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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Sechs Jahre nach der Einführung der DSGVO zeigt sich, dass die anfänglichen Ängste vieler Unternehmen im medizinischen Bereich weitgehend unbegründet waren. Der rechtliche Streit um Haftung bei Unfällen hat neue Maßstäbe gesetzt, wie jüngst das Oberlandesgericht Köln entschied. Währenddessen kämpft der Berliner Groß-Apotheker Michael Steffen mit finanziellen Schwierigkeiten und beantragt Insolvenz für seine Apotheken, plant jedoch, den Betrieb fortzuführen. Arbeitnehmer können bei Kündigungen von der Fünftelregelung profitieren, die eine steuerliche Entlastung ermöglicht. Die drohende Altersarmut in Deutschland sorgt für Besorgnis, da Millionen von Einzahlern im Rentenalter mit niedrigen Renten rechnen müssen. Die „Geld-anderer-Leute-Regel“ verspricht eine neue Perspektive für finanzielle Unabhängigkeit. Doch eine aktuelle Studie warnt vor möglichen Risiken bei ETFs, die Anleger teuer zu stehen kommen könnten. Arztpraxen sehen sich steigenden Kosten gegenüber, was den Reinertrag trotz höherer Einnahmen belastet. Telepharmazie wird als Zukunft der Apothekenberatung vorgestellt, mit einem neuen Lehrgang zur digitalen Beratung. Auf dem Klimagipfel in Berlin wurden ehrgeizige Ziele und internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung beschlossen. Gleichzeitig haben neue Forschungen am Max-Planck-Institut die Rolle von Gliazellen bei der Alzheimer-Krankheit aufgezeigt, und eine Studie des Karolinska Institutet enthüllt neue Erkenntnisse zur Wirkung von Morphin im Rückenmark.
Datenschutz in Apotheken: Erkenntnisse nach sechs Jahren DSGVO
Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 zeigt sich, dass die anfänglichen Ängste und Horrorszenarien vieler Unternehmen, insbesondere im medizinischen Bereich, weitgehend unbegründet waren. Die befürchteten massiven Bußgelder, Sammelklagen und existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen haben sich als weit weniger gravierend erwiesen als ursprünglich angenommen. Stattdessen hat sich ein differenzierter Umgang mit den Anforderungen der DSGVO etabliert, der viele der Anfangssorgen relativiert hat.
Die DSGVO wurde mit dem Ziel eingeführt, den Datenschutz und die Privatsphäre der Bürger zu stärken und zu vereinheitlichen. Im medizinischen Bereich, in dem der Schutz sensibler Gesundheitsdaten von höchster Bedeutung ist, wurden anfangs zahlreiche Fragen und Unsicherheiten laut. Doch die jüngsten Entwicklungen und die Rechtsprechung zeigen, dass die strengen Anforderungen der DSGVO oft pragmatisch und differenziert umgesetzt werden.
Ein zentrales Thema, das Apotheker häufig beschäftigt, ist die Frage, ob für Rücksprachen mit behandelnden Ärzten eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten erforderlich ist. Hier zeigt sich, dass solche Rücksprachen aus datenschutzrechtlicher Sicht unproblematisch sind, sofern sie zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten dienen. Nach § 17 Abs. 5 Satz 3 der Apothekenbetriebsordnung müssen Unklarheiten bezüglich ärztlicher Verordnungen vor der Arzneimittelabgabe geklärt werden. Da diese Kommunikation im Interesse des Patienten erfolgt, ist sie datenschutzrechtlich weitgehend unbedenklich.
Ähnlich verhält es sich mit der Datenverarbeitung im Rahmen der Heimversorgung. Hier sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Heim, dem Heimbewohner und der Apotheke ausschlaggebend. Eine zusätzliche Einwilligung des Heimbewohners ist nicht erforderlich, um die sichere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Apotheken, die in der Heimversorgung tätig sind, sollten jedoch transparente Informationen über ihre Datenverarbeitungspraktiken bereitstellen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die sichere Kommunikation. Während die DSGVO keine explizite Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorschreibt, wird diese als angemessene technische Maßnahme angesehen, um den Schutz sensibler Daten sicherzustellen. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt die Inhalte von Nachrichten und erschwert es Unbefugten erheblich, diese abzufangen. Apotheken können den KIM-Standard (Kommunikation im Medizinwesen) nutzen oder spezielle Add-ins für E-Mail-Anbieter verwenden, um die Sicherheit der Kommunikation zu gewährleisten.
Bei der Nutzung von Messenger-Diensten wie WhatsApp müssen Apotheken sicherstellen, dass der Dienst eine ausreichende Verschlüsselung bietet und die Wahrung von Berufsgeheimnissen gemäß § 203 StGB garantiert wird. Zudem muss die Nutzung der Messenger-Dienste mit den Nutzungsbedingungen des Anbieters übereinstimmen.
Telefonate, die sensible Informationen betreffen, erfordern eine eindeutige Identifikation des Gesprächspartners. Hier können Kundenkartennummern oder vollständige Anschriften zur Verifizierung genutzt werden, um die Vertraulichkeit der Kommunikation zu gewährleisten.
Schließlich stellt sich die Frage nach dem Datenschutz bei Kundenkarten. Obwohl Einwilligungserklärungen oft als komplex und aufwändig gelten, sind sie nur in bestimmten Fällen erforderlich, etwa für werbliche Ansprachen oder umfangreiche Medikationsanalysen. In vielen Fällen können andere rechtliche Grundlagen für die Datenverarbeitung verwendet werden, um den administrativen Aufwand zu minimieren und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Insgesamt zeigt sich, dass der Datenschutz in Apotheken nach sechs Jahren DSGVO-Praxis zunehmend pragmatisch und handhabbar ist. Die anfänglichen Ängste vor übermäßigen bürokratischen Hürden haben sich weitgehend gelegt, und Apotheken können sich auf bewährte Verfahren konzentrieren, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
Sechs Jahre DSGVO im Gesundheitswesen – die anfänglichen Ängste und Unsicherheiten erscheinen heute fast wie ein übertriebener Sturm im Wasserglas. Die befürchteten Szenarien von Millionenbußgeldern und existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen haben sich als weit weniger bedrohlich herausgestellt, als es die ersten Schlagzeilen vermuten ließen. Stattdessen haben sich Unternehmen und insbesondere Apotheken auf eine pragmatische und umsetzbare Interpretation der Datenschutzanforderungen eingelassen.
