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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der AfD-Fraktion abgewiesen, die einen Anspruch auf den Vorsitz im Gesundheitsausschuss des Bundestages geltend machte. Der Kandidat der AfD konnte 2021 in einer geheimen Wahl keine Mehrheit erzielen, woraufhin die Partei eine Verletzung des Gleichbehandlungsprinzips sah. Gleichzeitig kämpfen Apotheken mit bürokratischen Hürden, da Retaxationen bei Schutzimpfungen aufgrund formaler Fehler für erhebliche finanzielle Belastungen sorgen. In Diez setzen Apotheken auf Künstliche Intelligenz, um administrative Aufgaben zu optimieren, während der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn Apotheken besucht, ohne seinen Nachfolger Karl Lauterbach zu kritisieren.
AfD scheitert vor Verfassungsgericht: Kein Anspruch auf Ausschussvorsitze
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der AfD-Fraktion im Bundestag abgewiesen. Die Partei hatte gegen die Besetzung des Vorsitzes im Gesundheitsausschuss geklagt, nachdem ihr Kandidat Jörg Schneider im Jahr 2021 in einer geheimen Wahl keine Mehrheit erzielen konnte. Die AfD sah darin eine Verletzung des Gleichbehandlungsprinzips und argumentierte, dass ihr gemäß der Geschäftsordnung des Bundestags und dem Stärkeverhältnis der Fraktionen der Vorsitz zustehe. Doch die Verfassungsrichter urteilten einstimmig, dass die Rechte der AfD nicht verletzt seien.
Das Gericht betonte, dass der Bundestag in Fragen der Geschäftsordnung autonom sei. Die Wahl der Ausschussvorsitzenden unterliege demokratischen Prozessen, und die AfD könne sich nicht automatisch auf eine Mehrheit berufen. Auch der Verweis der AfD auf das Recht auf Gleichbehandlung gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes wurde zurückgewiesen. Die Richter stellten klar, dass es hier nicht um spezifische Statusrechte gehe, sondern um Positionen, die durch die Geschäftsordnung des Bundestages geregelt würden.
Die Ablehnung von Jörg Schneider als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses war nicht der einzige Fall, in dem ein AfD-Kandidat gescheitert war. Auch in anderen Ausschüssen konnte die Partei keinen Vorsitz erringen. Zudem wurde der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt. Auch hier entschied das Bundesverfassungsgericht, dass keine Rechtsverletzung vorliegt.
Im Vorfeld hatte die AfD mit provokanten Aktionen für Aufsehen gesorgt. So hatte der Abgeordnete Kai-Uwe Ziegler das Schild der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses vor einer Sitzung eigenmächtig ausgetauscht und durch ein Schild mit seinem eigenen Namen ersetzt. Die AfD sprach in diesem Zusammenhang von einem „Boykott“ ihrer Fraktion und warf den anderen Parteien vor, die vereinbarten Ausschussvorsitze nicht anzuerkennen.
Laut Geschäftsordnung des Bundestages haben alle Fraktionen das Recht, entsprechend ihrer Stärke Ausschussvorsitze zu besetzen. Die größte Fraktion darf dabei als erste einen Vorsitz wählen, gefolgt von den anderen Fraktionen. Dass ein Kandidat jedoch in einer geheimen Wahl keine Mehrheit erhält, gehört zu den demokratischen Prozessen im Bundestag und wurde vom Verfassungsgericht ausdrücklich als zulässig erklärt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der AfD zeigt einmal mehr die Bedeutung demokratischer Prozesse und die Grenzen von Machtansprüchen einzelner Parteien. Die AfD hatte mit ihrer Beschwerde versucht, eine vermeintliche Benachteiligung zu beklagen, doch das Gericht stellte klar, dass das Prinzip der demokratischen Mehrheitsentscheidung Vorrang hat. Es reicht nicht aus, auf der Basis von Fraktionsstärke den Anspruch auf Ausschussvorsitze zu erheben – die Kandidaten müssen auch das Vertrauen der Mitglieder dieser Ausschüsse gewinnen.
Das Verhalten der AfD, wie der Schildtausch durch Kai-Uwe Ziegler, ist nicht nur Ausdruck eines verzweifelten Machtstrebens, sondern auch ein Angriff auf die Würde und die Funktionsweise des Parlaments. Solche Aktionen tragen dazu bei, die politische Atmosphäre weiter zu vergiften, anstatt zu einer konstruktiven Zusammenarbeit beizutragen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht nur rechtlich, sondern auch politisch ein starkes Signal: Es geht darum, die Spielregeln der Demokratie zu respektieren und zu akzeptieren, dass parlamentarische Macht nicht einfach durch Stärkeverhältnisse, sondern durch Mehrheiten und Vertrauen erlangt wird.
Retaxationen bei Impfungen: Apotheken kämpfen gegen bürokratische Hürden
In den letzten Wochen sorgten Berichte über Retaxationen im Zusammenhang mit in Apotheken durchgeführten Schutzimpfungen für Aufsehen. Die Kritik richtet sich dabei nicht etwa auf fachliche Mängel bei den Impfungen selbst, sondern auf vermeintlich kleine formale Fehler, die jedoch erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können. Insbesondere wird beanstandet, dass auf den Abrechnungsbelegen nicht der vollständige Name der impfenden Person vermerkt ist. Diese formalen Mängel führen in vielen Fällen zur kompletten Streichung der Erstattung durch die Krankenkassen, was für viele Apotheken eine wirtschaftliche Belastung darstellt.
