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  • 03.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Rechtsstreitigkeiten, Revisionen und Personalstrategien
    03.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Rechtsstreitigkeiten, Revisionen und Personalstrategien
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In der dynamischen Welt der Apotheken sind rechtliche und betriebliche Herausforderungen an der Tagesordnung. Von der Notwendigkeit, sich ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Rechtsstreitigkeiten, Revisionen und Personalstrategien

 

Wie Apotheken sich rechtlich absichern, neue Richtlinien umsetzen und Fachkräfte halten

In der dynamischen Welt der Apotheken sind rechtliche und betriebliche Herausforderungen an der Tagesordnung. Von der Notwendigkeit, sich gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten abzusichern, über bürokratische Hürden bei der Hilfsmittelabrechnung, bis hin zu regional unterschiedlichen Revisionen – Apotheken stehen vor komplexen Anforderungen. Ein aktueller Fall zeigt, wie wichtig eine Rechtsschutz-Versicherung sein kann, während Schleswig-Holstein neue Richtlinien für angekündigte Revisionen einführt. Zudem müssen Apotheken sich im Fachkräftemangel behaupten und gleichzeitig auf Entwicklungen wie das neue Wocheninsulin Awiqli reagieren. Politische Veränderungen und die kontinuierliche Diskussion um die Wirksamkeit traditioneller Therapien wie der Blutegeltherapie beeinflussen ebenfalls das Apothekenumfeld. Erfahren Sie, wie Apotheken sich diesen Herausforderungen stellen und welche Strategien sie nutzen, um erfolgreich zu bleiben.

 

Rechtsschutz-Versicherung: Wie Apotheken sich gegen Rechtsstreitigkeiten absichern können

In der heutigen Geschäftswelt sind Rechtsstreitigkeiten für Unternehmen nahezu unvermeidlich. Auch Apotheken sind hiervon betroffen und müssen sich zunehmend mit rechtlichen Auseinandersetzungen auseinandersetzen. Um sich gegen die finanziellen Belastungen von Rechtsstreitigkeiten abzusichern, kann eine Rechtsschutz-Versicherung eine wesentliche Rolle spielen.

Eine Rechtsschutz-Versicherung schützt Apothekenbetreiber vor den hohen Kosten, die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten entstehen können. Diese Kosten umfassen nicht nur die Anwaltshonorare, sondern auch Gerichtskosten und eventuell anfallende Schadensersatzzahlungen. Der Versicherungsmarkt bietet verschiedene Optionen an, die auf die speziellen Bedürfnisse von Apotheken zugeschnitten sind.

Bei der Auswahl der passenden Rechtsschutz-Versicherung sollten Apothekenbetreiber einige wichtige Aspekte beachten. Zunächst ist es entscheidend, dass die Versicherung eine umfassende Deckung für alle relevanten Bereiche bietet. Dazu gehören unter anderem Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz.

Des Weiteren sollte die Versicherung eine ausreichende Deckungssumme bieten, um die finanziellen Risiken im Falle eines langwierigen und komplexen Rechtsstreits abzufedern. Auch der Versicherungsschutz im Ausland kann für Apotheken von Bedeutung sein, insbesondere wenn sie grenzüberschreitend tätig sind oder internationale Lieferanten haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wartezeit, die in der Regel vor Inkrafttreten des Versicherungsschutzes abgewartet werden muss. Apothekenbetreiber sollten sicherstellen, dass sie frühzeitig eine Rechtsschutz-Versicherung abschließen, um im Falle eines Rechtsstreits sofort geschützt zu sein.

Abschließend sollten Apothekenbetreiber die Vertragsbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass der gewählte Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen entspricht. Eine sorgfältige Auswahl und rechtzeitige Absicherung können dazu beitragen, dass sich Apotheken auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können, ohne sich übermäßig mit rechtlichen Risiken belasten zu müssen.

Die Bedeutung einer fundierten Rechtsschutz-Versicherung für Apotheken kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. In einer Zeit, in der rechtliche Auseinandersetzungen immer komplexer und häufiger werden, ist es für Apothekenbetreiber unerlässlich, sich umfassend abzusichern. Die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen, wenn sie nicht durch eine geeignete Versicherung gedeckt sind.

Die Auswahl der richtigen Rechtsschutz-Versicherung erfordert sorgfältige Überlegung und Planung. Apotheken sollten sich nicht nur auf die Höhe der Deckungssumme konzentrieren, sondern auch die verschiedenen Leistungsbereiche der Versicherung vergleichen. Der Schutz vor arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und Vertragskonflikten ist ebenso wichtig wie der Schutz gegen mögliche Ansprüche aus dem Datenschutz.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Rechtsschutz-Versicherung nicht nur eine finanzielle Absicherung bietet, sondern auch eine gewisse Sicherheit und Ruhe für den Apothekenbetreiber schafft. In einem Berufsfeld, das ohnehin schon hohen Anforderungen und regulatorischen Hürden unterliegt, kann eine durchdachte Versicherungslösung einen entscheidenden Unterschied machen.

Insgesamt zeigt sich, dass eine sorgfältige Vorbereitung und die Wahl eines passenden Versicherungsschutzes ein wesentliches Element im Risikomanagement für Apotheken darstellen. Die rechtzeitige Sicherstellung eines umfassenden Rechtsschutzes kann nicht nur rechtliche und finanzielle Probleme abwenden, sondern auch den Weg für eine erfolgreiche und störungsfreie Betriebsführung ebnen.