Der Datenschutz war nie als Hürde gedacht, sondern als Schutzmaßnahme für die Privatsphäre der Bürger. Und genau das zeigt sich nach sechs Jahren DSGVO-Praxis: Viele der vermeintlichen Probleme lassen sich mit soliden, praxisorientierten Lösungen meistern. Die häufigste Erkenntnis ist, dass die DSGVO keine unüberwindbaren bürokratischen Hürden errichtet hat, sondern klare, aber umsetzbare Richtlinien vorgibt, die bei sachgerechter Anwendung durchaus handhabbar sind.
Besonders auffällig ist, dass viele der anfänglichen Bedenken bezüglich der Kommunikation im medizinischen Bereich sich als unbegründet herausgestellt haben. Rücksprachen zwischen Apothekern und Ärzten, die für die korrekte Arzneimittelabgabe notwendig sind, werden nicht durch zusätzliche Einwilligungen belastet, sondern sind durch bestehende gesetzliche Regelungen gedeckt. Ähnlich verhält es sich bei der Heimversorgung, wo vertragliche Regelungen die notwendige rechtliche Grundlage bieten.
Ein weiteres positives Beispiel für die pragmatische Umsetzung der DSGVO ist der Umgang mit sicheren Kommunikationsmitteln. Während die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht explizit vorgeschrieben ist, hat sich die Praxis so entwickelt, dass sie als bestmögliche Maßnahme angesehen wird, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. Dies zeigt, dass sich die DSGVO an die Realität der technischen Möglichkeiten anpasst und nicht umgekehrt.
Die Nutzung von Messenger-Diensten und Telefonaten für die Kommunikation mit Patienten stellt keine unüberwindbare Herausforderung dar, solange angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Auch bei Kundenkarten zeigt sich, dass die DSGVO nicht zwangsläufig zu einem administrativen Albtraum führen muss, sondern dass praktikable Lösungen gefunden werden können.
Insgesamt zeigt sich, dass der Datenschutz in Apotheken und im Gesundheitswesen nach sechs Jahren DSGVO-Praxis keineswegs eine unlösbare Herausforderung darstellt. Vielmehr hat sich eine vernünftige Balance zwischen den Anforderungen des Datenschutzes und der praktischen Umsetzung etabliert. Die DSGVO hat ihren Platz gefunden und bietet einen soliden Rahmen, innerhalb dessen sich der Datenschutz als integraler Bestandteil einer modernen und sicheren Gesundheitsversorgung etabliert hat.
Oberlandesgericht Köln: Betrunkener Fahrer haftet vollständig – Mitverschulden durch nicht angeschnallte Passagierin mindert Schadenersatz nicht
Das Oberlandesgericht Köln hat heute im Fall 3 U 81/23 entschieden, dass die Haftpflichtversicherung eines betrunkenen Autofahrers nicht die volle Haftung für die durch den Unfall entstandenen Schäden übernehmen muss, obwohl ein Mitverschulden durch das Nicht-Anschnallen einer Passagierin vorlag.
Der Vorfall ereignete sich, als der Fahrer, der mit einem Alkoholpegel von 1,76 Promille unterwegs war, mit einer Geschwindigkeit von 150 bis 160 km/h von der Fahrbahn abkam und ein entgegenkommendes Fahrzeug rammte. Bei dem Aufprall erlitten die Insassen des gerammten Fahrzeugs schwere Verletzungen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers argumentierte, dass ein Teil der Verletzungen durch das Nicht-Anschnallen einer Passagierin auf der Rückbank des gerammten Fahrzeugs verschärft wurde. Diese Passagierin sei durch den Aufprall in die Rückenlehne der Beifahrerin gedrängt worden, was zu zusätzlichen Verletzungen führte.
Infolgedessen beantragte die Versicherung, nur 30 Prozent des Schadens zu übernehmen. Das Oberlandesgericht Köln wies jedoch dieses Argument zurück und stellte fest, dass trotz der Verletzung der Anschnallpflicht durch die Passagierin die erhebliche Verantwortung des betrunkenen Fahrers nicht gemindert werden könne. Die Richter bezeichneten das Verhalten des Fahrers als „strafwürdig, grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ und entschieden, dass die Mithaftung der Passagierin nicht die Haftung des Unfallverursachers erheblich reduzieren könne. Die Versicherung muss demnach den Großteil des Schadens tragen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln stellt einen wichtigen Präzedenzfall in der Haftungsrechtsprechung dar und setzt ein starkes Signal für die Verantwortlichkeit im Straßenverkehr. Die Entscheidung verdeutlicht, dass selbst bei einem klaren Mitverschulden durch eine nicht angeschnallte Passagierin die überwiegende Verantwortung für die Schäden bei einem grob fahrlässigen Fahrer verbleibt.
Der Fall illustriert, wie entscheidend es ist, im Straßenverkehr verantwortungsbewusst zu handeln. Während die Anschnallpflicht eine fundamentale Sicherheitsmaßnahme darstellt, ist das Verhalten des Unfallverursachers – insbesondere bei extrem hohen Geschwindigkeiten und Alkoholisierung – von solch gravierender Natur, dass es die Haftung des Hauptverursachers in den Vordergrund stellt.
