ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 24.08.2024 – Verpflichtung bleibt trotz Berufsfähigkeit
    24.08.2024 – Verpflichtung bleibt trotz Berufsfähigkeit
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Das Oberlandesgericht Celle hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Berufsunfähigkeitsversicherer auch dann zur Leistung ver...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Verpflichtung bleibt trotz Berufsfähigkeit

 

OLG Celle: Berufsunfähigkeitsversicherer müssen weiterzahlen

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Berufsunfähigkeitsversicherer auch dann zur Leistung verpflichtet bleiben, wenn die Berufsunfähigkeit des Versicherten bereits endet. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Versicherten und stellt sicher, dass Zahlungen nicht ohne formelles Verfahren eingestellt werden können. Ein Urteil mit Signalwirkung für mehr Fairness im Versicherungsrecht.


Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem bedeutenden Urteil klargestellt, dass Berufsunfähigkeitsversicherer ihre Leistungspflicht nicht einfach einstellen können, wenn die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers während eines laufenden Rechtsstreits endet oder bereits vor Klageerhebung nicht mehr besteht. Die Entscheidung stellt klar, dass die Zahlungspflicht des Versicherers nicht automatisch mit der Wiedererlangung der Berufsfähigkeit endet, sondern dass der Versicherer ein formelles Nachprüfungsverfahren durchführen und die Beendigung der Berufsunfähigkeit schriftlich und ordnungsgemäß dem Versicherungsnehmer mitteilen muss.

Das Urteil verdeutlicht, dass es für die Einstellung der Leistungen durch den Versicherer nicht ausreicht, sich lediglich auf ein medizinisches Gutachten zu berufen, das die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit bestätigt. Vielmehr ist der Versicherer verpflichtet, im Rahmen des Klageverfahrens aktiv darzulegen und nachzuweisen, dass und ab wann der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist. Diese Feststellung muss konkret und nachvollziehbar erfolgen. Erst mit dieser ordnungsgemäßen Mitteilung kann der Versicherer seine Leistungspflicht rechtmäßig beenden.

Ein zentraler Punkt des Urteils ist die sogenannte fingierte Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Diese tritt in Kraft, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers zunächst nicht anerkannt hat, obwohl eine tatsächliche Berufsunfähigkeit vorliegt. Das Gericht entschied, dass der Versicherer in einem solchen Fall trotzdem an die Versicherungsbedingungen gebunden ist und zur Leistung verpflichtet bleibt. Dies bedeutet, dass auch ohne ein formales Anerkenntnis des Versicherers eine Berufsunfähigkeit als anerkannt gilt, wenn die Bedingungen der Versicherung dies erfordern. Der Versicherer kann diese fingierte Anerkennung nicht nachträglich befristen oder einschränken, um seine Leistungspflicht zu umgehen.

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Berufsunfähigkeitsversicherern und ihren Kunden. Es stellt sicher, dass Versicherungsnehmer nicht unrechtmäßig um die ihnen zustehenden Leistungen gebracht werden, selbst wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit zunächst ablehnt oder diese im Laufe des Verfahrens endet. Die Entscheidung des OLG Celle schafft damit eine wichtige Rechtssicherheit für Versicherungsnehmer, die in der Vergangenheit oft durch unklare oder uneinheitliche Regelungen benachteiligt wurden.

Zudem stärkt das Urteil die Position der Versicherungsnehmer im Falle von Rechtsstreitigkeiten. Es zwingt die Versicherer dazu, ihre Entscheidungen transparent und nachvollziehbar zu gestalten und verhindert, dass diese sich stillschweigend aus ihrer Verantwortung zurückziehen können. Dies ist besonders wichtig für Versicherte, die auf die Leistungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Insgesamt sorgt das Urteil des OLG Celle dafür, dass die Rechte der Versicherten gestärkt und ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besser geschützt werden. Es bietet den Versicherten eine solide Grundlage, ihre Ansprüche im Falle eines Streits durchzusetzen und sich gegen ungerechtfertigte Leistungsablehnungen zur Wehr zu setzen.


Kommentar:

Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle ist ein bedeutender Fortschritt für den Schutz der Rechte von Versicherungsnehmern in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist ein starkes Signal an die Versicherer, dass sie ihre Leistungspflichten nicht einfach durch bürokratische Tricks oder das Schweigen in rechtlich unklaren Situationen umgehen können. Die Entscheidung stellt sicher, dass Versicherungsnehmer, die auf die finanzielle Unterstützung durch ihre Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sind, nicht plötzlich ohne Einkommen dastehen, nur weil ihre Berufsfähigkeit möglicherweise wiederhergestellt ist.

Besonders wichtig ist die Klarstellung zur fingierten Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Sie verhindert, dass Versicherer sich durch eine anfängliche Ablehnung ihrer Leistungspflicht langfristig ihrer Verantwortung entziehen können. Diese Regelung schützt die Versicherten davor, dass sie unrechtmäßig um ihre Ansprüche gebracht werden, und stellt sicher, dass die Versicherer ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen müssen, auch wenn sie die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers zunächst nicht anerkannt haben.

Das Urteil macht auch deutlich, dass Transparenz und Klarheit im Umgang mit den Versicherten unerlässlich sind. Der Versicherer darf sich nicht einfach auf ein medizinisches Gutachten berufen, ohne die darin festgestellten Tatsachen ordnungsgemäß mitzuteilen und zu belegen, dass die Berufsfähigkeit wiederhergestellt ist. Dies schützt die Versicherten vor überraschenden und möglicherweise existenzbedrohenden Entscheidungen des Versicherers.

Allerdings sollte dieses Urteil auch als Weckruf für die Versicherten dienen. Es zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte zu kennen und im Zweifelsfall durchzusetzen. Versicherungsnehmer sollten sich nicht scheuen, ihre Ansprüche notfalls gerichtlich geltend zu machen, wenn sie das Gefühl haben, dass ihnen Unrecht widerfährt. Das OLG Celle hat mit diesem Urteil die Weichen für eine gerechtere Behandlung der Versicherten gestellt und könnte damit einen Präzedenzfall für zukünftige Urteile schaffen, die den Schutz der Versicherten weiter stärken.

Insgesamt ist dieses Urteil ein großer Schritt in die richtige Richtung. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Versicherten in ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu stärken und die Versicherer zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten zu verpflichten. Die Entscheidung des OLG Celle ist daher nicht nur ein Sieg für die Versicherten, sondern auch ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Versicherungsrecht.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken