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  • 28.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Versicherungsfragen, Gesundheitsrisiken und pharmazeutische Fortschritte
    28.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Versicherungsfragen, Gesundheitsrisiken und pharmazeutische Fortschritte
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Von Kürzungen bei der BU-Rente und steigenden Steuerbelastungen für Rentner über die Risiken des Krankengeldes für Selbstständige bis...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Versicherungsfragen, Gesundheitsrisiken und pharmazeutische Fortschritte

 

Wie neue Entwicklungen in der BU-Rente, Rentenbesteuerung, Krankengeld und Medikamentenversorgung die Gesellschaft beeinflussen

Von Kürzungen bei der BU-Rente und steigenden Steuerbelastungen für Rentner über die Risiken des Krankengeldes für Selbstständige bis hin zu den Herausforderungen im Apotheken-Notdienst: Diese Themen beschäftigen derzeit viele Menschen in Deutschland. Während der Pharmakonzern Stada trotz Erkältungsflaute wächst, geben neue Studien Entwarnung bezüglich Paracetamol in der Schwangerschaft und belegen die Wirksamkeit offener Placebos. Patienten mit Nierenkrankheiten leiden unter Lieferengpässen, doch es gibt Hoffnung mit der Zulassung von Erdafitinib für fortgeschrittenen Blasenkrebs. Zudem steigt die Zahl der akuten Gastritisfälle, was auf stressige Lebensbedingungen und ungesunde Gewohnheiten zurückzuführen ist.

 

BU-Rente: Warum Kürzungen für Versicherer tabu sind

Versicherungsnehmer der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) können aufatmen: Der Versicherer darf die vertraglich vereinbarte BU-Rente im Versicherungsfall in der Regel nicht kürzen. Dies ergibt sich aus der besonderen Struktur der BU-Versicherung, die als sogenannte Summenversicherung konzipiert ist.

Anders als bei Schadensversicherungen, wo lediglich der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen wird, erfolgt bei der Summenversicherung eine abstrakte Bedarfsdeckung. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls die vereinbarte Summe erhält, unabhängig davon, welche konkreten Kosten oder Verluste ihm entstanden sind. Die Auszahlung der BU-Rente ist also nicht an den Nachweis eines konkreten Schadens gekoppelt, sondern ausschließlich an den Nachweis des Eintritts des Versicherungsfalls und der Erfüllung der Vertragsbedingungen, wie etwa der BU-Klausel.

Besonders relevant wird dieses Thema, wenn der Versicherungsfall durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde. In solchen Fällen könnten Versicherer normalerweise Regressansprüche gegen den Schädiger geltend machen. Doch bei der BU-Versicherung ist dies nicht der Fall, da das Bereicherungsverbot hier keine Anwendung findet. Der Versicherer hat somit keine Möglichkeit, sich gegenüber einem Dritten schadlos zu halten.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die für Versicherungsnehmer von Bedeutung sind. So kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei werden, wenn etwa eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nachgewiesen wird. In solchen Fällen hat der Versicherer das Recht, den Vertrag anzufechten, zurückzutreten oder zu kündigen. In seltenen Fällen kann auch eine Vertragsanpassung in Betracht kommen.

Versicherungsnehmer sollten daher die Vertragsbedingungen und ihre Anzeigepflichten genau kennen, um im Versicherungsfall auf der sicheren Seite zu sein.

Die BU-Versicherung ist für viele Menschen eine entscheidende Absicherung im Ernstfall. Die gute Nachricht: Wer sich korrekt verhält, kann sich auf die vereinbarte Rente verlassen. Doch der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Wer die vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht ernst nimmt, riskiert, im Ernstfall ohne Absicherung dazustehen. Das zeigt, wie wichtig es ist, den Vertragsabschluss nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Versicherungen sind ein Versprechen auf die Zukunft, und das Vertrauen der Kunden basiert auf der Sicherheit, dass dieses Versprechen im Ernstfall gehalten wird. Daher ist es unerlässlich, dass Versicherungsnehmer transparent agieren und ihre Verträge sorgfältig prüfen. Denn nur so lässt sich verhindern, dass die Absicherung im entscheidenden Moment versagt.

Zugleich ist es ein Signal an die Versicherer, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ihre Kunden umfassend über Rechte und Pflichten aufzuklären. Nur so kann das Vertrauen in die Branche erhalten und gestärkt werden. Versicherungen sind mehr als nur Verträge – sie sind ein essenzieller Bestandteil der sozialen Sicherheit.

 

Rentenfalle Steuer: Wie Deutschlands Rentner zunehmend belastet werden

Die Besteuerung von Renten in Deutschland unterliegt einer Vielzahl von Regelungen, die Rentner immer stärker belasten. Grundsätzlich müssen Rentner, die gesetzliche Rentenbezüge, betriebliche oder private Altersvorsorgeleistungen sowie Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalerträgen erhalten, diese Einkünfte versteuern. Dies gilt auch für Einkommen aus landwirtschaftlicher, freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit sowie für Arbeitseinkommen im Rentenalter.

