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  • 29.08.2024 – Cybersicherheitsvorschriften für Apotheken
    29.08.2024 – Cybersicherheitsvorschriften für Apotheken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Mit der Einführung des NIS2UmsuCG Gesetzes müssen Apotheken mit mehr als 50 Mitarbeitern strenge neue Cybersicherheitsanforderungen erfÃ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Cybersicherheitsvorschriften für Apotheken

 

Strenge neue Anforderungen und hohe Bußgelder

Mit der Einführung des NIS2UmsuCG Gesetzes müssen Apotheken mit mehr als 50 Mitarbeitern strenge neue Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören umfassende Sicherheitsmaßnahmen und ein dreistufiges Meldesystem für Cybervorfälle. Hohe Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften. Erfahren Sie, welche Herausforderungen auf Apotheken zukommen und welche Unterstützung nötig ist, um die zusätzlichen Anforderungen erfolgreich umzusetzen.


Ab dem 1. Januar 2025 müssen Apotheken, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, die neuen Cybersicherheitsanforderungen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits-Stärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) erfüllen. Dieser Gesetzesentwurf setzt eine EU-Richtlinie von 2022 um und zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen, darunter auch medizinische Einrichtungen wie Apotheken, vor den wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe zu schützen.

Die neuen Regelungen klassifizieren Apotheken, die entweder mehr als 50 Vollzeitmitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro erzielen, als „wichtige Einrichtungen“. Apotheken, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mindestens 43 Millionen Euro erreichen, zählen zu den „besonders wichtigen Einrichtungen“. Diese Kategorisierung beeinflusst die Art und den Umfang der Sicherheitsmaßnahmen, die von den betroffenen Apotheken umgesetzt werden müssen.

Zu den wesentlichen Anforderungen gehört die Einführung eines umfassenden Risikomanagementsystems. Dieses System soll dazu dienen, potenzielle Sicherheitsrisiken zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Neben dem Risikomanagement müssen Apotheken auch Verschlüsselungskonzepte für ihre Daten einführen. Diese Verschlüsselung schützt die sensiblen Informationen der Patienten vor unbefugtem Zugriff und verringert das Risiko von Datenlecks. Darüber hinaus müssen Backup-Systeme eingerichtet werden, um im Falle eines Cyberangriffs Datenverluste zu verhindern und den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Das Gesetz führt zudem ein dreistufiges Meldesystem ein, das Apotheken verpflichtet, bei einem Cybersicherheitsvorfall strikte Fristen einzuhalten. Innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls muss eine Erstmeldung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen. Innerhalb von 72 Stunden muss ein detailliertes Update über den Vorfall und die getroffenen Maßnahmen bereitgestellt werden. Schließlich muss innerhalb eines Monats ein umfassender Abschlussbericht über die Ursachen, Auswirkungen und ergriffenen Maßnahmen eingereicht werden. Bei Nichteinhaltung dieser Meldepflichten drohen hohe Bußgelder, die von 100.000 Euro bis zu 20 Millionen Euro reichen können, abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Größe des betroffenen Unternehmens.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat bereits auf die möglichen finanziellen Belastungen hingewiesen, die durch die neuen Vorschriften entstehen könnten. Die ABDA äußerte Bedenken, dass die zusätzlichen Anforderungen insbesondere kleinere Apotheken vor erhebliche Herausforderungen stellen könnten. Die zusätzliche finanzielle Belastung und der erhöhte administrative Aufwand könnten die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken weiter verschärfen. Daher fordert die ABDA gezielte Unterstützung und Fördermaßnahmen für die betroffenen Betriebe, um die zusätzlichen Kosten abzufedern und die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zu erleichtern.


Kommentar:

Die neuen Cybersicherheitsvorschriften, die ab Januar 2025 für Apotheken in Kraft treten, sind zweifellos ein bedeutender Fortschritt zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyberangriffen. Das NIS2UmsuCG verfolgt ein wichtiges Ziel: die Erhöhung der Sicherheitsstandards und die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit von Apotheken auch im Falle eines Cybervorfalls. Die Notwendigkeit, sensible Daten und den Betrieb vor digitalen Bedrohungen zu schützen, ist angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Raffinesse von Cyberangriffen verständlich und notwendig.

Jedoch bringt die Umsetzung der neuen Vorschriften erhebliche Herausforderungen mit sich, insbesondere für kleinere Apotheken. Die finanziellen und administrativen Anforderungen, die mit der Einführung der neuen Sicherheitsmaßnahmen verbunden sind, könnten für viele Betriebe eine große Belastung darstellen. Die zusätzlichen Kosten für die Implementierung von Risikomanagementsystemen, Verschlüsselungstechnologien und Backup-Lösungen sind nicht unerheblich. Zudem stellen die strengen Meldepflichten und die damit verbundenen Bußgelder ein Risiko für die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken dar.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die politischen Entscheidungsträger und zuständigen Behörden nicht nur die neuen Regelungen festlegen, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Apotheken entwickeln. Förderprogramme, finanzielle Hilfen und spezialisierte Beratungsangebote könnten dazu beitragen, die zusätzlichen Kosten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Eine umfassende Unterstützung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Cybersicherheitsvorschriften effektiv umgesetzt werden können, ohne die wirtschaftliche Existenz der Apotheken zu gefährden. Nur durch eine ausgewogene und durchdachte Unterstützung können wir sicherstellen, dass die notwendigen Sicherheitsstandards erreicht werden, ohne die Apotheken übermäßig zu belasten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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