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  • 29.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zeitgeschehen aus Finanzen und Gesundheit
    29.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zeitgeschehen aus Finanzen und Gesundheit
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Bundesfinanzhof hat die Zinssätze für die Aussetzung der Vollziehung von Steuerschulden als verfassungswidrig erklärt, was für Ste...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zeitgeschehen aus Finanzen und Gesundheit

 

Verfassungswidrige Zinssätze, Apothekenreformen und neue Therapieoptionen – die zentralen Themen, die derzeit für Aufsehen sorgen

Der Bundesfinanzhof hat die Zinssätze für die Aussetzung der Vollziehung von Steuerschulden als verfassungswidrig erklärt, was für Steuerzahler von großer Bedeutung ist. Im Gesundheitssektor fordert Grünen-Chefin Ann-Sophie Bohm eine umfassende Erhöhung der Apothekenvergütung, während Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant, Apotheken künftig auch Impfungen mit Totimpfstoffen anzubieten. Gleichzeitig setzen Phagro und die FDP sich für strengere Temperaturkontrollen beim Arzneimittelversand ein. Der Landesapothekerverband Niedersachsen kritisiert die Reformpläne des Apothekenrechts scharf, während ein drohender Engpass bei Semglee, einem wichtigen Insulin-Biosimilar, besorgniserregende Lücken in der Versorgung aufdeckt. Apotheker warnen vor möglichen Gefahren des Apotheken-Reformgesetzes für schwerkranke Patienten, und in Wittingen wurde ein neues Rotationsmodell für Samstagsöffnungen eingeführt. Gedisa kündigt die Einführung des neuen CardLink-Verfahrens für Apotheken an, und das Gesunde-Herz-Gesetz sieht erweiterte Statin-Verschreibungsrichtlinien vor, die jedoch noch ohne umfassende wissenschaftliche Überprüfung sind. Pfizer wechselt seinen Deutschlandchef, und der neue Tyrosinkinase-Inhibitor Erdafitinib erhält die EU-Zulassung für die Behandlung von metastasierendem Blasenkarzinom. In Dresden demonstrieren Apotheker gegen die Reformpläne, und politische Unterstützung für ihre Proteste kommt aus Sachsen. Die Diskussion um die Rückkehr der Gesundheitskioske ins Gesetzgebungsgeschehen wird neu belebt, während Öko-Test die Qualität von Mundspülungen untersucht und sowohl gute als auch mangelhaft bewertete Produkte ans Licht bringt.

 

BFH erklärt hohe Aussetzungszinsen des Finanzamts für verfassungswidrig

Das Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Zinssätze, die das Finanzamt für die Aussetzung der Vollziehung von Steuerschulden erhebt, verfassungswidrig sind. Diese Entscheidung betrifft Steuerzahler, die im Rahmen eines Einspruchs gegen ihre Steuerbescheide vorläufig keine Zahlungen leisten und stattdessen die Aussetzung der Vollziehung beantragen. In solchen Fällen erhebt das Finanzamt derzeit Zinsen, die nach Ansicht des BFH jedoch unangemessen hoch sind.

Der BFH stellt fest, dass die Höhe der Zinsen, die Steuerzahler für diese Aussetzung zahlen müssen, nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Diese Zinssätze seien im Vergleich zu den aktuellen Marktzinsen und den tatsächlichen Kosten der Steueraufschiebung unverhältnismäßig hoch. Die Entscheidung des BFH könnte weitreichende Konsequenzen für das Steuerrecht in Deutschland haben und den Druck auf das Finanzamt erhöhen, die Zinssätze zu überdenken und anzupassen.

Das Urteil folgt auf Beschwerden von Steuerzahlern, die sich gegen die hohen Zinsen gewehrt hatten, die sie für die Aussetzung ihrer Steuerschulden zahlen mussten. Die Entscheidung des BFH könnte in naher Zukunft zu einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen führen, die die Zinssätze für solche Aussetzungen betreffen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs markiert einen entscheidenden Moment für das Steuerrecht in Deutschland. Die Feststellung, dass die Zinssätze für die Aussetzung der Vollziehung verfassungswidrig sind, spiegelt nicht nur ein rechtliches Problem wider, sondern auch ein tiefergehendes Unbehagen über die Fairness und Transparenz des Steuererhebungsprozesses.

Steuerzahler, die gegen ihre Bescheide Einspruch erheben, befinden sich häufig in einer finanziellen Zwickmühle, und die hohen Zinsen für die Aussetzung stellen eine zusätzliche Belastung dar. Die Entscheidung des BFH, diese Zinssätze als verfassungswidrig zu erklären, könnte nicht nur die finanziellen Belastungen für Steuerzahler verringern, sondern auch eine gerechtere Handhabung von Steuerstreitigkeiten fördern.

Jedoch wirft das Urteil auch Fragen auf, wie die Finanzverwaltung künftig die Zinsen gestalten wird. Es bleibt abzuwarten, wie das Finanzamt auf die Entscheidung reagieren wird und ob es zu einer Anpassung der gesetzlichen Regelungen kommt. Die Herausforderung wird darin bestehen, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Staates und den Rechten der Steuerzahler zu finden, um sowohl fair als auch funktional zu bleiben.

Insgesamt ist die Entscheidung ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit im Steuerrecht, stellt jedoch auch sicher, dass die zukünftige Praxis sowohl den Anforderungen der Verfassung als auch den praktischen Bedürfnissen der Steuerzahler gerecht wird.

 

Grünen-Chefin fordert mehr Geld für Apotheken

Ann-Sophie Bohm, die Landesvorsitzende der Grünen in Thüringen, hat eine umfassende Erhöhung der Vergütung für Apotheken gefordert. In einer aktuellen Stellungnahme kritisierte Bohm den Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) des Gesundheitsministers, Karl Lauterbach (SPD), und betonte, dass die im Gesetz vorgesehene Umschichtung der Mittel den meisten Apotheken nicht ausreichend helfen werde. „Es muss mehr Geld in das System“, erklärte Bohm. Falls die Krankenkassen die erforderlichen Mittel nicht aufbringen können, solle der Bundesfinanzminister zusätzliche Finanzmittel bereitstellen.

Bohm sprach sich zudem gegen Apotheken ohne Präsenzapotheker aus, befürwortet jedoch die Einrichtung von Zweigapotheken in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Diese könnten zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung beitragen, dürften jedoch nicht zu Lasten der Versorgungsqualität gehen. „Nicht jede Apotheke, vor allem in strukturschwachen Regionen, benötigt eine umfassende Rezeptur“, sagte sie und schlug abgespeckte Modelle vor.

In Bezug auf die Diskussion im Bundestag über die Reformpläne äußerte Bohm, dass die Bundestagsfraktion der Grünen das parlamentarische Verfahren abwarten wolle, bevor eine offizielle Stellungnahme abgegeben werde. „Viele unserer Bundestagsabgeordneten haben mir klargemacht, dass sie die Reform im parlamentarischen Verfahren sehr kritisch betrachten werden“, so Bohm.

Bohm hielt es für verfrüht, bereits jetzt mit der Einberufung des Vermittlungsausschusses zu drohen, da das Gesetz noch nicht vom Kabinett beschlossen sei. Dennoch sei es auf Länderebene legitim, die Möglichkeiten zu prüfen, den Entwurf positiv zu beeinflussen.