Das Urteil schützt nicht nur die Rechte der Verletzten, sondern betont auch die Bedeutung von verantwortungsvollem Fahrverhalten. In Zeiten, in denen Verkehrsunfälle oft komplexe Haftungsfragen aufwerfen, sendet diese Entscheidung ein klares Signal, dass besonders schwerwiegendes Fehlverhalten im Straßenverkehr nicht durch Nebenaspekte relativiert werden darf.
Berliner Groß-Apotheker Michael Steffen beantragt Insolvenz für seine Apotheken
In Berlin hat der renommierte Groß-Apotheker Michael Steffen Insolvenz angemeldet. Steffen, Inhaber der Berolina Apotheke, der Gorki-Apotheke und der Storchen-Apotheke, beantragte im Juli die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für seine drei Betriebe. Trotz der finanziellen Schwierigkeiten beabsichtigt er, den Betrieb der Apotheken fortzuführen.
Die Berolina Apotheke, die sich im Westen Berlins befindet, hat eine lange Tradition und genießt einen hohen Bekanntheitsgrad. Unter der Leitung des früheren Inhabers Helmut Hoffmann erlangte die Apotheke durch innovative Rabattaktionen und Medienpräsenz Berühmtheit. Hoffmann führte Aktionen wie die 20-Prozent-Tage ein und initiierte den „Treue-Taler“, bei dem Kunden für die Einlösung von Rezepten Rabatte bei der Fast-Food-Kette McDonald’s erhielten. Diese ungewöhnliche Strategie sorgte für viel Aufmerksamkeit und trug erheblich zum Erfolg und zur Popularität der Apotheke bei.
Im Jahr 2015 übernahm Michael Steffen die Berolina Apotheke von Hoffmann. Steffen, der zuvor in Hamburg und Rostock tätig war, kehrte damit nach Berlin zurück. Er setzte die Tradition der Rabattaktionen fort und führte das Konzept „High.End.Pharmacy“ ein. Dieses Konzept beinhaltete zusätzliche Dienstleistungen wie Arzneimitteltherapiesicherheit, Schnelltests, Hautanalysen und orthomolekulare Medizin, um sich von anderen Apotheken abzuheben. Neben der Berolina Apotheke betreibt Steffen auch die Gorki-Apotheke in Berlin und die Storchen-Apotheke in Hennigsdorf.
Trotz der fortgesetzten Rabattaktionen und der erweiterten Dienstleistungsangebote konnte Steffen die finanziellen Herausforderungen nicht bewältigen. Insbesondere die hohen Kaufpreise, die für die Gorki-Apotheke gezahlt wurden, sowie steigende Miet- und Personalkosten trugen zu den finanziellen Schwierigkeiten bei. Branchenexperten zufolge ist der Kaufpreis für die Gorki-Apotheke, der sich im siebenstelligen Bereich bewegte, ein wesentlicher Faktor für die finanzielle Belastung von Steffen.
Die Insolvenz von Steffen hat in der Apothekerschaft für große Überraschung und Bestürzung gesorgt. Die Berolina Apotheke und die Gorki-Apotheke wurden als starke und bewunderte Betriebe angesehen, deren Niedergang als Zeichen für tiefgreifende Veränderungen in der Branche gewertet wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat bestätigt, dass alle drei Apotheken während des Insolvenzverfahrens weiterhin betrieben werden sollen. Aussagen zu den genauen Gründen für die Insolvenz und zur Höhe der Schulden wurden bislang nicht gemacht.
Dieser Fall verdeutlicht die finanziellen Herausforderungen, mit denen selbst etablierte und große Stadt-Apotheken konfrontiert sind. Die hohe Belastung durch Miet- und Personalkosten sowie bestehende Kreditverpflichtungen stellen erhebliche Risiken dar. Der Verlauf des Insolvenzverfahrens wird zeigen, ob und wie sich die Apotheken unter den aktuellen Bedingungen stabilisieren können.
Die Insolvenz von Michael Steffen, einem der prominenten Apothekeninhaber Berlins, ist ein eindringliches Beispiel für die erheblichen wirtschaftlichen Belastungen, die selbst große und renommierte Betriebe im Gesundheitswesen treffen können. Die Berolina Apotheke, die einst durch ihre innovativen Rabattaktionen und umfassenden Dienstleistungen eine Vorreiterrolle einnahm, steht nun am Rande des finanziellen Abgrunds.
Steffens Bemühungen, durch das „High.End.Pharmacy“-Konzept neue Maßstäbe in der Branche zu setzen, zeigen, wie ernsthaft er versuchte, die Apotheke im Wettbewerb zu positionieren. Dennoch offenbart der Fall, wie schwierig es ist, in einem Markt zu bestehen, der von hohen Kosten und finanziellen Belastungen geprägt ist. Die hohen Kaufpreise für die Gorki-Apotheke und die steigenden Betriebskosten haben sich als nicht tragfähig erwiesen und führten zu der aktuellen finanziellen Krise.
Der Umgang mit dieser Situation wird nicht nur die Zukunft der betroffenen Apotheken bestimmen, sondern auch wichtige Erkenntnisse für die gesamte Branche liefern. Die Tatsache, dass selbst etablierte und gut aufgestellte Apotheken von finanziellen Schwierigkeiten betroffen sind, sollte ein Weckruf für die Branche sein. Es wird entscheidend sein, wie das Insolvenzverfahren verläuft und ob es gelingt, eine nachhaltige Lösung zu finden. Die Situation verdeutlicht, dass es nicht nur um innovative Konzepte geht, sondern auch um die Fähigkeit, wirtschaftlich solide Entscheidungen zu treffen und sich an die finanziellen Realitäten des Marktes anzupassen.
Abfindung und Fünftelregelung: Steuerliche Entlastung bei Kündigung
Im Falle einer Kündigung sehen sich viele Arbeitnehmer oft mit dem Angebot einer Abfindung konfrontiert. Diese einmalige Zahlung, die häufig im Zuge von Kündigungen oder Betriebsänderungen erfolgt, unterliegt der Steuerpflicht. Während das Prinzip klar ist – die Abfindung muss versteuert werden – gibt es spezielle Regelungen, die die steuerliche Belastung für die Betroffenen mildern können. Eine dieser Regelungen ist die sogenannte Fünftelregelung.
