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  • 09.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Migration, Digitalisierung und Gesundheitskrisen
    09.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Migration, Digitalisierung und Gesundheitskrisen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In Deutschland tobt die Debatte über Migration und die Positionen der CDU/CSU, während Apotheken mit digitalen Innovationen wie E-Rezept...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Migration, Digitalisierung und Gesundheitskrisen

 

Wie politische Debatten, technologische Innovationen und globale Gesundheitsrisiken die Zukunft des Landes gestalten

In Deutschland tobt die Debatte über Migration und die Positionen der CDU/CSU, während Apotheken mit digitalen Innovationen wie E-Rezept-Terminals und verstärktem Fokus auf Cybersicherheit auf neue Herausforderungen reagieren. Gleichzeitig sorgt die Zusammenarbeit zwischen Techniker Krankenkasse und Teleclinic für Unruhe in der Gesundheitsbranche, und ein IT-Fehler bei Dr. Willmar Schwabe bringt Apotheken in Bedrängnis. Auf rechtlicher Ebene beschäftigt das Bundessozialgericht mit Urteilen zu Rezepturzuschlägen, und ein Verfassungsstreit zur Präqualifizierung heizt die Diskussion über Gleichbehandlung im Gesundheitswesen an. Die Apothekenlandschaft ist zudem von wirtschaftlichen Druck durch Reformen und Apothekenschließungen geprägt, während Innovationen wie Kommissionierautomaten und Bestellterminals Hoffnung für strukturschwache Regionen bieten.

 

Migration: Die Heuchelei der CDU/CSU – Steuert Deutschland in die Ausländerfeindlichkeit?

In den vergangenen Wochen hat die Debatte über Migration in Deutschland erneut an Intensität gewonnen. Die CDU/CSU, angeführt von Friedrich Merz und Markus Söder, tritt zunehmend lautstark auf und kritisiert die aktuelle Migrationspolitik der Bundesregierung. Ihre scharfe Rhetorik, verbunden mit Forderungen nach einer drastischen Begrenzung der Zuwanderung und einer konsequenteren Abschiebepolitik, hat den Ton in der politischen Landschaft merklich verschärft.

Merz sprach zuletzt von einer "Überforderung des Staates", während Söder die Bundesregierung als "blind für die Realitäten" bezeichnete. Diese Wortwahl lässt an die Rhetorik der Flüchtlingskrise 2015 denken, als ähnliche Forderungen erhoben wurden. Doch die Frage stellt sich: Führt diese aggressive Sprache zu einer Spaltung der Gesellschaft?

Es ist unübersehbar, dass die Union zunehmend auf die Bedenken und Ängste in der Bevölkerung abzielt. Studien zeigen, dass die öffentliche Meinung in Teilen der Gesellschaft kritischer gegenüber Migration geworden ist. Insbesondere in ländlichen Gebieten und in den neuen Bundesländern wächst die Sorge vor "Überfremdung". Doch bedeutet dies zwangsläufig, dass Deutschland auf dem Weg in die Ausländerfeindlichkeit ist?

In der Tat stellt sich die Frage, ob die CDU/CSU mit ihrer Rhetorik nicht ungewollt rechtspopulistischen Strömungen in die Hände spielt. Die AfD, die seit Jahren erfolgreich auf ähnliche Themen setzt, könnte von der schärferen Tonlage der Union profitieren. Gerade in Zeiten, in denen die Gesellschaft durch wirtschaftliche Krisen, steigende Inflation und soziale Ungleichheiten ohnehin stark belastet ist, könnte diese Debatte zu einer weiteren Polarisierung führen.

Doch was ist mit den Werten des Sozialstaats? Deutschland hat sich lange als Land der Solidarität und Menschlichkeit verstanden. Die Aufnahme von Geflüchteten und Migranten wurde stets mit den Grundwerten des Sozialstaats begründet: Schutzbedürftigen wird geholfen, und Integration soll allen eine faire Chance geben. Diese Prinzipien geraten jedoch zunehmend unter Druck. Kritiker der aktuellen Regierungspolitik argumentieren, dass die soziale Gerechtigkeit für Einheimische gefährdet sei, wenn weiterhin hohe Zahlen an Zuwanderern ins Land kommen.

Was in der Diskussion oft übersehen wird, sind die langfristigen positiven Effekte von Migration. Deutschland steht vor massiven demografischen Herausforderungen. Eine alternde Gesellschaft und ein Fachkräftemangel, der sich immer weiter zuspitzt, könnten in den kommenden Jahren gravierende wirtschaftliche Probleme verursachen. Migration könnte hier Abhilfe schaffen – vorausgesetzt, die Politik schafft es, die Zuwanderung klug zu steuern und Integrationsprozesse zu fördern.

Die aktuelle Debatte um Migration in Deutschland ist geprägt von Hysterie und Angst. Die CDU/CSU trägt mit ihrer alarmistischen Rhetorik dazu bei, dass viele Menschen verunsichert werden. Doch was fehlt, ist ein sachlicher Blick auf die Fakten. Die Union verkennt, dass Migration nicht die Ursache der sozialen und wirtschaftlichen Probleme des Landes ist, sondern vielmehr Teil der Lösung sein kann.

Der Sozialstaat, auf den sich die CDU/CSU so gerne beruft, ist auf Solidarität aufgebaut. Diese Solidarität sollte jedoch nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Vielmehr muss Deutschland als eine global vernetzte Gesellschaft die Chancen von Migration erkennen. Fachkräftemangel, eine alternde Bevölkerung und die Herausforderungen der Globalisierung verlangen nach klugen und durchdachten Lösungen – nicht nach populistischer Heuchelei.

Die Werte des Sozialstaats sollten nicht als Ausrede für eine restriktive Politik missbraucht werden. Natürlich müssen Zuwanderung und Integration gesteuert werden, und es braucht klare Regeln. Aber das alleinige Schüren von Ängsten vor Überlastung und Überfremdung führt in die falsche Richtung. Vielmehr sollten die Potenziale von Migranten und Geflüchteten gesehen werden, die längst in vielen Branchen unverzichtbare Arbeit leisten.

Deutschland hat es in der Vergangenheit immer wieder geschafft, Zuwanderung zu bewältigen und die Herausforderungen der Integration zu meistern. Dies wird auch in Zukunft möglich sein – vorausgesetzt, die Politik besinnt sich auf ihre Verantwortung und meidet populistische Schnellschüsse. Der Sozialstaat lebt von Solidarität und Gerechtigkeit, nicht von Abschottung und Ausgrenzung.

 

Cybersicherheit in Apotheken: Zugänge und Rechte als Schlüssel zur IT-Sicherheit

Cybersicherheit ist ein Thema, das in der deutschen Apothekenbranche zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Digitalisierung hat den Arbeitsalltag vieler Apotheken grundlegend verändert – sei es durch die Einführung von elektronischen Rezepten, die Nutzung von Patientendaten oder die zunehmende Vernetzung innerhalb der Gesundheitssysteme. Doch mit der Digitalisierung steigen auch die Risiken. Die Sicherheitslücken, die durch unzureichende Passwörter und ungeschützte Zugänge entstehen, sind für viele Unternehmen, darunter Apotheken, eine unterschätzte Gefahr.

In den letzten Jahren haben sich die Angriffe auf IT-Systeme stark verändert. Während früher große Unternehmen das primäre Ziel waren, rücken heute auch kleinere Betriebe wie Apotheken in den Fokus von Cyberkriminellen. Einfache Zugangsdaten, mangelnde individuelle Zugangsrechte und unsichere Administratorenzugänge stellen dabei ein besonders großes Risiko dar. Viele Apotheken arbeiten noch mit veralteten Sicherheitskonzepten, bei denen Mitarbeiter:innen oft denselben Zugang nutzen und Passwörter kaum den modernen Sicherheitsstandards entsprechen.

