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  • 24.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Finanzhilfen, Gesundheitsreformen und medizinische Innovationen
    24.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Finanzhilfen, Gesundheitsreformen und medizinische Innovationen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In dieser Woche bestimmen gewichtige Themen aus Wirtschaft, Gesundheit und Politik die Schlagzeilen: Die niedersächsische Landesregierung...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Finanzhilfen, Gesundheitsreformen und medizinische Innovationen

 

Ein umfassender Überblick über die zentralen Themen, die Wirtschaft und Gesundheitssysteme in Bewegung setzen

In dieser Woche bestimmen gewichtige Themen aus Wirtschaft, Gesundheit und Politik die Schlagzeilen: Die niedersächsische Landesregierung greift der Meyer Werft im Emsland mit Millionenhilfen unter die Arme, während Apotheken ohne Unterstützung bleiben und vor den Folgen der geplanten Reformen warnen. Die Debatte um die Aktienrente gewinnt an Schärfe, während der erste mRNA-Impfstoff gegen RSV für Senioren in Europa zugelassen wird. Gleichzeitig sorgt ein Engpass beim wichtigen Antibiotikum Azithromycin für Behandlungsunsicherheiten. Die elektronische Patientenakte soll das Gesundheitswesen revolutionieren, doch die Akzeptanz in der Bevölkerung bleibt gering. Neue Therapien gegen COPD und Wechseljahresbeschwerden geben Hoffnung auf bessere Behandlungsmöglichkeiten, während die WHO vor den Gefahren des Hilfsstoffs Talkum warnt. Schließlich bieten Steuerexperten wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Steuerlast effektiv senken können. Erfahren Sie mehr über diese spannenden Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf unser Leben!

 

Millionenhilfe für Werft im Emsland: Apotheken bleiben ohne Unterstützung

In einer aktuellen politischen Entscheidung hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen, die Meyer Werft im Emsland mit erheblichen finanziellen Mitteln zu unterstützen. Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen, die durch die Corona-Pandemie und den Wandel in der Schiffbauindustrie entstanden sind, sollen diese staatlichen Hilfen der Traditionswerft helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsplätze in der Region zu sichern.

Die Meyer Werft, einer der größten Arbeitgeber im Emsland, sieht sich seit Jahren mit erheblichen Marktveränderungen konfrontiert. Die Nachfrage nach Kreuzfahrtschiffen ist aufgrund der Pandemie massiv eingebrochen, und auch der Übergang zu umweltfreundlicheren Technologien stellt das Unternehmen vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund bewilligte die Landesregierung in Hannover eine finanzielle Unterstützung in Höhe von mehreren Millionen Euro, um den Standort Papenburg langfristig zu sichern.

Der Beschluss der Landesregierung stieß jedoch auf Kritik aus verschiedenen Branchen, insbesondere aus dem Gesundheitssektor. Während die Werft im Emsland großzügige Hilfen erhält, kämpfen Apotheken im ganzen Land weiterhin mit erheblichen finanziellen Engpässen. Viele Apothekenbetreiber haben in den letzten Monaten auf die fehlende Unterstützung durch die Politik hingewiesen, da sie trotz steigender Kosten und erhöhter Arbeitsbelastung während der Pandemie kaum finanzielle Entlastung erfahren haben.

Apothekerverbände äußerten Unverständnis darüber, dass die Landesregierung der Industrie den Vorzug gibt, während ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung in finanzielle Not gerät. Apotheken seien systemrelevant, besonders in ländlichen Gebieten, wo sie oft die einzige Anlaufstelle für Gesundheitsberatung und die Versorgung mit Medikamenten sind. Das Ausbleiben von Hilfen könnte langfristig zu einer Schließungswelle führen, die die Gesundheitsversorgung erheblich gefährden würde.

Die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, die Meyer Werft im Emsland großzügig zu unterstützen, ist aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar. Die Werft ist ein bedeutender Arbeitgeber in der Region, und ihr Fortbestehen sichert viele Arbeitsplätze. Doch die Prioritäten, die hierbei gesetzt werden, werfen Fragen auf, insbesondere angesichts der vernachlässigten Unterstützung für Apotheken im ganzen Land.

Während Großunternehmen wie die Meyer Werft vom Staat gerettet werden, stehen kleine und mittelständische Betriebe, die das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung bilden, im Regen. Apotheken spielen eine unverzichtbare Rolle, vor allem in ländlichen Gebieten, wo sie häufig die einzige Anlaufstelle für Menschen sind, die auf medizinische Beratung und die Versorgung mit Medikamenten angewiesen sind.

Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung die Bedeutung dieser Einrichtungen erkennt und sie nicht weiter im Stich lässt. Wenn Apotheken schließen müssen, weil sie keine ausreichende Unterstützung erhalten, wird dies langfristig weitaus größere gesellschaftliche Kosten verursachen als jede Rettung einer Werft. Die Politik muss endlich ein ausgewogenes Unterstützungskonzept vorlegen, das alle systemrelevanten Sektoren berücksichtigt – und dazu gehören die Apotheken ohne jeden Zweifel.

 

Optimale Skonto-Strategie: So sichern Apotheken ihre finanzielle Zukunft

Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover hat kürzlich aufgezeigt, dass Apotheken ihre Skonto-Strategien im Großhandelsbereich überdenken sollten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das Skonti rechtlich wie Rabatte einstuft, haben sich die Einkaufsbedingungen im Großhandel verändert. Diese Entwicklung könnte erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Apotheken haben.

Traditionell wird Skonto als Anreiz genutzt, um Rechnungen frühzeitig zu begleichen und dadurch einen Preisnachlass zu erhalten. Doch Treuhand Hannover warnt, dass dies nicht immer die beste Strategie ist. Es könne sich durchaus lohnen, Rechnungen später zu begleichen, insbesondere wenn der Unterschied in der Skontohöhe zwischen einer frühen und einer späten Zahlung gering ist.

Die Steuerberater betonen, dass die Wahl des Zahlungszeitpunkts auch davon abhängt, wie viel Umsatz skontofähig ist. Wenn dieser nur einen kleinen Teil des Gesamteinkaufs ausmacht, könne es sinnvoller sein, die Zahlung hinauszuzögern und so die Liquidität der Apotheke zu schonen. Hinzu kommt, dass Zinserträge auf Tages- oder Festgeld mit einer Kapitalertragssteuer von 25 Prozent belastet werden, während ein Skontoabzug mit dem persönlichen, oft höheren Steuersatz versteuert wird. Diese steuerlichen Überlegungen spielen bei der Entscheidungsfindung eine wesentliche Rolle.

Ein weiteres praktisches Problem ist, dass Skonti oft nur auf verschreibungspflichtige Medikamente gewährt werden, die nicht im Angebot sind. Laut Treuhand Hannover betrifft dies lediglich 20 bis 30 Prozent der gesamten Bruttoeinkaufssumme. Dadurch könnte der finanzielle Nutzen des Skontoabzugs für viele Apotheken geringer ausfallen als erhofft.

Insgesamt zeigt die Analyse, dass eine pauschale Nutzung von Skonto nicht immer die beste Option ist. Vielmehr sollten Apotheken ihre individuelle Situation genau prüfen und die möglichen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Eine gut durchdachte Skonto-Strategie kann entscheidend dazu beitragen, die finanzielle Stabilität der Apotheke langfristig zu sichern.

Die Erkenntnisse der Treuhand Hannover machen deutlich, dass die traditionellen Vorstellungen über die Vorteile von Skonto einer kritischen Überprüfung bedürfen. Skonto mag auf den ersten Blick wie ein unkomplizierter Weg erscheinen, um Kosten zu senken, doch die Realität ist komplexer. Insbesondere in einer Zeit, in der Apotheken unter steigenden Kosten und schmalen Margen leiden, ist eine sorgfältige Analyse der eigenen Zahlungsstrategien unerlässlich.

Wer blind auf Skonto setzt, riskiert, potenzielle finanzielle Vorteile zu übersehen, die durch spätere Zahlungen oder alternative Anlagestrategien entstehen könnten. Die Entscheidung, wann und ob Skonto genutzt wird, sollte daher stets im Kontext der gesamten finanziellen Situation der Apotheke getroffen werden. Nur so lassen sich unnötige finanzielle Belastungen vermeiden und die wirtschaftliche Zukunft sichern.