Ob und in welchem Umfang die Rente versteuert werden muss, hängt vom Beginn des Rentenbezugs, der Höhe der Einkünfte und dem Grundfreibetrag ab. Dieser Freibetrag, der das Existenzminimum sichert, liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Einzelpersonen und 23.208 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Überschreiten die Einkünfte diesen Betrag, ist der Rentner verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Besonders entscheidend ist der sogenannte Rentenfreibetrag, der den steuerfreien Anteil der Rente festlegt. Dieser Freibetrag bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer unverändert und wird auf Basis des Jahres ermittelt, in dem der Rentenbezug begann. Während vor 2005 noch 50 Prozent der gesetzlichen Rente steuerfrei blieben, stieg der zu versteuernde Anteil seither kontinuierlich an. Im Jahr 2024 müssen Rentner, deren Rentenbezug in diesem Jahr beginnt, bereits 83 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Bis zum Jahr 2058 wird dieser Anteil auf 100 Prozent ansteigen.

Beispielhaft: Ein Rentner, der 2023 in Rente ging und 2024 eine Jahresbruttorente von 15.000 Euro erhält, kann einen Rentenfreibetrag von 2.625 Euro geltend machen. Dieser Betrag bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer steuerfrei. Steigt die Rente durch jährliche Anpassungen, wird dieser Anstieg jedoch voll versteuert.

Darüber hinaus können Rentner Ausgaben wie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Auch Sonderausgaben wie Spenden und Vorsorgeaufwendungen wirken sich steuermindernd aus. Für das Steuerjahr 2023 steht Rentnern ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro zu, höhere nachweisbare Werbungskosten können ebenfalls abgesetzt werden.

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 gilt der 2. September 2024 als Frist. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist auf den 2. Juni 2025.

Detaillierte Informationen zur Rentenbesteuerung bietet die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Diese Broschüre berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Änderungen und bietet umfassende Erläuterungen zur Besteuerung von Renten und anderen Alterseinkünften.

Die fortschreitende Besteuerung von Renten in Deutschland ist ein Zeichen für die zunehmende Belastung der Rentnergeneration. Was einst als Sicherheit im Alter gedacht war, wird durch den schrittweisen Anstieg des zu versteuernden Rentenanteils immer mehr zur Steuerfalle. Rentner, die jahrzehntelang in die Sozialversicherung eingezahlt haben, müssen nun zusehen, wie ihre ohnehin oft knappen Einkünfte zunehmend durch Steuern geschmälert werden.

Besonders problematisch ist, dass der steuerfreie Rentenfreibetrag nicht an die Rentenanpassungen gekoppelt ist. Während die Rente jährlich steigt, bleibt der Freibetrag unverändert, was dazu führt, dass immer mehr Rentner in die Steuerpflicht rutschen. Dieser Umstand trifft vor allem diejenigen, die bereits mit geringen Renten auskommen müssen, besonders hart.

Die politische Entscheidung, bis 2058 eine vollständige Besteuerung der Rentenbezüge einzuführen, könnte langfristig zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Rentnergeneration führen. Es stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und gespart haben, im Alter nochmals so stark zur Kasse gebeten werden.

Letztlich wird die Steuerpolitik in Bezug auf Renten zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema, das dringend einer breiteren Diskussion bedarf. Es braucht eine Balance zwischen notwendigen staatlichen Einnahmen und der Sicherung eines würdevollen Lebensabends für die ältere Bevölkerung. Nur so kann das Vertrauen in die Alterssicherung und das Steuersystem aufrechterhalten werden.

 

Krankengeld für Selbstständige – Ein Blick auf Rechte und Risiken

Selbstständige und Freiberufler genießen zahlreiche Freiheiten, doch im Krankheitsfall können sie schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Anders als Angestellte haben sie keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld, sondern müssen sich aktiv darum kümmern. Das Krankengeld stellt eine wichtige Absicherung dar, die Selbstständige im Krankheitsfall vor finanziellen Einbußen schützen soll. Doch um diese Leistung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Selbstständige haben die Möglichkeit, sich entweder privat zu versichern oder freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzuschließen. Der Vorteil der GKV besteht darin, dass die Beiträge einkommensabhängig berechnet werden. Allerdings müssen Selbstständige, die Krankengeld beziehen möchten, den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent wählen und eine sogenannte Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse abgeben. Diese Erklärung ist notwendig, um den Anspruch auf Krankengeld zu erwerben. Wer den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent wählt, hat keinen Anspruch auf diese Leistung.

Das Krankengeld wird in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, es sei denn, der Selbstständige hat mit seiner Krankenkasse einen früheren Leistungsbeginn vereinbart. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettolohns. Die Auszahlung ist auf einen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag begrenzt, basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro monatlich.

Die Bezugsdauer ist auf maximal 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums begrenzt. Diese Regelung gilt auch bei wiederholten Erkrankungen mit unterschiedlichen Diagnosen. Eine Besonderheit für Selbstständige besteht darin, dass sie im Falle einer erneuten Krankheit nach einer Arbeitsaufnahme für sechs Wochen vom Krankengeldbezug ausgeschlossen sind, was zu erheblichen finanziellen Engpässen führen kann.

Ein weiterer Nachteil des Wahltarifs für Krankengeld ist die Bindung an die Krankenkasse für mindestens drei Jahre. In dieser Zeit ist ein Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht möglich. Darüber hinaus haben Selbstständige, die kein Einkommen erzielen oder deren Unternehmen während der Krankheit weiterhin Einnahmen generiert, keinen Anspruch auf Krankengeld. Dies kann insbesondere in Verlustjahren oder bei Unternehmensneugründungen problematisch sein.

Das Krankengeld ist zwar steuerfrei, doch es erhöht den persönlichen Steuersatz für das übrige Einkommen. Selbstständige sollten daher sorgfältig abwägen, ob sie den Wahltarif für Krankengeld wählen, da diese Entscheidung nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche Verpflichtungen und Risiken mit sich bringt.