Ann-Sophie Bohms Forderung nach einer umfassenden Erhöhung der Apothekenvergütung bringt eine zentrale Problematik der aktuellen Gesundheitsreform auf den Punkt: die unzureichende finanzielle Unterstützung für Apotheken, die eine essenzielle Rolle in der Arzneimittelversorgung spielen. Die Kritik an der bloßen Umschichtung der Mittel zeigt auf, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht den nötigen Umfang haben, um die Apothekenbranche nachhaltig zu stärken.

Die Befürwortung von Zweigapotheken in ländlichen Regionen unterstreicht Bohms pragmatischen Ansatz, der versucht, die Versorgung in strukturschwachen Gebieten sicherzustellen, ohne die Qualität der Dienstleistung zu gefährden. Dies könnte eine notwendige Anpassung in der Apothekenlandschaft darstellen, die der unterschiedlichen Bedürfnisse in städtischen und ländlichen Gebieten Rechnung trägt.

Bohms Zurückhaltung bezüglich der Einberufung des Vermittlungsausschusses und die Betonung auf das abwartende Vorgehen im parlamentarischen Verfahren spiegeln eine durchdachte und abwägende Haltung wider. Ihre Anmerkungen zur Notwendigkeit zusätzlicher Mittel des Bundes finanzieren einen konstruktiven Diskurs über die finanzielle Ausstattung der Apotheken, der für eine zukunftsfähige Reform entscheidend ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion entwickelt und ob die erforderlichen Anpassungen tatsächlich umgesetzt werden.

 

Fehlende Daten und geplante Reform: Apotheken sollen künftig alle Impfungen mit Totimpfstoffen anbieten

Im Zuge der Corona-Pandemie erhielten Apotheken die Befugnis, Impfungen durchzuführen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Anfang 2023 wurde dieses Recht auf Grippeimpfungen ausgeweitet. Nun plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine umfassende Erweiterung der Befugnisse von Apotheken durch das Apothekenreformgesetz (ApoRG). Geplant ist, dass Apotheken künftig auch Impfungen mit Totimpfstoffen durchführen dürfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz sieht vor, die Impfmöglichkeiten in Apotheken zu erweitern, um die Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern besser auszuschöpfen und die Impfquoten zu steigern. Die Bundesregierung hebt hervor, dass neben umfassender Aufklärung auch niedrigschwellige Impfangebote nötig seien, um bestehende Impflücken zu schließen.

Jedoch gibt es kritische Stimmen zur geplanten Gesetzesreform. Dr. Georg Kippels (CDU) von der CDU/CSU-Fraktion wirft der Bundesregierung vor, das Impfen als effektive Präventionsmaßnahme zu vernachlässigen. Er argumentiert, dass die Gesundheit der Bevölkerung durch die derzeitigen Pläne gefährdet werde. Zudem kritisiert die Union das Fehlen aktueller Daten zu Impfungen vom Robert Koch-Institut (RKI) und vom Bundesgesundheitsministerium (BMG). In einer Anfrage der Union ergab sich, dass derzeit nur Daten aus dem Zeitraum von 2014 bis Anfang 2022 verfügbar sind. Technische Umstrukturierungen in der Datenerhebung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) haben zu einer eingeschränkten Datenverfügbarkeit geführt. Voraussichtlich wird das RKI erst im Dezember 2024 aktuelle Impfquoten veröffentlichen.

Bezüglich der Covid- und Grippeimpfungen in Apotheken liegen nur unvollständige Zahlen vor. Seit Beginn der Impfungen in Apotheken wurden insgesamt 452.211 Covid-Impfungen verabreicht, mit einem Höchstwert von 309.901 im Jahr 2022. Für Grippeimpfungen sind derzeit keine detaillierten Zahlen verfügbar. Die Frage, um welchen Prozentsatz die Impfraten durch Impfungen in Apotheken gestiegen sind, bleibt unbeantwortet. Auch zur Anzahl der Apotheken, die für die kommende Grippesaison bereitstehen werden, fehlen konkrete Informationen.

Trotz dieser fehlenden Daten ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die Erweiterung des Impfangebots in Apotheken, wie es das Apothekenreformgesetz vorsieht, einen positiven Beitrag zur Steigerung der Impfquoten in der erwachsenen Bevölkerung leisten kann.

Die geplante Erweiterung der Impfkompetenzen von Apotheken durch das Apothekenreformgesetz ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Bundesregierung strebt eine breitere Nutzung der Apotheken für Impfungen an, was angesichts der erfolgreichen Erfahrungen während der Corona-Pandemie und der Grippesaison sinnvoll erscheint.

Jedoch werfen die fehlenden aktuellen Daten zur Impfquote und die unvollständigen Zahlen zu Impfungen in Apotheken Fragen auf. Die Kritik der CDU/CSU, dass die Gesundheitsdaten unzureichend sind, könnte die Diskussion über die Effektivität der geplanten Maßnahmen beeinflussen. Es ist essenziell, dass verlässliche und umfassende Daten zur Verfügung stehen, um die Auswirkungen der Reform einschätzen zu können und gezielt auf mögliche Impflücken reagieren zu können.

Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die geplante Gesetzesreform nicht nur auf den ersten Blick vielversprechend erscheint, sondern auch durch fundierte Daten und transparente Informationen unterstützt wird. Nur so kann die beabsichtigte Erhöhung der Impfquoten tatsächlich erreicht und die Bevölkerung optimal geschützt werden.

 

Phagro und FDP fordern strengere Temperaturkontrollen für Arzneimittelversand

In einem aktuellen Vorstoß fordern der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) und die FDP in Thüringen strengere Maßnahmen zur Kontrolle der Temperaturbedingungen beim Versand von Arzneimitteln. Marcus Freitag, Vorsitzender von Phagro, hat seit längerer Zeit auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturbedingungen zu überwachen. Die Unterstützung der FDP kommt nun als Reaktion auf anhaltende Probleme bei der Arzneimittelversorgung, insbesondere bei extremen Wetterbedingungen.

Seit der Änderung der Apothekenbetriebsordnung im Dezember 2020 durch das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) sind auch Versender und deren Paketdienstleister verpflichtet, die vorgegebenen Temperaturbedingungen einzuhalten. Trotz dieser Regelungen gibt es nach wie vor erhebliche Mängel in der Kontrolle. Die deutschen Behörden haben Schwierigkeiten, da viele Versender ihren Sitz im Ausland haben, während ausländische Behörden sich oft nicht zuständig erklären, wenn die Waren nach Deutschland verschickt werden.

Robert-Martin Montag, Generalsekretär der FDP Thüringen, hat beim Apothekenprotest gefordert, dass bilaterale Abkommen mit EU-Ausländern geschlossen werden sollten, um die Einhaltung der Temperaturkontrollen zu gewährleisten. Die FDP setzt sich dafür ein, dass der Versandhandel ebenso streng überwacht wird wie der Großhandel, um die Qualität und Sicherheit der Arzneimittel zu sichern.

Marcus Freitag unterstützt diese Forderungen und hebt hervor, dass die mangelhafte Kontrolle der Temperaturbedingungen zu einer Gefährdung der Patientengesundheit führen kann. Die derzeitige Situation, bei der Arzneimittel ohne adäquate Kühlung oder Temperaturüberwachung transportiert werden, stellt ein ernsthaftes Risiko dar. Freitag fordert daher eine umfassende Überwachung der Versandbedingungen, um sicherzustellen, dass die Wirksamkeit der Medikamente nicht beeinträchtigt wird.

Der Vorstoß von Phagro und FDP betont die Dringlichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um eine zuverlässige Temperaturkontrolle für den Arzneimittelversand zu gewährleisten und damit den Schutz und die Gesundheit der Patienten zu sichern.

