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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Im August 2024 zeigen die neuesten Daten des Apothekenpanels von Insight Health eine besorgniserregende Abflachung der Verkaufs- und Umsatzzahlen für Vor-Ort-Apotheken in Deutschland. Während das Jahr bisher von stabilen Wachstumsraten geprägt war, stehen insbesondere die positiven Entwicklungen im Rx-Bereich auf der Kippe. Zudem hat die Freie Apothekerschaft eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erlitten, als ihr Eilantrag zur Aktualisierung der „Länderliste“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) abgelehnt wurde. In der Apothekenpraxis sind Herausforderungen bei der E-Rezept-Bearbeitung und der Vermeidung von Retaxationen allgegenwärtig. Kritik am Gesundheitsetat äußerte der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK), der den Entwurf als „schlechten Witz“ bezeichnete. Auch die Apothekenreform verzögert sich weiterhin, und die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stoßen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf massive Kritik. Positives gibt es hingegen aus der Impfstoffforschung: Die WHO hat den ersten Impfstoff gegen Mpox genehmigt, und Fortschritte bei mRNA-Grippeimpfstoffen werden vermeldet. Zudem zeigt eine Studie alarmierende Mängel in der Anwendung von Inhalatoren bei COPD-Patienten und eine weitere Untersuchung offenbart, dass Stress die Spermienmotilität mit Verzögerung erhöht.
Droht ein Ende des Aufwärtstrends für Vor-Ort-Apotheken?
Im August zeichnen sich besorgniserregende Anzeichen für die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland ab. Die neuesten Daten des Apothekenpanels von Insight Health zeigen eine unerwartete Abflachung der bis dahin erfreulichen Verkaufs- und Umsatzzahlen. Während das Jahr 2024 bislang von einem stabilen Wachstum geprägt war, scheinen die positiven Entwicklungen insbesondere im Rx-Bereich ins Stocken geraten zu sein.
Der Juli hatte noch einen positiven Trend im Rx-Bereich verzeichnet, obwohl die Zuwächse in der 30. Kalenderwoche etwas nachgelassen hatten. In der 31. Woche wurde ein deutlicher Anstieg der Rx-Absätze im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet, gefolgt von einem weiterhin positiven Verlauf bis zur 32. Woche. Doch ab der 33. Woche zeichnete sich eine Trendwende ab: Der Rx-Absatz stieg nur noch um 0,6 Prozent in der 33. Woche und um 0,9 Prozent in der 34. Woche. In der 35. Woche kam es dann sogar zu einem Rückgang um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, während der Rx-Umsatz um 5,7 Prozent stieg. Diese Entkopplung von Absatz und Umsatz wirft Fragen auf, ob der bisherige Aufwärtstrend im Rx-Bereich möglicherweise zu Ende geht. Die kumulierten Daten bis Ende der 35. Woche zeigen jedoch noch eine positive Gesamtentwicklung: Der Rx-Absatz stieg um 4,4 Prozent im Vergleich zu 2023 und um 9,0 Prozent im Vergleich zu 2019. Der Rx-Umsatz erhöhte sich um 9,5 Prozent gegenüber 2023 und um 34,3 Prozent gegenüber 2019, was darauf hindeutet, dass die bisherigen Zuwächse noch bestehen.
Im OTC-Bereich ist die Situation ähnlich komplex. Auch hier zeigten sich im August erste Schwächen. Nach einem Rückgang in der 30. Kalenderwoche folgte in der 31. Woche ein deutlicher Anstieg der OTC-Absätze. Doch die folgenden Wochen brachten keine nachhaltige Erholung: Der OTC-Absatz stagnierte in der 32. bis 34. Woche und fiel in der 35. Woche um 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der OTC-Umsatz sank um 2,3 Prozent im Vergleich zu 2023. Diese Entwicklung lässt offen, ob es sich um eine vorübergehende Schwächephase handelt oder ob der OTC-Bereich vor einer längeren Phase der Stagnation steht. Bis Ende der 35. Woche zeigt der kumulierte OTC-Absatz einen leichten Anstieg um 1,6 Prozent im Vergleich zu 2023, jedoch einen Rückgang um 4,1 Prozent im Vergleich zu 2019. Der OTC-Umsatz stieg um 6,1 Prozent gegenüber 2023 und um 11,4 Prozent gegenüber 2019, was insgesamt ein gemischtes Bild ergibt.
Die absoluten Daten für den Juli zeigen, dass die Vor-Ort-Apotheken in diesem Monat 145,8 Millionen Einheiten absetzten und einen Bruttoumsatz von 7.484,5 Millionen Euro erzielten. Dies entspricht einem Anstieg von 10,7 Prozent im Absatz und 12,5 Prozent im Umsatz im Vergleich zum Juni. Die höhere Anzahl von Arbeitstagen im Juli (23) im Vergleich zum Juni (20) erklärt einen Teil dieses Anstiegs. Trotz der positiven Juli-Zahlen stellt sich die Frage, wie sich die Entwicklung im August auf die weitere Jahresbilanz auswirken wird. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um festzustellen, ob sich der Trend stabilisiert oder ob weitere Rückgänge zu erwarten sind.
Die jüngsten Daten aus dem August werfen einen Schatten auf die bis dahin positive Entwicklung der Vor-Ort-Apotheken. Der mögliche Bruch des Aufwärtstrends, insbesondere im Rx-Bereich, könnte weitreichende Auswirkungen haben. Der Rückgang im Absatz und die gleichzeitige Steigerung des Umsatzes in der 35. Woche deuten auf eine mögliche Diskrepanz hin, die eine tiefergehende Analyse erfordert. Auch der OTC-Bereich zeigt Schwächen, die möglicherweise auf strukturelle Probleme oder saisonale Effekte hindeuten könnten.
