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  • 12.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Migrationspolitik, Apotheken und Wirtschaft
    12.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Migrationspolitik, Apotheken und Wirtschaft
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In der politischen Landschaft Europas haben zwei deutsche Bundeskanzler, Helmut Kohl und Angela Merkel, das Thema Migration entscheidend g...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Migrationspolitik, Apotheken und Wirtschaft

 

Wie historische Migrationsentscheidungen heute Apothekenprobleme, Wirtschaftstrends und Gesundheitswarnungen beeinflussen

In der politischen Landschaft Europas haben zwei deutsche Bundeskanzler, Helmut Kohl und Angela Merkel, das Thema Migration entscheidend geprägt. Ihre Entscheidungen und Strategien haben Europa nachhaltig beeinflusst, und die heutigen Herausforderungen der Migration werfen Fragen zum Erbe dieser Staatsmänner auf. Während die Auswirkungen ihrer Politik noch spürbar sind, stehen wir vor den Risiken und Chancen der gegenwärtigen Ausländerpolitik. In der Apothekenpraxis ist die Bearbeitung von E-Rezepten ein zentraler Punkt, insbesondere bei der Vermeidung von Retaxationen durch komplexe Rezeptanforderungen. Engelhard OTC verzeichnete im Geschäftsjahr 2023/2024 einen Rekordumsatz, während sich die steuerlichen Regelungen für Aktiengewinne ändern und die Bafin Verbraucher über Fehlberatungen bei Zertifikaten befragt. Dividendenzahlungen bleiben in Europa stark, doch das Bundesgesundheitsministerium steht wegen fehlender Mittel für die Gesetzliche Krankenversicherung in der Kritik. Apotheker dürfen jetzt Grippe- und COVID-19-Impfungen auf Kassenkosten durchführen, was jedoch eingeschränkt ist. Gleichzeitig sorgen Beschwerden über den Geruch von Metformin-Tabletten und die Warnung des BfR vor Schlafbeeren-Präparaten für zusätzliche Herausforderungen im Gesundheitsbereich.

 

Migration: Das Erbe von Bundeskanzler Angela Merkel und Helmut Kohl

In der politischen Landschaft Europas haben zwei deutsche Bundeskanzler das Thema Migration maßgeblich geprägt: Helmut Kohl und Angela Merkel. Ihre politischen Entscheidungen und Strategien haben das Gesicht Europas verändert und deren Auswirkungen sind bis heute spürbar. Doch wie bewerten wir heute das Erbe dieser beiden Staatsmänner und welche Risiken birgt die aktuelle Ausländerpolitik für Europa?

Helmut Kohl, der von 1982 bis 1998 Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war, hinterließ einen tiefgreifenden Einfluss auf die europäische Migrationspolitik. Unter seiner Führung begann Deutschland, sich zunehmend für eine verstärkte Integration von Migranten einzusetzen. Die 1990er Jahre waren von der Diskussion um die Integration von Spätaussiedlern und den ersten großen Wellen von Flüchtlingen geprägt, die vor allem aus den ehemaligen Sowjetrepubliken kamen. Kohl setzte auf eine Mischung aus strengen Einwanderungsgesetzen und großzügiger Integrationspolitik, um den Herausforderungen der Migration zu begegnen.

Angela Merkel, die von 2005 bis 2021 Kanzlerin war, setzte einen anderen Akzent. Ihre Entscheidung im Jahr 2015, die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, wird oft als Wendepunkt in der Migrationspolitik bezeichnet. Dieser Schritt, der die Aufnahme von über einer Million Flüchtlingen ermöglichte, stieß auf gemischte Reaktionen und hinterließ sowohl Lob als auch Kritik. Merkel verteidigte ihre Politik mit dem Verweis auf humanitäre Verpflichtungen und das Prinzip der offenen Türen, während Kritiker auf die Belastungen hinwiesen, die diese Entscheidung für das deutsche Sozialsystem und die europäische Solidarität mit sich brachte.

Heute sehen wir die Folgen beider Äras. Kohl’s Politik der Integration hat dazu beigetragen, die multikulturelle Gesellschaft Deutschlands zu formen. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass auch die Integrationsbemühungen an Grenzen stoßen können, wenn sie nicht durch entsprechende soziale und wirtschaftliche Maßnahmen ergänzt werden. Merkels Politik führte zu einer Intensivierung der Diskussionen über Migration und Integration, wobei die Verteilung der Flüchtlinge und die damit verbundenen sozialen Herausforderungen immer wieder in den Vordergrund rückten.

Die gegenwärtige Migrationspolitik in Europa steht vor erheblichen Herausforderungen. Die Debatten über die richtige Balance zwischen humanitären Verpflichtungen und nationalen Interessen sind intensiv. Länder wie Italien und Griechenland, die an den Außengrenzen der EU liegen, sehen sich weiterhin mit hohen Flüchtlingszahlen konfrontiert, während andere Mitgliedstaaten zögerlicher bei der Aufnahme neuer Migranten sind. Diese Ungleichheit in der Verteilung sorgt für Spannungen innerhalb der EU und stellt die europäische Solidarität auf die Probe.

Die Risiken der heutigen Ausländerpolitik sind vielfältig. Ein zögerliches oder inkonsistentes Vorgehen kann zu einer Verschärfung der sozialen Spannungen und zu einem Anstieg von rechtspopulistischen Bewegungen führen, die Migration als Hauptursache für soziale und wirtschaftliche Probleme darstellen. Zudem besteht die Gefahr, dass nicht ausreichend finanzierte Integrationsprogramme die ohnehin schon bestehenden Probleme verschärfen, was langfristig zu sozialen Unruhen und einer weiteren Fragmentierung der Gesellschaft führen könnte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Erbe von Kohl und Merkel in der aktuellen Migrationspolitik sowohl positive als auch negative Spuren hinterlassen hat. Während ihre jeweiligen Ansätze die Integration und die humanitäre Verantwortung förderten, zeigen die heutigen Herausforderungen, dass die Politik kontinuierlich angepasst und verbessert werden muss, um den komplexen Anforderungen einer globalisierten Welt gerecht zu werden.

