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  • 20.08.2024 – Gericht weist Sturmschaden-Klage ab
    20.08.2024 – Gericht weist Sturmschaden-Klage ab
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Ein Versicherungsnehmer scheitert vor Gericht: Der Streit um die Regulierung eines vermeintlichen Sturmschadens an seinem Kleintransport...

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ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Gericht weist Sturmschaden-Klage ab

 

Versicherungsnehmer scheitert an fehlendem Nachweis vor dem Oberlandesgericht Nürnberg

Ein Versicherungsnehmer scheitert vor Gericht: Der Streit um die Regulierung eines vermeintlichen Sturmschadens an seinem Kleintransporter endet mit einer Abweisung der Klage. Das Oberlandesgericht Nürnberg betonte die Bedeutung einer klaren Beweisführung – eine wichtige Lektion für alle, die ihre Versicherungsansprüche durchsetzen wollen.


In einem Rechtsstreit um die Regulierung eines vermeintlichen Sturmschadens an einem Kleintransporter hat das Oberlandesgericht Nürnberg zugunsten der Versicherung entschieden und die Klage des Versicherungsnehmers abgewiesen. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass sein Fahrzeug zwischen dem 17. und 22. Februar 2022 durch umherfliegende Gegenstände während eines Sturmes beschädigt worden sei. Die Versicherung lehnte die Regulierung des Schadens jedoch ab, da sie die Angaben des Versicherungsnehmers als unzureichend und nicht beweisbar einstufte.

Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte am 17. Juli 2024 (Az. 8 U 775/24) die Entscheidung der Vorinstanz, die den Anspruch des Fahrzeughalters auf Schadensersatz bereits abgelehnt hatte. Das Gericht führte aus, dass der Versicherungsnehmer den genauen Zeitpunkt und den Ort des Schadens nicht präzise genug angeben konnte. Auch blieb unklar, ob zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich ein Sturm mit einer Windstärke von mindestens acht Beaufort vorlag, was für die Anerkennung eines Sturmschadens durch die Versicherung entscheidend ist.

Die Richter stellten klar, dass für die Durchsetzung eines Versicherungsanspruchs klare und schlüssige Beweise erforderlich sind. Die bloße Möglichkeit, dass der Schaden durch einen Sturm verursacht wurde, reichte nicht aus, um den Anspruch zu begründen. Da auch alternative Schadensursachen in Betracht gezogen werden mussten und die Beweislast nicht erfüllt war, wurde die Klage des Versicherungsnehmers abgewiesen.


Kommentar:

Der Fall zeigt deutlich, wie wichtig eine präzise und sorgfältige Dokumentation von Schadensereignissen ist, insbesondere wenn es um Versicherungsansprüche geht. Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie in der Beweispflicht stehen und im Schadensfall genaue Informationen liefern müssen, um ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können.

Die Anforderungen, die Versicherungen an den Nachweis von Schadensursachen stellen, mögen hoch erscheinen, doch sie sind notwendig, um einen Missbrauch des Versicherungssystems zu verhindern. Gerade in Situationen, in denen ein Schaden erst später entdeckt wird, kann es schwierig sein, den genauen Zeitpunkt und die Umstände des Schadens nachzuweisen. Dennoch ist es unerlässlich, so viele Beweise wie möglich zu sichern, um im Fall eines Streits vor Gericht bestehen zu können.

Letztlich ist dieser Fall eine Mahnung für alle Versicherungsnehmer, sich frühzeitig über die Bedingungen ihrer Versicherungspolicen zu informieren und sicherzustellen, dass sie im Schadensfall in der Lage sind, alle erforderlichen Nachweise zu erbringen. Nur so lässt sich vermeiden, dass berechtigte Ansprüche aufgrund mangelnder Beweisführung abgelehnt werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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