Die Praxis, aufgrund kleiner formaler Fehler die Erstattung zu verweigern, scheint sich zu einem systemischen Problem zu entwickeln. Immer mehr Apotheken sehen sich mit der Situation konfrontiert, dass selbst fachlich korrekt durchgeführte Impfungen nicht vergütet werden, weil sie den hohen Anforderungen an die Abrechnung nicht genügen. Dies stellt viele Apotheken, die ohnehin unter dem Druck steigender Betriebskosten und einer angespannten wirtschaftlichen Lage stehen, vor zusätzliche Herausforderungen.
Seit der Einführung der Möglichkeit, Schutzimpfungen in Apotheken durchzuführen, hat sich dieses Angebot als wertvolle Ergänzung der Gesundheitsversorgung etabliert. Apotheken tragen dadurch maßgeblich zur Entlastung der Arztpraxen bei und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine niederschwellige Möglichkeit, Impfungen durchzuführen. Doch die bürokratischen Anforderungen an die Dokumentation und Abrechnung dieser Impfungen sind hoch. Insbesondere die Vorgabe, dass der vollständige Name der impfenden Person auf den Abrechnungsunterlagen vermerkt sein muss, wird in der Praxis zu einem Stolperstein.
Kleine formale Fehler, wie das Fehlen des Vornamens oder eine unvollständige Angabe, können zu einer kompletten Streichung der Erstattung führen. Für viele Apotheken bedeutet dies einen erheblichen finanziellen Verlust, da die Durchführung der Impfungen mit Personal- und Sachkosten verbunden ist, die ohne die Erstattung der Krankenkassen nicht gedeckt werden können. Apotheken müssen daher besonders sorgfältig darauf achten, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.
Um den Retaxationen vorzubeugen, sollten Apothekenteams ihre internen Abläufe überprüfen und sicherstellen, dass alle Abrechnungsunterlagen korrekt ausgefüllt werden. Eine regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden und klare Prozessabläufe können dazu beitragen, Fehler zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Apotheken eng mit den Krankenkassen und Abrechnungszentren zusammenarbeiten, um Unklarheiten bei der Abrechnung im Vorfeld auszuräumen. Ein hohes Maß an Sorgfalt und die Einhaltung aller formalen Vorgaben sind unerlässlich, um Retaxationen zu verhindern.
Das Problem der Retaxationen zeigt jedoch auch die Schwächen des aktuellen Abrechnungssystems auf. Die strengen formalen Vorgaben, die oft auf Details wie die vollständige Namensangabe abstellen, erscheinen in der Praxis wenig praxisnah und führen zu einer unnötigen Belastung der Apotheken. Statt den Fokus auf die inhaltliche Qualität der erbrachten Gesundheitsleistungen zu legen, werden Apotheken durch bürokratische Hürden ausgebremst. Dies kann langfristig dazu führen, dass sich weniger Apotheken an der Durchführung von Impfungen beteiligen, was negative Auswirkungen auf die flächendeckende Gesundheitsversorgung haben könnte.
Die Politik ist daher gefordert, das Abrechnungssystem zu überarbeiten und praxisnähere Lösungen zu finden. Es kann nicht im Interesse der Krankenkassen und des Gesundheitssystems sein, dass Apotheken für kleine formale Fehler finanziell bestraft werden, obwohl sie wertvolle Gesundheitsdienstleistungen erbringen. Eine flexiblere und weniger fehleranfällige Abrechnungspraxis würde nicht nur den Apotheken zugutekommen, sondern auch das Gesundheitssystem insgesamt stärken.
Die aktuellen Retaxationen aufgrund formaler Fehler bei der Abrechnung von Impfungen werfen grundlegende Fragen über die Praxis der Bürokratie im Gesundheitswesen auf. Dass Apotheken, die sich aktiv an der Pandemiebekämpfung beteiligen und Impfungen anbieten, für kleine formale Fehler bestraft werden, zeigt eine problematische Starrheit im System. Natürlich sind korrekte Abrechnungen wichtig, doch die starre Auslegung der Vorschriften scheint unverhältnismäßig und praxisfern.
Die Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem sollte gestärkt werden, doch die aktuellen Vorgaben führen dazu, dass ihre Arbeit durch unnötige Bürokratie behindert wird. Die Fokussierung auf formale Fehler anstelle der tatsächlichen Qualität der Leistung zeigt eine bedenkliche Entwicklung. Statt Apotheken zu unterstützen, werden sie durch Retaxationen abgestraft, die auf formalen Mängeln beruhen. Diese Praxis führt nicht nur zu wirtschaftlichen Belastungen, sondern untergräbt auch das Vertrauen in die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Krankenkassen.
Es ist an der Zeit, dass die Politik hier eingreift und die Abrechnungsmodalitäten überarbeitet. Apotheken dürfen nicht durch bürokratische Hürden davon abgehalten werden, ihren Beitrag zur Gesundheitsversorgung zu leisten. Ein flexibleres System, das die tatsächlichen Leistungen anerkennt und kleinere formale Fehler nicht sofort sanktioniert, würde den Apotheken helfen, sich wieder auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren – nämlich die Versorgung der Bevölkerung. Solange dies nicht geschieht, werden Apotheken gezwungen sein, ihre Energie auf bürokratische Details zu richten, anstatt auf die direkte Versorgung ihrer Patienten.
KI im Apothekenalltag: Effizienzsteigerung durch digitale Helfer
In den Apotheken von Dr. Philipp Hoffmann in Diez hat die Künstliche Intelligenz (KI) Einzug gehalten. Emma, eine innovative Software, die seit April in den fünf Apothekenbetrieben der Familie Hoffmann im Einsatz ist, übernimmt zahlreiche administrative Aufgaben und entlastet damit das Apothekenteam erheblich. Hoffmann investiert rund 800 Euro monatlich in die KI, die mittlerweile unverzichtbar geworden ist. "Sie kann lesen, sehen, klicken", beschreibt der Apotheker seine digitale Mitarbeiterin.
