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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Bevor Sie in den wohlverdienten Urlaub starten, sollten Sie mehr als nur Koffer packen und das Haus sichern: Ihre Hausratversicherung könnte bei längerer Abwesenheit plötzlich eingeschränkt sein. Warum eine rechtzeitige Meldung an den Versicherer entscheidend sein kann und wie Sie böse Überraschungen vermeiden, erfahren Sie hier.
Wenn der wohlverdiente Urlaub näher rückt, stehen bei vielen Menschen die Vorbereitungen im Vordergrund: Koffer packen, Reisepläne finalisieren, und natürlich das Eigenheim sichern. Fenster und Türen werden doppelt geprüft, Rollläden heruntergelassen, und manchmal auch Nachbarn oder Freunde um Hilfe gebeten, um das Haus während der Abwesenheit im Auge zu behalten. Was dabei jedoch oft übersehen wird, ist die Bedeutung der Hausratversicherung bei längeren Abwesenheiten. Denn was viele nicht wissen: Eine Abwesenheit von mehreren Wochen oder gar Monaten kann den Versicherungsschutz erheblich beeinträchtigen, wenn diese dem Versicherer nicht gemeldet wird.
Hausratversicherungen bieten grundsätzlich Schutz vor einer Vielzahl von Gefahren – von Einbruch und Diebstahl über Feuer bis hin zu Wasserschäden. Dieser Schutz ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in den Versicherungsbedingungen festgehalten sind. Ein zentraler Aspekt ist dabei die sogenannte „Gefahrerhöhung“. Dieser Begriff beschreibt Situationen, in denen das Risiko eines Schadens deutlich ansteigt. Eine solche Gefahrerhöhung kann unter anderem durch eine längere Abwesenheit entstehen, da das unbewohnte Haus oder die Wohnung ein attraktives Ziel für Einbrecher darstellt oder bei Schadensfällen wie einem Rohrbruch erst spät reagiert werden kann.
Viele Versicherungsnehmer sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie ihren Versicherer bei einer längeren Abwesenheit informieren müssen. Die Definition dessen, was als „längere Abwesenheit“ gilt, variiert je nach Police und Anbieter. In der Regel wird eine Abwesenheit von mehr als 60 Tagen als relevant angesehen. Es gibt jedoch auch Versicherer, die schon bei einer Abwesenheit von 30 Tagen eine Mitteilung verlangen. Wer diese Fristen versäumt, läuft Gefahr, im Schadensfall auf den Kosten sitzen zu bleiben, denn der Versicherer kann die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern, wenn er nicht rechtzeitig über die Abwesenheit informiert wurde.
Doch selbst wenn die Abwesenheit gemeldet wird, ist das keine Garantie dafür, dass der Versicherungsschutz unverändert bleibt. Versicherer können in solchen Fällen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen verlangen, etwa den Einbau von speziellen Alarmanlagen oder die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes. In manchen Fällen kann es auch zu einer Erhöhung der Prämie kommen, um das gestiegene Risiko abzudecken. In extremen Fällen könnte der Versicherer den Schutz sogar ganz ausschließen, wenn er das Risiko als zu hoch einschätzt.
Darüber hinaus ist es wichtig, sich im Klaren darüber zu sein, dass die Versicherung auch bestimmte Pflichten des Versicherungsnehmers voraussetzt, selbst wenn dieser verreist ist. So sollte zum Beispiel regelmäßig jemand nach dem Rechten sehen, um sicherzustellen, dass keine unentdeckten Schäden auftreten. Auch das Deaktivieren von nicht unbedingt notwendigen elektrischen Geräten kann sinnvoll sein, um das Risiko eines Brandes zu minimieren.
Wer also eine längere Reise plant, sollte nicht nur die Urlaubsroute und Unterkunft sorgfältig planen, sondern auch einen genauen Blick auf seine Hausratversicherung werfen. Ein Gespräch mit dem Versicherer kann dabei helfen, Klarheit über den bestehenden Schutz und mögliche Anpassungen zu erhalten. So lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden, wenn man aus dem Urlaub zurückkehrt und möglicherweise Schäden feststellt, die nicht gedeckt sind.
In einer Zeit, in der der Alltag oft stressig und hektisch ist, sehnen sich viele nach einer Auszeit – nach einem Urlaub, der Entspannung und Erholung verspricht. Doch was passiert, wenn diese ersehnte Ruhe durch einen Schadensfall zu Hause abrupt gestört wird? Für viele könnte der vermeintliche Schutz durch die Hausratversicherung zum Fallstrick werden, wenn sie die Feinheiten ihrer Police nicht genau kennen.
Es ist beunruhigend, wie wenig Bewusstsein für die Risiken einer längeren Abwesenheit existiert. Viele Versicherungsnehmer verlassen sich darauf, dass ihre Hausratversicherung sie umfassend schützt, egal wie lange sie verreist sind. Dabei zeigt sich, dass der Schutz keineswegs automatisch besteht, wenn die Bedingungen der Versicherung nicht genau eingehalten werden. Es kann fatale finanzielle Folgen haben, wenn man die Gefahrerhöhung durch eine längere Abwesenheit nicht meldet oder sich nicht rechtzeitig über mögliche Zusatzanforderungen informiert.
Versicherungsunternehmen sollten hier eine aktivere Rolle übernehmen und ihre Kunden proaktiv über die Bedeutung der Gefahrerhöhung informieren. Schließlich ist es auch im Interesse der Versicherer, Schäden zu vermeiden oder zumindest das Risiko zu minimieren. Ein besseres Informationsmanagement könnte dazu beitragen, dass Versicherte ihre Pflichten besser verstehen und erfüllen. Der Gedanke, dass ein unbewohntes Haus ein erhöhtes Risiko darstellt, ist schließlich nicht abwegig – und es wäre nur fair, wenn Versicherungsnehmer klar und verständlich auf ihre Pflichten hingewiesen würden.
Gleichzeitig liegt es aber auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich über die Bedingungen seiner Hausratversicherung im Klaren zu sein. Die Vorstellung, dass eine Versicherung immer und überall Schutz bietet, ist naiv und kann im Ernstfall teuer werden. Wer seine Police nicht kennt oder die erforderlichen Schritte zur Absicherung seiner Wohnung oder seines Hauses bei Abwesenheit nicht ergreift, spielt mit dem Feuer.
Letztlich sollte Urlaub eine Zeit der Erholung sein – nicht nur körperlich, sondern auch mental. Und diese Ruhe erreicht man nur, wenn man sicher sein kann, dass zu Hause alles gut abgesichert ist. Deshalb ist es unerlässlich, vor der Abreise nicht nur die Koffer, sondern auch den Versicherungsschutz zu prüfen. Nur so lässt sich die schönste Zeit des Jahres wirklich sorglos genießen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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