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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In den aktuellen Schlagzeilen dreht sich alles um bedeutende Entwicklungen im Gesundheitswesen: Die Allianz Private Krankenversicherung setzt ihre Mitglieder vor die Wahl zwischen der Shop Apotheke und der persönlichen Belieferung durch lokale Apotheken, was insbesondere für multimorbide Patienten weitreichende Folgen haben könnte. Das Bundeskabinett hat eine Rentenaufschubprämie beschlossen, um ältere Arbeitnehmer länger im Beruf zu halten, die nun im Bundestag diskutiert wird. In Wittingen sorgt die Schließung einer Apotheke für einen 14-tägigen Notdienst durch einen Apotheker, was die regionale Notdienstorganisation auf die Probe stellt. Ab Oktober wird die RSV-Impfung für gesetzlich Versicherte ab 75 Jahren und bestimmte Risikogruppen als Kassenleistung verfügbar, während in Hessen eine Apothekerin erhebliche Unterschiede bei der Erstattung von Verbandstoffen feststellt. Die Gesundheitsreformen, insbesondere das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, stehen zur Diskussion, mit besonderem Augenmerk auf die Entbudgetierung. Der Unternehmer Nils Glagau plant den Verkauf des Nahrungsergänzungsmittel-Herstellers Orthomol für eine Milliarde Euro, und die IKK classic integriert eine neue E-Rezept-Funktion in ihre App. In Dortmund wird die alarmierende Reduktion der Apotheken thematisiert, und Gabriele Regina Overwiening wird erneut zur Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe gewählt. Schließlich offenbaren neue Forschungen des Karolinska Instituts detailliertere Einblicke in die Wirkung von Morphin auf das Nervensystem. Bleiben Sie auf dem Laufenden über diese spannenden Entwicklungen im Gesundheitsbereich!
Allianz: Bevorzugung der Shop Apotheke sorgt für Diskussionen
In einer aktuellen Kontroverse um die Arzneimittelversorgung von Privatversicherten hat die Allianz Private Krankenversicherung ihre Mitglieder vor die Wahl gestellt, ob sie ihre Medikamente bequem über die Shop Apotheke beziehen oder weiterhin eine persönliche Belieferung durch ihre Apotheke vor Ort bevorzugen möchten. Diese Entscheidung hat insbesondere für einen multimorbiden Patienten weitreichende Konsequenzen.
Der betroffene Kunde, der bei der Allianz privatversichert ist und unter mehreren chronischen Erkrankungen leidet, sieht sich mit erheblichen Hürden konfrontiert. Während andere Privatversicherungen eine Direktabrechnung zwischen der Apotheke und der Versicherung problemlos ermöglichen, begegnete dieser Kunde bei der Allianz Schwierigkeiten. Die Apothekerin, die ihn zuverlässig vor Ort versorgt, berichtete, dass die Allianz anfänglich erklärte, die Abwicklung müsse durch den Patienten selbst initiiert werden.
Der Kunde befolgte diese Anweisung und erhielt daraufhin ein Schreiben von der Allianz. Das Dokument informierte ihn darüber, dass eine Abwicklung über die Shop Apotheke möglich sei und enthielt ein Infoblatt, das die Vorteile der Shop Apotheke im Vergleich zur Vor-Ort-Apotheke hervorhob. Besonders auffällig war, dass die Shop Apotheke bereits ab einem Rezeptwert von einem Euro eine direkte Abrechnung ermöglicht, was bedeutet, dass Patienten keine Vorabzahlungen leisten müssen, auch bei niedrigpreisigen Rezepten.
Im Gegensatz dazu ist bei der Apotheke vor Ort eine Abrechnung erst ab einem Rezeptwert von 750 Euro möglich. Dies bedeutet, dass Patienten mit niedrigpreisigen Rezepten die Kosten zunächst selbst tragen müssen, bevor sie eine Erstattung erhalten können. Die Apothekerin kritisierte diesen Unterschied scharf und wies darauf hin, dass der Service für ihre Kunden durch diese Regelung erheblich eingeschränkt werde.
Bereits Anfang des Jahres hatte die Wettbewerbszentrale in einem ähnlichen Zusammenhang gegen eine Werbung der Allianz für die Shop Apotheke interveniert. Die Werbung hatte die Vorteile der Shop Apotheke wie die kostenfreie Lieferung und die einfache Abwicklung hervorgehoben, während die lokale Apotheke nur als alternative Option erwähnt wurde. Diese Darstellung führte zu Vorwürfen der Benachteiligung lokaler Apotheken.
Zusammenfassend zeigt die aktuelle Situation, wie unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten zwischen Online- und Vor-Ort-Apotheken zu signifikanten Unterschieden in der Patientenversorgung führen können. Die Bevorzugung der Shop Apotheke in der Kommunikation der Allianz könnte dabei die Rolle der lokalen Apotheken schwächen und die Versorgungssituation für einige Patienten erschweren.
Die aktuelle Auseinandersetzung um die bevorzugte Stellung der Shop Apotheke durch die Allianz Private Krankenversicherung offenbart gravierende Probleme in der Patientenversorgung. Die Entscheidung, die Vorteile der Online-Apotheke deutlich hervorzuheben, während die Vor-Ort-Apotheke nur als Option genannt wird, könnte weitreichende Konsequenzen für die persönliche Betreuung und Versorgung von Patienten haben.
Die Unterscheidung bei der Abrechnung von Rezepten ist nicht nur ein bürokratisches Detail, sondern hat direkte Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Patienten. Während die Shop Apotheke ab dem ersten Euro Rezeptwert eine direkte Abrechnung ermöglicht, müssen Patienten bei der Vor-Ort-Apotheke bis zu einem Betrag von 750 Euro selbst vorstrecken. Dies kann insbesondere für chronisch kranke oder ältere Menschen eine erhebliche Hürde darstellen.
Die Tatsache, dass die Allianz in ihrer Kommunikation die Shop Apotheke so stark in den Vordergrund rückt, während die lokale Apotheke als bloße Alternative erscheint, könnte die Schieflage im Wettbewerb zwischen Online- und Vor-Ort-Apotheken weiter verstärken. Es ist entscheidend, dass Versicherer und Apotheken gleichermaßen die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt stellen und faire Bedingungen für beide Versorgungswege schaffen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Patienten gleichermaßen von einer hochwertigen und zugänglichen Arzneimittelversorgung profitieren.
Kabinett beschließt Rentenaufschubprämie zur Bekämpfung des Fachkräftemangels
Das Bundeskabinett hat heute eine bedeutende neue Maßnahme beschlossen, um dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ wurde die Einführung einer Rentenaufschubprämie beschlossen, die dazu dienen soll, ältere Arbeitnehmer zu motivieren, über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterhin im Berufsleben zu bleiben. Das Vorhaben, das in der Ampel-Koalition im Juli vereinbart wurde, muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Die Rentenaufschubprämie ermöglicht es älteren Beschäftigten, ihre Rentenansprüche auf einen Schlag auszahlen zu lassen, anstatt eine höhere monatliche Rente zu erhalten. Die Prämie berechnet sich aus den Einsparungen der Rentenkasse, die durch die verlängerte Arbeitszeit entstehen. Nach Berechnungen des Sozialverbands VdK könnte ein Arbeitnehmer, der bis zur Regelaltersgrenze einen Rentenanspruch von etwa 1600 Euro brutto erreicht hat und dann noch ein Jahr weiterarbeitet, eine steuerfreie Prämie von rund 22.000 Euro erhalten. Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit, ob die Prämie auch steuerfrei bleibt.