Das Problem beginnt schon bei den Passwörtern. Laut der Sicherheitsfirma Splash Data gehören simple Passwörter wie „123456“, „password“ oder „qwertz“ zu den weltweit am häufigsten genutzten Passwörtern. In Apotheken, wo sensible Gesundheitsdaten von Patienten verarbeitet werden, können derartige Schwächen verheerende Folgen haben. Ein kompromittiertes Passwort kann einem Angreifer Tür und Tor öffnen, um auf vertrauliche Informationen zuzugreifen und Schaden anzurichten.

Der erste Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit besteht darin, jedem Mitarbeiter individuelle Zugangsdaten zuzuweisen. Sammelaccounts, die von mehreren Personen genutzt werden, sollten unbedingt vermieden werden, da sie kaum nachvollziehbar machen, wer auf welche Daten zugegriffen hat. Besonders problematisch sind diese, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, aber noch immer Zugriff auf Apothekensysteme haben. Administratoren sollten stattdessen dafür sorgen, dass jeder Mitarbeiter nur die Zugangsrechte erhält, die er für seine tägliche Arbeit tatsächlich benötigt.

Eine weitere Maßnahme, um die Cybersicherheit zu erhöhen, ist das Erzwingen von komplexen Passwörtern. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, dass Passwörter mindestens acht Zeichen lang sein sollten und eine Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen enthalten müssen. Namen von Familienmitgliedern, Haustieren oder Geburtstage sollten strikt vermieden werden, da diese leicht von Angreifern erraten werden können. Darüber hinaus ist es ratsam, Passwörter regelmäßig zu ändern und eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für kritische Zugänge zu implementieren. Durch 2FA wird nicht nur ein Passwort, sondern ein zweites Sicherheitsmerkmal, wie beispielsweise eine TAN per SMS, verlangt, um sich anzumelden. Dies erschwert Cyberkriminellen den Zugang erheblich.

Eine besondere Herausforderung stellt der Umgang mit IT-Administratorenzugängen dar. Viele Apotheken arbeiten mit nur einem Computerprofil, das volle Administratorenrechte besitzt. Im Falle eines Cyberangriffs kann dies fatale Folgen haben, da sich Schadsoftware ohne Einschränkung im gesamten System verbreiten kann. Daher sollte für alltägliche Aufgaben ein Nutzerprofil mit eingeschränkten Rechten eingerichtet werden, während Administratorenzugänge nur bei notwendigen Systemänderungen oder Softwareinstallationen genutzt werden sollten. Dies begrenzt im Ernstfall die Ausbreitung von Schadsoftware und reduziert das potenzielle Ausmaß eines Cyberangriffs.

Die Apothekenbranche befindet sich an einem entscheidenden Punkt in Bezug auf Cybersicherheit. Während die Digitalisierung enorme Chancen bietet, bringt sie gleichzeitig erhebliche Risiken mit sich. Apothekenbetreiber tragen dabei eine doppelte Verantwortung: Einerseits müssen sie ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen schützen, andererseits gilt es, die sensiblen Gesundheitsdaten ihrer Patienten zu sichern. Ein Angriff auf das IT-System einer Apotheke kann nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen der Kunden und Patienten nachhaltig erschüttern.

Es ist höchste Zeit, dass Apothekenbetreiber die Bedeutung von sicheren Zugängen und Zugriffsrechten erkennen. In einer Zeit, in der Cyberkriminelle immer raffinierter vorgehen, sind einfache Passwörter und ungeschützte Administratorenzugänge keine vertretbare Option mehr. Die Implementierung von individuellen Zugängen, komplexen Passwörtern und Zwei-Faktor-Authentifizierungen sollte zum Standard in jeder Apotheke gehören.

Darüber hinaus sind die IT-Administratorenzugänge ein besonders kritischer Punkt. Oftmals sind Apotheken, insbesondere kleinere Betriebe, mit den komplexen Anforderungen an die IT-Sicherheit überfordert. Hier könnten externe IT-Dienstleister helfen, um die nötige Expertise in die Betriebe zu bringen. Schließlich geht es nicht nur um den Schutz der Apotheken selbst, sondern auch um den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten, die ein besonders attraktives Ziel für Hacker darstellen.

Insgesamt zeigt sich, dass Cybersicherheit in Apotheken nicht mehr nur ein technisches Thema ist, sondern zu einer Frage der Unternehmensverantwortung geworden ist. Die Bedrohungen sind real – und nur durch proaktive Maßnahmen können Apothekenbetreiber sicherstellen, dass sie diesen Bedrohungen gewachsen sind.

 

Apotheken-Terminal: Neue Wege in der Arzneimittelversorgung

Immer mehr ländliche Regionen in Deutschland leiden unter der Schließung von Apotheken, was die medizinische Versorgung der Bevölkerung erschwert. Michael Kranz, ein Apotheker aus Prenzlau in Brandenburg, hat nun einen innovativen Lösungsansatz entwickelt, um diesem Problem entgegenzuwirken. Seit dem 5. September testet er ein Bestellterminal in einem Supermarkt, das es den Kundinnen und Kunden ermöglicht, E-Rezepte einzulösen und rezeptfreie Medikamente (OTC-Produkte) zu bestellen. Das Gerät wurde im Marktkauf-Center in Prenzlau aufgestellt und soll künftig die Arzneimittelversorgung in Regionen ohne Apotheken sichern.

Die Idee für das Terminal kam Kranz bei einem Besuch der Fachmesse Expopharm. Inspiriert von der dort vorgestellten Technologie der Firma »Better Apo«, entschied er sich, ein solches Gerät für seine »Grüne Apotheke« zu erwerben und zunächst intern zu testen. Das Terminal bietet den Vorteil, dass Kundinnen und Kunden direkt während ihres Einkaufs Medikamente bestellen können, die sie entweder vor Ort in der Apotheke abholen oder sich per Botendienst nach Hause liefern lassen können. In naher Zukunft soll auch eine Videotelefonie-Funktion hinzugefügt werden, um eine direkte Beratung am Terminal zu ermöglichen.

Die Einführung des E-Rezepts zu Beginn des Jahres hat die digitale Transformation im Apothekenwesen beschleunigt und neue Möglichkeiten für den Zugang zu Medikamenten eröffnet. Michael Kranz sieht in diesen Entwicklungen eine Chance, die Herausforderungen der Branche zu bewältigen. Er betont jedoch, dass seine Initiative auch eine Reaktion auf die anhaltende Krise im Apothekenwesen sei. In einem Gespräch äußerte Kranz seine Sorge über den mangelnden politischen Willen, die schwierige Lage der Apotheken in Deutschland zu verbessern. Ohne Maßnahmen, so Kranz, werde die Zahl der Apotheken jährlich deutlich sinken.

Das Bestellterminal in Prenzlau dient derzeit als Pilotprojekt. Ziel ist es, die Praktikabilität und Akzeptanz dieser Technologie in der realen Umgebung zu testen. Kranz hofft, dass ähnliche Geräte bald in weiteren Regionen aufgestellt werden können, insbesondere dort, wo Apotheken fehlen. Bereits jetzt betreibt er in Boitzenburg eine Pick-Up-Stelle, bei der Patientinnen und Patienten ihre Rezepte in einen Briefkasten werfen und die Arzneimittel am folgenden Werktag erhalten.

