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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Erfahren Sie, wie das Verschmelzen von Beruf und Freizeit durch Digitalisierung neue Herausforderungen für Ihre Work-Life-Balance mit sich bringt. Entdecken Sie die essenziellen Versicherungen für Apothekenbetreiber, um sich gegen Risiken wie Diebstahl und Haftungsansprüche abzusichern. Die Anzeichen einer drohenden Rezession in den USA verdichten sich, und die Sahm-Regel könnte als Frühwarnsystem dienen. Die erfolgreiche Petition des Hessischen Apothekerverbandes hat Rekorde gebrochen und das geplante Apothekenreformgesetz in Frage gestellt. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann plant Maßnahmen zur Zukunftssicherung inhabergeführter Apotheken und kritisiert die aktuellen Reformpläne als potenziell kurzlebig. Das neue Schlafmittel Daridorexant revolutioniert die Behandlung von Schlafstörungen mit seiner innovativen Wirkweise. Der Pflegehilfsmittelvertrag bleibt bis Ende 2024 gültig, und der Verband der Ersatzkassen fordert eine Reform zur besseren Nutzung der Rücklagen für pharmazeutische Dienstleistungen. Ein Jahr nach Einführung des Anti-Engpass-Gesetzes bleiben Fortschritte aus, was zu wachsender Unzufriedenheit führt. Schließlich zeigt eine neue Metaanalyse, dass der Einnahmezeitpunkt von Blutdruckmedikamenten keinen signifikanten Unterschied macht.
Arbeiten ohne Grenzen: Die Risiken des Work-Life-Blending
Arbeiten auf dem Beifahrersitz, im Café oder am Spielfeldrand, während die Kinder Sport machen – das Verschmelzen von Beruf und Freizeit ist zu einem markanten Trend in der modernen Arbeitswelt geworden. Der Begriff „Work-Life-Blending“ beschreibt diesen Trend, bei dem die Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben zunehmend verschwommen sind. Diese Entwicklung wurde durch die Digitalisierung und die vermehrte Nutzung von Homeoffice erheblich beschleunigt.
Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Instituts für Normung (DIN) arbeiten 70 Prozent der Beschäftigten in Deutschland regelmäßig außerhalb ihres traditionellen Büros. Die Flexibilität, die das Work-Life-Blending bietet, wird von vielen als Vorteil angesehen, da sie eine bessere Anpassung an individuelle Bedürfnisse ermöglicht. Jedoch warnen Experten, dass diese Flexibilität auch erhebliche Risiken birgt. Die permanente Erreichbarkeit und die kontinuierliche Integration von Arbeitsaufgaben in den Alltag können zu einer Überlastung und zu einem Verlust der klaren Trennung zwischen Beruf und Freizeit führen.
Forschungen zeigen, dass die ständige Verfügbarkeit und die Unfähigkeit, den Arbeitstag zu beenden, zu einem signifikanten Anstieg von Stress und gesundheitlichen Problemen führen können. Psychologen und Gesundheitsexperten betonen, dass eine klare Trennung von Arbeits- und Freizeitphasen für die Aufrechterhaltung der psychischen und physischen Gesundheit entscheidend ist. Die kontinuierliche Vermischung dieser Phasen kann die Erholungszeiten verkürzen und das Risiko für Burnout erhöhen.
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiter bei der Bewältigung dieser neuen Arbeitsrealität zu unterstützen. Einige Firmen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um den negativen Auswirkungen des Work-Life-Blending entgegenzuwirken. Dazu gehören feste Arbeitszeiten, die Förderung regelmäßiger Pausen und die Einführung von Richtlinien zur Vermeidung von Überstunden. Dennoch bleibt die Frage offen, wie Unternehmen eine Balance zwischen den Bedürfnissen der Mitarbeiter und den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes finden können.
Die Regierung und Arbeitsrechtler diskutieren ebenfalls über mögliche gesetzliche Regelungen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen. Während einige Vorschläge für verbindliche Arbeitszeiten und die Festlegung von Erholungsphasen aufkommen, wird die Diskussion darüber, wie eine ausgewogene und gerechte Lösung gefunden werden kann, weitergehen.
Das Work-Life-Blending bietet ohne Zweifel eine neue Dimension der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit im Arbeitsleben. Doch diese neue Freiheit birgt auch erhebliche Risiken, die nicht ignoriert werden dürfen. Die Gefahr, dass Beruf und Freizeit ineinanderfließen und die persönliche Erholung beeinträchtigen, ist real und alarmierend. Ein ständig erreichbarer Arbeitnehmer ist anfälliger für Stress und gesundheitliche Probleme, da die klare Grenze zwischen Arbeit und Erholung verschwindet.
Es ist daher unerlässlich, dass Unternehmen und Regierungen Maßnahmen ergreifen, um die negativen Folgen dieses Trends zu minimieren. Eine effektive Balance zwischen Flexibilität und Struktur muss gefunden werden, um sowohl den Anforderungen der modernen Arbeitswelt als auch den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden. Die Einführung fester Arbeitszeiten, regelmäßiger Pausen und klarer Trennungen zwischen Berufs- und Freizeitaktivitäten könnte der Schlüssel zu einer gesunden und produktiven Arbeitsumgebung sein. Nur so kann das Work-Life-Blending als Chance genutzt werden, ohne die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gefährden.
Schutz für Apotheken: Welche Versicherungen wirklich notwendig sind
In einem zunehmend risikobehafteten Geschäftsumfeld stehen Apothekenbetreiber vor der Herausforderung, sich gegen eine Vielzahl von potenziellen Gefahren abzusichern. Die Vielfalt der Risiken, die von Diebstahl und Vandalismus bis hin zu Haftungsansprüchen und Betriebsausfällen reichen, macht eine umfassende Versicherung für Apotheken unverzichtbar. Um den Fortbestand und die Stabilität ihrer Betriebe zu sichern, müssen Apotheker sorgfältig abwägen, welche Versicherungen sie benötigen und welche Aspekte bei der Auswahl besonders wichtig sind.
