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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Phishing-Attacken nehmen zu, und viele Opfer suchen Wege, ihr gestohlenes Geld zurückzubekommen. Finanzminister Lindner plant ab 2030 die Abschaffung der Steuerklassen III und V, um das Steuersystem gerechter zu machen. Deutschlands Staatsschulden erreichen Rekordniveau, während ein Gerichtsurteil die Rechte ehrenamtlicher Pfleger stärkt. Das neue CardLink-Verfahren vereinfacht den Abruf von E-Rezepten, doch Datenschutzprobleme werfen Fragen auf. Ursapharm erweitert sein Aronia+-Portfolio, und ein neuer "Berliner Patient" weckt Hoffnung in der HIV-Heilung. Verhandlungen um Pflegehilfsmittelverträge scheitern, und Apotheken fordern faire Vergütung für Lieferengpass-Management. Burnout wird in der modernen Arbeitswelt immer häufiger, und ein Faktencheck klärt Mythen über Mücken auf. Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf unseren Alltag.
Phishing-Opfer: Wie sie ihr Geld von der Bank zurückbekommen können
Phishing-Attacken sind in den letzten Jahren zu einer der häufigsten Formen des Internetbetrugs geworden. Die Opfer werden durch täuschend echt aussehende E-Mails oder Webseiten dazu gebracht, ihre persönlichen Bankdaten preiszugeben, die dann von den Betrügern genutzt werden, um Geld von ihren Konten zu stehlen. Doch was können die Betroffenen tun, um ihr Geld zurückzubekommen? Und welche Rolle spielen die Banken dabei?
Die meisten Banken lehnen es ab, Phishing-Opfer zu entschädigen, und berufen sich auf die Eigenverantwortung der Kunden, ihre Zugangsdaten zu schützen. Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen die Betroffenen vor Gericht eine Kompensation erstreiten können. Der Weg dorthin ist jedoch oft lang und beschwerlich.
Zunächst einmal sollten Phishing-Opfer den Vorfall sofort ihrer Bank melden und das Konto sperren lassen, um weiteren Schaden zu verhindern. Anschließend ist es ratsam, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Dies schafft nicht nur eine rechtliche Grundlage für mögliche spätere Schritte, sondern trägt auch dazu bei, das Bewusstsein für diese Art von Betrug zu schärfen und die Ermittlungen der Behörden zu unterstützen.
Ein wichtiger Schritt ist die Dokumentation des Vorfalls. Opfer sollten alle E-Mails, Nachrichten und sonstige Kommunikation, die sie von den Betrügern erhalten haben, speichern und der Polizei sowie der Bank zur Verfügung stellen. Diese Beweise sind unerlässlich, um den Vorfall detailliert rekonstruieren zu können.
Die Chancen auf eine Rückerstattung steigen, wenn die Bank Sicherheitslücken nachweislich vernachlässigt hat oder ihre Kunden nicht ausreichend über die Gefahren von Phishing informiert hat. In solchen Fällen haben Gerichte bereits mehrfach zugunsten der Kunden entschieden. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall eines Bankkunden, der erfolgreich argumentierte, dass seine Bank keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hatte, um Phishing-Angriffe zu verhindern. Das Gericht sprach ihm daraufhin eine vollständige Erstattung des gestohlenen Betrags zu.
Betroffene sollten sich jedoch bewusst sein, dass der Rechtsweg zeitaufwendig und kostspielig sein kann. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig juristischen Beistand zu holen. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können die Erfolgsaussichten eines Verfahrens einschätzen und die Betroffenen professionell vertreten.
Darüber hinaus gibt es Selbsthilfegruppen und Verbraucherorganisationen, die Phishing-Opfern Unterstützung bieten. Diese können wertvolle Tipps geben und helfen, die psychische Belastung durch den Betrug zu bewältigen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Banken eine größere Verantwortung bei der Prävention von Phishing-Angriffen übernehmen müssen. Neben technischen Sicherheitsmaßnahmen sollten sie ihre Kunden regelmäßig und umfassend über die aktuellen Betrugsmaschen aufklären. Auch die Einrichtung spezieller Hotlines für Phishing-Opfer kann helfen, den Schaden zu minimieren und das Vertrauen in die Finanzinstitute zu stärken.
Phishing ist eine der perfidesten Formen des Betrugs, da es gezielt das Vertrauen der Menschen ausnutzt. Dass Banken oft zögern, Phishing-Opfer zu entschädigen, ist verständlich, aber letztlich nicht hinnehmbar. Die Institute profitieren von der Digitalisierung und den damit einhergehenden Einsparungen – sie müssen daher auch die Risiken tragen, die mit der digitalen Transformation einhergehen. Eine umfassende Aufklärung der Kunden und der Einsatz moderner Sicherheitstechnologien sind essenziell, um solche Betrugsfälle zu verhindern.
Die bisherigen Gerichtsurteile zeigen, dass es möglich ist, Entschädigungen zu erstreiten. Doch der lange Weg durch die Instanzen ist für viele Betroffene eine zusätzliche Belastung. Hier sind nicht nur die Banken, sondern auch der Gesetzgeber gefordert, klare Regelungen zu schaffen, die den Opfern schneller und unbürokratischer zu ihrem Recht verhelfen. Nur so kann das Vertrauen in das digitale Bankwesen langfristig gesichert werden.
Lindners Steuerreform: Abschaffung der Steuerklassen III und V ab 2030
Finanzminister Christian Lindner plant die Abschaffung der Steuerklassen III und V für Ehepaare ab dem Jahr 2030. Dieser Schritt soll das deutsche Steuersystem gerechter und transparenter gestalten. Die aktuelle Regelung, die eine ungleiche Verteilung der Steuerlast zwischen den Ehepartnern ermöglicht, steht seit Jahren in der Kritik. Besonders betroffen sind häufig Frauen, die in vielen Fällen den geringer bezahlten Job übernehmen und somit in die Steuerklasse V fallen, während der höher verdienende Partner von Steuerklasse III profitiert.
Lindner begründet die geplante Reform mit dem Ziel, die Steuerlast gleichmäßiger zu verteilen und Anreize für eine fairere Einkommensverteilung innerhalb von Familien zu schaffen. „Unser Steuersystem muss die Realität moderner Partnerschaften widerspiegeln und darf keine falschen Anreize setzen“, erklärte Lindner in einer Pressekonferenz. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, dass beide Partner ähnliche steuerliche Belastungen tragen und so die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen.
Wirtschaftswissenschaftliche Studien unterstützen die geplante Änderung. Sie zeigen, dass das aktuelle System der Steuerklassen III und V häufig dazu führt, dass der geringer verdienende Partner – meist die Frau – weniger Anreize hat, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen oder in ihrer Karriere voranzukommen. Durch die Reform sollen diese negativen Effekte gemildert werden, was zu einer höheren Erwerbsbeteiligung und einer besseren Einkommensverteilung führen könnte.
Die Reform wird voraussichtlich auch Kritiker auf den Plan rufen, die befürchten, dass bestimmte Ehepaare finanzielle Nachteile erleiden könnten. Lindner hält jedoch dagegen, dass eine gerechtere Verteilung der Steuerlast langfristig zu mehr Chancengleichheit führen werde. Es bleibt abzuwarten, wie die geplante Reform im Bundestag diskutiert wird und welche Anpassungen möglicherweise noch vorgenommen werden. Sicher ist jedoch, dass die Abschaffung der Steuerklassen III und V ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und moderneren Steuerpolitik sein könnte.
Die geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V ist ein notwendiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im deutschen Steuersystem. Das aktuelle System benachteiligt vor allem Frauen und setzt falsche Anreize, die der Gleichberechtigung entgegenwirken. Finanzminister Lindner zeigt mit seinem Vorstoß Mut und Weitblick, indem er eine längst überfällige Reform anstößt.
Die Reform wird nicht nur die Steuerlast gerechter verteilen, sondern auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern. Indem die steuerlichen Nachteile für den geringer verdienenden Partner – in den meisten Fällen die Frau – abgeschafft werden, entsteht ein Anreiz für eine gleichmäßigere Verteilung der Erwerbsarbeit innerhalb von Partnerschaften. Dies könnte langfristig zu einer stärkeren wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und einer faireren Verteilung von Karrierechancen führen.
Zwar gibt es Einwände, dass bestimmte Ehepaare finanzielle Nachteile erleiden könnten, doch diese Bedenken sollten nicht über die Notwendigkeit einer Reform hinwegtäuschen. Die geplanten Änderungen basieren auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist an der Zeit, dass unser Steuersystem die Realitäten moderner Partnerschaften widerspiegelt und zur Gleichberechtigung beiträgt, statt sie zu behindern. Die Abschaffung der Steuerklassen III und V ist nur fair – und längst überfällig.
Anstieg der deutschen Staatsschulden auf Rekordniveau
Die deutsche Staatsschulden haben im Jahr 2023 einen neuen Rekord erreicht. Die Pro-Kopf-Verschuldung stieg auf 28.943 Euro, was einen Anstieg von knapp 800 Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Zwei Hauptfaktoren tragen wesentlich zu diesem Schuldenanstieg bei: der Krieg in der Ukraine und die Einführung des Deutschlandtickets.
Der Krieg in der Ukraine hat nicht nur die geopolitische Lage verändert, sondern auch erhebliche finanzielle Belastungen für Deutschland mit sich gebracht. Die Bundesrepublik unterstützt die Ukraine finanziell und militärisch, was zu einem signifikanten Anstieg der Staatsausgaben geführt hat. Zusätzlich hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Auswirkungen des Konflikts abzufedern.
Ein weiterer wesentlicher Faktor für den Anstieg der Staatsverschuldung ist die Einführung des Deutschlandtickets. Dieses Ticket, das die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im gesamten Bundesgebiet zu vergünstigten Preisen ermöglicht, ist Teil der Bemühungen, umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu fördern und die Bürger finanziell zu entlasten. Allerdings haben die Kosten für die Subventionierung dieses Tickets die Staatskasse erheblich belastet.
Während der Bund aufgrund dieser außergewöhnlichen Ausgaben einen deutlichen Anstieg seiner Schulden verzeichnete, konnten die meisten Bundesländer ihre Verschuldung reduzieren. Dies gelang durch eine Kombination aus erhöhter Haushaltsdisziplin und gestiegenen Steuereinnahmen. Einige Bundesländer profitierten auch von speziellen Entschuldungsprogrammen. Auf kommunaler Ebene blieb die Verschuldung weitgehend stabil, auch wenn einige Städte und Gemeinden aufgrund von Investitionen in Infrastrukturprojekte einen leichten Anstieg verzeichneten.
Die Bundesregierung steht nun vor der Herausforderung, die Schuldenlast in den kommenden Jahren zu bewältigen. Dies wird voraussichtlich durch eine strikte Haushaltsdisziplin, Wachstumsförderung und möglicherweise Steueranpassungen erreicht werden müssen. Die mittelfristige Finanzplanung zielt darauf ab, die Schuldenquote schrittweise zu senken und die finanzielle Stabilität des Landes zu gewährleisten.
Die aktuelle Verschuldungssituation zeigt, dass Deutschland trotz seiner starken Wirtschaftskraft erheblichen finanziellen Herausforderungen gegenübersteht. Diese erfordern sorgfältige Planung und eine nachhaltige Finanzpolitik, um die langfristige Stabilität und Prosperität des Landes zu sichern.
Der Anstieg der deutschen Staatsschulden auf ein Rekordniveau von 28.943 Euro pro Kopf im Jahr 2023 ist ein beunruhigendes Zeichen für die finanzielle Gesundheit des Landes. Während außergewöhnliche Umstände wie der Krieg in der Ukraine und die Einführung des Deutschlandtickets zweifellos zu dieser Entwicklung beigetragen haben, bleibt die Frage, wie nachhaltig die aktuelle Finanzpolitik ist.