Es ist jedoch wichtig, die Daten im Kontext der gesamten Jahresentwicklung zu betrachten. Die kumulierten Werte bis Ende August zeigen insgesamt noch eine positive Bilanz, was darauf hindeutet, dass die bisherigen Trends nicht vollständig gekippt sind. Dennoch sollten Apotheker und Marktbeobachter die kommenden Monate genau im Auge behalten, um frühzeitig auf mögliche weitere Veränderungen reagieren zu können. Die Unsicherheit über die tatsächliche Richtung des Marktes zeigt, dass die Branche flexibel und anpassungsfähig bleiben muss, um den Herausforderungen eines sich wandelnden Marktes zu begegnen.
Freie Apothekerschaft scheitert mit Eilantrag gegen unveränderte „Länderliste“ des BMG
Die Freie Apothekerschaft (FA) hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage erlitten. Ihr Eilantrag, der eine Aktualisierung der seit 2011 unveränderten „Länderliste“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Ziel hatte, wurde abgelehnt. Unterstützt von sechs Apothekerinnen und Apothekern sowie der Anwaltskanzlei Brock Müller Ziegenbein, hatte die FA beim BMG eine Anpassung der Liste beantragt. Diese Liste führt EU- und EWR-Staaten auf, in denen die Sicherheitsstandards für den Arzneimittelversand denen des deutschen Rechts vergleichbar sein sollen.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 wurde die Länderliste 2011 nicht mehr aktualisiert. Sie besagt, dass in den Niederlanden vergleichbare Standards für Versandapotheken bestehen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten. Die Antragsteller argumentierten, dass sich die Bedingungen geändert hätten und forderten die Streichung der Niederlande von der Liste.
Nach Einreichung des Antrags beim BMG suchten die Apotheker auch vor Gericht einstweiligen Rechtsschutz. Der Antrag sollte das Ministerium zur Anpassung der Liste verpflichten. Doch das Verwaltungsgericht Köln wies den Antrag Ende August zurück. Die Entscheidung verzögerte sich, da das Berliner Gericht die Zuständigkeit auf das Kölner Gericht übertrug, da sich der Hauptsitz des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn befindet.
Das Verwaltungsgericht Köln begründete seine Entscheidung mit der fehlenden Eilbedürftigkeit. Es stellte fest, dass eine Dringlichkeit für eine gerichtliche Anordnung in der Regel nur dann gegeben sei, wenn existentielle Belange betroffen sind. Die von den Antragstellern dargestellten wirtschaftlichen Nachteile wurden nicht als existenzgefährdend angesehen. FA-Anwalt Fiete Kalscheuer hatte die Dringlichkeit unter anderem mit dem Beginn des verpflichtenden E-Rezepts und den aggressiven Werbemethoden niederländischer Versandapotheken begründet sowie auf das zunehmende Apothekensterben verwiesen.
Die Freie Apothekerschaft plant nun, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. Rechtsanwalt Kalscheuer kritisierte die hohen Anforderungen für die Eilbedürftigkeit als nicht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung. Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, betonte die Dringlichkeit im Jahr 2024, insbesondere im Zusammenhang mit dem E-Rezept und neuen Technologien wie CardLink. Sie fordert eine zügige Entscheidung, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden.
Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen wird noch in diesem Jahr erwartet.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Länderliste des BMG offenbart die Herausforderungen, mit denen die Freie Apothekerschaft konfrontiert ist. Trotz der Bemühungen, eine Anpassung der Liste zu erreichen, um die Bedingungen des Arzneimittelversands in den Niederlanden zu überprüfen, wurde der Antrag aufgrund mangelnder Eilbedürftigkeit abgelehnt. Die Argumente der Apothekerinnen und Apotheker, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen des verpflichtenden E-Rezepts und die aggressive Werbung niederländischer Anbieter, fanden beim Gericht nicht ausreichend Gehör.
Der rechtliche Widerstand der FA zeigt jedoch, wie wichtig es ist, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich überprüft und an die sich verändernde Realität im Arzneimittelmarkt angepasst werden. Die hohe Hürde der Eilbedürftigkeit, die das Gericht anlegte, kann als übermäßige Barriere für notwendige Anpassungen in einem sich schnell entwickelnden Sektor gesehen werden. Die Freie Apothekerschafts Entscheidung, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen, ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass ihre Bedenken in den nächsten Instanzen angemessen berücksichtigt werden.
Es bleibt abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden wird. Die Entscheidung wird nicht nur Auswirkungen auf die betroffenen Apothekerinnen und Apotheker haben, sondern auch auf die Zukunft des Arzneimittelversands und die Fairness im Wettbewerb. In einer Zeit, in der digitale Innovationen und neue Technologien das Gesundheitswesen prägen, ist es entscheidend, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen und rechtzeitig angepasst werden.
Vermeidung von Retaxationen: Best Practices für die E-Rezept-Bearbeitung in Apotheken
In der Apothekenpraxis stellt die Bearbeitung von E-Rezepten eine erhebliche Herausforderung dar, insbesondere bei der Vermeidung von Retaxationen. Ein häufiges Problem tritt auf, wenn Wirkstoffverordnung und Aut-idem-Kreuz auf einem Rezept kombiniert werden. Diese Konstellation kann zu Unsicherheiten und finanziellen Belastungen führen, wenn die Anforderungen nicht korrekt umgesetzt werden. Um Retaxationen zu vermeiden und den Abrechnungsprozess effizient zu gestalten, müssen Apothekenteams besondere Sorgfalt walten lassen.