Die Forderungen von Phagro und der FDP zur Verbesserung der Temperaturkontrollen beim Arzneimittelversand sind mehr als gerechtfertigt. Angesichts der Tatsache, dass Medikamente unter spezifischen Bedingungen gelagert und transportiert werden müssen, ist es alarmierend, dass die aktuellen Regelungen offensichtlich nicht ausreichen, um die Qualität der Arzneimittel über die gesamte Lieferkette hinweg zu garantieren. Die von Marcus Freitag und der FDP angesprochene Problematik, bei der Arzneimittel unter suboptimalen Bedingungen transportiert werden, stellt ein ernstes Risiko für die Patientengesundheit dar.

Es ist daher entscheidend, dass sowohl nationale als auch internationale Regelungen präzise eingehalten und überwacht werden. Die Einführung bilateraler Abkommen zur Sicherstellung der Temperaturkontrollen ist ein sinnvoller Ansatz, um den europäischen Markt zu harmonisieren und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu verbessern. Nur durch konsequente Überwachung und klare Vorschriften kann gewährleistet werden, dass Medikamente ihre Wirksamkeit behalten und Patienten sicher und zuverlässig versorgt werden.

 

LAV kritisiert ApoRG: Reformpläne verschärfen finanzielle Not der Apotheken

Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) hat erneut seine ablehnende Haltung gegenüber dem geplanten Reformgesetz zur Apothekenregelung (ApoRG) bekräftigt. Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des LAV, kritisierte scharf die Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und bezeichnete diese als unzureichend, um die finanziellen Probleme der Apotheken nachhaltig zu lösen.

Groeneveld wies darauf hin, dass die Bundesregierung in den letzten Jahrzehnten versäumt habe, in das Apothekensystem zu investieren. Dies habe zu einem drastischen Rückgang der Apotheken und einer unsicheren Arzneimittelversorgung geführt. Als Beispiel nannte Groeneveld das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das seit dem vergangenen Jahr einen erhöhten Zwangsrabatt für Apotheken vorsieht. Dieser Rabatt hat zu erheblichen finanziellen Einbußen geführt, obwohl Apotheken nur weniger als zwei Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen.

Besonders kritisch sieht Groeneveld die Tatsache, dass das Honorar der Apotheken gesetzlich fixiert ist und keine Anpassungen an die Inflation vorgenommen werden. Dies lasse den Apotheken keinen Spielraum, um steigende Betriebs- und Personalkosten zu decken, was in vielen Fällen zu Entlassungen von Mitarbeitenden oder gar zur Schließung von Apotheken führe.

Der LAV fordert daher eine gezielte finanzielle Unterstützung für Apotheken seitens des BMG. Groeneveld betonte, dass die bisherigen Umverteilungsmaßnahmen des BMG nicht ausreichten und lediglich als unzureichende Antwort auf die tieferliegenden Probleme der Branche betrachtet werden könnten. Er warf der Politik vor, das Apothekensterben möglicherweise politisch gewollt zu unterstützen, was die Versorgung der Bevölkerung weiter gefährden könnte.

Die Äußerungen des Landesapothekerverbands Niedersachsen werfen ein scharfes Licht auf die gegenwärtige Lage der Apotheken in Deutschland. Die Kritik an den Reformplänen des Bundesgesundheitsministeriums offenbart die tiefen Risse im Apothekensystem, die durch jahrzehntelange Missachtung der finanziellen Bedürfnisse der Apotheken entstanden sind. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das ursprünglich als Maßnahme zur Kostendämpfung gedacht war, scheint in der Praxis vor allem den Apotheken zu schaden, indem es ihnen zusätzliche finanzielle Lasten auferlegt, ohne angemessene Kompensationen zu bieten.

Groenevelds Aussagen zur Fixierung der Honorare und den fehlenden Anpassungen an die Inflation verdeutlichen, wie wenig Spielraum Apotheken haben, um sich an veränderte wirtschaftliche Bedingungen anzupassen. Der drohende Verlust vieler Apotheken könnte nicht nur die Arbeitsplätze gefährden, sondern auch die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen.

Die Forderung nach gezielter finanzieller Unterstützung für die Apotheken erscheint angesichts der bestehenden Probleme mehr als gerechtfertigt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Politik über reine Umverteilung hinausgeht und Lösungen findet, die den Apotheken langfristig Sicherheit und Stabilität bieten. Andernfalls könnte das drohende Apothekensterben tatsächlich zu einer ernsthaften Bedrohung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland werden.

 

Versorgungsengpass bei Semglee: Apotheken fehlen wichtige Informationen zur Herkunft

In Deutschland gibt es derzeit Herausforderungen bei der Versorgung mit Semglee, einem Biosimilar des Insulins glargin. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte vor einigen Wochen einen drohenden Lieferengpass bei dem Medikament festgestellt. Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, wurde beschlossen, dass Semglee in der für den irischen Markt vorgesehenen Verpackung und mit entsprechender Packungsbeilage bis zum 30. Juli 2024 in Deutschland vertrieben werden darf.

Semglee ist eine Insulinlösung mit 100 Einheiten/ml, verpackt in einem Fertigpen mit 5x3ml, und wird zur Behandlung von Diabetes mellitus bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab zwei Jahren eingesetzt. Insulin glargin, der Wirkstoff, ist ein langwirksames Insulin-Analogon, das zur Senkung des Blutzuckerspiegels durch erhöhte Glukosespeicherung in den Zellen beiträgt. Die Verabreichung erfolgt einmal täglich zur gleichen Zeit. Zu den möglichen Nebenwirkungen zählen Hypoglykämie, lokale Hautreaktionen an der Einstichstelle, seltener auch Ödeme, Sehstörungen oder Myalgie.

Trotz der Genehmigung zur Abgabe von Semglee-Paketen, die für den irischen Markt bestimmt sind, berichten einige Apotheken von Problemen. Insbesondere fehlen bei den Bestellungen Informationen zur Herkunft der Ware, und relevante Details zur Packungsaufmachung werden nicht mitgeliefert. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Dokumentation und Abwicklung in den Apotheken.

Das BfArM hat betont, dass die Befristung für den Zulassungsinhaber gilt und die Apotheken weiterhin berechtigt sind, die betreffenden Packungen abzugeben. Es ist jedoch wichtig, dass alle Beteiligten die Informationsanforderungen klären, um die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Der aktuelle Versorgungsengpass bei Semglee verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen das Gesundheitswesen bei der Arzneimittelversorgung steht. Während die vorübergehende Lösung, irische Packungen in Deutschland zuzulassen, zunächst eine schnelle Reaktion auf den Engpass darstellt, offenbaren sich nun kritische Schwachstellen im Informationsmanagement. Das Fehlen präziser Herkunftsinformationen und relevanter Details zur Packungsaufmachung könnte zu Verunsicherung und Fehlern in den Apotheken führen, was letztlich die Patientensicherheit beeinträchtigen könnte.

Es ist daher unerlässlich, dass alle Beteiligten – von den Arzneimittelherstellern bis zu den Apotheken – gemeinsam an klaren Kommunikationswegen arbeiten. Nur so kann sichergestellt werden, dass trotz der schwierigen Umstände die Qualität und Sicherheit der Medikamentenversorgung nicht gefährdet werden. Die jetzige Situation bietet einen klaren Anstoß für eine Überprüfung und Optimierung der Informationsflüsse im Arzneimittelvertrieb, um künftige Engpässe und Unsicherheiten zu vermeiden.