Die Unterstützung der Ukraine und die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel sind zweifellos wichtige Ziele. Dennoch muss die Bundesregierung einen Weg finden, diese und andere notwendige Ausgaben in Einklang mit einer langfristig tragfähigen Schuldenpolitik zu bringen. Es ist entscheidend, dass die Staatsausgaben sorgfältig geplant und überwacht werden, um eine weitere Eskalation der Verschuldung zu verhindern.
Die Reduzierung der Schulden in den meisten Bundesländern ist ein positiver Trend, der zeigt, dass durch verantwortungsvolle Haushaltsführung und gezielte Maßnahmen Fortschritte möglich sind. Dieses Beispiel sollte auch auf Bundesebene Schule machen. Langfristig ist eine Kombination aus wachstumsfördernden Maßnahmen, strikter Haushaltsdisziplin und gegebenenfalls Anpassungen im Steuersystem notwendig, um die finanzielle Stabilität Deutschlands zu sichern.
Die Bundesregierung steht vor der gewaltigen Aufgabe, die Schuldenlast zu managen und gleichzeitig wichtige Investitionen in die Zukunft des Landes zu tätigen. Dies erfordert eine kluge und vorausschauende Finanzpolitik, die sowohl aktuelle Herausforderungen bewältigt als auch die Grundlage für langfristigen Wohlstand legt.
Ehrenamtliche Pflege: Vase als Arbeitsunfall anerkannt
Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2024 hat die Rechte ehrenamtlicher Betreuer gestärkt. Demnach hat ein ehrenamtlich tätiger Betreuer eines pflegebedürftigen Familienangehörigen, der von diesem verletzt wird, Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Mann, der sich um seine demenzkranke Mutter kümmert. Während einer Betreuungssituation schlug die Mutter ihm unvermittelt mit einer Vase auf den Kopf. Der Betreuer erlitt dabei eine schwere Kopfverletzung und musste ärztlich behandelt werden. Die Unfallkasse lehnte zunächst die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall ab, was den Betroffenen veranlasste, den Rechtsweg zu beschreiten.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied nun zugunsten des Betreuers. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass ehrenamtliche Betreuungstätigkeiten in der Familie, insbesondere bei Pflegebedürftigen, als versicherte Tätigkeiten im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. Auch wenn keine berufliche Beziehung besteht, sei der Schutz der ehrenamtlich Tätigen notwendig und gerechtfertigt, um deren Einsatz zu honorieren und abzusichern.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung und Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Pflege und stärkt die Rechte der Betroffenen. Es stellt klar, dass auch familiäre Pflegeleistungen nicht ohne Absicherung erfolgen dürfen und dass der Staat hier in die Pflicht genommen wird.
Das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt ist ein wichtiger Meilenstein für die Anerkennung ehrenamtlicher Pflegearbeit in Familien. Es setzt ein klares Zeichen, dass die Gesellschaft den hohen Einsatz, den viele Menschen für ihre pflegebedürftigen Angehörigen erbringen, wertschätzt und absichert. Die Entscheidung ist auch ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit, denn sie nimmt die Belastungen und Risiken ernst, denen sich ehrenamtliche Betreuer täglich aussetzen.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht den Begriff der versicherten Tätigkeit weit auslegt und damit auch ehrenamtliche Betreuer unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stellt. Dies gibt vielen Menschen, die oft ohne jegliche finanzielle Entschädigung und mit großem persönlichem Aufwand ihre Angehörigen betreuen, eine zusätzliche Sicherheit und Anerkennung.
Dennoch bleibt zu hoffen, dass solche Urteile nicht nur auf juristischer Ebene, sondern auch gesellschaftlich zu einem Umdenken führen. Ehrenamtliche Betreuer sollten nicht nur im Schadensfall abgesichert sein, sondern auch im Alltag mehr Unterstützung und Wertschätzung erfahren. Hier sind Politik und Gesellschaft gleichermaßen gefordert, um die Rahmenbedingungen für häusliche Pflege weiter zu verbessern.
CardLink-Verfahren: Neuer Weg für den E-Rezept-Abruf in Apotheken
Ab August 2024 können Versicherte in Deutschland E-Rezepte ortsunabhängig mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) über ihr NFC-fähiges Smartphone abrufen. Dieses neue Verfahren, bekannt als CardLink, verspricht eine vereinfachte und effizientere Nutzung von E-Rezepten sowohl für Patient*innen als auch für Apotheken.
Das CardLink-Verfahren ermöglicht es Versicherten, E-Rezepte direkt über ihr Smartphone abzurufen und an eine gewünschte Apotheke zu übermitteln. Dazu wählen sie eine teilnehmende Apotheke über eine spezielle App aus, halten ihre eGK an das Smartphone und wählen die elektronischen Verordnungen, die sie der ausgewählten Apotheke zuweisen möchten. Diese Innovation setzt voraus, dass sowohl das Smartphone als auch die eGK NFC-fähig sind und eine App genutzt wird, die an das CardLink-System angebunden ist. Vor dem Abruf der E-Rezept-Daten müssen die Versicherten ihre eGK mit ihrer Mobilfunknummer verknüpfen und eine SMS-PIN sowie die auf der eGK aufgedruckte Card Access Number (CAN) eingeben.
Eine Besonderheit des CardLink-Systems ist, dass Apotheken keine zusätzliche Hardware wie SMC-B oder weitere Konnektoren benötigen. Die notwendigen Konnektoren sind in einem zentralen Rechenzentrum installiert, wo sogenannte „Stellvertreter SMC-Bs“ die Versichertenstammdaten und Rezeptdaten bereitstellen. Dies reduziert den technischen Aufwand und die Kosten für die Apotheken erheblich.