Das Krankengeld ist für Selbstständige eine unverzichtbare Absicherung im Krankheitsfall. Es bietet eine finanzielle Unterstützung, die den Lebensunterhalt sichert, wenn die eigene Arbeitskraft plötzlich ausfällt. Allerdings zeigt die Praxis, dass die gesetzlichen Regelungen für Selbstständige nicht ausreichend sind. Die starre Bindung an die Krankenkasse für drei Jahre, die Sperrzeit bei erneuter Krankheit und die hohen Hürden für den Bezug des Krankengeldes machen deutlich, dass hier Reformbedarf besteht.

Gerade in einem Wirtschaftszweig, der von Flexibilität und Eigenverantwortung lebt, sollten die Absicherungsmöglichkeiten besser an die Bedürfnisse von Selbstständigen angepasst werden. Die aktuelle Regelung zwingt viele Selbstständige, sich umfassend mit ihren Versicherungsoptionen auseinanderzusetzen und dabei komplexe und oft unklare Vorschriften zu verstehen. Der Gesetzgeber ist gefordert, hier nachzubessern und für eine gerechtere und praktikablere Absicherung zu sorgen, die den besonderen Herausforderungen der Selbstständigkeit gerecht wird.

Eine Anpassung der Regelungen könnte nicht nur das finanzielle Risiko im Krankheitsfall verringern, sondern auch dazu beitragen, dass sich mehr Menschen für die Selbstständigkeit entscheiden. Denn wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, sollte sich darauf verlassen können, dass er im Krankheitsfall nicht ohne ausreichende Absicherung dasteht. Derzeit ist das leider oft nicht der Fall. Es ist Zeit, die Lücken in der Absicherung von Selbstständigen zu schließen und ihnen die Sicherheit zu geben, die sie für ihre wichtige wirtschaftliche Tätigkeit brauchen.

 

Retaxationsgefahren im Apotheken-Notdienst: Was Betreiber beachten müssen

Der Notdienst in Apotheken stellt eine besondere Herausforderung dar. Neben der verlängerten Arbeitszeit und der oft schwierigen Erreichbarkeit von Ärzten müssen Apotheker dringend benötigte Arzneimittel bereitstellen. Der Gesetzgeber hat die speziellen Bedingungen des Notdienstes anerkannt und Apothekern erweiterte rechtliche Möglichkeiten eingeräumt, um flexibel reagieren zu können. Trotz dieser Erleichterungen sind die Vorgaben des Rahmenvertrags auch im Notdienst zu beachten, was für Apothekenbetreiber eine potenzielle Gefahr für Retaxationen darstellt.

Mit der Einführung des „Lieferengpass-Gesetzes“ (ALBVVG) hat der Gesetzgeber auf die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit von Arzneimitteln in Deutschland reagiert. Diese Problematik hat sich in den letzten Jahren verschärft, weshalb es notwendig war, den Apotheken mehr Handlungsspielraum zu geben. Im Rahmen des ALBVVG wurde § 129 Abs. 2a Sozialgesetzbuch (SGB) V angepasst, um Apothekern auch im Notdienst den Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln gegen wirkstoffgleiche Präparate zu ermöglichen.

Wichtig für Apothekenbetreiber ist dabei, die spezifischen Vorgaben zu beachten, um Retaxationen zu vermeiden. Abweichungen von den regulären Regeln zur Abgabe von Arzneimitteln gemäß § 129 SGB V sind nur dann erlaubt, wenn die Nichtverfügbarkeit eindeutig dokumentiert und ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgewählt wurde. Der Austausch muss den im Gesetz festgelegten Kriterien entsprechen, damit die Abrechnung durch die Krankenkassen anerkannt wird. Andernfalls drohen Retaxationen, die für Apotheken erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.

Die Einführung des Lieferengpass-Gesetzes war ein längst überfälliger Schritt, um Apotheken mehr Flexibilität im Umgang mit nicht verfügbaren Arzneimitteln zu ermöglichen. Besonders im Notdienst, wenn schnelle Entscheidungen gefragt sind, ist es essenziell, dass Apotheker handeln können, ohne Angst vor Retaxationen zu haben. Dennoch zeigt sich in der Praxis, dass die rechtlichen Erleichterungen immer noch ein zweischneidiges Schwert sind.

Die Vorgaben des Rahmenvertrags sind auch im Notdienst zu beachten – eine Tatsache, die in der Hektik schnell übersehen werden kann. Doch ein kleiner Fehler, sei es bei der Dokumentation oder der Auswahl des Ersatzpräparats, kann für Apotheken teuer werden. Retaxationen sind nicht nur ein finanzieller Verlust, sie werfen auch ein Licht auf die oft zu komplexen und bürokratischen Hürden, die Apotheken in ihrer täglichen Arbeit überwinden müssen.

Der Gesetzgeber hat hier die richtige Richtung eingeschlagen, muss aber weiter daran arbeiten, dass die neuen Regelungen auch in der Praxis greifen und nicht zu einer weiteren Belastung für die ohnehin schon stark beanspruchten Apotheker führen. Ein einfacheres und klareres System wäre wünschenswert, damit Apotheken auch im Notdienst ihren wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung ohne unnötige bürokratische Hürden leisten können.