Neben der Möglichkeit der Einmalzahlung bleibt die Option bestehen, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente zu erhöhen. Ein Jahr späterer Rentenbeginn führt zu einer Rentenerhöhung um sechs Prozent, zusätzlich profitieren Arbeitnehmer von den weiterhin geleisteten Beiträgen. Laut einer Umfrage des Karrierenetzwerks Xing können sich mehr als die Hälfte der über 50-Jährigen vorstellen, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten.
Weitere Maßnahmen des Kabinetts umfassen die Möglichkeit für Arbeitgeber, die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung für ältere Beschäftigte direkt an diese auszuzahlen, was deren Einkommen erhöht und den Anreiz verstärkt, länger im Beruf zu bleiben. Wenn Arbeitgeber diese Beiträge nicht auszahlen, bleiben sie verpflichtet, sie an die Arbeitslosen- und Rentenkasse zu zahlen.
Zusätzlich wurden Lockerungen bei befristeten Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer eingeführt, die über das Rentenalter hinaus arbeiten möchten. Auch für Personen, die eine Witwenrente beziehen, wird künftig mehr Verdienst möglich sein, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. So bleibt eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn von etwa 2150 Euro im Monat anrechnungsfrei.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lobte die neuen Regelungen als wichtigen Schritt zur Sicherung erfahrener Fachkräfte. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) unterstrich die Bedeutung der Maßnahmen im Kontext des demografischen Wandels und der wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Deutschland steht.
Die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts stellt einen entschlossenen Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels dar. Die Einführung der Rentenaufschubprämie könnte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass erfahrene Arbeitskräfte länger im Berufsleben bleiben und ihre wertvolle Expertise weiterhin zur Verfügung stellen.
Die Möglichkeit, Rentenansprüche in Form einer Einmalzahlung zu erhalten, bietet den Arbeitnehmern eine attraktive Alternative zur Erhöhung der monatlichen Rente. Dies könnte insbesondere für diejenigen, die finanziell eine klare Planung für das Alter benötigen, von großem Nutzen sein. Die Berechnungen des Sozialverbands VdK zeigen, dass die Prämie erhebliche Anreize bieten kann, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ältere Arbeitnehmer länger arbeiten.
Zusätzlich stärken die neuen Regelungen zur Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber und die Lockerungen bei befristeten Arbeitsverträgen die Flexibilität im Arbeitsmarkt. Diese Maßnahmen berücksichtigen die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer und könnten dazu beitragen, den Arbeitsmarkt an die demografischen Veränderungen anzupassen.
Nichtsdestotrotz bleibt abzuwarten, wie die steuerliche Behandlung der Prämie letztendlich geregelt wird und welche praktischen Auswirkungen die neuen Regelungen haben werden. Die Zustimmung des Bundestages steht noch aus, aber die heutigen Beschlüsse zeigen, dass die Regierung die Dringlichkeit des Fachkräftemangels ernst nimmt und konkrete Schritte zur Lösung des Problems unternimmt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Initiativen die erhofften positiven Effekte auf den Arbeitsmarkt und die Rentenkassen haben werden.
14 Tage Notdienst am Stück nach Schließung einer Apotheke
Die Schließung einer Apotheke in Wittingen hat den Notdienstplan der Region durcheinandergebracht. Rolf Gades von der Neuen Apotheke steht vor der Herausforderung, im November 2024 14 Tage am Stück Notdienst zu leisten. Der Notdienst in Niedersachsen erfolgt üblicherweise für sieben Tage am Stück, wie es die Apotheken in der Region vereinbart haben. Alle neun Wochen ist jede Apotheke zur Notdienstleistung eingeteilt.
Die Schließung einer Apotheke Mitte 2023 führte dazu, dass die verbleibenden Apothekenkollegen beschlossen, den Plan nicht zu ändern. Stattdessen übernimmt jede Apotheke eine zusätzliche Woche Notdienst, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und Verzögerungen zu vermeiden, da Vertretungen oft weit im Voraus geplant werden müssen.
Für Gades bedeutet dies, dass er im November sowohl nachts als auch während des Notdienstes durchgängig verfügbar sein muss. Neben den regulären Öffnungszeiten ist er während des Notdienstes im Rufbereitschaftsdienst. Die Entfernungen zu Notarztpraxen oder Notaufnahmen sind teils beträchtlich, wodurch Patienten häufig anrufen, um die Verfügbarkeit von Medikamenten zu überprüfen. Diese Anrufe können während der Bereitschaftszeit stören, was Gades als „nervig“ empfindet, jedoch verständlich angesichts der langen Fahrtwege.
Gades hält seinen Warenbestand kontinuierlich im Blick, um nicht unnötig in die Apotheke fahren zu müssen, wenn Patienten Anfragen stellen. Er lagert auch selten benötigte, aber im Notfall unverzichtbare Medikamente wie solche zur Behandlung von Gürtelrose. Diese werden in der EDV als „nicht aussortieren“ markiert, um ihre Verfügbarkeit zu gewährleisten. Trotz der damit verbundenen Kosten und des Risikos von Verfallmedikamenten betont Gades die Notwendigkeit, diesen Service anzubieten.
Ein bedeutendes Problem für Gades ist die mangelnde Wertschätzung des Notdienstes. Von etwa 30 Patienten bedankt sich nur eine kleine Anzahl, was für ihn eine besondere Ausnahme darstellt. Er hat die Kammer gebeten, seine Notdienstzeiten so zu koordinieren, dass seine Tochter tagsüber Unterstützung leisten kann, um die Arbeitsbelastung zu verringern.
Gades hebt hervor, dass der Apothekennotdienst einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge leistet, ähnlich wie die Feuerwehr. Er kritisiert den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, einen zentralen Apothekennotdienst einzuführen, bei dem entweder Apotheker oder Ärzte in Notfallzentren Medikamente ausgeben sollen. Gades bezeichnet diesen Vorschlag als „absurd“ und befürchtet, dass dies letztlich auf ein Dispensierrecht für Ärzte hinauslaufen könnte.
Die aktuelle Situation rund um den Apothekennotdienst in Wittingen wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen viele Apotheken konfrontiert sind. Die Entscheidung, den Notdienstplan nicht anzupassen und stattdessen jede Apotheke eine zusätzliche Woche zu übernehmen, zeigt die Entschlossenheit der Branche, Kontinuität und Verlässlichkeit im Gesundheitswesen sicherzustellen. Rolf Gades’ Engagement, auch unter erschwerten Bedingungen rund um die Uhr für die Patienten da zu sein, verdient Anerkennung und Respekt.