Emmas wichtigste Aufgabe ist die Verwaltung der Defektlisten. Alle 30 Minuten fragt sie bei Großhändlern und Herstellern nach, ob bestimmte Produkte wieder verfügbar sind, und passt die Bestellmengen automatisch an. Dies hat dazu geführt, dass die Anzahl der offenen Defektartikel von über 700 auf weniger als 200 reduziert wurde. Für die Mitarbeiter bedeutet dies eine immense Zeitersparnis, da sie sich nicht mehr um diese repetitive Aufgabe kümmern müssen.
Darüber hinaus übernimmt Emma das Versenden von Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Bewertungsanfragen. Auch Preisanpassungen bei Lieferanten- oder Herstellererhöhungen führt sie eigenständig durch. Selbst Fehler in der KoCoBox, dem Gerät zur sicheren Datenübertragung in Apotheken, erkennt die KI und behebt sie automatisch.
Die Einführung der KI stieß zunächst auf Skepsis im Team, doch diese hat sich schnell aufgelöst. "Es ist eine Entlastung für alle", sagt Hoffmann. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels sei es eine große Hilfe, dass die KI wiederkehrende Aufgaben übernimmt und so mehr Raum für die persönliche Kundenbetreuung schafft. Die KI ist flexibel einsetzbar und kann ohne besondere IT-Kenntnisse vom Apothekenteam trainiert und angepasst werden.
Fehler sind dennoch nicht ausgeschlossen. So kam es einmal zu einer übermäßigen Bestellung von 100 Packungen Bepanthen Narbengel. Dieser Fehler wurde jedoch schnell behoben, und die betroffenen Produkte wurden eingelagert. Insgesamt überwiegen jedoch die Vorteile der KI, die für Hoffmanns Apotheken zu einem wichtigen Bestandteil des täglichen Betriebs geworden ist.
Die Digitalisierung macht auch vor Apotheken nicht Halt, und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zeigt eindrucksvoll, wie der Arbeitsalltag durch moderne Technologien effizienter gestaltet werden kann. Mit Emma hat Dr. Philipp Hoffmann eine Lösung gefunden, die nicht nur administrative Prozesse erleichtert, sondern auch die Arbeitsbelastung seiner Angestellten erheblich reduziert. In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.
Der Einsatz von KI wie Emma kann jedoch nicht nur als pragmatische Entlastung gesehen werden. Vielmehr stellt sich die Frage, wie weit die Automatisierung in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen gehen sollte. Zwar übernimmt Emma derzeit nur administrative Aufgaben, doch mit zunehmender technologischer Entwicklung wird der Einfluss solcher Systeme sicherlich zunehmen. Hierbei muss sorgfältig abgewogen werden, wo die Grenze zwischen technischer Unterstützung und dem Ersatz menschlicher Expertise gezogen wird.
Für Apotheken wie die von Dr. Hoffmann bietet die Einführung der KI unbestreitbare Vorteile: Zeitersparnis, erhöhte Effizienz und die Möglichkeit, sich stärker auf die persönliche Kundenbetreuung zu konzentrieren. Doch sollte die Einführung solcher Technologien immer kritisch begleitet werden. Die Balance zwischen technologischem Fortschritt und der Erhaltung menschlicher Expertise muss gewahrt bleiben, um die Qualität der Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheitssektor, zu sichern.
Apotheker fordern Lauterbach zum Handeln auf: Mehr Wertschätzung und Unterstützung dringend nötig
Heute treffen sich zehn Apothekerinnen und Apotheker, darunter Armin Noeske, mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Bundestag, um dringende Themen des deutschen Gesundheitswesens zu besprechen. Das Treffen markiert eine bedeutende Gelegenheit für die Apothekenvertreter, da Lauterbach bei einem ähnlichen Gespräch im November 2022 nicht anwesend war. Damals äußerten die Apotheker aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ihre Sorgen gegenüber Bundestagsabgeordneten aus ihren Wahlkreisen, blieben jedoch mit ihren Forderungen weitgehend ungehört.
In Vorbereitung auf das heutige Treffen haben die Apotheker ein Zehn-Punkte-Papier ausgearbeitet, das die zentralen Herausforderungen der Branche aufzeigt. Der Kern ihrer Botschaft: Ohne eine deutliche Verbesserung der finanziellen Unterstützung und der gesellschaftlichen Wertschätzung drohen weitere Apothekenschließungen, was verheerende Auswirkungen auf das deutsche Gesundheitssystem haben könnte. Armin Noeske, der maßgeblich an der Erstellung des Dokuments beteiligt war, betont: „Wir brauchen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine angemessene Anerkennung unserer Arbeit. Apothekenschließungen würden eine Katastrophe für die Gesundheitsversorgung darstellen.“
Ein Beispiel für die mangelnde Wertschätzung sehen die Apotheker in der seit 2022 geänderten Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Diese wurde durch „fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt“ mit dem Zusatz „oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ ersetzt. Die Apotheker fühlen sich dadurch diskreditiert und fordern eine gleichwertige Erwähnung wie die Ärzte.
Der Gesundheitsminister will sich ab 13 Uhr eine Stunde Zeit nehmen, um die Anliegen der Apotheker zu hören. Für viele in der Branche bietet dieses Treffen eine der letzten Gelegenheiten, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, die den Fortbestand zahlreicher Apotheken sichern könnten. Ob Lauterbach auf die Forderungen eingehen wird, bleibt jedoch abzuwarten.
Das heutige Treffen zwischen Gesundheitsminister Karl Lauterbach und den Apothekern könnte ein entscheidender Moment für die Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland sein. Seit Jahren kämpfen die Inhaber um Anerkennung und Unterstützung, während sich die Arbeitsbelastung und die finanziellen Rahmenbedingungen stetig verschlechtern. Viele Apothekeninhaber fühlen sich von der Politik im Stich gelassen, und die Formulierungsänderung in den Packungsbeilagen ist nur ein Beispiel für die schleichende Erosion ihres Berufsstandes.
Die Tatsache, dass Minister Lauterbach nun an diesem Gespräch teilnimmt, weckt Hoffnungen auf Veränderung. Doch es bleibt abzuwarten, ob konkrete Maßnahmen folgen. Die Apotheken spielen eine zentrale Rolle in der medizinischen Versorgung, besonders in ländlichen Regionen, wo ärztliche Versorgung zunehmend Mangelware wird. Sollte die Politik nicht bald reagieren, droht eine Welle von Apothekenschließungen, die die Gesundheitsversorgung nachhaltig schädigen könnte.
Es ist nun an der Zeit, dass die Politik die Nöte der Apotheker ernst nimmt und entsprechende Maßnahmen ergreift, um den Fortbestand dieses wichtigen Zweigs des Gesundheitswesens zu sichern. Eine angemessene Vergütung und die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Arbeit sollten hierbei zentrale Forderungen sein. Doch die Erfahrung lehrt: Gute Gespräche allein reichen nicht aus. Es braucht konkrete Taten, um den drohenden Zusammenbruch des Apothekennetzes in Deutschland abzuwenden.
Spahn meidet Lauterbach-Kritik bei Apothekenbesuch
Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat während eines Besuchs in der Hubertus-Apotheke in Legden auf eine direkte Kritik an den Reformplänen seines Nachfolgers Karl Lauterbach (SPD) verzichtet. Bei seinem Termin im nordrhein-westfälischen Steinfurt und Borken nutzte Spahn die Gelegenheit, sich über die aktuellen Herausforderungen der Apothekenbranche zu informieren, vor allem im Hinblick auf die geplanten Reformen, die auf erhebliche Kritik seitens der Apotheker stoßen.
Petra Hruby, Inhaberin der Hubertus-Apotheke und Vorsitzende der Bezirksgruppe Borken im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), schilderte Spahn die Sorgen und Nöte der Apotheken vor Ort. Insbesondere äußerte sie Bedenken gegenüber den geplanten „Light-Apotheken“, bei denen Apotheker
nur noch wenige Stunden pro Woche vor Ort wären. Dies würde, so Hruby, die Versorgung der Patient
deutlich schwächen. Dienstleistungen wie Rezepturen, Medikationsberatung oder die Abgabe von Betäubungsmitteln könnten so nicht mehr jederzeit sichergestellt werden. Sie warnte vor einer Zwei-Klassen-Versorgung, bei der manche Patienten das Glück hätten, eine vollwertige Apotheke in der Nähe zu haben, während andere auf unterbesetzte Apotheken angewiesen wären.
Spahn, der in seiner Amtszeit selbst mit den Apothekern nicht immer im Einklang stand, zeigte Verständnis für die Sorgen der Inhaberin, vermied jedoch jegliche Bewertung der Reformpläne Lauterbachs. Laut Hruby nahm er sich viel Zeit, um die Anliegen ihrer Mitarbeiter anzuhören, und demonstrierte weiterhin tiefes Fachwissen im Bereich Gesundheitspolitik.
Hruby erinnerte daran, dass Spahn während seiner Zeit als Gesundheitsminister ebenfalls keine signifikante Erhöhung des Apothekenhonorars vorgenommen habe, wodurch viele Apotheken in wirtschaftliche Schieflagen geraten seien. Dennoch lobte sie Spahns Vorstoß, pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) stärker zu honorieren, um die präventive Versorgung durch Apotheken zu verbessern. Sie kritisierte jedoch Lauterbachs Pläne, den Fokus auf Prävention zu verstärken, während gleichzeitig Approbierte eingespart werden sollen. Ohne wirtschaftlich gesunde Apotheken und approbiertes Personal, so Hruby, sei eine umfassende pharmazeutische Versorgung nicht realisierbar.
Ein weiteres Thema des Gesprächs war das anhaltende Problem der Lieferengpässe bei Medikamenten. Hruby forderte mehr Flexibilität für Apotheken, um Engpässe ohne aufwendige Rücksprachen mit Arztpraxen zu bewältigen – eine Praxis, die während der Corona-Pandemie bereits erfolgreich umgesetzt wurde.
Spahn, der sich inzwischen weniger mit Gesundheitspolitik beschäftigt, sah von einer öffentlichen Kritik an Lauterbachs Plänen ab, da er dies als unpassend empfinde. Dennoch haben sich bereits zahlreiche CDU/CSU-Vertreter klar gegen die Apothekenreform ausgesprochen.
Jens Spahns zurückhaltende Haltung gegenüber der aktuellen Gesundheitspolitik von Karl Lauterbach ist bemerkenswert, jedoch verständlich. Als ehemaliger Bundesgesundheitsminister weiß Spahn um die Komplexität der Gesundheitspolitik und scheint bewusst darauf zu verzichten, sich in die Debatten seines Nachfolgers einzumischen. Stattdessen zeigt er sich in Gesprächen mit Apothekern wie Petra Hruby weiterhin interessiert und informiert, ohne jedoch eine klare Position zu Lauterbachs Reformplänen zu beziehen.