Das Aut-idem-Kreuz auf einem Rezept ermöglicht es dem Apotheker, ein alternatives Präparat anzubieten, falls das verordnete Medikament nicht verfügbar ist. Diese Flexibilität ist für die Patientenversorgung wichtig, kann jedoch zu Problemen führen, wenn der Wirkstoff eindeutig verordnet wird und gleichzeitig das Aut-idem-Kreuz gesetzt ist. In solchen Fällen kann es zu Retaxationen kommen, wenn Krankenkassen die Verordnung nicht korrekt interpretieren oder formale Anforderungen nicht erfüllt sind.
Für Apothekenteams ist es entscheidend, sämtliche formale Anforderungen bei der Bearbeitung von E-Rezepten zu beachten. Dazu gehört die korrekte Eingabe der Rezeptdaten und die genaue Beachtung der Vorschriften für Aut-idem-Positionen. Apotheker müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen präzise erfasst werden, um Missverständnisse und mögliche Rückforderungen der Krankenkassen zu vermeiden.
Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Dokumentation. Apothekenteams sollten alle relevanten Informationen zur Verordnung sorgfältig festhalten, einschließlich der Gründe für die Wahl eines bestimmten Präparats und der Überlegungen, die zur Entscheidung geführt haben. Eine lückenlose Dokumentation kann im Falle einer Überprüfung durch die Krankenkassen von entscheidender Bedeutung sein und dazu beitragen, Retaxationen abzuwehren.
Zusätzlich sollten Apothekenteams regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teilnehmen, um sich über die neuesten Abrechnungsregeln und gesetzlichen Anforderungen zu informieren. Dies trägt dazu bei, das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten und Fehler bei der Rezeptbearbeitung zu vermeiden. Die kontinuierliche Weiterbildung ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Rezeptbearbeitung und hilft, Abrechnungsprobleme zu minimieren.
Ein weiterer Aspekt ist die Kommunikation innerhalb des Apothekenteams. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter über die aktuellen Abrechnungsrichtlinien und die Anforderungen für die E-Rezeptbearbeitung informiert sind. Regelmäßige Teammeetings und Besprechungen können dabei helfen, die Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die gleichen Standards einhalten.
Die Herausforderung, Retaxationen bei E-Rezepten zu vermeiden, erfordert von Apothekenteams einen strukturierten und informierten Ansatz. Die Kombination von Wirkstoffverordnung und Aut-idem-Kreuz auf einem Rezept bringt spezifische Anforderungen mit sich, die präzise erfüllt werden müssen, um Abrechnungsprobleme zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein systematischer Ansatz, der auf sorgfältiger Dokumentation, kontinuierlicher Weiterbildung und effektiver Teamkommunikation basiert, die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche E-Rezept-Bearbeitung schafft und Retaxationen wirkungsvoll vermeidet.
Die Bearbeitung von E-Rezepten stellt Apothekenteams vor komplexe Herausforderungen, insbesondere bei der Vermeidung von Retaxationen. Die richtige Handhabung von Aut-idem-Kreuzen in Verbindung mit der Wirkstoffverordnung ist entscheidend, um finanzielle Rückforderungen durch Krankenkassen zu vermeiden. Eine präzise Dokumentation und die Einhaltung aller formalen Anforderungen sind unerlässlich, um Missverständnisse und mögliche Rückforderungen zu verhindern.
Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen sind notwendig, um das Team über die neuesten Abrechnungsregeln und gesetzlichen Anforderungen auf dem Laufenden zu halten. Ebenso wichtig ist eine effektive interne Kommunikation, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter auf dem gleichen Stand sind und die Abrechnungsrichtlinien korrekt umsetzen.
Durch einen strukturierten Ansatz, der diese Elemente berücksichtigt, können Apothekenteams die Risiken von Retaxationen minimieren und die Effizienz in der Rezeptbearbeitung erheblich verbessern. Ein gut organisiertes Team, das kontinuierlich geschult wird und präzise dokumentiert, schafft die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche und reibungslose E-Rezept-Bearbeitung.
BKK-Kritik am Gesundheitsetat: „Schlechter Witz“
Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) hat sich am Mittwoch in scharfen Worten zum kürzlich vorgelegten Haushaltsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums geäußert. Anne-Kathrin Klemm, Vorständin der BKK, bezeichnete den Entwurf als „schlechten Witz“. Ihrer Ansicht nach werde den gravierenden finanziellen Problemen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) nicht angemessen begegnet.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Rahmen der Haushaltsdebatte einen „Herbst der Reformen“ angekündigt. Er lobte die Ampel-Koalition für ihre Fortschritte und betonte, dass „in der Gesundheitspolitik die Ampel funktioniert“. Diese Aussagen spiegeln die optimistische Haltung des Ministers wider, die jedoch in scharfem Kontrast zu den Bedenken der BKK steht.
Klemm bemängelt, dass der Haushaltsentwurf keine adäquaten Maßnahmen enthält, um die steigenden Ausgaben der GKV und SPV zu kompensieren. Laut ihrer Kritik hätten der Bundeszuschuss zur GKV und zusätzliche finanzielle Unterstützungen für die SPV erforderlich sein müssen, um die finanzielle Lage der beiden Institutionen zu stabilisieren. Stattdessen bleibe alles beim Alten, was in Anbetracht der angespannten Lage als unzureichend betrachtet wird.