Auch der Inhaber des Marktkauf-Centers, Gilbert-Peter Boullay, ist von dem Konzept überzeugt. Er sieht darin eine wichtige Unterstützung für die Kundinnen und Kunden im ländlichen Raum, die durch das Terminal einen einfachen Zugang zu Medikamenten erhalten. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv: Mehrere Bestellungen wurden bereits über das Terminal abgewickelt, und sowohl das Apothekenpersonal als auch die Mitarbeitenden des Supermarkts wurden geschult, um bei der Bedienung des Geräts zu helfen.

Langfristig könnte das Terminal durch eine Abholstation im Supermarkt ergänzt werden, um den Service weiter zu verbessern. Allerdings bestehen derzeit noch rechtliche Hürden, die vor einer Umsetzung geklärt werden müssen. Sollte sich das Modell als erfolgreich erweisen, könnte es eine Lösung für die anhaltenden Probleme der Arzneimittelversorgung in ländlichen Gebieten bieten.

Das Bestellterminal von Michael Kranz ist mehr als nur eine technische Spielerei – es ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Arzneimittelversorgung in Deutschland zukunftssicher zu machen. Während Apotheken vor allem in ländlichen Regionen zunehmend unter Druck geraten, könnte dieses Modell die dringend benötigte Entlastung bringen. Die digitale Transformation ist längst im Alltag angekommen, und die Apotheke sollte keine Ausnahme sein.

Kranz zeigt mit seinem Ansatz, dass Apotheken nicht passiv dem Wandel zusehen müssen. Statt auf politische Entscheidungen zu warten, die oft viel zu spät kommen, geht er aktiv neue Wege. Sein Terminal ermöglicht den Zugang zu Medikamenten auch dort, wo Apotheken längst geschlossen sind, und schafft gleichzeitig neue Serviceangebote, die den Bedürfnissen der Menschen entsprechen. Besonders die Integration von Videoberatung könnte künftig den entscheidenden Vorteil bieten, um Kundinnen und Kunden weiterhin persönlich zu betreuen.

Trotz der Innovationsfreude bleibt ein Wermutstropfen: Die Politik ist in der Pflicht, die Apothekenlandschaft besser zu unterstützen. Wenn weiterhin Jahr für Jahr Apotheken schließen, wird auch das beste Terminal nicht ausreichen, um die Versorgungslücken zu schließen. Es braucht langfristige Strategien und entschlossenes Handeln, um die Apotheken als wichtigen Bestandteil des Gesundheitssystems zu erhalten.

  

Adexa feiert 70 Jahre: Ein Rückblick auf sieben Jahrzehnte Engagement für Apothekenangestellte

Am vergangenen Wochenende feierte die Apothekengewerkschaft Adexa in Hamburg ihr 70-jähriges Bestehen. Der Erlebnis- und Gewerkschaftstag, der traditionell im September stattfindet, war in diesem Jahr ausgebucht und bot den Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Programm. Neben gewerkschaftlichen Themen, die im Mittelpunkt der Veranstaltung standen, hatten die Gäste die Gelegenheit, Hamburg bei einer Stadtführung näher kennenzulernen. Die Feierlichkeiten fanden bei strahlendem Sonnenschein im Ehemaligen Hauptzollamt statt, das sich als historischer und zugleich repräsentativer Ort für diesen besonderen Anlass erwies.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1954 setzt sich Adexa für die Interessen von Apothekenangestellten in Deutschland ein. Die Gewerkschaft spielt eine wichtige Rolle in Tarifverhandlungen, bei der Durchsetzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen sowie beim Schutz der Arbeitsbedingungen in Apotheken. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Apothekenlandschaft stark verändert, insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung und den anhaltenden Personalmangel. Adexa hat diese Entwicklungen stets kritisch begleitet und ihre Mitglieder dabei unterstützt, sich den neuen Herausforderungen zu stellen.

Während der Veranstaltung wurden zahlreiche Errungenschaften der Gewerkschaft hervorgehoben. So wurde beispielsweise der Abschluss von wegweisenden Tarifverträgen und die Etablierung eines festen Austauschs mit Apothekeninhabern und politischen Entscheidungsträgern gewürdigt. Vor allem in den letzten Jahren hat Adexa verstärkt auf den Schutz der Apothekenangestellten in Zeiten von Pandemien und der zunehmenden Belastung durch neue gesetzliche Vorgaben hingewiesen. Dabei bleibt die Gewerkschaft eine wichtige Stimme im Gesundheitswesen und setzt sich weiterhin für bessere Arbeitsbedingungen und faire Gehälter ein.

Der 70. Geburtstag war für die Teilnehmenden nicht nur Anlass, auf vergangene Erfolge zurückzublicken, sondern auch die Zukunft der Apothekenbranche in den Blick zu nehmen. Es wurde diskutiert, wie sich die Rolle der Apotheken und ihrer Angestellten in einer zunehmend digitalisierten Welt weiterentwickeln kann und welche Schritte notwendig sind, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Adexa hat hierbei klar signalisiert, dass sie auch in den kommenden Jahrzehnten eine zentrale Rolle im gewerkschaftlichen Engagement für Apothekenangestellte spielen möchte.

Das 70-jährige Bestehen von Adexa ist mehr als nur ein Jubiläum – es ist ein eindrucksvoller Beweis für den langjährigen Einsatz der Gewerkschaft für eine der essenziellen Berufsgruppen im deutschen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Apothekenbranche immer wieder neuen Herausforderungen gestellt, sei es durch technologische Entwicklungen, rechtliche Änderungen oder gesellschaftliche Erwartungen. Adexa hat in all diesen Zeiten die Interessen ihrer Mitglieder erfolgreich vertreten und wichtige Meilensteine im Arbeitsrecht für Apothekenangestellte erreicht.

Gerade in Zeiten der Digitalisierung, des wachsenden Fachkräftemangels und steigender Anforderungen durch neue Gesetzesvorgaben bleibt die Gewerkschaft eine unverzichtbare Stimme. Apothekenangestellte stehen oft im Schatten von Ärzten und Apothekern, obwohl sie maßgeblich zum Funktionieren des Gesundheitswesens beitragen. Adexa sorgt dafür, dass ihre Stimmen gehört werden – und das seit sieben Jahrzehnten.

Die Herausforderungen der Zukunft werden nicht kleiner. Es gilt, den Spagat zwischen traditioneller Apothekenkultur und moderner, digital unterstützter Pharmazie zu meistern. Dabei müssen die Interessen der Angestellten weiterhin konsequent gewahrt und geschützt werden. Adexa wird auch in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle spielen, wenn es darum geht, den Wandel aktiv mitzugestalten und die Rechte der Angestellten zu stärken. Die Apothekenbranche braucht starke gewerkschaftliche Vertretungen – und Adexa hat bewiesen, dass sie dieser Aufgabe gewachsen ist.

 

Verfassungsklage gegen Präqualifizierung: Streit um Gleichbehandlung im Gesundheitswesen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bleibt bei seiner Entscheidung, die Präqualifizierungspflicht für Apotheken bei der Hilfsmittelabgabe abzuschaffen, fest. Für andere Leistungserbringer wie Sanitätshäuser hingegen gilt die Pflicht weiterhin. Diese Ungleichbehandlung führte zur Verfassungsklage des Sanitätshauses Stolle, das sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Bereits im April reichte das Unternehmen Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Das Sanitätshaus argumentiert, dass die Abschaffung der Präqualifizierungspflicht für Apotheken die Versorgungssicherheit gefährde, da alle Leistungserbringer gleichermaßen die Eignung für die Abgabe von Hilfsmitteln nachweisen müssten.

