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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Arbeitslosigkeit und Elternzeit dürfen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als Berufsausstieg gewertet werden. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherten und setzt klare Grenzen für die Versicherer. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und die weitreichenden Konsequenzen dieser richtungsweisenden Entscheidung.
In einem wegweisenden Urteil hat das Kammergericht Berlin (Az. 6 U 32/22) entschieden, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit und Elternzeit im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht als dauerhafter Ausstieg aus dem Berufsleben gewertet werden dürfen. Der Fall betraf einen Versicherungsnehmer, der nach einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, seinen Beruf als Vertriebsmitarbeiter auszuüben, und deshalb BU-Leistungen erhielt. Nach einer Umschulung nahm er eine Teilzeittätigkeit als Steuerfachgehilfe auf. Daraufhin stellte der Versicherer die Zahlungen ein, mit der Begründung, diese neue Tätigkeit sei mit der ursprünglichen vergleichbar.
Das Gericht lehnte die Argumentation des Versicherers ab, der behauptet hatte, dass durch Phasen der Arbeitslosigkeit und Elternzeit eine „wechselnde Erwerbsbiografie“ entstanden sei, die ein geringeres Durchschnittseinkommen zur Folge habe. Solche Phasen seien keine endgültigen Ausstiege aus dem Berufsleben und dürften daher nicht zur Neuberechnung des versicherten Einkommens herangezogen werden.
Zudem stellte das Kammergericht fest, dass die neu aufgenommene Teilzeittätigkeit nicht als vergleichbar mit der früheren Vollzeittätigkeit des Klägers angesehen werden könne, da sie sowohl hinsichtlich des Einkommens als auch des sozialen Status erheblich unterwertig sei. Das Gericht betonte, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung dazu dient, die bisherigen Lebensumstände des Versicherten zu schützen und einen sozialen Abstieg zu verhindern.
Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Versicherungsbranche haben. Es stellt klar, dass Versicherer bei der Überprüfung von Berufsunfähigkeit und der Vergleichbarkeit neuer Tätigkeiten sorgfältig und im Sinne des Versicherten vorgehen müssen, um ungerechtfertigte Leistungseinstellungen zu vermeiden.
Das Urteil des Kammergerichts Berlin ist ein bedeutender Erfolg für die Rechte von Versicherten in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es bestätigt die grundlegende Schutzfunktion dieser Versicherung und setzt klare Grenzen für die Interpretationsmöglichkeiten der Versicherer.
Die Entscheidung macht deutlich, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit und Elternzeit keine Grundlage dafür sein dürfen, den Versicherungsschutz zu schmälern. Diese Phasen sind oft unvermeidliche und temporäre Bestandteile eines modernen Arbeitslebens. Sie als „Ausstieg aus dem Berufsleben“ zu werten, wäre nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch sozial ungerecht.
Das Kammergericht hat hiermit klargestellt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Aufgabe hat, die Versicherten vor einem sozialen und beruflichen Abstieg zu schützen. Versicherer, die versuchen, diese Schutzfunktion zu untergraben, werden künftig mit größerer Skepsis konfrontiert werden.
Dieses Urteil ist nicht nur ein wichtiger Sieg für den Kläger, sondern auch ein positives Signal für alle Versicherten. Es erinnert die Versicherungsbranche daran, dass der Schutz der Versicherten im Vordergrund stehen muss und dass kreative Interpretationen der Vertragsbedingungen keinen Platz in der fairen Praxis haben.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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