Eine Transaktion im CardLink-System umfasst jede Anfrage von Versicherten, die eine SMS-Token-basierte Authentifizierung und die Abholung eines VSDM-Prüfnachweises umfasst. Dabei ist es unerheblich, wie viele E-Rezepte in einer Anfrage abgerufen werden, da die Transaktionsgebühr nur einmal anfällt. Die Gematik hat festgelegt, dass vor dem Datenabruf ein per SMS zugesandter Code eingegeben werden muss. Dieser Code ist jeweils 15 Minuten gültig und dient der Protokollierung der Zugriffe, um Missbrauch zu verhindern.
Die Kosten für den Versand der Validierungscodes tragen derzeit die Apotheken, wobei diese Kosten oft in den Paketpreisen der Anbieter enthalten sind. Gedisa beispielsweise bietet verschiedene Pakete an, die sich nach der Anzahl der monatlichen Transaktionen richten. Andere Anbieter wie gesund.de haben eigene Preismodelle, die Bereitstellung, technische Instandhaltung und Support umfassen.
Ein wesentlicher Vorteil von CardLink ist die einfache Nutzung im Vergleich zur Gematik-App. Während die Anmeldung bei der Gematik-App als kompliziert gilt und sie daher wenig genutzt wird, erfordert CardLink lediglich ein NFC-fähiges Smartphone und eine NFC-fähige eGK, ohne dass eine PIN notwendig ist. Dies dürfte die Akzeptanz bei den Versicherten deutlich erhöhen.
Für Apotheken bietet CardLink ebenfalls Vorteile, insbesondere durch die Möglichkeit, individuelle Apotheken-Apps zu nutzen und damit die Kundenbindung zu stärken. Allerdings müssen Apotheken im Gegensatz zur kostenfreien Nutzung der Gematik-App höhere Kosten einplanen.
Gesund.de hat seinen Roll-out des CardLink-Systems am 31. Juli 2024 gestartet, während Gedisa mit der Zulassung Mitte August rechnet. Nach der Zulassung dauert es noch einige Tage, bis die Apps vollständig angebunden sind. Jede Filiale einer Apotheke muss einen eigenen Vertrag abschließen, wenn sie in der App gefunden werden soll.
Die Krankenkassen werden das CardLink-Verfahren nicht nutzen. Stattdessen dürfen sie die Technologie der E-Rezept-App unter strengen Vorgaben in ihre eigenen Apps integrieren, sodass E-Rezepte nach einmaliger Authentifizierung abgerufen werden können.
Das CardLink-Verfahren markiert einen bedeutenden Fortschritt im Gesundheitswesen, indem es die Nutzung von E-Rezepten für Patient*innen und Apotheken gleichermaßen erleichtert. Durch die Möglichkeit, E-Rezepte ortsunabhängig und ohne zusätzlichen Hardwareaufwand abzurufen, wird ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienz im Apothekenalltag gemacht.
Die einfache Handhabung und die breite Verfügbarkeit der Technologie dürften die Akzeptanz bei den Versicherten erhöhen und somit die Nutzung von E-Rezepten fördern. Gleichzeitig bietet CardLink Apotheken die Möglichkeit, durch individuelle Apps die Kundenbindung zu stärken und sich im Wettbewerb zu differenzieren.
Jedoch sollte der Kostenaspekt nicht unterschätzt werden. Die höheren Kosten im Vergleich zur Gematik-App könnten insbesondere kleinere Apotheken vor Herausforderungen stellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Preisgestaltung der Anbieter entwickeln wird und ob möglicherweise staatliche Unterstützung oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden können.
Insgesamt ist CardLink ein vielversprechendes System, das die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt und sowohl für Patient*innen als auch für Apotheken erhebliche Vorteile bietet. Wichtig wird sein, dass die Einführung reibungslos verläuft und mögliche Kinderkrankheiten schnell behoben werden, damit das System sein volles Potenzial entfalten kann.
Ursapharm erweitert Aronia+-Serie mit Aronia+ Pro Immun Direktgranulat
Ursapharm, das in Saarbrücken ansässige Unternehmen, hat sein Aronia+-Portfolio um ein neues Produkt erweitert: Aronia+ Pro Immun Direkt. Dieses innovative Direktgranulat kann ohne Wasser eingenommen werden und richtet sich an Erwachsene sowie Kinder ab zwölf Jahren. Es enthält eine Kombination aus der nährstoffreichen Aroniabeere und wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen wie Zink, Selen, Vitamin B2, Niacin, Pantothensäure, B6, B12 und C. Diese Inhaltsstoffe unterstützen den normalen Energiestoffwechsel, helfen bei der Verringerung von Müdigkeit und Erschöpfung und schützen die Zellen vor oxidativem Stress.
Das Granulat ist zuckerfrei, laktose- und glutenfrei sowie vegan, halal und koscher, was es für eine breite Zielgruppe geeignet macht. Die tägliche Einnahme eines Sticks soll den Ernährungsbedarf optimal ergänzen. Aronia+ wurde 2010 in Zusammenarbeit mit Kiobis, einer Tochter des Getränkeherstellers Karlsberg, eingeführt und hat seitdem das Sortiment von Ursapharm bereichert. Neben Aronia+ bietet Ursapharm auch andere bekannte Marken wie Bromelain-POS, Zinkorotat-POS und Hysan an.
Jüngst hat Ursapharm zudem die Skincare-Linie Skjur auf den Markt gebracht, die auf einem biomimetischen Konzept basiert und Inhaltsstoffe wie Hyaluron, Ectoin, Glycoin und Skin Lipid Matrix enthält. Die Schauspielerin Diane Kruger ist das Gesicht dieser neuen Beautylinie. Ursapharm feiert dieses Jahr sein 50-jähriges Bestehen und beschäftigt über 950 Mitarbeiter. Das Unternehmen vertreibt seine Produkte in 80 Ländern weltweit und bleibt seiner Mission treu, innovative und qualitativ hochwertige Gesundheitsprodukte anzubieten.