Mit dem Gesetz, das im vergangenen Sommer verabschiedet wurde, entfiel die Präqualifizierungspflicht für Apotheken vollständig. Seit Februar ist die Neuregelung in Kraft, nachdem sowohl die Krankenkassen als auch die Apothekerseite zugestimmt hatten. Sanitätshäuser hingegen sind weiterhin verpflichtet, ihre Eignung durch ein offizielles Verfahren nachzuweisen. Stolle sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und forderte, dass alle Marktteilnehmer denselben Anforderungen unterliegen sollten.

Das BMG hingegen betont, dass Apothekenpersonal bereits anderweitig auf seine Eignung hin überprüft werde. Die Ausbildung der Apotheker umfasse auch die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Medizinprodukten, wodurch die Präqualifizierung in diesem Fall überflüssig sei. Die Maßnahme diene der Entbürokratisierung, da Krankenkassen nicht jeden Vertragsabschluss individuell prüfen müssten, wenn die Voraussetzungen bereits auf anderem Wege erfüllt seien. Die Ministeriumssprecherin stellte zudem klar, dass das BMG von der Verfassungskonformität der Neuregelung ausgeht und einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelassen entgegensieht.

Das Sanitätshaus Stolle bleibt jedoch bei seiner Kritik und sieht in der aktuellen Regelung eine Verzerrung des Marktes. Es fordert nicht nur die Wiedereinführung der Präqualifizierungspflicht für Apotheken, sondern auch eine generelle Reform der Anforderungen für alle Leistungserbringer. Man bemängelt, dass viele der derzeitigen bürokratischen Vorgaben weder dem Schutz der Versicherten noch der Qualitätssicherung dienen, sondern lediglich unnötigen Verwaltungsaufwand erzeugen. Das Unternehmen rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht frühestens im kommenden Jahr eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage treffen wird.

Die Verfassungsklage des Sanitätshauses Stolle wirft ein grundlegendes Problem im deutschen Gesundheitssystem auf: die Frage nach fairen Wettbewerbsbedingungen und der Gleichbehandlung von Leistungserbringern. Mit der Abschaffung der Präqualifizierungspflicht für Apotheken hat das Bundesgesundheitsministerium einen Schritt zur Entbürokratisierung unternommen – ein Ziel, das grundsätzlich begrüßenswert ist. Doch die Ungleichbehandlung verschiedener Leistungserbringer sorgt für Unmut.

Apotheken, so argumentiert das Ministerium, seien aufgrund ihrer umfangreichen Ausbildung und der staatlichen Kontrolle ohnehin bestens für die Abgabe von Hilfsmitteln qualifiziert. Diese Argumentation mag auf den ersten Blick schlüssig wirken, doch sie blendet den Wettbewerbsaspekt aus. Sanitätshäuser wie Stolle sind weiterhin gezwungen, aufwendige Qualifikationsnachweise zu erbringen, während Apotheken ohne zusätzliche Prüfungen agieren können. Das wirft die Frage auf, ob hier nicht doch der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.

Wettbewerbsneutralität und die Sicherstellung der Qualität der Hilfsmittelversorgung müssen höchste Priorität haben. Wenn alle Leistungserbringer für denselben Markt tätig sind, sollten sie auch denselben Anforderungen unterliegen. Das Bundesverfassungsgericht wird klären müssen, ob die aktuellen Regelungen verfassungsgemäß sind. Doch unabhängig davon zeigt dieser Fall einmal mehr, dass Reformbedarf besteht – sowohl bei den bürokratischen Hürden als auch bei der Gleichbehandlung von Marktteilnehmern im Gesundheitswesen.

 

BSG-Urteil: Apotheker gewinnen Streit um Rezepturzuschläge

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Apotheker bei der Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen einen Rezepturzuschlag pro „applikationsfertiger Einheit“ abrechnen dürfen. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob dieser Zuschlag pro hergestellter Spritze oder pro verordneter Gesamtdosis anzusetzen ist. Geklagt hatte ein Apotheker aus Thüringen gegen die AOK Bayern, die die Abrechnung von zwei Rezepturzuschlägen für zwei hergestellte Spritzen je Verordnung beanstandete.

Bereits 2014 hatte der Apotheker für Versicherte der AOK Bayern parenterale Zytostatika-Lösungen mit dem Wirkstoff Azacitidin hergestellt. Pro Verordnung waren zwei Spritzen à 50 Milligramm Wirkstoff vorgesehen. Nach den Vorgaben der Hilfstaxe, die die Abrechnung solcher Zubereitungen regelt, berechnete der Apotheker für jede Spritze einen separaten Zuschlag. Die Krankenkasse hingegen argumentierte, der Zuschlag sei nur einmal pro Verordnung zulässig, da dieser an die verordnete Gesamtdosis geknüpft sei.

Das Sozialgericht Altenburg wies die Klage des Apothekers in erster Instanz ab, doch das Landessozialgericht Thüringen hob dieses Urteil auf und entschied zugunsten des Apothekers. Das Gericht argumentierte, dass jede Spritze eine eigenständige, applikationsfertige Einheit darstelle und somit auch jeder Zubereitung ein separater Zuschlag zustehe. Dieser Auffassung folgte nun auch das Bundessozialgericht und wies die Revision der AOK Bayern ab.

Das BSG stellte klar, dass die Hilfstaxe streng nach ihrem Wortlaut auszulegen sei. Dieser besagt eindeutig, dass für jede applikationsfertige Einheit – in diesem Fall jede injektionsfertige Spritze – ein Rezepturzuschlag von 81 Euro abzurechnen sei. Der Versuch der AOK, die applikationsfertige Einheit mit der verordneten Gesamtdosis gleichzusetzen, wurde als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht betonte, dass eine solche Regelung von den Vertragspartnern der Hilfstaxe ausdrücklich vereinbart hätte werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei die Vorgehensweise des Apothekers korrekt gewesen.

Für die Apotheken in Deutschland schafft dieses Urteil eine wichtige Rechtsklarheit. Es bestätigt, dass die Abrechnung von Rezepturzuschlägen für jede applikationsfertige Spritze zulässig ist, was erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Abrechnung von Zytostatika-Präparaten hat. Die AOK Bayern muss dem Apotheker nun die einbehaltene Vergütung von fast 6000 Euro zurückzahlen.

Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein wichtiger Meilenstein für die Apothekenlandschaft in Deutschland. Es sorgt für Klarheit in einer entscheidenden Frage der Abrechnungsmodalitäten und stärkt die Position der Apotheker gegenüber den Krankenkassen. Die strikte Auslegung der Hilfstaxe im Sinne des Wortlauts stellt sicher, dass Apotheker für jede applikationsfertige Einheit – also jede Spritze – angemessen vergütet werden. Dies ist nicht nur im Sinne der Apotheken, die einen erheblichen Aufwand bei der Herstellung zytostatikahaltiger Zubereitungen betreiben, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit im Gesundheitswesen.

Die Argumentation der AOK Bayern, die Gesamtdosis als Grundlage für die Berechnung des Zuschlags heranzuziehen, mag aus Kostengründen nachvollziehbar erscheinen, doch sie steht im klaren Widerspruch zu den geltenden Regelungen der Hilfstaxe. Hätte die Krankenkasse hier Erfolg gehabt, wäre dies eine klare Benachteiligung der Apotheken gewesen, die bereits einem erheblichen ökonomischen Druck ausgesetzt sind.

