstigste Paket umfasst 100 Transaktionen für 49 Euro im Monat, für 250 Transaktionen werden 64 Euro fällig. Jedes weitere Paket mit 250 Transaktionen kostet 25 Euro. Apotheken starten automatisch mit dem kleinsten Paket, größere können bei Bedarf hinzugebucht werden.

Sommer warnt davor, dass dies schnell zu einem finanziellen Problem werden könnte, insbesondere bei Kunden, die häufiger nachfragen, ob ihre Medikamente vorrätig sind. „Gerade bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes fragen Kunden oft, ob die Arzneimittel verfügbar sind. Das wird schnell teuer, wenn jede Abfrage Kosten verursacht“, so Sommer. Auch die Tatsache, dass Kunden zwar ihre E-Rezepte abfragen, diese aber möglicherweise woanders einlösen, sorgt für Unmut bei den Apotheken.

Die Gedisa verteidigt ihre Preisgestaltung mit den Fixkosten und variablen Transaktionskosten, die etwa durch den Versand von Verifizierungs-SMS entstehen. Jede SMS zur Verifizierung eines Kunden kostet rund 10 Cent, was sich bei häufigen Abfragen schnell summieren kann. Das Verfahren per SMS-Verifizierung wird von Apotheken als veraltet und teuer kritisiert.

Für Apotheken erschwerend kommt hinzu, dass die Vertragslaufzeit mit der Gedisa ein Jahr beträgt. In diesem Zeitraum sind Apotheken verpflichtet, mindestens das kleinste Paket für 49 Euro monatlich zu buchen. Eine frühzeitige Kündigung ist nicht möglich, was viele Apotheken zögern lässt, das System zu nutzen.

Trotz der Kritik hat die Rats-Apotheke CardLink bestellt. Ralf Sommer sieht darin eine notwendige Maßnahme, um im Wettbewerb mit Versandapotheken nicht zurückzubleiben. Dennoch betrachtet er das Modell der Gedisa als problematisch und hat seinen Apothekerverband um Klarstellung gebeten. Bisher gab es jedoch keine zufriedenstellenden Antworten.

Während die Gedisa auf ein transaktionsbasiertes Preismodell setzt, bietet Gesund.de, eine Plattform, die ebenfalls E-Rezepte verarbeitet, eine pauschale Gebühr von 99 Euro im Monat an – unabhängig von der Anzahl der Transaktionen. Im Einführungsjahr 2024 gibt es zudem Sonderkonditionen. Damit erscheint Gesund.de vielen Apotheken als die attraktivere Option.

Eine weitere Alternative wäre die Nutzung der E-Rezept-App der Gematik, die für Apotheken kostenlos ist. Doch bisher wird die App kaum genutzt. Michael Becker, Inhaber der Bären-Apotheke im sächsischen Bernsdorf, hat kürzlich erste Erfahrungen mit der App gemacht und war positiv überrascht, wie reibungslos das System funktioniert. „Ich habe das Rezept direkt im System und musste es nicht über einen Drittanbieter abrufen“, berichtet Becker. Trotzdem bleibt die Nutzung der App in der Breite aus.

Insgesamt bleibt die Situation für Apotheken kompliziert. Die Vielzahl der Plattformen und Anbieter sowie die unterschiedlichen Kostenmodelle erschweren die Entscheidung. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten müssen Apotheken genau abwägen, welche digitalen Lösungen sie implementieren wollen. Für manche stellt CardLink trotz der Kosten eine notwendige Investition dar, um zukunftsfähig zu bleiben. Andere hingegen, wie die Bären-Apotheke, wollen erst einmal abwarten und sehen, ob sich das System tatsächlich bewährt.

Die Digitalisierung der Apothekenbranche schreitet mit großen Schritten voran. Doch der Weg in die digitale Zukunft ist steinig. Das Beispiel CardLink zeigt, wie schwer es Apotheken gemacht wird, zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen. Besonders die standeseigene Gedisa, die eigentlich den Vor-Ort-Apotheken helfen sollte, hat mit ihrem transaktionsbasierten Preismodell viele verärgert. Jede Abfrage kostet Geld, und das in Zeiten, in denen Apotheken ohnehin unter Druck stehen.