Die Einführung von Aronia+ Pro Immun Direkt zeigt einmal mehr Ursapharms Fähigkeit, auf die Bedürfnisse der Verbraucher einzugehen und innovative Lösungen zu bieten. Das neue Granulat überzeugt durch seine praktische Anwendung und die umfassende Nährstoffzusammensetzung, die den modernen Lebensstil unterstützt. Besonders bemerkenswert ist die breite Verträglichkeit des Produkts, das sowohl zuckerfrei als auch laktose- und glutenfrei ist und somit eine Vielzahl von Ernährungsbedürfnissen abdeckt.
Ursapharms kontinuierliches Streben nach Innovation und Qualität hat das Unternehmen zu einem führenden Anbieter in der Gesundheitsbranche gemacht. Mit Produkten, die wissenschaftlich fundiert und vielseitig einsetzbar sind, setzt Ursapharm neue Maßstäbe in der Nahrungsergänzung und Hautpflege. Das 50-jährige Jubiläum und die internationale Präsenz unterstreichen die starke Marktposition und das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Ursapharm bleibt ein vertrauenswürdiger Partner für Gesundheit und Wohlbefinden, der stets auf die sich wandelnden Bedürfnisse seiner Kunden reagiert.
Datenschutz-Debakel: Verwechslung von E-Rezepten in der Apotheke enthüllt Systemschwächen
Ein Vertretungsapotheker erlebte kürzlich eine böse Überraschung beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einer Patientin. Anstatt der erwarteten einen Verordnung erschienen plötzlich 14 Rezepte, die von mindestens drei verschiedenen Patienten stammten. Dieser Vorfall wirft erhebliche Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Funktionalität des E-Rezepts auf.
Die Patientin wollte lediglich ihr verschriebenes Medikament, Torasemid-Tabletten, in der Apotheke abholen. Doch beim Einlesen ihrer eGK tauchten 13 zusätzliche Verordnungen auf, die verschiedenen Patienten und Ärzten zugeordnet waren. Glücklicherweise konnte die Patientin ihr Medikament identifizieren, aber der Apotheker stand vor der Herausforderung, die übrigen Verordnungen korrekt zu handhaben. Er nutzte das Warenwirtschaftssystem Prokas von Noventi und stellte sicher, dass die nicht eingelösten Rezepte sicher in die Cloud zurückgegeben wurden, um versehentliches Löschen zu vermeiden.
Der Apotheker erklärte, dass jedes System unterschiedlich mit nicht eingelösten Verordnungen umgeht, was eine besondere Herausforderung darstellt. Der Ursprung des Problems lag offenbar in einem technischen Fehler einer Arztpraxis, die daraufhin auf Papierrezepte umstellte. Ob und wie die Praxis die fehlerhaften Verordnungen nachverfolgen kann, ist unklar. Bis vor Kurzem war das Problem noch ungelöst, denn die Patientin war erneut in der Apotheke und die 13 falschen Verordnungen befanden sich weiterhin in der Cloud.
Der Apotheker betonte die potenziellen Risiken solcher Situationen, insbesondere wenn Angehörige Medikamente abholen, die nicht genau wissen, was verordnet wurde. Dies könne leicht zu falschen Abgaben führen, insbesondere bei Patienten mit mehreren Medikamenten. Für Vertretungsapotheker, die nicht alle Kunden kennen, sei dies besonders schwierig, da falsche Zuordnungen die Kundendaten durcheinanderbringen können.
Abschließend äußerte der Apotheker seine Skepsis gegenüber dem E-Rezept. Er sehe nur wenige Vorteile und verwies auf den besseren Datenschutz und die Handlungsfähigkeit bei traditionellen Methoden wie Fax und Papierrezepten. Der aktuelle Fall zeige deutlich die Probleme des E-Rezepts und lasse offen, was mit den anderen betroffenen Patienten geschehen sei.
Der Vorfall in der Apotheke wirft ein Schlaglicht auf die Schwachstellen des E-Rezepts. Während die Digitalisierung des Gesundheitssystems zweifellos viele Vorteile bietet, offenbart dieser Fall gravierende Mängel im Datenschutz und in der Systemzuverlässigkeit. Es ist besorgniserregend, dass Verordnungen verschiedener Patienten auf einer einzigen Gesundheitskarte erscheinen können. Dieser Fehler kann schwerwiegende Konsequenzen haben, insbesondere wenn Patienten oder ihre Angehörigen nicht genau wissen, welches Medikament sie benötigen.
Die beschriebenen technischen Probleme und die daraus resultierenden Herausforderungen bei der Handhabung der Verordnungen zeigen, dass die Implementierung des E-Rezepts noch erhebliche Verbesserungen erfordert. Die Sicherheit und Vertraulichkeit von Patientendaten müssen oberste Priorität haben. Zudem sollten Apotheken besser unterstützt werden, um solche Fehler schnell und effizient zu beheben.
Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen diese Vorfälle ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Systeme zu verbessern. Die Idee des E-Rezepts ist gut, aber ihre Umsetzung muss sicherstellen, dass sie den hohen Anforderungen an Datenschutz und Zuverlässigkeit gerecht wird. Andernfalls wird das Vertrauen der Patienten und der Apotheken in diese Technologie schwer erschüttert.
Vertragsstreit um Pflegehilfsmittel: Apotheken ringen um Versorgungssicherheit
Die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) über einen neuen Pflegehilfsmittelversorgungsvertrag sind gescheitert. Der Konflikt hat nun die Schiedsstelle erreicht, da beide Seiten keine Einigung erzielen konnten. Trotz der angespannten Situation wird den Apotheken geraten, das Einzelvertragsangebot der Krankenkassen nicht zu unterschreiben.