Apothekeninhaber sind gut beraten, sich intensiv mit den komplexen Zusammenhängen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine kluge Skonto-Strategie ist keine einfache Rechenaufgabe, sondern ein entscheidender Baustein für den langfristigen Erfolg.

 

Aktienrente: Zukunftssicherung oder unkalkulierbares Risiko?

Die Debatte um die Einführung einer Aktienrente in Deutschland gewinnt an Schärfe. Angesichts des demografischen Wandels und der daraus resultierenden Herausforderungen für das Rentensystem wird die Idee, einen Teil der Rentenbeiträge in den Kapitalmarkt zu investieren, zunehmend als mögliche Lösung diskutiert. Befürworter sehen darin eine Chance, das Rentensystem zu stabilisieren und zukünftigen Generationen eine verlässliche Altersvorsorge zu bieten. Kritiker hingegen warnen vor den Risiken, die eine solche Reform mit sich bringen könnte.

Die Grundidee der Aktienrente ist, dass ein Teil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Aktien und andere Wertpapiere investiert wird. Dies soll langfristig höhere Renditen generieren und somit das Rentenniveau sichern oder gar anheben. Vorbilder gibt es bereits: Länder wie Schweden und Norwegen haben ähnliche Modelle erfolgreich eingeführt. Dort fließt ein Teil der Rentenbeiträge in staatlich verwaltete Fonds, die in eine Vielzahl von Anlageklassen investieren.

In Deutschland wird eine solche Reform jedoch skeptisch betrachtet. Der Kapitalmarkt ist bekanntlich volatil, und die Sorge, dass Rentenansprüche durch Kurseinbrüche gefährdet werden könnten, ist weit verbreitet. Besonders die Generationen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, könnten bei einem Börsencrash erhebliche Verluste hinnehmen müssen.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie ein solches Modell in der Praxis umgesetzt werden könnte. Die Verwaltung eines staatlichen Aktienfonds erfordert eine hohe Expertise und eine strikte Regulierung, um das Risiko zu minimieren. Zudem müssten klare Regeln festgelegt werden, um zu definieren, wie die Erträge verteilt und wie eventuelle Verluste aufgefangen werden können.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Akzeptanz in der Bevölkerung. Viele Deutsche stehen dem Aktienmarkt skeptisch gegenüber. Traditionell bevorzugen sie sicherheitsorientierte Sparformen wie das klassische Sparbuch. Diese Vorbehalte könnten dazu führen, dass die Aktienrente in der breiten Bevölkerung auf Ablehnung stößt und das Vertrauen in die Rentenpolitik weiter schwindet.

Trotz dieser Bedenken sehen einige Experten in der Aktienrente eine notwendige Anpassung an die wirtschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts. Angesichts der sinkenden Geburtenrate und der steigenden Lebenserwartung müsse das Rentensystem reformiert werden, um langfristig finanzierbar zu bleiben.

Eine mögliche Lösung könnte in einem Mischsystem liegen, das sowohl traditionelle Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung als auch Investitionen in den Kapitalmarkt beinhaltet. Auf diese Weise könnten die Chancen auf höhere Renditen genutzt werden, ohne die Rentenansprüche vollständig den Schwankungen des Aktienmarktes auszusetzen.

Insgesamt bleibt die Aktienrente ein kontroverses Thema. Die politischen Diskussionen sind noch längst nicht abgeschlossen, und es wird entscheidend sein, wie die Bundesregierung die verschiedenen Interessen und Bedenken in einem möglichen Reformvorschlag berücksichtigt.

Die Einführung einer Aktienrente in Deutschland ist zweifellos ein gewagtes Unterfangen. Auf der einen Seite stehen die berechtigten Sorgen vieler Menschen, ihre Altersvorsorge könnte durch die Schwankungen des Kapitalmarktes gefährdet werden. Auf der anderen Seite ist der Druck, das Rentensystem angesichts der demografischen Entwicklung zukunftssicher zu machen, enorm.

Es ist verständlich, dass der Gedanke, einen Teil der Rentenbeiträge in Aktien zu investieren, für viele beunruhigend ist. Deutschland ist ein Land, das Stabilität und Sicherheit schätzt, und das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung ist hoch. Ein Umbruch in der Altersvorsorge, der das Vertrauen in diese Institution untergraben könnte, muss daher sehr gut durchdacht sein.

Doch die Realität zeigt, dass das aktuelle Rentensystem auf Dauer an seine Grenzen stoßen könnte. Die Bevölkerung wird älter, und die Zahl der Beitragszahler nimmt ab. In diesem Kontext ist es unvermeidlich, über alternative Finanzierungsmodelle nachzudenken.

Eine Aktienrente könnte ein Teil der Lösung sein, aber sie darf nicht zur alleinigen Säule der Altersvorsorge werden. Ein ausgewogenes System, das die Stabilität der gesetzlichen Rente bewahrt und zugleich die Chancen des Kapitalmarktes nutzt, könnte die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft sein. Die Politik steht nun vor der Aufgabe, einen Weg zu finden, der sowohl Sicherheit als auch Rendite bietet, ohne das Vertrauen der Bürger zu verspielen.

Die Debatte um die Aktienrente zeigt, dass die Zukunft der Altersvorsorge eine Gratwanderung ist. Es bleibt abzuwarten, ob es der Politik gelingt, eine Lösung zu finden, die sowohl die Risiken minimiert als auch die notwendigen Reformen vorantreibt. Die Zukunft der Renten hängt davon ab.

 

Apotheken warnen: Gefahr von Versorgungslücken – Absage in Light-Apotheke als Szenario

Apotheken in Pforzheim und dem Enzkreis haben sich zusammengeschlossen, um gegen die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu protestieren. In einer groß angelegten Anzeige, die am Samstag in der Pforzheimer Zeitung veröffentlicht wird, warnen die Apotheken eindringlich vor den Konsequenzen des Gesetzesentwurfs. Die Reform, so die Kritik, könnte die flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung gefährden und langfristig zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen.

In der Anzeige, die bewusst im Stil eines redaktionellen Artikels gehalten ist, wird anhand eines fiktiven Beispiels verdeutlicht, welche Auswirkungen die Reform haben könnte. Ein Krebspatient, der unter starken Schmerzen leidet, versucht in einer Apotheke sein Morphin-Rezept einzulösen. Doch seine Frau erhält dort eine Absage, da der einzige Apotheker, der berechtigt ist, Betäubungsmittel auszugeben, nur an bestimmten Wochentagen anwesend ist. Dieses Szenario, so die Apotheken, könnte zur traurigen Realität werden, wenn die Reform in der geplanten Form umgesetzt wird.

Die Apotheken betonen, dass die Reform nicht nur kranke und ältere Menschen treffen wird, sondern alle Bürger. Sie kritisieren, dass die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach die Qualitätsstandards erheblich senken und die Versorgungssicherheit gefährden könnten. Statt das Apothekensystem zu stärken, würde die Reform Einsparungen in einem Bereich vorsehen, der lediglich 1,8 Prozent der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenkassen ausmacht. Im Vergleich dazu sei die Verwaltung der Krankenkassen doppelt so teuer.

Weiterhin weisen die Apotheken darauf hin, dass die geplanten finanziellen Einschnitte die Existenz vieler Apotheken bedrohen könnten. Dies würde nicht nur zu einem „Apothekensterben“ führen, sondern auch die wohnortnahe Versorgung vieler Menschen gefährden. Die Anzeige schließt mit der Forderung, das bestehende System nachhaltig zu stärken, anstatt durch die geplante Reform zu schwächen.

Die Warnungen der Apotheken aus Pforzheim und dem Enzkreis dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die geplante Reform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zielt darauf ab, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken – ein Vorhaben, das grundsätzlich zu begrüßen ist. Doch die Frage bleibt, zu welchem Preis.

Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen eine wichtige Anlaufstelle, sei es für die Beratung bei alltäglichen Beschwerden oder die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten. Insbesondere für ältere und chronisch kranke Menschen sind gut erreichbare Apotheken von entscheidender Bedeutung. Die Vorstellung, dass diese Anlaufstellen durch die Reform ausgedünnt werden könnten, ist alarmierend.

Ein weiteres Problem ist die absehbare Absenkung der Qualitätsstandards. Es steht zu befürchten, dass durch die Reform nicht mehr in jeder Apotheke ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Szenarien wie das in der Anzeige geschilderte könnten dann zur bitteren Realität werden.