Die politische Landschaft Europas wird von den Entscheidungen der vergangenen Kanzler stark beeinflusst. Helmut Kohl und Angela Merkel haben jeweils ihren Stempel auf die Migrationspolitik gedrückt, doch die heutigen Herausforderungen zeigen, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Die Entscheidung von Merkel, 2015 die Grenzen zu öffnen, war sicherlich von humanitären Überlegungen geprägt, aber sie hat auch eine Kette von Problemen ausgelöst, deren Folgen noch lange spürbar sein werden.

Die Politik von heute wirkt gefährlich, weil sie oft als Reaktion auf kurzfristige Krisen anstatt als Teil einer langfristigen Strategie formuliert wird. Die Uneinigkeit innerhalb der EU über die Verteilung von Flüchtlingen und die ungleiche Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten sind nur zwei Beispiele für die Probleme, die entstehen, wenn Migration nicht als integralen Bestandteil einer umfassenden europäischen Strategie betrachtet wird.

Die Zukunft der europäischen Migrationspolitik hängt davon ab, ob es gelingt, eine Balance zwischen humanitären Verpflichtungen und praktischen Realitäten zu finden. Es erfordert eine klare, kooperative und vorausschauende Strategie, um die Herausforderungen der Migration erfolgreich zu bewältigen. Nur so kann das Erbe der vergangenen Kanzler als Grundlage für eine gerechte und effektive Migrationspolitik genutzt werden, die den Bedürfnissen der heutigen Zeit gerecht wird.

 

Wichtige Aspekte für Apothekenteams im Umgang mit Retaxationen bei E-Rezepten

In der aktuellen Apothekenpraxis stellt die Bearbeitung von E-Rezepten eine bedeutende Herausforderung dar, insbesondere wenn es um die Vermeidung von Retaxationen geht. Ein häufig auftretendes Problem betrifft die Kombination von Wirkstoffverordnung und Aut-idem-Kreuz auf einem Rezept. Diese Konstellation kann zu Unsicherheiten und finanziellen Belastungen führen, wenn die Anforderungen nicht korrekt umgesetzt werden. Daher müssen Apothekenteams besondere Sorgfalt walten lassen, um Retaxationen zu vermeiden und den Abrechnungsprozess effizient zu gestalten.

Das Aut-idem-Kreuz auf einem Rezept ermöglicht es dem Apotheker, ein alternatives Präparat anzubieten, wenn das verordnete Medikament nicht verfügbar ist. Diese Flexibilität ist für die Patientenversorgung wichtig, kann jedoch zu Problemen führen, wenn der Wirkstoff eindeutig verordnet wird und das Aut-idem-Kreuz gesetzt ist. In solchen Fällen kann es zu Retaxationen kommen, wenn die Krankenkassen die Verordnung nicht korrekt interpretieren oder formale Anforderungen nicht erfüllt sind.

Für Apothekenteams ist es entscheidend, sämtliche formale Anforderungen bei der Bearbeitung von E-Rezepten zu beachten. Dies umfasst unter anderem die korrekte Eingabe der Rezeptdaten und die genaue Beachtung der Vorschriften für Aut-idem-Positionen. Die Apotheker müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen präzise erfasst werden, um Missverständnisse und mögliche Rückforderungen der Krankenkassen zu vermeiden.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Dokumentation. Apothekenteams sollten alle relevanten Informationen zur Verordnung sorgfältig festhalten. Dazu gehören insbesondere die Gründe für die Wahl eines bestimmten Präparats sowie die Überlegungen, die zur Entscheidung geführt haben. Eine lückenlose Dokumentation kann im Falle einer Überprüfung durch die Krankenkassen von entscheidender Bedeutung sein und dazu beitragen, Retaxationen abzuwehren.

Zusätzlich sollten Apothekenteams regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teilnehmen, um sich über die neuesten Abrechnungsregeln und gesetzlichen Anforderungen zu informieren. Dies trägt dazu bei, das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten und Fehler bei der Rezeptbearbeitung zu vermeiden. Die kontinuierliche Weiterbildung ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Rezeptbearbeitung und hilft, Abrechnungsprobleme zu minimieren.

Ein weiterer Aspekt ist die Kommunikation innerhalb des Apothekenteams. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter über die aktuellen Abrechnungsrichtlinien und die Anforderungen für die E-Rezeptbearbeitung informiert sind. Regelmäßige Teammeetings und Besprechungen können dabei helfen, die Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die gleichen Standards einhalten.

Die Herausforderung, Retaxationen bei E-Rezepten zu vermeiden, erfordert von Apothekenteams einen strukturierten und informierten Ansatz. Die Kombination von Wirkstoffverordnung und Aut-idem-Kreuz auf einem Rezept bringt spezifische Anforderungen mit sich, die präzise erfüllt werden müssen, um Abrechnungsprobleme zu vermeiden.

Es ist unerlässlich, dass Apothekenteams alle formalen Anforderungen bei der Rezeptbearbeitung genau beachten und eine umfassende Dokumentation führen. Dies umfasst nicht nur die korrekte Eingabe der Rezeptdaten, sondern auch die sorgfältige Festhaltung der Gründe für die Wahl eines bestimmten Präparats. Eine gründliche Dokumentation kann als Schutzmaßnahme dienen und im Falle einer Überprüfung durch die Krankenkassen entscheidend sein.