 

Retaxation trotz Genehmigung: Apotheke kämpft gegen bürokratische Hürden bei Hilfsmittelabrechnung

In einem aktuellen Fall von Hilfsmittelretaxation musste sich die Apotheke von Esther Becker mit der DAK-Gesundheit auseinandersetzen, nachdem ein Palliativpatient mit einem Überleitsystem für seine Ernährungssonde versorgt wurde. Trotz einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse kam es zu einer Rückforderung der Kosten, weil auf dem Rezept keine Hilfsmittelnummer angegeben war.

Die Apotheke hatte auf die Genehmigung der Krankenkasse vertraut, die in ihrer Genehmigung festgelegt hatte, dass das Produkt ohne Hilfsmittelnummer geliefert werden könne. Die Apothekerin Esther Becker berichtete, dass der fehlerhafte Vorgang über mehrere Wochen hinweg zu Diskussionen und zusätzlichem Aufwand führte. Die Krankenkasse hatte zwar eine Genehmigung ausgestellt, doch wurde die Rechnung dennoch retaxiert, da die formalen Anforderungen nicht vollständig erfüllt waren.

Becker kritisierte die mangelnde Einheitlichkeit und die hohen bürokratischen Hürden, die in solchen Fällen auftreten. In der täglichen Praxis der Apotheken komme es häufig vor, dass kleine administrative Fehler wie das Fehlen einer Hilfsmittelnummer zu erheblichen Problemen führen, obwohl die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Aufwand für die Klärung solcher Angelegenheiten sei oft unverhältnismäßig hoch, insbesondere wenn die Sachlage klar ist.

Der Vorfall wirft Fragen zur Transparenz und Effizienz der Abrechnungsprozesse auf und unterstreicht die Notwendigkeit einer einheitlicheren Handhabung bei der Genehmigung und Abrechnung von Hilfsmitteln durch Krankenkassen.

Der Vorfall, der sich um die Retaxation eines Hilfsmittels für einen Palliativpatienten dreht, offenbart ein grundlegendes Problem im Zusammenspiel zwischen Apotheken und Krankenkassen. Trotz einer klaren Genehmigung und der Notwendigkeit, den Patienten in einer kritischen Phase zu unterstützen, führt ein fehlendes Detail auf einem Rezept zu erheblichen bürokratischen Hürden und zusätzlichem Aufwand. Diese Situation ist nicht nur belastend für die beteiligten Apotheken, sondern auch für die Patienten, die auf eine zügige Versorgung angewiesen sind. Es wird deutlich, dass die derzeitigen Prozesse in der Abrechnung von Hilfsmitteln mehr Transparenz und Einheitlichkeit benötigen, um solche unnötigen Komplikationen zu vermeiden. Die Praxis zeigt, dass administrative Hürden und Uneinheitlichkeit in den Vorschriften die Effizienz der Versorgung erheblich beeinträchtigen können. Eine Reform der Abrechnungsprozesse wäre daher dringend geboten, um sicherzustellen, dass sowohl die Bedürfnisse der Patienten als auch die Anforderungen der Apotheken fair und zügig berücksichtigt werden.

 

Flickenteppich bei Apothekenrevisionen in Deutschland

In Deutschland zeigt sich bei der Überwachung von Apotheken ein erhebliches regionales Gefälle, das die ohnehin schon komplexen Anforderungen für Apotheker zusätzlich erschwert. Die Regelungen zur Revision, die sicherstellen sollen, dass Apotheken die gesetzlichen Vorgaben einhalten und hohe Qualitätsstandards erfüllen, variieren stark zwischen den Bundesländern. Dieser Flickenteppich von Vorschriften und Verfahren sorgt für ein unübersichtliches Bild bei der Kontrolle von Apotheken, die teils unangekündigt, teils angekündigt durchgeführt werden.

Im Norden Deutschlands gibt es signifikante Unterschiede in der Praxis der Apothekenrevision. Während in Schleswig-Holstein seit Ende März 2024 Revisionen in der Regel angekündigt werden, müssen Apotheken in Hamburg nach wie vor mit unangekündigten Inspektionen rechnen. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) in Hamburg führt routinemäßig unangekündigte Überprüfungen durch, wobei Apotheken durchschnittlich alle drei Jahre kontrolliert werden. In Bremen hingegen werden Revisionsbesuche in der Regel 10 bis 14 Tage im Voraus angekündigt, auch wenn unangekündigte Kontrollen grundsätzlich möglich sind.

Mecklenburg-Vorpommern folgt den Regelungen des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGuS), das Revisionen sowohl angekündigt als auch unangekündigt durchführt. Die Benachrichtigung erfolgt üblicherweise einige Tage bis Wochen im Voraus. Niedersachsen geht bei der Revision nach einem risikoorientierten Ansatz vor, bei dem die Häufigkeit der Inspektionen vom Ergebnis der letzten Kontrolle abhängt. Auch hier sind Revisionen grundsätzlich angekündigt, können jedoch bei Bedarf auch unangekündigt stattfinden.