Für die Zukunft gilt es, dass die Vertragspartner der Hilfstaxe solche wichtigen Details – wie die Referenzgröße für Rezepturzuschläge – eindeutig und im Vorfeld vereinbaren. Nur so lassen sich unnötige Rechtsstreitigkeiten und Unklarheiten vermeiden. Dieses Urteil sendet ein klares Signal: Apotheker haben Anspruch auf eine faire und transparente Vergütung ihrer Leistungen, und Krankenkassen sollten sich davor hüten, Regelungen zu ihren Gunsten zu interpretieren.

  

Apotheken am Scheideweg: Reformpläne als Bedrohung für die Versorgung?

CDU-Bundestagsabgeordneter Christian Haase besuchte die St.-Nikolaus-Apotheke in Nieheim, um sich ein Bild von der aktuellen Lage der Apothekenlandschaft im Kreis Höxter zu machen. Gemeinsam mit Björn Schmidt, Kreisvertrauensapotheker und Vorsitzender der Bezirksgruppe Höxter im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), sowie André Kramer, stellvertretender Vorsitzender und Inhaber der Annen-Apotheke in Brakel, diskutierte Haase über die Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung und die Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Dabei wurde deutlich, dass die geplanten Maßnahmen nach Ansicht der Apothekenvertreter die Situation weiter verschärfen könnten.

Im Gespräch betonten Schmidt und Kramer, dass Apotheken in den vergangenen Jahren eine unverzichtbare Rolle gespielt hätten, insbesondere in der Bewältigung der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Arzneimittel-Lieferengpässen. Laut Schmidt wäre die Versorgung ohne die lokalen Apotheken kaum möglich gewesen. Auch bei der Einführung des E-Rezeptes sei ihre Mithilfe entscheidend gewesen. Trotz dieser zentralen Aufgaben sehe sich der Berufsstand jedoch mit erheblichen wirtschaftlichen Problemen konfrontiert.

Christian Haase zeigte sich besorgt über die Entwicklung in seinem Heimatkreis, wo in den vergangenen 15 Jahren jede vierte Apotheke schließen musste. Hauptgrund für das Apothekensterben sei laut Schmidt die seit 20 Jahren stagnierende Honorierung der Apotheken durch die Politik. Während die Kosten für Personal und Sachausgaben deutlich gestiegen seien, hätten die staatlich festgelegten Honorare nicht Schritt gehalten. Dies führe dazu, dass mittlerweile rund zehn Prozent der Apotheken defizitär arbeiteten und ein Drittel in ihrer Existenz gefährdet sei.

Die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums soll diesen Entwicklungen entgegenwirken. Doch Schmidt und Kramer kritisierten die Maßnahmen scharf. Besonders die Idee, Apotheken ohne Apotheker zu betreiben, sei ein Schritt in die falsche Richtung. Ohne ständige Apothekerpräsenz könnten wichtige Leistungen wie Impfungen oder die Herstellung individueller Rezepturen nicht mehr angeboten werden. Dies gefährde die Versorgungsqualität und führe zu einer Zwei-Klassen-Gesundheitsversorgung, so die Apotheker.

Zudem zweifeln die Apotheker an der Wirksamkeit des Modells, Apotheken von pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) leiten zu lassen. PTA seien ohnehin knapp und die zusätzliche Verantwortung würde eine bessere Bezahlung erfordern, was die erhofften Einsparungen zunichtemachen könnte. Auch die geplante Umverteilung von Honoraren zwischen kleinen und größeren Apotheken sehen Schmidt und Kramer kritisch. Diese Maßnahme würde keine grundlegende Verbesserung bringen, sondern das Apothekensterben möglicherweise sogar beschleunigen.

Christian Haase betonte, dass die Apotheke vor Ort als wichtiger Zugang zur Gesundheitsversorgung in den Gemeinden des Kreises Höxter erhalten bleiben müsse. Nach 20 Jahren stagnierender Honorare sei eine echte finanzielle Neuausrichtung nötig, um die Apotheken und die Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern. Die derzeit geplante Reform sei jedoch kein geeigneter Weg, um das Apothekensterben zu stoppen, so Haase.

Die Diskussion um die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums zeigt einmal mehr, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland an einem Wendepunkt steht. Was als Versuch gedacht ist, Kosten zu senken und die Apothekenlandschaft zu stabilisieren, könnte sich als Pyrrhussieg entpuppen. Die Apothekenvertreter machen deutlich: Eine Reform, die Apotheken ohne Apotheker möglich macht, greift nicht nur die Berufsgruppe an, sondern auch die Qualität der Versorgung.

Die Apotheke ist weit mehr als ein bloßer Ausgabeschalter für Medikamente. Apothekerinnen und Apotheker tragen entscheidend zur Gesundheitsversorgung bei, sei es durch Beratung, die Herstellung individueller Rezepturen oder neuerdings auch durch Impfungen. Eine Reduzierung auf bloße technische Assistenten mag kurzfristig als Kostenersparnis erscheinen, wird aber langfristig die Versorgungsstruktur schwächen und das Vertrauen der Patienten untergraben.

Hinzu kommt die seit zwei Jahrzehnten ungelöste Frage der angemessenen Honorierung. Dass Apotheken nach 20 Jahren ohne nennenswerte Anpassungen der Vergütung wirtschaftlich in die Knie gehen, ist kein Wunder. Der Vorschlag, Gelder zwischen kleinen und größeren Apotheken umzuverteilen, geht an den eigentlichen Problemen vorbei. Das System ist unterfinanziert, und eine Umverteilung von knappen Ressourcen wird das Problem nur weiter verschärfen.

Christian Haase hat Recht, wenn er auf den Erhalt der Apotheke vor Ort als niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung pocht. Doch es braucht mehr als politische Absichtserklärungen. Die Apothekenreform muss von Grund auf neu gedacht werden, damit die bewährte und notwendige Versorgung nicht durch kurzsichtige Sparmaßnahmen ausgehöhlt wird.

 

TK und Teleclinic kooperieren – Apothekenbranche alarmiert

Ab dem 1. Dezember wird die Teleclinic GmbH das TK-ÄrzteZentrum betreiben und damit einen zentralen Service der Techniker Krankenkasse (TK) übernehmen. Das Münchener Unternehmen bietet unter anderem ärztliche Beratung und Fernbehandlungen an, die über die TK-Doc App für Versicherte zugänglich sind. Die neue Kooperation ersetzt die bisherige Zusammenarbeit der TK mit der IFE Gesundheits GmbH, deren Vertrag Ende November ausläuft. Nach Angaben der TK erfolgte die Vergabe im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens, bei dem die Teleclinic das beste Angebot hinsichtlich Leistung, Qualität und Wirtschaftlichkeit unterbreitete.

Die Entscheidung sorgt für Aufruhr in der Apothekenbranche, insbesondere da die Teleclinic GmbH seit 2020 eine Tochtergesellschaft des Schweizer Arzneimittelversenders DocMorris AG ist. Diese Verbindung wirft in Teilen des Gesundheitswesens, insbesondere bei der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), Bedenken auf. Die AKNR befürchtet eine Gefährdung der Trennung von ärztlicher Beratung und dem Verkauf von Arzneimitteln, was sie als „äußerst bedenklich“ bezeichnet. Die Kammer weist darauf hin, dass Telemedizinanbieter und ausländische Arzneimittelversender de facto denselben Eigentümer haben, was potenzielle Interessenkonflikte mit sich bringe.