 

Apotheker warnen vor Gefahren der Reform: Versorgung schwerkranker Patienten könnte gefährdet sein

Dr. Christian Wegner, Geschäftsführer der Medipolis-Apotheken in Jena, hat in einem Gastbeitrag im „Tagesspiegel“ die möglichen negativen Auswirkungen des geplanten Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) auf die Versorgung schwerkranker Patienten kritisiert. Der Apotheker warnt, dass die Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Gesundheitsversorgung gefährden könnten.

Wegner hebt in seinem Bericht zwei Hauptkritikpunkte hervor. Zum einen wird die Möglichkeit eingeräumt, dass Apotheken ohne approbierte Apotheker betrieben werden können. Wegner stellt fest, dass diese Regelung den Versprechen des Gesundheitsministers und des Bundeskanzlers widerspreche, die eine uneingeschränkte Patientenversorgung in Aussicht gestellt haben. Er befürchtet, dass dies die Qualität und Sicherheit der pharmazeutischen Betreuung beeinträchtigen könnte.

Zum anderen kritisiert Wegner die geplante Reduzierung des Apothekenhonorars für Medikamente mit einem Einkaufspreis über etwa 81 Euro netto. Die Reform sieht vor, den prozentualen Anteil der Vergütung von derzeit drei auf zwei Prozent über einen Zeitraum von zwei Jahren zu senken. Wegner erklärt, dass dieser prozentuale Aufschlag für die Vorfinanzierung des Umsatzes und des Warenlagers der Apotheken essenziell sei. Die freigesetzten Mittel sollten dem Fixum zugeschlagen werden, wobei die Verhandlungen über das neue Honorar künftig mit den Krankenkassen geführt werden sollen. Wegner bemängelt, dass das BMG bisher keine klaren Berechnungen zu den Auswirkungen auf das Apothekenhonorar vorgelegt hat.

Wegner weist darauf hin, dass spezialisierte Apotheken wie Medipolis, die teure Medikamente für schwerkranke Patienten bereitstellen, durch die Reform erheblich belastet werden könnten. Er verweist auf die bereits bestehenden finanziellen Herausforderungen bei der Bereitstellung solcher Präparate und der damit verbundenen Dienstleistungen wie Schulungen und Management von Lieferengpässen. Eine weitere Kürzung des Packungshonorars um bis zu 30 Prozent könnte demnach die Versorgung schwerkranker Patienten stark beeinträchtigen und möglicherweise dazu führen, dass spezialisierte Apotheken ihre Angebote einschränken oder einstellen müssen.

Wegner warnt, dass dies dazu führen könnte, dass Patienten, die auf hochpreisige Medikamente angewiesen sind, entweder auf Spezialversorger angewiesen sind oder im schlimmsten Fall gar nicht ausreichend versorgt werden. Er fordert daher eine angemessene Gegenfinanzierung und Anpassung der Vergütungsstrukturen, um die Patientenversorgung sicherzustellen.

Die Äußerungen von Dr. Christian Wegner sind eine eindringliche Warnung vor den potenziellen Folgen der geplanten Apothekenreform. Der Geschäftsführer der Medipolis-Apotheken hebt berechtigte Bedenken hervor, die nicht nur die Apothekenlandschaft, sondern vor allem die Versorgung von schwerkranken Patienten betreffen könnten.

Das geplante Gesetz, das die Möglichkeit eröffnet, Apotheken ohne approbierte Apotheker zu betreiben und gleichzeitig das Apothekenhonorar für hochpreisige Medikamente zu kürzen, birgt erhebliche Risiken. Wegners Sorge, dass diese Maßnahmen die Qualität und Verfügbarkeit der pharmazeutischen Betreuung gefährden könnten, ist nicht unbegründet. Die fehlenden klaren Berechnungen des BMG zur tatsächlichen finanziellen Auswirkung der Reform verstärken die Unsicherheit und befeuern die Befürchtung, dass die Reform zu Lasten der Patientenversorgung gehen könnte.

Besonders alarmierend ist der Hinweis, dass spezialisierte Apotheken, die essenzielle und teure Medikamente bereitstellen, durch die Kürzung des Packungshonorars erheblich belastet werden könnten. Solche Apotheken sind oft die einzige Anlaufstelle für Patienten mit komplexen oder seltenen Erkrankungen. Eine Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedingungen könnte dazu führen, dass diese wichtigen Versorgungsstrukturen unter Druck geraten oder sogar geschlossen werden müssen.

Es ist daher dringend erforderlich, dass die Politik klare und transparente Berechnungen zu den Auswirkungen der Reform auf das Apothekenhonorar vorlegt und Maßnahmen ergreift, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Patienten, insbesondere diejenigen mit besonderen Bedürfnissen, weiterhin eine qualitativ hochwertige und verlässliche Versorgung erhalten.

 

Wittinger Apotheken setzen auf Rotationsmodell für Samstagsöffnung

In Wittingen haben sich die drei Apotheken der Stadt auf eine neue Samstagsöffnungsregelung geeinigt. Seit Juli öffnen die Neue Apotheke, die Ratsapotheke und die Dieckmanns Apotheke abwechselnd an Samstagen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern und den Apotheken eine zukunftsfähige Struktur zu geben.

Rolf Gades, Inhaber der Neuen Apotheke, erläuterte, dass der neue Dienstplan sowohl den Wünschen der Mitarbeiter nach flexibleren Arbeitszeiten Rechnung trage als auch eine zukunftssichere Lösung für die Nachfolge seines Betriebs biete. Seine Tochter wird künftig die Apotheke übernehmen, und die neue Regelung soll die Weichen für eine nachhaltige Zukunft stellen. Die Apotheke hat seit 39 Jahren eine Praxis, bei der die pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) die Samstagsdienste untereinander tauschen können, was sich als erfolgreich erwiesen hat.

Lukas Kühnel von der Dieckmanns Apotheke unterstützt das neue Modell. Er sieht keinen wesentlichen Umsatzverlust durch die veränderten Öffnungszeiten, da das Kundenaufkommen am Samstag ohnehin gering sei. Die meisten Kunden kämen ohnehin mit Rezepten, und das Wochenende sei traditionell weniger frequentiert.

Die Apotheken informieren ihre Kunden durch einen Aushang über die aktuellen Öffnungszeiten und den Bestellschluss für den Großhandel, um sicherzustellen, dass dringend benötigte Arzneimittel weiterhin verfügbar sind. Trotz anfänglicher Missverständnisse, als einige Kunden vor verschlossenen Türen standen, wurde die neue Regelung überwiegend positiv aufgenommen. Die Apotheken sind fußläufig erreichbar, was den Übergang erleichtert hat.

Das Modell der Samstagsrotation ist für die Apotheker kein kurzfristiges Experiment, sondern soll dauerhaft Bestand haben. Die positive Resonanz von Kunden und Kollegen bestätigt die Effizienz der neuen Regelung.

Die neue Samstagsöffnungsregelung der Apotheken in Wittingen stellt einen durchdachten Schritt in Richtung flexiblerer Arbeitszeiten und zukunftsfähiger Strukturierung dar. Die Entscheidung, sich die Samstage im wöchentlichen Wechsel zu teilen, zeigt ein bemerkenswertes Maß an Kooperation und Weitsicht unter den Apothekeninhabern.

Rolf Gades’ Ansatz, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter an die Bedürfnisse der kommenden Generation anzupassen, ist nicht nur ein kluger Schachzug für die Zukunft seines Betriebs, sondern auch ein Modell für andere kleine Unternehmen, die sich im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter behaupten müssen. Die Tatsache, dass die PTA seit Jahren die Samstagsdienste flexibel tauschen können, spricht für ein gut funktionierendes und mitarbeiterfreundliches Arbeitsumfeld.

