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  • 27.07.2024 – Umfassende Steuerreform 2024 beschlossen
    27.07.2024 – Umfassende Steuerreform 2024 beschlossen
    FINANZEN | Medienspiegel & Presse | Die Bundesregierung hat umfassende Reformen zur Einkommensteuer und zu den Steuerklassen auf den Weg gebracht, die sowohl steuerliche Entlastun...

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ApoRisk® Nachrichten - FINANZEN:


FINANZEN | Medienspiegel & Presse |

Umfassende Steuerreform 2024 beschlossen

 

Neue Freibeträge und Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 geplant

Die Bundesregierung hat umfassende Reformen zur Einkommensteuer und zu den Steuerklassen auf den Weg gebracht, die sowohl steuerliche Entlastungen als auch strukturelle Änderungen für Paare beinhalten. Diese Maßnahmen sind Teil eines größeren Pakets von Finanzminister Christian Lindner, das darauf abzielt, die finanzielle Belastung durch die Inflation abzufedern und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast in Partnerschaften zu gewährleisten.


Anpassungen der steuerlichen Freibeträge:

Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, wird rückwirkend für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Im Jahr 2025 soll dieser Freibetrag weiter auf 12.084 Euro und bis 2026 auf 12.336 Euro ansteigen. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Für 2025 und 2026 sind weitere Erhöhungen auf 6.672 Euro bzw. 6.828 Euro vorgesehen. Diese Anpassungen sollen Familien finanziell entlasten und die Kaufkraft stärken.

Erhöhung des Kindergeldes:

Zusätzlich wird das Kindergeld ab Januar 2025 um 5 Euro pro Monat und Kind auf 255 Euro erhöht. Diese Maßnahme soll Familien direkt unterstützen und die Kinderbetreuungskosten abmildern.

Reform der Steuerklassen:

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Steuerklassen 3 und 5, die bis zum Jahr 2030 abgeschafft werden sollen. Zukünftig werden Ehepaare und eingetragene Lebenspartner automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktor eingestuft. Diese Reform zielt darauf ab, eine gerechtere Aufteilung der Steuerlast zwischen den Partnern zu erreichen. Bisher konnten Paare durch die Wahl der Steuerklasse 3 und 5 Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld optimieren, was nun nicht mehr möglich sein wird. Die neue Regelung soll insbesondere die steuerliche Belastung von Zweitverdienern reduzieren und die Gleichstellung fördern.

Ziel der Reformen:

Die geplanten Änderungen sind Teil eines umfassenden Entlastungspakets, das bis 2026 eine Gesamtentlastung von rund 23 Milliarden Euro bewirken soll. Diese Reformen müssen noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, bevor sie endgültig in Kraft treten können.


Kommentar:

Die geplanten Reformen der Ampelkoalition zur Einkommensteuer und den Steuerklassen sind ein notwendiger Schritt, um die finanzielle Belastung der Bürger angesichts der anhaltenden Inflation zu mildern. Die Anpassung der Freibeträge und die Erhöhung des Kindergeldes sind wichtige Maßnahmen, um Familien unmittelbar zu entlasten und ihre Kaufkraft zu stärken.

Besonders hervorzuheben ist die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5, die lange Zeit als ungerecht kritisiert wurden. Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung steuerlicher Gleichstellung und fairer Lastenverteilung zwischen den Partnern. Insbesondere Zweitverdiener, die meist Frauen sind, werden von dieser Reform profitieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Maßnahme tatsächlich die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht und welche langfristigen Effekte auf das Familienbudget zu erwarten sind.

Insgesamt stellt das Reformpaket einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Steuersystems dar. Es ist jedoch unerlässlich, dass die geplanten Änderungen zügig und unbürokratisch umgesetzt werden, um den Bürgern schnell die versprochenen Entlastungen zukommen zu lassen. Die politische Diskussion und die Umsetzung im parlamentarischen Prozess werden zeigen, ob die Koalition ihre Ziele erreichen kann und wie die Bevölkerung die Maßnahmen annimmt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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