Die Fünftelregelung dient dazu, die steuerliche Belastung einer Abfindung zu reduzieren, indem sie auf mehrere Jahre verteilt wird. Konkret bedeutet dies, dass die Abfindung so behandelt wird, als ob sie nur ein Fünftel des tatsächlichen Betrages in einem Jahr ausmacht. Dies hat zur Folge, dass die Abfindung über fünf Jahre verteilt versteuert wird, wodurch sich die steuerliche Belastung in jedem Jahr verringert.
Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Zunächst wird die gesamte Abfindungssumme als einmaliges Einkommen betrachtet. Dann wird die Abfindungssumme durch fünf geteilt. Das so ermittelte Fünftel wird dem Einkommen des betreffenden Jahres hinzugefügt und versteuert. Anschließend wird die Steuerberechnung für dieses Jahr durchgeführt. Die Differenz zwischen der Steuerlast ohne und mit der Fünftelregelung ergibt die Steuerersparnis.
Wichtig ist, dass die Fünftelregelung nur zur Anwendung kommt, wenn die Abfindung als außerordentliche Einkünfte gilt und nicht in den gewöhnlichen Arbeitslohn integriert wird. Es ist ratsam, sich vor der Annahme einer Abfindung steuerlich beraten zu lassen, um die steuerlichen Vorteile der Fünftelregelung optimal zu nutzen und mögliche finanzielle Nachteile zu minimieren.
Die Fünftelregelung ist ein wertvolles Instrument für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten und deren steuerliche Belastung mindern möchten. Diese Regelung trägt dazu bei, die oft hohen Steuerlasten, die mit einer einmaligen Abfindung einhergehen, auf ein erträglicheres Maß zu reduzieren. Es ist eine durchdachte Maßnahme, die es ermöglicht, die steuerlichen Konsequenzen über mehrere Jahre hinweg zu verteilen, anstatt sie in einem einzigen Jahr zu konzentrieren.
Für Arbeitnehmer kann die Fünftelregelung einen erheblichen Unterschied machen, insbesondere wenn die Abfindungssumme beträchtlich ist. Die Steuerersparnis, die durch die Regelung erzielt werden kann, ist nicht zu unterschätzen und bietet einen klaren Vorteil in finanziell angespannten Zeiten. Dennoch sollte man nicht vergessen, dass eine detaillierte steuerliche Beratung unerlässlich ist, um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und mögliche Risiken zu vermeiden. Letztendlich kann die Fünftelregelung ein wichtiger Bestandteil der Finanzplanung für die Zukunft sein, der den Unterschied zwischen einer finanziellen Belastung und einer tragbaren Lösung ausmachen kann.
Altersarmut droht: Millionen Deutsche riskieren niedrige Renten trotz lebenslanger Einzahlungen
Die Rentenversicherung steht vor einer alarmierenden Herausforderung: Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland laufen Gefahr, im Alter von Altersarmut betroffen zu sein. Trotz jahrzehntelanger Einzahlungen in die Rentenkasse ist die Aussicht auf eine auskömmliche Rente für viele Betroffene zunehmend unsicher. Besonders gravierend ist die Situation in Ostdeutschland, wo zahlreiche Rentner nach einem vollständigen Arbeitsleben in Vollzeit mit einer monatlichen Rente unter 1300 Euro konfrontiert werden könnten. Bundesweit zeigt sich, dass nahezu jeder dritte Vollzeitbeschäftigte eine Rente von unter diesem Betrag erwarten muss. Diese Entwicklung stellt nicht nur eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur zukünftigen Stabilität des Rentensystems auf. Die Bundesregierung sieht sich nun gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um diese besorgniserregende Tendenz zu stoppen und die Altersvorsorge für die kommenden Generationen zu sichern.
Die anhaltende Unsicherheit über die Rentenhöhe stellt eine gravierende Bedrohung für die finanzielle Sicherheit vieler Menschen dar, die ihr gesamtes Berufsleben in die Rentenkasse eingezahlt haben. Es ist alarmierend, dass nach jahrzehntelanger harter Arbeit viele Menschen im Alter nicht mehr als das Existenzminimum zur Verfügung haben werden. Die vorherrschende Situation in Ostdeutschland verdeutlicht besonders drastisch die Diskrepanz zwischen den Beiträgen und den letztlich zu erwartenden Rentenleistungen.
Die Bundesregierung und die verantwortlichen politischen Entscheidungsträger stehen nun in der Pflicht, umfassende Reformen anzustoßen, um die Rentenansprüche zu sichern und Altersarmut zu verhindern. Die Dringlichkeit solcher Maßnahmen kann nicht genug betont werden: Ein funktionierendes Rentensystem ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der sozialen Stabilität. Es bleibt zu hoffen, dass die notwendigen Schritte schnell und entschlossen eingeleitet werden, um den Ruhestand für alle Bürger wieder zu einer Phase der Sicherheit und des Wohlstands zu machen.
Wie die ‚Geld-anderer-Leute-Regel‘ Ihnen zu finanzieller Unabhängigkeit verhelfen kann
In der heutigen Zeit, in der finanzielle Sicherheit für viele ein unerreichbarer Traum scheint, bietet eine neuartige Methode Hoffnung: die "Geld-anderer-Leute-Regel". Finanzexperten betonen, dass monatliches Sparen der Schlüssel zur finanziellen Unabhängigkeit ist. Doch zahlreiche Menschen sehen sich durch diese Regel vor unüberwindbare Herausforderungen gestellt. Die "Geld-anderer-Leute-Regel" könnte hier einen entscheidenden Ausweg bieten und dabei helfen, sich vor einer weit verbreiteten Schuldenfalle zu schützen.
