Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen
Apothekenangestellte sind es gewohnt, morgens schon etwas vor Öffnung der Apotheke zu kommen und auch nach Ladenschluss noch ein wenig zu bleiben, schließlich muss vor dem Start alles „dienstbereit“ gemacht werden und auch abends gibt es immer noch etwas zu tun, zum Beispiel die Kasse zählen. Allerdings kommt es gar nicht selten vor, dass diese Arbeitszeit außerhalb der Öffnungszeiten nicht erfasst und somit auch nicht bezahlt wird. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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