Die Techniker Krankenkasse sowie die Teleclinic selbst weisen diese Vorwürfe entschieden zurück. Laut TK sei die Teleclinic vertraglich dazu verpflichtet, unabhängig von DocMorris zu agieren und sicherzustellen, dass keine Einflussnahme durch die pharmazeutische Industrie erfolgt. Darüber hinaus würden alle personenbezogenen Daten verschlüsselt und ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert, was den Datenschutzanforderungen der TK entspreche. Auch die Teleclinic betont, dass sie eigenständig agiert und keinerlei Versichertendaten an ihre Muttergesellschaft DocMorris übermittelt werden.

Dennoch bleiben Bedenken bestehen. Morton Douglas, Rechtsanwalt der AKNR, äußerte Zweifel an den Zusicherungen der neuen Partner. Er sprach von einem möglichen „Marketing-Gag“ von DocMorris, um die Aktionäre zu beruhigen und das Unternehmen attraktiv zu halten. Die Apothekenbranche wird die Zusammenarbeit zwischen der TK und Teleclinic in den kommenden Monaten genau beobachten, um sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen und ethischen Standards eingehalten werden.

Die Kooperation zwischen der Techniker Krankenkasse und der Teleclinic GmbH hat das Potenzial, neue Wege im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung zu eröffnen. Telemedizin ist ein wachsendes Feld und bietet gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung eine bequeme und schnelle Alternative zur traditionellen ärztlichen Behandlung. Für Versicherte bedeutet dies bessere Erreichbarkeit und Flexibilität in der Gesundheitsversorgung.

Doch die Bedenken der Apothekerkammer Nordrhein dürfen nicht leichtfertig abgetan werden. Die strikte Trennung zwischen ärztlicher Beratung und der Verteilung von Arzneimitteln ist ein zentrales Element, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen zu gewährleisten. Dass Teleclinic ein Tochterunternehmen von DocMorris ist, einem führenden Anbieter im Versandhandel von Medikamenten, weckt verständlicherweise Zweifel an dieser Unabhängigkeit.

Die Zusicherungen seitens der TK und Teleclinic, dass die Zusammenarbeit unter höchsten Datenschutzstandards und ohne Einflussnahme von DocMorris abläuft, müssen sich erst noch in der Praxis beweisen. Es bleibt abzuwarten, ob die Teleclinic wirklich strikt von ihrer Muttergesellschaft getrennt agiert und ob alle Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Die Apothekerschaft wird diese Entwicklungen genau beobachten – und das zu Recht. Schließlich geht es nicht nur um die Datensicherheit der Versicherten, sondern auch um das Vertrauen in ein Gesundheitssystem, das keine Vermischung von Profitinteressen und ärztlicher Ethik dulden darf.

Letztlich zeigt diese Zusammenarbeit, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen zwar Fortschritte macht, aber auch neue Herausforderungen mit sich bringt. Die Balance zwischen Innovation und Sicherheit muss gewahrt bleiben – und das wird die wahre Herausforderung in den kommenden Monaten sein.

 

Unklarer Vogelgrippe-Fall in Missouri: Sorge vor neuer Übertragungsform

In den USA wurde ein neuer Fall des Vogelgrippevirus H5N1 bei einem Patienten im Bundesstaat Missouri entdeckt, der die Gesundheitsbehörden vor eine Herausforderung stellt. Während die bisherigen 13 Fälle in diesem Jahr stets auf engen Kontakt mit infizierten Tieren zurückzuführen waren, fehlt bei diesem Patienten jeglicher Nachweis einer Exposition gegenüber Tieren. Der Mann wurde in einem Krankenhaus behandelt und mit antiviralen Medikamenten versorgt. Mittlerweile konnte er entlassen werden. Über die Symptome des Patienten gab die US-Gesundheitsbehörde CDC keine Auskunft.

Der Fall wurde im Rahmen des Systems zur Überwachung der saisonalen Grippe in Missouri entdeckt. Die entsprechenden Proben wurden zur Bestätigung an die CDC gesandt, die schließlich das Virus H5N1 nachwies. Diese Entwicklung gibt Anlass zur Sorge, da bisherige Infektionen fast ausschließlich auf direkten Kontakt mit infizierten Wild- oder Farmtieren wie Aasfressern, Meeressäugetieren, fleischfressenden Haustieren oder Wiederkäuern wie Kühen zurückzuführen sind.

Obwohl es bisher keine Hinweise auf eine fortlaufende Mensch-zu-Mensch-Übertragung des H5N1-Virus gibt, wächst die Sorge, dass sich das Virus möglicherweise in Säugetieren weiterentwickeln und an den Menschen anpassen könnte. Die CDC hat bisher keine Hinweise darauf, dass enge Kontaktpersonen des Patienten betroffen sind, die Untersuchungen werden jedoch fortgesetzt.

Missouri war bisher nicht von Ausbrüchen der Vogelgrippe bei Nutztieren betroffen, was den jüngsten Fall umso rätselhafter macht. Experten betonen, dass das Virus, obwohl es sich bei Wild- und Farmtieren verbreitet, sich in bestimmten Umständen anpassen und die Übertragung zwischen Menschen ermöglichen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Fall ein Einzelfall bleibt oder weitere Infektionen folgen.

Die weltweite Ausbreitung der Vogelgrippe unter Menschen, auch wenn bisher nur wenige Fälle aufgetreten sind, bleibt ein ernstes Thema. Die Gesundheitsbehörden weltweit verfolgen die Entwicklung genau, um potenzielle Ausbrüche schnell zu erkennen und einzudämmen.

Der neue Vogelgrippefall in Missouri weckt Befürchtungen, die über eine gewöhnliche Infektion hinausgehen. Zum ersten Mal scheint ein Mensch ohne erkennbaren Tierkontakt am H5N1-Virus erkrankt zu sein. Dies ist besonders alarmierend, da die Vogelgrippe bislang fast ausschließlich durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren auf den Menschen übertragen wurde. Die Vorstellung, dass das Virus möglicherweise von Mensch zu Mensch übertragbar ist, versetzt nicht nur Gesundheitsexperten in Alarmbereitschaft.

Auch wenn die CDC vorerst Entwarnung gibt und keine Anzeichen für eine fortlaufende Übertragung unter Menschen gefunden wurden, kann man die Frage nach den globalen Auswirkungen nicht ignorieren. Die Tatsache, dass das Virus in Säugetieren mutieren und sich anpassen könnte, bringt uns in eine gefährliche Lage. Ein Virus, das sich erfolgreich von Tieren auf Menschen überträgt und sich möglicherweise weiterentwickelt, könnte ernsthafte globale Gesundheitsrisiken bergen.

Was dieser Fall besonders deutlich macht, ist die Notwendigkeit eines robusten Überwachungssystems für Infektionskrankheiten und eine enge internationale Zusammenarbeit. Die Vogelgrippe hat das Potenzial, ähnlich wie andere Viren in der Vergangenheit, die Welt vor eine Pandemie zu stellen, wenn nicht rechtzeitig und konsequent gegengesteuert wird. Der Fall in Missouri sollte als Warnung verstanden werden, um die Forschung und die Vorbereitung auf zukünftige Epidemien zu verstärken.