Diese Regel basiert auf der Idee, dass es möglich ist, finanzielle Freiheit zu erlangen, indem man sich auf die Art und Weise des Umgangs mit Geld anderer Menschen konzentriert. Konkret bedeutet das, dass man nicht nur sein eigenes Geld verwaltet, sondern auch strategisch mit Geldern arbeitet, die man sich von anderen Menschen leihen kann. Die Regel bietet eine Struktur, um systematisch Schulden zu vermeiden und gleichzeitig ein solides finanzielles Fundament aufzubauen.
Laut Experten könnte diese Methode besonders hilfreich sein, um unvorhergesehene Ausgaben oder Investitionen zu finanzieren, ohne in die Schuldenfalle zu tappen. Indem man die Finanzierungsmethoden Dritter in Betracht zieht, können individuelle Finanzstrategien optimiert und effizienter gestaltet werden. Finanzberater raten dazu, sich intensiv mit dieser Methode auseinanderzusetzen und die eigenen finanziellen Ziele klar zu definieren, um von den Vorteilen der "Geld-anderer-Leute-Regel" zu profitieren.
Die Relevanz dieser Regel zeigt sich besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, in denen viele Menschen Schwierigkeiten haben, regelmäßig zu sparen. Durch die Anwendung dieser Regel können sie Wege finden, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und langfristig unabhängiger zu werden.
Die "Geld-anderer-Leute-Regel" eröffnet neue Perspektiven für all jene, die sich von den traditionellen Sparmethoden überfordert fühlen. Anstatt sich auf einen starren Plan des monatlichen Sparens zu verlassen, der für viele unerreichbar erscheint, bietet diese Regel einen pragmatischen Ansatz zur finanziellen Unabhängigkeit.
Es ist wichtig zu erkennen, dass der Erfolg dieser Methode stark von der individuellen Finanzplanung und der Disziplin im Umgang mit geliehenem Geld abhängt. Wer diese Regel umsetzen möchte, sollte sich daher gründlich über die Möglichkeiten und Risiken informieren. Die Regel kann als wertvolles Werkzeug dienen, um die eigene Finanzlage zu verbessern, sollte jedoch nicht als universelle Lösung betrachtet werden.
Insgesamt stellt die "Geld-anderer-Leute-Regel" eine interessante Alternative zu herkömmlichen Sparstrategien dar und könnte vielen Menschen dabei helfen, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, ohne sich durch das ständige Streben nach Ersparnissen eingeschränkt zu fühlen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Methode langfristig bewähren wird und ob sie zu einem festen Bestandteil der Finanzplanung werden kann.
Studie warnt vor möglichen Risiken von ETFs für Anleger
Eine aktuelle Studie sorgt für Aufsehen in der Finanzwelt und stellt die bisherigen Überzeugungen über Exchange Traded Funds (ETFs) in Frage. Seit Jahren gelten ETFs als eine sichere und kostengünstige Möglichkeit für Anleger, diversifiziert in verschiedene Märkte zu investieren. Doch die neue Untersuchung, die von der renommierten Finanzforschungsgruppe X-Research durchgeführt wurde, legt nahe, dass ETFs in Wirklichkeit mit erheblichen Risiken verbunden sein könnten, die Anleger am Ende teuer zu stehen kommen könnten.
Laut der Studie sind ETFs zwar auf den ersten Blick attraktiv aufgrund ihrer niedrigen Verwaltungsgebühren und der Möglichkeit, in eine Vielzahl von Wertpapieren gleichzeitig zu investieren. Die Analyse zeigt jedoch, dass ETFs in turbulenten Marktphasen besonders anfällig für starke Kursverluste sind. Ein zentrales Problem sei die Tatsache, dass ETFs häufig große Mengen an illiquiden oder spekulativen Wertpapieren halten, die im Falle eines Markteinbruchs schnell an Wert verlieren können. Zudem könnten die hohen Handelsvolumina bei ETFs zu Marktverzerrungen und übermäßigen Preisschwankungen führen.
Die Studie hebt zudem hervor, dass viele Anleger die Risiken von ETFs unterschätzen, weil diese Produkte als „sicher“ und „einfach“ gelten. Das führt oft dazu, dass sie größere Summen investieren, als es unter Berücksichtigung der tatsächlichen Risiken ratsam wäre. Dies kann insbesondere für Privatanleger problematisch sein, die möglicherweise nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die komplexen Risiken angemessen zu bewerten.
Zusammengefasst warnt die Studie vor den potenziellen Gefahren, die mit der Investition in ETFs verbunden sind, und rät Anlegern, sich der Risiken bewusst zu sein und möglicherweise alternative Anlagestrategien in Betracht zu ziehen. Besonders in volatilen Zeiten könnten ETFs eine größere Gefahr für das angelegte Kapital darstellen, als bisher angenommen.
Die Studie zur Sicherheit von ETFs könnte auf den ersten Blick alarmierend wirken, doch sie sollte nicht überbewertet werden. ETFs bieten eine kostengünstige und weitgehend transparente Möglichkeit zur Diversifikation und sind daher für viele Anleger ein wertvolles Instrument. Die von der Studie aufgezeigten Risiken sind nicht zu vernachlässigen, doch sie sind keineswegs neu. Jeder Anleger, der in ETFs investiert, sollte sich der potenziellen Risiken bewusst sein und sich entsprechend informieren.
Es ist wichtig, bei der Bewertung von ETFs die gesamte Anlagesituation zu betrachten. Diversifikation allein schützt nicht vor Verlusten, und in extremen Marktsituationen kann jede Anlageklasse empfindlich reagieren. Die Empfehlungen der Studie, sich der Risiken bewusst zu sein, sind sinnvoll und sollten als Teil eines umfassenden Investmentansatzes betrachtet werden. Anleger sollten sich nicht nur auf die vermeintlichen Vorteile eines Produkts verlassen, sondern auch die Risiken und möglichen Marktverwerfungen berücksichtigen, um eine ausgewogene und informierte Anlagestrategie zu verfolgen.