Zusätzlich kritisierte Klemm, dass die Bundesregierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung immer neue Aufgaben aufbürde, ohne die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Diese Vorgehensweise wurde kürzlich vom Bundesrechnungshof gerügt. Klemm forderte den Bundestag auf, im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren für ein Gesundheitsbudget zu kämpfen, das die aktuelle Lage der GKV und SPV berücksichtigt und die Beitragszahler entlastet.
Bereits vor der Debatte hatte der GKV-Spitzenverband darauf hingewiesen, dass keine Reserven vorhanden sind, um Beitragssteigerungen im kommenden Jahr zu verhindern oder abzumildern. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, warf dem Bundesgesundheitsminister vor, untätig zu sein.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening unterstützte die Forderung nach einer Entlastung der Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen und forderte, die eingesparten Mittel zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung über Apotheken zu verwenden.
Die scharfe Kritik der BKK am aktuellen Gesundheitsetat verdeutlicht die enormen Herausforderungen, vor denen das Gesundheitssystem steht. Die Bedenken von Anne-Kathrin Klemm, dass der Haushaltsentwurf die finanziellen Probleme der GKV und SPV nicht ausreichend adressiert, werfen berechtigte Fragen auf. Während der Bundesgesundheitsminister optimistisch auf die Zukunft blickt und von einem „Herbst der Reformen“ spricht, zeigt die Realität auf den ersten Blick eine Diskrepanz zwischen den politischen Versprechungen und den tatsächlichen finanziellen Maßnahmen.
Die Forderung nach einer Anpassung des Bundeszuschusses zur GKV und zusätzlicher Unterstützung für die SPV ist angesichts der angespannten Lage mehr als gerechtfertigt. Die Kritik, dass der Haushalt „einem schlechten Witz“ gleicht, spiegelt die Frustration der Krankenkassen wider, die unter der finanziellen Belastung zu leiden haben. Es wird zunehmend klar, dass grundlegende Reformen notwendig sind, um den Herausforderungen des Gesundheitswesens gerecht zu werden.
In diesem Kontext ist es entscheidend, dass der Bundestag seine Aufsichtspflicht wahrnimmt und sicherstellt, dass der Haushalt den tatsächlichen Bedürfnissen des Gesundheitssystems Rechnung trägt. Die Appelle an eine effizientere Mittelverwendung und die Entlastung der Krankenkassen von versicherungsfremden Aufgaben sind ebenso wichtig, um langfristig eine stabile und gerechte Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die politische Diskussion sollte daher nicht nur auf Versprechungen beruhen, sondern konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen beinhalten.
Verzögerung bei Apothekenreform: Kabinettsbeschluss erneut verschoben
Die Apothekenreform bleibt weiter auf der politischen Warteliste. Die ursprünglich für Juli 2024 geplante Kabinettsentscheidung wurde auf August verschoben, und nun deutet der aktuelle Zeitplan darauf hin, dass auch im September kein Kabinettsbeschluss zu erwarten ist. Laut der Kabinettzeitplanung vom 13. September befindet sich das Apotheken-Reformgesetz erst am Ende der Liste der zu behandelnden Vorhaben für die kommenden Wochen bis zum 16. Oktober. Derzeit ist es lediglich als eines der Projekte aufgeführt, die möglicherweise im Oktober zur Diskussion kommen könnten.
Die Verzögerung lässt sich vor allem auf andauernde interne Abstimmungsprobleme innerhalb der Regierung zurückführen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen Leitungsvorbehalt eingelegt, der zu wiederholten Verzögerungen bei der internen Koordination geführt hat. Diese Schwierigkeiten verzögern den Fortschritt der Reform erheblich.
Zusätzlich rückt der Deutsche Apothekertag (DAT) näher, der am 9. Oktober 2024 stattfindet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird zu diesem Anlass ein digitales Grußwort an die Apothekerinnen und Apotheker übermitteln. Es bleibt abzuwarten, ob Lauterbach bis zu diesem Datum seine Reformvorstellungen, die er im vergangenen Jahr erstmals vorgestellt hatte, mit den Koalitionspartnern abgestimmt hat. Die endgültige Entscheidung über das Apotheken-Reformgesetz wird daher stark davon abhängen, ob es gelingt, die internen Differenzen innerhalb der Regierung zeitnah auszuräumen und einen Konsens zu erreichen.
Die fortwährende Verzögerung der Apothekenreform stellt nicht nur eine politische Herausforderung dar, sondern hat auch greifbare Auswirkungen auf die betroffenen Apotheker und die gesamte Branche. Während die politischen Entscheidungsträger sich weiterhin in endlosen Abstimmungen und Koordinationsproblemen verstricken, bleiben die Fragen der Reform auf der Strecke. Die Apotheker, die auf dringend benötigte Reformen und klare Regelungen hoffen, sehen sich einem zunehmend frustrierenden Warten gegenüber.
Es ist entscheidend, dass die Regierung ihre interne Koordination verbessert und die verbleibenden Differenzen schnellstmöglich ausräumt. Ein weiteres Hinauszögern des Kabinettsbeschlusses könnte das Vertrauen in die Fähigkeit der Regierung untergraben, notwendige Reformen effizient umzusetzen. Für die Apotheker, die täglich im Dienst der Patienten stehen, ist es von großer Bedeutung, dass sie bald Klarheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen erhalten. Die anhaltenden Verzögerungen könnten langfristig das gesamte Gesundheitssystem belasten und die Effektivität der Apotheken negativ beeinflussen.