Die regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter ist ebenfalls von großer Bedeutung. Schulungen und Fortbildungen zu den aktuellen Abrechnungsregeln und gesetzlichen Anforderungen gewährleisten, dass das Team stets über die neuesten Entwicklungen informiert ist. Dies hilft, Fehler zu vermeiden und die Prozesse innerhalb der Apotheke zu optimieren.

Schließlich sollte die interne Kommunikation innerhalb des Apothekenteams nicht vernachlässigt werden. Ein gut koordiniertes Team, das regelmäßig über Abrechnungsrichtlinien und Rezeptbearbeitungsstandards informiert wird, kann effektiver arbeiten und potenzielle Probleme frühzeitig erkennen. Die Implementierung dieser Best Practices wird dazu beitragen, Retaxationen zu minimieren und die Effizienz der Rezeptbearbeitung zu verbessern.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass ein systematischer Ansatz, der auf sorgfältiger Dokumentation, kontinuierlicher Weiterbildung und effektiver Teamkommunikation basiert, die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche E-Rezept-Bearbeitung schafft und Retaxationen wirkungsvoll vermeidet.

 

Engelhard OTC verzeichnet Rekordumsatz im Geschäftsjahr 2023/2024

Der hessische OTC-Hersteller Engelhard hat für das Geschäftsjahr 2023/2024, das am 30. Juni endete, einen Umsatz von 176 Millionen Euro bekannt gegeben. Dies stellt eine Steigerung von 10 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr dar und wird von dem Unternehmen als neuer Rekordumsatz gefeiert. Engelhard, mit Sitz in Niederdorfelden, profitiert von einem erfolgreichen Geschäftsjahr und erwartet weiteres Wachstum.

Ein besonders erfreulicher Anlass ist das 75-jährige Jubiläum des pflanzlichen Hustensafts Prospan, der als Premiummarke des Unternehmens gilt. Prospan hat sich seit seiner Einführung im Jahr 1949 als ein bedeutender Bestandteil der Produktpalette etabliert. Trotz des Umsatzrekords gibt Engelhard keine detaillierten Informationen zum Ergebnis bekannt, bestätigt jedoch, dass es positiv ausfiel.

Das Unternehmen verzeichnet auch einen signifikanten Anstieg bei der Mitarbeiterzahl. Die Belegschaft hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdreifacht und liegt nun bei über 550 Mitarbeitern. Zudem sind fast 40 Stellen offen, was auf die fortwährende Expansion des Unternehmens hinweist.

Für die Zukunft plant Engelhard, sein Wachstum weiter voranzutreiben. Neben den etablierten Märkten in Deutschland und Österreich, die direkt von Engelhard bedient werden, liegt ein Schwerpunkt auf der Expansion des internationalen Geschäfts. Das Unternehmen strebt an, seine Präsenz auf allen fünf Kontinenten auszubauen und die Absatzmöglichkeiten in Nordamerika und Asien zu intensivieren. Engelhard sieht in diesen Regionen erhebliches Potenzial und plant, dieses gezielt zu nutzen.

Im kommenden Geschäftsjahr stehen mehrere Investitionen auf der Agenda, darunter der Erwerb neuer Maschinen und der Bau eines neuen Laborkomplexes. Zudem plant Engelhard, das derzeit in Butzbach befindliche Großlager zurück an die Unternehmenszentrale zu verlagern.

Mit Marken wie Prospan, Sinolpan, Isla, Tyrosur und Velgastin positioniert sich Engelhard als einer der führenden Hersteller im OTC-Bereich. Die Produkte des Unternehmens werden in Deutschland produziert und in mehr als 100 Ländern vertrieben. Die Kernkompetenzen von Engelhard liegen in der Behandlung von Atemwegs- und Hauterkrankungen sowie Verdauungsproblemen. Das 1872 in Frankfurt aus einer Apotheke hervorgegangene Unternehmen bleibt ein bedeutender Akteur im OTC-Markt.

Engelhard OTC hat im Geschäftsjahr 2023/2024 nicht nur einen beeindruckenden Umsatzrekord erzielt, sondern auch eine beeindruckende Expansion erlebt, die sowohl die Mitarbeiterzahl als auch das internationale Geschäft betrifft. Das 75-jährige Jubiläum von Prospan unterstreicht die langjährige Erfolgsgeschichte des Unternehmens und zeigt, wie kontinuierliche Innovation und Marktanpassung zu nachhaltigem Wachstum führen können. Die geplanten Investitionen in neue Maschinen und einen Laborkomplex sind ein deutlicher Hinweis auf die zukunftsorientierte Strategie des Unternehmens.

Die Rückverlagerung des Großlagers zur Unternehmenszentrale könnte sowohl logistische Vorteile bringen als auch die Effizienz steigern. Gleichzeitig deutet die offene Anzahl an Stellen und die Expansion in neue Märkte darauf hin, dass Engelhard bereit ist, neue Herausforderungen anzunehmen und seine Marktanteile weiter auszubauen. Die Fokussierung auf Nordamerika und Asien, zusammen mit der langfristigen Planung, zeigt, dass Engelhard nicht nur auf seine bisherigen Erfolge setzt, sondern auch aktiv neue Wachstumsmöglichkeiten erschließen will. Das Unternehmen festigt somit seine Position als einer der führenden Anbieter im OTC-Bereich und demonstriert seine Fähigkeit, sich in einem sich schnell verändernden Marktumfeld erfolgreich zu behaupten.