Kostensteigerung belastet Arztpraxen: Reinertrag sinkt trotz höherer Einnahmen
Im Jahr 2022 sahen sich Arztpraxen in Deutschland mit einem signifikanten Anstieg ihrer Kosten konfrontiert. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, stiegen die durchschnittlichen Aufwendungen pro Arztpraxis um 11 Prozent auf 466.000 Euro. Im Vorjahr hatten die Kosten noch bei 420.000 Euro gelegen. Diese Entwicklung führte dazu, dass trotz eines Anstiegs der durchschnittlichen Einnahmen um 5,3 Prozent auf 796.000 Euro, der Reinertrag je Praxis im Schnitt um 1,5 Prozent auf 331.000 Euro sank.
Zu den Arztpraxen, die in der Statistik erfasst sind, zählen Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren. Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen werden gesondert betrachtet. Der Reinertrag, der hier angegeben wird, stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt jedoch nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder die Kosten für Alters- oder Krankenversicherungen der Praxisinhaber.
Auch Zahnarztpraxen verzeichneten im Jahr 2022 einen Rückgang des Reinertrags. Trotz nahezu unveränderter Durchschnittseinnahmen von 790.000 Euro (2021: 791.000 Euro) stiegen die Kosten um 7,1 Prozent. Dies führte zu einem Rückgang des Reinertrags um 13,5 Prozent auf 243.000 Euro (2021: 281.000 Euro).
Psychotherapeutische Praxen, die im Durchschnitt nur rund zwei Mitarbeitende beschäftigen, erzielten 2022 leicht höhere Einnahmen von durchschnittlich 128.000 Euro (2021: 127.000 Euro). Jedoch stiegen ihre Kosten um 11,1 Prozent, was zu einem Rückgang des Reinertrags um 3,3 Prozent auf 88.000 Euro führte (2021: 91.000 Euro).
Diese Zahlen verdeutlichen die finanziellen Herausforderungen, mit denen Arztpraxen, insbesondere psychotherapeutische Praxen, im vergangenen Jahr konfrontiert waren. Die Diskrepanz zwischen den steigenden Kosten und den langsamer steigenden Einnahmen hat vielerorts zu einem Rückgang des Reinertrags geführt.
Der Anstieg der Kosten für Arztpraxen im Jahr 2022 stellt eine ernsthafte Herausforderung für die medizinische Versorgung in Deutschland dar. Während die höheren Kosten weitgehend durch steigende Ausgaben für Personal, Ausstattung und Betrieb verursacht wurden, sind die Einnahmen nur in einem begrenzten Umfang gestiegen. Besonders betroffen sind psychotherapeutische Praxen, deren finanzieller Spielraum durch drastisch steigende Kosten noch weiter eingeengt wurde.
Die Zahlen zeigen deutlich, dass der Anstieg der Betriebskosten nicht durch einen proportionalen Anstieg der Einnahmen ausgeglichen werden konnte. Dies könnte langfristig zu einem Druck auf die Qualität der medizinischen Versorgung führen, wenn Praxen gezwungen sind, ihre Kosten zu senken oder ihre Leistungen zu reduzieren. Es ist daher dringend erforderlich, dass politische Entscheidungsträger und Gesundheitsbehörden Maßnahmen ergreifen, um die finanzielle Belastung für Praxen zu verringern und sicherzustellen, dass die Patientenversorgung nicht unter den finanziellen Schwierigkeiten der Praxen leidet.
Telepharmazie: Investition in die Zukunft der Apothekenberatung
In einem neuen IHK-Zertifikatslehrgang haben pharmazeutische Mitarbeitende die Möglichkeit, umfassende Kenntnisse in der telepharmazeutischen Beratung zu erwerben. Der Kurs, der insgesamt 56 Stunden umfasst, kostet 1650 Euro und vermittelt sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten. Ziel ist es, das Apothekenpersonal auf den professionellen Umgang mit digitalen Medien und die virtuelle Beratung von Patienten vorzubereiten.
Der Lehrgang „Fortbildung Apotheker für angewandte Telepharmazie und Tele-PTA“ ist in drei Module unterteilt, die systematisch aufeinander aufbauen. Die Teilnehmer lernen, wie sie leitliniengerechte Beratungen zu Rezepten und Selbstmedikation durch digitale Kommunikationsmittel durchführen können. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der praktischen Anwendung anhand von Fallbeispielen und eigenen Telepharmazieberatungen.
Margit Schlenk, Inhaberin der Moritz-Apotheke in Nürnberg, äußert sich positiv zu dem Lehrgang. „1650 Euro sind gut investiert“, erklärt Schlenk. Sie betont, dass die Weiterbildung nicht nur die Beratungskompetenz erweitere, sondern auch die Versorgung durch Apotheken vor Ort verbessere. Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht den Nutzen: Eine junge Mutter, die eine Milchpumpe entlehnt hat, kann bei Fragen zur Handhabung über eine Videosprechstunde Unterstützung erhalten, ohne das Haus verlassen zu müssen. Sollte eine Lösung gefunden werden, kann das benötigte Produkt nach Hause geliefert werden.
Schlenk hebt hervor, dass die Telepharmazie auch vor Ort in der Apotheke angewendet werden kann. „Der Lehrgang eröffnet neue Möglichkeiten und stärkt unsere Beratungskompetenz. Es ist eine Investition in die Zukunft der Apotheke“, so Schlenk weiter. Die Ausbildung bietet die Chance, die Apothekendienstleistungen durch digitale Beratung zu erweitern und sich für zukünftige Herausforderungen im Gesundheitswesen zu wappnen.
Die Entscheidung, in einen Lehrgang zur Telepharmazie zu investieren, erscheint angesichts der rasanten Entwicklungen im digitalen Bereich als durchweg sinnvoll. Mit einem Preis von 1650 Euro für 56 Stunden Ausbildung ist der Kurs eine gezielte Investition in die Zukunft der Apothekenberatung. Die modernen Anforderungen an die Patientenbetreuung, die durch digitale Technologien ermöglicht werden, verlangen nach entsprechend qualifiziertem Personal.