 

Stada wächst trotz Erkältungsflaute: Erfolgreiche Strategie treibt Umsatz

Der Pharmakonzern Stada hat im ersten Halbjahr 2024 trotz einer schwachen Erkältungssaison ein solides Wachstum verzeichnet. Der Umsatz des Unternehmens stieg um 9 Prozent auf insgesamt zwei Milliarden Euro. Besonders positiv entwickelten sich die Segmente Generika und Spezialpharmazeutika, die um 12 Prozent beziehungsweise 14 Prozent zulegten. Im Bereich der rezeptfreien Medikamente, der um 3 Prozent wuchs, blieb das Wachstum hinter den anderen Segmenten zurück, was auf die milde Erkältungs- und Hustensaison zurückzuführen ist. Diese führte zu einer deutlich geringeren Nachfrage nach entsprechenden Produkten. Ohne diesen dämpfenden Effekt hätte das Segment ein zweistelliges organisches Wachstum erreicht.

Trotz dieser Herausforderungen konnte Stada einen Nettogewinn von 186 Millionen Euro verzeichnen, was einem Zuwachs von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. CEO Peter Goldschmidt betonte, dass das kontinuierliche Wachstum die Stärke der Drei-Säulen-Strategie des Unternehmens unterstreiche, die auf Consumer Healthcare, Generika und Spezialpharmazeutika basiere. Goldschmidt hob hervor, dass Stada kontinuierlich über dem Marktdurchschnitt wachse, was die Widerstandsfähigkeit und Effizienz des Unternehmens beweise.

Das starke Wachstum im Generikabereich wurde unter anderem durch die erfolgreiche Einführung komplexer Generika wie Rivaroxaban und Dabigatran in mehreren europäischen Ländern getrieben. Zudem profitierte Stada von einer positiven Marktanteilsentwicklung in wichtigen Märkten wie Deutschland, Italien und Frankreich. Ein zentraler Erfolgsfaktor war die hohe Liefersicherheit und wettbewerbsfähige Preise, die das Unternehmen im Wettbewerb stark positionierten.

Im Biosimilars-Segment konnte Stada ebenfalls Fortschritte verzeichnen. Die Markteinführung des Ustekinumab-Biosimilars Uzpruvo in Deutschland und 13 weiteren europäischen Ländern markierte einen bedeutenden Meilenstein, nachdem die Exklusivitätsrechte des Originalpräparats abgelaufen waren. Weitere wichtige Beiträge zum Wachstum in diesem Segment kamen von Produkten wie Lecigon, einem Parkinsonmittel, und Kinpeygo, einem Orphan-Medikament für eine seltene Nierenerkrankung.

Der Bereich der rezeptfreien Medikamente und Freiwahlprodukte entwickelte sich ebenfalls erfreulich, obwohl das Wachstum im Vergleich zu anderen Segmenten moderater ausfiel. Erfolgreiche Produkte wie Nizoral und Terzolin im Haarpflegesegment sowie die von Sanofi übernommenen Antistax-Venenmittel trugen hier maßgeblich zum Umsatz bei. Auch die Erweiterung des Eunova-Sortiments und die Aktivierung des Elektrolytpräparats Elotrans Reload sowie die Einführung neuer Zoflora-Desinfektionsmittel zeigten positive Effekte.

Die Halbjahreszahlen wurden ohne Berücksichtigung des Russland-Geschäfts präsentiert, das Stada ausgliedern möchte. Diese Maßnahme steht im Kontext geplanter Schritte für einen möglichen Verkauf oder Börsengang des Unternehmens. Das Russland-Geschäft, das zuletzt über 15 Prozent zum Umsatz beitrug, wurde dabei als eine bedeutende Hürde betrachtet. Stada hatte trotz des Ukraine-Kriegs an der medizinischen Versorgung in Russland festgehalten, was im Vorjahr zu Abschreibungen führte.

Die Verhandlungen über einen möglichen Verkauf oder Börsengang von Stada dauern indes an. Die Eigentümer Bain Capital und Cinven führen weiterhin Gespräche mit potenziellen Käufern und bereiten parallel einen Börsengang vor.

Der anhaltende Erfolg von Stada zeigt, dass der Pharmakonzern auch in einem herausfordernden Marktumfeld in der Lage ist, seine Wachstumsziele zu erreichen. Die Strategie, sich auf die drei Säulen Consumer Healthcare, Generika und Spezialpharmazeutika zu stützen, erweist sich als klug und robust. Insbesondere die Expansion im Bereich der Generika und Biosimilars zeigt, dass Stada bereit ist, in hochkompetitiven und gleichzeitig zukunftsträchtigen Märkten zu investieren.

Gleichzeitig wirft die Entscheidung, das Russland-Geschäft auszugliedern, um einen Verkauf oder Börsengang zu erleichtern, Fragen auf. Zwar ist es nachvollziehbar, dass die Eigentümer den Konzern auf eine Weise positionieren wollen, die maximale Attraktivität für Investoren bietet. Doch die moralischen und politischen Implikationen des Verbleibs im russischen Markt während des Ukraine-Kriegs werden weiterhin Thema bleiben.

Stada steht somit vor einer Gratwanderung: Einerseits muss das Unternehmen sein operatives Geschäft weiter stärken und expandieren, andererseits sollte es nicht die ethischen und reputationsrelevanten Aspekte aus den Augen verlieren, die in einer globalisierten und vernetzten Welt von zunehmender Bedeutung sind. Wie gut Stada diesen Spagat meistert, wird letztlich auch darüber entscheiden, wie nachhaltig das jetzige Wachstum tatsächlich ist.