Die Kernkomponenten einer Apotheken-Versicherung umfassen die Haftpflichtversicherung, die Betriebsausfallversicherung und die Sachversicherung. Jede dieser Versicherungen spielt eine wesentliche Rolle im Schutz des Apothekenbetriebs.
Die Haftpflichtversicherung ist besonders relevant, da sie Schutz vor den finanziellen Folgen von Beratungsfehlern und Medikationsfehlern bietet. Fehlerhafte Arzneimittelberatung oder -dosierung kann gravierende gesundheitliche Folgen für Patienten haben und zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Eine umfassende Haftpflichtdeckung ist daher essenziell, um die Apotheke vor den finanziellen Belastungen solcher Ansprüche zu schützen.
Die Betriebsausfallversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Einbußen, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer, Wasserschäden oder Einbrüche entstehen können. Diese Versicherung deckt nicht nur den Verdienstausfall während der Zeit, in der der Betrieb aufgrund eines Schadens stillsteht, sondern auch die laufenden Kosten wie Mieten und Gehälter. Der Schutz vor Betriebsausfällen ist besonders wichtig, um eine kontinuierliche Versorgung der Kunden sicherzustellen und die wirtschaftliche Stabilität der Apotheke zu bewahren.
Die Sachversicherung hingegen schützt die physischen Vermögenswerte der Apotheke. Hierzu zählen das Gebäude, die Einrichtung, die IT-Ausrüstung und die Lagerbestände. Im Falle eines Schadens durch Feuer, Einbruch oder Naturkatastrophen ersetzt die Sachversicherung die beschädigten oder zerstörten Gegenstände. Dies ist besonders wichtig, da der Verlust von Medikamenten und anderen wertvollen Beständen zu erheblichen finanziellen Verlusten führen kann.
Bei der Auswahl der geeigneten Versicherungspolicen sollten Apothekenbetreiber mehrere Schlüsselfaktoren berücksichtigen. Zunächst ist es entscheidend, dass die Versicherungssummen den tatsächlichen Wert des Apothekenbetriebs korrekt widerspiegeln. Eine Unterversicherung kann im Schadensfall dazu führen, dass nur ein Teil des Schadens ersetzt wird, was erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen kann. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Versicherungssummen sind daher notwendig, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz stets auf dem aktuellen Stand ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Umfang der Haftpflichtdeckung. Apotheker sollten sicherstellen, dass ihre Haftpflichtversicherung alle relevanten Risiken abdeckt und keine wesentlichen Ausschlüsse enthält. Hierzu gehören spezifische Risiken wie Beratungsfehler oder Produkthaftung. Eine lückenlose Haftpflichtdeckung kann verhindern, dass im Falle eines Schadens erhebliche finanzielle Belastungen auf die Apotheke zukommen.
Regelmäßige Risikobewertungen sind ebenfalls entscheidend, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Risiken abgedeckt sind. Veränderungen im Geschäftsbetrieb, gesetzliche Neuerungen oder andere Faktoren können die Risikosituation der Apotheke beeinflussen. Eine kontinuierliche Anpassung der Versicherungspolicen an die aktuellen Bedürfnisse ist daher unerlässlich.
Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Versicherungsmakler kann dabei helfen, die optimale Versicherungslösung zu finden. Ein erfahrener Makler, der sich auf Apotheken spezialisiert hat, kann maßgeschneiderte Policen erstellen, die den spezifischen Anforderungen und Risiken der Apotheke gerecht werden. Neben der Auswahl der richtigen Policen bietet der Makler auch Unterstützung bei der Schadensregulierung und der kontinuierlichen Anpassung der Versicherungsschutzes.
In einer Zeit, in der unvorhersehbare Ereignisse und Risiken an der Tagesordnung sind, stellt eine umfassende Apotheken-Versicherung einen unverzichtbaren Schutzschild für Apothekenbetreiber dar. Die Vielfalt der potenziellen Gefahren, denen Apotheken ausgesetzt sind, erfordert eine fundierte und sorgfältig ausgewählte Versicherungslösung, um den Fortbestand und die Stabilität des Betriebs zu gewährleisten.
Die umfassende Absicherung, die durch eine gut durchdachte Versicherungspolice geboten wird, geht weit über den bloßen Schutz vor finanziellen Verlusten hinaus. Sie sichert nicht nur die materielle Grundlage der Apotheke, sondern auch die fortlaufende Fähigkeit, den Kundenservice ohne Unterbrechungen aufrechtzuerhalten. Im Krisenfall ermöglicht eine solide Versicherung eine schnelle Wiederherstellung des Betriebs und schützt vor den schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen können.
Die Wahl der richtigen Versicherung sollte daher nicht nur auf Basis der Kosten getroffen werden, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse und Risiken der Apotheke berücksichtigen. Apotheker sind gut beraten, sich intensiv mit den verschiedenen Versicherungsoptionen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind und der Betrieb im Schadensfall umfassend geschützt ist. In einer zunehmend unsicheren Welt stellt eine umfassende Apotheken-Versicherung somit einen entscheidenden Faktor für langfristigen Erfolg und Sicherheit dar.
Steht den USA eine Rezession bevor?
Die lang erwartete Rezession in den USA lässt nach wie vor auf sich warten, trotz einer Vielzahl von Warnsignalen. Ein wesentliches Indiz für mögliche wirtschaftliche Turbulenzen ist die sogenannte Sahm-Regel, benannt nach der Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Sahm. Diese Regel besagt, dass eine signifikante Erhöhung der Arbeitslosenquote um 0,5 Prozentpunkte innerhalb von sechs Monaten als Frühwarnsignal für eine Rezession gilt.