Hintergrund ist die Kündigung des bisherigen Versorgungsvertrags durch den GKV-Spitzenverband zum 30. September. Dieser Vertrag regelte die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und saugenden Bettschutzeinlagen. Da bisher kein neuer Vertrag ausgehandelt wurde, hat der DAV ein Schiedsverfahren eingeleitet, um eine Lösung zu finden.
Aktuell sind Apotheken, die Versicherte mit Pflegehilfsmitteln versorgen möchten, verpflichtet, entweder selbst oder durch ihren Verband einen entsprechenden Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband abzuschließen. Der GKV-Spitzenverband hatte bereits im Februar ein Einzelvertragsangebot unterbreitet, das ab dem 1. Juli gültig ist. Apotheken, die in der Vergangenheit Einzelverträge hatten, erhielten eine Kündigung dieser Vereinbarungen zum 30. Juni, während die Kündigung des kollektiven Vertrags mit dem DAV erst Ende September wirksam wird.
In dieser Übergangszeit können die Versicherten weiterhin versorgt werden, was aufgrund des Bedarfs auch notwendig ist. Doch die Apotheken werden darauf hingewiesen, dass sie nicht verpflichtet sind, das neue Einzelvertragsangebot anzunehmen.
Die aktuelle Situation erfordert von den Apotheken eine sorgfältige Abwägung ihrer Handlungsoptionen, während die Bemühungen um einen neuen kollektiven Versorgungsvertrag weiterhin andauern.
Die gescheiterten Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband werfen ein beunruhigendes Licht auf die aktuelle Versorgungslage mit Pflegehilfsmitteln. Die Einleitung eines Schiedsverfahrens durch den DAV ist ein notwendiger Schritt, um eine Lösung zu finden, doch bleibt die Unsicherheit für die Apotheken und die Versicherten bestehen.
Es ist verständlich, dass Apotheken zögern, das Einzelvertragsangebot anzunehmen, da dies eine langfristige Bindung ohne die Sicherheit eines kollektiven Vertrags bedeutet. Der Druck, kurzfristige Entscheidungen zu treffen, ist hoch, insbesondere angesichts der Kündigungen, die bereits zum 30. Juni für bestehende Einzelverträge und Ende September für den kollektiven Vertrag ausgesprochen wurden.
Die Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln darf nicht ins Stocken geraten. Es liegt nun an der Schiedsstelle, schnell und effektiv eine Lösung zu finden, die im besten Interesse aller Beteiligten ist. Bis dahin müssen Apotheken sorgfältig abwägen, wie sie vorgehen, um weiterhin eine verlässliche Versorgung zu gewährleisten, ohne ihre wirtschaftliche Stabilität zu gefährden. Die Situation erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Weitsicht von allen Akteuren im Gesundheitssystem.
Ein neuer „Berliner Patient“: Durchbruch in der HIV-Heilung
Auf der 25. Welt-AIDS-Konferenz, die vom 22. bis 26. Juli 2024 in München stattfand, wurde ein weiterer bahnbrechender Fall vorgestellt: Ein zweiter Patient an der Charité in Berlin wurde durch eine hämatopoetische Stammzelltransplantation von seiner HIV-Infektion geheilt – zumindest legen dies die präsentierten Daten nahe.
Der erste „Berliner Patient“, Timothy Brown, erlangte weltweite Bekanntheit, als er nach einer Stammzelltransplantation 2006 sowohl von seiner akuten myeloischen Leukämie (AML) als auch von seiner HIV-Infektion geheilt wurde. Brown, der zuvor 11 Jahre lang mit einer hochaktiven antiretroviralen Therapie (HAART) behandelt worden war, erhielt Stammzellen eines Spenders, der homozygoter Träger der Deletion CCR5-delta32 war. Diese genetische Mutation führt dazu, dass der Chemokin-Rezeptor CCR5 nicht auf den T-Zellen exprimiert wird, was die Zellen gegen eine Infektion mit R5-HI-Viren resistent macht. Nach der Transplantation konnte Brown die HAART absetzen und lebte zwölf Jahre ohne nachweisbare HI-Viren. Er verstarb 2020 an einem Rückfall der Leukämie.
Der neu vorgestellte Fall betrifft einen anonymen Patienten, der 2015 aufgrund einer AML eine Stammzelltransplantation erhielt, nachdem er sechs Jahre zuvor als HIV-positiv diagnostiziert worden war. Trotz der Unfähigkeit, einen Spender zu finden, der homozygot für die CCR5-delta32-Mutation war, verwendeten die Ärzte Stammzellen mit einem mutierten Allel. Der Patient setzte 2018, gegen den Rat der Ärzte, seine antiretrovirale Medikation ab. Seitdem konnten keine HI-Viren mehr nachgewiesen werden, was darauf hindeutet, dass auch er von seiner HIV-Infektion geheilt ist.
Die Bedeutung dieses Falls wird durch aktuelle Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) unterstrichen, die für 2022 etwa 1900 und für 2023 etwa 2200 HIV-Neuinfektionen in Deutschland schätzen. Ende 2023 lebten etwa 96.700 Menschen in Deutschland mit einer HIV-Infektion, wobei etwa 99% von ihnen eine antiretrovirale Therapie erhielten und diese bei etwa 96% der Patienten erfolgreich war.
Der neue Fall wirft Fragen zur Rolle des CCR5-Co-Rezeptors bei der HIV-Infektion auf. Während Timothy Brown von homozygot mutierten CCR5-delta32-Stammzellen profitierte, heilte der zweite Berliner Patient trotz heterozygoter Transplantation. Dies könnte darauf hindeuten, dass andere Faktoren, wie die Aktivität natürlicher Killerzellen, eine entscheidende Rolle spielen.
Eine Kohortenanalyse von 30 Patienten im IciStem-Programm zeigte, dass Stammzelltransplantationen unabhängig von der CCR5-Mutation zu einer deutlichen Reduktion der Viruslast führen können. Einige Patienten, die Stammzellen mit Wildtyp-CCR5-Co-Rezeptoren erhielten und die antiretrovirale Therapie absetzten, blieben über Monate hinweg virenfrei, während andere Rückfälle erlitten.