 

Aktiengewinne: Wann und wie Sie Steuern zahlen müssen

Mit dem Jahr 2024 treten erneut steuerliche Regelungen in Kraft, die den Aktienhandel betreffen. Für Privatanleger, die in Aktien investieren, gelten klare Regeln: Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Dividenden sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Der Gesetzgeber erhebt hier die sogenannte Abgeltungssteuer, die eine pauschale Belastung der Kapitalerträge vorsieht.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent und wird zusätzlich mit dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer belastet. Dies führt in der Regel zu einer Steuerlast von insgesamt rund 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer). Anleger sollten jedoch beachten, dass sie für die ersten 1.000 Euro ihrer Kapitalerträge pro Jahr einen Freibetrag in Anspruch nehmen können. Dieser Freibetrag – auch Sparerpauschbetrag genannt – ermöglicht es, kleinere Gewinne steuerfrei zu behalten. Für Ehepaare gilt ein verdoppelter Freibetrag von 2.000 Euro.

Verkäufe von Aktien sind in Deutschland ebenfalls steuerpflichtig, sofern sie innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist von einem Jahr nach dem Kauf erfolgen. Gewinne, die nach Ablauf dieses Zeitraums erzielt werden, sind steuerfrei – eine Regelung, die jedoch für Kapitalgesellschaften nicht gilt.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der pauschalen Besteuerung. Wer beispielsweise Aktien geerbt hat oder diese im Zuge einer Schenkung erhielt, kann unter bestimmten Bedingungen von der Besteuerung ausgenommen werden. Zudem bieten bestimmte Anlageformen, wie etwa ETF-Sparpläne oder langfristige Altersvorsorgeprodukte, Steuervergünstigungen.

Auch internationale Sachverhalte sind zu beachten. Wer Aktien im Ausland hält, muss mögliche Doppelbesteuerungsabkommen prüfen, die verhindern sollen, dass Anleger sowohl im Inland als auch im Ausland Steuern zahlen müssen.

Mit der Steuererklärung 2024 sollten Anleger sich daher gut vorbereiten. Es lohnt sich, rechtzeitig eine Beratung durch einen Steuerexperten in Anspruch zu nehmen, um alle Optionen auszuschöpfen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne ist ein zentrales Element des deutschen Steuersystems. Sie sorgt für eine klare und effiziente Regelung der Kapitalertragsbesteuerung. Doch für viele Privatanleger bleibt das Thema oft komplex und undurchsichtig. Besonders ärgerlich empfinden viele die Tatsache, dass auch Gewinne aus langfristigen Investments besteuert werden, obwohl gerade diese zur Altersvorsorge beitragen können.

Zudem führen verschiedene Sonderregelungen, wie die Spekulationsfrist oder der Sparerpauschbetrag, zu weiteren Verwirrungen. Während der Freibetrag durchaus eine sinnvolle Entlastung für Kleinanleger darstellt, könnte man argumentieren, dass er angesichts der Inflation und der steigenden Lebenshaltungskosten erhöht werden sollte, um den Sparer tatsächlich zu entlasten.

Ein weiteres Problem ist die internationale Besteuerung. Viele Anleger investieren heutzutage global, und Doppelbesteuerungsabkommen sorgen nicht immer für die erhoffte Klarheit. Gerade hier wäre eine vereinfachte Regelung wünschenswert, um den Aufwand für Privatanleger zu verringern und den grenzüberschreitenden Kapitalfluss zu fördern.

Letztlich zeigt sich, dass die Besteuerung von Kapitalerträgen zwar notwendig ist, aber dringend eine Reform und Vereinfachung benötigt. Anleger sollten nicht das Gefühl haben, für langfristige Vorsorgepläne bestraft zu werden, sondern im Gegenteil durch steuerliche Anreize motiviert werden, für ihre Zukunft zu sparen. Eine Debatte über die Anpassung der Abgeltungssteuer an aktuelle wirtschaftliche Realitäten wäre daher mehr als überfällig.

  

Zertifikate unter Verdacht: Bafin fragt Verbraucher nach Fehlberatungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat eine Onlineumfrage gestartet, um herauszufinden, ob Verbrauchern möglicherweise ungeeignete Zertifikate verkauft wurden. Hintergrund der Aktion ist der Verdacht, dass Banken und Sparkassen in großem Umfang Finanzprodukte an Kunden vermitteln, die nicht den Bedürfnissen oder der Risikobereitschaft der Anleger entsprechen.

Zertifikate, komplexe Finanzinstrumente, die oft als Alternative zu herkömmlichen Sparprodukten angeboten werden, bergen mitunter erhebliche Risiken. Laut der Bafin besteht die Gefahr, dass Kunden diese Risiken nicht ausreichend erklärt wurden und die Finanzinstitute in der Beratung ihren Pflichten nicht immer nachgekommen sind. Um dies zu überprüfen, fordert die Behörde betroffene Verbraucher auf, an der Umfrage teilzunehmen und ihre Erfahrungen zu teilen.

Die Umfrage, die auf der Webseite der Bafin zugänglich ist, richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an professionelle Anleger. Die Behörde erhofft sich durch die Rückmeldungen ein genaueres Bild darüber, ob und in welchem Umfang Zertifikate unsachgemäß verkauft wurden. Eine genaue Überprüfung der Beratungspraxis könnte folgen, sollten sich die Vermutungen der Bafin bestätigen.

In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Kritik an der Beratungsqualität in deutschen Banken und Sparkassen gegeben, insbesondere bei komplexen Finanzprodukten wie Zertifikaten. Oft fühlen sich Kunden durch unzureichende oder missverständliche Informationen über die tatsächlichen Risiken getäuscht. Die Finanzaufsicht plant, die Umfrageergebnisse auch dazu zu nutzen, um gegebenenfalls Maßnahmen zum besseren Schutz der Anleger zu ergreifen.

Die Initiative der Bafin ist ein wichtiger Schritt, um die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen und potenziell gefährliche Beratungslücken aufzudecken. Zertifikate sind komplexe Finanzprodukte, die nur für Anleger mit ausreichendem Wissen und Risikobereitschaft geeignet sind. Dass diese Produkte womöglich massenhaft an uninformierte oder risikoscheue Verbraucher verkauft wurden, wirft ein Schlaglicht auf die Beratungspraktiken der Banken und Sparkassen.