 

Paracetamol in der Schwangerschaft: Neue Studie entkräftet Autismus- und ADHS-Verdacht, doch Zweifel bleiben

Eine kürzlich veröffentlichte schwedische Studie hat den langjährigen Verdacht entkräftet, dass die Einnahme von Paracetamol während der Schwangerschaft das Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen wie Autismus und ADHS bei Kindern erhöhen könnte. Die Forscher analysierten Daten von über 2,4 Millionen in Schweden geborenen Kindern, die zwischen 1995 und 2019 zur Welt kamen, und berücksichtigten dabei auch Geschwistervergleiche. Diese Methode half, familiäre Einflussfaktoren herauszufiltern und ergab keine Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Konsum des Schmerzmittels und den besagten Störungen.

Dennoch gerät die Studie in die Kritik. Zentrale Bedenken richten sich gegen die Datengrundlage: Die verwendeten Informationen stammen aus dem schwedischen medizinischen Geburtenregister, das keine detaillierten Angaben über die Dosis, Dauer oder den Zeitpunkt der Paracetamol-Einnahme enthält. Experten bemängeln, dass diese Lücken die Ergebnisse verfälschen könnten. Zudem wird die niedrige Prävalenz von 7,5 % der Frauen, die während der Schwangerschaft Paracetamol einnahmen, hinterfragt. Diese Rate liegt deutlich unter den Werten anderer europäischer Studien, in denen bis zu 56 % der Mütter während der Schwangerschaft Paracetamol konsumierten. Kritiker vermuten eine unzureichende Erfassung des tatsächlichen Medikamentenkonsums.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Fokussierung der Studie auf neurologische Entwicklungsstörungen. Andere potenzielle Risiken, wie die Möglichkeit eines erhöhten Asthma-Risikos oder Hodenhochstand bei männlichen Nachkommen, wurden in der Analyse nicht berücksichtigt. Frühere Untersuchungen deuten darauf hin, dass solche Risiken möglicherweise weniger mit dem Medikament selbst, sondern eher mit den gesundheitlichen Bedingungen der Mutter zusammenhängen könnten.

Trotz dieser Kritikpunkte unterstreichen die Autoren der Studie die Notwendigkeit, Paracetamol – wie jedes Medikament während der Schwangerschaft – nur unter strenger Indikationsstellung, in möglichst niedriger Dosierung und so kurz wie möglich anzuwenden. Diese Empfehlung spiegelt die Vorsicht wider, die bei der Einnahme von Medikamenten in der Schwangerschaft geboten ist, um mögliche Risiken für Mutter und Kind zu minimieren.

Die Ergebnisse der schwedischen Studie scheinen zunächst beruhigend: Kein erhöhtes Risiko für Autismus oder ADHS durch die Einnahme von Paracetamol in der Schwangerschaft – das klingt wie eine gute Nachricht. Doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich erhebliche Lücken in den Daten, die das Vertrauen in diese Entwarnung trüben.

Dass das medizinische Geburtenregister keine genauen Informationen zu Dosierung und Dauer des Paracetamol-Konsums liefert, ist mehr als nur ein Detail. Es handelt sich um eine zentrale Schwäche, die die Aussagekraft der Studie infrage stellt. Ohne diese Daten bleibt unklar, ob wirklich alle Fälle von Paracetamol-Einnahme erfasst wurden und ob die Dosierungen, die möglicherweise problematisch wären, ausreichend untersucht wurden.

Ebenso auffällig ist die deutlich niedrigere Prävalenzrate der Paracetamol-Nutzung im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Diese Diskrepanz lässt vermuten, dass viele Fälle möglicherweise nicht erfasst oder gemeldet wurden, was das Ergebnis verzerren könnte.

Auch wenn die Studie Entwarnung gibt, sollte sie nicht als Freibrief für den unkritischen Einsatz von Paracetamol in der Schwangerschaft verstanden werden. Der vorsichtige Umgang mit Medikamenten in dieser sensiblen Phase bleibt oberstes Gebot. Denn die Gesundheit von Mutter und Kind hängt nicht nur von der Vermeidung akuter Risiken ab, sondern auch davon, langfristige Konsequenzen im Blick zu behalten.

 

Offene Placebos: Wirksamkeit auch ohne Arztbesuch bestätigt

Eine neue Studie der Michigan State University hat gezeigt, dass offene Placebos, bei denen Patienten wissen, dass sie ein wirkstofffreies Mittel einnehmen, moderate Symptome von Stress, Angst und Depressionen lindern können – und das sogar ohne direkten Kontakt zu einem Arzt. Die Ergebnisse der zweiwöchigen Studie, die im Journal "Applied Psychology: Health and Well-Being" veröffentlicht wurden, zeigen, dass diese Placebos selbst dann wirksam sind, wenn sie lediglich nach einer Online-Aufklärung per Post verschickt werden.

An der Studie nahmen 61 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren teil, die während der Covid-19-Pandemie unter moderatem Stress, Angst und Depressionen litten. Personen mit diagnostizierten psychischen Erkrankungen oder solchen, die bereits Psychopharmaka einnahmen, wurden ausgeschlossen, um die Ergebnisse nicht zu verfälschen. Die Teilnehmer wurden in zwei Gruppen aufgeteilt: Während die Kontrollgruppe keine Behandlung erhielt, wurden den Teilnehmern der zweiten Gruppe offene Placebos nach einer Online-Konsultation zugeschickt.