Der Gedanke, sich gegenüber den großen Versandapotheken besser aufzustellen, ist sicherlich richtig. Aber muss dies wirklich mit einem Modell geschehen, das für viele Apotheken eher einer Kostenfalle gleicht? Gerade wenn Kunden mehrfach ihre Rezepte abfragen, ohne diese letztlich in der Apotheke einzulösen, zahlen Apotheken drauf – und das in einem ohnehin angespannten Marktumfeld.

Die Gedisa verteidigt ihr Modell mit Verweis auf fixe und variable Kosten, doch die Kritik am SMS-Verifizierungsverfahren ist nicht von der Hand zu weisen. Es erscheint veraltet und unzeitgemäß in einer Welt, in der es längst einfachere und günstigere Lösungen gibt. Der Ansatz, Apotheken über ein Jahr hinweg an dieses Modell zu binden, lässt den Spielraum für Flexibilität zudem nahezu verschwinden.

Andere Anbieter wie Gesund.de zeigen, dass es auch anders geht. Mit einer Pauschale von 99 Euro bieten sie eine klare und kalkulierbare Lösung, die für viele Apotheken eine bessere Alternative darstellen könnte. Doch die wirklich beste Lösung könnte die bereits vorhandene E-Rezept-App der Gematik sein – kostenfrei und unkompliziert. Doch wie so oft in der Digitalisierung scheitert es an der breiten Akzeptanz. Vielleicht wäre dies der Schritt, den Apotheken und Kunden gleichermaßen gehen sollten, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.

 

Streit um Impfungen in Apotheken: Kassenärzte erneuern Kritik

Mit dem Beginn der neuen Grippesaison meldet sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erneut zu Wort und spricht sich vehement gegen die Ausweitung der Impfangebote in Apotheken aus. Laut KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister ist das Impfen eine zentrale ärztliche Aufgabe, die auch in Zukunft nicht in die Hände von Apotheken gelegt werden sollte. Hofmeister betonte: „Impfen ist und bleibt ärztliche Aufgabe.“ Dies stehe im klaren Gegensatz zu den derzeitigen Plänen, das Impfen in Apotheken auszuweiten, um die Impfquote weiter zu steigern.

Hofmeister führt aus, dass Arztpraxen die erste Anlaufstelle für Grippeschutzimpfungen bleiben sollten. „Nur Ärztinnen und Ärzte kennen den umfassenden Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten“, so der KBV-Vize. Es sei essenziell, dass die individuelle ärztliche Empfehlung und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die ärztliche Kompetenz gewahrt bleiben. Insbesondere für Risikogruppen, wie ältere Menschen oder chronisch Kranke, sei der Arztbesuch für die Grippeschutzimpfung die beste Wahl.

Das Impfen umfasse zudem weit mehr als nur den Akt der Injektion. Eine gründliche Impfanamnese, die Aufklärung über mögliche Risiken und die Abklärung von Kontraindikationen seien essenziell, erklärte Hofmeister weiter. Diese Schritte könnten nur in einem ärztlichen Umfeld umfassend gewährleistet werden, was das Impfen in Apotheken problematisch mache.

Die Debatte ist nicht neu. Seit Einführung der Modellprojekte, die es Apothekerinnen und Apothekern erlauben, Grippeimpfungen durchzuführen, wird die Ärzteschaft nicht müde, auf ihre Bedenken hinzuweisen. Doch das Interesse an den Impfungen in Apotheken scheint zu wachsen. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) wurden in der Grippesaison 2022/23 etwa 67.300 Impfungen in Apotheken durchgeführt. Die Nachfrage nach einem niedrigschwelligen Angebot, das den Zugang zur Grippeschutzimpfung erleichtert, ist unbestreitbar vorhanden. Patienten äußern sich oft positiv über das bequeme und schnelle Verfahren in Apotheken.

Apothekerinnen und Apotheker dürfen nach dem § 20c Infektionsschutzgesetz bundesweit Grippeimpfungen bei Personen ab 18 Jahren sowie Covid-19-Impfungen bei Menschen ab 12 Jahren anbieten. Dieses Modell wurde geschaffen, um die Impfquote in Deutschland zu erhöhen, die trotz intensiver Aufklärungskampagnen der Ärzteschaft in manchen Regionen immer noch unter den Erwartungen liegt.