In den letzten Monaten haben sich jedoch gemischte wirtschaftliche Signale ergeben. Während einige Indikatoren auf eine bevorstehende Wirtschaftskrise hindeuten, zeigen andere, dass die US-Wirtschaft robuster ist als ursprünglich erwartet. Die von der Sahm-Regel gegebene Warnung hat daher erneut die Aufmerksamkeit von Ökonomen und Marktanalysten auf sich gezogen.
Zusätzlich zu dieser Regel sind auch andere wirtschaftliche Indikatoren unter Beobachtung. Die Inflation zeigt Anzeichen einer Stabilisierung, und der Arbeitsmarkt bleibt stark, was im Widerspruch zu den Rezessionsängsten steht. Dennoch bleiben Unsicherheiten bestehen, insbesondere im Hinblick auf geopolitische Spannungen und mögliche zukünftige geldpolitische Maßnahmen der US-Notenbank.
Der US-Wirtschaftsraum steht somit an einem kritischen Punkt. Während eine Rezession nicht unvermeidlich erscheint, sind die aktuellen Signale ein wichtiger Weckruf für Unternehmen und Investoren, sich auf mögliche wirtschaftliche Herausforderungen vorzubereiten.
Die Unsicherheit, ob die USA in eine Rezession steuern, ist momentan groß. Die Sahm-Regel bietet eine wertvolle Perspektive, aber sie ist nur ein Puzzlestück in einem komplexen wirtschaftlichen Bild. Es ist entscheidend, dass Unternehmen und Investoren nicht nur auf einzelne Indikatoren, sondern auf das gesamte Spektrum der wirtschaftlichen Daten achten. Die Stabilität des Arbeitsmarktes und die moderierende Inflation sind positive Zeichen, jedoch dürfen geopolitische Risiken und geldpolitische Unsicherheiten nicht unterschätzt werden.
In dieser Phase der Unsicherheit ist es ratsam, eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen und sich auf verschiedene Szenarien vorzubereiten. Die wirtschaftliche Lage kann sich schnell ändern, und die Fähigkeit, flexibel auf neue Informationen zu reagieren, wird entscheidend sein, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren.
Erfolgreiche Petition des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) setzt Maßstäbe
Die Petition des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) gegen das geplante Apothekenreformgesetz hat sich als die erfolgreichste Petition des Jahres auf der Plattform „OpenPetition“ etabliert. Seit ihrem Start am 1. Juli hat die Petition bereits etwa 145.000 Unterschriften gesammelt und übertrifft damit alle bisherigen Initiativen des Jahres. Innerhalb der ersten Woche wurde das ursprüngliche Ziel von 30.000 Unterschriften weit überschritten, und der Zustrom an Unterstützern hielt über Monate hinweg an.
Die Petition, die unter dem Titel „Gegen das geplante Apothekenreformgesetz – Keine Apotheken ohne Apotheker“ läuft, reagiert auf die geplanten gesetzlichen Änderungen, die befürchten lassen, dass die Qualität und Verfügbarkeit der Apothekenversorgung beeinträchtigt werden könnten. Die Resonanz auf die Petition ist nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Politik stark. Politiker aus CDU und FDP haben sich positiv geäußert, insbesondere Christian Lindner, der sich gegen die geplanten „Schein-Apotheken“ ausgesprochen hat.
Der politische Widerstand gegen die Reform zeigt sich auch bei den Grünen und der SPD. Der hessische Landtagsabgeordnete Markus Bocklet setzte sich klar für eine finanzielle Stärkung der Apotheken ein, was weitere Spitzenpolitiker in der Republik unterstützten. Auch Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping und Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne haben sich gegen die Reformpläne positioniert. Die neue Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat sich ebenfalls hinter die Petition gestellt.
Die Petition ist Teil eines umfassenden strategischen Ansatzes des HAV, der neben der Unterschriftensammlung auch politische Gespräche und lokale Engagements umfasst. Die breite Unterstützung unterstreicht die Bedeutung der Kampagne und zeigt eine starke Einigkeit unter Patienten, Apothekenteams und Kommunalpolitikern.
Unterstützung für die Petition kommt auch aus anderen Bundesländern. Berufsorganisationen und viele Apotheken deutschlandweit beteiligen sich aktiv an der Unterschriftensammlung. Verbände wie „Apotiger“, der BVpta und die Initiative „Mission Apotheke vor Ort“ tragen zur Verbreitung der Petition bei.
Zur weiteren Intensivierung der Unterstützung plant der HAV eine „digitale Mittagspause“ mit führenden SPD-Politikern im September. Diese Videokonferenz wird auch zwei Bundestagsabgeordnete der SPD umfassen und zielt darauf ab, die politische Diskussion zu fördern und die Petition weiter zu stärken.
Die beeindruckende Leistung des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) bei der Petition gegen das Apothekenreformgesetz ist ein eindrucksvolles Beispiel für erfolgreiche Bürgerbeteiligung. Mit rund 145.000 Unterschriften hat die Petition nicht nur ein beachtliches Maß an öffentlicher Unterstützung erreicht, sondern auch signifikanten politischen Widerstand gegen die geplanten Reformen ausgelöst.
Die starke Resonanz auf die Petition, die von CDU, FDP, Grünen und SPD unterstützt wird, zeigt, wie wichtig es ist, dass alle Beteiligten – von Apothekern und Patienten bis hin zu politischen Entscheidungsträgern – geschlossen hinter einem Anliegen stehen. Die Strategie des HAV, politische Gespräche und lokale Engagements zu kombinieren, hat sich als äußerst effektiv erwiesen.