Das Treffen mit der Apothekeninhaberin offenbart die tiefe Sorge der Branche vor einer Verschlechterung der Patientenversorgung. Hrubys Kritik an den sogenannten „Light-Apotheken“ ist dabei mehr als berechtigt. Wenn Apotheker
nur noch sporadisch in ihren Apotheken präsent sind, leidet die Qualität der Versorgung zwangsläufig. Besonders bei sensiblen Bereichen wie der Abgabe von Betäubungsmitteln oder der Durchführung von Impfungen ist eine durchgehende pharmazeutische Betreuung unabdingbar.
Ebenso wichtig ist die Diskussion um die wirtschaftliche Lage der Apotheken. Zwar wurde in Spahns Amtszeit der Weg zu honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen geebnet, doch reicht dies angesichts der steigenden Kosten und der Lieferengpässe bei weitem nicht aus. Lauterbachs Pläne, Präventionsangebote in Apotheken zu erweitern, sind zwar begrüßenswert, stehen jedoch im Widerspruch zu den geplanten Einsparungen bei approbierten Apothekern.
Es ist an der Zeit, dass die Politik ein klares Zeichen setzt und den Apotheken nicht nur die nötige finanzielle Sicherheit gibt, sondern auch die personellen Ressourcen zur Verfügung stellt, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.
Notdienstpauschale bleibt auf hohem Niveau: 474,02 Euro pro Notdienst im zweiten Quartal
Die finanzielle Unterstützung für Apotheken in Deutschland bleibt auch im zweiten Quartal 2024 auf hohem Niveau. Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat beschlossen, die Notdienstpauschale bei 474,02 Euro pro geleistetem Vollnotdienst zu belassen. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) überweist die entsprechenden Beträge, abzüglich minimaler Verwaltungskosten, wöchentlich an die Apotheken. Dies markiert weiterhin einen Rekordwert, auch wenn der Zuschuss gegenüber dem Vorquartal um geringe 7 Cent gesunken ist.
Die Finanzierung der Notdienste erfolgt über eine Umlage, die auf jede abgegebene Rx-Packung erhoben wird. Pro Packung werden 28 Cent an den NNF abgeführt. Im zweiten Quartal wurden insgesamt 197.331.019 Rx-Packungen abgegeben – dies entspricht einer Steigerung von 3,07 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und liegt auf einem ähnlichen Niveau wie im ersten Quartal 2024. Trotz dieses Anstiegs sind seit Jahresbeginn insgesamt weniger Notdienste verzeichnet worden. Dies hängt unter anderem mit der Umstellung im Bundesland Hessen zusammen, die zu einer reduzierten Zahl von geleisteten Notdiensten führte.
Insgesamt betrugen die Einnahmen des NNF im zweiten Quartal, inklusive der Rücklagen aus den Vorquartalen, 41,5 Millionen Euro. Dieser Betrag liegt leicht über dem Stand des Vorquartals von 41,4 Millionen Euro. Dank der erneut geringen Verwaltungsausgaben von lediglich 1000 Euro konnte der größte Teil der Mittel an die Apotheken ausgeschüttet werden.
Die Landesapothekerkammern meldeten für das zweite Quartal 87.449 geleistete Vollnotdienste. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorquartal stabil geblieben. Der Notdienst ist für viele Apotheken eine essenzielle Aufgabe, die jedoch hohe Kosten mit sich bringt. Die Notdienstpauschale soll einen Teil dieser Belastungen abfedern und sicherstellen, dass die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten gewährleistet bleibt.
Trotz des leichten Rückgangs der Notdienstzuschüsse bleibt der aktuelle Stand ein historischer Höchstwert. Die Pauschale wurde auf einem Niveau stabilisiert, das die Apotheken spürbar unterstützt und ihnen finanzielle Planungssicherheit für die Übernahme von Notdiensten ermöglicht.
Die Entscheidung, die Notdienstpauschale weiterhin auf einem hohen Niveau zu belassen, ist sicherlich eine wichtige Unterstützung für die Apotheken. Doch stellt sich die Frage, ob 474,02 Euro pro Notdienst ausreichen, um den tatsächlichen Aufwand angemessen zu honorieren. Viele Apotheken kämpfen mit wachsenden Kosten, von steigenden Mietpreisen über Personalaufwendungen bis hin zu den immer strenger werdenden regulatorischen Anforderungen. Der Notdienst bringt zusätzliche personelle und logistische Herausforderungen mit sich, die mit der pauschalen Vergütung oft nur unzureichend abgedeckt werden.
Zwar ist die Pauschale im historischen Vergleich hoch, doch die strukturellen Probleme im Apothekenwesen bleiben ungelöst. Die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung in ländlichen Gebieten sowie die Finanzierung der immer komplexer werdenden Aufgaben der Apotheken erfordern langfristig umfassendere Lösungen. Der Notdienst ist dabei nur ein kleiner, wenn auch zentraler Teil des großen Ganzen. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik und die Verbände diese Herausforderungen in den kommenden Jahren entschlossen angehen werden oder ob die Apotheken weiterhin mit einem „Tropfen auf den heißen Stein“ vorliebnehmen müssen.
Verpflichtendes PTV5+ Upgrade: Apotheken unter Zeitdruck
Seit dem 17. September steht Apotheken in Deutschland das wichtige PTV5+ Upgrade für den Konnektor KoCoBox Med+ zur Verfügung. Dieses Software-Update wurde auf dem Gematik-Server bereitgestellt und ist für Apotheken verpflichtend, um die kontinuierliche Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sicherzustellen. Mit dem Update sollen technische und sicherheitstechnische Anforderungen auf den neuesten Stand gebracht werden, um den Betrieb digitaler Gesundheitsdienste weiterhin zu ermöglichen.