Im Verlauf der Studie wurden die Symptome der Teilnehmer in vier virtuellen Sitzungen erfasst. Die Ergebnisse zeigten, dass die Placebogruppe signifikante Verbesserungen erlebte. Der allgemeine Stress reduzierte sich in dieser Gruppe im Durchschnitt um 7,52 Einheiten, verglichen mit nur 2,56 Einheiten in der Kontrollgruppe. Ähnliche positive Effekte wurden bei den Angstsymptomen (minus 6,62 Einheiten gegenüber 1,88 Einheiten) und den Depressionssymptomen (minus 9,76 Einheiten gegenüber 2,44 Einheiten) beobachtet. Lediglich bei Covid-19-bezogenem Stress gab es keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen den beiden Gruppen.

Die Forscher interpretieren diese Ergebnisse als Hinweis darauf, dass offene Placebos eine einfache, aber dennoch effektive Methode zur Linderung psychischer Belastungen sein könnten – auch ohne den Aufwand eines persönlichen Arztbesuchs. "Wir freuen uns, dass eine Intervention, die nur minimalen Aufwand erfordert, dennoch signifikante Vorteile bringen kann", sagte der Seniorautor der Studie, Professor Dr. Jason Moser. Dr. Darwin A. Guevarra, der Erstautor der Studie, betonte, dass die Möglichkeit, offene Placebos per Fernkonsultation zu verabreichen, das Potenzial habe, vielen Menschen zu helfen, die keinen Zugang zu traditionellen psychischen Gesundheitsdiensten haben.

Die Ergebnisse der Studie könnten insbesondere in Ländern wie den USA, wo viele Menschen keine Krankenversicherung haben, von großer Bedeutung sein. Es bleibt abzuwarten, ob offene Placebos in Zukunft als legitime und kostengünstige Ergänzung zu bestehenden Behandlungsformen für psychische Erkrankungen anerkannt werden.

Die Erkenntnisse dieser Studie könnten weitreichende Implikationen für das Gesundheitswesen haben. In einer Zeit, in der psychische Erkrankungen immer häufiger werden und der Zugang zu therapeutischen Angeboten oft eingeschränkt ist, bietet die Idee der offenen Placebos eine überraschend einfache, aber wirkungsvolle Lösung. Dass ein Placebo selbst dann wirkt, wenn Patienten über seine Wirkstofffreiheit aufgeklärt sind, mag zunächst kontraintuitiv erscheinen. Doch gerade diese Offenheit könnte das Vertrauen und die Selbstwirksamkeit der Patienten stärken, was möglicherweise der Schlüssel zur Wirksamkeit ist.

Besonders bemerkenswert ist die Möglichkeit, diese Placebos ohne persönlichen Arztkontakt zu verabreichen. In Zeiten von Telemedizin und zunehmender Digitalisierung des Gesundheitswesens könnte dies eine revolutionäre Entwicklung sein, die psychische Gesundheit auch in entlegene oder unterversorgte Regionen bringt. Allerdings bleibt die Frage offen, inwieweit solche Placebos eine echte Alternative zu traditionellen Therapien sein können oder ob sie lediglich eine Ergänzung darstellen sollten.

Kritisch könnte man anmerken, dass das Konzept der offenen Placebos zwar vielversprechend, aber noch nicht umfassend erforscht ist. Die kleine Stichprobengröße und die kurze Dauer der Studie lassen keine endgültigen Schlüsse zu. Es bedarf weiterer Forschung, um die langfristige Wirksamkeit und mögliche Einsatzbereiche dieser Methode zu bestätigen.

Nichtsdestotrotz bieten offene Placebos eine kostengünstige und zugängliche Option, die gerade in Gesundheitssystemen mit begrenzten Ressourcen eine wertvolle Ergänzung sein könnte. Es bleibt zu hoffen, dass diese ersten positiven Ergebnisse den Weg für weitergehende Studien und eine breitere Anwendung ebnen.

 

Lieferengpass bei Natriumhydrogencarbonat: Patienten mit Nierenkrankheiten in Not

Seit Monaten kämpfen nierenkranke Patienten in Deutschland mit einem ernsthaften Engpass bei der Versorgung mit Natriumhydrogencarbonat, insbesondere bei den Präparaten Bicanorm® und Nephrotrans®. Der Lieferengpass wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgestellt und dauert seit Anfang März 2024 an. Laut aktuellen Schätzungen wird die Situation voraussichtlich bis Mitte November 2024 andauern.

Der Hersteller Fresenius Medical Care GmbH führt den Engpass auf eine unerwartet hohe Nachfrage zurück. Die reduzierte Verfügbarkeit hat bereits dazu geführt, dass die Reserven von Nephrotrans® stark geschrumpft sind. Während gelegentlich einige Packungen an Apotheken ausgeliefert werden, sind die Präparate nicht ausreichend verfügbar, und ein Austausch durch andere Medikamente ist nicht zulässig.

Natriumhydrogencarbonat ist für viele nierenkranke Patienten von entscheidender Bedeutung. Das Medikament spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung des Säure-Basen-Haushalts, der für die normale Funktion von Enzymen, Hormonen sowie Muskel- und Nervenzellen notwendig ist. Ein stabiler pH-Wert des Blutes zwischen 7,35 und 7,45 wird durch verschiedene Puffersubstanzen wie Bicarbonat aufrechterhalten. Bei einem Mangel an Natriumhydrogencarbonat kann es zu einer metabolischen Azidose kommen, die ernsthafte gesundheitliche Komplikationen wie Herzprobleme oder sogar Koma nach sich ziehen kann.

Die aktuelle Lage verschärft sich besonders für Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion, da deren Fähigkeit zur Säureausscheidung und Bicarbonat-Reabsorption bereits eingeschränkt ist. Die Auswirkungen des Engpasses sind daher besonders gravierend, da eine unbehandelte metabolische Azidose die Nierenkrankheit weiter verschärfen und zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen kann.