Die „digitale Mittagspause“ mit SPD-Politikern, die für September geplant ist, wird eine weitere Gelegenheit bieten, das Thema auf der politischen Agenda zu halten und zusätzliche Unterstützung zu mobilisieren. Die breite Unterstützung, die die Petition erhalten hat, unterstreicht nicht nur die Dringlichkeit der Reformthemen, sondern auch die Macht von engagierten Bürgern und Berufsorganisationen, politische Veränderungen herbeizuführen.
Laumann plant Zukunft für inhabergeführte Apotheken
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat angekündigt, zusammen mit Apothekern Pläne zu entwickeln, um die Zukunft der inhabergeführten Apotheken zu sichern. Bei einem Sommerempfang des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) erklärte Laumann, dass die aktuellen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Apothekenreform abzulehnen seien. Sollte die Reform in ihrer gegenwärtigen Form in Kraft treten, prophezeite Laumann, dass sie eines der kurzlebigsten Gesetze der Bundesrepublik werden könnte.
Laumann setzte sich für eine Erhöhung der Apothekenhonorare ein, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen und die Existenz der Apotheken zu sichern. Er lud die Apothekerschaft ein, gemeinsam mit ihm und seinem Ministerium an der Entwicklung einer zukunftsfähigen Apotheke zu arbeiten.
Der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis begrüßte die Einladung des Ministers und nahm diese im Namen der Apothekerschaft dankend an. Er warnte jedoch vor einem drohenden Apothekensterben, sollte keine angemessene Erhöhung der Apothekenhonorare erfolgen. Besonders kritisch bewertete Preis das Urteil zum Skonto-Verbot für den pharmazeutischen Großhandel, das seiner Ansicht nach gravierende Auswirkungen auf viele Apotheken haben könnte.
Preis machte die möglichen negativen Folgen der geplanten Reformen deutlich. Er betonte, dass die Einführung von Apotheken ohne Apotheker zu einer erheblichen Verschlechterung der Patientenversorgung führen könnte. Vor allem in Bereichen wie der Medikationsberatung und der Abgabe von Betäubungsmitteln seien Apotheker unverzichtbar. Preis warnte, dass solche Zustände den Bürgern nicht zugemutet werden dürften.
Die Zukunft der inhabergeführten Apotheken steht auf der Kippe, und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Bedeutung dieses Themas erkannt. Seine Bereitschaft, gemeinsam mit der Apothekerschaft Lösungen zu entwickeln, zeugt von einem klaren Bekenntnis zur Erhaltung der Apothekenstruktur in Nordrhein-Westfalen. Der Widerstand gegen die Reformpläne des BMG verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, die Herausforderungen im Apothekenwesen anzugehen, bevor irreparable Schäden entstehen. Die geforderte Erhöhung der Apothekenhonorare ist nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein qualitativer Schritt, um die Zukunft der Arzneimittelversorgung zu sichern. Die Apothekerschaft steht nun vor der Aufgabe, gemeinsam mit der Politik tragfähige Konzepte zu entwickeln, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
BSW äußert sich kritisch zur geplanten Apothekenreform
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat sich nun klar gegen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagene Apothekenreform positioniert. Die Stellungnahme des BSW wurde auf der Petitionsseite des Hessischen Apothekerverbands veröffentlicht und zeigt die Besorgnis der Bundestagsgruppe über die geplante Reform.
Bislang war die Haltung des BSW zu spezifischen Gesundheitsthemen, insbesondere zur Apothekenpolitik, weitgehend unklar. Im Mai dieses Jahres hatte sich das Bündnis bereits kritisch zur Krankenhausreform von Lauterbach geäußert und ein Sofortprogramm zur Rettung und Wiederherstellung des öffentlichen Gesundheitswesens gefordert. Diese Unsicherheit setzte sich bei der Positionierung zu apothekenspezifischen Themen fort. Bei einer Podiumsdiskussion der Gesundheitsberufe in Thüringen konnte der BSW-Vertreter keine substanzielle Stellungnahme abgeben und entschuldigte sich dafür, dass Apotheken im Wahlprogramm der Thüringer Landtagswahl keine Rolle spielten.
Nun hat das BSW jedoch auf der Online-Petitionsseite des Hessischen Apothekerverbands eine klare Stellungnahme abgegeben. In ihrem Kommentar drückt die Bundestagsgruppe ihre tiefe Besorgnis über das „Apothekensterben“ in Deutschland aus und lehnt den Referentenentwurf zur Apothekenreform ab. Der Entwurf wird als potenzielles Risiko für die Qualität der Apothekenversorgung angesehen, insbesondere durch die befürchtete Öffnung des Marktes für große Ketten und Pharmakonzerne.
Das BSW betont, dass die Bevölkerung keine „Apotheke light“ wünscht, sondern kompetente Beratung durch qualifizierte Apotheker. Das Bündnis fordert daher, die Freiheit der Beratung in Apotheken zu bewahren und die Vergütung so zu gestalten, dass pharmazeutisch tätige Fachkräfte ein angemessenes Einkommen erzielen können. Das BSW bekräftigt seine Unterstützung für die Verbände und fordert einen „deutlichen und konsequenten Protest“ gegen die geplante Reform.
Die klare Ablehnung des BSW gegenüber der geplanten Apothekenreform verdeutlicht eine bedeutende politische Front im Gesundheitsbereich. Die Argumente des Bündnisses spiegeln die Sorgen vieler kleinerer Apotheken wider, die befürchten, im Wettbewerb mit großen Ketten und Pharmakonzernen benachteiligt zu werden. Die Betonung auf kompetenter Beratung und angemessener Vergütung zeigt ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse der Patienten und der pharmazeutischen Fachkräfte.