Für viele Kunden sind die Unterschiede zwischen sicheren Anlagen und hochspekulativen Finanzprodukten schwer zu verstehen. Umso wichtiger ist eine kompetente und umfassende Beratung, die nicht allein durch Verkaufsziele der Banken geleitet ist. Dass die Bafin nun aktiv nach den Erfahrungen der Verbraucher fragt, zeigt, dass die Aufsicht genau hinsieht und bereit ist, einzugreifen, wo es notwendig ist.

Sollten sich die Vermutungen bewahrheiten, könnte dies weitreichende Folgen für die betroffenen Finanzinstitute haben. Denkbar wären nicht nur strengere Auflagen für die Beratungspraxis, sondern auch eine Entschädigung betroffener Kunden. Dies wäre ein starkes Signal für den Verbraucherschutz und würde Vertrauen in die Finanzdienstleister zurückgewinnen.

Letztlich bleibt zu hoffen, dass die Umfrage nicht nur als einmalige Maßnahme betrachtet wird, sondern als Auftakt für eine umfassende Überprüfung der Beratungspraxis in der Finanzbranche. Denn nur durch kontinuierliche Kontrolle und Anpassung an die Bedürfnisse der Anleger können Fehlberatungen in Zukunft verhindert werden.

 

Dividenden bleiben auf Rekordkurs: Europäische Unternehmen zahlen großzügig aus

Die Ausschüttungen von Dividenden sind in Europa weiterhin auf einem beeindruckenden Höhenflug. Trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten und der geopolitischen Spannungen bleiben Unternehmen auf dem Kontinent ihrer großzügigen Dividendenpolitik treu. Experten gehen davon aus, dass die Dividendenzahlungen auch in den kommenden Jahren hoch bleiben werden, da viele Unternehmen solide Bilanzen vorweisen und ihre Aktionäre an den Gewinnen beteiligen wollen. Besonders in Ländern wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien zeigen sich die Ausschüttungen stabil und auf hohem Niveau.

Laut aktuellen Berichten des europäischen Dividendenindexes sind die Gesamtsummen der ausgeschütteten Dividenden im Jahr 2024 weiterhin auf Rekordniveau. Analysten führen dies unter anderem auf die stabile Finanzlage vieler europäischer Großkonzerne zurück, die trotz Unsicherheiten durch Inflation und Lieferkettenprobleme ihre Gewinnziele erreicht haben. Besonders Unternehmen aus den Bereichen Energie, Pharma und Finanzen zählen zu den stärksten Dividendenzahlern.

Für viele Investoren stellen Dividenden eine verlässliche Einkommensquelle dar, insbesondere in Zeiten von niedrigen Zinsen oder volatilen Märkten. Die Bedeutung der Dividende als Teil der Rendite von Aktienanlagen hat sich in den letzten Jahren zunehmend verstärkt. Auch institutionelle Investoren wie Pensionsfonds und Versicherungen setzen verstärkt auf dividendenstarke Titel, um stabile Erträge zu erzielen.

Ein weiteres Phänomen, das die Attraktivität von Dividenden untermauert, ist die wachsende Bedeutung nachhaltiger Investitionen. Immer mehr Unternehmen richten ihre Dividendenpolitik auf langfristige Nachhaltigkeit aus, was bedeutet, dass auch in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen stabile Ausschüttungen angestrebt werden. Dies zeigt sich beispielsweise bei Unternehmen, die trotz der COVID-19-Pandemie und der Energiekrise ihre Dividendenpolitik kaum angepasst haben.

Dennoch bleibt die Frage, ob diese Dividendenpolitik langfristig haltbar ist. Kritiker warnen davor, dass einige Unternehmen möglicherweise zu viel ausschütten und ihre Rücklagen gefährden könnten. In bestimmten Branchen könnte dies in den kommenden Jahren zu Problemen führen, wenn konjunkturelle Abschwünge die Gewinne drücken.

Dividenden wurden in der Nullzinsphase oft als die neuen Zinsen bezeichnet. Für viele Anleger war dies ein Segen: Während Anleihen und Sparguthaben kaum Rendite abwarfen, konnten sie durch Dividendenzahlungen verlässliche Erträge erzielen. Diese Zeiten sind zwar vorbei, doch Dividenden bleiben weiterhin ein zentrales Element der Anlagestrategien vieler Investoren.

Die Frage, die sich nun stellt, ist jedoch, ob die hohe Dividendenpolitik langfristig tragbar ist. Zwar sind viele europäische Unternehmen derzeit finanziell gut aufgestellt, doch eine zu großzügige Ausschüttung könnte die Investitionsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen. Unternehmen sollten daher eine Balance zwischen Ausschüttungen an ihre Aktionäre und Investitionen in die Zukunft finden.

Ein weiteres Risiko besteht in der Abhängigkeit der Anleger von Dividenden. Sollte es zu einem konjunkturellen Einbruch kommen, könnten viele Unternehmen gezwungen sein, ihre Dividenden zu kürzen. Für Anleger, die stark auf Dividenden angewiesen sind, könnte dies zu erheblichen Einkommenseinbußen führen. Eine diversifizierte Anlagestrategie, die nicht nur auf Dividenden setzt, bleibt daher der beste Schutz gegen solche Risiken.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass Dividenden weiterhin eine wichtige Rolle spielen, doch Anleger sollten sich nicht ausschließlich auf diese Einkommensquelle verlassen. Ein kluger Mix aus verschiedenen Anlageformen und eine langfristige Perspektive sind entscheidend, um in allen Marktlagen erfolgreich zu sein.

 

Kassen unter Druck: Kritik am Bundesgesundheitsministerium

Der Haushaltsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das kommende Jahr wurde heute im Bundestag vorgestellt und stieß auf deutliche Kritik. Trotz der geplanten Reformen, die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorangetrieben werden, enthält der Entwurf keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies hat zu erheblichem Unmut bei Experten und Verbänden geführt, die auf eine dringende Notwendigkeit zur Reform des Gesundheitsetats hinweisen.

Anne-Kathrin Klemm, Vorstand des BKK Dachverbandes, äußerte sich äußerst kritisch zu dem Haushaltsentwurf. Sie bezeichnete den vorgelegten Etat als „schlechten Witz“ und bemängelte das Fehlen von Anpassungen oder Erhöhungen des Bundeszuschusses zur GKV. Auch eine finanzielle Unterstützung für die Sozialpflegeversicherung (SPV) und eine Erhöhung der staatlichen Leistungen für die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehenden fehlten. Diese Maßnahmen, so Klemm, seien dringend erforderlich, um den finanziellen Druck auf die GKV und SPV, die durch steigende Ausgaben belastet sind, zu mindern.

Die Kritik richtet sich auch gegen die Verantwortung der Bundesregierung, die den Kranken- und Pflegekassen zunehmend Aufgaben überträgt, für die diese finanziell nicht ausreichend ausgestattet sind. Der Bundesrechnungshof hat diese Praxis bereits beanstandet und die Notwendigkeit betont, die Mittel effizienter zu verwenden.

Klemm forderte einen „Kassensturz“, um die Ursachen für die hohen Ausgabenrisiken zu identifizieren und zu analysieren. Sie wies darauf hin, dass die vorhandenen Mittel, die durch die gute Beschäftigungslage, Lohnsteigerungen und Beitragssatzerhöhungen erzielt werden, effizient eingesetzt werden müssten. Alle geplanten gesetzlichen Maßnahmen sollten auf ihre Auswirkungen auf die Versorgung geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Versicherten, Patienten und Pflegebedürftigen zugutekommen und nicht lediglich als „Geschenke“ ohne positive Auswirkungen verstanden werden.

In diesem Kontext appellierte Klemm an das Parlament, seine Einflussmöglichkeiten zu nutzen und sich für einen Gesundheitsetat einzusetzen, der die aktuelle Lage der GKV und SPV berücksichtigt und die Beitragszahler entlastet. Sie betonte, dass es wichtig sei, die Unterstützung des Bundesrechnungshofes zu nutzen, um die finanziellen Herausforderungen im Gesundheitsbereich zu bewältigen.

Der jüngste Haushaltsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums offenbart gravierende Schwächen, die nicht nur die GKV und SPV, sondern auch die gesamte Gesundheitsversorgung in Deutschland belasten könnten. Die fehlende Berücksichtigung zusätzlicher Mittel für die GKV, trotz der ohnehin schon angespannten finanziellen Lage, ist ein alarmierendes Signal. Es zeigt, dass die Regierung offenbar nicht gewillt ist, die dringend benötigten Reformen zur Stabilisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben.

Anne-Kathrin Klemm hat treffend darauf hingewiesen, dass der Entwurf in seiner aktuellen Form den finanziellen Druck auf die Kranken- und Pflegekassen weiter verschärfen wird. Die Forderung nach einem „Kassensturz“ ist nicht nur nachvollziehbar, sondern dringend notwendig. Es ist unabdingbar, die Ursachen für die steigenden Ausgabenrisiken zu verstehen und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Effizienz der Mittelverwendung zu verbessern.

Das Parlament steht nun vor der Aufgabe, die notwendigen Veränderungen zu fordern und durchzusetzen. Es muss sicherstellen, dass der Gesundheitsetat die Realität der finanziellen Belastungen der GKV und SPV widerspiegelt und gleichzeitig die Beitragszahler entlastet. Der Aufruf von Klemm, die Unterstützung des Bundesrechnungshofes zu nutzen, ist ein wichtiger Schritt, um die notwendigen finanziellen Anpassungen durchzusetzen und das Gesundheitswesen auf eine solide Grundlage zu stellen.

 

Apotheker dürfen Grippe- und COVID-19-Impfungen auf Kassenkosten durchführen – aber nur eingeschränkt

In Deutschland haben Apothekerinnen seit Kurzem die Möglichkeit, Impfungen gegen Influenza (Grippe) und SARS-CoV-2 (COVID-19) anzubieten, wobei die Kosten unter bestimmten Bedingungen von den Krankenkassen übernommen werden. Diese Regelung basiert auf dem § 20c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der es Apothekerinnen erlaubt, Impfungen gegen Grippe für Personen ab 18 Jahren und gegen COVID-19 für Personen ab 12 Jahren durchzuführen. Diese Erweiterung der Impfkompetenzen soll dazu beitragen, die Impfquote zu erhöhen und den Zugang zu Impfungen zu erleichtern.

Um diese Impfungen anbieten zu können, müssen Apotheker*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine spezielle ärztliche Schulung durchlaufen und die erfolgreiche Teilnahme an dieser Schulung nachweisen. Zudem müssen sie in einer öffentlichen Apotheke arbeiten, zu deren Personal sie gehören. Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, die Qualität und Sicherheit der Impfungen zu gewährleisten.

Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist jedoch an weitere Bedingungen geknüpft. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn die Impfungen gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie durchgeführt werden. Diese Richtlinie orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Für die Influenza-Impfung bedeutet dies, dass die Kosten nur dann erstattet werden, wenn die Impfung für Personen empfohlen wird, die als besonders gefährdet gelten. Laut STIKO-Empfehlungen ist die Influenza-Impfung für Personen ab 60 Jahren eine Standardimpfung. Für jüngere Personen wird sie nur empfohlen, wenn sie aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko haben.

Der Deutsche Apothekerverband hat mit mehreren Krankenkassen Ergänzungsvereinbarungen zur Influenzaimpfung getroffen. Diese Vereinbarungen ermöglichen es den Versicherten dieser Krankenkassen, sich in der Apotheke gegen Influenza impfen zu lassen, wobei die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Zu den Krankenkassen, die solche Vereinbarungen getroffen haben, gehören unter anderem Barmer, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse, KKH Kaufmännische Krankenkasse, und viele weitere.

Für Personen, die bei keiner der an den Vereinbarungen beteiligten Krankenkassen versichert sind, wird die Influenza-Impfung nur erstattet, wenn sie den STIKO-Empfehlungen entspricht. Fehlt eine solche Empfehlung, müssen die Kosten für die Impfung selbst getragen werden. Bei der COVID-19-Impfung gibt es derzeit keine vergleichbare Vereinbarung zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kassen übernehmen die Kosten für Auffrischimpfungen derzeit nur für Personen ab 60 Jahren.

Für private Krankenversicherte gilt, dass sie sich ab 12 Jahren gegen COVID-19 in der Apotheke impfen lassen können. Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung muss jedoch individuell geklärt werden. Die Abrechnung erfolgt nach den gleichen Konditionen wie für gesetzlich Versicherte, wobei die Versicherten einen taxierten Sonderbeleg erhalten, den sie bei ihrer Versicherung einreichen müssen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Möglichkeit für Apotheker*innen, Impfungen anzubieten, einen Fortschritt in der Gesundheitsversorgung darstellt. Dennoch gibt es signifikante Unterschiede in der Kostenübernahme, die zu Verwirrung und Ungerechtigkeiten führen können. Die unterschiedlichen Regelungen für die Influenza- und COVID-19-Impfungen verdeutlichen den Bedarf an einer klareren und einheitlicheren Regelung für die Impfkostenübernahme.

Die Erlaubnis, Impfungen gegen Influenza und COVID-19 in Apotheken durchführen zu können, ist ein bedeutender Schritt hin zu einem flexibleren und bürgernahen Gesundheitssystem. Durch die Erweiterung der Impfkompetenzen von Apotheker*innen wird nicht nur die Zugänglichkeit zu Impfungen verbessert, sondern auch die Belastung der Arztpraxen verringert. Dies ist besonders wichtig in Zeiten hoher Impfbedarfe oder gesundheitlicher Krisen.

Jedoch zeigt die aktuelle Regelung auch deutliche Schwächen. Die Komplexität der Kostenübernahme, die von den jeweiligen Krankenkassen und den bestehenden Vereinbarungen abhängt, schafft ein undurchsichtiges System für die Versicherten. Die Vielzahl an Ergänzungsvereinbarungen zur Influenza-Impfung ist ein gutes Beispiel für die Fragmentierung der Regelungen. Dies führt zu Ungerechtigkeiten und möglichen Unzufriedenheiten bei den Versicherten, die in Apotheken Impfungen erhalten möchten.

Besonders kritisch ist die fehlende Kostenübernahme für die COVID-19-Auffrischimpfungen durch die gesetzlichen Krankenkassen für alle Altersgruppen. Diese Regelung könnte zu einer ungleichen Verteilung der Impfangebote führen und den Zugang zu wichtigen Impfungen für einige Bevölkerungsgruppen erschweren.

Für private Versicherte stellt die Notwendigkeit, die Kostenübernahme individuell zu klären, eine zusätzliche Hürde dar. Diese Situation könnte dazu führen, dass weniger Menschen die Impfangebote in Apotheken in Anspruch nehmen, obwohl sie verfügbar wären.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erweiterung der Impfmöglichkeiten in Apotheken ein positiver Schritt ist, der jedoch von zahlreichen administrativen und finanziellen Hürden begleitet wird. Um die Vorteile dieser Regelung vollständig auszuschöpfen, ist es notwendig, eine einheitlichere und transparentere Regelung für die Kostenübernahme zu schaffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Bürger*innen gleichermaßen von den erweiterten Impfangeboten profitieren können.

 

Unangenehmer Geruch von Metformin-Tabletten führt zu Patientenbeschwerden

In den Jahren 2021 bis 2023 meldeten sich etwa 300 Patienten bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AMK) mit Beschwerden über Metformin-haltige Tabletten. Der häufigste Grund der Klagen war der unangenehme Geruch der Filmtabletten, den viele als „penetrant“, „widerlich“ oder „fischig“ beschrieben. In 113 Fällen berichteten Patienten, dass der Geruch zu Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen führte. Die AMK warnt eindringlich davor, die Tabletten eigenständig abzusetzen, und bietet Empfehlungen zur Handhabung dieser Problematik.

Metformin, ein weit verbreitetes orales Antidiabetikum der Biguanidgruppe, entwickelt aufgrund der Abspaltung von Aminogruppen einen charakteristischen Eigengeruch. Dieser kann bereits in sehr niedriger Konzentration als störend empfunden werden. Wichtig ist zu betonen, dass dieser Geruch keinerlei Einfluss auf die Wirksamkeit oder Sicherheit des Medikaments hat.

Apotheker werden geraten, Patienten sachlich über die Ursachen des Geruchs aufzuklären und ihnen mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmeakzeptanz zu empfehlen. Dazu zählen das „Auslüften“ der Tabletten nach dem Ausblistern und die Einnahme während einer Mahlzeit. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann ein Wechsel des Herstellers in Betracht gezogen werden. Hierbei ist es möglich, eine Sonder-PZN zu verwenden und pharmazeutische Bedenken wie „Geruch/Non-Adhärenz“ zu nennen.

Eine Untersuchung des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL) hat ergeben, dass keines der getesteten Metformin-Präparate geruchsneutral ist. Alle elf untersuchten Präparate wiesen störende Gerüche auf, die von fischig bis rauchig reichten. Besonders ausgeprägt war der Geruch bei Produkten der Hersteller 1 A Pharma GmbH und Hexal AG. Diese Ergebnisse bestätigen die überproportionalen Beschwerden über diese Hersteller und unterstreichen die Notwendigkeit einer sachgerechten Patientenaufklärung.