Natürlich muss das Gesundheitssystem finanziell tragfähig bleiben. Doch Einsparungen in einem so sensiblen Bereich wie der Apothekenversorgung dürfen nicht überhastet und ohne Rücksicht auf die Folgen für die Bevölkerung umgesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass die Entscheidungsträger die Bedenken der Apotheker ernst nehmen und den Gesetzesentwurf noch einmal überarbeiten. Eine nachhaltige Stärkung des Apothekensystems wäre der richtige Weg, um auch in Zukunft eine sichere und flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

 

Acht unterschätzte Steuertricks: So senken Sie Ihre Steuerlast effektiv

Viele Steuerzahler in Deutschland lassen jedes Jahr wertvolle Möglichkeiten ungenutzt, ihre Steuerlast zu senken. Laut der Steuerplattform Taxfix gibt es zahlreiche unterschätzte Wege, um Steuern zu sparen, die von vielen übersehen werden. Experten raten dazu, besonders auf acht Aspekte zu achten, die häufig übersehen werden, aber erhebliche Einsparungen mit sich bringen können.

Ein entscheidender Punkt sind Handwerkerleistungen. Die Kosten für Arbeiten, die am eigenen Haus oder in der Wohnung durchgeführt werden, können zu einem bestimmten Teil von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören nicht nur Reparaturen, sondern auch Modernisierungsmaßnahmen. Viele Steuerzahler wissen jedoch nicht, dass auch kleinere Arbeiten wie das Streichen der Wände oder das Verlegen von Teppichen unter diese Regelung fallen können.

Ein weiterer Bereich, der oft unterschätzt wird, ist die Bildung. Fort- und Weiterbildungen können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt nicht nur für berufliche Weiterbildungen, sondern auch für Kurse, die der allgemeinen Qualifikation dienen, wie beispielsweise Sprachkurse oder IT-Schulungen. Auch die Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel, die im Rahmen der Bildung verwendet werden, können abgesetzt werden.

Ebenfalls häufig übersehen wird das Thema Umzugskosten. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die dabei anfallenden Kosten teilweise steuerlich absetzen. Dazu gehören nicht nur die Kosten für den Transport, sondern auch Maklergebühren und Renovierungskosten der alten Wohnung.

Auch Krankheitskosten bieten Einsparpotenzial. Bestimmte Ausgaben, wie etwa für Brillen, Zahnbehandlungen oder Physiotherapie, können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden, sofern sie bestimmte zumutbare Eigenbelastungen übersteigen.

Spenden an gemeinnützige Organisationen können ebenfalls die Steuerlast verringern. Der gespendete Betrag kann bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer abgesetzt werden, wobei auch Sachspenden berücksichtigt werden.

Neben diesen Aspekten können auch Kosten für die Kinderbetreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen und Ausgaben für den Arbeitsweg steuermindernd wirken. Wichtig ist hierbei, alle Belege sorgfältig zu sammeln und in der Steuererklärung vollständig anzugeben.

Experten betonen, dass viele dieser Möglichkeiten oft nicht ausgeschöpft werden, weil sie entweder unbekannt sind oder als zu kompliziert erscheinen. Es lohnt sich jedoch, sich genauer mit den verschiedenen Abzugsmöglichkeiten zu beschäftigen oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um das volle Einsparpotenzial auszuschöpfen.

Der Bericht von Taxfix verdeutlicht ein wichtiges Thema: Die Steuerlast vieler Bürger ist höher als notwendig, weil zahlreiche Abzugsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Dies liegt oft daran, dass der Steuerdschungel kompliziert und für Laien schwer durchschaubar ist. Hier zeigt sich die dringende Notwendigkeit einer umfassenderen Aufklärung und einer Vereinfachung des Steuerrechts.

Besonders bei Handwerkerleistungen und Bildungskosten gibt es Potenzial, das bisher kaum ausgeschöpft wird. Es ist bedauerlich, dass viele Menschen Geld verschenken, das ihnen zusteht, nur weil sie die entsprechenden Regeln nicht kennen oder nicht wissen, wie sie diese korrekt anwenden können.

Auch das Thema Umzugskosten und Krankheitskosten sollte mehr Beachtung finden. In einer Zeit, in der berufliche Mobilität immer wichtiger wird und die Gesundheitskosten stetig steigen, ist es von großer Bedeutung, dass die Steuerzahler über ihre Rechte informiert sind und diese auch nutzen.

Es liegt sowohl an den Steuerpflichtigen selbst, sich besser zu informieren, als auch an den Gesetzgebern, den Zugang zu steuerlichen Vorteilen zu vereinfachen. Transparenz und Zugänglichkeit müssen oberste Priorität haben, damit jeder Bürger die Möglichkeit hat, seine Steuerlast auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Dies würde nicht nur den Einzelnen entlasten, sondern auch das Vertrauen in das Steuersystem stärken.

 

Gefährliche Therapie: Anstieg von Botulismus-Fällen durch Off-Label-Gewichtsreduktion

In einem beunruhigenden Vorfall, der die medizinische Gemeinschaft alarmiert hat, kam es im März 2023 zu einem plötzlichen Anstieg von Botulismus-Fällen bei tagesklinisch betreuten chirurgischen Patienten in Europa. Über 30 Patienten erkrankten schwer, nachdem ihnen im Rahmen einer intragastrischen Therapie zur Gewichtsreduktion Botulinum-Toxin verabreicht wurde. Dieser sogenannte Off-Label-Use führte zu einer Überdosierung des hochpotenten Neurotoxins und löste damit eine lebensbedrohliche Situation aus.

Botulismus ist eine seltene, aber gefährliche Erkrankung, die durch Neurotoxine des Bakteriums Clostridium botulinum verursacht wird. Diese Toxine blockieren die Freisetzung des Neurotransmitters Acetylcholin an den motorischen Endplatten, was zu einer schlaffen Lähmung der Muskeln führt. Erste Symptome, die häufig auftreten, sind Doppelsehen, Sprachstörungen, Schluckbeschwerden und Stimmveränderungen, die zusammen als die „4 Ds“ bekannt sind. Der Verlauf kann rasch eskalieren und ohne sofortige medizinische Intervention tödlich enden.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat auf diesen Vorfall mit der Veröffentlichung einer aktualisierten S1-Leitlinie reagiert, die neue Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Botulismus enthält. Der Nachweis des Toxins erfordert spezialisierte Labore und erfolgt durch die Untersuchung von Blut, Stuhl oder Wunden der Patienten. Aufgrund der Schwere der Erkrankung rät die Leitlinie dringend zu einer intensivmedizinischen Überwachung. In Fällen von Wundbotulismus, der durch das Eindringen des Bakteriums in offene Wunden verursacht wird, sind zusätzlich chirurgische Maßnahmen wie ein Wunddébridement und eine antibiotische Therapie erforderlich.

Die Behandlung von Botulismus basiert auf der schnellen Gabe eines Botulinum-Antitoxins, das noch nicht an Nervenzellen gebundene Toxine neutralisiert. In Europa steht seit 2019 ein heptavalentes Antitoxin zur Verfügung, das im Notfall verwendet werden kann. Für die symptomatische Therapie können Cholinesterase-Hemmer eingesetzt werden, die die neuromuskuläre Übertragung unterstützen sollen, obwohl ihre Wirksamkeit nicht durch umfassende Studien belegt ist.

Der Vorfall hat eine breite Diskussion über die Risiken des Off-Label-Use von Botulinum-Toxin ausgelöst. Die medizinische Fachwelt warnt eindringlich vor den Gefahren unsachgemäßer Anwendungen dieses hochwirksamen Toxins und fordert eine strengere Regulierung sowie mehr Aufklärung für Ärzte und Patienten.

Der dramatische Anstieg von Botulismus-Fällen durch den Off-Label-Use von Botulinum-Toxin zur Gewichtsreduktion ist ein alarmierendes Beispiel dafür, wie gefährlich es sein kann, medizinische Behandlungen ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage und Sicherheitsvorkehrungen anzuwenden. Dieser Vorfall hätte vermieden werden können, wenn strengere Regulierungen und eine bessere Aufklärung über die Risiken von Off-Label-Therapien vorhanden gewesen wären.

Botulinum-Toxin ist eines der stärksten Gifte, das in der Medizin zur Anwendung kommt. Während seine kontrollierte Anwendung in der ästhetischen und neurologischen Medizin gut etabliert ist, zeigt dieser Vorfall, dass es keine leichte Entscheidung sein darf, solche Substanzen für andere Zwecke zu nutzen. Die Praxis, Medikamente außerhalb ihrer zugelassenen Indikationen zu verwenden, sollte stets mit größter Vorsicht und nur unter strenger Kontrolle erfolgen.

