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Beratung als Zugabe unzulässig
Berlin - Dürfen ärztliche Behandlungen spendiert werden? Ja, befand zuletzt das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) im Zusammenhang mit der Cannabis-Plattform Algea – solange die beteiligten Ärztinnen und Ärzte trotzdem auf Basis der Gebührenordnung (GOÄ) honoriert werden. Das Kammergericht Berlin kam jetzt in dieser spannenden Frage zu einem anderen Ergebnis: Kostenlose ärztliche Behandlungen seien „Zugaben“ im Sinne des Heilmittelwerberechts (HWG) und damit wettbewerbswidrig.
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