Der Anbieter CGM Lauer hatte Apotheken bereits im Vorfeld schriftlich darüber informiert, dass das Upgrade automatisch über den Gematik-Server heruntergeladen und installiert wird. Der Prozess erfolgt nachts, um den Apothekenbetrieb nicht zu stören. Am Morgen nach der Installation müssen Apothekeninhaber die PIN der Institutionskarte (SMC-B) am Kartenterminal eingeben, um die Verbindung zur TI wiederherzustellen. Sollte die automatische Update-Funktion deaktiviert sein, muss das Upgrade manuell durch einen Dienstleister vor Ort installiert werden.
Die Gematik setzt strenge Fristen für die Installation: Apotheken müssen das PTV5+ Upgrade spätestens bis zum 26. Februar 2025 (für G3-Konnektoren) oder bis zum 12. März 2025 (für G4-Konnektoren) abgeschlossen haben. Andernfalls trennt der Konnektor automatisch die Verbindung zur TI, was den Apothekenbetrieb erheblich einschränken würde. Ohne Zugang zur Telematikinfrastruktur ist es nicht möglich, elektronische Gesundheitskarten (eGK) einzulesen oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und E-Rezepte zu verarbeiten.
Zusätzlich zu den sicherheitstechnischen Verbesserungen bringt das PTV5+ Upgrade neue Funktionen mit sich. Dazu gehört die Unterstützung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie eine vereinfachte Wartung des Konnektors. Außerdem werden ablaufende Konnektor-Zertifikate automatisch verlängert, was Apotheken zusätzliche Sicherheit bietet. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, den digitalen Wandel im Gesundheitswesen voranzutreiben und den Apotheken den Umgang mit der neuen Technologie zu erleichtern.
Die rechtzeitige Umsetzung des Updates ist für Apotheken von entscheidender Bedeutung, um ihren Betrieb nahtlos fortsetzen zu können. Das PTV5+ Upgrade stellt einen notwendigen Schritt dar, um den Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen gerecht zu werden.
Das PTV5+ Upgrade zeigt einmal mehr, wie stark die Digitalisierung den Alltag in deutschen Apotheken beeinflusst. Während das Update zweifellos technische Verbesserungen mit sich bringt, die den Umgang mit der Telematikinfrastruktur erleichtern, stellt es gleichzeitig eine weitere Herausforderung für viele Apotheken dar. Die verpflichtenden Upgrades, oft verbunden mit strengen Fristen, erzeugen zusätzlichen Druck auf Apotheken, die ohnehin mit wirtschaftlichen und personellen Engpässen zu kämpfen haben.
Besonders kleinere Apotheken müssen ihre begrenzten Ressourcen sorgfältig planen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Gematik und Dienstleister wie CGM Lauer sind deshalb gefordert, Apotheken nicht nur rechtzeitig zu informieren, sondern auch sicherzustellen, dass der Installationsprozess so reibungslos wie möglich verläuft. Die Integration digitaler Gesundheitsanwendungen und die automatische Zertifikatsverlängerung sind positive Schritte, doch es bleibt abzuwarten, ob alle Apotheken diese Neuerungen rechtzeitig umsetzen können.
In einer zunehmend digitalisierten Gesundheitswelt ist es entscheidend, dass Apotheken die notwendige Unterstützung erhalten, um technische Veränderungen bewältigen zu können. Das PTV5+ Upgrade mag nur eines von vielen Schritten auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung sein, aber es zeigt auch, wie wichtig ein sorgfältig geplanter und gut begleiteter Übergang für die Zukunft des Apothekenbetriebs ist.
Juniper: Fragwürdige Vergleiche mit Apotheken in der digitalen Gesundheitswelt
Die Abnehmplattform „Juniper“ sorgt derzeit auf Social-Media-Kanälen wie Instagram für Aufsehen. Mit dem Versprechen, bis zu 15 Prozent des Körpergewichts zu reduzieren, zielt die Plattform auf Menschen ab, die nach einer schnellen und unkomplizierten Lösung für ihr Gewichtsproblem suchen. Besonders auffällig ist dabei die offensive Werbestrategie, bei der Juniper seine Leistungen direkt mit denen von Apotheken vergleicht. Auf der Website der Plattform wird behauptet, Apotheken böten weder eine umfassende Gesundheitsberatung noch eine Gesundheitsüberwachung an. Außerdem lieferten Apotheken Medikamente nicht kostenlos nach Hause – im Gegensatz zu Juniper.
Juniper wirbt mit einem „ganzheitlichen Abnehmprogramm“, das verschreibungspflichtige Medikamente umfasst. Nach eigenen Angaben bietet die Plattform eine regelmäßige ärztliche Betreuung sowie einen garantierten Bestand an den nötigen Medikamenten. Diese sollen nach erfolgreicher Eignungsprüfung und Zahlung direkt nach Hause geliefert werden. Laut Juniper handelt es sich dabei um ein Angebot, das Apotheken vor Ort in dieser Form nicht leisten könnten.
Die Plattform ist eine von fünf digitalen Kliniken, die von der australischen Muttergesellschaft Eucalyptus betrieben werden. Neben Juniper existieren auch Plattformen wie „Pilot“ für Männergesundheit oder „Kin“ für Fruchtbarkeit. Die Verordnung von Medikamenten erfolgt ausschließlich digital und nur, wenn der Patient die entsprechenden Kriterien erfüllt. Das Programm von Juniper kostet 356 Euro pro Monat, wobei eine Rückerstattung lediglich im ersten Monat möglich ist. Auf der Bewertungsplattform Trustpilot berichten Nutzer davon, dass das Medikament Ozempic (Semaglutid) im Rahmen des Programms verordnet wird. Ob weitere Medikamente zum Einsatz kommen, ist unklar.