Lukas Kühnel und die anderen Kollegen haben gezeigt, dass Veränderungen im Betrieb nicht zwangsläufig zu Umsatzverlusten führen müssen. Die positive Resonanz der Kunden und die pragmatische Handhabung des neuen Systems zeigen, dass eine gute Planung und Kommunikation entscheidend sind, um den Übergang reibungslos zu gestalten.

Insgesamt liefert das Wittinger Modell einen wertvollen Beitrag zu einer zeitgemäßen und anpassungsfähigen Arbeitsstruktur im Apothekenwesen. Es könnte als Beispiel für andere Städte dienen, wie durch Zusammenarbeit und innovative Lösungen sowohl die Arbeitsbedingungen verbessert als auch die Kundenbedürfnisse optimal erfüllt werden können.

 

Gedisa kündigt Einführung von CardLink für Apotheken an

Gedisa hat die Einführung ihres neuen CardLink-Verfahrens für Apotheken bekannt gegeben. Die ursprünglich für Juni geplante Einführung verzögerte sich aufgrund notwendiger Anpassungen der Spezifikationen durch die Gematik. Die Markteinführung ist nun für den Zeitraum „zwischen Mitte und Ende September“ vorgesehen.

CardLink wird in die ApoGuide-App integriert und soll auch von zahlreichen Partnern in deren Apps aufgenommen werden. Geschäftsführer Sören Friedrich betonte, dass die Entwicklung des Systems „in Rekordzeit“ abgeschlossen wurde, nachdem zusätzliche Anpassungen erforderlich waren, um die neuen Gematik-Spezifikationen zu erfüllen.

Das CardLink-Verfahren kombiniert die Vorteile digitaler E-Rezepte mit der persönlichen Beratung vor Ort. Es ermöglicht den Kunden, ihre E-Rezepte digital einzusehen und in Apotheken vor Ort einzulösen, was eine Alternative zum Versandhandel bietet. Laut Friedrich stellt die neue Lösung eine wertvolle Chance für Apotheken dar, sich im digitalen Bereich zu positionieren und am wachsenden Marktvolumen teilzunehmen.

Nach der finalen Genehmigung durch die Gematik plant Gedisa, CardLink stufenweise in den teilnehmenden Apotheken einzuführen. Die Apotheken sollen ihre Gedisa-ID zur Freischaltung zwischen Mitte und Ende September erhalten. Ein gemeinsamer Roll-out-Plan mit den Partnern ist bereits abgestimmt, um einen reibungslosen Start der neuen Lösung zu gewährleisten.

Die Einführung von CardLink durch Gedisa stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des Apothekenmarktes dar. Die Verzögerungen, die durch die Anpassungen der Gematik-Spezifikationen verursacht wurden, verdeutlichen die Komplexität der Integration neuer Systeme in bestehende Strukturen. Trotz dieser Herausforderungen hat Gedisa es geschafft, das System zügig umzusetzen, was ein wichtiges Signal für die Zukunft der Apotheken darstellt.

Die Kombination aus digitalem Rezeptmanagement und persönlicher Beratung könnte den Apotheken einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen. In einer Ära, in der der Online-Handel stetig wächst, ist es für Apotheken unerlässlich, ihre digitalen Angebote zu erweitern, um den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden. CardLink hat das Potenzial, ein Schlüssel zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell im digitalen Zeitalter zu werden, das die Vorteile der Technologie mit der bewährten persönlichen Betreuung verbindet.

  

Gesunde-Herz-Gesetz: Minister Lauterbachs Statin-Vorschlag auf wackeliger Basis – Studie noch ohne Peer-Review

Das Gesunde-Herz-Gesetz (GHG) hat in einer überarbeiteten Form das Kabinett passiert und soll nun die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland verbessern. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht eine geplante Erweiterung der Verschreibungsrichtlinien für Statine, Medikamente zur Senkung des Cholesterinspiegels und zur Verringerung des Risikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verwies bei der Vorstellung des Gesetzes auf eine noch nicht begutachtete Studie von Professor Dr. Afschin Gandjour von der Frankfurt School of Finance and Management. Die Studie mit dem Titel „Bestimmung kostensparender Risikoschwellenwerte für die Verwendung von Statinen“ untersucht die Kosteneffizienz von Statinen und schlägt vor, den aktuellen Verschreibungsgrenzwert von 20 Prozent auf 9,8 Prozent zu senken. Laut der Studie könnte eine solche Senkung zu erheblichen Einsparungen führen, indem zwischen 300.000 und 700.000 kardiovaskuläre Ereignisse vermieden und rund 18 Milliarden Euro eingespart werden könnten.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Studie bislang nur als Preprint vorliegt und noch nicht durch ein Peer-Review-Verfahren validiert wurde. Das Fehlen dieser formellen Begutachtung durch Fachkollegen bedeutet, dass die Ergebnisse vorerst nicht vollständig auf ihre wissenschaftliche Robustheit und Genauigkeit überprüft sind.

Neben der erweiterten Verschreibung von Statinen sieht das GHG auch umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Früherkennung, Versorgung und Reduzierung des Nikotinkonsums vor. Die Bundesregierung erwartet, dass durch die frühzeitige ambulante Therapie nicht nur die Krankheitslast gesenkt, sondern auch die Kosten für das Gesundheitssystem reduziert werden. Der Gesetzesentwurf prognostiziert, dass die langfristigen Einsparungen die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes übersteigen könnten.

Das Gesunde-Herz-Gesetz stellt einen bedeutenden Schritt in der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen dar, indem es eine breitere Verschreibung von Statinen anstrebt. Die Idee, den Schwellenwert für die Statin-Verschreibung zu senken, um die Behandlungskosten zu optimieren und gesundheitliche Vorteile zu maximieren, ist grundsätzlich nachvollziehbar und könnte potenziell große Vorteile für das Gesundheitssystem und die betroffenen Patienten bringen.

Jedoch muss die vorgelegte Studie von Professor Gandjour mit Vorsicht betrachtet werden. Die Tatsache, dass die Ergebnisse derzeit nur als Preprint vorliegen und noch nicht durch ein Peer-Review-Verfahren validiert wurden, wirft Fragen zur Verlässlichkeit der Daten auf. Während Preprints wertvolle erste Einblicke liefern können, sind sie nicht die endgültige Bestätigung wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Das GHG selbst enthält weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Gesundheit und zur Reduzierung der Krankheitskosten. Die geplanten Maßnahmen zur Früherkennung und zur Reduzierung des Nikotinkonsums sind ebenfalls begrüßenswert. Dennoch sollte die endgültige Entscheidung über die Anpassung der Verschreibungsrichtlinien auf soliden, überprüften wissenschaftlichen Ergebnissen basieren, um sicherzustellen, dass die angestrebten Einsparungen und gesundheitlichen Vorteile tatsächlich realisiert werden können.

 

Pfizer kündigt neuen Deutschlandchef an

Pfizer hat einen Wechsel in der deutschen Geschäftsführung bekannt gegeben. Ab September wird Patrick van der Loo die Position des Deutschlandchefs übernehmen. Er tritt die Nachfolge von Dr. Sabine Gilliam an, die in eine globale Führungsrolle in der Firmenzentrale in New York wechselt.