Die medizinische Gemeinschaft und Regulierungsbehörden müssen aus diesem Vorfall lernen und sicherstellen, dass derartige Risiken minimiert werden. Strengere Vorschriften, mehr Schulungen für Ärzte und eine klare Kommunikation der potenziellen Gefahren sind notwendig, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Es darf nicht zugelassen werden, dass Profitdenken und mangelnde wissenschaftliche Sorgfalt die Gesundheit von Menschen gefährden.

 

Pillen statt Prävention? Lauterbachs Herz-Gesetz in der Kritik

Das geplante Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) sorgt weiterhin für erhebliche Kontroversen. Der Entwurf, der zeitgleich mit dem Apotheken-Reformgesetz vorgelegt wurde, hat es erneut nicht ins Bundeskabinett geschafft und stößt auf starken Widerstand aus verschiedenen Fachkreisen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wollte mit dem Gesetz die Früherkennung und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern, gerät jedoch zunehmend unter Beschuss. Kritiker werfen ihm vor, zu sehr auf den Einsatz von Medikamenten wie Statinen zu setzen und dabei bewährte Präventionsprogramme zu vernachlässigen.

Besonders scharf wird die mögliche Gefährdung bestehender Präventionsstrukturen kritisiert. Die Zentrale Prüfstelle Prävention und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) warnen davor, dass mit dem GHG langjährig etablierte Maßnahmen zur Bewegungsförderung und Gesundheitsberatung gefährdet werden könnten. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), betont, dass durch das Gesetz unnötig wichtige Präventionsangebote für gesetzlich Versicherte eingeschränkt würden.

Torsten Burmester, Vorstandsvorsitzender des DOSB, sieht ebenfalls die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr. Er verweist auf die über 10.000 Präventionskurse, die in deutschen Sportvereinen angeboten werden und durch die Umverteilung von Geldern bedroht seien. "Pillen statt Bewegung – das kann nicht die Lösung für die gesundheitlichen Probleme einer zunehmend passiven Gesellschaft sein", mahnt Burmester.

Angesichts dieser Kritik fordern die Verbände die Bundesregierung auf, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Der BKK Dachverband sieht in der Verschiebung des Gesetzes eine Chance, die "zahlreichen Mängel des Entwurfs zu korrigieren". Laut Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbands, bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes, der Prävention und Gesundheitsförderung stärker in den Vordergrund rückt. Die Kritik an Lauterbach wird durch dessen eigene Aussagen auf dem Bewegungsgipfel im März untermauert, als er betonte, dass Sport der beste Schutz vor zahlreichen schweren Erkrankungen sei.

Das Scheitern des Gesundes-Herz-Gesetzes im Bundeskabinett offenbart grundlegende Schwächen in der aktuellen Gesundheitspolitik. Minister Lauterbach, der sich gerne als Vorkämpfer für eine bessere Gesundheitsversorgung positioniert, scheint mit seinem Fokus auf medikamentöse Lösungen die Bedeutung präventiver Maßnahmen zu unterschätzen. Dabei ist längst bekannt, dass Bewegung und eine gesunde Lebensweise wirksamere Mittel im Kampf gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind als die bloße Einnahme von Pillen.

Die Kritik von Präventionsexperten und dem Deutschen Olympischen Sportbund ist mehr als gerechtfertigt. Ein Gesetz, das etablierte Strukturen der Gesundheitsförderung zugunsten von Medikamenten gefährdet, geht an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. In einer Zeit, in der Bewegungsmangel und ungesunde Lebensgewohnheiten zu den größten Gesundheitsrisiken zählen, müsste die Politik gerade diese Bereiche stärken statt sie zu schwächen.

Es ist beunruhigend, dass ein Gesetz, das eigentlich der Gesundheitsförderung dienen soll, durch seine einseitige Ausrichtung eher Schaden anrichten könnte. Die Bundesregierung ist nun gefordert, einen Schritt zurückzutreten und das Gesetz im Dialog mit Experten grundlegend zu überarbeiten. Nur ein ganzheitlicher Ansatz, der Prävention und Bewegung in den Mittelpunkt stellt, kann die wachsenden gesundheitlichen Herausforderungen unserer Gesellschaft erfolgreich bewältigen. Lauterbachs eigene Worte auf dem Bewegungsgipfel sollten ihm dabei als Mahnung dienen: Es gibt kein Medikament, das Sport ersetzen kann.

 

Gesundheitsberufe in Thüringen fordern klare Reformen: Parteien im Faktencheck zur Landtagswahl

Am Mittwoch fand in Thüringen eine bedeutende Diskussionsveranstaltung statt, bei der die „Gemeinschaft der Heilberufe in Thüringen“ Vertreter*innen der relevanten politischen Parteien zum „Faktencheck Gesundheitspolitik“ eingeladen hatte. Ziel der Veranstaltung war es, die gesundheitspolitischen Positionen der Parteien vor der anstehenden Landtagswahl kritisch zu beleuchten und auf die Bedürfnisse der Gesundheitsberufe aufmerksam zu machen. 13 Verbände aus den Bereichen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Psychotherapie formulierten sechs zentrale Forderungen an die Politik, darunter die Ambulantisierung des Gesundheitssystems, eine tragfähige Finanzierung, die Stärkung des Fachpersonals, eine Nachwuchsoffensive, den Bürokratieabbau und eine sinnvolle Digitalisierung.

Im Verlauf der Veranstaltung stellten sich nacheinander Vertreter*innen der verschiedenen Parteien den Fragen der Heilberufsgruppen. Die Linke, vertreten durch Ralf Plötner und Ates Gürpinar, sprach sich dafür aus, private Investoren weitgehend aus dem Gesundheitswesen herauszuhalten und setzte auf multiprofessionelle Versorgungszentren. Die Partei übernahm zentrale Forderungen der Apothekerschaft, wie das Versandverbot und das Fremdbesitzverbot, in ihr Wahlprogramm.

Für die SPD äußerte sich die Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph. Sie hob die Erhöhung der Studienkapazitäten für Medizin und Pharmazie hervor, betonte jedoch, dass dies allein nicht ausreiche, um die medizinische Versorgung in Thüringen sicherzustellen. Rudolph forderte zudem eine angemessene Honoraranpassung für Apotheken und sprach sich dafür aus, dass Apotheken nur in Notfällen ohne Apotheker*innen betrieben werden dürfen.

Auch Bündnis 90/Die Grünen, vertreten durch Ann-Sophie Böhm und Armin Grau, positionierten sich klar gegen Apotheken ohne Apotheker*innen und forderten eine bessere Honorierung der Apotheken. Sie bedauerten, dass das erfolgreiche ARMIN-Projekt nicht dauerhaft verankert wurde. Grau verteidigte die Umverteilungspläne der Apothekenhonorare, um eine gerechtere Verteilung zwischen umsatzstarken und umsatzschwachen Apotheken zu gewährleisten.

Die CDU, vertreten durch Simone Borchardt und Christoph Zippel, unterstützte die Forderungen der Apotheker nach einer deutlichen Erhöhung des Fixums und der Abschaffung von Retaxationen. Sie lehnten die sogenannte Light-Apotheke ab und setzten sich für den Ausbau der Pharmazie-Studienplätze sowie die dauerhafte Implementierung von ARMIN ein.

Die AfD, vertreten durch Christina Baum und Martin Lauerwald, plädierte für die Erhaltung inhabergeführter Apotheken und kritisierte die übermäßige Bürokratie im Gesundheitswesen. Sie mussten jedoch eingestehen, dass Apotheken im Landtagswahlprogramm der AfD keine Erwähnung finden.

Die FDP, repräsentiert durch Robert-Martin Montag und André Byrla, machte ebenfalls ihre Ablehnung gegenüber den Apothekenreformplänen deutlich und verwies auf ihr Positionspapier zur Apothekenhonorierung, das innerhalb der Partei breite Unterstützung findet. Montag betonte, dass die FDP erfolgreich Druck ausgeübt habe, um den Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform zu verzögern.

Abschließend äußerte sich Johannes Nowak vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Er kritisierte die Verschwendung durch überflüssige medizinische Leistungen, gab jedoch zu, wenig Kenntnis vom Apothekenmarkt zu haben. Auch das BSW konnte keine konkreten Pläne für die Apothekerschaft vorlegen.