Die Kritik an der mangelnden Wertschätzung des Notdienstes ist besonders bemerkenswert. In einem System, das auf gegenseitiger Unterstützung und Zuverlässigkeit basiert, sollte die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker deutlicher gewürdigt werden. Ihre Bereitschaft, auch in schwierigen Zeiten den Dienst aufrechtzuerhalten, ist von unschätzbarem Wert für die Versorgung der Bevölkerung.
Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, einen zentralen Apothekennotdienst aufzubauen, mag gut gemeint sein, aber er zeigt eine gewisse Ignoranz gegenüber den praktischen Herausforderungen vor Ort. Ein solcher Vorschlag könnte die ohnehin bereits strapazierten Ressourcen weiter belasten und die Qualität der Versorgung gefährden. Stattdessen sollte der Fokus auf der Unterstützung und Wertschätzung der bestehenden Strukturen liegen, um sicherzustellen, dass die Apotheken ihre wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge weiterhin effektiv erfüllen können.
RSV-Impfung für Ältere wird Kassenleistung
In Deutschland wird ab Anfang Oktober eine bedeutende Neuerung in der Krankheitsprävention umgesetzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) übernommen und die Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst. Demnach haben gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 75 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen ab 60 Jahren Anspruch auf eine einmalige Schutzimpfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV).
Das RSV, ein bedeutender Erreger von Atemwegserkrankungen, kann besonders bei älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen schwere Verläufe verursachen. Seit dem vergangenen Jahr sind Impfstoffe gegen RSV verfügbar. Am 8. August hat die Stiko ihre neuen Empfehlungen veröffentlicht, die eine zielgerichtete Impfung für ältere und risikobehaftete Personengruppen festlegen.
Nach den neuen Richtlinien erhalten alle gesetzlich Versicherten ab 75 Jahren sowie Personen ab 60 Jahren mit erhöhtem Risiko Anspruch auf die RSV-Impfung. Zu den Risikogruppen zählen Personen mit schweren Grunderkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislaufsystems sowie Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
Die Impfung wird mit einem proteinbasierten Impfstoff durchgeführt und sollte möglichst vor Beginn der RSV-Saison erfolgen. Derzeit ist eine einmalige Impfung vorgesehen, da die Stiko noch keine Empfehlungen für mögliche Wiederholungsimpfungen abgegeben hat.
Zusätzlich plant die Stiko, in naher Zukunft Empfehlungen für die RSV-Impfung von Schwangeren zu überprüfen und die Möglichkeit zu klären, ob der neue mRNA-Impfstoff für RSV genutzt werden kann.
Diese Anpassung der Impfempfehlungen stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Prävention von Atemwegserkrankungen dar und stärkt insbesondere den Schutz älterer und gesundheitlich gefährdeter Personen.
Die Entscheidung, die RSV-Impfung für ältere Menschen und Risikogruppen als Kassenleistung zu übernehmen, ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Durch diese Maßnahme wird eine entscheidende Lücke in der Prävention geschlossen, die besonders für vulnerable Gruppen von großer Bedeutung ist.
Das Respiratorische Synzytial-Virus kann zu ernsthaften gesundheitlichen Komplikationen führen, und die neue Impfregelung ermöglicht es, diesen Risiken gezielt entgegenzuwirken. Die Berücksichtigung von Personen ab 60 Jahren mit erhöhtem Risiko und die gezielte Ansprache der über 75-Jährigen unterstreicht die Wichtigkeit, insbesondere ältere Menschen und jene mit gesundheitlichen Vorbelastungen zu schützen.
Die Tatsache, dass die Impfung vor der RSV-Saison stattfinden sollte, zeigt das Bemühen um eine proaktive Gesundheitsstrategie. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Impfempfehlungen weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf mögliche Wiederholungsimpfungen und den Einsatz neuer Impfstofftechnologien. Insgesamt ist dies jedoch ein positiver Schritt, der dazu beiträgt, die Gesundheitsversorgung zu stärken und das Risiko schwerer Atemwegserkrankungen für viele Menschen zu reduzieren.
Hessische Apothekerin entdeckt massive Unterschiede bei Verbandstoff-Erstattungen
In der Apotheke einer Inhaberin aus Hessen wurden kürzlich gravierende Unterschiede bei den Abrechnungspreisen für Verbandstoffe festgestellt. Die Apothekerin bemerkte, dass die Erstattung durch die Krankenkassen für einen Sprechstundenbedarf von sterilem Gazin-Kompressen in ihrem Bundesland nicht ausreichte, um die Kosten zu decken. Dies führte zu einem negativen Rohertrag, was bedeutet, dass die Apotheke mehr aus eigener Tasche bezahlen musste als sie von der Krankenkasse zurückerhielt.
Die Apothekerin, die die Preisunterschiede erstmals entdeckte, fragte sich über die Ursachen dieser Ungleichheiten. Im Rahmen ihrer Recherche stellte sie fest, dass in anderen Bundesländern erhebliche Unterschiede bei der Erstattung existieren. Während in Bayern die Erstattung durch die Krankenkassen den Abrechnungspreis deckt und somit keine finanziellen Einbußen für die Apotheke entstehen, zeigt sich die Situation in Sachsen noch drastischer. In Sachsen wird für dasselbe Produkt fast der dreifache Preis erstattet, was zu einem deutlichen Vorteil für die dort ansässigen Apotheken führt.
Die Apothekerin äußerte Verwunderung darüber, dass sie zuvor nicht über diese Unterschiede informiert war. Die Ungleichbehandlung bei den Abrechnungspreisen und die Tatsache, dass der Rohertrag nicht immer sofort einsehbar ist, werfen Fragen auf. Besonders problematisch ist für sie, dass Apotheken, die solche Unterschiede nicht kennen, potenziell in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.
Dank ihres guten Verhältnisses zu den umliegenden Arztpraxen kann die Apothekerin in Fällen, in denen der Rohertrag negativ ist, nach alternativen Verordnungen fragen. Diese proaktive Herangehensweise hilft ihr, zusätzliche Kosten zu vermeiden und die finanziellen Belastungen zu reduzieren.
Die Entdeckung der massiven Unterschiede bei den Erstattungspreisen für Verbandstoffe in Deutschland wirft ernsthafte Fragen über die Transparenz und Fairness des Abrechnungssystems auf. Es ist unverständlich, dass in einem Land wie Deutschland, wo Einheitlichkeit und Fairness in vielen Bereichen angestrebt werden, solche signifikanten Unterschiede bestehen. Die Tatsache, dass eine Apothekerin aus Hessen durch Zufall auf diese Ungleichheiten stieß, zeigt, wie undurchsichtig und komplex das System der Preisgestaltung und Erstattung für medizinische Produkte ist.