Als kurzfristige Alternative werden gelegentlich nicht-magensaftresistente Präparate wie Bullrich Salz® Magentabletten oder Alkala® T vorgeschlagen. Diese Mittel sind jedoch nicht optimal, da sie in der Magensäure zu Kohlendioxid und Wasser reagieren, was zu einem Verlust der Wirksamkeit des Bicarbonats und möglichen Magenreizungen führen kann. Zudem sind diese Präparate nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar.

Experten, wie Prof. Julia Weinmann-Menke von der Klinik für Nephrologie an der Universität Mainz, betonen, dass die traditionell angewendeten Arzneimittel keine adäquate Ersatzlösung für Bicanorm® und Nephrotrans® darstellen. Die Behandlung der metabolischen Azidose sollte weiterhin mit magensaftresistenten Präparaten erfolgen, die eine effektive Bicarbonatversorgung gewährleisten.

Die Situation ist für Patienten und medizinisches Fachpersonal gleichermaßen herausfordernd. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Verfügbarkeit der betroffenen Medikamente wiederhergestellt werden kann und welche Maßnahmen getroffen werden, um die Versorgungslücke zu schließen.

Der anhaltende Lieferengpass bei den Natriumhydrogencarbonat-Präparaten Bicanorm® und Nephrotrans® offenbart eine ernsthafte Lücke im Gesundheitswesen, die für viele Patienten mit Nierenkrankheiten existenzielle Bedeutung hat. Der Engpass zeigt nicht nur die Abhängigkeit des Gesundheitssystems von spezifischen Medikamenten auf, sondern auch die Notwendigkeit eines robusteren Krisenmanagements und flexiblerer Alternativlösungen.

Es ist besorgniserregend, dass die betroffenen Patienten aufgrund der hohen Nachfrage und eingeschränkten Verfügbarkeit gezwungen sind, mit potenziell weniger wirksamen oder sogar schädlichen Alternativen auskommen zu müssen. Die gesundheitlichen Risiken, die mit einem Mangel an Natriumhydrogencarbonat einhergehen, sind erheblich und dürfen nicht unterschätzt werden.

Die Tatsache, dass magensaftresistente Formulierungen momentan nicht verfügbar sind, hebt die Dringlichkeit hervor, in solchen Situationen schnellere und effektivere Lösungen zu finden. Die betroffenen Patienten benötigen dringend verlässliche und sichere Therapieoptionen. Es ist an der Zeit, dass alle Beteiligten, einschließlich der Gesundheitsbehörden und Hersteller, zusammenarbeiten, um eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Medikamentenversorgung zu gewährleisten und zukünftigen Engpässen proaktiv vorzubeugen.

 

Erdafitinib zugelassen: Durchbruch in der Therapie von fortgeschrittenem Blasenkrebs

Die Europäische Kommission hat Erdafitinib, bekannt unter dem Handelsnamen Balversa®, zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem Urothelkarzinom zugelassen. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein in der Onkologie, insbesondere für diejenigen, deren Tumoren nicht operativ entfernt werden können oder die bereits Metastasen entwickelt haben. Urothelkarzinome machen mehr als 90 % der Blasenkrebserkrankungen aus und stellen eine erhebliche Herausforderung in der klinischen Behandlung dar. In Deutschland, wo das Harnblasenkarzinom die vierthäufigste Krebserkrankung bei Männern ist, wird die Markteinführung von Balversa® für Januar 2025 erwartet.

Erdafitinib ist ein Tyrosinkinase-Hemmer, der spezifisch auf den Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor 3 (FGFR3) abzielt. Mutationen dieses Rezeptors sind bei etwa 20 % der Patienten mit Urothelkarzinom nachweisbar und gelten als eine der Hauptursachen für das Tumorwachstum. Balversa® ist daher für Patienten zugelassen, die solche FGFR3-Genveränderungen aufweisen und bereits eine Therapie mit einem PD-(L)1-Inhibitor im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit erhalten haben.

Die Zulassung von Erdafitinib basiert auf den Ergebnissen der Phase-III-Studie THOR. In dieser Studie konnte das Medikament im Vergleich zu herkömmlichen Chemotherapie-Behandlungen eine signifikante Verbesserung des medianen Gesamtüberlebens, des medianen progressionsfreien Überlebens und der Gesamtansprechrate erzielen. Dabei traten bei 13,3 % der Patienten schwerwiegende behandlungsbedingte Nebenwirkungen auf, während in der Chemotherapiegruppe 24,1 % der Patienten solche Nebenwirkungen erfuhren. Zu den häufigsten Nebenwirkungen von Erdafitinib zählen Nagelveränderungen, zentrale seröse Retinopathie, Augenerkrankungen und Hyperphosphatämie.

Die Therapie mit Balversa® erfordert die tägliche Einnahme von Filmtabletten in Dosierungen von 3 mg, 4 mg oder 5 mg. Vor Beginn der Behandlung ist eine genetische Testung auf FGFR3-Mutationen erforderlich, da diese Mutationen die Voraussetzung für den Einsatz des Medikaments sind.

Mit der Einführung von Balversa® wird eine neue, gezielte Behandlungsoption für eine Patientengruppe verfügbar, deren Überlebensrate derzeit alarmierend niedrig ist. Die 5-Jahres-Überlebensrate bei Patienten mit metastasiertem Urothelkarzinom liegt unter 15 %. Diese Zulassung könnte daher dazu beitragen, das Überleben und die Lebensqualität vieler Patienten erheblich zu verbessern.