Der Protest des BSW könnte als entscheidender Faktor im weiteren Verlauf der Reformdiskussion dienen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese kritische Stellungnahme reagiert und ob sie ihre Reformpläne entsprechend anpassen wird. Die Forderung des BSW nach einer gerechten Vergütung und der Bewahrung der Beratungskompetenz unterstreicht die Notwendigkeit, die Belange der Apotheken in den Reformprozess einzubeziehen. In einem sich wandelnden Gesundheitsmarkt bleibt die Frage, wie eine Balance zwischen Innovation und Qualitätssicherung gefunden werden kann.
ApoRG: Gesundheitsminister warnt vor kurzlebiger Reform
Beim Sommerempfang des Apothekerverbandes Nordrhein (AVNR) hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) scharfe Kritik an den Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geübt. Laumann bezeichnete das geplante Apothekenreformgesetz (ApoRG) als potenziell „eines der kurzlebigsten Gesetze der Bundesrepublik“. Laut dem Minister könnte die Reform, die unter anderem Apotheken ohne Apotheker ermöglichen soll, nicht lange Bestand haben.
Laumann unterstrich vor über 100 Gästen aus dem Gesundheitswesen, darunter Politiker, Vertreter des NRW-Gesundheitsministeriums, Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser sowie Vertreter des pharmazeutischen Großhandels und der Arzneimittelhersteller, seine klare Unterstützung für die inhabergeführte Struktur der öffentlichen Apotheken und die Freiberuflichkeit. Diese Aspekte bezeichnete er als „Qualitätssicherung im System“.
Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, sendete eine deutliche Botschaft an Lauterbach: „Apotheken ohne Apotheker sind mit uns nicht zu machen.“ Preis betonte, dass Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf persönliche Beratung durch Apotheker hätten. Er warnte, dass die Reform zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgung führen würde, da Patienten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten möglicherweise keine ausreichende Beratung mehr erhalten könnten.
Besonders besorgniserregend sei für Preis die mögliche Auswirkung der Reform auf Patienten, die auf Betäubungsmittel angewiesen sind, wie Krebspatienten oder Menschen mit ADHS. Diese Medikamente könnten unter der Reform möglicherweise nur noch an einem Tag in der Woche ausgegeben werden, da dies zwingend durch einen Apotheker erfolgen müsse.
Preis wies auch auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Anpassung des Apothekenhonorars hin. In den letzten zwanzig Jahren seien kaum Anpassungen erfolgt, während Lohnkosten und Inflation allein in den letzten zehn Jahren um rund 30 Prozent gestiegen seien. Dies führe dazu, dass das Betreiben einer Apotheke unter den derzeitigen finanziellen Bedingungen für viele nicht mehr tragbar sei. Mehr als 30 Prozent der selbstständigen Apotheker hätten ein geringeres Einkommen als angestellte Kollegen, und 10 Prozent stünden kurz vor der Schließung.
Die hohe Zahl an Apothekenschließungen, die bereits im September 2023 zu verzeichnen war, werde voraussichtlich zu einem Verlust von über 500 Apotheken bis zum Jahresende führen. Diese Entwicklung, die seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland beispiellos ist, könnte sich 2024 weiter verschärfen. Besonders betroffen seien auch Filialapotheken, während Neugründungen nahezu zum Erliegen gekommen seien.
Die Kritik an der geplanten Apothekenreform ist keineswegs überraschend. Gesundheitsminister Laumann und Apothekerverbandschef Preis verdeutlichen eindringlich, welche weitreichenden negativen Folgen die Reform für die Apothekerlandschaft und die Patientenversorgung haben könnte. Die Tatsache, dass das Gesetz möglicherweise nicht lange Bestand haben wird, könnte darauf hinweisen, dass es bereits jetzt an der Zeit ist, eine umfassende Neubewertung und -gestaltung der Reformpläne vorzunehmen.
Es ist besonders besorgniserregend, dass die Reform Patienten, die auf spezialisierte Medikamente angewiesen sind, möglicherweise in eine prekäre Lage bringen könnte. Die geforderte Reduzierung der Apotheken ohne Apotheker könnte zu einer signifikanten Verschlechterung der Versorgung führen und das Vertrauen der Patienten in die Apotheken als kompetente Anlaufstellen für ihre gesundheitlichen Belange untergraben.
Darüber hinaus offenbart die Diskussion um die Apothekenhonorare und die finanzielle Belastung für selbstständige Apotheker ein grundlegendes Problem: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken sind alles andere als stabil. Die steigenden Kosten und die unzureichenden Honoraranpassungen tragen dazu bei, dass immer mehr Apotheken in finanzielle Schwierigkeiten geraten, was sich negativ auf die gesamte Struktur des Apothekenwesens auswirken könnte.
Die bevorstehenden Entwicklungen sollten daher aufmerksam verfolgt werden, um sicherzustellen, dass notwendige Anpassungen und Reformen zum Wohle der Patienten und der Apotheker sorgfältig und mit Bedacht umgesetzt werden.
Daridorexant: Die nächste Generation der Schlafmittel
Der Hype um Daridorexant, bekannt unter dem Handelsnamen Quviviq, hält unvermindert an. Dieses neuartige Schlafmittel, das seit Anfang 2024 in deutschen Apotheken erhältlich ist, hat mit seiner innovativen Wirkweise die Aufmerksamkeit von Fachwelt und Patienten auf sich gezogen. Entwickelt von Idorsia, gehört Daridorexant zur Klasse der dualen Orexinrezeptor-Antagonisten, was es von traditionellen Schlafmitteln unterscheidet.