Die erheblichen Unterschiede in den Erstattungspreisen – von einem negativen Rohertrag in Hessen bis zu nahezu dreifachen Erstattungen in Sachsen – verdeutlichen die Notwendigkeit eines einheitlicheren und transparenteren Systems. Apotheken sollten in der Lage sein, ihre Kosten und Erstattungen besser vorhersehen zu können, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Es ist entscheidend, dass die zuständigen Behörden und Krankenkassen diese Diskrepanzen überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um eine gerechte und einheitliche Erstattungspraxis zu gewährleisten. Nur durch eine transparente und faire Regelung kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten – von Apothekern bis zu Patienten – gleich behandelt werden und keine unnötigen finanziellen Nachteile erleiden.
Bundesrechnungshof kritisiert Lauterbachs Finanzierungsstrategie für Gesundheitsreformen
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erneut scharf kritisiert. Im Fokus steht die Finanzierung seiner geplanten Gesundheitsreformen, insbesondere der angestrebten Krankenhausreform. Lauterbachs Vorhaben könnten zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die Beitragszahler führen, da der aktuelle Haushalt für das kommende Jahr keine Erhöhung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds vorsieht. Diese Lücke könnte durch höhere Beiträge der Versicherten geschlossen werden müssen.
Bereits im Mai hatte der BRH in einem Gutachten zur Krankenhausreform deutlich gemacht, dass die Finanzierung der Krankenhausstrukturen nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei. Die GKV sollte lediglich die Kosten für die Behandlung ihrer Versicherten und den Betrieb der Krankenhäuser übernehmen, während die Länder für die Investitionen in Krankenhausstrukturen zuständig sind.
Trotz dieser Warnungen hält Lauterbach an seinen Finanzierungsplänen fest. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss erneuert der BRH seine Kritik und betont, dass die Verantwortung für die Krankenhausfinanzierung bei den Ländern liege. Die Diskrepanz zwischen notwendigen und tatsächlichen Investitionen sei kaum nachvollziehbar.
Lauterbach ist sich der möglichen Mehrbelastung für die Beitragszahler bewusst. In einem Interview mit dem „Stern“ erklärte er, dass die finanziellen Mittel für die Reformen auch aus den Beiträgen der Versicherten stammen müssten.
Reaktionen auf Lauterbachs Pläne fallen gemischt aus. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), warnt vor erheblichen Beitragserhöhungen. Sie prognostiziert eine Erhöhung von 0,5 bis 0,7 Beitragssatzpunkten im Jahr 2025 und zusätzliche Belastungen durch die Reformen. Elsner fordert eine kurzfristige Entlastung in der Pflege und dass die Länder die Investitionskosten übernehmen.
Im Gegensatz dazu gibt es auch Kritik an der geplanten Entbudgetierung. Ärzte sind verärgert über die Bedenken des BRH, dass die Aufhebung der Budgets nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Versorgung führen werde. Der Virchowbund argumentiert, dass die derzeitige Budgetierung zu einer Verknappung von Terminen und Einschränkungen des Leistungsangebots führe, weshalb eine Entbudgetierung notwendig sei.
Die anhaltende Kritik des Bundesrechnungshofs an der Finanzierung der Gesundheitsreformen von Minister Lauterbach wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung und Belastung der Reformkosten auf. Die Tatsache, dass der Haushalt für das kommende Jahr keine Erhöhung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds vorsieht, legt nahe, dass die zusätzlichen Kosten größtenteils den Beitragszahlern aufgebürdet werden könnten. Dies steht im Widerspruch zur bisherigen Praxis, nach der die Finanzierung von Krankenhausstrukturen den Ländern obliegt.
Lauterbachs Bereitschaft, die Reformkosten teilweise auf die Versicherten abzuwälzen, mag zwar kurzfristig praktikabel erscheinen, doch langfristig könnte dies die finanzielle Belastung der Bürger weiter erhöhen. Die kritischen Stimmen von Vertretern der Krankenkassen und der Ärzte verdeutlichen die Komplexität und die weitreichenden Konsequenzen der geplanten Reformen. Die Forderung nach einer klaren und gerechten Finanzierungsstrategie, die sowohl den Beitragszahlern als auch den strukturellen Anforderungen des Gesundheitssystems gerecht wird, wird immer dringlicher. Es bleibt abzuwarten, wie Lauterbach und die zuständigen politischen Entscheidungsträger auf diese berechtigte Kritik reagieren werden.
Gesundheitsreform im Fokus: Entbudgetierung als Schlüssel zur Stabilisierung der ambulanten Versorgung
In den kommenden Wochen wird die Bundesregierung über zwei zentrale gesundheitspolitische Reformen entscheiden: die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Besonders das GVSG, das direkte Auswirkungen auf die ambulante medizinische Versorgung haben wird, steht im Fokus der Diskussion. Der Virchowbund, eine bedeutende Interessenvertretung niedergelassener Ärzte, hat in einem Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundestages auf die Dringlichkeit der Entbudgetierung hingewiesen.
Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbunds, warnt, dass die bestehenden ambulanten Versorgungsstrukturen durch eine Kombination von Unterfinanzierung, übermäßiger Bürokratisierung, finanziellen Rückforderungen und vor allem der Budgetierung gefährdet sind. Diese Herausforderungen führen dazu, dass erfahrene Praxisärzte vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden und Nachwuchsärzte abgeschreckt werden, sich niederzulassen.
Heinrich erklärt, dass die Koalition die Problematik der Budgetierung erkannt habe und bereits Schritte unternommen wurden, um die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte zügig umzusetzen. Ein ähnliches Vorgehen wird auch für die Hausärzte angestrebt, entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
Vorschläge für Gesetzesänderungen liegen bereits vor. Die Frage der Finanzierung wird im Kontext der Gesamtausgabenstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als geringfügig eingeschätzt. Die Entbudgetierung wird im Vergleich zu den Fördermitteln für den stationären Bereich und den Wirtschaftlichkeitspotenzialen im ambulanten Bereich als politische Priorität betrachtet.
Auch die fachärztliche Versorgung wird als unverzichtbare Säule des ambulanten Systems hervorgehoben. In vielen Fällen ist eine präzise Diagnosestellung nur durch die Konsultation eines Facharztes möglich. Eine alleinige Steuerung durch Hausärzte sei sowohl heute als auch in der Zukunft quantitativ nicht machbar.
Heinrich kritisiert die bestehende Budgetierung, die seit dem "Kompromiss von Lahnstein" im Jahr 1992 besteht, als ineffektiv und ungerecht. Die Budgetierung sei von einer Steuerungsmaßnahme zu einer bloßen Kostendämpfung mutiert. Der ungleiche Vergütungsgrad für Ärzte in verschiedenen Regionen und der insgesamt aufgestaute "Solidarbeitrag" von rund 100 Milliarden Euro sind weitere Kritikpunkte, die Heinrich anführt.
Der aktuelle Vorstoß zur Entbudgetierung, wie er im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) diskutiert wird, ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Die anhaltenden Probleme der Budgetierung, die seit mehr als drei Jahrzehnten als Maßnahme zur Kostenkontrolle dient, haben sich zunehmend als Hemmschuh für eine angemessene ambulante Versorgung entpuppt. Die Budgetierung hat nicht nur ihre ursprüngliche Funktion als Steuerungsinstrument verloren, sondern sich auch in eine Maßnahme verwandelt, die langfristig die Verfügbarkeit und Qualität der medizinischen Versorgung gefährdet.