Im Süden Deutschlands zeigt sich ebenfalls eine große Vielfalt in den Verfahren zur Apothekenrevision. In Baden-Württemberg erhalten Apotheker eine E-Mail-Benachrichtigung über bevorstehende Revisionen, die von Amtsapothekern der fünf Regierungspräsidien durchgeführt werden. Bayern hat ein System etabliert, bei dem Apotheken in der Regel alle zwei Jahre inspiziert werden, wobei diese Überprüfungen oft angekündigt, aber in Risikofällen auch unangekündigt stattfinden können.

Im Osten Deutschlands unterscheiden sich die Regelungen weiter. In Brandenburg erfolgt die Überwachung mindestens einmal alle drei Jahre, wobei Revisionen in der Regel drei bis sieben Tage im Voraus angekündigt werden. In Berlin werden Regelinspektionen grundsätzlich vier Wochen im Voraus angekündigt, während unangekündigte Besichtigungen nur bei besonderen Anlässen erfolgen. Auch in Sachsen und Thüringen werden Revisionen im Voraus angekündigt, wobei in Thüringen die Vorlaufzeit nur etwa 24 Stunden beträgt.

In Sachsen-Anhalt wird alle vier Jahre eine umfassende Revision angekündigt, gefolgt von einer Kurzrevision nach zwei Jahren, die in der Regel 14 Tage im Voraus angekündigt wird. Im Westen Deutschlands sind die Regelungen erneut unterschiedlich. In Hessen werden Revisionen ohne Vorankündigung durchgeführt. Im Gegensatz dazu finden in Nordrhein-Westfalen Inspektionen alle drei Jahre statt, die mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt werden. Rheinland-Pfalz kündigt Revisionen üblicherweise drei bis vier Tage im Voraus an, während im Saarland Revisionen in der Regel ein bis zwei Wochen vorher angekündigt werden.

Dieser Flickenteppich an Vorschriften zeigt, wie fragmentiert das System der Apothekenrevision in Deutschland ist und verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich Apotheker in verschiedenen Bundesländern gegenübersehen. Die Uneinheitlichkeit der Regelungen führt zu Unsicherheit und zusätzlichen administrativen Belastungen, die die Apotheker bewältigen müssen, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen zur Apothekenrevision in Deutschland offenbart ein tiefgreifendes Problem im deutschen Gesundheitswesen. Während die Absicht, eine strikte Kontrolle und hohe Qualitätsstandards in der Arzneimittelversorgung sicherzustellen, unbestritten wichtig ist, macht die aktuelle Praxis den Eindruck eines wirren Flickenteppichs. Apotheker müssen sich durch ein Labyrinth aus Vorschriften und Verfahren bewegen, die je nach Bundesland stark variieren. Dies schafft nicht nur Unsicherheit, sondern auch zusätzliche Belastungen für die Apotheker.

Einheitliche Regelungen auf Bundesebene würden die Transparenz und Effizienz der Apothekenrevision erheblich verbessern. Ein einheitliches System könnte nicht nur den Verwaltungsaufwand für Apotheker reduzieren, sondern auch sicherstellen, dass alle Apotheken unter den gleichen Bedingungen überprüft werden. Dies würde nicht nur die Arbeitsbedingungen der Apotheker verbessern, sondern auch zu einer konsistenteren und gerechteren Kontrolle führen.

Die Einführung eines einheitlichen Revisionssystems würde auch dazu beitragen, den Wettbewerb zwischen Apotheken fairer zu gestalten. Derzeit haben Apotheken in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich strenge Auflagen zu erfüllen, was zu Ungerechtigkeiten führen kann. Ein standardisiertes Verfahren würde diese Ungleichheiten beseitigen und allen Apothekern gleiche Chancen bieten.

In Anbetracht der bedeutenden Unterschiede in der Praxis der Apothekenrevision ist es an der Zeit, dass der Gesetzgeber eine Reform in Erwägung zieht. Einheitliche Regelungen könnten nicht nur die Effizienz der Kontrollen verbessern, sondern auch die Qualität der Arzneimittelversorgung in ganz Deutschland auf ein höheres Niveau heben. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, einen klaren und gerechten Rahmen für die Überprüfung der Apotheken zu schaffen, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

 

Die entscheidende Rolle der systematischen Personalentwicklung in Apotheken

Inmitten des wachsenden Fachkräftemangels in der Apothekerbranche wird die systematische Personalentwicklung immer wichtiger. Mehrere Umfragen und wissenschaftliche Studien belegen, dass fehlende Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen signifikante Ursachen für die Unzufriedenheit von Apothekenmitarbeitern sind. Diese Unzufriedenheit kann zu einer erhöhten Abwanderung in andere Branchen führen, was für Apotheken erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Daher ist es unerlässlich, dass Apothekenbetreiber umfassende Strategien zur Personalentwicklung implementieren, um ihre Mitarbeiter zu halten und gleichzeitig die Qualität der Apothekendienste zu sichern.

Personalentwicklung umfasst alle Maßnahmen zur Förderung, Ausbildung und kontinuierlichen Weiterentwicklung von Angestellten. Dies geht über die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung hinaus und zielt darauf ab, den Mitarbeitern zusätzliche Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Diese zusätzlichen Qualifikationen ermöglichen es den Mitarbeitern, neue Aufgaben erfolgreich zu bewältigen und zukünftige Herausforderungen eigenständig zu meistern. Für Apotheken bedeutet dies nicht nur eine Steigerung der Effizienz und Qualität der Dienstleistungen, sondern auch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im stark umkämpften Markt.