Die Politik muss endlich den notwendigen Schritt zur Behebung der offenen Fragen tun und einen zeitnahen Kabinettsbeschluss herbeiführen, um den Bedürfnissen der Apotheker gerecht zu werden und die Reform zügig voranzubringen.
KBV-Kritik an Lauterbachs Reformplänen: Fehlende Ausgereiftheit und Realitätsferne
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat für den Herbst 2024 umfassende Reformen im Gesundheitswesen angekündigt. Im Rahmen des Gesundheitsetats 2025 versprach Lauterbach eine Reihe von Maßnahmen, die die Gesundheitsversorgung grundlegend verbessern sollen. Doch die Reformpläne stoßen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf massive Kritik.
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen äußerte bei der Vertreterversammlung am Freitag erhebliche Bedenken. Er bezeichnete viele der geplanten Gesundheitsgesetze als „kaum ausgereift“ und nicht in der Lage, die Versorgung tatsächlich zu verbessern. Insbesondere das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde scharf kritisiert. Gassen bezeichnete das Gesetz als extrem teuer und bezweifelte, dass es den erhofften „Ambulantisierungsschub“ auslösen werde. Diese Skepsis erstreckt sich auch auf die Notfallreform, deren Notwendigkeit Gassen in Frage stellte.
Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, kritisierte die Verknüpfung der Entbudgetierung mit neuen Vorhalte- und Versorgungspauschalen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Er bezeichnete diese Verknüpfung als „herausfordernd“ und warnte, dass das Gesetz möglicherweise nicht rechtzeitig verabschiedet wird, was die Entbudgetierung zu einer leeren Versprechung machen könnte. Das Notfallgesetz wurde von Hofmeister als problematisch angesehen, da es seiner Meinung nach mehr Probleme verursache als löse. Er wies auf den hohen bürokratischen Aufwand und die unrealistischen Anforderungen hin, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erheblich belasten würden.
KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner äußerte ebenfalls Bedenken bezüglich der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie kritisierte die Pläne des BMG und der Gematik als „überaus ambitioniert“ und forderte eine ehrliche Information der Versicherten über die tatsächlichen Inhalte und Rechte der ePA. Steiner lobte jedoch das „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG), da das BMG nach Kritik von der KBV von einigen ursprünglichen Ideen abgerückt sei. Auch das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) wurde als Fortschritt gewertet, da es den Anforderungen der KBV an die Praxisverwaltungssysteme gerecht werde. Dennoch gibt es auch hier noch Verbesserungsbedarf.
Die umfassenden Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stehen unter starkem Druck. Während Lauterbach einen „Herbst der Reformen“ ankündigt und große Erwartungen weckt, zeigt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerst kritisch. Die Vorwürfe der KBV – von unausgereiften Gesetzen über hohe Kosten bis hin zu unrealistischen Anforderungen – werfen ernste Fragen zur Umsetzbarkeit und Effektivität der Reformen auf.
Die Kritik an dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist nicht nur ein Zeichen für die Unzufriedenheit der KBV, sondern auch ein Warnsignal an die Politik. Die Befürchtung, dass die Reformen mehr Probleme schaffen als lösen, und die Skepsis gegenüber der praktischen Umsetzbarkeit sind berechtigte Sorgen. Der hohe bürokratische Aufwand und die finanziellen Belastungen für die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten die geplanten Fortschritte im Gesundheitswesen erheblich bremsen.
Besonders auffällig ist die Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Forderung nach transparenter Information für die Versicherten ist gerechtfertigt. Es besteht die Gefahr, dass übertriebene Erwartungen geweckt werden, die die Praxen nicht erfüllen können. Hier ist eine realistische und ehrliche Kommunikation unerlässlich.
Insgesamt zeigen die Äußerungen der KBV, dass Lauterbachs Reformpläne noch weit von einer breiten Akzeptanz entfernt sind. Die Politik steht vor der Herausforderung, die gesetzgeberischen Maßnahmen so zu gestalten, dass sie sowohl den Bedürfnissen der Patienten als auch der Ärzte gerecht werden und gleichzeitig praktikabel und finanziell tragbar sind. Es bleibt abzuwarten, ob die Reformen die angekündigten Verbesserungen bringen oder ob sie als teure Fehltritte in die Geschichte eingehen.
Fortschritte bei mRNA-Grippeimpfstoffen: Wichtige Entwicklungen und klinische Studien
Die Entwicklung von mRNA-basierten Impfstoffen hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht, insbesondere bei Impfstoffen gegen COVID-19 und RSV. Nun rücken auch mRNA-Grippeimpfstoffe in den Fokus der Forschung, da mehrere Unternehmen bedeutende Fortschritte melden.
GlaxoSmithKline (GSK) hat jüngst positive Ergebnisse aus seiner Phase-2-Studie zu einem mRNA-Grippeimpfstoff veröffentlicht. Der Impfstoffkandidat GSK4382276A basiert auf Curevacs mRNA-Gerüst der zweiten Generation. In der Studie wurden 500 gesunde Probanden in zwei Altersgruppen untersucht: 250 Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren und 250 Personen im Alter von 65 bis 85 Jahren. Der Impfstoff enthält mRNA-Kodierungen für die drei von der WHO empfohlenen Influenza-Antigene. Die Ergebnisse zeigten positive Immunantworten gegen Influenza A und B, und das Sicherheitsprofil wurde als „akzeptabel“ beurteilt. GSK plant nun, in die Phase-3-Entwicklung überzugehen, mit dem Ziel, einen hochwirksamen Grippeimpfstoff zu entwickeln.
