ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 28.08.2024 – Apotheken-News: Berufsunfähigkeitsversicherung, Apothekenproteste und neue Gesetzgebung
    28.08.2024 – Apotheken-News: Berufsunfähigkeitsversicherung, Apothekenproteste und neue Gesetzgebung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Das Kammergericht Berlin entschied, dass Teilzeitarbeit nicht automatisch mit Vollzeitarbeit in Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichge...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Berufsunfähigkeitsversicherung, Apothekenproteste und neue Gesetzgebung

 

Kammergericht Berlin stärkt Schutz für Versicherte, während Apothekenteams gegen gesundheitspolitische Maßnahmen aufbegehren und das Kabinett das umstrittene Gesundes-Herz-Gesetz verabschiedet. Finanzielle Einbußen durch Skonto-Sperre belasten Apotheker in Bayern erheblich.

Das Kammergericht Berlin entschied, dass Teilzeitarbeit nicht automatisch mit Vollzeitarbeit in Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichgestellt wird, was den Schutz für Versicherte vor ungerechtfertigten Kürzungen stärkt. Währenddessen protestieren Apothekenteams in Dresden und Erfurt gegen gesundheitspolitische Maßnahmen, und SPD-Ministerin Petra Köpping droht mit dem Vermittlungsausschuss. Das Kabinett verabschiedete heute das umstrittene Gesundes-Herz-Gesetz, und Apotheker in Bayern kämpfen mit finanziellen Einbußen von bis zu 8000 Euro monatlich wegen der Skonto-Sperre.


Am 8. August 2023 fällte das Kammergericht Berlin ein bedeutendes Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung, das für Versicherte weitreichende Folgen haben könnte. Die Entscheidung stellt klar, dass eine Teilzeitarbeit nicht automatisch als „vergleichbar“ mit einer Vollzeittätigkeit eingestuft wird, wenn es um Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherungen geht. Diese Klarstellung bedeutet, dass Versicherte, die nach einer Berufsunfähigkeit eine Teilzeittätigkeit aufnehmen, nicht zwingend mit den vollen Leistungen einer früheren Vollzeittätigkeit rechnen können. Versicherungsunternehmen müssen nun die individuellen Bedingungen neuer beruflicher Tätigkeiten berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Versicherte nicht unfair behandelt werden. Das Urteil stärkt damit den Schutz der Versicherten vor möglichen Leistungskürzungen.

Unterdessen haben sich seit dem Nachmittag des 28. August 2024 Apothekenteams in Dresden und Erfurt zu Protestaktionen versammelt. Die Proteste richten sich gegen eine Reihe geplanter gesundheitspolitischer Maßnahmen, die von den Apothekern als nachteilig für ihre Arbeitsbedingungen und finanziellen Situationen angesehen werden. Die Demonstranten fordern von den politischen Entscheidungsträgern eine Überprüfung und Anpassung der Vorschriften. SPD-Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärte, dass man im Falle einer ungebremsten Durchsetzung der Maßnahmen überlegt, den Vermittlungsausschuss einzuschalten, um einen Konsens im Gesetzgebungsprozess zu finden und die Interessen der Apotheken besser zu vertreten.

Gleichzeitig hat das Kabinett heute das Gesundes-Herz-Gesetz verabschiedet, das in der Öffentlichkeit gemischte Reaktionen hervorruft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, indem es neue Richtlinien und Maßnahmen zur Herzgesundheit einführt. Während das Gesetz von vielen Ärzten begrüßt wird, die die beabsichtigten Verbesserungen im Gesundheitswesen unterstützen, stieß es zunächst auf heftige Proteste, die auf die Belastungen und Herausforderungen hinwiesen, die die Reformen mit sich bringen könnten. Die politische und gesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen des Gesetzes bleibt intensiv und kontrovers.

Zusätzlich berichten Apotheker in Bayern von erheblichen finanziellen Einbußen aufgrund der neuen Skonto-Sperre. Diese Regelung hat zu monatlichen Verlusten von bis zu 8000 Euro für einige Apotheker geführt, was ihre wirtschaftliche Lage stark belastet. Die Skonto-Sperre reduziert die Möglichkeit, Rabatte auf Medikamente zu gewähren, was die finanziellen Spielräume der Apotheken erheblich einschränkt. Die Apotheker fordern eine Überprüfung der Regelungen, um die finanzielle Stabilität ihrer Betriebe zu sichern und weiterhin eine hochwertige Versorgung der Patienten gewährleisten zu können.


Kommentar:

Das Urteil des Kammergerichts Berlin zur Berufsunfähigkeitsversicherung bringt dringend benötigte Klarheit und Gerechtigkeit für Versicherte. Die Entscheidung, dass Teilzeitarbeit nicht automatisch mit Vollzeitarbeit gleichgestellt wird, schützt die Versicherten vor ungerechtfertigten Leistungskürzungen und stellt sicher, dass ihre individuellen beruflichen Umstände fair bewertet werden. Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz und die Rechte der Versicherten zu stärken und potenzielle Missbrauchsmöglichkeiten durch Versicherungsunternehmen zu reduzieren.

Die Proteste der Apothekenteams in Dresden und Erfurt sind ein deutlicher Ausdruck der Unzufriedenheit im Gesundheitssektor. Die drohende Einberufung des Vermittlungsausschusses durch Ministerin Köpping zeigt, wie ernst die Situation ist und wie komplex die Verhandlungen über gesundheitspolitische Maßnahmen sind. Die gemischten Reaktionen auf das Gesundes-Herz-Gesetz verdeutlichen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Reformen, die sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben können. Die breite Diskussion und die teils widersprüchlichen Reaktionen auf das Gesetz unterstreichen die Herausforderungen, vor denen die Politik steht, wenn sie versucht, ein Gleichgewicht zwischen Verbesserungen und möglichen Belastungen zu finden.

Besonders besorgniserregend sind die finanziellen Einbußen der Apotheker in Bayern aufgrund der Skonto-Sperre. Die signifikanten monatlichen Verluste belasten die Apotheken und könnten langfristige Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben. Die politischen Entscheidungsträger müssen die finanziellen Herausforderungen der Apotheken ernst nehmen und Lösungen finden, um sicherzustellen, dass die Apotheken weiterhin in der Lage sind, qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten. Die kommenden Wochen könnten entscheidend dafür sein, wie die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken