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  • 14.08.2024 – Berufsunfähigkeit: Apotheker in der Absicherungsfalle
    14.08.2024 – Berufsunfähigkeit: Apotheker in der Absicherungsfalle
    VORSORGE | Medienspiegel & Presse | Strenge Regeln und hohe Hürden: Apotheker, die bei berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind, stehen im Falle einer Berufsunf...

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ApoRisk® Nachrichten - VORSORGE


VORSORGE | Medienspiegel & Presse |

Berufsunfähigkeit: Apotheker in der Absicherungsfalle

 

Strenge Vorgaben der Versorgungswerke setzen Existenz auf’s Spiel

Strenge Regeln und hohe Hürden: Apotheker, die bei berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind, stehen im Falle einer Berufsunfähigkeit vor enormen Herausforderungen. Die Anforderungen an den Nachweis einer vollständigen Berufsunfähigkeit und die oft geforderte Aufgabe der Berufserlaubnis lassen viele Betroffene in eine existenzielle Krise geraten. Unser Bericht beleuchtet die Problematik und diskutiert die dringende Notwendigkeit von Reformen.


Die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit stellt für viele Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke eine erhebliche Herausforderung dar. Insbesondere Apotheker, die in diesen speziellen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind, sehen sich mit strengen Anforderungen konfrontiert, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Die Versorgungswerke, die auch Alters- und Hinterbliebenenrenten gewähren, fordern oft den Nachweis einer vollständigen und dauerhaften Berufsunfähigkeit, bevor eine Rente gezahlt wird. Dies bedeutet, dass der betroffene Apotheker nachweisen muss, dass er zu 100 Prozent unfähig ist, seine beruflichen Tätigkeiten auszuüben.

Die Vielseitigkeit des Apothekerberufs – der neben der Abgabe von Medikamenten auch Beratungen, die Herstellung von Arzneimitteln und Verwaltungsaufgaben umfasst – macht es für die Betroffenen besonders schwer, diesen Nachweis zu erbringen. Die Versorgungswerke interpretieren die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit häufig sehr restriktiv. So wird in einigen Satzungen ausdrücklich betont, dass nur das Risiko einer absoluten Existenzvernichtung abgesichert ist. Dies bedeutet, dass nur in extremen Fällen, in denen der Apotheker seine berufliche Tätigkeit vollständig einstellen muss, eine Rente gewährt wird.

Ein weiteres großes Hindernis ist die Anforderung, dass Apotheker ihre Berufserlaubnis aufgeben müssen, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Diese Regelung bedeutet faktisch das Ende ihrer beruflichen Laufbahn. Viele Apotheker, die jahrelang in ihre Ausbildung und Karriere investiert haben, sehen sich daher gezwungen, diese endgültige Entscheidung zu treffen, was nicht nur finanziell, sondern auch emotional äußerst belastend ist.

Besonders schwierig ist die Situation für junge Apotheker, die erst kürzlich in den Beruf eingestiegen sind. Einige Versorgungswerke setzen eine Mindestmitgliedschaftsdauer voraus, bevor ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht. In diesen ersten Jahren besteht daher keinerlei Schutz gegen Berufsunfähigkeit, was das finanzielle Risiko für Berufseinsteiger erheblich erhöht.

Die finanzielle Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsrente aus den Versorgungswerken reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Lebensstandard eines Apothekers zu halten. Mit durchschnittlichen Rentenbeträgen von etwa 1.800 Euro pro Monat sehen sich viele Betroffene vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, insbesondere wenn man die Kosten für Krankenversicherung und andere laufende Ausgaben berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund wird Apothekern zunehmend geraten, zusätzlich private Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen, um die Lücken in der Absicherung zu schließen und im Falle einer Berufsunfähigkeit ein ausreichendes Einkommen zu gewährleisten.


Kommentar:

Die strengen Regelungen der berufsständischen Versorgungswerke im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsrente werfen ernsthafte Fragen auf. Es ist kaum zu rechtfertigen, dass Apotheker, die im Laufe ihrer Karriere erheblich in ihre berufliche Entwicklung investiert haben, im Falle einer Berufsunfähigkeit gezwungen werden, ihre Berufserlaubnis aufzugeben, um eine Rente zu erhalten. Diese Praxis führt dazu, dass betroffene Fachkräfte nicht nur ihre finanzielle Sicherheit, sondern auch ihre berufliche Identität verlieren.

Die restriktive Auslegung der Berufsunfähigkeit, die in vielen Satzungen verankert ist, mag darauf abzielen, Missbrauch vorzubeugen, doch in der Praxis lässt sie diejenigen im Stich, die tatsächlich auf diese Absicherung angewiesen sind. Gerade in einem so anspruchsvollen und verantwortungsvollen Beruf wie dem des Apothekers sollte die soziale Absicherung im Ernstfall greifen, ohne dass die Betroffenen ihre gesamte berufliche Existenz aufgeben müssen.

Besonders problematisch ist auch die fehlende Absicherung für Berufseinsteiger. In einer Phase, in der junge Apotheker ohnehin mit Unsicherheiten und den Herausforderungen des Berufseinstiegs konfrontiert sind, sollten sie nicht zusätzlich dem Risiko ausgesetzt sein, bei Berufsunfähigkeit ohne jegliche Unterstützung dazustehen. Die Forderung nach einer Mindestmitgliedschaftszeit verstärkt diese Problematik und macht deutlich, dass die Versorgungswerke hier dringend nachbessern müssen.

Es ist an der Zeit, die Regelungen zur Berufsunfähigkeitsrente in den berufsständischen Versorgungswerken grundlegend zu überdenken. Eine Reform sollte darauf abzielen, den Zugang zu Leistungen zu erleichtern und sicherzustellen, dass Apotheker im Falle einer Berufsunfähigkeit eine faire und angemessene Unterstützung erhalten. Dabei sollte auch die Möglichkeit berücksichtigt werden, alternative berufliche Tätigkeiten auszuüben, ohne die Berufserlaubnis aufgeben zu müssen.

Letztlich geht es darum, ein soziales Sicherungssystem zu schaffen, das den realen Herausforderungen und Risiken des Apothekerberufs gerecht wird und den Betroffenen die notwendige Unterstützung bietet, um ihre Lebensgrundlage zu sichern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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