Diese variablen Ergebnisse verdeutlichen die Herausforderungen und die hohen Risiken der Stammzelltransplantation. Die Behandlung bleibt eine komplexe und riskante Option, die nicht ohne weiteres auf alle HIV-Patienten anwendbar ist. Dennoch könnten die Erkenntnisse aus erfolgreichen und nicht erfolgreichen Heilungen neue Therapieansätze für HIV-Infektionen ermöglichen.
Die Vorstellung eines zweiten „Berliner Patienten“ auf der Welt-AIDS-Konferenz ist zweifellos ein Hoffnungsschimmer im Kampf gegen HIV. Dass nun ein weiterer Patient möglicherweise von seiner HIV-Infektion geheilt wurde, zeigt, dass Fortschritte gemacht werden. Doch bei aller Euphorie ist Vorsicht geboten. Die Stammzelltransplantation bleibt eine riskante und komplexe Prozedur, die nicht ohne weiteres auf die breite Masse der HIV-Infizierten anwendbar ist.
Die Fälle von Timothy Brown und dem anonymen zweiten Patienten verdeutlichen, dass wir noch viel über die Mechanismen der Heilung lernen müssen. Die Rolle des CCR5-Co-Rezeptors, die Aktivität der natürlichen Killerzellen und andere immunologische Faktoren sind Bereiche, die weiterer intensiver Forschung bedürfen.
Während die Erfolge dieser Patienten neue Wege in der Therapie aufzeigen, bleibt die Suche nach einer allgemein zugänglichen und sicheren Heilung ein dringendes Ziel. Die Wissenschaft ist auf dem richtigen Weg, aber die Reise ist noch lange nicht zu Ende. Hoffnung und Vorsicht sollten Hand in Hand gehen, um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten.
Apotheken fordern gerechte Vergütung für Lieferengpass-Management
Apotheken in Deutschland sehen sich derzeit mit der Frage konfrontiert, ob die finanzielle Vergütung für das Management von Lieferengpässen ausreicht. Nach dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) erhalten sie eine Pauschale von 50 Cent pro Fall zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch Lieferengpässe entstehen. Viele Apotheken empfinden diesen Betrag als unzureichend, da er den tatsächlichen Mehraufwand nicht abdeckt.
Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hatte ursprünglich eine Pauschale von 21 Euro pro Fall gefordert. Diese Summe basiert auf Berechnungen, die den erheblichen Zeitaufwand und die zusätzlichen Arbeitskosten berücksichtigen. Die ABDA schätzt, dass Apotheken jährlich bis zu sechs Stunden pro Woche für das Management von Lieferengpässen aufwenden, was sich auf etwa 20 Millionen Fälle pro Jahr summiert.
Die Freie Apothekerschaft (FA) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gebeten, die Berechnungsgrundlage für die 50-Cent-Pauschale offenzulegen. Dies geschah durch einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das Ministerium erklärte, dass der Zuschlag nicht dazu gedacht sei, alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lieferengpassmanagement vollständig zu kompensieren. Stattdessen solle der Betrag in moderater Form der gestiegenen Anzahl an Lieferengpässen entgegenwirken.
Diese Erklärung verdeutlicht die Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Apotheken und den Zielen des Ministeriums. Während die ABDA eine Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten fordert, sieht das BMG die Pauschale eher als symbolische Unterstützung. In der Gesetzesbegründung wird der zusätzliche Aufwand der Apotheken als „honoriert“ beschrieben, was auf eine Anerkennung ohne umfassende Kostendeckung hinweist. Der BMG-Sprecher betonte zudem, dass die Vergütung auf einer Mischkalkulation basiert, die alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln umfasst, einschließlich des Lieferengpassmanagements.
Insgesamt bleibt die Frage nach der angemessenen Vergütung für den Mehraufwand bei Lieferengpässen offen. Die 50-Cent-Pauschale wird von den Apotheken als unzureichend empfunden und spiegelt nicht die tatsächlichen zusätzlichen Arbeits- und Kostenbelastungen wider. Die Diskussion über eine faire Entschädigung bleibt daher aktuell und es besteht Bedarf an einer Lösung, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.
Burnout: Ursachen, Symptome und Lösungsansätze in der modernen Arbeitswelt
Apotheken in Deutschland stehen im Zentrum einer Debatte über die Angemessenheit der finanziellen Vergütung für das Management von Lieferengpässen. Im Rahmen des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) erhalten Apotheken eine Pauschale von 50 Cent pro Fall zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch Lieferengpässe entstehen. Diese Pauschale, die in § 3 Absatz 1a der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegt ist, wird jedoch von vielen Apotheken als unzureichend angesehen. Der Betrag soll nicht den tatsächlichen Mehraufwand abdecken, der durch die Problematik der Lieferengpässe entsteht.
Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hatte ursprünglich eine Pauschale von 21 Euro pro Fall gefordert. Diese Summe basiert auf Berechnungen, die den erheblichen Zeitaufwand und die zusätzlichen Arbeitskosten berücksichtigen. Die ABDA schätzt, dass Apotheken jährlich in rund 20 Millionen Fällen bis zu sechs Stunden pro Woche für das Management von Lieferengpässen aufwenden.
Die Freie Apothekerschaft (FA) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, die Berechnungsgrundlage für die 50-Cent-Pauschale offen zu legen. Dies geschah durch einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), eingereicht von der Hauskanzlei Brock Müller Ziegenbein. Ziel war es, Einblick in die Entscheidungsfindung des Ministeriums zu erhalten und die Argumente hinter der Festlegung des Betrags zu verstehen. Das BMG erklärte, dass der Zuschlag nicht dazu gedacht sei, alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lieferengpassmanagement vollständig zu kompensieren. Vielmehr solle der Betrag in moderater Form der gestiegenen Anzahl an Lieferengpässen entgegenwirken.