Die Vergleiche zwischen Juniper und Apotheken stoßen in der Branche jedoch auf Kritik. Apotheken sehen sich zunehmend mit unlauteren Wettbewerbspraktiken konfrontiert, die auf einer Verzerrung der Tatsachen basieren. Während Apotheken insbesondere auf die persönliche Beratung und Betreuung vor Ort setzen, wirbt Juniper mit einer vollständig digitalen Lösung, die jedoch wesentliche Aspekte einer umfassenden Gesundheitsversorgung außer Acht lässt.
Die Werbestrategie von Juniper wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung von Plattformen auf, die mit sensiblen Gesundheitsdaten und verschreibungspflichtigen Medikamenten arbeiten. Der Vergleich zwischen digitalen Gesundheitsplattformen und Apotheken greift zu kurz und lässt wesentliche Unterschiede außen vor. Apotheken spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitssystem, insbesondere durch die persönliche Beratung und die sichere Abgabe von Medikamenten. Dass Juniper diese Leistungen vernachlässigt und stattdessen auf eine rein digitale Abwicklung setzt, stellt nicht nur die Qualität der Betreuung in Frage, sondern könnte langfristig auch das Vertrauen in Gesundheitsdienstleister schwächen.
Die Versprechen, die Juniper macht, mögen für viele verlockend erscheinen – doch der Preis für das Programm ist hoch, und die Rückerstattungsbedingungen sind streng. Dass das Unternehmen das konkrete Medikament erst nach Zahlung nennt, könnte ebenfalls als fragwürdig angesehen werden. Es stellt sich die Frage, ob Juniper tatsächlich in der Lage ist, langfristig eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten oder ob es sich lediglich um eine kurzfristige Lösung handelt, die mit den etablierten Strukturen im Gesundheitswesen nicht mithalten kann.
Während digitale Plattformen unbestreitbar eine wichtige Rolle in der modernen Gesundheitsversorgung spielen können, ist es wichtig, dass sie transparent und verantwortungsvoll agieren. Der Vergleich mit Apotheken mag als Marketingstrategie funktionieren, doch er blendet die komplexen Aufgaben und den gesellschaftlichen Beitrag dieser Institutionen aus. Statt voreilig mit Versprechen zu werben, sollten Plattformen wie Juniper stärker auf die Zusammenarbeit mit traditionellen Gesundheitsdienstleistern setzen, um eine integrierte und nachhaltige Versorgung zu gewährleisten.
DoctorBox führt Apotheken-App mit CardLink-Lösung ein
DoctorBox hat in Zusammenarbeit mit Cherry eine neue App für Apotheken entwickelt, die das Nachbestellen von Medikamenten und die Verwaltung von Folgerezepten erleichtern soll. Die Lösung basiert auf dem sogenannten CardLink-Verfahren, das eine direkte Verbindung zwischen Apotheken und Ärzten herstellt. Patienten können über die App E-Rezepte in ihrer Apotheke einlösen und Folgerezepte bei ihrem behandelnden Arzt anfordern. Diese digitale Lösung verspricht nicht nur eine Erleichterung für die Apotheken, sondern auch eine engere Bindung zwischen den Apotheken und ihren Kunden.
Für die Nutzung der App fällt neben einer monatlichen Grundgebühr von 109 Euro eine Transaktionsgebühr von 49 Cent pro Rezept an. Damit liegt DoctorBox deutlich über den Gebühren des Konkurrenten Gedisa, der günstigere Konditionen anbietet. Allerdings hebt DoctorBox hervor, dass das Angebot monatlich kündbar ist und somit keine langfristigen Verpflichtungen für die Apotheken entstehen. Julian Maar, COO von DoctorBox, erklärte, dass das Unternehmen bewusst den Fokus auf Flexibilität und die Möglichkeit einer nachhaltigen Kundenbindung gelegt hat. „Mit unserer individuellen Apotheken-App wollen wir Apotheken dabei unterstützen, sich digital weiterzuentwickeln und eine tiefere Beziehung zu ihren Kunden aufzubauen. Jeder Nutzer der App wird zum Stammkunden“, so Maar.
Ein weiterer Vorteil der App liegt in der Überwachung der Therapietreue. Apotheken können über die App Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Kunden die verordneten Medikamente regelmäßig einnehmen. Auch die Durchführung von Videosprechstunden soll über die App ermöglicht werden, wodurch der Kontakt zwischen Apotheke und Kunde weiter intensiviert wird.
Allerdings steht die Einführung der App noch aus, da die notwendige Zulassung durch die Gematik bisher fehlt. Erst wenn Cherry diese Zulassung erhalten hat, kann das Angebot an den Start gehen.
Die von DoctorBox vorgestellte Apotheken-App zeigt einen klaren Trend in der Branche: Die Digitalisierung macht auch vor den Apotheken nicht Halt. Mit einer Lösung, die den Kontakt zwischen Patienten, Ärzten und Apotheken digitalisiert, betreten die Akteure Neuland. Der Vorteil für die Apotheken liegt auf der Hand – eine engere Kundenbindung und die Möglichkeit, sich als digitale Serviceanbieter zu positionieren. Besonders in einer Zeit, in der Plattformen wie Gedisa den Markt dominieren, ist eine flexible, leicht anpassbare Lösung ein interessantes Angebot.
Jedoch darf nicht übersehen werden, dass die Kosten für die Apotheken höher sind als bei anderen Anbietern. Die Frage ist, ob die versprochenen Vorteile diese Mehrkosten rechtfertigen. Auch bleibt abzuwarten, ob sich die gematik-Zulassung verzögert und ob die Einführung am Markt problemlos verläuft.
