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  • 19.08.2024 – Rentenansprüche für Apotheker: So sichern Sie sich zusätzliche Altersvorsorge
    19.08.2024 – Rentenansprüche für Apotheker: So sichern Sie sich zusätzliche Altersvorsorge
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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Rentenansprüche für Apotheker: So sichern Sie sich zusätzliche Altersvorsorge

 

Wie freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Minijobs Ihre gesetzliche Rente ergänzen können

Apotheker, die sich auf ihre berufsständischen Versorgungswerke verlassen, sollten nicht vergessen, zusätzliche Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung aufzubauen. Trotz der soliden Basis der Versorgungswerke kann eine ergänzende Rente wesentliche Vorteile im Alter bringen, insbesondere hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge. Erfahren Sie, wie Sie durch freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten oder Minijobs Ihre Rentenansprüche gezielt erweitern und sich so finanziell besser für den Ruhestand absichern können.


In Deutschland sind Apotheker in der Regel durch ihre berufsständischen Versorgungswerke umfassend für das Alter abgesichert. Diese Versorgungswerke bieten eine solide Basis für die Altersvorsorge und stellen sicher, dass Apotheker im Ruhestand über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Dennoch kann es für Apotheker von Vorteil sein, zusätzlich Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu erwerben. Dies wird besonders relevant, weil die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) im Gegensatz zu den berufsständischen Versorgungswerken keinen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen leistet.

Um Rentenansprüche bei der DRV zu erwerben, müssen Apotheker, die in der Regel von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, aktiv werden und mindestens fünf Beitragsjahre erreichen. Eine Möglichkeit, Rentenansprüche aufzubauen, besteht in der Zahlung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der aktuelle Mindestbeitrag beträgt etwa 97 Euro pro Monat. Apotheker können diesen Beitrag über einen Zeitraum von fünf Jahren leisten, um die erforderlichen fünf Beitragsjahre zu erreichen. Diese Einzahlungen müssen nicht kontinuierlich erfolgen; auch eine Verteilung über das Berufsleben hinweg ist möglich. Es ist entscheidend, dass die Gesamtsumme von fünf Jahren erreicht wird. Bereits vorhandene Ansprüche aus früheren Beschäftigungen oder Ausbildungszeiten können durch die freiwilligen Beiträge aufgestockt werden, um die Mindestversicherungszeit zu erfüllen.

Zusätzlich können Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Diese Zeiten tragen zur Erfüllung der fünfjährigen Mindestversicherungszeit bei. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden 30 Monate (2,5 Beitragsjahre) angerechnet. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 1991 geboren wurden, beträgt die Anrechnung 36 Monate (drei Beitragsjahre). Eltern mit zwei Kindern haben damit bereits die benötigten fünf Beitragsjahre erreicht. Bei einem Kind kann die Lücke durch zwei Jahre freiwillige Beiträge geschlossen werden. Die Kindererziehungszeiten beeinflussen nicht nur die Wartezeit für die Rente, sondern auch die Höhe der späteren Rente. Ein Jahr Kindererziehungszeit erhöht die monatliche Rente um etwa 34 Euro. Diese Zeiten müssen aktiv bei der Rentenversicherung beantragt werden. Normalerweise werden die Kindererziehungszeiten einem Elternteil angerechnet; bei gemeinsamem Erziehungsaufwand wird die Zeit zunächst der Mutter zugerechnet, es sei denn, beide Elternteile legen eine übereinstimmende Erklärung vor, dass die Zeiten dem anderen Elternteil angerechnet werden sollen.

Minijobs bieten eine weitere Möglichkeit, Rentenansprüche bei der DRV zu erwerben. Seit dem 1. Januar 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber leisten einen Pauschalbetrag an die Rentenversicherung, während Arbeitnehmer die Differenz zum regulären Beitragssatz selbst tragen. Die Zeiten eines Minijobs zählen als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es ist wichtig zu beachten, dass eine einmalige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht rückgängig gemacht werden kann; Änderungen sind erst bei einem neuen Minijob möglich.

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung stehen mehrere Anlaufstellen zur Verfügung. Die Deutsche Rentenversicherung bietet umfassende Beratung auf ihrer Website und in ihren Beratungsstellen an. Auch Krankenkassen bieten Unterstützung in Bezug auf die Auswirkungen der gesetzlichen Rente auf die Krankenversicherungsbeiträge. Weitere nützliche Informationen sind auf Websites wie Finanztip und der Website der Deutschen Rentenversicherung zu finden.

Die Möglichkeit, Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung zu erwerben, stellt für Apotheker eine bedeutende Ergänzung zur Altersvorsorge dar. Während die berufsständischen Versorgungswerke eine solide Grundlage für die finanzielle Sicherheit im Ruhestand bieten, können zusätzliche Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wesentliche Vorteile im Alter bringen, insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherungsbeiträge. Apotheker sollten sich der verschiedenen Optionen wie freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Minijobs bewusst sein und diese gezielt nutzen. Eine proaktive Herangehensweise an diese Möglichkeiten und umfassende Beratung können dazu beitragen, die finanzielle Sicherheit im Ruhestand erheblich zu verbessern. Durch eine gezielte Planung können Apotheker ihre Altersvorsorge optimal ergänzen und sich so auf ein finanziell abgesichertes Leben im Ruhestand vorbereiten.


Kommentar

Die Absicherung für das Alter ist für alle Berufsgruppen eine zentrale Herausforderung, und für Apotheker gibt es zusätzliche Überlegungen, die berücksichtigt werden müssen. Die berufsständischen Versorgungswerke bieten eine solide Grundlage, jedoch ist die zusätzliche Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner keine Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen leistet, können zusätzliche Rentenansprüche von großem finanziellen Nutzen sein. Apotheker sollten sich der verschiedenen Wege bewusst sein, wie sie Rentenansprüche aufbauen können – sei es durch freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten oder Minijobs. Eine gezielte und informierte Herangehensweise an diese Möglichkeiten kann nicht nur die finanzielle Sicherheit im Ruhestand verbessern, sondern auch dazu beitragen, unvorhergesehene finanzielle Belastungen im Alter zu vermeiden. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Optionen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigene Altersvorsorge optimal zu ergänzen und zu sichern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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