Patrick van der Loo, ein gebürtiger Niederländer, bringt eine umfassende Erfahrung aus seiner 26-jährigen Karriere bei Pfizer mit. Van der Loo begann seine Laufbahn im Unternehmen vor 26 Jahren und hat seither verschiedene Führungspositionen in Europa, Kanada, im asiatisch-pazifischen Raum sowie in der New Yorker Zentrale bekleidet. Zuletzt leitete er als Regional President die Geschäfte in der Region Naher Osten, Russland und Afrika (MERA). Vor seiner Tätigkeit bei Pfizer war er bei Walsh Netherlands und Eli Lilly beschäftigt.

In seiner neuen Rolle wird van der Loo die Verantwortung für alle Geschäftsbereiche und die strategische Ausrichtung von Pfizer in Deutschland übernehmen. Sein strategischer Fokus wird darauf liegen, den Zugang zu Impfstoffen und onkologischen Behandlungsoptionen für die Bevölkerung in Deutschland weiter zu verbessern. Pfizer ist in Deutschland an Standorten in Berlin, Freiburg und Karlsruhe vertreten.

Die Ernennung von Patrick van der Loo zum neuen Deutschlandchef bei Pfizer markiert einen bedeutenden Schritt für das Unternehmen, insbesondere in einem Markt, der für die Gesundheitsbranche von zentraler Bedeutung ist. Van der Loos umfassende Erfahrung und sein internationaler Hintergrund sind vielversprechende Indikatoren für eine erfolgreiche Leitung der deutschen Niederlassung.

Der Fokus auf die Verbesserung des Zugangs zu Impfstoffen und onkologischen Behandlungsoptionen unterstreicht Pfizer's Engagement, den Gesundheitsstandards in Deutschland weiter zu erhöhen. Dieser Schritt könnte nicht nur die Marktposition von Pfizer stärken, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.

Dr. Sabine Gilliam hat durch ihren Wechsel in die globale Führungsrolle gezeigt, dass Pfizer auf kontinuierliche Weiterentwicklung und globale Integration setzt. Van der Loos neue Rolle bietet ihm die Gelegenheit, sein umfangreiches Wissen und seine Erfahrungen einzubringen, um die strategischen Ziele von Pfizer in Deutschland weiter voranzutreiben.

 

Erdafitinib erhält EU-Zulassung als neue Therapieoption für metastasierendes Blasenkarzinom

Ende August 2024 hat die Europäische Kommission Erdafitinib (Handelsname: Balversa®) für die Behandlung von Erwachsenen mit inoperablem oder metastasiertem Urothelkarzinom zugelassen. Der neue Tyrosinkinase-Inhibitor bietet nun eine vielversprechende Therapieoption für Patienten, bei denen eine vorangegangene Behandlung mit Immun-Checkpoint-Inhibitoren wie Pembrolizumab oder Atezolizumab nicht erfolgreich war.

Erdafitinib stellt eine bedeutende Neuerung dar, da es eine Alternative zur traditionellen Cisplatin-haltigen Kombinationstherapie bietet, die bei über der Hälfte der Patienten aufgrund von Kontraindikationen wie schwerer Nierenfunktionsstörung nicht anwendbar ist. Die Zulassung von Erdafitinib ermöglicht es, diese Patientengruppe mit einer gezielten Therapie zu behandeln, die auf spezifische genetische Mutationen abzielt.

Das Medikament wird in Form von Filmtabletten in den Stärken von 3 mg, 4 mg und 5 mg angeboten und sollte einmal täglich eingenommen werden. Zu Beginn der Therapie wird eine Dosierung von 8 mg täglich empfohlen, die je nach Verträglichkeit und Serumphosphatspiegel angepasst werden kann. Bei einer versäumten Dosis sollte diese so schnell wie möglich nachgeholt werden.

Erdafitinib wirkt, indem es an Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptoren (FGFR) bindet und deren enzymatische Aktivität blockiert, was einen für das Tumorwachstum entscheidenden Signalweg unterbricht und zur Apoptose der Tumorzellen führt. Das Medikament ist nur bei Patienten anwendbar, bei denen eine FGFR3-Mutation nachgewiesen wurde. Solche Mutationen sind bei etwa 20% der fortgeschrittenen oder metastasierten Blasenkrebsfälle und bei bis zu 36% der Krebsfälle im oberen Harntrakt nachweisbar.

In der Phase-III-Studie THOR, die die Wirksamkeit von Erdafitinib überprüfte, wurden Patienten entweder mit Erdafitinib oder mit einer Chemotherapie (Docetaxel oder Vinflunin) behandelt. Die Ergebnisse zeigten, dass das mediane Gesamtüberleben unter Erdafitinib 12,1 Monate betrug, verglichen mit 7,8 Monaten unter Chemotherapie. Auch die Gesamtansprechrate und das progressionsfreie Überleben verbesserten sich signifikant bei der Behandlung mit Erdafitinib.

Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Hyperphosphatämie, Durchfall und Stomatitis. Das Medikament wird über die Enzyme CYP2C9 und CYP3A4 verstoffwechselt und ist ein Substrat des P-Glykoproteins. Bisher sind keine klinisch relevanten Arzneimittelinteraktionen bekannt.

Die Zulassung von Erdafitinib stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung des metastasierten Urothelkarzinoms dar. Für viele Patienten, bei denen die traditionelle Cisplatin-Therapie aufgrund von Kontraindikationen nicht möglich ist, eröffnet diese neue Therapieoption wertvolle Chancen. Die gezielte Wirkung von Erdafitinib auf FGFR3-Mutationen zeigt das Potenzial der personalisierten Medizin und könnte dazu beitragen, die Lebensqualität und das Überleben der betroffenen Patienten zu verbessern. Die positiven Ergebnisse der Phase-III-Studie unterstreichen die Wirksamkeit dieses neuen Medikaments und bieten Hoffnung für eine patientenspezifische Behandlung in der onkologischen Therapie.

 

Technische Pannen und Sommerhitze: Apotheker kämpfen in Dresden gegen Reformpläne

In Dresden haben sich am Mittwoch rund 1.000 Apothekerinnen und Apotheker aus ganz Deutschland versammelt, um gegen die geplanten Apothekenreformen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach zu protestieren. Die Demonstration wurde jedoch durch technische Störungen und hohe Temperaturen erheblich beeinträchtigt.

Ursprünglich war geplant, dass die Proteste in Dresden und Erfurt durch eine Live-Schaltung miteinander verbunden werden. Diese Verbindung scheiterte jedoch mehrfach aufgrund technischer Pannen, was zu erheblichen Problemen in der Kommunikation zwischen den beiden Städten führte. Um die Netzwerklast zu reduzieren, wurde von der Veranstaltungsleitung ein kollektiver „Flugzeugmodus“ für alle Smartphones angeordnet. Trotz dieser Maßnahme konnte die Übertragung nur kurzzeitig stabilisiert werden, bevor sie erneut zusammenbrach.

In dieser schwierigen Phase übernahm der Moderator Stephan Torke die Aufgabe, die Protestierenden zu motivieren. Torke, der sowohl Apotheker als auch Entertainer ist, nutzte seine Fähigkeiten als spontaner Redner und Musiker, um die Stimmung aufrechtzuerhalten. Er präsentierte eigens komponierte Rap-Songs zu Apothekenthemen und sorgte so für Ablenkung und Unterhaltung.