Die Zulassung von Erdafitinib für die Behandlung von fortgeschrittenem Urothelkarzinom stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Onkologie dar. In einer Zeit, in der personalisierte Medizin zunehmend an Bedeutung gewinnt, bietet Balversa® eine gezielte Therapieoption, die sich direkt an den molekularen Ursachen der Krankheit orientiert. Für Patienten, deren Tumoren eine FGFR3-Mutation aufweisen, bedeutet diese Behandlung eine neue Hoffnung in einer sonst düsteren Prognose.

Die positiven Ergebnisse der Phase-III-Studie THOR unterstreichen die Wirksamkeit von Erdafitinib und zeigen, dass die gezielte Hemmung von FGFR3 eine effektive Strategie sein kann, um das Fortschreiten der Krankheit zu verlangsamen und das Überleben zu verlängern. Besonders bemerkenswert ist, dass Erdafitinib weniger schwerwiegende Nebenwirkungen verursacht als herkömmliche Chemotherapien, was die Lebensqualität der Patienten deutlich verbessern könnte.

Dennoch bleiben Fragen offen. Wie wird sich die Therapie langfristig auf die Patienten auswirken? Werden mögliche Resistenzen gegen das Medikament auftreten? Und wie wird Erdafitinib in die bestehende Behandlungslandschaft integriert werden? Trotz dieser Unsicherheiten ist die Einführung von Balversa® ein hoffnungsvolles Zeichen für die Zukunft der Krebsbehandlung, das zeigt, wie wichtig die gezielte und personalisierte Therapie für die erfolgreiche Bekämpfung von Krebs ist. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Forschung und klinische Erfahrungen dazu beitragen werden, das volle Potenzial dieser Therapie auszuschöpfen.

 

Akute Gastritis: Ursachen, Symptome und effektive Behandlungsmöglichkeiten

In den letzten Wochen berichten Gesundheitsexperten von einem Anstieg der Fälle akuter Gastritis, einer entzündlichen Erkrankung der Magenschleimhaut. Diese plötzliche Entzündung kann durch verschiedene Faktoren wie übermäßigen Kaffeekonsum, stressige Lebensbedingungen, stark gewürzte Speisen und Alkohol verursacht werden. Die Symptome umfassen typischerweise starke Schmerzen im Oberbauch, ein unangenehmes Völlegefühl, Appetitlosigkeit, Übelkeit und gelegentlich Erbrechen. Während akute Gastritis meist mit klaren und oft schmerzhaften Symptomen einhergeht, verläuft die chronische Form oft symptomlos oder nur mit milden Beschwerden.

Die Hauptursachen für akute Gastritis sind Infektionen mit dem Bakterium Helicobacter pylori sowie die langfristige Einnahme von nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR). Das Risiko erhöht sich besonders bei Personen, die zusätzlich Thrombozytenaggregationshemmer (TAH), Antikoagulanzien oder systemische Glukokortikoide einnehmen. Auch einige Antidepressiva, insbesondere selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI), können das Risiko in Kombination mit NSAR weiter steigern.

Gesundheitsexperten berichten, dass rund 20 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben von einer akuten Gastritis betroffen sind. Frauen sind häufiger betroffen und erkranken tendenziell früher als Männer, oft im Alter zwischen 45 und 64 Jahren. Männer sind in der Regel erst ab dem 65. Lebensjahr betroffen. Dieses Muster könnte auf altersbedingte Veränderungen in der Magenschleimhaut sowie auf eine höhere Medikamenteneinnahme im Alter zurückzuführen sein.

Obwohl eine akute Gastritis in der Regel ohne langfristige gesundheitliche Folgen ausheilt, kann die Erkrankung erhebliche Beschwerden verursachen. Die Linderung dieser Symptome steht daher im Mittelpunkt der Behandlung. Zu den bewährten medikamentösen Optionen gehören Antazida, die überschüssige Magensäure neutralisieren und schnelle Erleichterung bieten. Protonenpumpenhemmer (PPI), die die Säureproduktion langfristig reduzieren, werden ebenfalls häufig eingesetzt. Nicht-medikamentöse Ansätze beinhalten die Vermeidung von Alkohol, Nikotin, scharfen Gewürzen und fettreichen Lebensmitteln sowie Stressreduktion und eine leichte, schonende Kost.

Medizinische Fachleute raten dazu, bei wiederholten oder chronischen Beschwerden unbedingt einen Arzt aufzusuchen. Eine gründliche Untersuchung, einschließlich einer Magenspiegelung, kann notwendig sein, um ernsthafte Erkrankungen wie Magenkrebs auszuschließen.

Der Bericht über akute Gastritis beleuchtet umfassend die Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten dieser weit verbreiteten Erkrankung. Die klar strukturierte Darstellung der medizinischen Informationen bietet sowohl betroffenen Personen als auch Gesundheitsfachleuten wertvolle Einblicke. Die Unterscheidung zwischen akuter und chronischer Gastritis und die Hervorhebung der Risikofaktoren, insbesondere im Zusammenhang mit Medikamenteneinnahme, verdeutlichen die Komplexität der Erkrankung. Die Betonung der präventiven und symptomatischen Maßnahmen unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen und gezielten Behandlung. In Anbetracht der zunehmenden Berichterstattung über akute Gastritis ist es wichtig, dass betroffene Personen sich über mögliche Risikofaktoren und Behandlungsoptionen informieren, um gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden und eine schnelle Genesung zu fördern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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