Die Diskussion um die Ausweitung des Impfangebots bleibt jedoch ein Streitthema. Die Ärzteschaft pocht darauf, dass das Impfen ein integraler Bestandteil der ärztlichen Vorsorge bleibe, während Apotheken das niedrigschwellige Angebot als Ergänzung zu den Arztpraxen sehen. Ob die Ausweitung des Impfangebots auf Apotheken langfristig die gewünschten Effekte in der Erhöhung der Impfquote haben wird, bleibt abzuwarten.

Die erneute Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an der Ausweitung des Impfangebots in Apotheken wirft die Frage auf, ob und inwieweit Apotheken wirklich eine Konkurrenz zu Arztpraxen darstellen. Während die Ärzteschaft vehement betont, dass nur Ärztinnen und Ärzte das nötige Wissen und den Überblick über den Gesundheitszustand der Patienten haben, wird übersehen, dass Apotheken in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung bieten.

Es geht nicht darum, die Rolle der Ärztinnen und Ärzte infrage zu stellen, sondern darum, den Zugang zur Impfung für möglichst viele Menschen zu erleichtern. Gerade in ländlichen Regionen, wo der Weg zum Hausarzt lang sein kann, sind Apotheken oft die erste Anlaufstelle. Die Zahl von 67.300 durchgeführten Impfungen allein in der letzten Grippesaison zeigt, dass die Menschen das Angebot gerne annehmen.

Selbstverständlich ist die Impfanamnese ein wichtiger Schritt im Prozess, doch auch Apothekerinnen und Apotheker durchlaufen umfassende Schulungen, um die Risiken einer Impfung korrekt einschätzen zu können. Die Vorstellung, dass nur Ärztinnen und Ärzte eine Grippeimpfung sicher durchführen können, ignoriert die Tatsache, dass viele Gesundheitsdienste in Deutschland bereits erfolgreich durch Apotheken erbracht werden.

Am Ende sollte es nicht um Konkurrenz gehen, sondern um Kooperation. Eine Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen, Ärzten und Apotheken könnte dazu beitragen, die Impfquote zu steigern und damit einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von Influenza und anderen Krankheiten zu leisten. Wichtig ist, dass die Patientinnen und Patienten die Wahl haben, sich dort impfen zu lassen, wo es für sie am praktischsten ist – sei es in der Arztpraxis oder der Apotheke.

  

Semaglutid in der Pandemie – Ein Durchbruch bei Adipositas und Covid-19?

Die Covid-19-Pandemie hat die medizinische Forschung in vielerlei Hinsicht beeinflusst. Die Select-Studie (Semaglutide Effects on Cardiovascular Outcomes in Patients with Overweight or Obesity), ursprünglich zur Untersuchung der Wirkung von Semaglutid auf kardiovaskuläre Komplikationen bei Menschen mit Adipositas konzipiert, lieferte während der Pandemie unerwartete Erkenntnisse. Semaglutid könnte nicht nur das Sterberisiko bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken, sondern auch die Überlebenschancen bei Covid-19-Infektionen verbessern. Diese Ergebnisse wurden kürzlich im „Journal of the American College of Cardiology“ veröffentlicht.

An der Studie nahmen über 17.500 Personen aus 41 Ländern teil, die mindestens 45 Jahre alt waren, einen BMI von 27 oder höher aufwiesen und eine kardiovaskuläre Erkrankung hatten, jedoch keinen Diabetes. Die Teilnehmenden erhielten über einen Zeitraum von drei Jahren wöchentliche Injektionen von 2,4 Milligramm Semaglutid oder ein Placebo. Durch den Ausbruch der Pandemie wurde auch die Auswirkung des Medikaments auf Covid-19-Infektionen in den Fokus der Untersuchung gerückt.