Neben den technischen Problemen äußerten die Teilnehmer konkrete Anliegen im Zusammenhang mit den geplanten Reformen. Das Team der Stadtapotheke Altenberg warnte vor den Auswirkungen anhaltender Lieferengpässe, die besonders in ländlichen Gebieten schwerwiegende Folgen haben könnten. Vertreter der Lipsia-Apotheke aus Leipzig forderten eine Erhöhung der Honorare, um den wachsenden Anforderungen und den aktuellen Engpässen entgegenzuwirken. Michael, ein PTA-Auszubildender aus der Concordia-Apotheke in Plauen, setzte sich für eine bessere Bezahlung und die Möglichkeit neuer Ausbildungsjahrgänge ein.

Stephan Torke, der seit sieben Jahren als Apotheker in Freital tätig ist, nutzte seine musikalischen und organisatorischen Fähigkeiten, um die Veranstaltung trotz der Herausforderungen erfolgreich zu gestalten. Seine kreativen Beiträge und sein Engagement trugen maßgeblich dazu bei, die Demonstration trotz der technischen Pannen lebendig zu halten.

Die gestrige Demonstration in Dresden offenbarte sowohl die Widerstandsfähigkeit als auch die Herausforderungen der deutschen Apothekerschaft. Trotz der technischen Pannen, die die Live-Übertragung zwischen Dresden und Erfurt sabotierten, zeigten die Apothekerinnen und Apotheker eindrucksvoll, dass sie bereit sind, für ihre Überzeugungen einzustehen.

Die technische Störung, die den Protest behindert hat, verdeutlicht einmal mehr die Abhängigkeit von funktionierenden digitalen Systemen und die damit verbundenen Risiken. Während es frustrierend war, dass die Verbindung zwischen den beiden Städten nicht stabil gehalten werden konnte, ist es bemerkenswert, wie flexibel und engagiert die Protestierenden reagierten. Stephan Torke, der die Situation mit seinem Entertainer-Talent und seinen Rap-Songs meisterhaft überbrückte, ist ein Paradebeispiel für die Kreativität und den Einfallsreichtum, die oft erforderlich sind, um in Krisenzeiten Lösungen zu finden.

Die Botschaften der Demonstranten – sei es die Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen oder die Bekämpfung von Lieferengpässen – sind klar und dringlich. Die Apothekenreformpläne werfen Fragen auf, die nicht nur die unmittelbare Versorgung betreffen, sondern auch langfristige Auswirkungen auf die berufliche Zukunft junger Apotheker und die Struktur der Versorgung in ländlichen Gebieten haben könnten.

Insgesamt zeigt die Veranstaltung, dass der Protest nicht nur auf die geplanten Reformen abzielt, sondern auch auf eine breitere Diskussion über die Zukunft der Apothekenversorgung und die Herausforderungen, denen sich die Branche gegenüber sieht. Die Bereitschaft, selbst unter widrigen Umständen aktiv zu bleiben, und die Fähigkeit, kreative Lösungen zu finden, sind entscheidend, um die anstehenden Probleme erfolgreich zu bewältigen.

 

Politische Unterstützung für Apothekenproteste in Sachsen

Bei den jüngsten Protesten der Apotheken in Dresden haben sich sowohl Vertreter der thüringischen als auch der sächsischen CDU sowie der sächsischen SPD solidarisch mit den Demonstrierenden gezeigt. Diese breite politische Unterstützung richtet sich gegen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagenen Reformen im Bereich der Apotheken, insbesondere gegen das Modell der „Light-Apotheken“, bei dem weniger Apotheker*innen vor Ort sein sollen.

Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat klargestellt, dass sie im Falle einer Durchsetzung der Reformpläne durch Lauterbach bereit ist, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Köpping betonte die Unverzichtbarkeit der persönlichen Beratung durch approbierte Apotheker*innen für die Qualität der Arzneimittelversorgung und den Therapieerfolg. Ihrer Meinung nach sind inhabergeführte Apotheken zentrale Anlaufstellen für eine umfassende Gesundheitsversorgung, die durch den direkten Kontakt zwischen Kunden und Apothekern besonders wichtig sei.

Der Vorsitzende der CDU in Thüringen, Mario Voigt, unterstützt die Petition „Gesundheitsversorgung in Thüringen sichern. Apotheken retten.“ und strebt an, 40.000 Unterschriften zu sammeln, um zusätzlichen Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben. Voigt fordert eine Erhöhung des Fixums für Apotheken sowie einen Inflationsausgleich, um deren wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Er warnt vor einem drohenden „Apothekensterben“ und sieht dies als Zeichen für tiefgreifende Versorgungsprobleme im Gesundheitsbereich.

Alexander Dierks, sozialpolitischer Sprecher der sächsischen CDU, äußerte scharfe Kritik an den Reformplänen des Bundesgesundheitsministeriums und bezeichnete diese als „typisch Lauterbach’schen Politikentwurf“. Dierks betonte, dass die Vorschläge die Interessen der Apotheken und deren Kunden ignoriere und dass die CDU Sachsen die Pläne ablehne, um eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung zu verhindern.

Die sächsische SPD steht vor der Herausforderung, da sie bei den aktuellen Wahlumfragen nur knappe sechs Prozent erzielt und um den Einzug in das Landesparlament bangen muss. Sollte die SPD nach der Wahl im Parlament vertreten sein, bleibt abzuwarten, wie sie ihre Position bezüglich der Apothekenreform durchsetzen kann.

Insgesamt zeigt die breite politische Unterstützung für die Apothekenproteste, dass es einen signifikanten Widerstand gegen die geplanten Reformen gibt, die möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben könnten. Die kommenden Wochen könnten entscheidend dafür sein, wie sich die Reformen entwickeln und welche Rolle die Landespolitik dabei spielen wird.

Die breite politische Unterstützung für die Apothekenproteste in Sachsen unterstreicht die Dringlichkeit der Problematik und zeigt, dass die geplanten Reformen von vielen Seiten als kritisch betrachtet werden. Die Kontroversen rund um das Modell der „Light-Apotheken“ verdeutlichen die Spannung zwischen dem Wunsch nach Kostensenkung und der Notwendigkeit, eine qualitativ hochwertige und persönliche Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Einwände der sächsischen und thüringischen CDU sowie der sächsischen SPD werfen berechtigte Fragen zur Effektivität der Reformen auf und betonen die essentielle Rolle der inhabergeführten Apotheken im Gesundheitswesen. Der politische Widerstand könnte entscheidend dafür sein, ob und wie sich die Reformen weiterentwickeln. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen Akteure auf allen Ebenen auf die Bedenken reagieren werden und welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Gestaltung der Gesundheitsversorgung haben könnte.

 

Gesundheitskioske: Kommen sie zurück ins Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz?

In der aktuellen Diskussion um das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) steht die Zukunft der Gesundheitskioske erneut im Fokus. Ursprünglich ein zentraler Bestandteil des Gesetzesentwurfs, wurden die Kioske vor dem Kabinettsbeschluss aus dem Entwurf gestrichen. Der Bundesrat hat jedoch in seiner Stellungnahme Ende Juni gefordert, die Kioske, zusammen mit Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen, wieder in das Gesetz aufzunehmen – allerdings mit einigen Anpassungen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich von Beginn an für die Einführung von Gesundheitskiosken starkgemacht. Ziel war es, bis zu 1000 Kioske in benachteiligten Regionen und Stadtteilen einzurichten. Seit dem Start des ersten Modellprojekts in Hamburg im Jahr 2017 sind in Deutschland mittlerweile rund 20 solcher Kioske in Betrieb. Lauterbach beabsichtigte, durch die Kioske eine niedrigschwellige Gesundheitsberatung zu ermöglichen und somit die gesundheitliche Versorgung in strukturschwachen Gebieten zu verbessern.