Die Vorteile einer systematischen Personalentwicklung sind weitreichend. Zum einen erhöht sie die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation, da klare Karrierewege und Aufstiegsmöglichkeiten geboten werden. Dies wirkt der Fluktuation entgegen und hilft, erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter langfristig an die Apotheke zu binden. Zum anderen fördert eine gezielte Personalentwicklung die Teamfähigkeit und Innovationskraft innerhalb der Apotheke. Die Mitarbeiter sind besser vorbereitet, um neue Technologien und Arbeitsmethoden zu integrieren und somit zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsabläufe beizutragen.

Apothekenbetreiber müssen jedoch einige wichtige Aspekte beachten, um eine effektive Personalentwicklung zu gewährleisten. Zunächst ist eine detaillierte Bedarfsanalyse unerlässlich, um die spezifischen Entwicklungsbedarfe der Mitarbeiter zu ermitteln. Nur so können gezielte und relevante Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Darüber hinaus sollte die Personalentwicklung Teil der langfristigen Strategie der Apotheke sein. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen nicht isoliert, sondern als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie betrachtet werden sollten. Regelmäßige Feedbacksysteme und Evaluierungen sind ebenfalls entscheidend, um den Erfolg der Maßnahmen zu messen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Ein gut durchdachtes Personalentwicklungskonzept kann also nicht nur zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung beitragen, sondern auch dazu, die Apotheke für zukünftige Herausforderungen zu rüsten. In einer Branche, die von stetigem Wandel geprägt ist, stellt eine solide Personalentwicklung eine wesentliche Grundlage für nachhaltigen Erfolg dar.

Die Herausforderungen des aktuellen Fachkräftemangels und die damit verbundene Mitarbeiterfluktuation stellen Apotheken vor große Probleme. Der Schlüssel zur Bewältigung dieser Herausforderungen liegt in einer systematischen und durchdachten Personalentwicklung. Es reicht nicht aus, lediglich gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen anzubieten; Apotheken müssen proaktiv und strategisch in die Entwicklung ihrer Mitarbeiter investieren.

Die Tatsache, dass Unzufriedenheit aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten oft zur Abwanderung führt, sollte als ernstes Warnsignal betrachtet werden. Mitarbeiter, die keine Perspektiven für berufliches Wachstum sehen, sind weniger motiviert und eher geneigt, die Branche zu wechseln. Durch gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen können Apotheken nicht nur ihre Mitarbeiter binden, sondern auch deren Fähigkeiten auf ein neues Niveau heben. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Anforderungen an pharmazeutisches Personal ständig verändern und weiterentwickeln.

Die Integration der Personalentwicklung in die Gesamtstrategie der Apotheke ist essenziell. Nur wenn Personalentwicklung als langfristige Investition betrachtet wird, können nachhaltige Erfolge erzielt werden. Apothekenbetreiber sollten sicherstellen, dass ihre Personalentwicklung nicht nur den aktuellen Bedürfnissen entspricht, sondern auch zukünftige Entwicklungen antizipiert. Ein kontinuierliches Feedback und regelmäßige Anpassungen sind notwendig, um die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen.

Insgesamt ist die systematische Personalentwicklung mehr als nur eine Reaktion auf den Fachkräftemangel – sie ist eine proaktive Strategie zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit von Apotheken. Wer heute in die Weiterentwicklung seiner Mitarbeiter investiert, legt den Grundstein für den langfristigen Erfolg seiner Apotheke und sichert sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil in einem anspruchsvollen Markt.

 

Schleswig-Holstein: Künftig angekündigte Revisionen für öffentliche Apotheken

Schleswig-Holstein führt ab Ende März 2024 eine neue Richtlinie für die Überwachung öffentlicher Apotheken ein, die eine wesentliche Veränderung bei der Durchführung von Revisionen mit sich bringt. Künftig werden Revisionen in der Regel angekündigt, was einen bedeutenden Wechsel von der bisherigen Praxis der unangemeldeten Inspektionen darstellt.

Bis zur Einführung der neuen Richtlinie wurden in Schleswig-Holstein ausschließlich unangemeldete Revisionen durchgeführt. Diese Praxis wurde von Ulrich Ströh, einem erfahrenen Landespharmazierat, als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Er betonte, dass die Kammerversammlung bereits seit längerem über die Notwendigkeit diskutiert habe, die Revisionen zu modernisieren und anzukündigen.

Die neue Regelung basiert auf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes (AMGVwV), die unter § 4 Absatz 6 die Möglichkeit von angekündigten oder unangekündigten Inspektionen vorsieht. Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) hat diese Vorschrift in Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht und den Pharmazieräten in einer Richtlinie umgesetzt, die im Juni 2024 in Kraft trat.

Nach der neuen Richtlinie erfolgt die Ankündigung der Revisionen in der Regel ein bis zwei Wochen im Voraus, entweder telefonisch oder per E-Mail. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Ankündigung nicht immer zwingend erforderlich ist, insbesondere bei anlassbezogenen Inspektionen, bei denen unangemeldete Revisionen weiterhin möglich sind.

Die Überwachung umfasst die rund 580 öffentlichen Apotheken in Schleswig-Holstein, wobei Regelinspektionen alle drei Jahre stattfinden. Apotheken, die spezielle Arzneimittel wie Parenteralia herstellen, werden alle zwei Jahre überprüft. Diese Praxis steht im Einklang mit der Regelung anderer Bundesländer, wobei Thüringen, Hamburg und Hessen abweichende Ankündigungspraktiken haben.