Die Ergebnisse waren vielversprechend: In der Semaglutid-Gruppe sank die Gesamtmortalität um 19 Prozent im Vergleich zur Placebo-Gruppe. Kardiovaskuläre Todesfälle reduzierten sich um 15 Prozent, nicht-kardiovaskuläre Todesfälle um 23 Prozent. Besonders auffällig war der Rückgang von Covid-19-bedingten Todesfällen: 43 Todesfälle traten in der Semaglutid-Gruppe auf, verglichen mit 65 in der Placebo-Gruppe. Zudem zeigten sich bei den Semaglutid-Behandelten weniger schwerwiegende Komplikationen im Zusammenhang mit Covid-19, wobei 232 schwerwiegende Ereignisse in der Semaglutid-Gruppe dokumentiert wurden, gegenüber 277 in der Placebo-Gruppe.

Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt der Studie war der Einfluss von Semaglutid auf das Körpergewicht. Der Gewichtsverlust bei den mit Semaglutid behandelten Personen war signifikant höher als in der Placebo-Gruppe: Bei Überlebenden betrug der Gewichtsverlust im Durchschnitt 8,4 Kilogramm, bei Verstorbenen 6,4 Kilogramm. In der Placebo-Gruppe waren es lediglich 1,25 Kilogramm bzw. 0,9 Kilogramm.

Diese Ergebnisse legen nahe, dass Semaglutid nicht nur eine vielversprechende Therapie zur Gewichtsreduktion und kardiovaskulären Risikominimierung darstellt, sondern auch eine Schutzwirkung gegen schwerwiegende Covid-19-Verläufe entfalten könnte. Inwieweit diese Erkenntnisse langfristig in die Praxis umgesetzt werden, bleibt abzuwarten, aber die Resultate bieten eine solide Grundlage für weiterführende Untersuchungen.

Die Ergebnisse der Select-Studie sind ein Lichtblick in der andauernden Pandemie. Semaglutid, das vor allem durch seine Wirkung bei der Gewichtsreduktion und der Verbesserung der kardiovaskulären Gesundheit bekannt ist, könnte eine entscheidende Rolle im Schutz von Hochrisikopatienten bei Covid-19 spielen. Besonders die Reduktion der Mortalität bei den mit Semaglutid behandelten Personen ist bemerkenswert und bietet neue Perspektiven in der medizinischen Therapie.

In der Pandemie zeigt sich immer wieder, wie wichtig es ist, vorhandene Medikamente auf weitere Anwendungsbereiche zu prüfen. Semaglutid könnte, falls weitere Studien diese Ergebnisse bestätigen, ein wichtiger Baustein im Kampf gegen schwerwiegende Verläufe von Covid-19 sein. Der Rückgang der Todesfälle und schwerwiegenden Komplikationen in der Semaglutid-Gruppe unterstreicht das Potenzial des Medikaments.

Jedoch bleibt die Frage offen, inwieweit diese Ergebnisse in der Breite Anwendung finden werden. Semaglutid hat sich bereits als wirksam in der Behandlung von Adipositas und kardiovaskulären Erkrankungen bewährt, und seine mögliche Rolle in der Pandemiebekämpfung könnte neue Wege in der Behandlung von Risikopatienten eröffnen.

In einer Zeit, in der die medizinische Forschung stets auf der Suche nach neuen Behandlungsmöglichkeiten für Covid-19 ist, könnte Semaglutid ein wertvolles Instrument werden. Die Ergebnisse der Studie liefern jedenfalls berechtigte Hoffnungen auf eine bessere Versorgung von Risikogruppen in künftigen Pandemien.

  

Zink-Präparate: Wann die Kasse zahlt – und wann nicht

Zink ist ein essenzielles Spurenelement, das im menschlichen Körper vielfältige Funktionen übernimmt. In bestimmten medizinischen Fällen können Zinkpräparate sogar zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Doch die Bedingungen dafür sind streng geregelt, und Apotheker sowie Patienten müssen auf verschiedene Details achten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte OTC-Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Zinkverbindungen sind in dieser Liste unter Punkt 45 aufgeführt. Grundsätzlich gilt: Zinkpräparate sind nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen erstattungsfähig. Dazu zählen die Behandlung der seltenen, genetisch bedingten enteropathischen Akrodermatitis, ein nachgewiesener Zinkmangel infolge einer Dialysebehandlung sowie die Hemmung der Kupferaufnahme bei Patienten mit Morbus Wilson. Für diese drei Indikationen gelten Zinkverbindungen als notwendiger Bestandteil der Therapie und können daher als Monopräparate von den Krankenkassen übernommen werden.

