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  • 22.09.2024 – Steuern auf Aktiengewinne 2024
    22.09.2024 – Steuern auf Aktiengewinne 2024
    FINANZEN | Medienspiegel & Presse | Aktiengewinne sind auch im Jahr 2024 steuerpflichtig. Anleger müssen sich auf die Abgeltungssteuer einstellen, doch es gibt legale Möglichkei...

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ApoRisk® Nachrichten - FINANZEN:


FINANZEN | Medienspiegel & Presse |

Steuern auf Aktiengewinne 2024

 

Welche Freibeträge und Ausnahmen Anleger kennen sollten

Aktiengewinne sind auch im Jahr 2024 steuerpflichtig. Anleger müssen sich auf die Abgeltungssteuer einstellen, doch es gibt legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Welche Ausnahmen und Optimierungsstrategien gelten, erfahren Sie hier.


Im Jahr 2024 bleibt die Besteuerung von Aktiengewinnen in Deutschland ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Verpflichtungen für private Anleger. Die Abgeltungssteuer, die seit ihrer Einführung im Jahr 2009 fest verankert ist, greift bei sämtlichen Kapitalerträgen wie Dividenden und realisierten Kursgewinnen. Mit einer pauschalen Steuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, erreichen Anleger in der Spitze eine steuerliche Belastung von knapp 28 Prozent auf ihre Kapitalerträge. Diese pauschale Steuer soll den Vorgang der Besteuerung zwar vereinfachen, doch der Teufel steckt – wie so oft – im Detail.

Zunächst gibt es den Sparerpauschbetrag, der auch im Jahr 2024 unverändert bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare liegt. Dieser Freibetrag ist der erste Schritt zur Steueroptimierung. Gewinne und Dividenden bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei, wenn der Anleger rechtzeitig einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreicht. Wird dies versäumt, zieht die Bank die Abgeltungssteuer automatisch von den Erträgen ab und führt sie an das Finanzamt ab – selbst wenn die Einkünfte unterhalb des Pauschbetrags liegen.

Ein weiteres wichtiges Element, das für viele Anleger von Bedeutung ist, betrifft die sogenannten „Alt-Aktien“. Aktien, die vor 2009 erworben wurden, genießen Bestandsschutz und sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf dieser Altbestände auch im Jahr 2024 vollständig steuerfrei bleiben. Für Anleger, die frühzeitig in den Aktienmarkt investiert haben, ergibt sich hier eine seltene Möglichkeit, steuerfrei Gewinne zu realisieren, was den Verkauf dieser Positionen besonders attraktiv macht.

Verluste aus Aktiengeschäften dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen verrechnet werden. Dies gilt jedoch nur im Rahmen der sogenannten Verlustverrechnungstöpfe, in denen Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden können. Andere Verluste aus Kapitalanlagen, wie etwa bei Anleihen oder Fonds, dürfen nicht mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Diese Regelung stellt sicher, dass die steuerliche Verrechnung gezielt und klar strukturiert bleibt, was allerdings für weniger erfahrene Anleger zu Verwirrung führen kann.

Anleger, die langfristige Strategien verfolgen, können von der Glättung ihrer Steuerlast profitieren. Wer Aktien über mehrere Jahre hält, kann Gewinne gezielt auf verschiedene Steuerjahre verteilen und so den Sparerpauschbetrag mehrfach nutzen. Gleichzeitig vermindern sich die Schwankungen durch kurzfristige Marktentwicklungen, was nicht nur für die persönliche Anlagestrategie, sondern auch für die steuerliche Belastung von Vorteil ist. Zudem sollten Anleger stets darauf achten, ihre Investitionen regelmäßig zu überprüfen, da Änderungen im Steuerrecht – auch wenn sie selten kurzfristig erfolgen – langfristige Auswirkungen auf ihre Anlageentscheidungen haben können.

Experten raten zudem, sich über steuerliche Sonderregelungen oder mögliche Gesetzesänderungen stets auf dem Laufenden zu halten, da bereits geringfügige Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Kapitalerträgen haben können. Steuerberater können hier wertvolle Dienste leisten, insbesondere für Anleger, die größere Depots verwalten oder komplexere Finanzstrategien verfolgen.


Kommentar:

Das Jahr 2024 zeigt einmal mehr, wie komplex die steuerlichen Verpflichtungen für Anleger geworden sind. Auf den ersten Blick mag die pauschale Abgeltungssteuer unkompliziert erscheinen, doch bei genauerer Betrachtung eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung. Der Sparerpauschbetrag ist dabei ein simples, aber wirkungsvolles Instrument, um Steuerzahlungen zu minimieren. Allerdings sollte jeder Anleger sicherstellen, dass er diesen auch korrekt nutzt, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.

Langfristig orientierte Anleger haben oft die beste Ausgangsposition. Durch eine clevere Nutzung des Bestandschutzes für Alt-Aktien und die gezielte Verteilung von Gewinnen über mehrere Jahre hinweg lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren. Hinzu kommt die Möglichkeit, Verluste aus Aktiengeschäften steuerlich geltend zu machen, was zusätzlichen Spielraum für die Optimierung der Kapitalerträge bietet. Die Verrechnungstöpfe erfordern jedoch eine präzise Handhabung, weshalb eine kontinuierliche Überwachung des eigenen Depots und professionelle Beratung dringend anzuraten sind.

Die Steuerregeln im Bereich Kapitalerträge mögen auf den ersten Blick starr erscheinen, doch wer sich auskennt, kann durch geschicktes Vorgehen seine Belastung erheblich senken – ein klarer Vorteil für alle, die ihre Finanzen langfristig planen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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