Daridorexant wirkt gezielt als Antagonist der Orexin-Rezeptoren. Orexin, ein im Hypothalamus produziertes Hormon, reguliert maßgeblich den Schlaf-Wach-Rhythmus. Durch die Blockade der Orexin-Rezeptoren reduziert Daridorexant die Wachsamkeit und fördert den Schlaf, ohne die Tageswachsamkeit so stark zu beeinträchtigen wie viele andere Schlafmittel. Die empfohlene Dosierung liegt bei 50 mg pro Nacht, kann jedoch bei Bedarf auf 25 mg reduziert werden. Die Einnahme erfolgt etwa 30 Minuten vor dem Schlafengehen.
Nebenwirkungen wie Schläfrigkeit am nächsten Tag, Kopfschmerzen, Müdigkeit und Schwindel wurden beobachtet. Wechselwirkungen mit CYP3A4-Inhibitoren und -Induktoren sowie Alkohol müssen beachtet werden, um die Wirkung und Verträglichkeit von Daridorexant zu gewährleisten. Trotz dieser möglichen Nebenwirkungen bietet Daridorexant im Vergleich zu Benzodiazepinen und Z-Substanzen Vorteile, insbesondere hinsichtlich des Abhängigkeitsrisikos und der Toleranzentwicklung. Es fördert den Schlaf gezielt durch die Blockade der Orexin-Rezeptoren und reduziert das Risiko schwerer kognitiver Beeinträchtigungen und morgendlicher Benommenheit.
Die wissenschaftliche Unterstützung für Daridorexant wächst. Eine Phase-III-Studie in China, deren Ergebnisse 2024 veröffentlicht wurden, bestätigte die Wirksamkeit des Medikaments bei der Reduktion nächtlicher Wachzeiten bei Insomnie-Patienten, ohne ernsthafte Nebenwirkungen zu verursachen. Real-World-Daten aus einer retrospektiven Studie im Jahr 2023 zeigen signifikante Verbesserungen in Schlafparametern bei Patienten mit chronischer Insomnie. Zudem wird Daridorexant in den USA in einer Phase-II-Studie auf seine Wirksamkeit bei der Behandlung posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) untersucht, was das Potenzial des Medikaments über die Insomnie hinaus unterstreicht.
Daridorexant markiert einen bemerkenswerten Fortschritt in der Schlafmitteltherapie. Mit seinem neuartigen Wirkmechanismus, der sich von traditionellen Schlafmitteln abhebt, bietet es eine vielversprechende Alternative zu Benzodiazepinen und Z-Substanzen. Die gezielte Blockade der Orexin-Rezeptoren ermöglicht eine Verbesserung des Schlafs ohne die erheblichen kognitiven Einschränkungen und das Abhängigkeitsrisiko, die oft mit herkömmlichen Schlafmitteln verbunden sind.
Die wissenschaftlichen Studien, insbesondere die Phase-III-Studie aus China und die Real-World-Daten, unterstreichen die Wirksamkeit und Sicherheit von Daridorexant. Die laufenden Untersuchungen zur Anwendung bei PTBS könnten das Einsatzspektrum des Medikaments weiter erweitern. Dennoch ist es wichtig, die möglichen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen im Auge zu behalten und die Therapie individuell anzupassen. Insgesamt stellt Daridorexant einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der Schlafstörungen dar und könnte langfristig eine wertvolle Ergänzung im Behandlungsspektrum für Patienten mit Schlafproblemen sein.
Pflegehilfsmittelvertrag bleibt bis Jahresende gültig
Der bestehende Pflegehilfsmittelvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband bleibt bis zum 31. Dezember 2024 gültig. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die laufenden Verhandlungen über einen neuen Vertrag zu überbrücken.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband hatten zunächst bis Ende Juni 2024 versucht, einen neuen Vertrag auszuhandeln. Dieser regelt die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und saugfähigen Bettschutzeinlagen. Trotz der Bemühungen der Parteien kündigte der GKV-Spitzenverband den bestehenden Vertrag zum 30. Juni 2024. Allerdings wird die Kündigung erst am 30. September 2024 wirksam.
Da bis Ende Juni keine Einigung erzielt wurde, plante der DAV, ein Schiedsverfahren einzuleiten. Um jedoch die strittigen Punkte zu verringern, haben beide Parteien beschlossen, die Verhandlungen fortzusetzen und eine Friedenspflicht zu vereinbaren. Diese Friedenspflicht stellt sicher, dass der bestehende Vertrag bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft bleibt, sofern keine vorherige Einigung erzielt wird.
Sollte bis Ende des Jahres keine Einigung über einen neuen Vertrag erreicht werden, wird das Schiedsverfahren eingeleitet. Bis zum Schiedsspruch bleibt der aktuelle Vertrag aufgrund der Friedenspflicht auch nach dem 31. Dezember 2024 gültig.
Für Apotheken bedeutet dies, dass sie weiterhin auf Basis des aktuellen Pflegehilfsmittelvertrages arbeiten können, bis ein neuer Vertrag abgeschlossen oder durch ein Schiedsverfahren festgelegt wird.
Die Entscheidung, den bestehenden Pflegehilfsmittelvertrag bis Ende 2024 in Kraft zu lassen, bietet eine willkommene Stabilität in einer Zeit, in der Unsicherheit über die künftige Regelung herrscht. Die Vereinbarung der Friedenspflicht zeigt das Bemühen beider Parteien, eine Eskalation der Situation durch ein Schiedsverfahren zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Für Apotheken bedeutet dies Planungssicherheit und Kontinuität in der Versorgung ihrer Patienten. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Verhandlungen vor Jahresende zu einem neuen Vertrag führen oder ob ein Schiedsverfahren notwendig wird. Bis dahin können sich Apotheken auf die Fortführung der bisherigen Regelungen verlassen, was angesichts der häufigen Änderungen im Gesundheitswesen einen wertvollen Vorteil darstellt.