 

Mpox breitet sich in Zentralafrika rasant aus

Mpox breitet sich in Zentralafrika zunehmend schneller aus. Die afrikanische Gesundheitsbehörde CDC Africa meldete in der vergangenen Woche 5466 neue Verdachtsfälle, von denen 252 bestätigt wurden. Besonders schwer betroffen ist die Demokratische Republik Kongo, wo 91 Prozent der bestätigten Fälle und fast alle Todesfälle zu verzeichnen sind. Seit Jahresbeginn wurden in Afrika fast 25.000 Verdachtsfälle gemeldet, wovon 5549 durch Labortests bestätigt wurden. Die begrenzte Laborkapazität in vielen Ländern Afrikas erschwert eine genaue Erfassung der tatsächlichen Krankheitsverbreitung. Bisher wurden 643 Todesfälle im Zusammenhang mit Mpox gemeldet.

Die Krankheit betrifft insbesondere Kinder unter 15 Jahren. In der Demokratischen Republik Kongo machen Kinder 58 Prozent der Erkrankten aus. Auch im benachbarten Burundi liegt der Anteil mit 54,3 Prozent ähnlich hoch. Diese Altersgruppe gilt als besonders gefährdet, schwere Verläufe der Krankheit zu entwickeln.

Am Donnerstag wurden die ersten 100.000 Impfdosen in der kongolesischen Hauptstadt Kinshasa angeliefert, und weitere Lieferungen wurden am Wochenende erwartet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und CDC Africa haben in einem gemeinsamen Plan beschlossen, dass zuerst Mitarbeiter des Gesundheitswesens geimpft werden sollen, da sie einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Auch gefährdete Gruppen wie Sexarbeitende und Binnenflüchtlinge in den überfüllten Lagern sollen priorisiert werden.

Die WHO hatte bereits Mitte August die höchste Alarmstufe ausgerufen, nachdem eine neue Variante des Mpox-Virus, bekannt als Ib, in Afrika entdeckt wurde. Diese Variante wird als möglicherweise gefährlicher eingestuft, was die Dringlichkeit der Impfkampagne und weiterer Präventionsmaßnahmen erhöht. Trotz der Lieferung von Impfstoffen bleibt die Situation in den betroffenen Regionen kritisch. Die rasche Ausbreitung des Virus und die eingeschränkten medizinischen Kapazitäten vor Ort stellen nach wie vor eine große Herausforderung dar.

Die alarmierende Ausbreitung von Mpox in Zentralafrika zeigt, wie fragil die Gesundheitssysteme vieler Länder auf dem Kontinent sind. Trotz der internationalen Aufmerksamkeit, die der Krankheit zuteilwird, bleibt die Realität vor Ort düster: Schlechte Infrastruktur, unzureichende Laborkapazitäten und die geringe Anzahl von Impfdosen erschweren den Kampf gegen die Epidemie erheblich. Dass Kinder besonders stark betroffen sind, unterstreicht die Dringlichkeit, mehr Ressourcen für den Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe bereitzustellen.

Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft war bisher langsam und unzureichend. Obwohl die WHO Mitte August die höchste Alarmstufe ausgerufen hat, bleibt die Zahl der gelieferten Impfstoffe weit hinter dem Bedarf zurück. Die geplante Priorisierung von Gesundheitspersonal und Risikogruppen ist ein wichtiger Schritt, aber es bedarf einer schnelleren Ausweitung der Impfkampagne, um die weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.

Die Mpox-Krise zeigt auch, wie gefährdet Binnenflüchtlinge und Menschen in prekären Lebensverhältnissen sind. In den überfüllten Lagern Afrikas ist es nahezu unmöglich, sich gegen ansteckende Krankheiten wie Mpox zu schützen. Ohne schnelle und wirksame internationale Unterstützung droht sich die humanitäre Lage weiter zu verschärfen. Was jetzt gebraucht wird, sind nicht nur Impfstoffe, sondern auch bessere Gesundheitsstrukturen, mehr Laborkapazitäten und ein koordinierter internationaler Einsatz, um das Schlimmste zu verhindern.

 

Luftqualität verbessert sich, doch Sterberisiko bleibt unverändert

Trotz sinkender Schadstoffkonzentrationen in der Luft bleibt das Sterberisiko durch Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen weltweit unverändert hoch. Eine internationale Studie, die unter der Leitung des Helmholtz-Zentrums München durchgeführt wurde, wertete Daten aus 380 Städten aus und zeigt, dass die gesundheitlichen Risiken von Luftverschmutzung weiterhin bestehen. Der Bericht, der in der Fachzeitschrift „The Lancet Planetary Health“ veröffentlicht wurde, weist darauf hin, dass selbst deutliche Verbesserungen der Luftqualität nicht automatisch zu einem Rückgang vorzeitiger Todesfälle führen.

Besonders Feinstaub (PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), die primär durch den Verkehr, die Verbrennung fossiler Brennstoffe und industrielle Prozesse freigesetzt werden, gelten als Hauptverursacher von gesundheitlichen Schäden. Feinstaub kann tief in die Lunge eindringen und dort entzündliche Reaktionen hervorrufen, die das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle erhöhen. Stickstoffdioxid wiederum verschlechtert die Atemwegsgesundheit erheblich. Trotz der weltweit zunehmenden Bemühungen um Emissionsminderungen, zeigte die Studie, dass das Risiko tödlicher Erkrankungen über den untersuchten Zeitraum von 1995 bis 2016 weitgehend stabil blieb.

Ein wesentlicher Faktor hierfür ist die alternde Bevölkerung in vielen Regionen. Ältere Menschen sind aufgrund von Vorerkrankungen besonders anfällig für die negativen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Darüber hinaus könnte sich die chemische Zusammensetzung der Schadstoffe verändert haben, was weitere Untersuchungen erfordert. Maximilian Schwarz, Erstautor der Studie, betonte, dass Feinstaub nicht nur aus menschlichen Aktivitäten stammt, sondern auch natürliche Quellen wie Wüstenstaub und Waldbrände eine Rolle spielen.

Laut der Weltwetterorganisation (WMO) verursacht Luftverschmutzung jährlich mehr als 4,5 Millionen vorzeitige Todesfälle weltweit. Neben den gesundheitlichen Folgen beeinträchtigt sie auch die Landwirtschaft, indem Feinstaubablagerungen das Sonnenlicht blockieren und die Photosynthese der Pflanzen behindern. Studien aus China und Indien haben gezeigt, dass Feinstaub die Ernteerträge in besonders belasteten Gebieten um bis zu 15 Prozent reduzieren kann.

In den vergangenen Jahren wurden allerdings auch Fortschritte verzeichnet. So berichtete die WMO, dass die Luftqualität in Europa und China im letzten Jahr besser war als im langjährigen Durchschnitt. Dagegen verschlechterte sich die Situation in Nordamerika aufgrund von verheerenden Waldbränden, die zu einer erheblichen Feinstaubbelastung führten.

Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung nicht einfach durch eine Verbesserung der Luftqualität gelöst werden können. Die komplexen Zusammenhänge zwischen Schadstoffen, Bevölkerungsdynamiken und gesundheitlichen Risiken erfordern weiterhin intensive Forschung und politische Maßnahmen, um die globalen Gesundheitsrisiken zu mindern.

Die Erkenntnisse der jüngsten Studie des Helmholtz-Zentrums München sind alarmierend: Auch wenn sich die Luftqualität weltweit verbessert hat, bleiben die Risiken für die menschliche Gesundheit unverändert hoch. Dies wirft die Frage auf, ob die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung ausreichen oder ob wir grundlegendere Änderungen vornehmen müssen.