Curevac, der Technologiepartner von GSK, zeigt sich optimistisch. Dr. Myriam Mendila, wissenschaftliche Leiterin bei Curevac, erklärte: „Wir sind besonders ermutigt durch die positiven Immunantworten auf Influenza A-Stämme und die adäquate Immunantwort auf Influenza B. Wir freuen uns darauf, fortgeschrittene Daten aus der Studie zu sehen und auf die mögliche Weiterentwicklung des Programms in Phase 3.“
Biontech hat seinen quadrivalenten Grippeimpfstoff mit modifizierter mRNA (BNT161) in Phase 3 getestet. Diese modRNA kodiert für die vier von der WHO für die Saison 2022/23 empfohlenen Grippevirusstämme. Die nukleosidmodifizierte mRNA soll ungewollte Immunreaktionen reduzieren und eine länger anhaltende Antigenproduktion ermöglichen. Biontech vergleicht den Impfstoffkandidaten mit einem bereits zugelassenen tetravalenten Grippeimpfstoff und richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren. Zusätzlich entwickelt Biontech einen Kombinationsimpfstoff (BNT162b2 + BNT161), der gleichzeitig gegen COVID-19 und Influenza schützt.
Moderna ist ebenfalls aktiv in der Entwicklung von mRNA-Grippeimpfstoffen. Der tetravalente Impfstoffkandidat mRNA-1010 wird in Phase 3 geprüft und enthält mRNA-Kodierungen für die Hämagglutinine der vier von der WHO empfohlenen Grippevirusstämme. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass die Serokonversionsraten für Influenza A(H3N2) und A(H1N1) höher sind als bei einem Vergleichsimpfstoff. Moderna forscht auch an weiteren Impfstoffkandidaten (mRNA-1020, mRNA-1030) und entwickelt Kombinationsimpfstoffe, die Schutz gegen mehrere Atemwegserreger bieten.
Diese Entwicklungen markieren einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der mRNA-Impfstoffe und könnten die Möglichkeiten zur Bekämpfung von Influenza erheblich erweitern. Die Ergebnisse der laufenden und kommenden Studien werden entscheidend für die zukünftige Verfügbarkeit und Effektivität dieser Impfstoffe sein.
Die Fortschritte bei mRNA-Grippeimpfstoffen sind ein bemerkenswerter Schritt in der medizinischen Forschung und könnten erhebliche Auswirkungen auf die Prävention von Influenza haben. Die positiven Ergebnisse aus den Phase-2-Studien von GSK und die fortgeschrittenen Entwicklungen bei Biontech und Moderna zeigen, dass die mRNA-Technologie über ihren ursprünglichen Einsatz gegen COVID-19 hinaus auch für die Bekämpfung anderer Atemwegserkrankungen von großer Bedeutung sein könnte.
Besonders hervorzuheben ist die innovative Herangehensweise, verschiedene Atemwegserreger in einem Impfstoff zu kombinieren, was die Flexibilität und Wirksamkeit der Impfstoffe erhöhen könnte. Die laufenden Studien und die geplanten Phase-3-Entwicklungen sind entscheidend, um die Wirksamkeit und Sicherheit dieser neuen Impfstoffe umfassend zu überprüfen. Sollte sich die positive Entwicklung fortsetzen, könnten mRNA-Grippeimpfstoffe bald eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Impfstrategien gegen Influenza darstellen und möglicherweise die Saisonalen Grippewellen signifikant reduzieren.
WHO Genehmigt Ersten Mpox-Impfstoff für UN-Organisationen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am Dienstag den ersten Impfstoff gegen Mpox offiziell genehmigt, ein bedeutender Schritt im globalen Kampf gegen die Krankheit. Der Impfstoff, bekannt als MVA-BN, wird von dem dänisch-deutschen Unternehmen Bavarian Nordic hergestellt. Mit dieser Genehmigung können UN-Organisationen den Impfstoff nun beschaffen und verteilen. Zwei weitere Impfstoffe, LC-16 und ACAM2000, befinden sich noch in der Prüfphase der WHO.
Der MVA-BN-Impfstoff ist bereits in mehreren Ländern im Einsatz, die über eigene Regulierungsbehörden verfügen und die Sicherheits- sowie Wirksamkeitsprüfungen selbst durchgeführt haben. Zu diesen Ländern gehört unter anderem die Demokratische Republik Kongo.
Die WHO hat aufgrund von mehreren Mpox-Ausbrüchen in Afrika im August 2023 den höchsten Alarmstatus ausgerufen und eine „gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite“ (Pheic) erklärt. Seit Jahresbeginn wurden aus 14 afrikanischen Ländern etwa 25.000 Verdachtsfälle und 723 Todesfälle gemeldet. Besonders besorgniserregend ist eine neue Mpox-Variante, die sich seit Ende 2023 im Osten des Kongos und in angrenzenden Ländern ausbreitet.
Während europäische Behörden das Risiko einer Ausbreitung des Mpox-Virus in Europa als gering einschätzen, gibt es Hinweise darauf, dass die neue Variante möglicherweise ansteckender ist und schwerwiegendere Krankheitsverläufe verursachen könnte als die bisherigen Varianten. Mpox, ehemals als Affenpocken bekannt, zeigt sich durch Hautausschläge sowie Fieber und Gliederschmerzen und kann besonders für kleine Kinder gefährlich sein.