Dr. Dirk Heinrichs Kritik an der Budgetierung trifft einen Nerv. Es ist kaum nachvollziehbar, dass Ärzte in unterschiedlichen Regionen unterschiedlich stark für ihre Leistungen vergütet werden, während der „Solidarbeitrag“ der niedergelassenen Ärzte zu einer beachtlichen Summe angewachsen ist. Die Entbudgetierung stellt daher nicht nur einen finanziellen Ausgleich dar, sondern könnte auch die notwendige Stabilität und Attraktivität für die niedergelassene ärztliche Tätigkeit zurückbringen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Entbudgetierung der ambulanten Versorgung nicht nur als eine kurzfristige Lösung versteht, sondern als einen langfristigen Schritt zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sollte daher zügig erfolgen, um die bestehenden Herausforderungen zu adressieren und das Gesundheitssystem nachhaltig zu stärken.
Orthomol zum Verkauf: Nils Glagau strebt Milliarde an
Der renommierte Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln Orthomol steht vor dem Verkauf. Der Unternehmer Nils Glagau, der seit 2019 als Investor und Juror in der TV-Sendung „Höhle des Löwen“ bekannt ist, plant, das Unternehmen für eine Bewertung von einer Milliarde Euro zu veräußern. Das Bieterverfahren soll Anfang September beginnen. Zu den potenziellen Käufern zählen der Pharmahersteller Stada und der Lebensmittelriese Nestlé.
Orthomol, gegründet 1991 von Kristian Glagau und Hans Dietl, hat sich auf hochwertige Nahrungsergänzungsmittel spezialisiert und vertreibt über 30 verschiedene Produkte. Die Marke ist in deutschen Apotheken gut vertreten und bekannt für ihre hochpreisigen Mikronährstoff-Kombinationen, die auf unterschiedliche Gesundheitsbedürfnisse abzielen. Im Jahr 2022 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von rund 154 Millionen Euro bei einem Gewinn von etwa 27 Millionen Euro.
Das Unternehmen mit Sitz in Langenfeld bei Düsseldorf beschäftigt rund 500 Mitarbeiter an drei Standorten. Die niedrigen Produktionskosten und hohen Margen machen Orthomol zu einem attraktiven Ziel für Investoren. Die Bereitschaft der Kunden, hohe Preise für die Präparate zu zahlen, obwohl deren Wirkung nicht immer wissenschaftlich belegt ist, trägt zur Profitabilität bei.
Der geplante Verkauf von Orthomol könnte durch ähnliche Branchendeals beeinflusst worden sein. So erwarb der britische Finanzinvestor CVC im Jahr 2022 eine Mehrheitsbeteiligung an The Quality Group, einem Anbieter von Sportlernahrung, zu einer Bewertung von 800 Millionen Euro. Anfang dieses Jahres verkaufte der ehemalige Springer-Finanzchef Jörg Schweikart den Berliner Konkurrenten Sunday Natural ebenfalls zu einer Bewertung von 800 Millionen Euro.
Stada und Nestlé haben beide Interesse an dem Nahrungsergänzungsmittelmarkt gezeigt. Während Stada als etablierter Pharmahersteller gilt, hat Nestlé bereits den US-Konkurrenten Pure Encapsulations im Portfolio. Bisher haben sich weder Stada noch Nestlé zu den Verkaufsverhandlungen geäußert.
Der geplante Verkauf von Orthomol stellt einen bedeutenden Moment im Markt für Nahrungsergänzungsmittel dar. Mit einer angestrebten Bewertung von einer Milliarde Euro zeigt Nils Glagau nicht nur das Potenzial des Unternehmens, sondern auch das wachsende Interesse an diesem Sektor. Die hohen Margen und die kontinuierliche Kundentreue an Orthomol unterstreichen, warum der Marktwert so hoch angesetzt wird. Der Vergleich mit ähnlichen Branchendeals verdeutlicht, dass hohe Bewertungen in diesem Marktsegment keine Seltenheit sind. Ob Stada oder Nestlé letztlich den Zuschlag erhalten, bleibt abzuwarten, doch der Verkaufsprozess wird die Dynamik und die Investitionsbereitschaft im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel weiter beleben.
Gesundheitsministerin wehrt sich gegen Apothekenreform ohne Apotheker
In Sachsen-Anhalt hat die Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bei einem Besuch in der St. Jakobi Apotheke in Schönebeck klargestellt, dass es ihrer Meinung nach keine Apotheken ohne Apotheker geben darf. Grimm-Benne betonte, dass sie sich intensiv für den Erhalt des traditionellen Apothekenmodells einsetzen werde. Der Besuch fand gemeinsam mit dem Landrat des Salzlandkreises, Markus Beier (SPD), statt. Ebenfalls anwesend waren der Vizepräsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Lars-Alexander Mohrenweiser, und Thomas Rößler, stellvertretender Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt.
Der Anlass für den Besuch war die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Diese Reform stößt in mehreren Bundesländern auf Widerstand. Die Gesundheitsministerinnen von Thüringen und Sachsen, Heike Werner (Linke) und Petra Köpping (SPD), haben bereits ihre Ablehnung geäußert und Köpping hat angekündigt, im Falle eines Gesetzesbeschlusses den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Carsten Müller, Inhaber der St. Jakobi Apotheke, äußerte sich besorgt über die möglichen Auswirkungen der Reform auf die Patientenversorgung. Er warnte, dass ohne die Präsenz von Apothekerinnen und Apothekern die Qualität der Beratung leiden und die Versorgung in ländlichen Gebieten erheblich verschlechtert werden könnte. Müller forderte zudem eine Anpassung der Honorare für Apotheker, da die aktuellen finanziellen Bedingungen seiner Ansicht nach nicht ausreichen, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu sichern.
Die Aussagen von Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne unterstreichen die tiefgreifenden Bedenken vieler Akteure im Apothekenwesen gegenüber der geplanten Reform. Ihre deutliche Positionierung, dass es keine Apotheken ohne Apotheker geben darf, spiegelt die Besorgnis wider, dass ohne entsprechende Fachkräfte die Qualität und Verfügbarkeit der Patientenversorgung leiden könnten. Der Besuch in der St. Jakobi Apotheke und die Unterstützung durch lokale Akteure verdeutlichen, wie wichtig es den Beteiligten ist, die zukünftige Gestaltung des Apothekensystems mitzugestalten.
Der Widerstand in verschiedenen Bundesländern gegen die Reform zeigt, dass die geplanten Änderungen kontrovers diskutiert werden und weitreichende Konsequenzen für die Apothekenlandschaft haben könnten. Die Forderung nach einer finanziellen Anpassung und der Erhalt der persönlichen Beratung in Apotheken sind zentrale Punkte, die die Diskussion prägen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen und gesetzlichen Entwicklungen weiter gestalten und ob die Bedenken der Apothekerschaft in den weiteren Entscheidungsprozess einfließen werden.