Die AMK appelliert an Apotheker, sowohl fachlich als auch empathisch auf die Beschwerden der Patienten zu reagieren und erinnert daran, unerwünschte Wirkungen sowie ungewöhnliche Gerüche von Arzneimitteln über das UAW-Formular zu melden.

Der aktuelle Bericht über die Beschwerden zu Metformin-haltigen Tabletten wirft ein Schlaglicht auf ein oft übersehenes, aber dennoch bedeutendes Thema in der Arzneimittelversorgung. Während der medizinische Fokus auf der Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten liegt, wird der Einfluss des Geruchs oft vernachlässigt. Der unangenehme Geruch von Metformin-Tabletten, der bereits in geringer Konzentration als störend empfunden wird, stellt ein ernsthaftes Problem für die Patientenakzeptanz dar.

Die Ergebnisse der Untersuchung des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker bestätigen, dass dieses Problem weit verbreitet ist und nicht auf einzelne Hersteller beschränkt ist. Dies legt nahe, dass der Umgang mit der Geruchsproblematik ein systemisches Anliegen ist, das nicht allein durch Herstellerwechsel gelöst werden kann.

Apotheker spielen eine zentrale Rolle in der Patientenberatung und sollten sowohl die Ursachen des Geruchs erklären als auch praktische Tipps zur Verbesserung der Einnahmeakzeptanz geben. Die Empfehlung, die Tabletten während einer Mahlzeit einzunehmen oder sie vor der Einnahme auslüften zu lassen, sind pragmatische Ansätze, die helfen können, die Akzeptanz zu verbessern.

Der Aufruf der AMK an Apotheker, sowohl sachlich als auch empathisch zu reagieren, ist ein wichtiger Schritt. Eine klare Kommunikation über die Unbedenklichkeit des Geruchs und die Wirksamkeit des Medikaments kann helfen, unnötige Therapieabbrüche zu vermeiden. Die Aufforderung, unerwünschte Wirkungen und ungewöhnliche Gerüche über das UAW-Formular zu melden, ist ein notwendiger Bestandteil der kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung der Arzneimittelversorgung.

Insgesamt zeigt der Bericht, dass eine ganzheitliche Betrachtung der Patientenbedürfnisse – einschließlich der Sensibilität für Gerüche – entscheidend für die Therapieadhärenz ist. Die Pharmaindustrie und die Gesundheitsversorgung müssen sicherstellen, dass auch solche „kleinen“ Details in die Therapieplanung einbezogen werden, um die Patientenzufriedenheit und -sicherheit zu gewährleisten.

 

BfR warnt vor Gesundheitsrisiken durch Schlafbeeren-Präparate

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine umfassende Warnung vor der Verwendung von Präparaten mit Extrakten der Schlafbeere (Withania somnifera), auch bekannt als Ashwaganda, veröffentlicht. Diese Warnung folgt auf Hinweise, dass die Einnahme dieser Präparate potenziell erhebliche Gesundheitsrisiken bergen könnte.

Insbesondere empfiehlt das BfR, dass bestimmte Personengruppen von der Einnahme von Ashwaganda-Präparaten absehen sollten. Dazu gehören Kinder, Schwangere, stillende Mütter und Personen mit bestehenden oder früheren Lebererkrankungen. Der Grund für diese Empfehlung liegt in der unzureichenden wissenschaftlichen Evidenz zur Sicherheit und den möglichen Nebenwirkungen dieser Präparate.

Die möglichen Nebenwirkungen von Ashwaganda umfassen akute Beschwerden des Verdauungstrakts wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Auch Symptome wie Benommenheit, Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit und Hautausschläge können auftreten. Besondere Vorsicht ist geboten aufgrund von Berichten über mögliche Leberschäden, die mit der Einnahme von Ashwaganda in Verbindung gebracht werden.

Das BfR hebt hervor, dass die behaupteten positiven Effekte von Ashwaganda, wie eine gesteigerte Leistungsfähigkeit und eine schnellere Einschlafzeit, wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sind. Aufgrund der mangelnden Datenlage kann derzeit keine abschließende Risikobewertung vorgenommen werden. Daher wird eine vorsichtige Herangehensweise empfohlen, bis weitere Forschungsergebnisse vorliegen.

Die Warnung des BfR vor Ashwaganda-Präparaten verdeutlicht die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit Nahrungsergänzungsmitteln, die oft als "natürliche Heilmittel" beworben werden. Während die ayurvedische Medizin Ashwaganda als vielseitiges Heilmittel preist, zeigt sich die westliche Wissenschaft zurückhaltender. Die möglichen gesundheitlichen Risiken, insbesondere die Berichte über Leberschäden, sollten Verbraucher alarmieren.

Die Tatsache, dass die angeblichen Vorteile von Ashwaganda wissenschaftlich nicht fundiert sind, stellt eine ernsthafte Herausforderung für die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dar. Es ist von größter Bedeutung, dass die Verbraucher nicht nur den möglichen Nutzen, sondern auch die Risiken solcher Präparate kritisch prüfen. Die Entscheidung, Nahrungsergänzungsmittel einzunehmen, sollte auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und idealerweise unter Rücksprache mit einem Arzt erfolgen.

In Anbetracht der bestehenden Unsicherheiten und der potenziellen Gefahren, die mit der Einnahme von Ashwaganda verbunden sind, sollte die Vorsicht die oberste Priorität für alle sein, die überlegen, solche Präparate in ihren Alltag zu integrieren. Der Fall verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit einer strengen Regulierung und einer fundierten Forschung, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Nahrungsergänzungsmitteln zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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