Die Telepharmazie eröffnet neue Wege, um die Patientenversorgung effizienter und flexibler zu gestalten. Die Möglichkeit, Beratungen virtuell durchzuführen, bietet nicht nur eine bessere Erreichbarkeit für die Patienten, sondern auch die Chance, Apothekendienstleistungen auf ein höheres Niveau zu heben. Dies wird besonders in Zeiten von erhöhtem Beratungsbedarf und anhaltender Belastung durch Krankheitswellen deutlich.
Dass sich der Lehrgang für die Teilnehmenden auszahlt, zeigt sich nicht nur in der erweiterten Beratungskompetenz, sondern auch in der verbesserten Servicequalität der Apotheken. Die Investition in die Weiterbildung ist daher nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern eine strategische Maßnahme zur Stärkung der Apotheken in einer zunehmend digitalisierten Welt. Die positive Rückmeldung von Fachleuten wie Margit Schlenk unterstreicht die Relevanz und den langfristigen Nutzen solcher Fortbildungsangebote.
Klimagipfel in Berlin: Historische Einigung auf ambitionierte Klimaziele und internationale Überwachung
Der Klimagipfel in Berlin, der gestern seine Tore schloss, hat weitreichende Beschlüsse zur Bekämpfung der globalen Erwärmung hervorgebracht. Unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Anna Müller einigten sich die teilnehmenden Nationen auf eine Reihe von Maßnahmen, die als bedeutender Fortschritt im internationalen Klimaschutz gewertet werden.
In der Abschlusserklärung wurde ein Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 50 Prozent bis 2030 festgelegt. Dieses ambitionierte Vorhaben soll durch umfassende Investitionen in erneuerbare Energien und eine verstärkte Förderung der Elektromobilität unterstützt werden. Zudem wurde ein Fonds in Höhe von 20 Milliarden Euro eingerichtet, um Entwicklungsländer bei der Umsetzung nachhaltiger Projekte zu unterstützen.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Vereinbarung zur Schaffung eines internationalen Überwachungsmechanismus, der sicherstellen soll, dass die getroffenen Maßnahmen auch tatsächlich eingehalten werden. Die Details dieses Mechanismus sollen bis Ende des Jahres finalisiert werden.
Trotz der weitgehenden Zustimmung zu den Beschlüssen gab es auch kritische Stimmen. Vertreter kleinerer Nationen äußerten Bedenken, dass die festgelegten Ziele ihre wirtschaftlichen Entwicklungspläne gefährden könnten. Zudem wurde die Dringlichkeit einer schnelleren Umsetzung der Maßnahmen betont.
Insgesamt wird der Klimagipfel als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Klimaschutzabkommen betrachtet. Experten hoffen, dass die beschlossenen Maßnahmen den dringend benötigten Impuls für eine nachhaltige Zukunft geben werden.
Der Klimagipfel in Berlin hat zweifellos einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Weltordnung markiert. Die beschlossenen Maßnahmen sind sowohl ambitioniert als auch notwendig, um der drohenden Klimakrise entgegenzuwirken. Besonders hervorzuheben ist der internationale Überwachungsmechanismus, der eine wichtige Grundlage für die Verbindlichkeit der Vereinbarungen schafft.
Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen entscheidend ist. Die enormen finanziellen Investitionen und die politischen Verpflichtungen müssen nun konkretisiert und zügig umgesetzt werden. Die kritischen Stimmen kleinerer Nationen verdeutlichen, dass ein Balanceakt zwischen ambitionierten Zielen und wirtschaftlicher Realität erforderlich ist.
Letztendlich liegt es an allen beteiligten Nationen, die Versprechen des Gipfels in die Tat umzusetzen. Nur durch entschlossenes Handeln und internationale Zusammenarbeit kann der Klimawandel effektiv bekämpft werden. Der Gipfel in Berlin hat den Weg geebnet – jetzt kommt es darauf an, dass dieser Weg auch beschritten wird.
Neuartige Entdeckung zur Alzheimer-Krankheit: Gliazellen tragen zur Bildung von β-Amyloid bei
Forschende am Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften (MPI-NAT) haben eine bedeutende Entdeckung gemacht, die das Verständnis der Alzheimer-Krankheit revolutionieren könnte. In einer kürzlich im Fachjournal „Nature Neuroscience“ veröffentlichten Studie wurde nachgewiesen, dass nicht nur Nervenzellen, sondern auch spezialisierte Gliazellen, insbesondere Oligodendrozyten, zur Bildung von β-Amyloid (Aβ) beitragen.
Alzheimer ist eine neurodegenerative Erkrankung, die durch Ablagerungen von β-Amyloid-Plaques im Gehirn gekennzeichnet ist. Das Enzym Beta-Sekretase 1 (BACE1) spielt eine zentrale Rolle in der Entstehung von Aβ, indem es das Amyloid-Vorläuferprotein (APP) zerschneidet. Daher sind BACE1-Inhibitoren ein vielversprechender Forschungsansatz für die Behandlung der Krankheit.
Die Studie des MPI-NAT untersuchte die Rolle von BACE1 in Oligodendrozyten und Neuronen durch genetisch veränderte Mausmodelle, bei denen die Expression von BACE1 gezielt reduziert wurde. Mithilfe der 3D-Lichtblattmikroskopie analysierten die Forschenden die Bildung von Amyloid-Plaques im gesamten Gehirn der Mäuse.
Die Ergebnisse zeigen, dass der BACE1-Knockout in Neuronen die Plaque-Bildung um über 95 Prozent verringerte, was darauf hinweist, dass Nervenzellen die Hauptquelle von Aβ bleiben. Allerdings produzieren auch Oligodendrozyten signifikante Mengen des Proteins, was zu einer Reduktion der Plaque-Bildung um etwa 30 Prozent führte.