Die Veranstaltung verdeutlichte die Herausforderungen, denen sich das Gesundheitssystem in Thüringen gegenübersieht, und die komplexe politische Lage vor den Landtagswahlen. Aktuelle Umfragen zeigen, dass eine Regierungsbildung ohne Beteiligung der AfD oder des BSW kaum möglich sein wird, was die politische Landschaft in Thüringen weiter fragmentiert und die Bildung stabiler Mehrheiten erschwert.

Die Diskussion um die Zukunft des Gesundheitssystems in Thüringen zeigt eindrucksvoll, wie tiefgreifend die Herausforderungen sind, vor denen das Bundesland steht. Die Forderungen der Heilberufe sind klar und dringlich: Es braucht nicht nur mehr finanzielle Mittel, sondern vor allem auch strukturelle Reformen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Doch trotz der klaren Positionen der Verbände bleiben viele Fragen unbeantwortet. Die Parteien scheinen in einigen Bereichen noch immer zögerlich oder unentschlossen. Insbesondere die Apothekenreform, die viele Gesundheitsberufe direkt betrifft, wurde von den meisten Parteien kritisch gesehen, doch konkrete Lösungen bleiben rar.

Auch die zukünftige Regierungsbildung stellt ein großes Fragezeichen dar. Die Wahrscheinlichkeit, dass radikale oder bisher wenig erfahrene politische Kräfte in die Regierung einziehen könnten, birgt erhebliche Risiken für die Stabilität und Kontinuität im Gesundheitswesen. Es bleibt abzuwarten, ob die Parteien den Forderungen der Heilberufe tatsächlich gerecht werden oder ob sie im politischen Ringen um Macht und Mehrheiten untergehen.

In jedem Fall wird die kommende Wahl richtungsweisend sein für die Zukunft des Gesundheitssystems in Thüringen – und damit auch für die vielen Menschen, die täglich auf eine funktionierende und gerechte Gesundheitsversorgung angewiesen sind.

 

Talkum unter Verdacht: WHO stuft beliebten Hilfsstoff als 'wahrscheinlich krebserregend' ein

Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), eine Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), hat Talkum als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Damit wird das pulverisierte Magnesiumsilikat, das in zahlreichen Produkten von Kosmetika bis hin zu Arzneimitteln eingesetzt wird, in die Gruppe 2A der potenziell krebserregenden Stoffe eingeordnet. Diese Entscheidung basiert auf begrenzten Beweisen für ein erhöhtes Krebsrisiko beim Menschen sowie ausreichenden Beweisen aus Tierversuchen.

Talkum, das in der Natur als feines, weiches Pulver vorkommt, wird seit Jahrzehnten in vielen Industrien verwendet. Besonders in der pharmazeutischen Industrie spielt es als Schmiermittel bei der Herstellung von Tabletten eine wichtige Rolle. Auch in der Kosmetikindustrie findet Talkum breite Anwendung, etwa als Bestandteil von Hautpudern. Die weitreichende Nutzung in verschiedenen Produkten hat das Material zu einem unverzichtbaren Hilfsstoff gemacht.

Die Einstufung durch die IARC erfolgt nicht zuletzt aufgrund der potenziellen Gefahr einer Kontamination mit Asbest, einer bekannten krebserregenden Substanz. In der Vergangenheit war Talkum häufig mit Asbest verunreinigt, was die Gesundheitsrisiken deutlich erhöht. Obwohl die aktuelle Bewertung asbestfreien Talkum betrifft, konnten viele Studien nicht sicher ausschließen, dass Verunreinigungen vorlagen, was die Einstufung erschwerte.

Tierversuche, auf die sich die IARC stützt, zeigten, dass Talkum die Entstehung von seltenen Tumoren fördert und chronische Entzündungen hervorruft. Dies sind typische Merkmale eines Karzinogens. Auch Beobachtungsstudien bei Menschen deuten auf ein erhöhtes Krebsrisiko hin, insbesondere bei Frauen, die talkhaltige Intimpuder verwendet hatten. Dennoch bleiben die Beweise beim Menschen begrenzt, da mögliche Asbestkontaminationen nicht ausgeschlossen werden konnten.

Die neue Einstufung könnte weitreichende Konsequenzen für die pharmazeutische und kosmetische Industrie haben. Experten warnen jedoch davor, voreilige Schlüsse zu ziehen. Dr. Rolf Daniels, Professor i. R. für Pharmazeutische Technologie an der Universität Tübingen, betont, dass der Nutzen von Arzneimitteln, die Talkum enthalten, das potenzielle Risiko überwiegt. Eine pauschale Ablehnung von Talkum könnte mehr Schaden als Nutzen bringen, insbesondere wenn alternative Stoffe noch nicht ausreichend getestet sind.

Das persönliche Krebsrisiko hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Art und Dauer des Kontakts mit Talkum. Trotz der neuen Einstufung bleibt Talkum in der überwiegenden Mehrheit der Fälle sicher, wenn es verantwortungsvoll verwendet wird. Die IARC betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Forschung, um das Risiko genauer zu bewerten.

Die Entscheidung der IARC, Talkum als "wahrscheinlich krebserregend" einzustufen, wirft Fragen auf, die weit über die wissenschaftliche Debatte hinausgehen. Es geht nicht nur um die Gesundheit der Verbraucher, sondern auch um das Vertrauen in Produkte, die wir täglich verwenden. Doch während die Sorge um unsere Gesundheit verständlich ist, sollten wir die Fakten nicht aus den Augen verlieren.

Talkum ist seit Jahrzehnten ein unverzichtbarer Bestandteil in vielen Bereichen – von Arzneimitteln bis zur Kosmetik. Die wissenschaftlichen Beweise für ein erhöhtes Krebsrisiko beim Menschen bleiben begrenzt und oft von möglichen Verunreinigungen durch Asbest überschattet. Das sollte uns daran erinnern, dass wir es hier mit einem sehr komplexen Thema zu tun haben, das nicht auf einfache Antworten reduziert werden kann.

Es wäre unverantwortlich, Talkum vorschnell zu verurteilen und aus Produkten zu verbannen, ohne die möglichen Konsequenzen zu bedenken. Alternative Stoffe müssen umfassend getestet werden, und die Balance zwischen Nutzen und Risiko darf nicht aus dem Gleichgewicht geraten. Denn am Ende geht es nicht nur um die Sicherheit einzelner Inhaltsstoffe, sondern um das Wohl aller, die auf sichere und wirksame Produkte angewiesen sind.

Diese Entscheidung der IARC sollte als Anstoß für weitere Forschung dienen, nicht als Anlass für Panikmache. Es liegt in der Verantwortung von Wissenschaftlern, Unternehmen und Regulierungsbehörden, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die sowohl die Gesundheit schützen als auch die Qualität und Wirksamkeit von Produkten erhalten. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden – und das ist letztlich der wichtigste Aspekt.

 

Elektronische Patientenakte: Medikationsübersicht überzeugt, Akzeptanz bleibt ausbaufähig

Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Patientenakte (EPA) in Deutschland für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet. Diese zentrale Neuerung im Gesundheitssystem zielt darauf ab, die Vernetzung zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken zu optimieren. Die EPA ermöglicht es, medizinische Daten effizient und digital zu verwalten, wobei Patienten ihre Akte einsehen und verwalten können. Wer die Nutzung der EPA nicht wünscht, muss ihr aktiv widersprechen, da die Einführung nach dem sogenannten Opt-out-Prinzip erfolgt.

Ein besonders gefragtes Feature der EPA ist die digitale Medikationsübersicht. Laut einer Umfrage des AOK-Bundesverbands unter 10.000 Personen, zeigt sich ein Großteil der Bevölkerung interessiert an dieser Funktion: 73 Prozent der Befragten möchten Informationen zu ihren verordneten Medikamenten digital einsehen können. Bei besonders digital affinen Teilnehmern steigt das Interesse sogar auf 86 Prozent. Diese Übersicht soll es Apotheken ermöglichen, neue Medikationsdaten hinzuzufügen und automatisch in die EPA zu integrieren. Ziel ist es, Medikationsprobleme oder unerwünschte Arzneimittelwirkungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Vergütung der Apotheken für diesen Service muss jedoch noch zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) verhandelt werden.

