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  • 22.08.2024 – CO₂-Abgabe: Geld zurückholen
    22.08.2024 – CO₂-Abgabe: Geld zurückholen
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Viele Mieter in Deutschland zahlen CO₂-Steuer für ihre Gasetagenheizungen – oft zu Unrecht. Denn seit 2023 müssen sich Vermieter an die...

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ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

CO₂-Abgabe: Geld zurückholen

 

Wie Mieter ihren Vermieter an den Heizkosten beteiligen können

Viele Mieter in Deutschland zahlen CO₂-Steuer für ihre Gasetagenheizungen – oft zu Unrecht. Denn seit 2023 müssen sich Vermieter an diesen Kosten beteiligen. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Anteil zurückfordern und so bares Geld sparen können.


Hunderttausende Mieter in Deutschland, die ihre Wohnungen mit Gasetagenheizungen beheizen, haben möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung eines Teils der CO₂-Steuer von ihrem Vermieter. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufteilung der CO₂-Kosten im Jahr 2023 sind Vermieter verpflichtet, sich an den Kosten der CO₂-Abgabe zu beteiligen, wenn ihre Mietobjekte mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl beheizt werden. Diese Regelung soll den Druck auf Vermieter erhöhen, ihre Gebäude energetisch zu sanieren und gleichzeitig Mieter finanziell entlasten.

Die Höhe des Kostenanteils, den der Vermieter übernehmen muss, richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes. In Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz trägt der Vermieter einen größeren Anteil der CO₂-Kosten. In energetisch effizienteren Gebäuden hingegen müssen Mieter einen größeren Teil der Abgabe übernehmen. Diese Staffelung soll Anreize schaffen, den Energieverbrauch durch Sanierungen zu reduzieren und somit den CO₂-Ausstoß zu senken.

Mieter sollten daher ihre Heizkostenabrechnungen sorgfältig prüfen. Es besteht die Möglichkeit, dass Vermieter die Kostenbeteiligung nicht oder nicht korrekt in die Abrechnung aufgenommen haben. In solchen Fällen sollten Mieter den Vermieter schriftlich auf die gesetzliche Regelung hinweisen und eine Korrektur der Abrechnung verlangen. Sollten Vermieter nicht auf die Forderung eingehen, kann rechtlicher Beistand notwendig werden, um den Anspruch durchzusetzen.

Diese neue Regelung ist ein bedeutender Schritt im Rahmen der Bemühungen Deutschlands, die Klimaziele zu erreichen. Sie entlastet Mieter und fordert gleichzeitig von Vermietern, Verantwortung für den energetischen Zustand ihrer Immobilien zu übernehmen.


Kommentar:

Die Einführung der CO₂-Kostenaufteilung ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt. Sie stellt sicher, dass die Verantwortung für den CO₂-Ausstoß nicht allein bei den Mietern liegt, sondern auch die Vermieter in die Pflicht genommen werden. In einem Land, das sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt hat, muss es klare Anreize für energetische Sanierungen geben. Vermieter, die bisher wenig Interesse an der Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude gezeigt haben, werden nun finanziell motiviert, tätig zu werden.

Für Mieter bedeutet dies jedoch auch, dass sie aktiv ihre Rechte einfordern müssen. Die Neuregelung ist komplex, und nicht jeder Vermieter wird seine Verpflichtungen ohne Aufforderung erfüllen. Doch wer sich informiert und konsequent handelt, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Regelung den gewünschten Effekt erzielt und zu einer signifikanten Reduktion des CO₂-Ausstoßes im Wohnungssektor führt. Langfristig wird nur eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestands das Erreichen der Klimaziele ermöglichen. Die CO₂-Kostenaufteilung ist dabei ein wichtiger, wenn auch nur erster Schritt in die richtige Richtung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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