WHO-Direktor Tedros Adhanom Ghebreyesus forderte wohlhabende Länder auf, finanzielle Mittel bereitzustellen, um den Erwerb weiterer Impfstoffe zu ermöglichen. Für die Präqualifikation eines Impfstoffs prüft die WHO unter anderem die Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten sowie die Einhaltung hoher Qualitätsstandards in der Herstellung.
Nach den vorliegenden Daten schützt eine einzelne Dosis des MVA-BN-Impfstoffs zu 76 Prozent vor einer Infektion, während der Schutz nach zwei Dosen auf 82 Prozent steigt.
Die Genehmigung des ersten Mpox-Impfstoffs durch die WHO markiert einen entscheidenden Fortschritt im internationalen Gesundheitsmanagement. Die Fähigkeit der UN-Organisationen, den Impfstoff nun zu beschaffen und zu verteilen, könnte sich als entscheidend im Kampf gegen die Mpox-Ausbrüche erweisen, insbesondere in den betroffenen afrikanischen Regionen.
Die neue Mpox-Variante, die seit Ende 2023 beobachtet wird, hebt die Dringlichkeit hervor, mit der die internationale Gemeinschaft handeln muss. Während die Gefahr einer Ausbreitung in Europa derzeit als gering eingeschätzt wird, sollte die Möglichkeit einer aggressiveren Variante und die potenziellen Auswirkungen auf vulnerable Bevölkerungsgruppen ernst genommen werden.
Tedros Adhanom Ghebreyesus’ Aufruf an wohlhabende Länder zur Bereitstellung finanzieller Mittel ist ein notwendiger Schritt, um die Verfügbarkeit und Verteilung von Impfstoffen weltweit zu gewährleisten. Es liegt nun an den internationalen Gebern, ihrer Verantwortung nachzukommen und die notwendige Unterstützung zu leisten, um eine effektive Eindämmung der Mpox-Pandemie zu ermöglichen.
Zwei von drei COPD-Patienten nutzen Inhalatoren falsch – Studie offenbart Mängel
Eine aktuelle Untersuchung zeigt alarmierende Ergebnisse zur Anwendung von Inhalatoren bei Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD). Laut einer Studie aus einem Schweizer Krankenhaus verwenden 69,4 Prozent der Patienten ihre Inhalatoren nicht korrekt. Diese hohe Fehlerquote deutet auf gravierende Mängel in der Patientenaufklärung und der Anwendungstechnik hin.
Die Studie umfasste 96 COPD-Patienten, die innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Krankenhauseinweisung ihre Inhalationstechnik vor einem geschulten Physiotherapeuten demonstrierten. Mithilfe einer detaillierten Checkliste wurde überprüft, ob die Patienten grundlegende Anwendungsschritte korrekt ausführten, wie das Entfernen der Kappe, das feste Umfassen des Mundstücks mit den Lippen und das mindestens fünf Sekunden lange Anhalten des Atems nach der Inhalation. Zusätzlich wurde der maximale inspiratorische Atemstrom (PIF) gemessen.
Im Durchschnitt waren die Patienten 72 Jahre alt, wobei 67 Prozent bereits Exazerbationen erlebt hatten. Jeder Patient verwendete im Schnitt drei verschiedene Inhalatoren. Der primäre Endpunkt der Studie war die unsachgemäße Nutzung eines Inhalators, definiert durch mindestens einen kritischen Fehler, der die Wirkstoffaufnahme beeinträchtigen könnte, oder durch einen verminderten PIF.
Von den 111 unsachgemäß verwendeten Inhalatoren wiesen etwa 65 Prozent kritische Fehler auf, die den Wirkstofftransport negativ beeinflussen könnten, während rund 13 Prozent einen unzureichenden PIF zeigten. Nach dreimaliger Erklärung der korrekten Technik konnte die Fehlerquote auf 5,6 Prozent gesenkt werden. Patienten, bei denen trotz wiederholter Erklärungen weiterhin kritische Fehler auftraten, hatten häufig kognitive oder motorische Einschränkungen. Diese Erkenntnisse verdeutlichen die Notwendigkeit regelmäßiger und individueller Schulungen zur Inhalationstechnik.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat in einer Befragung von Patienten, die die pharmazeutische Dienstleistung zur korrekten Inhalationstechnik in Anspruch genommen hatten, herausgefunden, dass 81 Prozent der Patienten diese Dienstleistung als sehr hilfreich bewerteten und weitere 19 Prozent als eher hilfreich. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betonte die Bedeutung dieser Schulungen, da fehlerhafte Anwendung der Medikamente zu einer unzureichenden Wirkung führen kann, ohne die Kosten zu senken.
Die Studie schloss Vernebler aus, da der PIF bei dieser Inhalatorart nicht relevant ist und diese Geräte üblicherweise von Pflegepersonal verwendet werden. Neun verschiedene Inhalatortypen wurden untersucht: Dosieraerosole, Dosieraerosole mit Spacer, atemgetriggerte Dosieraerosole sowie die Inhalatoren Respimat®, Diskus®, Ellipta®, Turbuhaler®, Handihaler® und Breezhaler®. Ein Vergleich zwischen den Inhalatortypen war aufgrund der Vielzahl der Produkte innerhalb jedes Typs nicht möglich.