Trotz der klaren Vorteile, die die EPA bietet, zeigt die Umfrage, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung noch ausbaufähig ist. Nur 61 Prozent der Befragten befürworten die Opt-out-Regelung, während 20 Prozent diese ablehnen. 15 Prozent der Befragten sind unentschlossen. Ebenso gering ist das Interesse daran, eigene Dokumente in die EPA hochzuladen und diese mit Arztpraxen zu teilen. Lediglich 57 Prozent der Befragten können sich diese Nutzung vorstellen, während 25 Prozent dies ablehnen und 19 Prozent unentschlossen sind. Bei digital affinen Personen liegt die Zustimmungsrate in diesem Bereich immerhin bei 71 Prozent.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass noch erheblicher Informationsbedarf besteht. Die Bevölkerung muss umfassend über die Vorteile der EPA aufgeklärt werden, um die Akzeptanz und Nutzung dieses wichtigen Instruments der digitalen Gesundheitsversorgung zu fördern.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer modernen und vernetzten Gesundheitsversorgung. Doch die Umfrageergebnisse zeigen, dass es bei vielen Versicherten noch erheblichen Informations- und Überzeugungsbedarf gibt. Besonders das Opt-out-Prinzip sorgt für Unsicherheit und Skepsis. Hier muss die Kommunikation verbessert werden, um Ängste abzubauen und Vertrauen zu schaffen.

Die Vorteile der EPA liegen auf der Hand: Eine zentrale und immer aktuelle Medikationsübersicht kann nicht nur die Versorgungssicherheit erhöhen, sondern auch lebensbedrohliche Medikationsfehler verhindern. Doch diese Vorteile müssen den Bürgerinnen und Bürgern klarer vermittelt werden. Ein solches System entfaltet nur dann seine volle Wirkung, wenn es von der breiten Masse akzeptiert und genutzt wird.

Der geringe Zuspruch für das Hochladen eigener Dokumente zeigt zudem, dass viele Patienten die Kontrolle über ihre Daten nicht aus der Hand geben möchten. Hier könnte die Lösung in einer verbesserten Benutzerführung und stärkeren Aufklärung über die Datensicherheit liegen. Die digitalen Möglichkeiten sind vorhanden, nun gilt es, auch die Akzeptanz und das Vertrauen in diese zu stärken.

Am Ende steht fest: Die EPA hat das Potenzial, die Gesundheitsversorgung in Deutschland maßgeblich zu verbessern. Es liegt nun an den Verantwortlichen, dieses Potenzial auch den Versicherten klar zu vermitteln. Denn nur durch eine breite Nutzung kann die EPA zu dem Werkzeug werden, das sie sein sollte: ein Garant für mehr Sicherheit und Effizienz im Gesundheitswesen.

 

EU-Zulassung: Erster mRNA-Impfstoff gegen RSV schützt Senioren

Die Europäische Kommission hat dem US-Biotechnologieunternehmen Moderna die Zulassung für seinen mRNA-basierten Impfstoff mRNA-1345, auch bekannt als mResvia®, erteilt. Dieser Impfstoff zielt darauf ab, Personen ab 60 Jahren vor Infektionen der unteren Atemwege zu schützen, die durch das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) verursacht werden. Es handelt sich um den ersten mRNA-Impfstoff, der in Europa für eine andere Krankheit als Covid-19 zugelassen wurde, und gleichzeitig um den ersten mRNA-basierten Impfstoff gegen RSV.

Jährlich kommt es in der EU zu schätzungsweise 160.000 Krankenhauseinweisungen aufgrund von RSV-Infektionen bei Erwachsenen, wobei 92 Prozent der Betroffenen 65 Jahre oder älter sind. Auch in Deutschland ist die Krankheitslast durch RSV erheblich, weshalb die Zulassung von mResvia® als bedeutender Fortschritt im Gesundheitsschutz älterer Menschen angesehen wird. Der Impfstoff ist nun für alle Personen ab 60 Jahren in der EU zugelassen.

Der Impfstoff enthält eine mRNA-Sequenz, die für ein stabilisiertes Präfusions-F-Glykoprotein kodiert, das sich auf der Oberfläche des Virus befindet. Dieses Protein ist für den Eintritt des Virus in die Wirtszellen entscheidend und bei beiden RSV-Subtypen, A und B, hoch konserviert. Moderna hat für diesen Impfstoff die gleichen Lipid-Nanopartikel verwendet wie bei seinen Corona-Impfstoffen.

Die Zulassung basiert auf den Ergebnissen der Phase-III-Studie ConquerRSV, an der rund 37.000 Menschen ab 60 Jahren in 22 Ländern teilnahmen. Die Studie zeigte, dass der Impfstoff eine Schutzwirkung von 83,7 Prozent gegen RSV-bedingte Erkrankungen der unteren Atemwege mit zwei oder mehr Symptomen aufweist. Die Schutzwirkung gegen Infektionen mit drei oder mehr Symptomen lag bei 82,4 Prozent. Diese Daten stammen aus einer medianen Nachbeobachtungszeit von 3,7 Monaten und wurden im Dezember 2023 im „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht.

Eine längere Nachbeobachtung über 8,6 Monate zeigte eine reduzierte, aber weiterhin signifikante Wirksamkeit von 63,3 Prozent für zwei oder mehr Symptome und 63,0 Prozent für drei oder mehr Symptome. Zu den häufigsten Nebenwirkungen des Impfstoffs zählten Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit sowie Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen.

Wann der Impfstoff in Deutschland verfügbar sein wird, ist noch unklar. Moderna Deutschland machte keine Angaben dazu, ob mResvia® rechtzeitig für die kommende Impfsaison, die von September bis Mitte Oktober reicht, bereitstehen wird. Vor Kurzem hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) erstmals eine Empfehlung zur RSV-Impfung ausgesprochen. Personen ab 75 Jahren sowie Risikopatienten ab 60 Jahren wird eine Impfung mit einem proteinbasierten Impfstoff empfohlen. Eine spezifische Empfehlung für den neuen mRNA-Impfstoff von Moderna liegt bisher noch nicht vor.

Die Zulassung des ersten mRNA-basierten RSV-Impfstoffs in der EU markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Bekämpfung von Atemwegserkrankungen bei älteren Menschen. Mit der Einführung von mResvia® eröffnet sich eine neue Ära der Impfstoffentwicklung, die nicht nur auf die Bekämpfung von Covid-19 beschränkt ist, sondern auch andere schwerwiegende Infektionskrankheiten in den Fokus nimmt.

Es ist bemerkenswert, wie schnell die mRNA-Technologie nach ihrem Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie nun auch auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Das hohe Schutzpotenzial von mResvia® und die breitere Anwendung dieser Technologie könnten in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Prävention weiterer Krankheiten spielen.

Dennoch bleibt die Frage offen, wie schnell dieser Impfstoff tatsächlich den Weg zu den Menschen in Deutschland finden wird. Die Unsicherheit über die Verfügbarkeit für die kommende Impfsaison ist bedauerlich, insbesondere angesichts der Tatsache, dass RSV in den kalten Monaten besonders gefährlich ist. Hier sind schnelle und klare Informationen von den zuständigen Behörden und Herstellern gefragt.

Insgesamt bleibt die Einführung von mResvia® jedoch ein Lichtblick in der Medizin, der zeigt, dass die Innovationskraft der Impfstoffforschung weiter ungebrochen ist und auch in Zukunft Hoffnung auf effektiven Schutz vor gefährlichen Infektionen bietet.

 

Azithromycin knapp: Wie reagieren Ärzte und Patienten auf den Engpass?

Angesichts des anhaltenden Versorgungsengpasses bei Azithromycin, einem zentralen Antibiotikum zur Behandlung von Atemwegsinfektionen, HNO-Erkrankungen und sexuell übertragbaren Krankheiten (STD), hat die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI) neue Empfehlungen zu möglichen Alternativen herausgegeben. Azithromycin, das aufgrund seiner langen Halbwertszeit und des geringen Interaktionspotenzials bevorzugt wird, ist in vielen Fällen nicht lieferbar. Die DGI rät daher, vor allem auf Clarithromycin auszuweichen.