Die geplanten Kioske standen jedoch in der Kritik. Die jährlichen Kosten von etwa 400.000 Euro pro Kiosk, die größtenteils von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) getragen werden sollten, wurden als zu hoch angesehen. Auch die Frage, ob die Kioske tatsächlich in bestehende Strukturen integriert werden könnten, wurde von verschiedenen Akteuren, darunter die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), bezweifelt. Einige Apotheker befürworteten die Idee unter der Voraussetzung, dass die pharmazeutische Expertise in die Kioske eingebunden wird.

Trotz der Kontroversen fiel die Kiosk-Initiative aus dem ursprünglichen Entwurf des GVSG, um das Gesetz durch das Kabinett zu bringen. Dennoch blieb die Möglichkeit bestehen, dass die Kioske im parlamentarischen Verfahren wieder aufgenommen werden könnten. Neben den Kiosken sieht das GVSG auch Maßnahmen zur Förderung von medizinischen Versorgungszentren, zur Attraktivitätssteigerung des Hausarztberufs und zur Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vor.

Im Juni 2024 nahm der Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung an, und der Bundesrat äußerte sich vor der Sommerpause. In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat die Wiederaufnahme der Gesundheitskioske, jedoch mit Anpassungen bei den Aufgaben und der Finanzierung. Die Krankenkassen sollten demnach nur noch 50 Prozent der Kosten tragen, während die Kommunen 44,5 Prozent und die PKV 5,5 Prozent übernehmen sollten. Zudem sollten die Kioske spezifische Aufgaben erhalten, jedoch keine einfachen medizinischen Routineaufgaben durchführen.

Am Mittwoch, dem 28. August 2024, entschied das Bundeskabinett, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen. Diese Entscheidung könnte darauf hindeuten, dass die Gesundheitskioske möglicherweise doch noch Teil des Gesetzes werden, wenn die weiteren parlamentarischen Beratungen beginnen.

Die Diskussion um die Gesundheitskioske zeigt einmal mehr die Komplexität der Reformen im Gesundheitswesen. Während die Idee, niedrigschwellige Beratungsangebote in strukturschwachen Regionen zu schaffen, grundsätzlich sinnvoll erscheint, müssen die Details stimmen. Die Kritik an den hohen Kosten und die Frage der Integration in bestehende Strukturen sind berechtigt und sollten ernst genommen werden.

Die Anpassungen, die der Bundesrat vorschlägt, scheinen einen pragmatischen Kompromiss darzustellen: Eine veränderte Kostenaufteilung und präzisere Aufgabenstellungen könnten dazu beitragen, die Gesundheitskioske effektiver und kosteneffizienter zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese Vorschläge reagieren wird und welche Anpassungen möglicherweise noch nötig sind, um das Konzept der Gesundheitskioske erfolgreich im Gesetz zu verankern.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, ob die Gesundheitskioske tatsächlich Teil des GVSG werden und in welcher Form sie dann umgesetzt werden. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert, ein ausgewogenes Modell zu finden, das sowohl den finanziellen Rahmen als auch die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt.

 

Öko-Test 2024: Mundspülungen im Test – Von gut bis mangelhaft

In der aktuellen Ausgabe von Öko-Test wurden 27 Mundspülungen mit Fluorid auf Herz und Nieren geprüft. Die Ergebnisse zeigen ein gemischtes Bild, wobei einige bekannte Marken besser abschnitten als andere.

Die „Meridol Zahnfleischschutz Mundspülung“ und die „Elmex Kariesschutz Zahnspülung“ von Colgate-Palmolive konnten sich mit insgesamt befriedigenden bis ausreichenden Bewertungen behaupten. Die „Elmex Kariesschutz Zahnspülung“ erhielt Kritik wegen des enthaltenen Polyethylenglycol (PEG) und seiner Derivate. Auch wenn die „Meridol Zahnfleischschutz Mundspülung“ in der Formulierung positiv bewertet wurde, zogen die überflüssige Umverpackung und das enthaltene synthetische Polymer PVP die Gesamtnote nach unten.

Im Gegensatz dazu schnitt die „Lacalut Aktiv Mundspüllösung“ von Dr. Theiss, die „Listerine Mundspülung Cool Mint Mild“ von Johnson & Johnson sowie die „Parodontax Mundspülung Repair“ von GSK durchweg ungenügend ab. Die Bewertung dieser Produkte fiel negativ aus, da die Inhaltsstoffe, die für ihre antibakterielle Wirkung verantwortlich sind, erhebliche Mängel aufwiesen. Die „Lacalut Aktiv Mundspüllösung“ enthält Chlorhexidindigluconat, das zwar effektiv gegen Bakterien wirkt, jedoch Zahnverfärbungen und Schleimhautreizungen verursachen kann. Die „Listerine Mundspülung Cool Mint Mild“ und die „Parodontax Mundspülung Repair“ beinhalten das aggressive Tensid Natriumlaurylsulfat, das zu Schleimhautreizungen führen kann. Bei der „Listerine“-Variante kam zudem der Duftstoff Methylsalicylat zur Sprache, der in der EU seit 2021 als potenziell fortpflanzungsschädigend gilt.

Zusätzlich wiesen Forscher der Universität Antwerpen in einer aktuellen Studie darauf hin, dass die tägliche Anwendung von „Listerine Cool Mint“ zu einer erhöhten Bakterienanzahl in der Mundhöhle führen könnte, was potenziell mit einem erhöhten Risiko für Mund-Rachen-Erkrankungen und möglicherweise sogar Krebs in Verbindung steht. Diese Studie bezieht sich zwar auf die Variante ohne Zusatz „mild“, doch auch die „Listerine Cool Mint Mild“-Variante unterscheidet sich nicht wesentlich in der Rezeptur.

Öko-Test weist darauf hin, dass Mundspülungen kein Muss für die tägliche Zahnhygiene sind und primär auf zahnärztlichen Rat hin verwendet werden sollten. Fluoridhaltige Mundspüllösungen können sinnvoll sein für Personen mit erhöhtem Kariesrisiko, wie etwa Kinder mit Zahnspangen oder Menschen mit eingeschränkter Zahnpflege. Eine generelle Empfehlung zur täglichen Nutzung gibt es jedoch nicht.

Die jüngsten Ergebnisse von Öko-Test verdeutlichen, wie wichtig es ist, bei der Auswahl von Mundspülungen nicht nur auf den Werbeversprechen, sondern auf fundierte Bewertungen zu achten. Während bekannte Marken wie Elmex und Meridol in einigen Bereichen noch akzeptable Ergebnisse lieferten, offenbaren die Testergebnisse gravierende Mängel bei anderen Produkten. Besonders besorgniserregend ist die wiederholte Kritik an Inhaltsstoffen wie Natriumlaurylsulfat und Methylsalicylat, die nicht nur die Mundschleimhaut reizen, sondern potenziell auch gesundheitliche Risiken bergen können.

Die Studie zur „Listerine Cool Mint“-Variante wirft zusätzliche Fragen auf und unterstreicht die Notwendigkeit, sich nicht blind auf das Frischegefühl und die antibakteriellen Versprechen zu verlassen. Die Resultate machen deutlich, dass Mundspülungen ein Zusatzmittel und kein Ersatz für gründliche Zahnpflege sein sollten. Verbraucher sind gut beraten, die Inhaltsstoffe ihrer Mundspülungen kritisch zu hinterfragen und im Zweifelsfall auf zahnärztlichen Rat zurückzugreifen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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