Diese Erklärung verdeutlicht die Kluft zwischen den Erwartungen der Apotheken und den Zielen des Ministeriums. Während die ABDA eine Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten fordert, betrachtet das BMG die Pauschale eher als symbolische Geste. In der Gesetzesbegründung wird der zusätzliche Aufwand der Apotheken als „honoriert“ beschrieben, was auf eine Anerkennung ohne umfassende Kostendeckung hindeutet. Der BMG-Sprecher betonte zudem, dass die Vergütung auf einer Mischkalkulation basiert, die alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln umfasst, einschließlich des Lieferengpassmanagements.
Insgesamt bleibt die Frage der angemessenen Vergütung für den Mehraufwand bei Lieferengpässen ungelöst. Die aktuelle Pauschale von 50 Cent pro Fall wird von vielen Apotheken als unzureichend empfunden und spiegelt nicht die tatsächlichen zusätzlichen Arbeits- und Kostenbelastungen wider. Die Diskussion über eine faire Entschädigung bleibt daher aktuell und es besteht Bedarf für eine Lösung, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.
Mückensaison: Fakten und Mythen im Faktencheck
Mit den lauen Sommernächten beginnt auch die Hochsaison der Mücken, und mit ihr tauchen zahlreiche Mythen über diese lästigen Insekten auf. Doch was ist wirklich wahr? Helfen ausgeschaltete Lichter, um Mücken fernzuhalten? Halten bestimmte Duftstoffe sie tatsächlich ab? Und zieht Alkoholkonsum Mücken an? Ein umfassender Faktencheck klärt auf.
Dr. Helge Kampen, ein renommierter Biologe und Mückenexperte, widerlegt den weit verbreiteten Mythos, dass Mücken süßes Blut bevorzugen. „Es gibt kein süßes Blut“, erklärt Kampen. „Mücken orientieren sich an Gerüchen, nicht am Geschmack des Blutes.“ Die Insekten reagieren auf spezifische Duftkombinationen, die sich aus Kohlendioxid aus der Atemluft und den über die Haut abgegebenen Düften zusammensetzen. Diese sogenannten Duftcocktails machen Menschen für Mücken unterschiedlich attraktiv.
Tatsächlich zieht Alkoholkonsum mehr Mücken an. Dies bestätigen Studien, darunter eine der American Mosquito Control Association. „Alkohol weitet die Venen, erhöht die Durchblutung und die Schweißproduktion“, erläutert die Insektenforscherin Doreen Werner. Dieser veränderte Körpergeruch wirkt wie ein Magnet auf Mücken.
Ein weiterer weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Mücken von Licht angezogen werden. „Nur wenige Mückenarten reagieren auf Licht“, sagt Kampen. Viel stärker wirken Reize wie Kohlendioxid und Hautdüfte. Auch das Umweltbundesamt (UBA) bestätigt, dass UV-Lampen kaum Mücken, aber viele andere Insekten anlocken, die oft gefährdet sind.
Was die Abwehr von Mücken betrifft, gibt es verschiedene Methoden, deren Wirksamkeit variiert. Insektenforscherin Werner betont, dass nicht jeder Abwehrstoff bei jedem Menschen gleich wirkt. „Der eine sagt, ich kann mich mit Lavendelöl einreiben, der nächste sagt, ich muss Knoblauch essen, und der dritte braucht chemische Mittel aus der Apotheke“, so Werner. Die richtige Dosierung ist dabei entscheidend, um sowohl Wirksamkeit als auch Hautverträglichkeit zu gewährleisten.
Interessanterweise kann auch Spucke den Juckreiz von Mückenstichen lindern, allerdings nur aufgrund des kühlenden Effekts. Allergologe Dr. Mathias Sulk warnt jedoch vor möglichen Bakterienübertragungen und empfiehlt stattdessen Wasser oder spezielle Hitzestifte, die durch einen gezielten Temperaturstoß den Juckreiz überdecken.
In Bezug auf die Gefährlichkeit von Mücken in Deutschland gibt Dr. Kampen Entwarnung. „Mückenübertragene Krankheiten sind hierzulande noch selten“, sagt er. Allerdings könnte sich dies durch den Klimawandel ändern, da sich tropische Mückenarten und Erreger zunehmend auch in Deutschland wohlfühlen. Ein Beispiel ist die Asiatische Tigermücke, die gefährliche Viren übertragen kann. Das West-Nil-Virus, das bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, verbreitet sich ebenfalls zunehmend.
Ein harter Winter führt nicht zu weniger Mücken, erklärt Kampen weiter. Einheimische Mückenarten sind gut an kalte Winter angepasst. Problematisch ist wechselhaftes Winterwetter, das den Stoffwechsel der Mücken belastet. Tropische Mückenarten hingegen sind empfindlicher und leiden mehr unter kalten Wintern.
Die Mückensaison ist nicht nur eine Zeit des Ärgernisses, sondern auch eine Zeit, in der Mythen und Fakten durcheinandergeraten. Es ist faszinierend zu sehen, wie sich Fehlinformationen hartnäckig halten und oft mehr Glauben finden als wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Dieser Faktencheck zeigt deutlich, dass viele gängige Annahmen über Mücken nicht der Realität entsprechen.
Es ist wichtig, dass wir uns auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, um effektive Maßnahmen gegen Mücken zu ergreifen. Dies gilt besonders im Hinblick auf den Klimawandel, der die Verbreitung gefährlicher Mückenarten und Krankheiten begünstigt. Präventive Maßnahmen und Aufklärung sind entscheidend, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und Fehlinformationen zu bekämpfen.
In einer Zeit, in der Wissen leicht zugänglich ist, sollten wir uns bemühen, Mythen durch Fakten zu ersetzen und so zu einem besseren Verständnis unserer Umwelt beitragen. Denn nur so können wir uns wirksam schützen und unser Wissen erweitern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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