Die Entscheidung von Schleswig-Holstein, Revisionen künftig anzukündigen, markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Apothekenüberwachung. Während unangemeldete Inspektionen lange Zeit als Standard galten, zeigt die neue Richtlinie ein klares Bestreben nach mehr Transparenz und Flexibilität. Die Möglichkeit, Revisionen ein bis zwei Wochen im Voraus anzukündigen, bietet den Apotheken nicht nur eine faire Chance zur Vorbereitung, sondern reflektiert auch eine moderne, praxisorientierte Herangehensweise.

Die Tatsache, dass unangemeldete Inspektionen bei anlassbezogenen Fällen weiterhin möglich bleiben, bewahrt die notwendige Flexibilität für unvorhergesehene Situationen und gewährleistet, dass potenzielle Verstöße auch ohne Vorankündigung aufgedeckt werden können. Insgesamt stellt diese neue Regelung eine ausgewogene Balance zwischen notwendiger Kontrolle und fairer Behandlung dar und dürfte sowohl den Apotheken als auch den Aufsichtsbehörden zugutekommen.

 

15.000 Euro Schadenersatz: Gericht verurteilt Arzt für mangelhafte Aufklärung bei umstrittener Ausleitungstherapie

In einem bemerkenswerten Fall von medizinischer Fehlbehandlung hat ein Patient aus Leipzig kürzlich 15.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden nach einem Vorfall im August 2017, bei dem fünf Patienten nach der Durchführung einer umstrittenen Ausleitungstherapie in einer Leipziger Klinik intensivmedizinisch behandelt werden mussten.

Die Patienten hatten sich zuvor in einer „Praxis für Ganzheitsmedizin & Prävention“ einer Therapie mit Alpha-Liponsäure unterzogen. Der Kläger, der sich wegen Erschöpfung, Schlafstörungen und Kopfschmerzen an den Arzt gewandt hatte, wurde nach der Behandlung mit schweren Vergiftungserscheinungen in die Notaufnahme eingeliefert. Die anfängliche Verdachtsdiagnose auf Leukämie wurde später durch eine schwere Thrombozytopenie und eine mittelgradige Leberschädigung ersetzt. Die Ermittlungen ergaben, dass die Symptome durch eine Überdosierung von Alpha-Liponsäure verursacht wurden.

Vor Gericht warf der Patient dem behandelnden Arzt vor, ihn nicht ausreichend über die Risiken der Therapie aufgeklärt zu haben. Der Vorwurf lautete auch, dass die Behandlung nicht dem Facharztstandard entsprochen und die verabreichte Lösung verunreinigt sowie die Alpha-Liponsäure überdosiert gewesen sei. Diese Mängel hätten zu einem lebensbedrohlichen Zustand mit dauerhaften Folgen geführt, die seine Berufsfähigkeit beeinträchtigten.

Das Landgericht Leipzig hatte zunächst zugunsten des Patienten entschieden, und diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht Dresden bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass der Arzt umfassend über die Risiken der Ausleitungstherapie aufklären müsse. Dies umfasse auch die Information über die Abweichung von der Standardbehandlung und die wissenschaftliche Unsicherheit der Methode.

Die Werbung auf der Website der Praxis, die die Ausleitungstherapie als zuverlässig und die konventionelle Medizin als geldgierig darstellte, wurde ebenfalls als irreführend bewertet. Der Einsatz von Alpha-Liponsäure könne Schwermetallverbindungen auflösen und damit zusätzliche gesundheitliche Risiken bergen.

Der Arzt wurde für die unmittelbaren Folgen der Behandlung haftbar gemacht, jedoch konnte der Patient keine ausreichenden Beweise für langfristige Schäden wie posttraumatische Belastungsstörungen erbringen. Das festgelegte Schmerzensgeld von 15.000 Euro wurde als angemessen bewertet, um die physischen und emotionalen Beeinträchtigungen des Patienten auszugleichen.

Dieser Fall wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung und Transparenz in der medizinischen Praxis auf. Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass eine anerkannte Schulmedizin oft auf Methoden der Alternativmedizin trifft, deren Wirksamkeit und Sicherheit nicht ausreichend wissenschaftlich belegt sind. Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, dass Patienten umfassend über die Risiken und Unsicherheiten solcher Therapien informiert werden.

Das Gericht hat zu Recht betont, dass die Aufklärungspflicht des Arztes weit über eine einfache Information hinausgeht. Es reicht nicht aus, dass Patienten wissen, dass sie eine alternative Therapie erhalten. Sie müssen auch verstehen, warum diese Methode gewählt wird und welche wissenschaftlichen Grundlagen oder Mängel ihr zugrunde liegen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts, das Schmerzensgeld auf 15.000 Euro festzulegen, mag in Anbetracht der erlittenen physischen und emotionalen Schmerzen gering erscheinen. Doch sie reflektiert eine ausgewogene Bewertung der unmittelbaren Schäden und der Beweislage für langfristige Folgen. Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren und transparenten Kommunikation zwischen Arzt und Patient, insbesondere wenn es um alternative und nicht standardisierte Behandlungsansätze geht.

Für die Zukunft sollte dieser Fall als Mahnung dienen, dass Ärzte in ihrer Rolle als Informationsgeber und Berater eine zentrale Verantwortung tragen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Patienten fundierte Entscheidungen treffen können, basierend auf vollständigen und genauen Informationen über alle verfügbaren Behandlungsoptionen und deren potenzielle Risiken.