Für Apotheken bedeutet dies, dass eine Prüfpflicht entsteht, wenn auf einem Rezept eine Diagnose vermerkt ist. Dies ist zwar keine Pflicht für den Arzt, jedoch ein hilfreiches Indiz für den Apotheker. Stimmt die Diagnose mit den Vorgaben der OTC-Ausnahmeliste überein, darf das Präparat zulasten der Kasse abgegeben werden. Patienten müssen in diesen Fällen lediglich die gesetzliche Zuzahlung leisten und mögliche Mehrkosten tragen. Darüber hinaus sind Rabattverträge, die zwischen Krankenkassen und Herstellern bestehen, zu berücksichtigen. Diese können die Auswahl des Präparates zusätzlich beeinflussen.

Liegt keine passende Diagnose vor, muss der Patient die Kosten des Arzneimittels selbst übernehmen. Handelt es sich bei dem Präparat um ein Nahrungsergänzungsmittel und nicht um ein Arzneimittel, besteht ebenfalls keine Erstattungsmöglichkeit. Nahrungsergänzungsmittel fallen nicht unter die Regularien für apothekenpflichtige, nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Apotheker müssen hier klar zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln unterscheiden. Während Arzneimittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sind, dienen Nahrungsergänzungsmittel ausschließlich der Ergänzung der allgemeinen Ernährung.

Entscheidend ist außerdem die Definition von Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Ein Produkt muss eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung auf den Körper haben, um als Arzneimittel zu gelten. Nur dann besteht eine Chance auf Erstattung durch die Krankenkassen. Diese klare Abgrenzung sorgt immer wieder für Unsicherheiten bei Patienten, die glauben, auch Präparate, die sie als Nahrungsergänzungsmittel verwenden, könnten von der Kasse bezahlt werden.

Für die Abrechnung zulasten der Kasse muss das Zinkpräparat eindeutig als Arzneimittel eingestuft werden und einer der genannten Indikationen entsprechen. Andernfalls bleibt der Patient auf den Kosten sitzen. Die Abgabe dieser Präparate stellt Apotheken vor eine zusätzliche Verantwortung, denn Fehler können zu Retaxationen führen – Rückforderungen der Kassen, die den wirtschaftlichen Erfolg der Apotheke gefährden könnten. Patienten sollten sich deshalb gut beraten lassen und im Zweifel nachfragen, ob ihr Präparat erstattungsfähig ist.

Die Erstattung von Zinkpräparaten durch die Krankenkassen mag auf den ersten Blick wie eine Randnotiz im Apothekenalltag erscheinen, doch der Teufel steckt im Detail. Gerade die Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln ist oft eine Herausforderung – sowohl für Patienten als auch für Apotheker. Während Arzneimittel zur Behandlung von Krankheiten zugelassen sind, genießen Nahrungsergänzungsmittel weitaus weniger strenge Regulierungen und werden selten erstattet.

Für die Apotheken bedeutet dies, dass sie besonders aufmerksam sein müssen, um Fehler zu vermeiden. Eine fehlerhafte Abgabe eines Präparats auf Kosten der Krankenkasse kann zu teuren Retaxationen führen, die die wirtschaftliche Lage der Apotheke belasten. Doch nicht nur die Apotheker, auch die Patienten sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Es ist ratsam, sich genau über die Erstattungsmöglichkeiten zu informieren und Rückfragen zu stellen, wenn Unsicherheiten bestehen. In Zeiten knapper Kassen wird die korrekte Abrechnung zunehmend wichtiger – und das nicht nur für Apotheker, sondern auch für das gesamte Gesundheitssystem.

Zudem zeigt sich hier, wie komplex das Gesundheitssystem oft für Laien ist. Gerade die Unterscheidung, wann ein Präparat erstattet wird und wann nicht, führt häufig zu Missverständnissen. Die Lösung? Mehr Aufklärung und Beratung. Apotheker sind hier gefordert, den Patienten bestmöglich zu informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden. Nur so lässt sich die korrekte Versorgung sicherstellen – zum Wohl des Patienten und im Einklang mit den Regularien der Krankenkassen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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