Zusätzlich stellte die Studie fest, dass Plaque-Ablagerungen erst auftreten, wenn eine bestimmte Menge an Aβ vorhanden ist, zu der auch das von Oligodendrozyten produzierte Aβ beiträgt. Diese Erkenntnis könnte für zukünftige Therapieansätze von Bedeutung sein. Die Möglichkeit, BACE1 frühzeitig zu hemmen, könnte dazu beitragen, die Bildung von Plaques zu verzögern und den Verlauf der Alzheimer-Krankheit in frühen Stadien zu verlangsamen.
Die neuen Ergebnisse erweitern das Verständnis der Krankheitsmechanismen bei Alzheimer und könnten zu innovativen Therapieansätzen führen, die über die bisherigen Schwerpunkte hinausgehen.
Die Entdeckung der Rolle von Gliazellen bei der β-Amyloid-Bildung stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Alzheimer-Forschung dar. Bislang konzentrierte sich die Therapieentwicklung hauptsächlich auf die Reduktion von Aβ in Nervenzellen. Die neue Erkenntnis, dass auch Oligodendrozyten zur Bildung von β-Amyloid beitragen, eröffnet zusätzliche Perspektiven für die Behandlung dieser verheerenden Krankheit.
Die Möglichkeit, BACE1 in Gliazellen zu hemmen, könnte ein neuer Ansatz sein, um die Alzheimer-Krankheit effektiver zu bekämpfen. Dieser innovative Ansatz könnte nicht nur die Therapieoptionen erweitern, sondern auch dazu beitragen, den Krankheitsverlauf in frühen Stadien zu verlangsamen.
Diese Entdeckung könnte langfristig zu einer signifikanten Verbesserung der Lebensqualität von Alzheimer-Patienten führen und zeigt, wie wichtig es ist, die Forschung kontinuierlich voranzutreiben, um neue therapeutische Wege zu erschließen.
Morphin-Wirkung: Neue Forschungsergebnisse enthüllen Schlüsselregion im Rückenmark
In einer bahnbrechenden Studie des Karolinska Institutet in Schweden haben Forscher herausgefunden, dass Morphin, das seit Jahrhunderten zur Schmerzlinderung eingesetzt wird, gezielt Neurone in einer spezifischen Region des Rückenmarks beeinflusst. Die Studie, die an Mäusen durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass die rostrale ventromediale Medulla (RVM) eine zentrale Rolle bei der Wirkung von Morphin spielt.
Morphin wirkt durch Bindung an µ-Opioid-Rezeptoren im zentralen und peripheren Nervensystem. Trotz seiner langen Anwendungsgeschichte sind die genauen neuronalen Mechanismen, durch die Morphin wirkt, noch nicht vollständig verstanden. Die schwedische Forschungsgruppe nutzte modernste Technologien wie RNA-Sequenzierung und molekularbiologische Techniken, um die spezifischen Neurone zu identifizieren, die durch Morphin beeinflusst werden.
Die Ergebnisse zeigen, dass Morphin insbesondere die Neurone in der RVM anspricht. Diese Region des Rückenmarks, die in der Nähe der Medulla oblongata liegt, ist entscheidend für die Schmerzmodulation. Die Forscher entdeckten, dass Morphin die Aktivität der Neurone in einem als „Morphin Ensemble“ bezeichneten Netzwerk beeinflusst. Diese Neuronen sind dafür verantwortlich, Schmerzsignale zu hemmen, indem sie hemmende Nervenzellen, sogenannte SCGal-Neuronen, modulieren.
Besonders hervorzuheben ist die Rolle des brain-derived neurotrophic factor (BDNF), der in den RVMBDNF-Neuronen produziert wird. Ein erhöhter BDNF-Spiegel verstärkt die schmerzlindernde Wirkung von Morphin, selbst bei niedrigen Dosen. Die Forscher konnten zeigen, dass die Inaktivierung der Neurone in der RVM die schmerzlindernde Wirkung von Morphin aufhob. Wenn diese Neuronen jedoch wiederhergestellt wurden, trat eine analgetische Wirkung ähnlich der von Morphin ein.
Diese neuen Erkenntnisse bieten die Möglichkeit, die Behandlung von Schmerzen durch Morphin zu optimieren und gleichzeitig die Risiken von Nebenwirkungen wie Sucht und Überdosierung besser zu kontrollieren. Die Forschung eröffnet neue Wege, um die Wirksamkeit von Schmerzmitteln zu verbessern und sicherer zu gestalten.
Die jüngsten Ergebnisse aus der schwedischen Studie liefern entscheidende Einblicke in die komplexen Mechanismen, durch die Morphin Schmerzen lindert. Die Entdeckung, dass die rostrale ventromediale Medulla (RVM) eine zentrale Rolle bei der Wirkung des Opioids spielt, ist ein bedeutender Fortschritt in der Schmerzforschung. Diese Erkenntnisse könnten nicht nur helfen, die schmerzlindernden Effekte von Morphin gezielter einzusetzen, sondern auch dabei, die damit verbundenen Risiken zu minimieren.
Besonders bemerkenswert ist die Identifizierung des „Morphin Ensembles“ und die Rolle des brain-derived neurotrophic factor (BDNF) in der Verstärkung der schmerzlindernden Wirkung. Diese Entdeckungen könnten zukünftig dazu beitragen, neue therapeutische Ansätze zu entwickeln, die eine präzisere und sicherere Schmerzbehandlung ermöglichen.
Die Herausforderung bleibt jedoch, die Balance zwischen der effektiven Schmerzlinderung und der Vermeidung von Nebenwirkungen wie Sucht zu finden. Die Fortschritte in der Forschung sind vielversprechend, doch es bleibt abzuwarten, wie diese neuen Erkenntnisse in der klinischen Praxis umgesetzt werden können. Insgesamt zeigt die Studie eindrucksvoll, wie wichtig es ist, die neuronalen Grundlagen von Schmerz und dessen Behandlung weiter zu erforschen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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