Häufige Fehler bei Dosieraerosolen waren das Nicht-Schütteln des Inhalators vor Gebrauch. Bei allen Inhalatortypen wurde das fünfsekündige Atemanhalten nach der Inhalation häufig vergessen. Männer machten etwas häufiger kritische Fehler als Frauen (60,3 Prozent bei Frauen gegenüber 69,1 Prozent bei Männern). Darüber hinaus machten 58,3 Prozent der Patienten unter 65 Jahren und 67,7 Prozent der über 65-Jährigen kritische Fehler.
Die Ergebnisse dieser Studie sind alarmierend und zeigen eindringlich, wie wichtig präzise Schulung in der Anwendung von Inhalatoren für COPD-Patienten ist. Die hohe Fehlerquote bei der Inhalationstechnik unterstreicht den dringenden Bedarf an regelmäßiger und individueller Aufklärung. Es ist nicht nur entscheidend, den Patienten die richtige Technik einmal zu vermitteln, sondern sicherzustellen, dass diese Schulung wiederholt und auf die spezifischen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt wird.
Die Tatsache, dass selbst nach dreimaligem Erklären noch eine signifikante Anzahl von Patienten kritische Fehler macht, zeigt, dass einfache Erklärungen oft nicht ausreichen. Hier sind die Apotheker gefragt, ihre Rolle als Bildungspartner ernst zu nehmen und innovative Ansätze zur Patientenaufklärung zu entwickeln. Die Bedeutung der pharmazeutischen Dienstleistung wird durch die positiven Rückmeldungen der Patienten eindrucksvoll bestätigt und sollte weiter ausgebaut werden.
Es ist auch erwähnenswert, dass die individuellen Unterschiede in den Anwendungsergebnissen, wie etwa das höhere Fehleraufkommen bei älteren Patienten und Männern, bei der Schulung berücksichtigt werden müssen. Eine personalisierte Herangehensweise könnte helfen, die Inhalationstechnik zu verbessern und letztlich die Therapieergebnisse für COPD-Patienten zu optimieren.
Studie zeigt: Stress erhöht Spermienmotilität mit Verzögerung
Eine neue Studie aus den USA hat gezeigt, dass Stress die Motilität von Spermien erhöht, jedoch nicht sofort, sondern mit einer Verzögerung von zwei bis drei Monaten. Die Ergebnisse, veröffentlicht im Fachjournal „Nature Communications“, stammen von Forschenden der University of Colorado Anschutz Medical Campus und der University of Maryland Baltimore. Die Untersuchung umfasst die Analyse von Ejakulatproben von 34 Männern über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Parallel dazu wurden die Stresslevels der Teilnehmer in den Monaten vor der Probenentnahme erfasst.
Die Analyse ergab eine signifikante Steigerung der Spermienmotilität in den Monaten nach einem Stressereignis. Besonders auffällig war, dass sowohl die Geschwindigkeit der Spermien als auch der Anteil der progressiv beweglichen Spermien zunahmen, während die Konzentration und Gesamtzahl der Spermien unverändert blieben. Dr. Tracy Bale, eine der Hauptautorinnen der Studie, erklärte, dass diese Ergebnisse mit früheren Studien übereinstimmen, die Veränderungen in der microRNA in menschlichen Spermien untersucht haben. Bale vermutet, dass dieser Mechanismus evolutionär vorteilhaft sein könnte, um die Geburtenrate nach schwierigen Zeiten zu erhöhen.
Um die zugrunde liegenden Mechanismen zu untersuchen, verwendeten die Forscher ein In-vitro-Stressmodell in Nebenhoden-Epithelzellen von Mäusen. Sie identifizierten extrazelluläre Vesikel als kritische „intrazelluläre Kommunikatoren“. Diese kleinen Partikel beeinflussen die Entwicklung und Reifung von Spermien. Die Studie zeigte, dass Stress die Zusammensetzung und Größe dieser Vesikel veränderte, was zu einer erhöhten mitochondrialen Atmung und Spermienbeweglichkeit führte.
Die Übereinstimmung der Ergebnisse bei Menschen und Tiermodellen deutet darauf hin, dass es sich um einen universellen Bewältigungsmechanismus handeln könnte. Die Forscher planen, in weiteren Studien zu untersuchen, wie Stressinformationen in die extrazellulären Vesikel übertragen werden und welche Auswirkungen dies auf die Fertilisation hat.
Die Ergebnisse dieser Studie werfen ein interessantes Licht auf die komplexen Zusammenhänge zwischen Stress und Spermienmotilität. Dass Stress die Spermienmotilität mit einer Verzögerung erhöht, könnte auf eine tiefere evolutionäre Strategie hinweisen. Die Forschung, die sowohl menschliche als auch tierische Modelle einbezieht, stärkt die Hypothese, dass Stress als Bewältigungsmechanismus wirkt, um die Fortpflanzungschancen zu verbessern, wenn die Bedingungen günstig sind.
Die Identifizierung extrazellulärer Vesikel als Vermittler dieser Effekte öffnet neue Perspektiven für das Verständnis der molekularen Mechanismen hinter der Stressreaktion auf zellulärer Ebene. Diese Erkenntnisse könnten weitreichende Auswirkungen auf die reproduktive Medizin haben und neue Ansätze zur Verbesserung der Fertilität in stressreichen Zeiten bieten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Erkenntnisse in zukünftige Studien und klinische Anwendungen übersetzen lassen. Die weitere Forschung wird entscheidend sein, um die genauen Mechanismen zu entschlüsseln und mögliche therapeutische Anwendungen zu entwickeln.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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