Vdek fordert Reform: Rücklagen für pDL sollen direkt abgerechnet werden
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert eine grundlegende Reform der Finanzierung für die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Der Hintergrund der Forderung liegt in den aktuell angesammelten Rücklagen des Fonds, die sich auf rund 340 Millionen Euro belaufen. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, kritisierte, dass diese hohen Rücklagen angesichts der angespannten finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht länger akzeptabel seien. Der vdek fordert daher die sofortige Aussetzung des aktuellen Aufschlags von 20 Cent pro Packung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, der in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) eingezahlt wird.
Im ersten Quartal des Jahres wurden 39 Millionen Euro in den Fonds eingezahlt, während von den Apotheken lediglich 4,7 Millionen Euro abgerufen wurden. Die gesammelten Mittel haben sich nun auf 340 Millionen Euro erhöht. Elsner betont, dass diese Rücklagen nicht im vorgesehenen Umfang für die pDL benötigt werden und es daher dringend notwendig sei, die Mittel direkter und effizienter zu nutzen.
Der vdek schlägt vor, die Abrechnung der pDL direkt zwischen Apotheken und Krankenkassen vorzunehmen, um die Mittelverwendung zu optimieren und eine Ansammlung weiterer Rücklagen zu verhindern. Die vdek-Forderung zur Auflösung des Fonds und zur Umstellung auf Einzelvergütung soll sicherstellen, dass die Gelder gezielt für die Versorgung der Versicherten eingesetzt werden. Elsner warnt, dass die steigenden Ausgaben der GKV und die damit verbundenen Beitragserhöhungen für 2025 die Notwendigkeit unterstreichen, die vorhandenen Mittel effizient zu verwalten.
Die aktuelle Diskussion um die hohen Rücklagen im Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen bringt notwendige Klarheit in die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat zurecht auf die Problematik hingewiesen, dass 340 Millionen Euro an Rücklagen nicht länger ungenutzt bleiben dürfen. In Anbetracht der angespannten Finanzlage der GKV und der bevorstehenden Beitragserhöhungen für 2025 ist es umso wichtiger, dass Gelder zielgerichtet und effektiv eingesetzt werden.
Die Forderung des vdek nach einer direkten Abrechnung der pDL zwischen Apotheken und Krankenkassen stellt einen sinnvollen Ansatz dar, um die Nutzung der Rücklagen zu optimieren. Eine solche Reform könnte nicht nur die Verwaltungskosten senken, sondern auch sicherstellen, dass die Gelder direkt dort ankommen, wo sie benötigt werden – bei den Versicherten. Die von Elsner vorgeschlagene Auflösung des Fonds könnte dazu beitragen, dass Mittel nicht weiter ungenutzt verbleiben und der Finanzierungsprozess transparenter und effizienter gestaltet wird. In einer Zeit, in der die Finanzen der GKV unter Druck stehen, ist eine solche Reform dringend notwendig, um die finanzielle Stabilität und die Versorgungssicherheit für die Versicherten zu gewährleisten.
Engpassgesetz unter Kritik: BMG setzt auf Evaluation, Branche fordert sofortige Maßnahmen
Vor einem Jahr verabschiedete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Anti-Engpass-Gesetz (ALBVVG), um die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern und Engpässen entgegenzuwirken. Die gesetzten Maßnahmen sollten insbesondere bei der Versorgung mit Antibiotika, Krebs- und Kinderarzneimitteln Verbesserungen bringen. Doch bislang bleiben konkrete Fortschritte und Ergebnisse aus, was zu wachsender Unzufriedenheit in der Branche führt.
Das BMG plant eine umfassende Evaluation der Maßnahmen des ALBVVG, die Ende dieses Jahres und erneut Ende 2028 durchgeführt werden soll. Bis dahin verweist das Ministerium auf den Beirat, der über versorgungskritische Arzneimittel entscheidet. In den Antworten auf Anfragen zu den Auswirkungen des Gesetzes gibt es jedoch keine detaillierten Informationen. Das Ministerium betont immer wieder, dass die Evaluation die tatsächlichen Effekte zeigen werde.
Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die fehlende Transparenz bezüglich der finanziellen Auswirkungen von Ausschreibungen für Antibiotika und der Diversifizierung der Lieferketten. Das BMG verweist auf die Geheimhaltung der Konditionen bei Rabattverträgen und gibt an, dass die Evaluation diese Aspekte untersuchen wird.
Weiterhin gibt es Unklarheiten darüber, wie die Lockerungen beim Hersteller ankommen oder ob diese durch andere Kostendämpfungsinstrumente kompensiert werden. Auch Fragen zur Erstattungsgrenze bei Arzneimitteln, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nur gegen Aufzahlung erhältlich waren, bleiben unbeantwortet, da auch hier die Evaluation abgewartet werden muss. Ein weiterer Kritikpunkt ist, warum die Anhebung der Festbeträge nicht auf Krebsmedikamente wie Tamoxifen ausgeweitet wurde. Der Beirat, der über solche Entscheidungen entscheidet, wird als Blockadepunkt betrachtet.
Das ALBVVG scheint zudem keine nennenswerten Fortschritte bei der Schaffung neuer Werke für Generika in Europa oder bei der Vergabe von Zuschlägen an europäische Wirkstoffhersteller gebracht zu haben. Auch die strukturelle Bekämpfung von Engpässen, wie beim Antibiotikum Doxycyclin, und die Entlastung von Herstellern von Brustkrebsmitteln wie Tamoxifen bleiben aus.