IKK classic führt neue E-Rezept-Funktion in ihrer App ein
Die IKK classic hat ihre digitale Dienstleistung verbessert, indem sie eine neue E-Rezept-Funktion in ihre ePA-App integriert hat. Versicherten der Krankenkasse steht nun die Möglichkeit offen, ihre Verordnungen direkt über die App zu verwalten und einzulösen, ohne die separate Gematik-App nutzen zu müssen. Die neue Funktion ermöglicht es den Nutzern, E-Rezepte sowohl in Versandapotheken als auch in örtlichen Apotheken einzulösen, je nach Präferenz.
Zusätzlich zur E-Rezept-Funktion können Versicherte der IKK classic auch ihre Organspende-Erklärung über die ePA-App verwalten. Dies umfasst die Registrierung im Organspenderegister sowie die Möglichkeit, die Erklärung online zu hinterlegen, einzusehen und zu bearbeiten.
Frank Hippler, Vorstandschef der IKK classic, hebt hervor: „Unser Ziel ist es, den Zugang zum Gesundheitssystem durch Digitalisierung zu erleichtern. Die Integration des E-Rezepts und der Organspende-Erklärung in die ePA-App sind konkrete Beispiele dafür, wie wir dies umsetzen. Wir bündeln wichtige Funktionen an einer Stelle, um unseren Versicherten den Zugang zu erleichtern.“
Versicherte müssen sich nicht neu registrieren oder zusätzliche Passwörter vergeben, um die neuen Funktionen zu nutzen. Voraussetzung ist lediglich die Aktivierung der ePA-App. Wer die App noch nicht hat, kann sie im App-Store herunterladen und sich entweder im IKK-Servicecenter oder über das Postident-Verfahren registrieren. Nach der Registrierung erhalten die Versicherten per Post eine PIN für ihre Gesundheitskarte, die zur Freischaltung der ePA genutzt wird.
Hippler ergänzt: „Um den höchsten Sicherheitsstandard für Gesundheitsdaten zu gewährleisten, ist das Registrierungsverfahren etwas aufwändig. Nach der einmaligen Einrichtung stehen den Nutzern jedoch alle Funktionen der ePA, die kontinuierlich erweitert werden, unkompliziert zur Verfügung.“
Mit dieser Erweiterung setzt die IKK classic einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenden digitalen Gesundheitsversorgung und bietet ihren Versicherten eine benutzerfreundliche und sichere Plattform zur Verwaltung ihrer Gesundheitsdokumente.
Die Einführung der E-Rezept-Funktion durch die IKK classic markiert einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung. Indem die Krankenkasse ihre App um diese Funktion erweitert hat, vereinfacht sie den Verwaltungsprozess für ihre Versicherten erheblich. Die Möglichkeit, E-Rezepte direkt über die ePA-App zu verwalten, stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen System dar und reduziert den Bedarf an mehreren Apps und Plattformen.
Besonders hervorzuheben ist die Integration der Organspende-Erklärung in die gleiche App. Dies ist ein klarer Vorteil für die Nutzer, da sie nun ihre Gesundheitsdokumente an einem zentralen Ort verwalten können. Die Kombination von E-Rezepten und Organspende-Erklärung in einer App ist nicht nur praktisch, sondern auch ein Schritt hin zu einem effizienteren und benutzerfreundlicheren Gesundheitsmanagement.
Dass Versicherte keine zusätzlichen Passwörter oder Registrierungen benötigen, ist ein weiteres Plus. Das einmalige Registrierungsverfahren, obwohl etwas aufwändig, gewährleistet höchste Sicherheitsstandards für Gesundheitsdaten – ein wichtiger Aspekt in der digitalen Welt.
Insgesamt zeigt die IKK classic mit dieser Neuerung, dass sie die Bedürfnisse ihrer Versicherten ernst nimmt und bereit ist, in digitale Lösungen zu investieren, die den Alltag der Menschen erleichtern. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Krankenkassen diesem Beispiel folgen und ähnliche Fortschritte in der digitalen Gesundheitsversorgung machen.
Dortmunds Apotheken in der Krise: Wirtschaftsprobleme und Reformpläne sorgen für Alarmstimmung
In Dortmund ist die Zahl der Apotheken in den letzten Jahren erheblich gesenkt worden, mit einem Verlust von jeder vierten Apotheke. Um auf diese besorgniserregende Entwicklung aufmerksam zu machen, trafen sich kürzlich die Apotheker Dr. Felix Tenbieg von der Patroklus-Apotheke und Frank Dieckerhoff von der Funkturm-Apotheke mit Jens Peick, SPD-Bundestagsabgeordneter, zu einem Gespräch.
Die Apotheker präsentierten alarmierende Zahlen: Über die letzten 15 Jahre hat Dortmund etwa ein Viertel seiner Apotheken verloren. Die Ursache für diese Entwicklung sind vorwiegend wirtschaftliche Schwierigkeiten. Laut Dieckerhoff sind viele Apotheken in finanziellen Schwierigkeiten, da sich der Betrieb nicht mehr rentiert.
Dr. Tenbieg erklärte, dass die finanziellen Probleme der Apotheken größtenteils durch die stagnierenden Honorare verursacht werden. Während die Betriebskosten in den letzten Jahren um 60 Prozent gestiegen seien, sei das Honorar pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels gleich geblieben. Dies habe zur Folge, dass viele Apotheken rote Zahlen schreiben. Die Apothekerschaft fordert daher ein Sofortpaket zur Anpassung des Honorars an die Inflation der vergangenen Jahre, obwohl dies nur eine Anpassung, aber kein echtes Plus darstellen würde.
Die geplante Reform von Karl Lauterbach stieß bei den Apothekern ebenfalls auf Kritik. Sie befürchten, dass eine Reform, die Apotheken ohne Apotheker vor Ort ermöglicht, die Versorgungsqualität gefährden könnte. Dieckerhoff warnte, dass ohne die ständige Anwesenheit eines Apothekers die Arzneimittelabgabe für Patienten unvorhersehbar werde. Dies könnte größere Apothekenketten begünstigen und die mittelständisch geführten Apotheken in Bedrängnis bringen.
Jens Peick zeigte Verständnis für die Bedenken der Apotheker und betonte, dass die SPD die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Apothekenleistungen als oberste Priorität ansieht. Die SPD lehnt daher eine Umstrukturierung der Apothekenbranche hin zu Kettenstrukturen oder Großkonzernen ab und möchte das Fremdbesitzverbot beibehalten, um die Qualität der Leistungen zu sichern.
Peick räumte jedoch ein, dass bei der Apothekenreform und den Honorarforderungen wenig Spielraum besteht. Der Fachkräftemangel werde auch die Apothekenbranche in den kommenden Jahren betreffen, und aufgrund der Schuldenbremse seien die notwendigen Investitionen schwer umzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion arbeite intensiv an Lösungen, um das fortschreitende Apothekensterben zu verhindern.