 

Kopfschmerzen Entschlüsselt: So erkennen und behandeln Sie Spannungskopfschmerzen, Clusterkopfschmerzen und Migräne

In den letzten Wochen haben sich viele Menschen mit Fragen zu Kopfschmerzen an ihre Apotheker gewandt. Die Ursache und die geeignete Behandlung von Kopfschmerzen sind oft unklar, da sie in verschiedenen Formen auftreten können. Der Unterschied zwischen Spannungskopfschmerzen, Clusterkopfschmerzen und Migräne ist entscheidend für die Wahl des richtigen Medikaments.

Spannungskopfschmerzen sind beidseitig und äußern sich durch dumpfe, drückende Schmerzen, die wie eine „Zange“ am Kopf beschrieben werden. Sie können zwischen 30 Minuten und sieben Tagen andauern. Clusterkopfschmerzen hingegen sind meist einseitig und zeichnen sich durch stechende, bohrende Schmerzen aus, die häufig hinter dem Auge auftreten. Diese Schmerzen sind oft von vermehrtem Tränenfluss begleitet und können zwischen 15 Minuten und mehreren Tagen andauern, meist in Phasen. Migräne, eine weitere häufige Form von Kopfschmerzen, ist oft einseitig und geht mit einem hämmernden oder pulsierenden Schmerz einher. Sie kann von 4 bis 72 Stunden dauern und tritt häufig zyklusabhängig bei Frauen auf.

Für die Selbstmedikation stehen verschiedene Arzneimittel zur Verfügung. Acetylsalicylsäure (ASS) wird bei leichten bis mäßig starken Kopfschmerzen und Migräneanfällen empfohlen, ist jedoch nicht für Kinder unter 12 Jahren geeignet. Ibuprofen ist ebenfalls wirksam bei leichten bis mäßig starken Kopfschmerzen und Migräne, sollte jedoch nicht auf nüchternen Magen eingenommen werden und ist erst für Kinder ab 12 Jahren geeignet. Naproxen, ein weiteres NSAR, kann für ähnliche Beschwerden verwendet werden und ist ebenfalls für Kinder ab 12 Jahren erhältlich. Paracetamol eignet sich zur Behandlung leichter Kopfschmerzen und milder Migräne, sollte jedoch bei Lebererkrankungen mit Vorsicht verwendet werden.

Triptane sind für mittelschwere bis schwere Migräneanfälle vorgesehen. Präparate wie Almotriptan, Sumatriptan und Naratriptan können helfen, wobei der frühzeitige Einsatz die Erfolgsaussichten erhöht. Diese Medikamente sollten jedoch bei Vorliegen von Angina pectoris oder Durchblutungsstörungen mit Vorsicht angewendet werden.

Apotheker empfehlen, zunächst nicht-medikamentöse Maßnahmen wie Ruhe, frische Luft, ausreichend Flüssigkeitszufuhr oder die Anwendung von Pfefferminzöl zu versuchen, bevor auf Arzneimittel zurückgegriffen wird. Bei anhaltenden oder ungewöhnlich starken Schmerzen sollte jedoch ein Arzt konsultiert werden, um eine genaue Diagnose zu stellen und eine geeignete Behandlung zu finden.

Die Komplexität und Vielfalt der Kopfschmerzarten erfordern eine präzise Diagnose und eine durchdachte Behandlung. Der Unterschied zwischen Spannungskopfschmerzen, Clusterkopfschmerzen und Migräne ist nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Apotheker von entscheidender Bedeutung. Die Auswahl des richtigen Medikaments hängt von der Art und Intensität der Kopfschmerzen sowie von individuellen gesundheitlichen Faktoren ab.

Die von den Experten empfohlenen Selbstmedikationsoptionen bieten eine erste Hilfe, sollten jedoch nicht den Besuch beim Arzt ersetzen, insbesondere bei chronischen oder ungewöhnlich starken Schmerzen. Die Empfehlung, nicht-medikamentöse Ansätze auszuprobieren, bevor Medikamente eingenommen werden, ist sinnvoll und kann in vielen Fällen bereits zur Linderung der Beschwerden beitragen.

Letztlich ist es wichtig, dass die Betroffenen gut informiert sind und wissen, wann es sinnvoll ist, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die richtige Diagnose und die gezielte Behandlung können dazu beitragen, dass die Lebensqualität der Betroffenen erheblich verbessert wird.

 

Pharma Deutschland fordert klare Haltung gegen Extremismus

Die Ergebnisse der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen haben einen deutlichen politischen Rechtsruck zutage gefördert. In Thüringen konnte die Alternative für Deutschland (AfD) die Wahl für sich entscheiden, während sie in Sachsen nur knapp hinter der CDU landete. Diese Entwicklungen sorgen nicht nur für politische Unruhe, sondern werfen auch Fragen zur wirtschaftlichen Stabilität Deutschlands auf.