Der Branchenverband Pro Generika äußert sich enttäuscht über die bisherigen Ergebnisse des Gesetzes. Geschäftsführer Bork Bretthauer erklärt, dass das ALBVVG die bestehenden Probleme bei Kinderarzneimitteln, Antibiotika und Krebsmitteln nicht gelöst habe. Er fordert das BMG auf, die Situation dringend zu verbessern und gegen Preisdumping bei Generika vorzugehen, um die drohenden Engpässe in der kommenden Erkältungssaison zu verhindern.
Zusammenfassend bleibt abzuwarten, ob die geplante Evaluation des ALBVVG die erforderlichen Klarheiten und Verbesserungen bringt oder ob die derzeitige Gesetzgebung nicht ausreicht, um die bestehenden Probleme nachhaltig zu lösen.
Das Anti-Engpass-Gesetz (ALBVVG) sollte eine umfassende Lösung für die drängenden Probleme bei der Arzneimittelversorgung bieten, doch die bisherige Bilanz ist ernüchternd. Das BMG setzt weiterhin auf eine spätere Evaluation, um Klarheit über die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhalten, was zu einem erheblichen Mangel an Transparenz und konkreten Ergebnissen führt.
Die ständigen Verweise auf die bevorstehende Evaluation zeigen eine Besorgnis erregende Zurückhaltung, konkrete Fortschritte zu kommunizieren. Während die Branche auf greifbare Ergebnisse wartet, bleiben wichtige Fragen zu den finanziellen und strukturellen Auswirkungen der Gesetzesmaßnahmen unbeantwortet. Die Blockaden im Beirat und die mangelnde Entlastung der Hersteller sind ernste Punkte, die dringend angegangen werden müssen.
Der Forderung nach einer zügigen und effektiven Lösung ist nichts hinzuzufügen. Wenn die Politik nicht endlich handelt und gegen die Probleme des Preisdumpings und der Engpässe vorgeht, wird die nächste Erkältungssaison die unzureichenden Verbesserungen des ALBVVG offenbaren. Ein klarer Plan und entschlossenes Handeln sind notwendig, um die Arzneimittelversorgung nachhaltig zu sichern und Engpässen wirksam zu begegnen.
Kein Unterschied beim Einnahmezeitpunkt von Blutdruckmedikamenten: Neue Metaanalyse präsentiert auf ESC-Kongress
Auf dem Kongress der Europäischen Kardiologie-Gesellschaft (ESC) in London wurde eine neue Metaanalyse vorgestellt, die sich mit dem optimalen Zeitpunkt für die Einnahme von blutdrucksenkenden Medikamenten befasst. Die umfassende Analyse, die Daten aus fünf bedeutenden Studien zusammenführt, kommt zu dem Ergebnis, dass es keinen signifikanten Unterschied macht, ob diese Medikamente morgens oder abends eingenommen werden.
Die Metaanalyse umfasste die Hygia- und TIME-Studien sowie die BedMed- und BedMed-Frail-Studien und berücksichtigte insgesamt 46.606 Patienten. Der Schwerpunkt lag auf der Inzidenz schwerwiegender kardiovaskulärer Ereignisse (MACE), die Todesfälle, nicht-tödliche Herzinfarkte, Schlaganfälle und Exazerbationen einer Herzinsuffizienz umfasst. Die Analyse ergab, dass der Zeitpunkt der Einnahme keinen wesentlichen Einfluss auf die Rate von MACE hatte. Die Hazard Ratio für MACE betrug 0,71, mit einem 95-Prozent-Konfidenzintervall von 0,43 bis 1,16, was darauf hindeutet, dass weder die morgendliche noch die abendliche Einnahme einen signifikanten Vorteil bietet.
Bei der separaten Betrachtung der Studien mit niedrigem Verzerrungsrisiko lag die Hazard Ratio bei 0,94 (95-Prozent-KI 0,86 bis 1,03), was ebenfalls keinen Vorteil für die abendliche Einnahme zeigte. Studien mit hohem Verzerrungsrisiko wiesen eine Hazard Ratio von 0,43 (95-Prozent-KI 0,26 bis 0,72) auf. Zudem gab es keine signifikanten Unterschiede bei sekundären Endpunkten wie Hospitalisierungen, Frakturen, Glaukom-bezogenen Ereignissen oder kognitiven Beeinträchtigungen zwischen den beiden Einnahmezeiten.
Professor Dr. Ricky Turgeon von der University of British Columbia, der die Studie auf dem ESC-Kongress präsentierte, erklärte, dass die Ergebnisse eindeutig zeigen, dass der Zeitpunkt der Einnahme von blutdrucksenkenden Medikamenten keinen Einfluss auf deren Effektivität und das Risiko kardiovaskulärer Ereignisse hat. Die neue Leitlinie der ESC zum Management von Hypertonie empfiehlt daher, dass Patienten ihre Medikamente zu dem Zeitpunkt einnehmen, der am besten zu ihrem Lebensstil passt.
Die Ergebnisse der Metaanalyse sind ein bedeutender Beitrag zur Diskussion über die optimale Einnahmezeit von Blutdruckmedikamenten. Die Tatsache, dass es keinen messbaren Unterschied zwischen der morgendlichen und der abendlichen Einnahme gibt, kann als Erleichterung für Patienten und Ärzte gleichermaßen angesehen werden. Dies ermöglicht eine individuellere Anpassung der Medikation, die sich nach den persönlichen Vorlieben und dem Lebensrhythmus der Patienten richtet, ohne dass dabei ein Verlust an Wirksamkeit oder ein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse befürchtet werden muss. Die Empfehlungen der ESC-Leitlinie, die auf diesen Erkenntnissen basieren, bieten eine pragmatische und patientenfreundliche Orientierung, die dazu beitragen kann, die Adhärenz und das allgemeine Wohlbefinden der Patienten zu verbessern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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