Clarithromycin, das ein ähnliches Erregerspektrum wie Azithromycin abdeckt, erfordert jedoch eine angepasste Dosierung und Therapieform. Während Azithromycin oft in einer Einmalgabe oder über wenige Tage verabreicht wird, muss Clarithromycin in der Regel zweimal täglich eingenommen werden, und die Behandlungsdauer ist länger. Die Standarddosierung beträgt zweimal täglich 500 mg, bei leichten Infektionen können auch zweimal 250 mg ausreichend sein. Wichtig ist auch der Hinweis der DGI auf mögliche Nebenwirkungen, insbesondere die Gefahr einer QT-Zeit-Verlängerung, die alle Makrolid-Antibiotika betreffen kann. Daher sollten Kontraindikationen und individuelle Risiken bei der Verschreibung sorgfältig abgewogen werden.

Besondere Herausforderungen ergeben sich bei der Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten. Während Clarithromycin bei Infektionen mit Ureoplasma urealyticum als Alternative eingesetzt werden kann, ist es bei Chlamydien- oder Gonokokken-Infektionen nicht ausreichend erprobt. Hier empfiehlt die DGI Doxycyclin als Alternative, allerdings bestehen auch bei diesem Wirkstoff derzeit Lieferengpässe. Bei nachgewiesenen Gonokokken-Infektionen wird eine Monotherapie mit Ceftriaxon empfohlen.

Diese Empfehlungen der DGI sollen laut eigener Aussage nur dann zur Anwendung kommen, wenn Azithromycin in oraler Form nicht verfügbar ist und eine leitliniengerechte Therapie somit nicht möglich ist. Apothekerinnen und Apotheker werden zudem aufgefordert, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit dem Lieferengpass und dem Einsatz alternativer Antibiotika zu melden.

Der aktuelle Lieferengpass bei Azithromycin zeigt auf alarmierende Weise, wie fragil die Versorgung mit essenziellen Medikamenten in Deutschland ist. Azithromycin ist ein Schlüsselantibiotikum in der Behandlung einer Vielzahl von Infektionen, und seine Knappheit stellt Ärzte und Patienten vor erhebliche Herausforderungen. Die Empfehlungen der DGI, auf Clarithromycin auszuweichen, sind pragmatisch und notwendig, werfen jedoch Fragen zur langfristigen Versorgungssicherheit auf.

Clarithromycin ist zwar ein bewährtes Antibiotikum, aber seine Anwendung erfordert eine strengere Überwachung und eine längere Behandlungsdauer. Das bedeutet nicht nur eine höhere Belastung für die Patienten, sondern auch ein potenziell höheres Risiko für Nebenwirkungen. Besonders problematisch ist die Situation bei sexuell übertragbaren Krankheiten, wo die Alternativen entweder unzureichend erprobt oder ebenfalls schwer verfügbar sind.

Dieser Engpass sollte ein Weckruf sein, die Abhängigkeit von einzelnen Medikamenten zu überdenken und die Diversifizierung der Arzneimittelversorgung voranzutreiben. Es ist unerlässlich, dass Gesundheitsbehörden und Politik Maßnahmen ergreifen, um solche Engpässe in Zukunft zu vermeiden. Die Gesundheit der Bevölkerung darf nicht von der Verfügbarkeit eines einzigen Medikaments abhängen.

Die gegenwärtige Situation zeigt auch, wie wichtig es ist, die Berichterstattung über Lieferengpässe und deren Auswirkungen zu intensivieren. Nur durch eine breite öffentliche Debatte können Lösungen gefunden und zukünftige Engpässe verhindert werden. Die Patientensicherheit muss an erster Stelle stehen – dafür sind rechtzeitige Informationen und umfassende Alternativstrategien unerlässlich.

 

USA und Europa mit unterschiedlichen Covid-19-Impfstoffen für die neue Impfsaison

Seit Anfang August 2024 sind in Europa neue, variantenangepasste Covid-19-Impfstoffe erhältlich, die für die kommende Impfsaison 2024/2025 entwickelt wurden. Diese Impfstoffe von Biontech/Pfizer zielen darauf ab, einen besseren Schutz gegen die aktuell kursierenden Varianten des Virus zu bieten. Nun haben auch die US-Behörden nachgezogen: Die Food and Drug Administration (FDA) hat kürzlich die Zulassung für aktualisierte Covid-19-Impfstoffe erteilt, sodass Pfizer und Moderna in den USA mit dem Versand von Millionen Dosen beginnen können. Der dritte US-Hersteller, Novavax, plant, seine aktualisierte Impfstoffversion ebenfalls bald auf den Markt zu bringen, allerdings etwas später als die beiden anderen Anbieter.

Auffällig ist, dass sich die in den USA zugelassenen Impfstoffe von denen in Europa unterscheiden. Während die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgte und die Impfstoffe an die Omikron-Variante JN.1 anpasste, entschied sich die FDA für einen anderen Ansatz. Obwohl ein Expertengremium der FDA einstimmig dafür votierte, die Impfstoffe ebenfalls auf Basis der JN.1-Variante zu aktualisieren, empfahl die FDA den Herstellern, ihre Impfstoffe an die eng mit JN.1 verwandte FLiRT-Variante KP.2 anzupassen. Entsprechend wurden nun diese Variantenimpfstoffe in den USA zugelassen.

Die Entscheidung der FDA basiert auf Daten, die unter anderem von Biontech erhoben wurden. Diese legen nahe, dass ein Impfstoff auf Basis der KP.2-Variante eine breitere Antikörperreaktion auslösen könnte als ein Impfstoff, der auf JN.1 basiert. Trotz dieser Unterschiede wird erwartet, dass auch der auf JN.1 basierende Impfstoff einen wirksamen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bieten kann, die durch Infektionen mit KP.2, KP.3 und anderen Untervarianten von JN.1 verursacht werden.

Dass die EMA und FDA unterschiedliche Wege bei der Empfehlung von Impfstoffen einschlagen, ist ungewöhnlich. Es bleibt abzuwarten, ob sich signifikante Unterschiede in der Schutzeffektivität der beiden Impfstoffe nachweisen lassen. Ein grundlegendes Problem bleibt, dass sich das Virus schneller verändert, als die Impfstoffe angepasst werden können – weder JN.1 noch KP.2 sind aktuell die dominierenden Varianten in den USA oder Europa.

Klar ist jedoch, dass die Bedeutung von Auffrischungsimpfungen nicht unterschätzt werden darf. Vor allem Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollten ihre Immunität zeitnah auffrischen lassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher, dass sich ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen schnellstmöglich mit den neuen Impfstoffen impfen lassen. Eine Ausnahme bilden lediglich diejenigen, die kürzlich an Covid-19 erkrankt sind; sie sollten mindestens drei Monate nach ihrer Genesung abwarten, bevor sie sich erneut impfen lassen.

Die Entscheidung der FDA, sich bei der Anpassung der Covid-19-Impfstoffe nicht der Empfehlung der WHO und der EMA anzuschließen, wirft Fragen auf. Es ist nicht ungewöhnlich, dass nationale Gesundheitsbehörden auf Basis eigener Datenanalysen Entscheidungen treffen, aber die Abweichung von globalen Empfehlungen könnte zu Verunsicherung führen.

Auf der einen Seite zeigt die Entscheidung der FDA, dass sie die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ernst nimmt. Daten, die eine breitere Antikörperreaktion durch KP.2 suggerieren, sind sicherlich ein starkes Argument für diese Entscheidung. Andererseits besteht die Gefahr, dass die unterschiedlichen Impfstoffversionen in den USA und Europa zu Verwirrung führen und das Vertrauen in die Impfung untergraben. Einheitliche globale Maßnahmen wären in einer Pandemie wünschenswert, um klare Botschaften zu senden und das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Entscheidung der FDA als richtig erweist. Doch unabhängig davon, welcher Impfstoff verwendet wird, sollten Menschen die Möglichkeit der Auffrischung nutzen. Der Kampf gegen Covid-19 ist noch nicht vorbei, und der Schutz durch eine Impfung ist nach wie vor der beste Weg, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. In einer Zeit, in der das Virus weiterhin mutiert und sich rasch ausbreitet, ist es entscheidend, dass wir alle Maßnahmen ergreifen, um uns und unsere Gemeinschaften zu schützen.