Pharma Deutschland, der Verband der deutschen Pharmaindustrie, hat sich besorgt über die Ergebnisse geäußert und fordert ein klares Signal von allen demokratischen Kräften gegen Extremismus und internationale Abschottung. Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, betonte die zentrale Rolle der globalen Vernetzung und kulturellen Vielfalt für die Pharmabranche. „Unsere Branche ist auf einen offenen und freien Markt angewiesen, der durch internationale Kooperation und kulturellen Austausch geprägt ist“, sagte Brakmann. „Der wachsende Einfluss rechtsgerichteter Kräfte in Thüringen und Sachsen stellt diese Grundpfeiler unseres wirtschaftlichen Erfolgs in Frage.“

Brakmann warnte, dass eine ablehnende Haltung gegenüber Internationalität und Vielfalt nicht nur das gesellschaftliche Klima belaste, sondern auch die wirtschaftliche Zukunft der betroffenen Regionen gefährde. „Investoren und Fachkräfte könnten zögern, in einem Umfeld zu investieren, das von internationaler Ausgrenzung und Abschottung geprägt ist“, so Brakmann weiter. Sie forderte von den Regierungen der betroffenen Bundesländer ein starkes und deutliches Signal für den Standort.

Die Wahlergebnisse in Sachsen und Thüringen haben die politische Landschaft in diesen Bundesländern maßgeblich verändert. Während die Grünen und die SPD nur geringe Stimmenanteile erreichten und die FDP aus beiden Landtagen ausschied, erzielte das neu gegründete Bündnis um Sahra Wagenknecht (BSW) einen bemerkenswerten Erfolg. Gleichzeitig erreichte die AfD in beiden Bundesländern die 30-Prozent-Marke, was die politische Ausrichtung und die Herausforderungen für die betroffenen Regionen weiter verschärft.

Die Ergebnisse der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen sind ein deutlicher Indikator für einen politischen Trend, der weit über die Grenzen dieser Bundesländer hinaus Wirkung zeigen könnte. Der Rechtsruck, den wir in diesen Wahlergebnissen beobachten können, stellt nicht nur eine Herausforderung für die politische Landschaft dar, sondern auch für die wirtschaftliche Stabilität und das gesellschaftliche Klima in Deutschland.

Pharma Deutschland hat mit ihrer Forderung nach einem klaren Signal gegen Extremismus und internationale Abschottung einen wichtigen Punkt angesprochen. Die Pharmabranche, wie viele andere Wirtschaftsbereiche, ist auf internationale Vernetzung und kulturelle Vielfalt angewiesen. Eine Abkehr von diesen Grundprinzipien könnte ernsthafte Konsequenzen für die Investitionsbereitschaft und die Fachkräftesituation haben.

Die Regierungen in Sachsen und Thüringen stehen nun vor der Aufgabe, ein starkes Signal zu setzen, das nicht nur die politischen Rahmenbedingungen, sondern auch das wirtschaftliche Vertrauen in diesen Regionen stabilisiert. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen Akteure auf diese Herausforderung reagieren

 

Neues Wocheninsulin Awiqli Erhält Marktzulassung

Novo Nordisk hat mit Awiqli (Insulin icodec) ein innovatives Insulinpräparat auf den Markt gebracht, das ab sofort als FlexTouch-Fertigpen verfügbar ist. Awiqli ist das erste wöchentliche Insulin, das für Erwachsene mit Diabetes mellitus zugelassen wurde, und bietet eine neue Behandlungsoption für Patienten, die eine regelmäßige Blutzuckerregulation benötigen.

Das neue Insulin icodec zeichnet sich durch seine Ultra-Langzeit-Wirkung aus, mit einer Halbwertszeit von rund 196 Stunden, was etwa acht Tagen entspricht. Diese lange Wirkungsdauer ermöglicht es, die tägliche Insulinverabreichung auf eine wöchentliche Dosis zu reduzieren. Durch die hohe Affinität des Insulins zu Albumin wird eine kontinuierliche Freisetzung des Wirkstoffs erreicht, wodurch die Notwendigkeit für tägliche Injektionen entfällt und die Therapieakzeptanz und -adhärenz der Patienten verbessert werden könnte.

In den klinischen Phase-3a-Studien des ONWARDS-Programms konnte Awiqli eine effektive Blutzuckerkontrolle demonstrieren. 94 Prozent der Teilnehmer mit Typ-2-Diabetes bevorzugten das wöchentliche Insulin gegenüber ihrem bisherigen täglichen Basalinsulin. Dies deutet auf eine signifikante Verbesserung der Lebensqualität und der Therapietreue hin.

Awiqli ist in einer Konzentration von 700 Einheiten/ml erhältlich und ermöglicht eine Dosierung von 10 bis 700 Einheiten pro Injektion, einstellbar in Schritten von zehn Einheiten. Für Patienten mit Typ-1-Diabetes ist eine Kombination mit Bolusinsulin erforderlich, während Typ-2-Diabetiker das Insulin allein oder in Kombination mit anderen Antidiabetika verwenden können.

Die Wirkung von Awiqli basiert auf der Bindung an Albumin, was eine langsame und kontinuierliche Freisetzung des Insulins ermöglicht. Dies fördert eine stetige Senkung des Blutzuckerspiegels durch Stimulierung der Glucoseaufnahme in peripherem Gewebe und Hemmung der Glucoseproduktion in der Leber.

Professor Dr. Sebastian Meyhöfer von Novo Nordisk äußerte sich erfreut über die Markteinführung: „Die wöchentliche Insulininjektion könnte sich erheblich positiv auf die Therapieakzeptanz und -adhärenz bei Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2 auswirken.“ Das neue Insulin stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Diabetesbehandlung dar und bietet Patienten eine flexible und komfortable Behandlungsoption.