Feinstaub und Stickstoffdioxid sind nur zwei der zahlreichen Schadstoffe, die unsere Umwelt und unsere Gesundheit massiv belasten. Dass ihre Konzentrationen gesenkt werden konnten, ist zweifellos ein Fortschritt. Doch was nützt eine saubere Luft, wenn das Sterberisiko durch chronische Krankheiten weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt? Die Antwort liegt wohl in der wachsenden Zahl älterer Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen besonders empfindlich auf Schadstoffe reagieren. Aber auch Veränderungen in der Zusammensetzung der Schadstoffe könnten die gesundheitlichen Auswirkungen beeinflussen, wie die Forschenden andeuten.

Die Ergebnisse sind auch ein Weckruf an die internationale Gemeinschaft: Es reicht nicht, sich nur auf die Reduzierung von Schadstoffen zu konzentrieren. Wir müssen auch unsere Gesundheitssysteme auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und neuer Schadstoffquellen vorbereiten. Die Tatsache, dass selbst Länder wie China und Europa Fortschritte in der Luftreinhaltung verzeichnen, während andere Regionen wie Nordamerika durch Naturkatastrophen wieder Rückschritte machen, zeigt, wie komplex das Problem ist.

Es wäre naiv zu glauben, dass sich die gesundheitlichen Risiken allein durch technische Fortschritte und Emissionsminderungen lösen lassen. Die Gesundheitspolitik muss verstärkt in den Vordergrund rücken. Nur durch eine umfassende Strategie, die Umweltschutz, Gesundheitsversorgung und Forschung kombiniert, können wir die anhaltend hohen Sterberaten bekämpfen.

Die Luft mag sauberer sein, doch das Risiko bleibt – und damit auch unsere Verantwortung, langfristig und nachhaltig zu handeln.

 

Kleinkinder in Deutschland essen zu ungesund – Süßigkeiten und Softdrinks dominieren den Speiseplan

Kleinkinder in Deutschland ernähren sich bereits in jungen Jahren viel zu ungesund. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Max-Rubner-Instituts (MRI) in Karlsruhe hervor, die den Lebensmittelverzehr von Kindern bis fünf Jahren untersucht hat. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fanden heraus, dass die tägliche Höchstmenge an ungesunden Lebensmitteln bei den untersuchten Kindern im Durchschnitt um mehr als das Doppelte überschritten wird. Besonders Süßigkeiten und zuckerhaltige Getränke nehmen einen erheblichen Anteil an der täglichen Energiezufuhr ein. Gleichzeitig essen die Kinder zu wenig Obst und Gemüse, was langfristige Auswirkungen auf ihre Gesundheit haben kann.

Laut der Studie sind bis zu einem Drittel der täglichen Energiezufuhr von Kindern bis zum Schuleintritt auf Süßigkeiten und Softdrinks zurückzuführen. Die empfohlene Menge an ungesunden Lebensmitteln sollte jedoch maximal zehn Prozent betragen. Dies sei besonders besorgniserregend, da die Ernährung in den ersten Lebensjahren maßgeblich die spätere Entwicklung und die Essgewohnheiten der Kinder beeinflusse, erklärt Prof. Dr. Regina Ensenauer, Leiterin des Instituts für Kinderernährung am MRI. Ungünstige Essgewohnheiten könnten nicht nur zu Übergewicht und Adipositas führen, sondern auch Stoffwechselerkrankungen wie Typ-2-Diabetes begünstigen und die Hirnentwicklung beeinträchtigen.

Die Studie zeigt zudem, dass sich diese ungesunden Ernährungsgewohnheiten bereits im Alter von zwei Jahren abzeichnen und mit drei Jahren noch deutlicher werden. Vorschulkinder essen dabei mehr ungesunde Lebensmittel als Kleinkinder. Besonders auffällig ist, dass Jungen in der Regel ungesünder essen als Mädchen, vor allem im Hinblick auf den Konsum von Softdrinks und salzigen Snacks.

Eltern sollten laut Ensenauer auf die Menge und Häufigkeit ungesunder Lebensmittel achten, anstatt diese vollständig zu verbieten. Eine ausgewogene Ernährung, die von den Eltern vorgelebt wird, sei von entscheidender Bedeutung. Das gemeinsame Essen am Tisch und die Beteiligung der Kinder an der Zubereitung der Mahlzeiten könne ebenfalls einen positiven Einfluss auf die Ernährungsgewohnheiten haben. Wichtig sei es auch, Abwechslung in die Ernährung zu bringen und immer wieder neue Lebensmittel anzubieten, selbst wenn diese anfangs abgelehnt werden.

Die Daten für diese Studie stammen aus einer umfassenden Erhebung des Bundesinstituts für Risikobewertung, bei der Eltern von 890 Kindern im Alter von einem bis fünf Jahren die verzehrten Lebensmittel über vier Tage hinweg dokumentierten. Die Analyse ergab, dass nicht nur zu viele ungesunde Lebensmittel konsumiert wurden, sondern auch die empfohlene Menge an Fleisch überschritten wurde. Gleichzeitig essen die Kinder zu wenig Gemüse sowie Milch und Milchprodukte, die für die Versorgung mit wichtigen Nährstoffen unerlässlich sind.

Darüber hinaus zeigt die Studie, dass es bei Kleinkindern an wichtigen Nährstoffen wie Vitamin D und Jod mangelt. Auch Eisen- und Calciumwerte liegen bei vielen Kindern unter den empfohlenen Mengen. Ensenauer empfiehlt daher die Verwendung von jodiertem Speisesalz sowie die Gabe von Vitamin D-Tabletten bei Kleinkindern bis zum zweiten Sommer, da die alleinige Versorgung über die Ernährung nicht ausreiche.

Die Ergebnisse der Studie wurden im Fachjournal „Frontiers in Nutrition“ veröffentlicht und verdeutlichen die Notwendigkeit, das Ernährungsverhalten von Kleinkindern frühzeitig zu verbessern, um ihre langfristige Gesundheit zu schützen.

Die Ergebnisse der aktuellen Studie des Max-Rubner-Instituts sind alarmierend und sollten sowohl Eltern als auch politische Entscheidungsträger wachrütteln. Wenn bereits Kleinkinder zu einem erheblichen Teil ihrer täglichen Energie aus Süßigkeiten und Softdrinks beziehen, stellt sich die Frage, wie die Ernährungsgewohnheiten dieser Generation in der Zukunft aussehen werden. Eine ungesunde Ernährung in den ersten Lebensjahren kann fatale Folgen haben – von Übergewicht über chronische Erkrankungen bis hin zu Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung.

Die Verantwortung dafür liegt nicht allein bei den Eltern. Natürlich ist es wichtig, dass Eltern ihren Kindern gesunde Ernährungsgewohnheiten vorleben und darauf achten, dass Süßigkeiten in Maßen konsumiert werden. Doch die Verfügbarkeit und Werbung für ungesunde Lebensmittel, die oft auf Kinder abzielt, macht es den Familien nicht leicht, gesunde Entscheidungen zu treffen.

Die Politik ist hier gefordert, stärkere Maßnahmen zu ergreifen. Strengere Regelungen für die Vermarktung von ungesunden Lebensmitteln an Kinder, klare Kennzeichnungen auf Produkten und eine bessere Unterstützung von Familien durch Ernährungsbildung sind dringend notwendig. Auch die Lebensmittelindustrie muss ihren Beitrag leisten und gesündere Alternativen bieten, die für Kinder ebenso attraktiv sind.

Letztlich müssen wir als Gesellschaft erkennen, dass die Ernährung der Jüngsten nicht nur eine Frage der individuellen Verantwortung ist, sondern dass strukturelle Veränderungen notwendig sind, um eine gesündere Zukunft zu ermöglichen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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