Abschließend wiesen Tenbieg und Dieckerhoff darauf hin, dass die Verwaltungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung mit 4,2 Prozent der Gesamtkosten mehr als doppelt so hoch seien wie die 1,9 Prozent, die den Apotheken für ihre Leistungen zufließen. Dies wecke Zweifel an der Behauptung, dass kein Geld für Leistungserbringer vorhanden sei.
Die dramatische Reduzierung der Apothekenzahl in Dortmund ist mehr als nur eine statistische Zahl – sie ist ein deutliches Zeichen für die zunehmenden wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen die Apothekenbranche konfrontiert ist. Die geschilderten finanziellen Schwierigkeiten der Apotheken, die auf stagnierende Honorare und gestiegene Betriebskosten zurückzuführen sind, werfen ernsthafte Fragen über die zukünftige Versorgung der Bevölkerung auf.
Die Bedenken der Apotheker bezüglich der geplanten Reform von Karl Lauterbach sind verständlich. Die Idee, Apotheken ohne Apotheker vor Ort zu ermöglichen, könnte tatsächlich die Versorgungsqualität gefährden und kleinere, mittelständisch geführte Apotheken in die Knie zwingen. Es ist daher ermutigend zu hören, dass die SPD-Bundestagsfraktion die wohnortnahe Versorgung und das Fremdbesitzverbot als Priorität ansieht.
Dennoch bleibt die Frage, wie die notwendigen Investitionen in die Apothekenbranche getätigt werden sollen, angesichts der angespannten finanziellen Lage und der Schuldenbremse. Die Unterscheidung zwischen Verwaltungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Entgelten für Apotheken deutet auf eine notwendige Neubewertung der Finanzierungsstruktur hin. Wenn keine adäquaten Lösungen gefunden werden, besteht die Gefahr, dass die Apothekenlandschaft weiter schrumpft und die Qualität der Arzneimittelversorgung leidet.
Gabriele Regina Overwiening Wiedergewählt: Kontinuität an der Spitze der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Gabriele Regina Overwiening wurde erneut zur Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) gewählt. Bei der konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung in der Stadthalle Münster-Hiltrup erhielt die 62-jährige Apothekenleiterin aus Horstmar 91 von 96 Stimmen. Diese Wahl markiert bereits ihre vierte Amtszeit in Folge als Präsidentin der AKWL, ein Amt, das sie seit September 2009 innehat. Überwiening ist zudem seit Januar 2021 Präsidentin der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und plant, im Herbst wieder für dieses Amt zu kandidieren.
In ihrer Rede dankte Overwiening den Delegierten für das Vertrauen und betonte die große Bedeutung des Zusammenhalts innerhalb des Berufsstandes in den aktuellen, politisch und wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Sie wies darauf hin, dass der immense Druck auf Apotheker und ihre Teams aufgrund politischer Untätigkeit und wirtschaftlicher Schwierigkeiten stark zugenommen habe. Täglich müssten bundesweit ein bis zwei Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen schließen, was die wohnortnahe Versorgung gefährde.
Als Vizepräsident wurde Frank Dieckerhoff aus Dortmund wiedergewählt. Dieckerhoff, der dieses Amt seit November 2017 bekleidet, erhielt 95 Stimmen. Er kündigte an, dass der Vorstand weiterhin für bessere Rahmenbedingungen für Apotheker in Westfalen-Lippe kämpfen werde und betonte die Notwendigkeit, Apotheken für die Zukunft zu stärken.
Neu im Vorstand ist Ina Richling, eine 51-jährige Klinikapothekerin aus Iserlohn. Sie ersetzt Heinz-Peter Wittmann, der nach 15 Jahren aus dem Vorstand ausscheidet, aber weiterhin als ältester Delegierter im Apothekerparlament vertreten bleibt. Die weiteren Mitglieder des Vorstands sind Dr. Claudia Brüning (57 Jahre, Münster), Eva-Maria Gödde (56 Jahre, Lünen), Dr. Günter Hagenhoff (67 Jahre, Dortmund), Dr. Hannes Müller (37 Jahre, Haltern am See), Sandra Potthast (51 Jahre, Bochum), Dr. Lars Ruwisch (51 Jahre, Lage), Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck (39 Jahre, Haltern am See) und Christine Weber (41 Jahre, Bochum).
Norbert Mertens, der für die Basisapotheker kandidierte, erhielt lediglich fünf Stimmen. Das Apothekerparlament, bestehend aus 103 Delegierten (52 Apothekerinnen und 51 Apotheker), vertritt die westfälisch-lippischen Apotheker aus den drei Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster. Die Delegierten wurden im Frühjahr von den insgesamt 8.362 Apothekerinnen und Apothekern gewählt. Die erste reguläre Arbeitssitzung der Kammerversammlung ist für den 4. Dezember vorgesehen.
Die Wiederwahl von Gabriele Regina Overwiening zur Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist ein deutliches Zeichen für ihre stabilisierende Führung und die Anerkennung ihrer unermüdlichen Arbeit im Dienste der Apothekerschaft. In Zeiten, in denen der Druck auf Apotheken durch politische und wirtschaftliche Herausforderungen stetig zunimmt, ist Kontinuität in der Führung mehr denn je gefragt. Overwiening hat mit ihrer klaren Positionierung und ihrem Engagement für eine starke Kammer wichtige Impulse gesetzt, die die berufliche Zukunft der Apotheker maßgeblich beeinflussen könnten.
Die erneute Bestätigung von Frank Dieckerhoff als Vizepräsident und die Neubesetzung des Vorstands mit Ina Richling als Klinikapothekerin zeigen, dass der Vorstand nicht nur auf bewährte Kräfte setzt, sondern auch neue Perspektiven einbezieht. Dies könnte dazu beitragen, die Herausforderungen im Apothekenalltag noch gezielter anzugehen und innovative Lösungen zu fördern.
Die anstehenden Aufgaben sind anspruchsvoll: Angesichts der anhaltenden Schließungen von Apotheken und der unsicheren politischen Rahmenbedingungen wird es entscheidend sein, dass die Kammer eine starke Stimme für ihre Mitglieder bleibt und konstruktive Lösungen für die Probleme im Gesundheitswesen entwickelt. Die kommende Arbeitssitzung am 4. Dezember wird zeigen, wie der neue Vorstand diese Herausforderungen angeht und ob es gelingt, die Apotheken in Westfalen-Lippe zukunftssicher zu gestalten.
SPD-Ministerin Grimm-Benne wehrt sich gegen „Light-Apotheken“ und fordert Erhalt der Apothekerrolle
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat beim Besuch der St. Jakobi Apotheke in Schönebeck, Sachsen-Anhalt, klare Bedenken gegen die geplante Apothekenreform ihres Parteifreundes, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, geäußert. Die Reform sieht vor, Apotheken ohne die Präsenz eines Apothekers zu ermöglichen, was Grimm-Benne als inakzeptabel bezeichnete. „Apotheke ohne Apotheker kann und darf es nicht geben. Dafür werde ich mich intensiv einsetzen“, versprach die Ministerin.