Insgesamt zeigt sich aber, dass Apotheken die Chance nutzen müssen, digital mitzuziehen. Wer jetzt auf eine Lösung wie die von DoctorBox setzt, könnte langfristig profitieren.
Widerruf der Ocaliva-Zulassung vorerst gestoppt: Patienten hoffen auf Klarheit
Die Entscheidung der EU-Kommission, die bedingte Marktzulassung für das Medikament Ocaliva (Obeticholsäure) Anfang September zu widerrufen, hat bei Patienten und Ärzten in Europa für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Der Widerruf basierte auf einer Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP), der das Risiko-Nutzen-Verhältnis als ungünstig einstufte. Dies führte zu einer vorläufigen Aufhebung der Zulassung, doch der Hersteller Advanz Pharma legte Widerspruch ein. Am 4. September entschied das Gericht der Europäischen Union, den Widerruf vorerst auszusetzen, sodass Ocaliva weiterhin auf dem Markt bleibt, während die rechtlichen Auseinandersetzungen andauern.
Für viele Patienten, die an der seltenen Autoimmunerkrankung Primär biliäre Cholangitis (PBC) leiden, ist dies eine dringend benötigte Atempause. Ocaliva ist derzeit die einzige zugelassene Zweitlinienbehandlung in Europa für Patienten, deren Erkrankung auf die Standardtherapie mit Ursodeoxycholsäure (UDCA) nicht anspricht oder die diese nicht vertragen. Advanz Pharma argumentierte, dass der Entzug des Medikaments schwerwiegende Folgen für die betroffenen Patienten hätte, da es für viele die letzte verbleibende Behandlungsmöglichkeit sei. Die potenziellen Folgen eines Widerrufs reichen von einem beschleunigten Fortschreiten der Erkrankung bis hin zu schweren Leberschäden oder gar Todesfällen.
Die Entscheidung, Ocaliva von der bedingten Zulassung zu entziehen, basiert auf neuen Bewertungen des CHMP, der auf potenzielle Risiken des Medikaments hinwies. Advanz Pharma widersprach dieser Einschätzung vehement und verwies auf positive Real-World-Daten, die die Wirksamkeit und Sicherheit des Medikaments belegen würden. Unterstützung erhielt der Hersteller auch von medizinischen Fachgesellschaften und führenden Experten, die vor den Konsequenzen für Patienten warnten.
In den USA steht das Medikament ebenfalls im Fokus der Diskussion. Vergangene Woche prüfte das Gastrointestinal Drugs Advisory Committee (GIDAC) der US-Arzneimittelbehörde FDA einen ergänzenden Zulassungsantrag für Ocaliva. Die endgültige Entscheidung der FDA wird Mitte Oktober erwartet. Zwar sind die Empfehlungen des Gremiums nicht bindend, doch könnten sie einen Einfluss auf den weiteren Verlauf der Marktzulassung in den USA haben.
Obwohl Ocaliva bereits seit Dezember 2016 in Europa zugelassen ist, bleibt es aufgrund seiner bedingten Zulassung unter ständiger Beobachtung. Der aktuelle Rechtsstreit verdeutlicht die Unsicherheiten, die mit solchen bedingten Marktzulassungen verbunden sind – sowohl für die Hersteller als auch für die Patienten, die auf lebenswichtige Medikamente angewiesen sind.
Der Streit um die Marktzulassung von Ocaliva verdeutlicht erneut den schmalen Grat, auf dem sich Gesundheitspolitik, Zulassungsbehörden und Pharmahersteller bewegen. Auf der einen Seite steht das legitime Interesse der EU-Kommission und des CHMP, die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und potenzielle Risiken neuer Medikamente gründlich zu bewerten. Auf der anderen Seite darf jedoch die Versorgung von schwerkranken Patienten nicht gefährdet werden, die dringend auf diese Therapien angewiesen sind.
Die bedingte Zulassung von Medikamenten wie Ocaliva stellt einen Kompromiss dar: Sie ermöglicht den frühzeitigen Zugang zu dringend benötigten Therapien, solange weitere Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit gesammelt werden. Doch genau dieser Kompromiss ist auch mit Unsicherheiten behaftet, wie der aktuelle Fall zeigt. Für die betroffenen Patienten und ihre Ärzte ist die derzeitige Situation belastend, da sie auf die Entscheidung der Gerichte und Behörden angewiesen sind, um weiterhin Zugang zu einer lebenswichtigen Therapie zu haben.
Advanz Pharma hat in diesem Fall eine starke Position eingenommen, indem sie nicht nur die juristischen Mittel ausgeschöpft haben, sondern auch die wissenschaftliche und klinische Bedeutung von Ocaliva betonen. Die Real-World-Daten und die Unterstützung durch Experten geben dem Unternehmen Rückenwind, doch letztlich wird es auf die detaillierte Abwägung der Zulassungsbehörden ankommen, die Interessen der Patienten, die Sicherheit und die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Einklang zu bringen.
Die betroffenen Patienten hoffen indes auf eine baldige und klare Entscheidung. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als die laufenden juristischen Verfahren und regulatorischen Entscheidungen abzuwarten – eine Belastung, die in Situationen wie dieser nicht unterschätzt werden darf. Für sie ist Ocaliva oft der letzte Strohhalm im Kampf gegen eine schwere Krankheit. Die Unsicherheit über die Zukunft des Medikaments wirft einmal mehr die Frage auf, wie man künftig die Interessen der Patienten besser schützen kann, ohne dabei die Sicherheit zu kompromittieren.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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