Mit der Markteinführung von Awiqli setzt Novo Nordisk einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der Diabetesbehandlung. Das wöchentliche Insulin icodec bietet eine bemerkenswerte Alternative zu den herkömmlichen täglichen Basalinsulinen und könnte den Alltag von Diabetes-Patienten erheblich erleichtern. Die Möglichkeit, die Insulindosis nur einmal pro Woche verabreichen zu müssen, stellt nicht nur eine praktische Erleichterung dar, sondern hat auch das Potenzial, die Therapietreue und Lebensqualität der Patienten zu verbessern.

Die klinischen Studienergebnisse, die eine hohe Präferenz für das Wocheninsulin zeigen, sind ein starkes Indiz dafür, dass Awiqli bei der Behandlung von Typ-2-Diabetes eine wertvolle Ergänzung darstellen könnte. Durch die kontinuierliche und kontrollierte Freisetzung des Insulins könnte Awiqli dazu beitragen, die Blutzuckerkontrolle zu optimieren und die Notwendigkeit häufiger Injektionen zu reduzieren.

Professor Meyhöfers Aussagen unterstreichen die Bedeutung dieses Fortschritts. Die Einführung von Awiqli ist ein vielversprechender Schritt hin zu einer individuelleren und patientenfreundlicheren Diabetesbehandlung. Es bleibt abzuwarten, wie sich das neue Insulin in der Praxis bewähren wird, doch die bisherigen Ergebnisse und die innovative Technologie bieten Anlass zur Hoffnung auf eine verbesserte Behandlungserfahrung für viele Patienten.

 

Blutegeltherapie: Alte Methode im modernen Gesundheitswesen

Blutegel, eine uralte Methode der Schmerztherapie, erfährt in der heutigen Medizin sowohl Anerkennung als auch Skepsis. Der medizinische Blutegel (Hirudo medicinalis) wird in Deutschland seit Jahrhunderten zu therapeutischen Zwecken eingesetzt und ist bekannt für seine Anwendungen bei verschiedenen Beschwerden wie Arthrose, Gelenk- und Rückenschmerzen. Trotz der jahrhundertealten Tradition und einiger positiver Berichte bleibt der therapeutische Nutzen dieser Ektoparasiten in der modernen Wissenschaft umstritten.

Die Blutegeltherapie hat ihren Ursprung in der antiken Medizin, wo sie in China, Indien und Europa als eine Form der Ausleitungstherapie verwendet wurde. Moderne Anwendungen reichen von der Naturheilkunde, wo sie bei Varikosis, Hämorrhoiden und Kopfschmerzen zum Einsatz kommen, bis hin zur Chirurgie, wo sie zur Behandlung von Lymphödemen und zur Verbesserung der Durchblutung nach plastisch-chirurgischen Eingriffen verwendet werden.

Die Therapie beginnt damit, dass die Blutegel aus ihrem Wasserglas genommen und auf die betroffenen Stellen aufgebracht werden. Die Bissstellen bluten in der Regel für 8 bis 24 Stunden nach, was durch die antikoagulierenden Substanzen im Speichel der Blutegel verursacht wird. Nebenwirkungen können Juckreiz, Schwellung, Rötung sowie ein erhöhtes Risiko für Infektionen und allergische Reaktionen umfassen. Bei unsachgemäßer Anwendung können auch kleine Narben und Hautverfärbungen auftreten.

Blutegel müssen nach ihrer medizinischen Anwendung getötet und entsorgt werden. Einfrieren oder die Verwendung von hochprozentigem Alkohol sind gängige Methoden zur Tötung der Tiere. Der Betrieb von Rentnerteichen, in denen Blutegel nach der Anwendung gehalten wurden, ist seit 2006 aufgrund von Umweltschutzbedenken verboten. Ein neuerer Kompromiss erlaubt es, Blutegel unter strengen Auflagen wieder in Teichen zu halten.

Forschungen zur Blutegeltherapie zeigen vielversprechende Ergebnisse. Studien belegen, dass Blutegel den venösen Blutfluss nach Operationen verbessern und Schmerzen bei Osteoarthritis lindern können. Allerdings gibt es auch Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen wie Infektionen und allergische Reaktionen. Eine umfassende Sicherheitsbewertung bestätigt, dass die Therapie im Allgemeinen sicher ist, jedoch Risiken birgt, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Die Blutegeltherapie bietet einen faszinierenden Einblick in die Verbindung zwischen traditioneller und moderner Medizin. Trotz der jahrhundertealten Anwendung und der positiven Einzelberichte bleibt die wissenschaftliche Evidenz gemischt. Während die Forschung einige Vorteile aufzeigt, insbesondere bei der Linderung von Schmerzen und der Verbesserung des venösen Blutflusses, dürfen die Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Die möglichen Nebenwirkungen, von verlängerten Blutungen bis zu allergischen Reaktionen, erfordern eine fundierte Abwägung der Behandlungsmöglichkeiten. In einer Zeit, in der Patienten zunehmend alternative und ergänzende Therapien in Betracht ziehen, ist es entscheidend, dass die Blutegeltherapie weiterhin kritisch untersucht wird. Nur durch eine ausgewogene Bewertung der wissenschaftlichen Beweise und der klinischen Erfahrungen kann sichergestellt werden, dass diese historische Therapieform sicher und effektiv bleibt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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