Grimm-Benne ist nicht die erste SPD-Gesundheitsministerin, die sich gegen die Reform stellt. Bereits Dr. Andreas Philippi aus Niedersachsen, Stefanie Drese aus Mecklenburg-Vorpommern und Petra Köpping aus Sachsen haben ähnliche Bedenken geäußert. Köpping hat sogar die Möglichkeit angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sollte das Gesetz in seiner aktuellen Form verabschiedet werden.
Der Inhaber der St. Jakobi Apotheke, Carsten Müller, der die Ministerin zusammen mit Landrat Markus Bauer vom Salzlandkreis empfing, warnte vor den negativen Folgen der Reform. Müller erklärte, dass die Patientenversorgung erheblich leiden könnte, wenn Apotheken ohne Apotheker betrieben werden. Besonders in ländlichen Gebieten könnte dies zu längeren Wegen, verlängerten Wartezeiten und eingeschränkter Beratung führen. Er betonte, dass individuelle Arzneimittelherstellung und Notdienste dann nur noch von den verbleibenden Vollapotheken angeboten werden könnten.
Müller verdeutlichte zudem die prekäre wirtschaftliche Lage der Apotheken. Er zeigte seine Geschäftsbücher und erläuterte, dass sein Einkommen in etwa dem eines angestellten Apothekers entspreche, jedoch alle unternehmerischen Risiken bei ihm lägen. Er forderte eine Anpassung der Fixvergütung und einen Inflationsausgleich, da die Honorare seit zwei Jahrzehnten nicht erhöht wurden. Andernfalls könnte es zu einer flächendeckenden Schließung von Apotheken kommen.
Grimm-Benne sicherte zu, die Anliegen der Apotheker ernst zu nehmen und sich für deren Unterstützung einzusetzen. Auch die Landesapothekerverbände bekräftigten die Dringlichkeit einer Lösung, während die Diskussionen über die Reform auf politischer Ebene weitergeführt werden.
Die deutliche Kritik von Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne an der geplanten Apothekenreform wirft ernsthafte Fragen zur Zukunft der Apothekenlandschaft auf. Ihre Bedenken, dass Apotheken ohne Apotheker die Patientenversorgung verschlechtern könnten, spiegeln die Sorgen vieler Apotheker wider. Die Tatsache, dass bereits mehrere SPD-Gesundheitsminister ähnliche Einwände geäußert haben, unterstreicht die Dringlichkeit und die weitreichenden Auswirkungen der Reformpläne.
Carsten Müllers Einblicke in die wirtschaftliche Situation der Apotheken zeigen, wie prekär die Lage tatsächlich ist. Die Forderung nach einer Anpassung der Vergütung und einem Inflationsausgleich ist nicht nur nachvollziehbar, sondern auch dringend notwendig. Ohne eine angemessene finanzielle Unterstützung könnten viele Apotheken gezwungen sein, ihre Türen zu schließen, was insbesondere die Versorgung in ländlichen Gebieten weiter gefährden würde.
Die Politik steht nun vor der Herausforderung, einen Ausgleich zu finden, der sowohl die wirtschaftlichen Belange der Apotheker als auch die Bedürfnisse der Patienten berücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, ob die Verantwortlichen in Berlin die Warnungen ernst nehmen und die notwendigen Anpassungen vornehmen, um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Neues Verständnis über die Wirkung von Morphin auf das Nervensystem
In einer bahnbrechenden Studie des Karolinska Institutet in Schweden wurden neue Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Morphin auf das Nervensystem gewonnen. Morphin, ein seit Jahrhunderten bewährtes Opioid zur Schmerzlinderung, wirkt durch Bindung an µ-Opioid-Rezeptoren im zentralen und peripheren Nervensystem. Trotz seiner langjährigen Anwendung waren die genauen Mechanismen seiner schmerzlindernden Effekte bislang nur unvollständig verstanden.
Die Forscher konzentrierten sich auf die rostrale ventromediale Medulla (RVM), einen Bereich des Rückenmarks in der Nähe der Medulla oblongata, der für die Verarbeitung und Weiterleitung von Schmerzreizen entscheidend ist. Mithilfe modernster Technologien wie RNA-Sequenzierung und molekularbiologischer Vektortechniken identifizierten die Wissenschaftler ein spezifisches neuronales „Ensemble“ innerhalb der RVM, das maßgeblich durch Morphin beeinflusst wird.
Dieses „Morphin Ensemble“ besteht aus glutaminerger Neuronen, die auf RVMBDNF-Neuronen projizieren. Diese Neuronen setzen den brain-derived neurotrophic factor (BDNF) frei, der für die analgetische Wirkung von Morphin von zentraler Bedeutung ist. Die Studie zeigt, dass Morphin insbesondere Neuronen anspricht, die Signale an hemmende Neuronen, sogenannte SCGal-Neuronen, weiterleiten. Diese Neuronen setzen Gammaaminobuttersäure (GABA) und Galanin frei, welche die Schmerzempfindung reduzieren.
Durch gezielte Ausschaltung der Neuronen im Morphin Ensemble konnte die schmerzlindernde Wirkung von Morphin aufgehoben werden. Die Wiederherstellung und Aktivierung dieser Neuronen führte hingegen zu einer analgetischen Wirkung ähnlich der von Morphin. Die Ergebnisse unterstreichen die zentrale Rolle des Morphin Ensembles in der schmerzlindernden Wirkung des Medikaments.
Diese neuen Erkenntnisse könnten bedeutende Fortschritte bei der Entwicklung gezielterer Therapien ermöglichen und helfen, die unerwünschten Nebenwirkungen von Morphin wie Sucht und Überdosierung zu reduzieren.
Die jüngsten Erkenntnisse des Karolinska Institutet werfen ein neues Licht auf die komplexen Mechanismen, durch die Morphin Schmerzen lindert. Die Entdeckung des „Morphin Ensembles“ in der rostralen ventromedialen Medulla stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Schmerzforschung dar. Die präzise Identifizierung der neuronalen Strukturen, die von Morphin beeinflusst werden, eröffnet neue Perspektiven für die Entwicklung sicherer und effektiver Schmerztherapien.
Diese Studie ist besonders bemerkenswert, weil sie nicht nur die Funktion der Neuronen im Rückenmark aufdeckt, sondern auch den Einfluss von BDNF auf die Schmerzlinderung hervorhebt. Ein besseres Verständnis dieser Prozesse könnte langfristig dazu beitragen, die Risiken der Morphintherapie, wie Sucht und Überdosierung, zu minimieren und gleichzeitig die therapeutische Wirksamkeit zu optimieren.
Es bleibt zu hoffen, dass die weiteren Forschungen auf diesen Ergebnissen aufbauen und letztlich zu verbesserten Behandlungsansätzen führen, die sowohl die Effizienz als auch die Sicherheit von Schmerzmedikamenten erhöhen. Die Wissenschaftler des Karolinska Institutet haben mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag geleistet, der den Weg für zukünftige Fortschritte in der Schmerztherapie ebnen könnte.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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