 

Durchbruch bei COPD: Erstes Biologikum Dupilumab zugelassen

Mit Dupilumab (Dupixent®) ist erstmals ein Biologikum zur Behandlung der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) in der Europäischen Union zugelassen worden. Diese bahnbrechende Entscheidung eröffnet neue therapeutische Möglichkeiten für Patienten, die an einer spezifischen Form dieser komplexen und heterogenen Erkrankung leiden. COPD, eine Erkrankung, die durch eine chronische Entzündung der Atemwege und des Lungengewebes gekennzeichnet ist, führt zu einer fortschreitenden und oft irreversiblen Einschränkung des Luftflusses. Besonders betroffen sind Patienten, bei denen eine sogenannte Typ-2-Inflammation vorliegt, die durch erhöhte Eosinophilen-Werte im Blut und eine Überaktivität der Zytokine Interleukin-4 (IL-4), Interleukin-13 (IL-13) und Interleukin-5 (IL-5) gekennzeichnet ist.

Dupilumab wirkt, indem es gezielt die α-Untereinheit des IL-4-Rezeptors blockiert, welche ebenfalls Teil des IL-13-Rezeptors ist. Diese duale Hemmung des IL-4- und IL-13-Signalwegs reduziert die durch diese Zytokine vermittelte Entzündungsreaktion, was zu einer Verbesserung der Lungenfunktion und einer Reduktion von Krankheitsschüben führt.

Die Zulassung von Dupilumab richtet sich jedoch an eine spezifische Patientengruppe: Es ist als Add-on-Therapie für diejenigen Patienten vorgesehen, die trotz einer bestehenden Therapie aus inhalativen Corticosteroiden (ICS), langwirksamen Beta-2-Agonisten (LABA) und langwirksamen Muscarin-Antagonisten (LAMA) oder einer LABA/LAMA-Kombination weiterhin Exazerbationen erleiden. Insbesondere Patienten, bei denen ICS nicht geeignet sind, können von dieser neuen Behandlung profitieren.

In klinischen Studien, insbesondere den Phase-III-Studien BOREAS und NOTUS, zeigte Dupilumab vielversprechende Ergebnisse. Über einen Zeitraum von 52 Wochen konnte die Rate mittelschwerer bis schwerer Exazerbationen um 30 bis 34 Prozent im Vergleich zu Placebo gesenkt werden. Zusätzlich wurde eine signifikante Verbesserung der Lungenfunktion, gemessen an der Einsekundenkapazität (FEV1), festgestellt. Patienten berichteten auch über eine subjektive Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Die Einführung von Dupilumab wird von Experten als bedeutender Fortschritt gewertet, insbesondere für jene Patienten, die trotz optimaler Standardtherapie weiterhin unter Exazerbationen leiden. Bislang standen in solchen Fällen nur wenige Alternativen zur Verfügung, darunter Roflumilast oder eine Azithromycin-Dauertherapie, die jedoch nicht für jeden Patienten geeignet sind und mit potenziellen Nebenwirkungen verbunden sein können.

Mit der Zulassung von Dupilumab wird die Behandlung von COPD weiter individualisiert und bietet neuen Hoffnung für eine spezifische Patientengruppe, die bisher nur unzureichend auf bestehende Therapien angesprochen hat.

Die Zulassung von Dupilumab zur Behandlung der COPD markiert einen entscheidenden Fortschritt in der individualisierten Medizin. Endlich gibt es eine gezielte Therapieoption für Patienten mit Typ-2-Inflammation, die bislang unter einer unzureichenden Behandlungsstrategie litten. Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, die biologischen Mechanismen einer Erkrankung tiefgehend zu verstehen, um maßgeschneiderte Therapien zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht werden.

Doch mit der Einführung von Dupilumab stehen wir auch vor neuen Herausforderungen. Die hohe Komplexität der COPD erfordert weiterhin eine differenzierte Diagnostik, um jene Patienten präzise zu identifizieren, die von dieser Therapie profitieren. Zudem wird die finanzielle Belastung durch Biologika im Gesundheitssystem zu einer Diskussion führen müssen, wie wir diese innovativen, aber kostspieligen Behandlungen nachhaltig integrieren können.

Dupilumab ist ein vielversprechender Schritt in die richtige Richtung, doch er sollte nicht der letzte sein. Weitere Forschung und Innovationen sind notwendig, um auch die anderen Formen der COPD gezielt und effektiv behandeln zu können. Der Weg zur vollständigen Kontrolle dieser Krankheit ist noch lang, aber mit Fortschritten wie diesem kommen wir dem Ziel einen Schritt näher.

 

Neuer Hoffnungsträger gegen Wechseljahresbeschwerden: Elinzanetant zeigt vielversprechende Ergebnisse

Ein neues Medikament gegen Wechseljahresbeschwerden könnte bald auf den Markt kommen. Elinzanetant, ein nicht-hormoneller Wirkstoff, hat in zwei Phase-III-Studien vielversprechende Ergebnisse gezeigt. Der Hersteller Bayer hat bereits die Zulassung in den USA beantragt, während eine Zulassung in Europa noch aussteht.

Elinzanetant wirkt als dualer Neurokinin-1- und -3-Rezeptorantagonist und zielt auf die Thermoregulation im Gehirn ab, die während der Wechseljahre durch den Abfall des Östrogenspiegels gestört werden kann. Die Folge sind vasomotorische Beschwerden wie Hitzewallungen, die bis zu 80 % der Frauen in den Wechseljahren betreffen.

An den internationalen, doppelblinden, randomisierten Studien OASIS 1 und 2 nahmen rund 800 Frauen im Alter von 40 bis 65 Jahren teil. Die Hälfte der Teilnehmerinnen erhielt Elinzanetant, die andere Hälfte ein Placebo. Nach zwölf Wochen hatten 71,4 % und 74,7 % der Frauen unter Elinzanetant eine mindestens 50-prozentige Reduktion der Frequenz ihrer Beschwerden erreicht, verglichen mit 42,0 % und 48,3 % in der Placebo-Gruppe. Zudem berichteten die Frauen von einer Verbesserung ihrer Schlafqualität und Lebensqualität. Häufige Nebenwirkungen waren Kopfschmerzen und Müdigkeit, insgesamt wurde das Medikament jedoch gut vertragen.

Elinzanetant könnte eine wichtige Alternative zur Hormonersatztherapie darstellen, die bei vielen Frauen aufgrund von Kontraindikationen oder Nebenwirkungen nicht infrage kommt. Da bis zu 60 % der Frauen während der Wechseljahre auch unter Schlafstörungen leiden, wird derzeit in einer weiteren Studie untersucht, ob der Wirkstoff auch in diesem Bereich hilfreich sein kann.

Analysten sehen in dieser neuen Arzneimittelklasse ein erhebliches Marktpotenzial, da Wechseljahresbeschwerden oft mit kardiovaskulären und neurologischen Risiken verbunden sind und zu Arbeitsausfällen führen können. In einem begleitenden Editorial im Fachjournal JAMA wird spekuliert, dass Elinzanetant den Beginn einer neuen Ära in der Behandlung der Menopause markieren könnte.

Die Entwicklung von Elinzanetant ist ein bedeutender Schritt nach vorn in der medizinischen Versorgung von Frauen in den Wechseljahren. Die bisherigen Behandlungsmöglichkeiten waren entweder hormoneller Natur oder boten nur begrenzte Linderung. Elinzanetant bietet eine vielversprechende Alternative, insbesondere für Frauen, die aus verschiedenen Gründen auf eine Hormonersatztherapie verzichten müssen.

Die Phase-III-Studien zeigen nicht nur eine signifikante Reduktion der vasomotorischen Symptome, sondern auch eine Verbesserung der Schlafqualität und der Lebensqualität. Das ist ein wichtiger Fortschritt, da Hitzewallungen und Schlafstörungen für viele Frauen in den Wechseljahren eine erhebliche Belastung darstellen.

Es bleibt abzuwarten, ob Elinzanetant tatsächlich das Potenzial hat, eine neue Ära in der Behandlung der Menopause einzuläuten. Die bisherigen Ergebnisse sind vielversprechend, doch es bedarf weiterer Studien, um die langfristige Sicherheit und Wirksamkeit zu bestätigen. Sollte sich Elinzanetant jedoch bewähren, könnte es Millionen von Frauen weltweit eine neue, wirksame und gut verträgliche Behandlungsoption bieten und somit die Lebensqualität während der Wechseljahre deutlich verbessern.

In einer Zeit, in der die Bedürfnisse von Frauen im Gesundheitswesen zunehmend Beachtung finden, ist die Entwicklung von Elinzanetant ein ermutigendes Zeichen dafür, dass die medizinische Forschung endlich die Herausforderungen der Menopause ernst nimmt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Fortschritte in naher Zukunft auch auf den Markt kommen und den betroffenen Frauen zugutekommen werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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